Deutschland hat keine Verfassung!

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Thomas I
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Dardonthinis » Mo 22. Jul 2013, 10:25 hat geschrieben: Klar, während der Besatzungszeit brauchten wir ja unbedingt eine Straßenverkehrsordnung (StVO), ein Naturschutzgesetz, ein modernes Arbeitsrecht und Regelungen für den Rundfunk sowie das Fernsehen und das Internet/Version "Steinzeit" aus dem Jahr 1945, betrieben mit der Z3 von Konrad Zuse von 1941, um zu verhindern, dass die öffentliche Ordnung zusammenbricht, nicht wahr?
Bei einer Besatzungszeit von 45 Jahren würde ich das schon so sehen ja...

Dardonthinis » Mo 22. Jul 2013, 10:25 hat geschrieben: Ich gehe mal davon aus, dass wir uns weder vorerst noch überhaupt näher kommen werden und schlage deshalb vor, dass wir uns auf das Thema dieses Themenstrangs beschränken - da waren wir uns ja, glaube ich, einig, dass das Grundgesetz spätestens seit 1990 eine vollwertige Verfassung ist, die nur eben "Grundgesetz" heißt - so wie in mehreren anderen Ländern, vor allem in Skandinavien, ebenfalls.
Da sind wir uns fraglos einig.
Dardonthinis » Mo 22. Jul 2013, 10:25 hat geschrieben: Ansonsten kannst Du ja einen neuen Themenstrang aufmachen über die Geltung der HLKO und sonstigen Völkerrechts - da können wir uns dann vielleicht weiter balgen.
Da müsste es mindstens schon zwei hier geben.... :D
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ConnerMcDonner
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von ConnerMcDonner »

Wozu denn auch wir haben die EU :D
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Tantris
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Tantris »

ConnerMcDonner » Di 3. Sep 2013, 04:56 hat geschrieben:Wozu denn auch wir haben die EU :D
Endlich mal eine antwort, die das niveau des statements trifft.
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Yumni
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Ist es nicht so, dass wenn Du die "pouvoir constituant" auf einen Souverän beziehst, der dem Gemeinwesen eine Verfassung gibt und deshalb außerhalb ihrer steht, Du gerade keine Aussage darüber machen kannst, wer der Souverän ist? Kann dieser Souverän nicht ebenso (wünschenswerter Weise) das Volk oder eine Person oder Organisation sein, die die Macht hat, dem Volk eine Verfassung aufzuzwingen?
Mal abgesehen davon das "aufzwingen" kein Akt der Selbstbestimmung sein kann, würde dies auch dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität widersprechen auf welchem sich das Grundgesetz begründet.
Diese Aussage wer der Souverän/Verfassungsgeber ist, trifft doch sogar die Verfassungsdefinition (http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung) selbst, welche von Tantris und dir schon benannt wurde, dort steht: "Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus".
Dieses Prinzip wurde ja auch entsprechend in Artikel 20 Satz (1) so festgelegt: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"
Es sei denn du gehst davon aus, dass die Worte "Alle Staatsgewalt" im Artikel 20 des GG die verfassungsgebende Gewalt des Volkes nicht mit beinhalten. Wie aber soll eine demokratische Rechtsfestlegung von einem Volk ausgehen können, wenn es denn noch nicht einmal befugt wäre, selbst darüber zu entscheiden oder sich darauf zu berufen?
Die Geschichte kennt ja beide Varianten. Deshalb meine ich, dass der Begriff der Verfassung sich nicht danach definiert, wer der sie erlassende Souverän ist, sondern allein nach ihrer Funktion im Gemeinwesen als grundlegendstes Rechtsdokument, an das die so genannte einfachgesetzliche Rechtsordnung gebunden ist und das nur unter erschwerten Voraussetzungen geändert werden kann (im Fall des Grundgesetzes nur durch Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat). Dem lege ich die Verfassungsdefinition von Wikipedia zu Grund, zu der "Tantris" schon auf der ersten Seite dieses Strangs einen Link gesetzt hat.
Nach dieser Verfassungsdefinition lässt sich nicht deshalb an der Verfassungseigenschaft des Grundgesetzes zweifeln, weil das Volk bisher noch keine Gelegenheit erhalten hat, darüber abzustimmen, sondern allein deshalb, weil es zu Beginn zum Einen als fragmentarisches Provisorium gedacht und noch lückenhaft war.
Aber eben nicht nur die materiellen Eigenschaften machen ein Gesetz zu einer Verfassung, sondern auch deren besonderes Zustandekommen durch die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, als auch die ihm dadurch vom Verfassungsgeber verliehene Legitimität.
Prinzipiell stellt sich also bei Verfassungen auch immer die Frage nach ihrer Legitimität!
Wer sonst wenn nicht der Souverän, im Falle einer Demokratie also das gesamte Volk, oder ein von ihm zu diesem Zweck gewähltes Gremium (verfassungsgebende Versammlung), kann über eine Verfassung in freier Entscheidung beschließen und es dadurch legitimieren?
Und wer der Souverän ist, dem die verfassungsgebende Gewalt obliegt, wurde ja schon anhand der von dir und Tantris benannten Definition einer Verfassung, siehe oben, unzweifelhaft festgestellt. "Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus"
Was aber bedeutet "Legitimität"?
Definition der Bundeszentrale für politische Bildung 2011: Beglaubigung/ Rechtfertigung, etwas Bestimmtes zu tun.
Definition gemäß https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimation: "in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln"
Synonyme von "legitimieren" in der Verbform http://synonyme.woxikon.de/synonyme/legitimieren.php:
1. Bedeutung: erlauben [v] erlauben, legitimieren
2. Bedeutung: legalisieren [v] legalisieren, legitimieren
3. Bedeutung: annehmen [v] anerkennen, billigen, dulden, eingehen auf, einig gehen, einräumen, einwilligen, erlauben, genehmigen, gestatten, gutheißen, konzedieren, legitimieren, mitmachen, tolerieren, akzeptieren
Den vorliegenden Definitionen zufolge, ermächtigt also der Souverän erst durch die in Ausübung verfassungsgebender Gewalt zustande gekommenen Verfassung, den sich daraus konstituierten Staat bzw. deren Organe zum Handeln.
Demgegenüber lag von 1948 bis 1990 und liegt nach 1990 bis zum heutigen Tage, keine handelnde Ausübung von verfassungsgebender Gewalt durch den verfassungsgebenden Souverän, dass (gesamte) Deutsche Volk, vor. Weder in der indirekten Form durch die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung noch direkt durch ein Referendum, sprich eine Abstimmung (Volksentscheid) über die Annahme eines oder mehrerer Verfassungsentwürfe.
Wie kann man also beim Grundgesetz zweifelsfrei von einer "Verfassung" sprechen, wenn noch nicht einmal die Mindestvoraussetzung, nämlich die Ausübung verfassungsgebender Gewalt durch den Verfassungsgeber und somit den Souverän eingehalten wurde?


Selbst der Parlamentarische Rat schien ja dieser Auffassung gewesen zu sein, wie unschwer an der folgenden Auslegung zu erkennen ist:
Der Parlamentarische Rat, 9. Sitzung am 12.10.1948:
"Und nun kommt die Zweckbestimmung des Grundgesetzes: Wir wollen nicht die deutsche Verfassung schaffen, sondern ein Instrument für die Übergangszeit, ein Instrument, das nicht die Fülle der Staatsgewalt birgt, sondern nur ein Fragment dieser Staatsgewalt."
"... zur Schaffung einer den Aufgaben der Übergangszeit dienenden Ordnung der Hoheitsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ..."
Mit dieser Übergangszeit, welche auch in der Präambel a.F. und dem Artikel 144 des GG bekundet wurden, waren also nicht nur die Teilung Deutschlands in Besatzungs- und Verwaltungszonen gemeint, sondern auch und gerade die Geltungsdauer des GG mit der abschließenden Möglichkeit, sich gemäß dem Artikel 146 sich eine Verfassung zu geben, die anders als das Grundgesetz vom "gesamten Volk" in freier Entscheidung beschlossen werden könne.
Auszug aus der Präambel: "um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,"
Artikel 144 GG (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.

Die Begründungen des Parlamentarischen Rates für die bewusste Entscheidung "keine Verfassung" sondern stattdessen nur ein "Grundgesetz" auszuarbeiten, waren die Teilung des Deutschen Gebietes in Verwaltungs- und Besatzungszonen und die sich daraus ergebende fehlende Möglichkeit einer Mitwirkung der Deutschen in der sowjetisch besetzten Zone, an der Ausarbeitung und der Annahme einer (gesamtdeutschen) Verfassung. Ebenso aufgrund des Wunsches, dass die Teilung der Deutschen Gebiete nicht durch eine Verfassung gefestigt sondern möglichst schnell beendet würde und das gesamte Deutsche Volk nach deren Vollendung eine Verfassung in freier Entscheidung beschließen könne. Um eben genau dieses Defizite ausgleichen zu können, wurde der Artikel 146 mit ins Grundgesetz aufgenommen. Dieser besagt auch nicht, dass eine "neue" Verfassung, sondern das "eine Verfassung" vom gesamten Volk in freier Entscheidung beschlossen werden kann. Diese Formulierung im Art. 146 wurde im Hinblick auf die schon benannten Mängel und in Verbindung mit der eigenen Sichtweise der Zweckbestimmung des Grundgesetzes, bewusst so gewählt.

Auch die Aufforderung in der Präambel a. F. "Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden." in Verbindung mit der im Artikel 144 benannten Befristung (in denen es zunächst gelten soll) und 146 wurde mit der Wiedervereinigung der Deutschen Gebiete nur zum Teil erfüllt. Die rechtliche Umsetzung und Vollendung dieser Aufforderung jedoch, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt zu einer vom gesamten Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung beschlossenen Verfassung zu kommen wurde bisher nicht erfüllt.


Weiterhin möchte ich auch zu bedenken geben, dass das Wählen von Landtagsabgeordneten keinen Akt der verfassungsgebenden Gewalt darstellt, wie von einigen hier immer wieder behauptet wird.
Denn durch diese Wahlen der Bevölkerung der jeweiligen einzelnen Länder erhielten die Landesabgeordneten dieser Länder eben gerade nicht die Legitimation, verfassungsgebende Gewalt auszuüben sondern die Legitimation verfasste Staatsgewalt im Rahmen ihrer Länderverfassungen auszuüben. Diese Wahlen waren keine Wahl zu einer verfassungsgebenden Versammlung. Zu dem hätte es sogar gegen geltende Landesverfassungen verstoßen.
Verfassung des Landes Baden vom 18. Mai 1947
Art. 52. Das Verhältnis des Landes Baden zu den übrigen deutschen Ländern wird durch Gesetz geregelt. Die Zustimmung zu einer Bundesverfassung der deutschen Länder bedarf eines verfassungsändernden Gesetzes.
in Verb. mit
Art. 92. Die Verfassung kann nur im Wege der Gesetzgebung durch das in diesem Artikel geregelte Verfahren geändert werden. Der Antrag kann von der Landesregierung oder aus der Mitte des Landtags gestellt werden.
Zur gültigen Beschlussfassung über Gesetze, durch die die Verfassung oder ihre Teile ergänzt, erläutert, abgeändert oder aufgehoben werden, ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erforderlich; ist das Gesetz angenommen, so muss es der Volksabstimmung unterbreitet werden.
Die unerlässlichen Grundbestandteile einer demokratischen Verfassung können auch durch ein verfassungsänderndes Gesetz nicht verletzt und nicht beseitigt werden.
Einer Person oder einem Ausschuss kann die Ermächtigung zu Verfassungsänderungen in keiner Weise übertragen werden.
Die Behauptung, dass das Volk über die Verfassungen von 1871 und 1919 nicht (direkt) abgestimmt hat, ist wohl richtig, allerdings hat das Volk dennoch verfassungsgebende Gewalt ausüben dürfen, in dem es an den Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung beteiligt wurde.

Weimarer Nationalversammlung: Nach den Wahlen vom 19. Januar trat die Nationalversammlung am 6. Februar 1919 in Weimar zusammen, ... https://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_ ... ersammlung
Die Frankfurter Nationalversammlung, die vom 18. Mai 1848 bis zum 31. Mai 1849 in der Frankfurter Paulskirche tagte, war das erste frei gewählte Parlament für die „deutschen“ Nachfolgestaaten des Heiligen Römischen Reichs. https://de.wikipedia.org/wiki/Frankfurt ... ersammlung

Im Gegensatz dazu fanden aber bei der Erschaffung des Grundgesetzes keine direkten oder indirekten Handlungen der verfassungsgebenden Gewalt durch das deutsche Volk statt. Selbst die indirekte Form, die Wahl einer Nationalversammlung, blieb dem Deutschen Volk bei der Ausarbeitung und Mitbestimmung über das Grundgesetz bis heute verwehrt.
Nichts desto trotz aber, soll dieses Grundgesetz dem nachweislich jegliche Beteiligung des Volkes als verfassungsgebender Souverän fehlt, sich von eben diesem Volk als seine Verfassung selbst gegeben worden sein. In der Präambel wurde fälschlicherweise angegeben, dass das Deutsche Volk sich dieses Grundgesetz kraft seiner Verfassungsgebenden Gewalt gegeben hat.

Wenn die Organe einer verfassten Staatsgewalt, welche ihre Legitimation aus den demokratischen Prinzipien der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes ableiten, diesem Volk aber die Ausübung der verfassungsgebender Gewalt zur einer bei mehreren Gelegenheiten verwehrt, dann halte ich das nicht nur für einen höchst undemokratischen und damit inakzeptablen Zustand, sondern sowohl politisch als auch moralisch für mehr als nur bedenklich.
Darum stellt für mich der zentrale Rechtsbestand der Bundesrepublik Deutschland, dass Grundgesetz keine Verfassung dar, sondern wie schon der Parlamentarischen Rat beschrieben hat, nur eine den Aufgaben der Hoheitsgewalt dienende für eine Übergangszeit geltende Rechtsordnung.
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
Das schlimmste an Zensur ist ██████████
Bakelit

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Grüße an den Reichskommisar !

Alberner Post..ohne Bezug zur Realität Ohio Express ...

echt :) !
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Yumni
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Bakelit » Mo 18. Nov 2013, 23:12 hat geschrieben:Grüße an den Reichskommisar !
Alberner Post..ohne Bezug zur Realität Ohio Express ...
echt :) !
Ich kann mir nicht vorstellen das du meinen vorherigen Kommentar innerhalb von 4 Min. durchgelesen geschweige denn verstanden hast. Daher ist dein Kommentar nichts weiter als Sinn freies Pauschalgetöse. :thumbup:
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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Thomas I
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Yumni » Do 21. Nov 2013, 20:10 hat geschrieben: Ich kann mir nicht vorstellen das du meinen vorherigen Kommentar innerhalb von 4 Min. durchgelesen geschweige denn verstanden hast. Daher ist dein Kommentar nichts weiter als Sinn freies Pauschalgetöse. :thumbup:
Wir wissen wo du abschreibst, da müssen wir uns neue Copy & Paste Kompositionen von altem und Bekannten Unsinn nicht jedes Mal wieder neu durchlesen...
:cool:
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Dr. Seltsam
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Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dr. Seltsam »

Thomas I hat geschrieben:Wir wissen wo du abschreibst, da müssen wir uns neue Copy & Paste Kompositionen von altem und Bekannten Unsinn nicht jedes Mal wieder neu durchlesen...
:cool:
Und wie war das noch mit dem Art. 146 GG? :D

Eine Firma brauchte eigentlich keine Verfassung, denke ich ml so laut vor mich hin und verweise auf Dun & Bradstreet:

http://s14.directupload.net/images/131001/4ex2s432.jpg
Henry Ford; „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
http://www.youtube.com/watch?v=_h0ozLvUTb0
http://orfeu-marketing.com/attachments/ ... rawman.pdf
hafenwirt
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von hafenwirt »

Wir schauen mal, was teredo.cl zu den Ereignissen 1990 "sagt":

Punkt 12: Irreführung der 2plus4-Verhandlungspartner durch BRD-Organe

Es war der natürliche Wille des Deutschen Volkes im Gebiet der BRD und der aufgelösten DDR zu einer Einheit zusammen zu kommen. Es war bewusstes politisches Kalkül der Besatzungsmächte und ihrer total abhängigen Konstrukte, auch 1990 die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches freiwillig nicht wieder herzustellen. Damit wäre das gesamte völkerrechtswidrige Verhalten der Besatzungsmächte und ihrer Besatzerkonstrukte DDR und BRD seit der Kapitulation zur Diskussion gelangt.

Am 17.07.1990 kam es also unter geheimgehaltenen Vorbehalten zur Vorbereitung des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31.08.1990 und dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-Plus-Vier-Vertrag!) vom 12.09.1990 zu einer letzten entscheidenden Unterredung der Alliierten in Paris, nach einigen anderen vorangegangenen Treffen in Ottawa, Helsinki usw.!

Das Archiv der Gegenwart, 60. Jahrgang 1990, Siedler & Co. Verlag für Zeitarchive GmbH, Sankt Augustin, S. 34719 f., gibt erkennbar wieder, wie die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Abschaffung des Grundgesetzartikels 23 bereits am 17.07.1990 verbindlich im Wege des Staatsstreiches von oben zusagte.

Anwesend am 17.07.1990 in Paris waren Eduard Schewardnadse (Außenminister der UdSSR), James Baker (Außenminister der USA), Roland Dumas (Außenminister von Frankreich), Douglas Hurd (Außenminister des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland), Dietrich Genscher (Außenminister der Bundesrepublik Deutschland) und Markus Meckel (Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik).

Es wird aus dem Pariser Text zu den Grenzfragen vom 17.07.1990 zum Dritten Treffen der Außenminister der Zwei-Plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens zitiert - BK, 214-33000 De 39 NA 4 Bd. 4. (Vorlage des MDg. Hartmann über Chef Bundeskanzleramt an den Bundeskanzler zur Unterrichtung, hs. ergänzt: "je gesondert", 18.07.1990. Abgezeichnet: "Seiters"!

Nr. 354A

Anlage 1: Pariser Text zu den Grenzfragen:

1. Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden definitiv die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland am Tage des Inkrafttretens der endgültigen Regelung sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher Beitrag zur Friedensordnung in Europa.

2. Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.

3. Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.

4. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

5. Die Regierungen der UdSSR, der USA, des Vereinigten Königreiches und Frankreichs nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und stellen fest, dass mit deren Verwirklichung der definitive Charakter der Grenzen Deutschlands bestätigt wird.

Nr. 354B

Anlage 2: Protokoll des französischen Vorsitzenden

Zusammenkunft der Außenminister Frankreichs, Polens, Der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens, Der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Paris am 17. Juli 1990

Protokoll 10 [10 Hs. ergänzt: "(d. franz. Vorsitzenden)“.]

1. Das Prinzip Nr. 1 hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen, auf das sich die sechs Mitgliedstaaten der in Ottawa eingesetzten Gruppe geeinigt haben, wird durch folgenden Satz ergänzt: ,,Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen wird einen wesentlichen Bestandteil der Friedensordnung in Europa darstellen.‘‘

2. Der Wortlaut des 2. Prinzips hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen wird wie folgt geändert: Die Worte ,,die bestehende Westgrenze Polens“ werden durch die Worte ,,die zwischen ihnen bestehende Grenze“ ersetzt.

3. Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, erklärt, dass der Vertrag über die deutsch-polnische Grenze innerhalb der kürzestmöglichen Frist nach der Vereinigung und der Wiederherstellung der Souveränität Deutschlands unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zwecks Ratifizierung unterbreitet werden wird. 11 [11 Abführungszeichen in der Textvorlage nicht vorhanden.] Der Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik, Markus Meckel, hat darauf hingewiesen, dass sein Land dieser Erklärung zustimmt.

4. Die vier Siegermächte erklären, dass die Grenzen des vereinigten Deutschland einen endgültigen Charakter haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußere Umstände in Frage gestellt werden kann. Der Außenminister Polens, Krzysztof Skubiszewski, weist darauf hin, dass nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die vier Mächte darstellt.

Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, weist daraufhin, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass diese Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.

Erklärungen zu Protokoll :

BM zu deutsch-polnischem Grenzvertrag:

- "Der deutsch-polnische Grenzvertrag wird innerhalb kürzestmöglicher Zeit nach der Vereinigung und der Herstellung der Souveränität des vereinten Deutschland unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zugeleitet.“
- "Innerhalb kürzester Zeit bezieht sich sowohl auf die Unterzeichnung als auch auf die Zuleitung zur Ratifikation.“

BM zu Erklärung der Vier:

Die Vier Mächte erklären, dass der endgültige Charakter der Grenzen Deutschlands durch keine (äußeren)12[12 ( ) Hs. korrigiert aus: "auswärtigen".] Umstände oder Ereignisse in Frage gestellt werden kann.“

BM:
- Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass die polnische Regierung in der Erklärung der Vier Mächte keine Grenzgarantie sieht.
Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, dass die in der Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich dass ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.

Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 legt mit Bezug auf die Treffen der Außenminister in Ottawa am 13.02.1990, in Bonn am 05.05.1990, in Berlin am 22.06.1990, in Paris am 17.07.1990 und in Moskau am 12.09.1990 in Art. 1 die Grenzen entsprechend der in Paris bereits bestimmten Festsetzungen fest.

Das bedeutet, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bereits zu diesem Zeitpunkt von der Beseitigung des Art. 23 des Grundgesetzes ausgegangen ist und ohne Bevollmächtigung auf weitere Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 verzichten wollte.

Aufgrund des Vorbehaltungsrechtes der Siegermächte haben diese mit dem verbindlichen Protokoll vom 17.07.1990 die Beseitigung des Art. 23 des Grundgesetzes und weiteren Änderungen am Grundgesetz zugestimmt und diese Änderungen auch verbindlich mit den obigen Erklärungen durchgesetzt.

Es handelt sich um ein Diktat zur Änderung des Grundgesetzes, dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesrat und der Bundestag zur Irreführung des Deutschen Volkes den Anschein gaben, dass der Artikel 23 des Grundgesetzes erst am 03.10.1990 nach dem Beitritt der neuen Bundesländer aufgehoben wurde.

Richtig ist, dass diese Aufhebung schon mit der Erklärung der Vier Mächte am 17.07.1990 aufgrund ihres Besatzungsvorbehaltes bewirkt war, da diese nicht von einem Inkrafttreten am 03.10.1990 ausgingen.

Worin lag aber die planmäßige Irreführung durch die BRD-Juristen wirklich?

Auch in den 2plus4-Verträgen verhandelten die Siegermächte nur mit sich selbst, da die Besatzerkonstrukte dem Besatzungsvorbehalt unterlagen und keinerlei Gestaltungsfreiheit außerhalb ihrer Formulierungskünste aufwiesen. Und diese bei deutschen Juristen ausgeprägte Fähigkeit zur Begehung jeglicher Verbrechen als nach Recht und Gesetz erlaubt findet sich unter Punkt 4 der Information Nr. 354 A:

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

Es gab nie die Absicht der BRD, eine Verfassung als Grundlage der Teilwiedervereinigung zu schaffen.

Es gab auch bei den Erfüllungsgehilfen der BRD und Kollaborateuren mit den Besatzern keine Absicht, die Gebiete des Deutschen Reiches für das Deutsche Volk insgesamt einzufordern oder darüber Verhandlungen nach dem Völkerrecht zu führen, was sie schon völlig ungeeignet für eine vermeintliche Treuhänderschaft für das Deutsche Reich kennzeichnete.

Deshalb wurde auch der Bezug auf das Grundgesetz im 2. Satz unter Punkt 4 notwendig, zumal die Bevölkerung der DDR noch lange an das Versprechen glauben gemacht werden musste, dass man innerhalb von 2 Jahren nach dem Anschluss an die BRD eine Verfassung vorgelegt bekommen würde, in die auch die positiven Entwicklungen in der DDR eingehen könnten.

Die gesamte sogenannte (Teil)Wiedervereinigung entblößt sich als gigantischer Betrug am Deutschen Volk und Deutschen Reich, die völkerrechtswidrig um ihre Identität, Handlungsfreiheit und um große Teile des Reichsgebietes betrogen werden sollten. Es kann vermutet werden, dass es neben der Aufgabe der DM auch noch weitere geheime Absprachen gibt, die zur Zeit einer völkerrechtlichen Legalisierung der Einigungsverträge und der Wiedervereinigung diametral entgegenstehen.

Im Ergebnis wurden aber mit diesen unseriösen, jedoch bei deutschen Juristen typischen Gestaltungen von Verträgen gegenüber Gutgläubigen völlig unverbindliche und niemals rechtskraftfähige Machwerke geschaffen, die den Besatzungsmächten nun keinerlei legale Einflussmöglichkeit auf eine noch anzunehmende Neue Deutsche Verfassung mehr gewähren und die Fragen zur Grenzregelung nach dem Völkerrecht immer wieder aufleben lassen können.

Und in der nächsten Stunde beschäftigen wir uns mit der Nichtigkeit des Einigungsvertrages.

Quelle: http://politik-forum.eu/viewtopic.php?f=5&t=379

:D :p
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von frems »

Dr. Seltsam » Do 21. Nov 2013, 20:21 hat geschrieben: Und wie war das noch mit dem Art. 146 GG? :D
Lies ihn doch einmal und sag uns, was drin steht. :cool:

hafenwirt: Bei "BRD-Organe" habe ich aufgehört zu lesen. :|
Labskaus!

Ob Mailand oder Madrid -- Hauptsache Europa.
Bakelit

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Yumni » Do 21. Nov 2013, 20:10 hat geschrieben: Ich kann mir nicht vorstellen das du meinen vorherigen Kommentar innerhalb von 4 Min. durchgelesen geschweige denn verstanden hast. Daher ist dein Kommentar nichts weiter als Sinn freies Pauschalgetöse. :thumbup:
Dein ganzer Eintrag ist sinnloses Geplapper von verdötschten Verfassunsgmißverstehern. Bist noch nicht mal in der Lage eigene Gedanken zu de Dingen richtig auszuformulieren und erkennbar sichtbar werden zu lassen, alles copy n paste, alles Propagnada-Gezeter.

Faden löschen wg. erwiesener Dämlichkeit!
Bakelit

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

frems » Do 21. Nov 2013, 20:50 hat geschrieben: Lies ihn doch einmal und sag uns, was drin steht. :cool:

hafenwirt: Bei "BRD-Organe" habe ich aufgehört zu lesen. :|
Der Hafenwirt ist anscheinend selbst sein bester Kunde. Ziemlich besoffen gemacht worden vom Fusel derer, die Geschichte , das GG und die Realitäten nur zu einem Fuseln mit hohem Alkoholgehalt aber wenig Aroma vergoren haben.

echt :) )
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Tantris »

Dr. Seltsam » Do 21. Nov 2013, 21:21 hat geschrieben: Und wie war das noch mit dem Art. 146 GG? :D
Tja, vielleicht solltest du ihn mal lesen...
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Thomas I
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Bakelit » Fr 22. Nov 2013, 08:20 hat geschrieben:
Der Hafenwirt ist anscheinend selbst sein bester Kunde. Ziemlich besoffen gemacht worden vom Fusel derer, die Geschichte , das GG und die Realitäten nur zu einem Fuseln mit hohem Alkoholgehalt aber wenig Aroma vergoren haben.

echt :) )
Der Hafenwirt hat das ironisch gemeint, bezogen auf meinen Vorhalt an Yumni dass wir wissen wo er abschreibt...
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von garfield336 »

Vorallem mus eine Verfassung nicht demokratisch sein. Also auch nicht demokratisch legitimiert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Hiver »

garfield336 » Fr 22. Nov 2013, 09:17 hat geschrieben:
Vorallem mus eine Verfassung nicht demokratisch sein. Also auch nicht demokratisch legitimiert.
Vor allem braucht die Verfassung nicht aus einem einzelnem Papier bestehen. Die Briten und auch die Österreicher leben gut damit, eine Verfassung zu besitzen, die es eigentlich als Verfassung garnicht gibt und auch über die nicht vom Volk abgestimmt wurde. Auch über die Verfassung der USA haben die Bürger auch nicht abgestimmt, wäre damals auch garnicht möglich gewesen
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Hiver » Fr 22. Nov 2013, 10:13 hat geschrieben:
Vor allem braucht die Verfassung nicht aus einem einzelnem Papier bestehen. Die Briten und auch die Österreicher leben gut damit, eine Verfassung zu besitzen, die es eigentlich als Verfassung garnicht gibt und auch über die nicht vom Volk abgestimmt wurde. Auch über die Verfassung der USA haben die Bürger auch nicht abgestimmt, wäre damals auch garnicht möglich gewesen
Mir fällt eigentlich nur die Schweizereische Verfassung ein als Verfassung über die komplett vom Volke abgestimmt wurde.
Die schwedische Verfassung besteht auch aus 5 Grundgesetzen.

Und dass völkerechtliche Bestimmungen - in Europa meist die EMRK - Verfassungsrang besitzen ist so selten garnicht.
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Dr. Seltsam
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dr. Seltsam »

frems » Do 21. Nov 2013, 20:50 hat geschrieben:Lies ihn doch einmal und sag uns, was drin steht. :cool:
Art 146 hat geschrieben:Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands. Aha! Schäuble sagt, die Deutschland sei nicht souverän und Gysi sagt, Deutschland sei besetzt. Demzufolge kann es noch gar keine Verfassung geben, weil 1/3 Deutschlands nach wie vor von den Polen okkupiert ist.
Das sogenannte Ostdeutschland, da die ehemalige DDR ja Mitteldeutschland ist. Dank der Kriminellen Kohl und Genscher wurde 1990 Deutschland Land gestohlen.
frems » Do 21. Nov 2013, 20:50 hat geschrieben: hafenwirt: Bei "BRD-Organe" habe ich aufgehört zu lesen. :|
Daher seit Ihr BRDler auch immer so gut informiert. :D . Es sind nun mal BRD Organe, da die BRD kein souveräner Staat ist, sondern eine Kolonie der USA. Alle Häfen, Flughäfen und Schleusen stehen unter amerikanischer Aufsicht. Ohne Erlaubnis der Amis kommt man nicht einmal auf die Schleuse in Brunsbüttel!
Henry Ford; „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
http://www.youtube.com/watch?v=_h0ozLvUTb0
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Dr. Seltsam » Fr 22. Nov 2013, 12:09 hat geschrieben:
Nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands. Aha! Schäuble sagt, die Deutschland sei nicht souverän und Gysi sagt, Deutschland sei besetzt. Demzufolge kann es noch gar keine Verfassung geben, weil 1/3 Deutschlands nach wie vor von den Polen okkupiert ist.
Das sogenannte Ostdeutschland, da die ehemalige DDR ja Mitteldeutschland ist. Dank der Kriminellen Kohl und Genscher wurde 1990 Deutschland Land gestohlen.
Daher seit Ihr BRDler auch immer so gut informiert. :D . Es sind nun mal BRD Organe, da die BRD kein souveräner Staat ist, sondern eine Kolonie der USA. Alle Häfen, Flughäfen und Schleusen stehen unter amerikanischer Aufsicht. Ohne Erlaubnis der Amis kommt man nicht einmal auf die Schleuse in Brunsbüttel!

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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Dr. Seltsam » Fr 22. Nov 2013, 12:09 hat geschrieben:
Nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands. Aha! Schäuble sagt, die Deutschland sei nicht souverän und Gysi sagt, Deutschland sei besetzt. Demzufolge kann es noch gar keine Verfassung geben, weil 1/3 Deutschlands nach wie vor von den Polen okkupiert ist.
Das sogenannte Ostdeutschland, da die ehemalige DDR ja Mitteldeutschland ist. Dank der Kriminellen Kohl und Genscher wurde 1990 Deutschland Land gestohlen.
Daher seit Ihr BRDler auch immer so gut informiert. :D . Es sind nun mal BRD Organe, da die BRD kein souveräner Staat ist, sondern eine Kolonie der USA. Alle Häfen, Flughäfen und Schleusen stehen unter amerikanischer Aufsicht. Ohne Erlaubnis der Amis kommt man nicht einmal auf die Schleuse in Brunsbüttel!
Wenn man solche Schriebe sieht, kann man verstehen, warum die "Aufsicht der Amis" notwendig ist. :mad2:
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von sylvester »

Thomas I » Fr 22. Nov 2013, 12:34 hat geschrieben:

Brauner Dummschwätz, weiter Nichts...


Artikel 146 GG auch, oder wie ???
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 12:51 hat geschrieben:


Artikel 146 GG auch, oder wie ???
Was von dem, was unser verehrter Mituser hier aufgezählt ist, ist denn in dem geregelt?
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 12:51 hat geschrieben:


Artikel 146 GG auch, oder wie ???
Nein, nur diese bekannten obskuren Ausführungen von Revisionisten und Reichsfetischisten dazu...
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RDeutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dr. Seltsam »

Das Problem der aufrechten, antifaschistoiden und geschichtsumprogrammierten BRDler ist, daß sie nie auf Inhalte eingehen. Z.B.,

- warum der Antifaschist Gysi im Fernsehen laut sagt, Deutschland (also das Deutsche Reich von 1871!) sei immer noch besetzt

- oder Schäuble, der von der Nichtsouveränität Deutschlands (nicht der BRD ;) ) auch öffentlich spricht.

Im Übrigen ist natürlich der Art 146 GG völliges braunes Geschwätz. So sehe ich das auch. Ihr einfältigen BRDler tut mir aufrichtig leid und ich schließe Euch heute Abend in mein Gebet ein, wenn ich der Erdmutter huldige ;).
Zuletzt geändert von Dr. Seltsam am Freitag 22. November 2013, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Cat with a whip »

Art 146 hat geschrieben:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dies meint, dass das derzeitige GG gültig ist. Und nach Vollendung der Einheit sogar für das gesamte Volk. Und das ohne dass dazu später ein erneuter freier Entschluß des deutschen Volkes nötig wäre oder damit gefordert ist. Damit ist auch indirekt weiter gemeint, dass jede Abschaffung dieses GG z.B. per Erlass durch eine nicht demokratisch legitimierte Führung ausgeschlossen ist, sondern nur durch eine freie demokratische Entscheidung.

Das kann man doch nur fehldeuten wenn man blöde ist oder paranoide Verschwörungstheorien pflegt.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Cat with a whip » Fr 22. Nov 2013, 13:03 hat geschrieben:
Dies meint, dass das derzeitige GG gültig ist. Und nach Vollendung der Einheit sogar für das gesamte Volk. Und das ohne dass dazu später ein erneuter freier Entschluß des deutschen Volkes nötig wäre oder damit gefordert ist. Damit ist auch indirekt weiter gemeint, dass jede Abschaffung dieses GG z.B. per Erlass durch eine nicht demokratisch legitimierte Führung ausgeschlossen ist, sondern nur durch eine freie demokratische Entscheidung.

Das kann man doch nur fehldeuten wenn man blöde ist oder paranoide Verschwörungstheorien pflegt.
Mehr ist dazu eigentlich auch nicht zu sagen! :thumbup:
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von sylvester »

Cat with a whip » Fr 22. Nov 2013, 13:03 hat geschrieben:
Dies meint, dass das derzeitige GG gültig ist. Und nach Vollendung der Einheit sogar für das gesamte Volk. Und das ohne dass dazu später ein erneuter freier Entschluß des deutschen Volkes nötig wäre oder damit gefordert ist. Damit ist auch indirekt weiter gemeint, dass jede Abschaffung dieses GG z.B. per Erlass durch eine nicht demokratisch legitimierte Führung ausgeschlossen ist, sondern nur durch eine freie demokratische Entscheidung.

Das kann man doch nur fehldeuten wenn man blöde ist oder paranoide Verschwörungstheorien pflegt.

Dies meint gar nichts, sondern stellt klar das dass GG ein Provisorium ist und nach der Wiedervereinigung durch eine Verfassung ersetzt wird.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Blickwinkel »

Cat with a whip » Fr 22. Nov 2013, 14:03 hat geschrieben:
Dies meint, dass das derzeitige GG gültig ist. Und nach Vollendung der Einheit sogar für das gesamte Volk. Und das ohne dass dazu später ein erneuter freier Entschluß des deutschen Volkes nötig wäre oder damit gefordert ist. Damit ist auch indirekt weiter gemeint, dass jede Abschaffung dieses GG z.B. per Erlass durch eine nicht demokratisch legitimierte Führung ausgeschlossen ist, sondern nur durch eine freie demokratische Entscheidung.

Das kann man doch nur fehldeuten wenn man blöde ist oder paranoide Verschwörungstheorien pflegt.
Ganz genau, aber ich amüsiere mich gerne über die Verschwörungstheorien. :)
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Re: RDeutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Dr. Seltsam » Fr 22. Nov 2013, 13:02 hat geschrieben:Das Problem der aufrechten, antifaschistoiden und geschichtsumprogrammierten BRDler ist, daß sie nie auf Inhalte eingehen. Z.B.,

- warum der Antifaschist Gysi im Fernsehen laut sagt, Deutschland (also das Deutsche Reich von 1871!) sei immer noch besetzt

- oder Schäuble, der von der Nichtsouveränität Deutschlands (nicht der BRD ;) ) auch öffentlich spricht.

Im Übrigen ist natürlich der Art 146 GG völliges braunes Geschwätz. So sehe ich das auch. Ihr einfältigen BRDler tut mir aufrichtig leid und ich schließe Euch heute Abend in mein Gebet ein, wenn ich der Erdmutter huldige ;).
Das sind keine Inhalte, das sind Latrinenparolen, aus dem Zusammenhang gerissen und im Sinne unserer braunen Freunde umgedeutet. Warum schreibst du Gregor Gysi nicht an und bittest um Erläuterung, wie er das gemeint haben könnte {[email protected]}, oder auch Schäuble? {[email protected]} Die Antwort könntest du dann aus erster Hand posten.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von HugoBettauer »

Thomas I » Fr 22. Nov 2013, 13:05 hat geschrieben:
Mehr ist dazu eigentlich auch nicht zu sagen! :thumbup:
Ich glaube auch nicht, dass es sich *lohnt*, mehr zu sagen. Die Reichsheinis wollen es sowieso nicht hören.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von garfield336 »

Thomas I » Fr 22. Nov 2013, 10:23 hat geschrieben:
Mir fällt eigentlich nur die Schweizereische Verfassung ein als Verfassung über die komplett vom Volke abgestimmt wurde.
Die schwedische Verfassung besteht auch aus 5 Grundgesetzen.

Und dass völkerechtliche Bestimmungen - in Europa meist die EMRK - Verfassungsrang besitzen ist so selten garnicht.
in Luxemburg geht man davon auss dass unsere Verfassung 1919 vom Volk legitimiert wurde.
Es wurde eine Volksbefragung gemacht mit einem Text: Wollt ihr dass der Frau Charlotte von Nassau Grossherzog von Luxemburg wird, und die Verfassung von des Grossherzogtums Luxemburg weiterhin gültig bleibt ?".
Damals ging es darm op Luxemburg eine Republik werden sollte, wie soviele andere Staaten in Europa zur gleichen Zeit.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 13:08 hat geschrieben:

Dies meint gar nichts, sondern stellt klar das dass GG ein Provisorium ist und nach der Wiedervereinigung durch eine Verfassung ersetzt wird.
Und die (geheime) Hoffnung aller unserer Bräunlinge und sonstigen Diktaturfreunde ist, daß diese "neue Verfassung" dann möglichst viel von ihrem Geist widerspiegelt. :D
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von sylvester »

zollagent » Fr 22. Nov 2013, 13:15 hat geschrieben: Und die (geheime) Hoffnung aller unserer Bräunlinge und sonstigen Diktaturfreunde ist, daß diese "neue Verfassung" dann möglichst viel von ihrem Geist widerspiegelt. :D


Idiot !!!!
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Mind-X »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 13:08 hat geschrieben:

Dies meint gar nichts, sondern stellt klar das dass GG ein Provisorium ist und nach der Wiedervereinigung durch eine Verfassung ersetzt wird.
Das steht da nicht.
"und du wirst wahnsinnig werden von dem, was deine Augen sehen müssen." (5. Mose 28,34)

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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Mind-X » Fr 22. Nov 2013, 13:18 hat geschrieben:Das steht da nicht.
Das weiß der der nicht.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 13:17 hat geschrieben:


Idiot !!!!
Angenehm, Zollagent! ;)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Blickwinkel »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 14:17 hat geschrieben:


Idiot !!!!
Das wissen wir doch, dass du einer bist, ansonsten würdest du den Artikel 146 verstehen.
Nichts ist in der Regel unsozialer als der sogenannte Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt. (Ludwig Erhard)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 13:08 hat geschrieben:

Dies meint gar nichts, sondern stellt klar das dass GG ein Provisorium ist und nach der Wiedervereinigung durch eine Verfassung ersetzt wird.
Wo steht das im Art. 146 GG?
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 13:17 hat geschrieben:


Idiot !!!!
Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung! :thumbup:
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dr. Seltsam »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 13:08 hat geschrieben: Dies meint gar nichts, sondern stellt klar das dass GG ein Provisorium ist und nach der Wiedervereinigung durch eine Verfassung ersetzt wird.
Wie man
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
mißverstehen kann und drumherum reden muß, um seine antifaschistoide Gesinnung zu demonstrieren, ist mir unverständlich. das GG ist ein Provisorium für die Zeit, in der das Deutsche Reich, also Deutschland, besetzt ist. Nach der Besatzung wird es dann mit einer Verfassung (wie immer die auch aussieht) zu einem "normalen" Staat in der "Staatenfamilie" dieses Planeten. Allerdings ist das natürlich auch Quatsch, da es Nationalstaaten seit dem 09.02.1933 nicht mehr gibt.

Und ja, es ist sehr einfach, andere Meinungen mit der Nasokeule zu beantworten. Nur... es bringt nichts. Unsere Feinde lachen sich tot, wenn sie sehen, wie Deutsche sich gegenseitig beharken. Aber das ist wohl eine deutsche Eigenart, die auch Bismark schon kannte:
Fürst Otto von Bismarck , genannt der Eiserne Kanzler, 1863(!) im preußischen Landtag hat geschrieben:Die Neigung, sich für fremde Nationalitäten und Nationalbestrebungen zu begeistern, auch dann, wenn dieselben nur auf Kosten des eigenen Vaterlandes verwirklicht werden können, ist eine politische Krankheit deren geografische Verbreitung sich leider nur auf Deutschland beschränkt".
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Dr. Seltsam » Fr 22. Nov 2013, 13:22 hat geschrieben: Wie man
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
mißverstehen kann und drumherum reden muß, um seine antifaschistoide Gesinnung zu demonstrieren, ist mir unverständlich. das GG ist ein Provisorium für die Zeit, in der das Deutsche Reich, also Deutschland, besetzt ist. Nach der Besatzung wird es dann mit einer Verfassung (wie immer die auch aussieht) zu einem "normalen" Staat in der "Staatenfamilie" dieses Planeten. Allerdings ist das natürlich auch Quatsch, da es Nationalstaaten seit dem 09.02.1933 nicht mehr gibt.

Und ja, es ist sehr einfach, andere Meinungen mit der Nasokeule zu beantworten. Nur... es bringt nichts. Unsere Feinde lachen sich tot, wenn sie sehen, wie Deutsche sich gegenseitig beharken. Aber das ist wohl eine deutsche Eigenart, die auch Bismark schon kannte:
Welche Feinde lachen denn?
Anbei, wenn die sich totlachen hat sich das Problem doch damit gelöst...
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dr. Seltsam »

Thomas I » Fr 22. Nov 2013, 13:20 hat geschrieben:
Wo steht das im Art. 146 GG?
......verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt.

Die sogenannten Gründerväter gingen davon aus, daß ein souveräner Staat eine Verfassung haben muß. Als besetztes Land eben nur ein GG.

Ich wette, Ihr habt die rede von Carlo Schmidt nie gelesen. Hier ist sie:

[youtube][/youtube]

Und Carlo war alles mögliche, nur kein Naso! Und zur Erinnerung, wie die SPD 1953 Wähler gewinnen wollte:

http://www.spd-tannenhof.eu/mediac/450_ ... 201949.jpg
Thomas I » Fr 22. Nov 2013, 13:24 hat geschrieben:
Welche Feinde lachen denn?
Anbei, wenn die sich totlachen hat sich das Problem doch damit gelöst...
Die, die schon 2 Mal Deutschland am Boden sehen wollten. Die Alliierten. Schon mal was von der UNO Feindstaaten Charta gelesen? Die meine ich.

Und Du gehst schon wieder nicht auf Inhalte ein: Z.B. Gysi, Schäuble. Ist auch verständlich. An Deiner Stelle würde ich das auch nicht machen. :D
Zuletzt geändert von Dr. Seltsam am Freitag 22. November 2013, 13:36, insgesamt 3-mal geändert.
Henry Ford; „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Gutmensch »

osterhase » Sa 27. Apr 2013, 14:34 hat geschrieben:Hallo,

eine Verfassung darf nur Verfassung heißen, wenn sie vom Volk ratifiziert wurde.

Das ist aber in Deutschland nicht der Fall: http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-g ... verfassung

Ich nehme mir hier mal die Freiheit, einige Teile aus obrigem Link zu zitieren:



!!!



Ergo: die gesamte Rechtsstaatlichkeit Deutschlands steht auf einer Verfassung, die nicht vom Volk ratifiziert wurde.

Warum hat sich das deutsche Volk sowas gefallen lassen?
Das ist ein Skandal ! :mad: :D
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von sylvester »

Thomas I » Fr 22. Nov 2013, 13:20 hat geschrieben:
Wo steht das im Art. 146 GG?

Darüber nachdenken WESHALB es diesen Artikel überhaupt gibt, reicht im Allgemeinen schon !! Wenn das GG auch nach der Wiedervereinigung gelten sollte wäre doch die Forderung nach einer Verfassung völlig überflüssig gewesen.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Gutmensch »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 14:35 hat geschrieben:

Darüber nachdenken WESHALB es diesen Artikel überhaupt gibt, reicht im Allgemeinen schon !! Wenn das GG auch nach der Wiedervereinigung gelten sollte wäre doch die Forderung nach einer Verfassung völlig überflüssig gewesen.
Du kannst sicher davon ausgehen, dass das Grundgesetz weiterhin gültig ist. :thumbup:
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von sylvester »

Gutmensch » Fr 22. Nov 2013, 13:36 hat geschrieben:
Du kannst sicher davon ausgehen, dass das Grundgesetz weiterhin gültig ist. :thumbup:

Was willst du überhaupt ? Habe ich etwa das Gegenteil behauptet ?? Meine Güte hier hopsen Experten herum !!!
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 13:35 hat geschrieben:

Darüber nachdenken WESHALB es diesen Artikel überhaupt gibt, reicht im Allgemeinen schon !! Wenn das GG auch nach der Wiedervereinigung gelten sollte wäre doch die Forderung nach einer Verfassung völlig überflüssig gewesen.

Der Wortlaut ist: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Der Art. 146 GG besagt also ausdrücklich, dass das GG auch nach der Wiedervereinigung gilt...
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Mind-X »

Dr. Seltsam » Fr 22. Nov 2013, 13:32 hat geschrieben:
......verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt.
und was heißt das?

Zwei Verfassungen können nebeneinander gleichzeitig existieren?
"und du wirst wahnsinnig werden von dem, was deine Augen sehen müssen." (5. Mose 28,34)

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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

sylvester » Fr 22. Nov 2013, 13:40 hat geschrieben:[...] Meine Güte hier hopsen Experten herum !!!
Ja, das denke ich auch immer wenn ich dich hier lese... :cool:
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Dr. Seltsam » Fr 22. Nov 2013, 13:32 hat geschrieben:
......verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt.

Die sogenannten Gründerväter gingen davon aus, daß ein souveräner Staat eine Verfassung haben muß. Als besetztes Land eben nur ein GG.
Von wem sind denn Finnland, Schweden, Dänemark und die Niederlande besetzt?
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