prime-pippo » Fr 14. Jun 2013, 06:40 hat geschrieben:
Dass du das Recht zum Widerstand hast, wenn du dich mit den rechtlichen Bedingungen nicht abfinden willst, würde ich nie bestreiten.
"Naturrecht" hingegen halte ich für eine philosophisch schöne Voestellung, aber das nützt einem nichts, wenn die faktischen Verhältnisse andere sind.
Installation eines Rechtsrahmens ist Sache der Menschen, nicht "der Natur".
Wann in der Evolution soll sich denn dieses "Naturrecht" eingeschlichen haben? War es irgendwann "Untecht", wenn der Leopard einen Menschen fraß?
Bitte, Naturrecht ist ein philosophisches Konzept und begruendet sich nicht aus der Evolutionstheorie!
Sollte man nicht verwechseln.
Und die dem Menschen immanenten Rechte, jene eben, die ihm durch nichts streitig gemacht werden koennen beduerfen ja einer rechts-philosophischen Begruendung.
Naturrecht im Sinne Rousseaus ist eine moegliche Begruendung.
Der kategorische Imperativ ist eine andere.
Gott, bzw der Mensch als Geschoepf Gottes ist wieder eine andere moegliche Begruendung.
Die Frage ist, was sind denn nun diese absoluten Rechte.
Und da spielt die Begruendung natuerlich eine Rolle.
ZB macht es einen Unterschied,ob ich die Rechte aus der Freiheit des Anderen begruende, also dem kategorischen Imperativ oder ob ich Gott als letztlichen Grund anfuehre.
Auch stellt sich die Frage, welche konkreten Rechte sich aus meinen Grundrechten ableiten.
Mein Recht auf koerperliche Unversehrtheit zieht das Recht auf Notwehr, sollte mir Jemand Gewalt androhen nach sich.
Um mich nun in die Lage zu versetzen, mich auch verteidigen zu koennen, folgt das Recht mich zu Zwecken der Selbstverteidigung zu bewaffnen.
Die weitere Fragestellung ist nun,wie weit darf ich dabei gehen.
Also ist ein vollautomatisches Sturmgewehr mit schusssicheren Westen durchschlagender Munition Teil meines Rechts auf koerperliche Unversehrtheit,oder ist das zu exzessiv?