Auch das ist wieder nur eine Wiederholung einer Behauptung, aber kein Beweis.
Mind-X » Mo 7. Okt 2013, 00:56 hat geschrieben:
Zschnäpfe in diesen Terror wird zur Zeit festgestellt) deren gemeinsamer Besitz oder AnFührerin, die Queen of Pain,...
"Zschnäpfe" + "Queen of Pain"
Worauf gründen sich diese Bezeichnungen?
Um das beureilen zu können müsste man die Wahrheit erstmal kennen.
Blickwinkel » Mo 7. Okt 2013, 07:09 hat geschrieben:
Natürlich findet man nach Wohnungsbränden noch genug Material um zu rekonstruieren, wie der Brand entstand. Was glaubst du wie Gutachter herausfinden, ob ein Wohnungsbrand Brandstiftung war oder nicht?
Wie erklärst du dir dann das:
Zitat:
Setzensack sagt, das LKA habe bei den verschiedenen Benzinproben in der Wohnung unterschiedliche Kraftstoffzusätze gefunden, das passe nicht mit dem einen gefundenen Kanister zusammen. L. sagt, es seien keine weiteren Kanister gefunden worden.
http://www.nsu-watch.info/2013/09/proto ... sept-2013/
Die offizielle Darstellung ist doch selber eine VT und damit der Generalbundesanwalt ein Verschwörungstheoretiker.
zollagent » Mo 7. Okt 2013, 09:43 hat geschrieben:
Zollagent: Deine. Die sehr deutliche Schnittmengen mit der der Rechtsknaller aufweist, die die Taten der NSU schönreden wollen.
Deine Interpretation ist falsch.
Zollagent: Leute, die nicht mal genug Mut haben, zu ihrer rechtsradikalen Gesinnung zu stehen.
Eine solche Einstellung basiert aber nur auf Unterstellung.
Wenn man dann nicht zu dieser unterstellten Gesinnung öffentlich steht, dann liegt das nicht notwendigerweise daran, dass einem der Mut dazu fehlt, sondern es könnte auch daran liegen, dass diese Unterstellung schlicht falsch ist.
Zollagent: ...die allesamt dann auf eine Primärquelle zurückgehen.
Das ist Blödsinn.
Mehrmals hatte ich bereits auf den Bericht des Innenministeriums verwiesen.
Zitat:
Die Version, dass die Morde mit Aktivitäten im Bereich der Rauschgiftkriminalität in Zusammenhang stehen, wurde durch zahlreiche Hinweise aus verschiedenen Bereichen immer wieder bekräftigt.
Dies gilt sowohl für den Fall Turgut als auch für andere Fälle der Mordserie "Ceska".
http://www.das-ist-rostock.de/fileadmin ... d/Info.pdf
(Seite 10)
Auch die anderen Seiten sollte man sich mal durchlesen.
Du behauptest alles ginge auf eine einzige Primärquelle zurück.
Dagegen steht im Bericht:
"zahlreiche Hinweise aus verschiedenen Bereichen immer wieder bekräftigt."
Also hast du Unrecht.
Die Staatsanwaltschaft ist jahrelang ausschließlich diesen Hinweisen nachgegangen und hat sie dann wegen Substanzlosigkeit ad acta gelegt.
Das ist deine Interpretation.
Ist dir bekannt, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind?
Ist dir auch klar was das praktisch bedeutet?
Zollagent: So, so, "aktiv Phantombilder unterdrückt". Du erzählst hier wieder die Räuberpistolen aus der tiefbraunen Ecke. Deine Behauptung kannst du wie belegen?
Du liest hier offenbar nicht aufmerksam mit, denn dafür hatte ich bereits eine Quelle geliefert.
auf ein Neues:
Zitat:
Doch der zuständige Heilbronner Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras genehmigte die Veröffentlichung dieses Phantombilds nicht. Im NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin wollte er sich zu den Gründen nicht äußern
http://www.kontextwochenzeitung.de/puls ... -1297.html
Du hast den Artikel offenbar nicht verstanden.
Zitate daraus:
"Ihr weiterer Weg ist unklar.".
Auch bei der Ceska 83 steht dort nicht, wie diese Waffe vom Hersteller zum NSU gekommen ist.
Auch in diesem Artikel fehlt der Nachweis dass es in den fehlenden Fällen solche Fahrzeuge gab, vielmehr streitet der Beschuldigte alles ab und die Polizei ist nicht in der Lage das Gegenteil zu beweisen, vielleicht weil die These der Polizei schlicht falsch ist.
Du scheinst sehr selektiv zu lesen.
Zollagent: Eine Mordanklage als "Belohnung". Junge, du bist schon eine Marke! :D
Du hast das Argument mal wieder nicht verstanden oder du kennst dich im Rechtssystem nicht so gut aus.
Wenn man jemanden wegen Mordes anklagt, das aber nicht beweisen kann, dass ist der Beschuldigte frei.
Wenn man Beihilfe zum Mord beweisen kann, die Anklage aber auf Mord lautet, dann ist der Beschuldigte frei.
Wenn es einen Deal gab, dann könnte die Staatsanwaltschaft absichtlich eine unbeweisbare höhere Anklage angestrebt haben, um die Anklage absichtlich vor die Wand zu fahren, damit Zschäpe weder wegen Mordes noch wegen Beihilfe verurteilt wird, sondern nur wegen Brandstiftung.
Dieses geringere Strafmaß wäre dann die Belohnung.
Die für die Zukunft weiterhin mögliche Anklage wegen Beihilfe zum Mord dient dann als Druckmittel, damit Zschäpe ihr Schweigen nicht bricht.
Wahllichtbildvorlagen
...
Zollagent: Auch eine Behauptung ohne jeden Beweis.
Zitat:
RA Klemke, Verteidiger von Wohlleben, fragt, ob er es richtig verstanden habe, dass K. bei der ersten Vernehmung im Jahr 2011 zunächst der Zeitungsausschnitt mit den Bildern von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gezeigt worden sei und dann die Wahllichtbildvorlagen. K. bestätigt das.
http://www.nsu-watch.info/2013/09/proto ... mber-2013/