Deutschland hat keine Verfassung!

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HugoBettauer

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von HugoBettauer »

Dampflok94 » Mo 2. Dez 2013, 09:44 hat geschrieben: Das ist doch hier nur eine theoretische Diskussion. Ich jedenfalls habe nicht vor das GG zu demontieren. ;)

Aber nochmals meine Frage: Warum sollte das deutsche Volk gehindert sein eine Verfassung zu setzen, die einen Zentralstaat ohne Bundesländer vorsieht? Mit dem GG ist das nicht möglich. Also auch nicht über den Art. 146?
Weil jeder Verfassungsentwurf, der gegen die bestandsgeschützten Teile der aktuellen Verfassung verstößt, unzulässig ist.
Die wenigstens Ordnungen beinhalten Einzelregelungen, sich selbst regelkonform auszuhebeln.
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Yumni
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Bakelit » Mo 2. Dez 2013, 08:42 hat geschrieben: dauernswerter Wicht
Man soll doch nicht von sich auf andere schließen. Hat Mutti dir das nicht beigebracht.
Aber wenn man sonst nichts zum Thema beizutragen hat außer diffamieren. Echt schwach, aber war nicht anders zu erwarten von dir. :rolleyes: !
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Yumni » Mo 2. Dez 2013, 13:54 hat geschrieben:Man soll doch nicht von sich auf andere schließen. Hat Mutti dir das nicht beigebracht.
Aber wenn man sonst nichts zum Thema beizutragen hat außer diffamieren. Echt schwach, aber war nicht anders zu erwarten von dir. :rolleyes: !
Beigetragen ist genug. Die grundgesetzconforme Form für die Dt. Verfassung, die sich Grundgesetz nennt, gefunden. Es gibt keine Argumente mehr, die durchstechen. Es gibt nur noch Argumente um persönliche Mütchen zu stillen. Deshal muss der, der nur in seinem Minderheiten-Gedanken-Kabinett, das nie durchdringen wird, doch dauernswerter Wicht genannt werden dürfen, weil er die Realität ausblendet.
Ist im Gerichtssaal auch so. Der Richter tut das nicht, der StA oder der Verteidiger darf das und macht das dan auf - gegegenermaßen - geschneidigerer Form..

also in so in etwas...am 11.11.11. gibt es nch ein Proseminar in Verfassungsrecht sind noch Plätze frei

echt :) !
odiug

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Yumni » So 1. Dez 2013, 22:58 hat geschrieben: Du scheinst die eigentliche derzeitig vorhandene Situation überhaupt nicht begriffen zu haben, ich möchte überhaupt erst mal eine Verfassung für das gesamte Deutschland, welches dem Selbstbestimmungsrecht des gesamten Deutschen Volkes entstammt und durch einen Akt der verfassungsgebenden Gewalt von eben diesem Volk zu seiner gemeinsamen Verfassung wird.
Ob diese durch die Ratifikation des Grundgesetzes per Volksentscheid oder durch die Annahme eines sonstigen Verfassungsentwurf entsteht, ist mir dabei ziemlich gleich, solange das ganze Volk an dieser Entscheidung beteiligt wird. Denn um eine "neue Verfassung" fordern zu können, bedarf es erst mal einer vorhandenen!
Und über Inhalte könnte man dann möglicherweise an anderer Stelle debattieren, dazu ist dieser Strang nicht gedacht.

Eine "neue Verfassung" könnte ich also erst fordern, nachdem du nachgewiesen hast, in welcher Form das GG durch einen verfassungsgebenden Akt des gesamten Volkes in einer freien demokratischen Entscheidung zur gesamtdeutschen Verfassung wurde.
Aber der Beitritt der DDR nach Art. 23 a. F. zum Geltungsbereich des GG und damit zum Gebiet der Bundes Republik Deutschland allein, kann das Grundgesetz eben nicht zu dieser gesamtdeutschen Verfassung machen. Dies hat auch schon der Vizepräsident des Parlamentarischen Rates in seiner Grundsatzrede zum Grundgesetz erklärt.

Es ist schon seltsam mit dir, du beantwortest meine Fragen nicht, bestehst aber darauf deine beantwortet zu bekommen.
Und wenn du dann aber meinst, keine gefällige Antwort bekommen zu haben, dann beginnst du wie ein beleidigtes Kleinkind mit
deinen unterstellenden und diffamierenden Äußerungen ala "Trottel" und "Reichsnostalgiker", obwohl ich eine Rückkehr "des Reiches" niemals in einem einzigen Kommentar von mir jemals gefordert habe noch fordern werde.
Das dürfte doch schon Grund genug sein, sich mit dir auf keine weiteren Debatten einzulassen.
Mal abgesehen von deinem seltsamen Demokratie und Rechtsverständnis, aber das wäre ja nur eine Meinung, welche ebenso wie bei mir und jedem anderen auch richtig oder falsch sein könnte.
Also ersten haben wir eine Verfassung und die ist das Grund Gesetz!
Mir ist dein Einwand, sie waere nicht legitimiert zu formalistisch.
Da ist kein Inhalt, der eine neue Verfassung rechtfertigen wuerde.
Und legitimieren tut sich die Verfassung der BRD dadurch, dass kein gesellschaftlicher Bedarf nach einer neuen Verfassung besteht.
Es waere ja anders, wenn eine gesellschaftlich relevante Gruppe konkrete Vorschlaege fuer eine neue Verfassung aufstellen und diese zur Wahl stellen wuerde.
Diese ist aber weit und breit nicht zu sehen.
Und ich kann doch nicht eine neue Verfassung einfordern, ohne zu sagen, wie diese denn ausschauen soll und was mich genau an der jetzigen Verfassung stoerrt!
Deine Argumente sind rein formalistischer Natur und ohne jeden konkreten Inhalt, insofern verstehe ich wirklich nicht, ueber was du eigentlich diskutieren willst.

Und ich habe dich weder als Trottel noch als Reichsnostalgiker bezeichnet.
Ich habe nur darauf hingewiesen, dass mir der Aufwand einer Volksbefragung ueber das Grund Gesetz, um deren pseudo Argumente zu befriedigen, zu gross ist.
Zuletzt geändert von odiug am Dienstag 3. Dezember 2013, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

odiug » Di 3. Dez 2013, 16:19 hat geschrieben:
Also ersten haben wir eine Verfassung und die ist das Grund Gesetz!
Mir ist dein Einwand, sie waere nicht legitimiert zu formalistisch.
Da ist kein Inhalt, der eine neue Verfassung rechtfertigen wuerde.
Und legitimieren tut sich die Verfassung der BRD dadurch, dass kein gesellschaftlicher Bedarf nach einer neuen Verfassung besteht.
Es waere ja anders, wenn eine gesellschaftlich relevante Gruppe konkrete Vorschlaege fuer eine neue Verfassung aufstellen und diese zur Wahl stellen wuerde.
Diese ist aber weit und breit nicht zu sehen.
Und ich kann doch nicht eine neue Verfassung einfordern, ohne zu sagen, wie diese denn ausschauen soll und was mich genau an der jetzigen Verfassung stoerrt!
Deine Argumente sind rein formalistischer Natur und ohne jeden konkreten Inhalt, insofern verstehe ich wirklich nicht, ueber was du eigentlich diskutieren willst.
Deutschland ist halt nicht so, wie er's gerne hätte. Leute wie er träumen davon, daß eine neue Verfassung auch von ihnen mitgeprägt würde. Und angesichts der Mehrheitsverhältnisse ist das ein Traum und wird es bleiben - Gott sei's gedankt.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Dampflok94 » Mo 2. Dez 2013, 09:44 hat geschrieben: Das ist doch hier nur eine theoretische Diskussion. Ich jedenfalls habe nicht vor das GG zu demontieren. ;)

Aber nochmals meine Frage: Warum sollte das deutsche Volk gehindert sein eine Verfassung zu setzen, die einen Zentralstaat ohne Bundesländer vorsieht? Mit dem GG ist das nicht möglich. Also auch nicht über den Art. 146? Das würde ich nicht einsehen. Es sei denn man behauptet, Frankreich sei keine freiheitliche Demokratie. Wäre eine spannende Aussage.
Ja wenn die Bundeslaender ihrer eigenen Abschaffung zustimmen,dann ja!
Aber das ist eher unwahrscheinlich, dass sie das tun werden.
Es gelang ja noch nicht einmal, einzelne Bundeslaender per Volksbefragung zusammen zu fuehren.
Was ich aber bestreite ist, dass eine Volksbefragung ueber eine neue Verfassung,welche die Abschaffung der Bundeslaender fordert, ohne deren Zustimmung, rechtmaessig waere.
Die haben da ein Woertchen mit zu reden,wenn es um ihre Belange geht.
Und auch wenn der Rest der Republik zB der Abschaffung des Bundeslandes Berlin zustimmen wuerde, und ich glaube,in Bayern waere die Mehrheit dafuer ueberwaeltigend, so ist dieseZustimmung irrelevant, weil die Bayern nicht ueber die Zukunft von Berlin zu entscheiden haben.
Zuletzt geändert von odiug am Dienstag 3. Dezember 2013, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.
Hauser

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Hauser »

?
Zuletzt geändert von Hauser am Mittwoch 11. Dezember 2013, 16:06, insgesamt 2-mal geändert.
Hauser

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Hauser »

odiug » Di 3. Dez 2013, 04:31 hat geschrieben: .
IST SO RICHTIG GESAGT, einzelne Bundeslaender per Volksbefragung zusammen zu fuehren.
Was ich aber bestreite ist, dass eine Volksbefragung ueber eine neue Verfassung,welche die Abschaffung der Bundeslaender fordert, ohne deren Zustimmung, rechtmaessig waere.
Die haben da ein Woertchen mit zu reden,wenn es um ihre Belange geht.
Und auch wenn der Rest der Republik zB der Abschaffung des Bundeslandes Berlin zustimmen wuerde, und ich glaube,in Bayern waere die Mehrheit dafuer ueberwaeltigend, so ist dieseZustimmung irrelevant, weil die Bayern nicht ueber die Zukunft von Berlin zu entscheiden haben.

kkkk
Zuletzt geändert von Hauser am Mittwoch 11. Dezember 2013, 16:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Olifant »

Das habe ich auch schon manches Mal gedacht.
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Wolverine
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Wolverine »

Ich weiß gar nicht, wo das Problem einiger Leute liegt. Der Artikel 146 GG n.F. erlaubt jederzeit eine neue Verfassung. Allerdings muss die Initiative dazu vom Souverän ausgehen und das ist das Volk. Da aber der Artikel 146 GG kein einklagbares Grundrecht impliziert, ist der Staat zu nichts verpflichtet. Wer im Übrigen eine neue Verfassung anstrebt, macht sich keineswegs strafbar. :D
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GG146
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von GG146 »

Der Artikel 146 GG n.F. erlaubt jederzeit eine neue Verfassung. Allerdings muss die Initiative dazu vom Souverän ausgehen und das ist das Volk.
Das ist grundsätzlich richtig. Man könnte sogar die Auffassung vertreten, dass der Artikel 146 nur deklaratorischen Charakter habe, weil das Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 2 GG sowieso das Recht des Volkssouveräns beinhalte, jederzeit eine neue Verfassung zu fordern.

Allerdings sagt der Art. 146 in Verbindung mit der Präambel alter Fassung noch etwas aus: Die Verfassungsväter und -mütter wollten Grundsatzentscheidungen nur vorläufig treffen, weil die äußere Souveränität der Bundesrepublik zur Zeit des Inkrafttretens des Grundgesetzes aufgrund der Teilung und den Sachzwängen des kalten Krieges geschuldet eingeschränkt war.

Eine dieser Grundsatzentscheidungen war m. M. n. der Bann von Volksabstimmungen auf Bundesebene aus dem GG. Der kann durch die Nichtwahrnehmung des Rechts aus Art. 20 II / Art. 146 GG auch nicht nachlegitimiert werden, weil sich in jeder Abstimmung große Mehrheiten der Bevölkerung für Volksabstimmungen auf allen Ebenen aussprechen und auch die Mehrheit der Parlamentarier laut ihren Parteiprogrammen dafür eintritt.

Eine wesentliche staatsrechtliche Frage wird also derzeit nur von der Sperrminorität der CDU gegen GG - Änderungen entschieden, weil die vorläufige Legitimierung des Banns von VA`en durch den Verfassungsgesetzgeber seit 1990 nicht mehr trägt.

Unter dem Strich ist das ein staatsrechtlich absolut untragbarer Zustand, mit dem die CDU uns allen ein Kuckucksei in das europäische Nest legt. Bei der ersten größeren politischen und / oder ökonomischen Krise Europas wird sich die Vergewaltigung des Demokratieprinzips in Deutschland während des europäischen Einigungsprozesses voraussichtlich als Stolperstein erweisen.
Zuletzt geändert von GG146 am Mittwoch 11. Dezember 2013, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Dr. Seltsam
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Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dr. Seltsam »

[youtube][/youtube]

[youtube][/youtube]

[youtube][/youtube]

Offensichtlich hat die Umerziehung der Bundesdeutschen soweit gereicht, daß sie nicht mehr in der Lage sind, sinnentnehmend Informationen aufzunehmen.

1. Die BRD ist nicht souverän, also in einer sogenannten Demokratie ist dann das Volk (nicht die Bevölkerung) nicht der Souverän. Wer dann?
2. Da die sogenannten 4 * 2 Verträge nichts geändert haben, ist Deutschland (Restdeutschland!) natürlich noch besetzt.
3. Demokratie? Gibt es in der Form, wie man es uns vormachen möchte, nicht.

Aber sonst ist alles gut. -------> http://assets.sbnation.com/assets/65944 ... oticon.gif
Henry Ford; „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
http://www.youtube.com/watch?v=_h0ozLvUTb0
http://orfeu-marketing.com/attachments/ ... rawman.pdf
Bakelit

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Quatschkopf...

deine Scheiß-Video Schnipsel sind in dem Strang schon ein paar Mal auseinandergenommen und nachweislich ad absurdum geführt worden. Lass deinen Geistes-Zustand untersuchen oder deine Lesefähigkeit. Aufnahmefähigkeit wäre ja nicht zu finden.

echt ;) !
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Yumni
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

GG146 » Mi 11. Dez 2013, 18:45 hat geschrieben:
Das ist grundsätzlich richtig. Man könnte sogar die Auffassung vertreten, dass der Artikel 146 nur deklaratorischen Charakter habe, weil das Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 2 GG sowieso das Recht des Volkssouveräns beinhalte, jederzeit eine neue Verfassung zu fordern.

Allerdings sagt der Art. 146 in Verbindung mit der Präambel alter Fassung noch etwas aus: Die Verfassungsväter und -mütter wollten Grundsatzentscheidungen nur vorläufig treffen, weil die äußere Souveränität der Bundesrepublik zur Zeit des Inkrafttretens des Grundgesetzes aufgrund der Teilung und den Sachzwängen des kalten Krieges geschuldet eingeschränkt war.

Eine dieser Grundsatzentscheidungen war m. M. n. der Bann von Volksabstimmungen auf Bundesebene aus dem GG. Der kann durch die Nichtwahrnehmung des Rechts aus Art. 20 II / Art. 146 GG auch nicht nachlegitimiert werden, weil sich in jeder Abstimmung große Mehrheiten der Bevölkerung für Volksabstimmungen auf allen Ebenen aussprechen und auch die Mehrheit der Parlamentarier laut ihren Parteiprogrammen dafür eintritt.

Eine wesentliche staatsrechtliche Frage wird also derzeit nur von der Sperrminorität der CDU gegen GG - Änderungen entschieden, weil die vorläufige Legitimierung des Banns von VA`en durch den Verfassungsgesetzgeber seit 1990 nicht mehr trägt.

Unter dem Strich ist das ein staatsrechtlich absolut untragbarer Zustand, mit dem die CDU uns allen ein Kuckucksei in das europäische Nest legt. Bei der ersten größeren politischen und / oder ökonomischen Krise Europas wird sich die Vergewaltigung des Demokratieprinzips in Deutschland während des europäischen Einigungsprozesses voraussichtlich als Stolperstein erweisen.


Das sehe ich etwas anders mit dem deklatorischen Charakter des Art. 146. Denn im Gegensatz zum Artikel 20 (2) des GG, ermöglicht der Art 146 dem (gesamten) Deutschen Volk überhaupt erst mal eine Verfassung in freier Entscheidung zu beschließen, also auf einem friedlichen und nicht revolutionären Weg, bei der "das gesamte Volk" als der Souverän die verfassungsgebende Gewalt ausübt.
Dieser (friedliche) Weg zu einer Verfassung zu kommen geht aus dem Art. 20 explizit nicht hervor, sondern er besagt, dass das Volk der Souverän ist von dem die Staatsgewalt ausgeht und zeigt auf wie es diese Staatsgewalt selbst ausüben kann. Für die Möglichkeit zu einer Verfassung zu kommen, wurde der Art. 146 ins Grundgesetz aufgenommen.

Denn ein derartiges Ausüben von verfassungsgebender Gewalt und die sich daraus ergebende demokratische Legitimation einer Verfassung durch den Souverän, ist weder bei der Ausarbeitung noch dem In Kraftsetzen des Grundgesetzes durch "das Volk" tatsächlich nie geschehen!
Daher kann man auch beim Grundgesetz eben nicht von einer Verfassung bzw. im Art 146 von einer "neuen Verfassung" sprechen, obwohl es die selben Rechtsbereiche wie eine Verfassung organisiert und regelt.
Das Grundgesetz ist eine vorläufige verfassungsmäßige Ordnung, so wie es im Art 20 (3) i. V. mit Art.146 ausgeführt wird.

Der parlamentarische Rat hat also ganz bewusst darauf verzichtet, solche Attribute wie "neue, andere, weitere, nächste" oder ähnlich geartete in Art. 146 einzubringen, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass das GG doch eine Verfassung sei.
Darauf haben sogar schon die Ministerpräsidenten der westdeutschen Besatzungszonen in ihrer Antwortnote vom 10. Juli 1948 an die Militärgouverneure auf die Frankfurter Dokumente deutlich hingewiesen:
"Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur einer endgültigen Verfassung zukommen sollte.
Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann,
wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren;
bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden."
Gemäß dieser Prämisse hat auch der Parlamentarische Rat gehandelt und das GG nur als "Ordnung (Gesetz) für eine Übergangszeit" ausgearbeitet, was sowohl in der Präambel a. F. (um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben), als auch in einigen Artikeln (z. B. Art. 23 (Dieses Grundgesetz gilt zunächst), Art. 146 (Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage) entsprechend zum Ausdruck kam.



Und die beiden Artikel 29 und Artikel 118 in denen es ausschließlich um Volksabstimmungen bezüglich einer Neugliederung des Bundesgebietes, also Länderzusammenführungen z.B. Berlin-Brandenburg, geht, sind im GG verankert aufgrund des "Dokumentes Nr. II" der Frankfurter Dokumente, in denen es um die Aufforderung zur Überprüfung der Ländergrenzen geht und wegen des von den Militärgouverneuren in "Dokument Nr. I" geforderten Föderalismus Prinzip und dem sicherzustellenden Rechtsschutz dieser Länder.
Die in diesen Artikeln geforderten Volksabstimmungen werden jedoch ausschließlich von und in den jeweilig betroffenen Ländern durchgeführt.
Dabei kommt zwar das in Artikel 20 (2) des GG benannte Recht auf die Ausübung der Staatsgewalt durch "Abstimmung(en)" zum tragen, allerdings nicht auf bundesweiter Ebene.

Das Abstimmungen nicht auf Bundesebene ausgeführt werden können/sollen/dürfen, geht aus dem Wortlaut des Art 20 (2) "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ...", nicht hervor.
Es bleibt also festzustellen das es im GG an keiner Stelle eine Bestimmung gibt, die das Recht auf bundesweite Abstimmungen verweisend oder ausführend regelt oder gar untersagt.

Aber wem nützt schon ein zugestandenes Recht, welches man es dann doch nur eingeschränkt oder gar nicht ausüben darf?
Doch wohl nur denjenigen, welche die Ausübung dieses Rechtes aus Eigeninteresse um nicht Eigennutz oder Machterhalt zu sagen, seit über 60 Jahren unterbinden!
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

na isse doch prima, dann geh doch ein wenig hausieren mit deiner Schrägmeinung und irgendwann wirste merken.. so eine Meinung is ne Meinung und zum Glück dringt die nie durch., weil nur schräge Vögel die teilen.

also, quassel weiter..interessiert keinen mehr...außer natürlich die , die eine dunkelgefärbte Republik wollen und keine freie.

echt :) !
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Ach Bakelit, hast Probleme mit dem widerlegen meiner Aussagen?
Da hilft dann nur eins, fängt mit "N" an und hört mit "azikeule" auf.

Gäbe es zwischen 1933 und 1945 weniger Menschen die anderen übel hinterher geredet hätten, wäre die Zahl der Inhaftierten und Getöteten wohl um einiges geringer gewesen, leider war dem nicht so!
Du kannst ja mal Spaßes halber Parallelen suchen, zu meinem vorigen Satz und dem was du hier machst. :thumbup:

Ich wünsche dir ein gesundes, schönes und besinnliches neues Jahr. ECHT :)!
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Yumni » Do 2. Jan 2014, 14:56 hat geschrieben:Ach Bakelit, hast Probleme mit dem widerlegen meiner Aussagen?
Da hilft dann nur eins, fängt mit "N" an und hört mit "azikeule" auf.

Gäbe es zwischen 1933 und 1945 weniger Menschen die anderen übel hinterher geredet hätten, wäre die Zahl der Inhaftierten und Getöteten wohl um einiges geringer gewesen, leider war dem nicht so!
Du kannst ja mal Spaßes halber Parallelen suchen, zu meinem vorigen Satz und dem was du hier machst. :thumbup:

Ich wünsche dir ein gesundes, schönes und besinnliches neues Jahr. ECHT :)!

Deine Aussagen benötigen keiner Widerlegung, sie sind überholt....sind durch....ohne Bedeutung...

wo ist eigentlich dein Problem?

echt :) !
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Wolverine »

Das GG ist die deutsche Verfassung. Artikel 146 n.F erlaubt jederzeit eine vom Volk selbst entworfene Verfassung. Allerdings muss die Initiative auch vom Volk ausgehen. Mehr muss man nicht wissen.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Bakelit » Do 2. Jan 2014, 16:02 hat geschrieben:wo ist eigentlich dein Problem?
Eigentlich wollte ich hier was Beleidigendes schreiben, aber deine geistigen Ergüsse haben mich davon überzeugt, dass du so wichtig nun auch wieder nicht bist. :thumbup: ECHT !

Nun aber genug der Freundlichkeiten, wenn du weiter nichts zum Strangthema schreiben kannst oder willst, scheinst du hier offensichtlich nur diffamieren oder sogar einfach nur spamen zu wollen was ich schade fände.
§ 8 Spam
Beiträge, in denen keinerlei Darstellung der zu diskutierenden Sache stattfindet.
und
Beiträge, die sich nur mit der Person eines Mitgliedes befassen und dabei ohne Zusammenhang zum Strangthema stehen.
und
Beiträge, die ohne Zusammenhang zum Strangthema stehen oder zur Zerstörung der Diskussion geeignet sind.

Insofern hast vielleicht du irgendwann einmal ein Problem mit den Moderatoren wenn du hier so weitermachst!?

Vorausgesetzt du bist dazu in der Lage, wäre es schön wenn du dich endlich mal wie ein Erwachsener argumentativ zum Stangthema äußern würdest.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Wolverine » Do 2. Jan 2014, 16:12 hat geschrieben:Das GG ist die deutsche Verfassung. Artikel 146 n.F erlaubt jederzeit eine vom Volk selbst entworfene Verfassung. Allerdings muss die Initiative auch vom Volk ausgehen. Mehr muss man nicht wissen.

Code: Alles auswählen

Das GG ist  die deutsche Verfassung.
Kannst du das auch anhand von ausgeübter verfassungsgebender Gewalt durch den Souverän nachweisen?

Code: Alles auswählen

Artikel 146 n.F erlaubt jederzeit eine vom Volk selbst entworfene Verfassung.
Hat Artikel 146 a. F. auch schon.

Code: Alles auswählen

Mehr muss man nicht wissen.
Unschlagbares Argument, reißt mich nur nicht vom Stuhl.
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Bakelit » Do 2. Jan 2014, 15:02 hat geschrieben:

Deine Aussagen benötigen keiner Widerlegung, sie sind überholt....sind durch....ohne Bedeutung...

wo ist eigentlich dein Problem?

echt :) !
Eben ... die Diskussion um eine neue Verfassung mach nur Sinn, wenn wir das Verlangen nach einer neuen Verfassung mit Inhalt fuellen.
Die Frage also lautet, was denn genau an der bestehenden Verfassung geaendert werden soll?
Und diese Frage bleibt nun immer noch unbeantwortet.
Statt dessen wird die Legitimation des ohnehin faktisch Bestehenden gefordert und das macht keinen Sinn, da es ja bereits faktisch besteht und von daher auch legitim ist, da eben keine Alternative erstellt wird, die das Bestehende in Frage stellen wuerde.
Zuletzt geändert von odiug am Donnerstag 2. Januar 2014, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von ThorsHamar »

odiug » Do 2. Jan 2014, 12:09 hat geschrieben: Eben ... die Diskussion um eine neue Verfassung mach nur Sinn, wenn wir das Verlangen nach einer neuen Verfassung mit Inhalt fuellen.
Die Frage also lautet, was denn genau an der bestehenden Verfassung geaendert werden soll?
Und diese Frage bleibt nun immer noch unbeantwortet. ....
Mal davon abgesehen, dass ich das GG als Verfassung völlig ausreichend legitimiert sehe:
Ich würde sofort " ... vor Gott ...." streichen ! ( steht in der Präambel)
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
Eric Arthur Blair
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Yumni » Do 2. Jan 2014, 17:38 hat geschrieben: Eigentlich wollte ich hier was Beleidigendes schreiben, aber deine geistigen Ergüsse haben mich davon überzeugt, dass du so wichtig nun auch wieder nicht bist. :thumbup: ECHT !

Nun aber genug der Freundlichkeiten, wenn du weiter nichts zum Strangthema schreiben kannst oder willst, scheinst du hier offensichtlich nur diffamieren oder sogar einfach nur spamen zu wollen was ich schade fände.
§ 8 Spam
Beiträge, in denen keinerlei Darstellung der zu diskutierenden Sache stattfindet.
und
Beiträge, die sich nur mit der Person eines Mitgliedes befassen und dabei ohne Zusammenhang zum Strangthema stehen.
und
Beiträge, die ohne Zusammenhang zum Strangthema stehen oder zur Zerstörung der Diskussion geeignet sind.

Insofern hast vielleicht du irgendwann einmal ein Problem mit den Moderatoren wenn du hier so weitermachst!?

Vorausgesetzt du bist dazu in der Lage, wäre es schön wenn du dich endlich mal wie ein Erwachsener argumentativ zum Stangthema äußern würdest.
Kurzer Hinweis nur, derjenige, der spamt, bist du. Denn wir haben seit 14 Jahren ein Grundgesetz, das unsere Verfassung ist. Die Wirklichkeit ist seit 14 Jahren über dich hinweg gerollt, deine verfassungsrechtlichen Spitzfindigkeiten sind widerlegt in Form der herrschenden Verhältnisse, die niemand mehr ändern wird. Die Gebetsmühlen deinerseits und deiner Mitstreiter sind Spam im Sinne der Geschichte und im echten Sinne der Forumsregel.

mehr ist zu dem Thema nicht zu sagen.
echt :) !
Zuletzt geändert von Bakelit am Donnerstag 2. Januar 2014, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Schnitter »

Yumni » Do 2. Jan 2014, 06:22 hat geschrieben: Der parlamentarische Rat hat also ganz bewusst darauf verzichtet, solche Attribute wie "neue, andere, weitere, nächste" oder ähnlich geartete in Art. 146 einzubringen, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass das GG doch eine Verfassung sei.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

odiug » Do 2. Jan 2014, 18:09 hat geschrieben: Eben ... die Diskussion um eine neue Verfassung mach nur Sinn, wenn wir das Verlangen nach einer neuen Verfassung mit Inhalt fuellen.
Die Frage also lautet, was denn genau an der bestehenden Verfassung geaendert werden soll?
Und diese Frage bleibt nun immer noch unbeantwortet.
Statt dessen wird die Legitimation des ohnehin faktisch Bestehenden gefordert und das macht keinen Sinn, da es ja bereits faktisch besteht und von daher auch legitim ist, da eben keine Alternative erstellt wird, die das Bestehende in Frage stellen wuerde.
Die unausgesprochene Absicht dahinter ist, die Verfassung im Sinne dieser politischen Ausrichtung zu "modifizieren". Ein Unterfangen, das der Souverän bislang gotteidank nicht unterstützt.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dardonthinis »

Menschenskind, wie viel Zeit und Kraft habt Ihr jetzt schon dafür verheizt, nachzuweisen, dass Deutschland keine oder doch eine Verfassung hat? Das ist doch Schwachsinn. Setzt Eurer Gehirnschmalz lieber dafür ein, welchen Inhalt eine neue Verfassung / ein neues Grundgesetz haben sollte, und vor allem, wie es sich erreichen lässt, das sich das Deutsche Volk nach Artikel 146 GG endlich eine neue Verfassung gibt; egal wie sie dann heißt!
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Dardonthinis » Do 2. Jan 2014, 23:09 hat geschrieben:Menschenskind, wie viel Zeit und Kraft habt Ihr jetzt schon dafür verheizt, nachzuweisen, dass Deutschland keine oder doch eine Verfassung hat? Das ist doch Schwachsinn. Setzt Eurer Gehirnschmalz lieber dafür ein, welchen Inhalt eine neue Verfassung / ein neues Grundgesetz haben sollte, und vor allem, wie es sich erreichen lässt, das sich das Deutsche Volk nach Artikel 146 GG endlich eine neue Verfassung gibt; egal wie sie dann heißt!
Ich sehe angesichts des Erfolgs unseres Grundgesetzes weder einen Bedarf für eine Änderung noch für eine neue Verfassung.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dardonthinis »

zollagent » Fr 3. Jan 2014, 10:32 hat geschrieben:Ich sehe angesichts des Erfolgs unseres Grundgesetzes weder einen Bedarf für eine Änderung noch für eine neue Verfassung.
Worin siehst Du den Erfolg des Grundgesetzes?
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Dardonthinis » Fr 3. Jan 2014, 18:54 hat geschrieben: Worin siehst Du den Erfolg des Grundgesetzes?
Zum Beispiel darin, daß straflos dumme Fragen gestellt werden dürfen.
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Dardonthinis
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dardonthinis »

zollagent » Fr 3. Jan 2014, 19:01 hat geschrieben: Zum Beispiel darin, daß straflos dumme Fragen gestellt werden dürfen.
Oha! Du hast ohne Begründung eine Behauptung in die Runde geworfen; dann bist Du in der Bringschuld, diese Behauptung auf Nachfrage auch zumindest zu begründen - solang Du das nicht willst oder nicht dazu imstand bist, ist Deine Behauptung so hohl und dumm, wie Du behauptest, meine Frage sei es!
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

lach....

den erfofg des grundgesetzes zu bemessen ist eine frage des blickwinkels darauf. also verbleibt die antwort stark dem subjektivem verhaftet. objektiv kann nur festgestellt werden, dass die regelungen des gg die vom gg verfasste gesellschaft ein regularium hat, das 65 jahre diese gesellschaft nach den allgemeingültigen kriterien eines demokratischen,sozialen rechtsstaates zusammengehalten hat.

das ist mehr als alle anderen regelingen aus dem willen des volkes heraus in d geschafft haben.

da in der frage das du , also das,was der gegenüber sieht, mit der flapsigen antwort schon zutreffend wegen der subjektivität in der ausgangsfrage gegeben.

ob das so ausreicht, wage ich zu bezweifeln........ein interressanter ansatz steckt aber schon darin.....

echt :)
Zuletzt geändert von Bakelit am Sonntag 5. Januar 2014, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Dardonthinis » So 5. Jan 2014, 00:07 hat geschrieben: Oha! Du hast ohne Begründung eine Behauptung in die Runde geworfen; dann bist Du in der Bringschuld, diese Behauptung auf Nachfrage auch zumindest zu begründen - solang Du das nicht willst oder nicht dazu imstand bist, ist Deine Behauptung so hohl und dumm, wie Du behauptest, meine Frage sei es!
Hätte das Grundgesetz keine Gültigkeit, dann wäre deine Frage gar nicht gestellt worden, weil du dann Sanktionen hättest befürchten müssen. Also enthält doch schon deine Frage die Antwort. Nur bist du nicht in der Lage, das zu erkennen. Das tut mir zwar leid für dich, ist - zumindest für mich - aber nicht weiter ein Problem.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dardonthinis »

zollagent » So 5. Jan 2014, 11:09 hat geschrieben: Hätte das Grundgesetz keine Gültigkeit, dann wäre deine Frage gar nicht gestellt worden, weil du dann Sanktionen hättest befürchten müssen. Also enthält doch schon deine Frage die Antwort. Nur bist du nicht in der Lage, das zu erkennen. Das tut mir zwar leid für dich, ist - zumindest für mich - aber nicht weiter ein Problem.
Wow - atemberaubende psychologische Analyse! Hätte man mir doch nur viel früher gesagt, dass ich nicht in der Lage bin, solche zusammenhänge zu erkennen, dann bräuchte ich mich jetzt nicht dafür zu schämen, so eine dumme Frage gestellt zu haben. Na ja, immerhin bin ich jetzt ohne Honorar für einen Psychologen zu dieser grundstürzenden Erkenntnis gekommen. Aber darauf, dass Du meine Frage themenbezogen beantwortest, worin das Grundgesetz Deiner Ansicht nach so erfolgreich gewesen ist, ohne auf die psychologische Ebene auszuweichen, warte ich immer noch!

Aber vergessen wir nicht, dass dieses Herumgeschwurble in persönlichkeitsbezogenen Gefilden eine pure Kraft- und Zeitverschwendung ist und es sinnvoller wäre, 1. einen praktischen Weg zu einer neuen Verfassung zu finden und 2. zu klären, was in dieser neuen Verfassung anders geregelt werden sollte als im Grundgesetz - dabei würde es sich schnell zeigen, in welcher Hinsicht das Grundgesetz erfolgreich war und ist und deshalb insoweit in die neue Verfassung übernommen werden sollte. Außerdem würden dann nicht ständig neue Themenstränge mit dem selben Thema sprießen, nämlich zu der Frage, ob wir eine Verfassung haben und ob das Grundgesetz eine solche ist - dann wären alle Zweifel daran beseitigt, dass wir eine Verfassung haben und das sie eine Verfassung ist, egal wie sie heißt.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Dardonthinis » Mo 6. Jan 2014, 20:00 hat geschrieben: Wow - atemberaubende psychologische Analyse! Hätte man mir doch nur viel früher gesagt, dass ich nicht in der Lage bin, solche zusammenhänge zu erkennen, dann bräuchte ich mich jetzt nicht dafür zu schämen, so eine dumme Frage gestellt zu haben. Na ja, immerhin bin ich jetzt ohne Honorar für einen Psychologen zu dieser grundstürzenden Erkenntnis gekommen. Aber darauf, dass Du meine Frage themenbezogen beantwortest, worin das Grundgesetz Deiner Ansicht nach so erfolgreich gewesen ist, ohne auf die psychologische Ebene auszuweichen, warte ich immer noch!

Aber vergessen wir nicht, dass dieses Herumgeschwurble in persönlichkeitsbezogenen Gefilden eine pure Kraft- und Zeitverschwendung ist und es sinnvoller wäre, 1. einen praktischen Weg zu einer neuen Verfassung zu finden und 2. zu klären, was in dieser neuen Verfassung anders geregelt werden sollte als im Grundgesetz - dabei würde es sich schnell zeigen, in welcher Hinsicht das Grundgesetz erfolgreich war und ist und deshalb insoweit in die neue Verfassung übernommen werden sollte. Außerdem würden dann nicht ständig neue Themenstränge mit dem selben Thema sprießen, nämlich zu der Frage, ob wir eine Verfassung haben und ob das Grundgesetz eine solche ist - dann wären alle Zweifel daran beseitigt, dass wir eine Verfassung haben und das sie eine Verfassung ist, egal wie sie heißt.
Da weder ein Zwang, noch ein Bedarf an einer geänderten Verfassung besteht, wirst du einfach mit dem, was du bisher hattest, weiterleben müssen.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Taner »

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ich finde genauso das Deutschland keine Verfassung hat. Ich wäre nicht einmal überrascht wenn gerade mal 10 % von dem was als Gesetz gilt zur Tat umgesetzt wird. Aber diejenigen die mit der Reich und Gerechtigkeit zur zeit äußerst zufrieden sind scheinen auf Hohen Stellen zu sein und nichts zu befürchten.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

zollagent » So 5. Jan 2014, 12:09 hat geschrieben: Hätte das Grundgesetz keine Gültigkeit, dann wäre deine Frage gar nicht gestellt worden, weil du dann Sanktionen hättest befürchten müssen..
Wäre dass Grundgesetz nicht gültig, dann wäre es eine andere Rechtsordnung gültig.
Ob aber in dieser anderen Rechtsordnung dann Fragen wie die von Dardonthinis (Worin siehst Du den Erfolg des Grundgesetzes?), in dem Falle also den Erfolg der jeweils gültigen Rechtsordnung, grundsätzlich nicht erlaubt wären zu stellen, ist doch wohl mehr als nur hypothetisch.

Glaubst du ernsthaft ""Meinungsfreiheit" ist eine ausschließliche Errungenschaft des Grundgesetzes?
Zuletzt geändert von Yumni am Sonntag 19. Januar 2014, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
Das schlimmste an Zensur ist ██████████
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Taner »

Yumni » So 19. Jan 2014, 10:58 hat geschrieben: Wäre dass Grundgesetz nicht gültig, dann wäre es eine andere Rechtsordnung gültig.
Ob aber in dieser anderen Rechtsordnung dann Fragen wie die von Dardonthinis (Worin siehst Du den Erfolg des Grundgesetzes?), in dem Falle also den Erfolg der jeweils gültigen Rechtsordnung, grundsätzlich nicht erlaubt wären zu stellen, ist doch wohl mehr als nur hypothetisch.

Glaubst du ernsthaft ""Meinungsfreiheit" ist eine ausschließliche Errungenschaft des Grundgesetzes?
Ich lebe in Deutschland und komme mir wie ein Sklave vor und fühle als hätten sie mich den Schweinen vorgeworfen, doch ich kann es nicht beweisen ja ! Was die Augen sehen scheinen schon eher von Bedeutung sein !
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Yumni » So 19. Jan 2014, 09:58 hat geschrieben: Wäre dass Grundgesetz nicht gültig, dann wäre es eine andere Rechtsordnung gültig.
Ob aber in dieser anderen Rechtsordnung dann Fragen wie die von Dardonthinis (Worin siehst Du den Erfolg des Grundgesetzes?), in dem Falle also den Erfolg der jeweils gültigen Rechtsordnung, grundsätzlich nicht erlaubt wären zu stellen, ist doch wohl mehr als nur hypothetisch.

Glaubst du ernsthaft ""Meinungsfreiheit" ist eine ausschließliche Errungenschaft des Grundgesetzes?
ja!

warum?

weil es genau die freiheit herasfordert solchen verquerten reichsverwesern deiner art in aller form ihre verquertheit um die ohren hauen zu müssen......

weitet verwesen......besser noch vergessen den mist, der in deinem geschwabber steckt.

echt :)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Blickwinkel »

Yumni » So 19. Jan 2014, 10:58 hat geschrieben: Wäre dass Grundgesetz nicht gültig, dann wäre es eine andere Rechtsordnung gültig.
Ja, es könnten z.B. wie im dritten Reich eine Notstandsverordnung ausgerufen werden, die alle Grundrechte ausser Kraft setzt.
Ob aber in dieser anderen Rechtsordnung dann Fragen wie die von Dardonthinis (Worin siehst Du den Erfolg des Grundgesetzes?), in dem Falle also den Erfolg der jeweils gültigen Rechtsordnung, grundsätzlich nicht erlaubt wären zu stellen, ist doch wohl mehr als nur hypothetisch.
Damals waren Fragen solcher Art nur einmal erlaubt. Danach hat man diese Leute nicht mehr gesehen.
Glaubst du ernsthaft ""Meinungsfreiheit" ist eine ausschließliche Errungenschaft des Grundgesetzes?
Wer hat das behauptet? Allerdings ist das Grundgesetz nach der "Gesetzgebung" des dritten Reichs ein Unterschied wie Himmel zu Hölle. Leider begreifen das manche Menschen immer noch nicht.
Nichts ist in der Regel unsozialer als der sogenannte Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt. (Ludwig Erhard)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Yumni » So 19. Jan 2014, 09:58 hat geschrieben: Wäre dass Grundgesetz nicht gültig, dann wäre es eine andere Rechtsordnung gültig.
Ob aber in dieser anderen Rechtsordnung dann Fragen wie die von Dardonthinis (Worin siehst Du den Erfolg des Grundgesetzes?), in dem Falle also den Erfolg der jeweils gültigen Rechtsordnung, grundsätzlich nicht erlaubt wären zu stellen, ist doch wohl mehr als nur hypothetisch.

Glaubst du ernsthaft ""Meinungsfreiheit" ist eine ausschließliche Errungenschaft des Grundgesetzes?
Es ist eine Errungenschaft des Grundgesetzes. Das Spielchen unserer Gesellschaftsfeinde, aus einer solchen Aussage eine Ausschließlichkeitsaussage zu machen, läuft nicht. Meinungsfreiheit ist eine Folge politischer Vernunft. Und niemand wird ausschließen, daß politische Vernunft auch in anderen Gebieten herrschen kann. Schließlich sind wir alle Menschen mit vergleichbaren Anlagen. Wenn ich mir aber die ständigen Aussagen unserer Verfassungskritiker so ansehe, dann komme ich eher zu dem Schluß, daß ihnen die vielen Freiheiten, die dieses Grundgesetz allen garantiert, ihnen eher ein Dorn im Auge und als Einschränkung ihrer extremistischen Ansichten vorkommen. Letzteres ist auch Ursache des permanenten Gejammers, wie wenig "demokratisch" unser Grundgesetz wäre. Demokratie ist aber nicht Freiheit der Extremisten. Demokratie ist Freiheit für alle und Einschränkung für alle Bestrebungen, diese Demokratie zu nutzen, um sie letztlich abzuschaffen.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Taner » So 19. Jan 2014, 10:10 hat geschrieben:
Ich lebe in Deutschland und komme mir wie ein Sklave vor und fühle als hätten sie mich den Schweinen vorgeworfen, doch ich kann es nicht beweisen ja ! Was die Augen sehen scheinen schon eher von Bedeutung sein !
Die Augen der Frösche sehen die Welt anders als die Augen der Störche!
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Taner »

zollagent » So 19. Jan 2014, 11:45 hat geschrieben: Die Augen der Frösche sehen die Welt anders als die Augen der Störche!
Nein, ich meinte die Menschensöhne sind misstrauisch, es ist schwer sie von etwas zu überzeugen, so glaubwürdig dies oder jenes auch klingen mag, das Vertrauen anderer zu gewinnen, scheint nur dann zu gelingen wenn sie Magie, Zauber oder Hexerei einsetzen damit die Augen anderer dies sehen und ihnen hinterherlaufen !
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Taner » So 19. Jan 2014, 12:41 hat geschrieben:
Nein, ich meinte die Menschensöhne sind misstrauisch, es ist schwer sie von etwas zu überzeugen, so glaubwürdig dies oder jenes auch klingen mag, das Vertrauen anderer zu gewinnen, scheint nur dann zu gelingen wenn sie Magie, Zauber oder Hexerei einsetzen damit die Augen anderer dies sehen und ihnen hinterherlaufen !
Erkenntnis ist etwas, was nicht verordnet, sondern nur erarbeitet werden kann!
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Bakelit » So 19. Jan 2014, 11:34 hat geschrieben:weil es genau die freiheit herasfordert solchen verquerten reichsverwesern deiner art in aller form ihre verquertheit um die ohren hauen zu müssen......
Denunzieren und diffamieren waren doch eher Nazimethoden, vielleicht solltest du mal deine eigene Gesinnung und Verhalten dahingehend überprüfen!
Blickwinkel » So 19. Jan 2014, 11:41 hat geschrieben:[
Ja, es könnten z.B. wie im dritten Reich eine Notstandsverordnung ausgerufen werden, die alle Grundrechte ausser Kraft setzt.
Damals waren Fragen solcher Art nur einmal erlaubt. Danach hat man diese Leute nicht mehr gesehen.
Auch die Bundesrepublik hat "Notstandsgesetze", aber das nur mal nebenbei. http://www.documentarchiv.de/brd/1968/g ... setze.html
Könnte aber auch sein das es ganz anders wäre, als wie im 3. Reich, wie ich schon sagte rein hypothetisch.
Wobei es heutzutage Staaten gibt, in denen man noch immer nicht seine Meinung frei äußern darf. Sind die auch 3. Reich?
zollagent » So 19. Jan 2014, 11:44 hat geschrieben: Meinungsfreiheit ist eine Folge politischer Vernunft. Und niemand wird ausschließen, daß politische Vernunft auch in anderen Gebieten herrschen kann. Schließlich sind wir alle Menschen mit vergleichbaren Anlagen.
Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen.
zollagent » So 19. Jan 2014, 11:44 hat geschrieben:Wenn ich mir aber die ständigen Aussagen unserer Verfassungskritiker so ansehe, dann komme ich eher zu dem Schluß, daß ihnen die vielen Freiheiten, die dieses Grundgesetz allen garantiert, ihnen eher ein Dorn im Auge und als Einschränkung ihrer extremistischen Ansichten vorkommen.
Ich kann und will nicht für alle Verfassungskritiker sprechen sondern teile ausschließlich meine Sichtweise mit.
Ich empfinde es als höchst undemokratisch wenn der Bevölkerung eines Staates seine ihm zustehenden Rechte auszuüben vorenthalten oder sogar verwehrt wird!

Das fängt an mit der Ausübung der verfassunggebenden Gewalt, welche beim Grundgesetz weder durch die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung noch durch ein Referendum je zum tragen kam, und damit für mich außer Frage stellt ob das GG eine Verfassung ist, jedoch nicht deren Gültigkeit als Übergangsgesetz als welches es geschaffen wurde. Bis zu einer Verfassung, genau so wie es der Art. 146 vorsieht und in ihm steht.

Weiter geht es mit dem uneingeschränkten Recht auf Bundesweite Abstimmungen gemäß Art. 20 (2), dort heißt es: "Sie (die Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt."!
Gemeint sind also keine Wahlen als Abstimmungen sondern Sachentscheidungen weshalb ein "und" zwischen Wahlen und Abstimmungen steht. Es sind auch keine Einschränkungen im Artikel vorhanden, weder Regionale noch Themen bezogene.
Und bitte erzähle mir nicht, das es durch die Artikel Artikel 29 (Neugliederung des Bundesgebietes) und Artikel 118 (Neugliederung der Länder im Südwesten) und Artikel 118a (Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg) ausreichend ausgeübt werden kann.
Sicher stellen diese Artikel die Möglichkeit der Ausübung dar, wenn auch nur in den jeweilig betroffenen Ländern, aber keine grundsätzliche Einschränkung des Art. 29 GG.
Auch die Ausübung einer parlamentarischen Demokratie, wird im GG nicht als Einschränkung dieses Rechtes benannt.

Das Grundgesetz gewährt uns allen also auch diese Freiheit, nur wird sie uns auszuüben vorenthalten. Ist das darauf aufmerksam machen wirklich eine extremistische und keine demokratische Ansicht?
Zuletzt geändert von Yumni am Sonntag 19. Januar 2014, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Taner »

zollagent » So 19. Jan 2014, 13:59 hat geschrieben: Erkenntnis ist etwas, was nicht verordnet, sondern nur erarbeitet werden kann!
Und dennoch gibt es sowas wie ein Erkenntnis nicht solange man dies nicht mit Eigenen Augen sieht, beobachtet, höchstpersönlich betroffen miterlebt !?!?
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Yumni » So 19. Jan 2014, 13:56 hat geschrieben: Denunzieren und diffamieren waren doch eher Nazimethoden, vielleicht solltest du mal deine eigene Gesinnung und Verhalten dahingehend überprüfen!
Zollagent: Wen hätte er denn mit seinen Ausführungen "denunziert"? Mach dich mal vertraut damit, was mit diesem Begriff ausgesagt wird.
Yumni » So 19. Jan 2014, 13:56 hat geschrieben:
Auch die Bundesrepublik hat "Notstandsgesetze", aber das nur mal nebenbei. http://www.documentarchiv.de/brd/1968/g ... setze.html
Könnte aber auch sein das es ganz anders wäre, als wie im 3. Reich, wie ich schon sagte rein hypothetisch.
Zollagent: Dann vergleich mal die Notstandsgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland mit der des Nazi-Reiches. Ich bin davon überzeugt, daß sogar dir was auffallen würde.
Yumni » So 19. Jan 2014, 13:56 hat geschrieben:Wobei es heutzutage Staaten gibt, in denen man noch immer nicht seine Meinung frei äußern darf. Sind die auch 3. Reich?
Zollagent: Diktaturen sind nicht auf die Form eines "Dritten Reiches" beschränkt. Auch das sollte auch dir klar sein. Von daher ist diese Frage einfach nur eine rethorische Frechheit, mit der das Fehlen von Argumenten kaschiert werden soll, zu verstehen.

Yumni » So 19. Jan 2014, 13:56 hat geschrieben:Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen.
Zollagent: Danke. Nur auf Gemeinsamkeiten kann man aufbauen. [/quote]

Yumni » So 19. Jan 2014, 13:56 hat geschrieben:Ich kann und will nicht für alle Verfassungskritiker sprechen sondern teile ausschließlich meine Sichtweise mit.
Zollagent: Und meine Antwort galt auch dieser Sichtweise.
Yumni » So 19. Jan 2014, 13:56 hat geschrieben:Ich empfinde es als höchst undemokratisch wenn der Bevölkerung eines Staates seine ihm zustehenden Rechte auszuüben vorenthalten oder sogar verwehrt wird!

Das fängt an mit der Ausübung der verfassunggebenden Gewalt, welche beim Grundgesetz weder durch die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung noch durch ein Referendum je zum tragen kam, und damit für mich außer Frage stellt ob das GG eine Verfassung ist, jedoch nicht deren Gültigkeit als Übergangsgesetz als welches es geschaffen wurde. Bis zu einer Verfassung, genau so wie es der Art. 146 vorsieht und in ihm steht.

Weiter geht es mit dem uneingeschränkten Recht auf Bundesweite Abstimmungen gemäß Art. 20 (2), dort heißt es: "Sie (die Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt."!
Gemeint sind also keine Wahlen als Abstimmungen sondern Sachentscheidungen weshalb ein "und" zwischen Wahlen und Abstimmungen steht. Es sind auch keine Einschränkungen im Artikel vorhanden, weder Regionale noch Themen bezogene.
Und bitte erzähle mir nicht, das es durch die Artikel Artikel 29 (Neugliederung des Bundesgebietes) und Artikel 118 (Neugliederung der Länder im Südwesten) und Artikel 118a (Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg) ausreichend ausgeübt werden kann.
Sicher stellen diese Artikel die Möglichkeit der Ausübung dar, wenn auch nur in den jeweilig betroffenen Ländern, aber keine grundsätzliche Einschränkung des Art. 29 GG.
Auch die Ausübung einer parlamentarischen Demokratie, wird im GG nicht als Einschränkung dieses Rechtes benannt.

Das Grundgesetz gewährt uns allen also auch diese Freiheit, nur wird sie uns auszuüben vorenthalten. Ist das darauf aufmerksam machen wirklich eine extremistische und keine demokratische Ansicht?
Zollagent: Eine simple Wiederholung aller Einwände von Extremisten gegen unser Grundgesetz. Seit 1949 standen immer auch grundgesetzkritische Parteien zur Wahl. Der Bürger hat sie nicht gewählt, sondern diejenigen, die für dieses Grundgesetz stehen. Ebensowenig gab es viele Bürger, die das Instrument der Verfassungsklage nutzten, um einzelne Bestimmung des Grundgesetzes anzugreifen. Und dieses Recht haben alle Bürger. Man kann durchaus jede einzelne Wahl seit 1949 als Zustimmungs- oder Ablehnungstest für das Grundgesetz ansehen. Wie erklärst du dir, daß deine Sicht der Dinge von den Bürgern dieser Republik durchweg nicht geteilt wird?
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Taner » So 19. Jan 2014, 14:13 hat geschrieben:
Und dennoch gibt es sowas wie ein Erkenntnis nicht solange man dies nicht mit Eigenen Augen sieht, beobachtet, höchstpersönlich betroffen miterlebt !?!?
So, was hast du denn "höchstpersönlich miterlebt"?
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Wolverine »

Yumni » Do 2. Jan 2014, 17:44 hat geschrieben:

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Das GG ist  die deutsche Verfassung.
Kannst du das auch anhand von ausgeübter verfassungsgebender Gewalt durch den Souverän nachweisen?

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Artikel 146 n.F erlaubt jederzeit eine vom Volk selbst entworfene Verfassung.
Hat Artikel 146 a. F. auch schon.

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Mehr muss man nicht wissen.
Unschlagbares Argument, reißt mich nur nicht vom Stuhl.
Natürlich. Verfassungsrechtlich spricht man von einem plébiscite de tous le jours, da das Deutsche Volk durch das fortwährende Gebrauchtmachen von den durch es organisierten staatlich- rechtlichen Institutionen auch das GG selbst als seine legitime Verfassung akzeptiert hat. Das ist ein tatsächlicher Wandel mit rechtlicher Relevanz.

Nein, der Artikel 146 a.F. stellte in der Hauptsache die Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten in den Vordergrund, was mit den 2+4 Verträgen erreicht wurde, womit der Artikel 146 a. F. sein Ziel erreicht hatte. Somit wurde der Artikel 146 mit der Kernaussage neu gestaltet.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Wolverine »

Yumni » So 19. Jan 2014, 13:56 hat geschrieben: Das fängt an mit der Ausübung der verfassunggebenden Gewalt, welche beim Grundgesetz weder durch die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung noch durch ein Referendum je zum tragen kam, und damit für mich außer Frage stellt ob das GG eine Verfassung ist, jedoch nicht deren Gültigkeit als Übergangsgesetz als welches es geschaffen wurde. Bis zu einer Verfassung, genau so wie es der Art. 146 vorsieht und in ihm steht.
Das Volk hat bis jetzt keine Initiative ergriffen um sich selbst eine neue Verfassung zu verschaffen und in Artikel 146 n. F. steht weder drin, dass der Staat dazu verpflichtet ist eine verfassungsgebende Versammlung durchzuführen, noch dass es sich um ein einklagbares Recht handelt. Die Initiative muss vom Volk selbst ausgehen, schrieb ich bereits und dass man mehr nicht wissen muss. Solange das Volk keine Initiative ergreift um das GG ersetzen zu lassen, gilt das GG als Verfassung.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Wolverine » So 19. Jan 2014, 15:36 hat geschrieben: Nein, der Artikel 146 a.F. stellte in der Hauptsache die Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten in den Vordergrund, was mit den 2+4 Verträgen erreicht wurde, womit der Artikel 146 a. F. sein Ziel erreicht hatte.
Also in der alten Fassung des Art. 146 war genauso wenig etwas von Vereinigung zu lesen wie in der neuen Fassung. Dafür gab es den Art. 23 a. F und Vereinigung ging auch aus seinem Wortlaut hervor.
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Also wenn ein Gebiet einem andern Gebiet beitritt, kann man dabei durchaus von Vereinigung reden, meinst du nicht auch?
Somit wurde der Artikel 146 mit der Kernaussage neu gestaltet.
Insofern war die Kernaussage des Art.23 die Wiedervereinigung und die des Art. 146 die Dauer der Gültigkeit des Grundgesetzes und die Möglichkeit des Beschlusses einer Verfassung.
Es wurde also nach dem Gebietsbeitritt der DDR zur Bundesrepublik im Artikel 146 nur eingefügt, das dieses Gesetz jetzt auch für das gesamte deutsche Volk gilt, die wesentlichen Kernaussagen im Artikel 146, die Dauer der Gültigkeit des Grundgesetzes und die Möglichkeit eine Verfassung zu beschließen wurden nicht geändert.
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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