Doch, das hat man.
Ich möchte nur die Kernpunkte hier aufgreifen:
1. Angeblicher Verfassungsbruch wegen steuerlicher Gleichstellung bzgl. Ehegattensplitting
Der Artikel 6 unseres Grundgesetzes stellt die "Ehe" - so wie sie zur Zeit der Entstehung des Grundgesetzes üblich war - unter besonderen Schutz. Wie dieser besondere Schutz auszusehen hat, darüber steht nichts im Grundgesetz.
Fakt ist, dass die Ehe zwischen Mann und Frau sowie auch die Kinder dieser Verbindung unter dem Schutz des Staates stehen.
Fakt ist jedoch auch, dass die Ehe nach dem Verständnis der Väter unseres Grundgesetzes sich derzeit gewandelt hat. Damals war davon auszugehen, dass die Frau nicht berufstätig ist, der Mann arbeitet, für Nachwuchs gesorgt wird und die Frau sich um die Erziehung der Kinder kümmert.
Und genau aus diesem Grund wurde die Ehe steuerlich durch den Splittingtarif gefördert. Damals lohnte es sich, denn wenn der Partner kein Einkommen hat, weil er sich um die Familie kümmert, sank die Steuerlast des "Verdieners" erheblich. Das war auch völlig in Ordnung, denn Nachwuchs ist gut für unser gesellschaftliches Konzept.
Wie sieht es heute aus ? Die Gesellschaft hat sich gewandelt...eine Frau, die einfach nur Hausfrau ist, wird belächelt. Ergo sorgt man politisch dafür, dass auch die Frau sich verwirklichen kann. Die lästige Pflicht der Kindeserziehung versucht man daher abzuschieben auf Dienstleistungen namens "Kita", "Kindergarten", "Kinderhort", etc.
Oder aber man verschiebt die Last des Kinder Gebärens auf den Sankt Nimmerleinstag. Der Kram ist eh nur lästig. Wenn man genug Kohle gescheffelt hat und noch gebährfähig ist, dann darf man mit einem dicken Bauch rumrennen und sich als werdende Mutter preisen lassen. Die sogenannten "Stars" der Showbranche leben uns das täglich vor.
Letztendlich sieht es so aus, dass eine Ehe in unserer Gesellschaft mitnichten a priori das Ziel hat, eine Familie mit vielen Kindern zu gründen. Warum soll man daher eine solche Ehe mit steuerlich fördern ? Ich halte es für sinnvoller, nicht die Eheschließung zu fördern sondern ausschließlich die Kinder, die daraus hervorgehen können aber nicht müssen.
2. Armstrong beklagt den Inzestverbot und führt als Gegenargument Behinderte an
Dieser Vergleich ist einfach nur daneben, denn ein Behinderter hat keine Wahl. Er läuft immer Gefahr, dass seine Gene für Nachwuchs sorgen, der auch behindert sein wird. Egal welchen Partner er sich sucht. Soll man ihm daher jegliche sexuelle Nähe verwehren ?
Bei nahen Verwandten, die nicht behindert sind, ist es jedoch anders. Wenn sie Nachkommen untereinander haben, dann ist die Gefahr genetischer Defekte beim Nachwuchs hoch. Aber sie können sich auch andere Partner suchen und dann besteht diese Gefahr nicht mehr.
Ich hoffe, das reicht als Begründung bzgl. der Widerlegung der Einlassung von Mr. Armstrong.
Ich kann auch noch weiter argumentativ ausholen diesbezüglich.
Gruß aus Hamburg !