Blickwinkel » Fr 22. Nov 2013, 13:57 hat geschrieben:
Für Sylvester ist das GG keine Verfassung, weil da steht doch Grundgesetz und nicht Verfassung. Auf einen BMW muss man auch Auto schreiben, sonst erkennt er das auch nicht als ein Auto an.

Eigentlich ist die Sache relativ einfach.
Zur Rechtsphilosophie
Das Deutsche Reich war in zwei provisorische Staatsgebilde zerfallen, die jeweils unter der Vormundschaft der jeweiligen Besatzungsmacht standen. In der Präambel des GG standen in Artikel 23 und 146 die Postulate der Einheit des Deutschen Staates als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa als zu erreichendes Ideal.
Das Ziel einer neuen Verfassung sollte gem. Artikel 146 a.F in zwei Schritten erfolgen. Beendigung der Besatzung und durch die Entscheidung des Volkes. Mit den völkerrechtlich -verbindlichen 2+4 Verträgen wurde das Hauptziel des Artikel 146 a. F. erreicht. Der darin enthaltene Aufruf an die Bevölkerung wurde jedoch obsolet, da durch die Anwendung des GG durch die von den Wählern bestimmten staatlich- rechtlichen Institutionen als legitime Verfassung akzeptiert wurde.
Gem. Artikel 146 n. F. liegt nur dann eine normative Verbindung zwischen GG und einer neuen gesamtdeutschen Verfassung vor, wenn diese "von dem deutschen Volke" beschlossen wird. Der Begriff des Deutschen Volkes ist im Sinne in Artikel 116 nachzulesen.
Artikel 146 n. F. impliziert zwar die Möglichkeit einer Verfassungsablösung, erteilt aber keinen verfassungswirksamen Auftrag, so dass sich aus dieser Norm auch kein subjektives öffentliches (Grund-) Recht ableiten lässt.
Da Art . 146 n.F die Legalität der Ablösung des GG durch eine neue Fassung regelt, sind diesbezügliche Aktivitäten in keinster Weise strafbewehrt.
Im Artikel 146 n. F. wird dem Deutschen Volk die Rolle des Subjekts zur Verfassungsablösung zugesprochen. D.h. eigentlich, dass auch nur vom Volk die Initiative ausgehen kann. So etwas würde man dann als eine Verfassungsinitiative bezeichnen, die aber einem förmlichen Verfahren unterliegt. Eine spontane willentliche Kundgebung reicht da einfach nicht aus. Das förmliche Verfahren wären zum einen die Volksabstimmung oder das Nationalversammlungsmodell. Dort werden bestimmte Person mit einem Mandat versehen um die neue Verfassung zu bestimmen.
Oder um es ganz kurz zu machen. Sollte das deutsche Volk eine neue Verfassung wünschen, muss die Initiative von ihm selbst ausgehen. Eine staatliche Pflicht ergibt sich nicht aus Artikel 146 n. F.
If Israel were to put down its arms there would be no more Israel.
If the Arabs were to put down their arms there would be no more war.