Polizei zu forsch

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aleph
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Polizei zu forsch

Beitrag von aleph »

http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... zu-forsch-

Weil ein Nachbar sich Sorgen machte, weil ein Nachbar von ihm in den Urlaub fuhr, ohne ihm Bescheid zu sagen, holte er die Polizei und die brach mit ziemlich rabiaten Methoden in die Wohnung ein, statt den Schlüsseldienst zu holen, bohrten sie ein Loch in den Fensterrahmen, wodurch das Fenster ganz kaputt ging und Wasser des Raumentfeuchters auf den Boden verschüttet wurde.

Weil die Indizien für eine Gefahr zu schwach waren, hätte die Polizei da nicht einbrechen dürfen (und wenn, dann erst den Schlüsseldienst anrufen müssen), so dass der Betroffene Schadensanspruch hat. Leider weigert sich die Polizei, zu zahlen, so dass die Gelegenheit vor den Gerichten geklärt wird.

Fazit: entweder keine Zeitungen abbonieren, oder den Nachbarn Bescheid geben, wenn man in den Urlaub fährt :D

Ich weiß nicht, wo das war, kann aber schon in Bayern gewesen sein, die Polizei ist da nicht besonders helle.
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln
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Milady de Winter
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Milady de Winter »

Es war in Hamburg.
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JJazzGold
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von JJazzGold »

Dionysos » Sa 20. Apr 2013, 19:51 hat geschrieben:http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... zu-forsch-

Weil ein Nachbar sich Sorgen machte, weil ein Nachbar von ihm in den Urlaub fuhr, ohne ihm Bescheid zu sagen, holte er die Polizei und die brach mit ziemlich rabiaten Methoden in die Wohnung ein, statt den Schlüsseldienst zu holen, bohrten sie ein Loch in den Fensterrahmen, wodurch das Fenster ganz kaputt ging und Wasser des Raumentfeuchters auf den Boden verschüttet wurde.

Weil die Indizien für eine Gefahr zu schwach waren, hätte die Polizei da nicht einbrechen dürfen (und wenn, dann erst den Schlüsseldienst anrufen müssen), so dass der Betroffene Schadensanspruch hat. Leider weigert sich die Polizei, zu zahlen, so dass die Gelegenheit vor den Gerichten geklärt wird.

Fazit: entweder keine Zeitungen abbonieren, oder den Nachbarn Bescheid geben, wenn man in den Urlaub fährt :D

Ich weiß nicht, wo das war, kann aber schon in Bayern gewesen sein, die Polizei ist da nicht besonders helle.
Richtig, wir Bayern sind alle inzüchtige, grenzdebile Geschöpfe und so ein Vorfall kann deshalb auch ausschliesslich in Bayern vorkommen. Schaffen Sie uns doch einfach ab.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt

https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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jack000
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von jack000 »

Es sind hier m.E. 2 Dinge relevant:
1. Ob die Frau glaubhaft machen konnte, dass eine Gefahr vorliegt.
=> Sie kannte den Mann offensichtlich gut und es gab einen berechtigten Grund zur Sorge.

2. Ob die Polizei verhältnismäßig gehandelt hat.
=> In der Wohnung zu schauen: ja, weil die Aussagen der Nachbarin glaubhaft waren und tatsächlich eine Gefahr vorliegen konnte.
=> Das Fenster aufzubohren: nein, weil so ein sehr hoher Schaden entstanden ist und ein simples aufbohren der Tür den Schaden in einem doch sehr begrenzten Maße gehalten hätte

Den begrenzten Schaden der Tür hätte er dann aber in der Tat selbst bezahlen müssen, da durch die offensichtliche Nähe zur Nachbarin diese einen Grund hatte sich Sorgen zu machen.
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Pachuchel
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Pachuchel »

Dionysos » Sa 20. Apr 2013, 19:51 hat geschrieben:http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... zu-forsch-

Weil ein Nachbar sich Sorgen machte, weil ein Nachbar von ihm in den Urlaub fuhr, ohne ihm Bescheid zu sagen, holte er die Polizei und die brach mit ziemlich rabiaten Methoden in die Wohnung ein, statt den Schlüsseldienst zu holen, bohrten sie ein Loch in den Fensterrahmen, wodurch das Fenster ganz kaputt ging und Wasser des Raumentfeuchters auf den Boden verschüttet wurde.

Weil die Indizien für eine Gefahr zu schwach waren, hätte die Polizei da nicht einbrechen dürfen (und wenn, dann erst den Schlüsseldienst anrufen müssen), so dass der Betroffene Schadensanspruch hat. Leider weigert sich die Polizei, zu zahlen, so dass die Gelegenheit vor den Gerichten geklärt wird.

Fazit: entweder keine Zeitungen abbonieren, oder den Nachbarn Bescheid geben, wenn man in den Urlaub fährt :D

Ich weiß nicht, wo das war, kann aber schon in Bayern gewesen sein, die Polizei ist da nicht besonders helle.
Eher ein Kommunikationsproblem.
Fällt mir eine niedliche Geschichte ein:

Im Wald herrscht große Aufregung.
Die Tiere haben erfahren, das der Bär eine Todesliste hat.
Der Dachs besucht den Bären und fragt ihn, ob er auf der Todesliste steht.
Der Bär antwortet : Ja, klar ".
2 Tage später ist der Dachs tot.
Die Angst im Wald wird größer.
Der Fuchs nimmt all seinen Mut zusammen und geht zum Bären.
Und fragt ihn :" Bär, stehe ich auch auf der deiner Todesliste " ?
Der Bär antwortet : " Ja, klar ".
Einen Tag später ist auch der Fuchs tot.
Die Tiere im Wald sind außer Rand und Band.
Nur der Hase, hat noch den Mut, zum Bären zu gehen.
Fragt der Hase : " Bär, stehe ich auch auf der Todesliste ? "
Antwortet der Bär : " Ja, klar. "
Fragt der Hase weiter : " Kannst Du mich von der Liste streichen " ?
Antwortet der Bär : " Ja, klar ".
;)
Lausche der Wahrheit, die dein Blut Dir rauscht.
Elfer

Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Elfer »

Peinlicher Beitrag eines angeblich seriösen Senders. (allein die Darstellung des tumben Polizisten mit einer Mütze, fast über die Ohren gezogen)

Machen die Polizisten die Türnicht auf und der Nachbar liegt tot dahinter fragt man nach der Kompetenz undf ob man ihn nicht hätte retten können. So ist es halt anders. Als Polizist in diesem Land kannst Du machen, was Du willst, Du kannst es nur falsch machen.

Mehr muss man zu diesem grenzenlosen Schwachsinn, der in und durch die Medien betrieben wird, nicht mehr sagen.

Klugscheißer, die warten, bis alles vorbei ist und man des Rätsels Lösung kennt. Von den angeblichen Enthüllungsjournalisten und deren Methoden möchte ich gar nicht reden, von denen dann auch noch niemand duch seinen Job einen Verbrecher hinter Gitter gebracht hat.
Zuletzt geändert von Elfer am Samstag 20. April 2013, 21:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von jack000 »

Elfer » Sa 20. Apr 2013, 20:29 hat geschrieben: Machen die Polizisten die Türnicht auf und der Nachbar liegt tot dahinter fragt man nach der Kompetenz undf ob man ihn nicht hätte retten können. So ist es halt anders. Als Polizist in diesem Land kannst Du machen, was Du willst, Du kannst es nur falsch machen.
"Richtig machen" wäre doch nicht so schwer gewesen: "Schlüsseldienst bohrt das Schloss auf".
Was war denn so schwer daran es so zu machen?
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Cat with a whip
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Cat with a whip »

Dionysos » Sa 20. Apr 2013, 19:51 hat geschrieben:
Ich weiß nicht, wo das war...
Die nachgestellte Szene hatte einen Hinweis darauf.
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Elfer »

jack000 » Sa 20. Apr 2013, 21:55 hat geschrieben: "Richtig machen" wäre doch nicht so schwer gewesen: "Schlüsseldienst bohrt das Schloss auf".
Was war denn so schwer daran es so zu machen?
Die Alternative wäre Tür eintreten gewesen bzw mit einer Ramme das Ding aus dem Rahmen zu heben.

Es könnte was passiert sein. Was liegt da wohl nahe? Man könnte sich beeilen müssen?!

Ob sich jetzt alles so lächerlich dargestellt hat, wie es nachgestellt wurde, ist wohl fraglich.

Ein Schlüsseldienst braucht meist Zeit, zumal man nur die nehmen darf, die entsprechend unter Vertrag stehen.

Wenn wirklich was dran wäre an der Story, hätte man die Charaktäre nicht so überzeichnen müssen. Und 3000,- € für nen Fenster???

Ich meine die dummdreisten Kommentare der Nachbarin, sind der Dreistigkeitkeit letzter (wirklich letzter) Schluß.
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Cat with a whip
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Cat with a whip »

Elfer » Sa 20. Apr 2013, 21:29 hat geschrieben:...(allein die Darstellung des tumben Polizisten mit einer Mütze, fast über die Ohren gezogen.
Das ist für die Hamburger Polizisten nunmal ein dauerhaftes Problem, wenn die Heinis aus der Politik beschliessen, dass sie aussehen müssen wie die Comicfigur Super Mario mit zerdrücktem Hut.
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Elfer »

Cat with a whip » Sa 20. Apr 2013, 22:14 hat geschrieben:
Das ist für die Hamburger Polizisten nunmal ein dauerhaftes Problem, wenn die Heinis aus der Politik beschliessen, dass sie aussehen müssen wie die Comicfigur Super Mario mit zerdrücktem Hut.
Blödsinn.
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von jack000 »

Elfer » Sa 20. Apr 2013, 21:11 hat geschrieben:
Die Alternative wäre Tür eintreten gewesen bzw mit einer Ramme das Ding aus dem Rahmen zu heben.
Man hätte auch die Mauer einreissen können ...
Es könnte was passiert sein. Was liegt da wohl nahe? Man könnte sich beeilen müssen?!
Es geht um mehrere Tage, daher wäre 1 Stunde warten auf den Schlüsseldienst angemessen gewesen ...
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Elfer »

jack000 » Sa 20. Apr 2013, 22:25 hat geschrieben: Man hätte auch die Mauer einreissen können ...
Das hätte wohl zu lange gedauert.

Es geht um mehrere Tage, daher wäre 1 Stunde warten auf den Schlüsseldienst angemessen gewesen ...
Dann hätte man die Polizei gar nicht rufen müssen. Ich sag´s ja, wie man es macht, ist es falsch. Wenn der Nachbar nach einer Stunde flach atmend im Wohnzimmer gefunden wird und danach im Krankenhaus verstirbt, wird man den Polizisten wegen der Umsicht Sachgüter geschont zu haben wohl einen Orden verleihen.

Wir sollten diese Diskussion so nah wie möglich an der Realität führen.
Zuletzt geändert von Elfer am Samstag 20. April 2013, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von jack000 »

Elfer » Sa 20. Apr 2013, 21:29 hat geschrieben:
Das hätte wohl zu lange gedauert.
=> Da eine mehrere Tage Abwesenheit vorlag hätte das nicht zu lange gedauert.

Es geht um mehrere Tage, daher wäre 1 Stunde warten auf den Schlüsseldienst angemessen gewesen ...
Dann hätte man die Polizei gar nicht rufen müssen.
wen denn sonst?
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Elfer »

jack000 » Sa 20. Apr 2013, 22:35 hat geschrieben: => Da eine mehrere Tage Abwesenheit vorlag hätte das nicht zu lange gedauert.
Stand das auf einer Mitteilung an der Tür? Stand da, ist kein Problem, werde schon mehrere Tage vermisst, bin entweder bereits tot oder in Urlaub?



wen denn sonst?
Was willst Du überhaupt? Dann kann man die Hausverwaltung oder einen Hausmeister anrufen.

Dieser Einsatz ist so gelaufen, weil die Einschätzung der Polizisten vor Ort es notwendig erschienen ließ. Was Du machst ist Klugscheißerei auf hohem Niveau. Sprüche klopfen, wenn man die Ergebnisse kennt. Die kennst Du aber nicht, wenn Du vor der Tür stehst.

Diese Einsätze werden zu hunderten jeden Tag gefahren. Den hat man sich heraus gepickt und lässt die 998 unter den Tisch fallen, die anders verlaufen sind. Nur weißt Du das selten vorher, Du bist auf die Worte der Nachbarin, Deine Wahrnehmung und die Eischätzung zu genau diesem Zeitpunkt angewiesen und hast nicht den Luxus später zu entschieden, wenn alle Fakten bekannt sind.

In dieser Situation ist jede Gewalt gegen Sachen gerechtfertigt.

Wie stehst Du zu den 3000 Euro?
Wie stehst Du zu den diffamierenden Sprüchen der Nachbarin?

Hast Du das alles überhaupt wahrgenommen?

Wie stehst Du zu meiner These, dass es eh egal ist, was Du als Polizist tust. Wenn es die Bedürfnisse der Medien und des Volkes fordern, machst Du notfalls auch den Kaspar. Aber Gnade Dir Gott, wenn Du bei einem der Schwätzer mal zu spät kommst, weil Du sein Eigentum schützen wolltest. Du kannst nur in die Scheiße greifen.
Zuletzt geändert von Elfer am Samstag 20. April 2013, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von jack000 »

Elfer » Sa 20. Apr 2013, 21:46 hat geschrieben: Stand das auf einer Mitteilung an der Tür? Stand da, ist kein Problem, werde schon mehrere Tage vermisst, bin entweder bereits tot oder in Urlaub?


Was willst Du überhaupt? Dann kann man die Hausverwaltung oder einen Hausmeister anrufen.
Darauf ist die Polizei aber nicht gekommen. Warum denn nicht?
Dieser Einsatz ist so gelaufen, weil die Einschätzung der Polizisten vor Ort es notwendig erschienen ließ.
Nicht mehr und nicht weniger ...
Was Du machst ist Klugscheißerei auf hohem Niveau. Sprüche klopfen, wenn man die Ergebnisse kennt. Die kennst Du aber nicht, wenn Du vor der Tür stehst.
Es hätte nach allen Erkenntnissen völlig ausgereicht das Türschloss aufzubohren.
Diese Einsätze werden zu hunderten jeden Tag gefahren. Den hat man sich heraus gepickt und lässt die 998 unter den Tisch fallen, die anders verlaufen sind.
Es werden in allen Bereichen niemals die funktionierenden Aktionen hervorgebracht, sondern nur die .. die unnötigerweise schiefgegangen sind. Und das ist hier der Fall gewesen.
Nur weißt Du das selten vorher,
Was war denn hier vorher unabsehbar?
Du bist auf die Worte der Nachbarin, Deine Wahrnehmung und die Eischätzung zu genau diesem Zeitpunkt angewiesen und hast nicht den Luxus später zu entschieden, wenn alle Fakten bekannt sind.
Man hätte doch einfach die Tür aufbohren können ...
In dieser Situation ist jede Gewalt gegen Sachen gerechtfertigt.
Das träumst aber auch nur du ...
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Cat with a whip
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Cat with a whip »

jack000 » Sa 20. Apr 2013, 22:25 hat geschrieben:
Es geht um mehrere Tage, daher wäre 1 Stunde warten auf den Schlüsseldienst angemessen gewesen ...
Richtig. Zudem auch kein Wasser aus der Wohnung plätscherte oder es verbrannt roch.

Vor allem wenn man sieht wie die vorgegangen sind. Die hätten da genausogut gleich die Fensterscheibe einschmeissen können ohne den Rahmen anzubohren. Dann wären sie bei einem Notfall sogar noch schneller an der hilfsbedürftigen Person gewesen ohne diesen Schaden anzurichten.

Das Vorgehen war sogar noch blöder als ne über die Ohren gezogene Eselsmütze aussieht.
Ein herbeigerufener Türöffnungsdienst hätte die Sache insgesamt billiger, schneller erledigt mit eingerechneter Anfahrtszeit. Kurze Wege in der Großstadt.

Der größte Witz wäre, wenn die Polizei noch dazu ohne Blaulicht angereist gewesen wäre. Wäre interessant zu erfahren.
Zuletzt geändert von Cat with a whip am Samstag 20. April 2013, 23:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Elfer »

jack000 » Sa 20. Apr 2013, 22:57 hat geschrieben: Darauf ist die Polizei aber nicht gekommen. Warum denn nicht?
Warum ist die Nachbarin nicht darauf gekommen? Sie lebt dort und kennt die Umstände!

Meine Antwort war eine Reaktion auf Deine nachträgliche Allwissenheit.

Ich gehe mal davon aus, dass die Nachbarin die Situation so dargestellt hat, dass es notwendig erschien sofort und ohne weitere Verzögerung zu handeln.

Nicht mehr und nicht weniger ...
Nicht mehr und nicht weniger, aber genug für deine Kritik, die Du bisher nicht wirklich überzeugend darstellen konntest.


Es hätte nach allen Erkenntnissen völlig ausgereicht das Türschloss aufzubohren.
Nach welchen Erkenntnissen?

In diesem Land hat man Angst Polizisten zu erklären, wie man Türen öffnet. Das Fenster war offensichtlich (und das ist meist so) der einfachste und schnellste Weg.
Türen sind da oft ein Problem und verursachen extreme Kosten. Wie ich schon fragte, was hältst Du von 3000 Euro Schaden?

Es werden in allen Bereichen niemals die funktionierenden Aktionen hervorgebracht, sondern nur die .. die unnötigerweise schiefgegangen sind. Und das ist hier der Fall gewesen.
Und warum springst Du so gierig auf diese Darstellung an, wenn Du diesen Umstand kennst? Ist es Deine Art etwas zu kompensieren?

Was war denn hier vorher unabsehbar?
Das Ergebnis! Das ist nur mal das reale Leben. Nicht das, was Du offensichtlich dafür hältst, das was Dir von den Medien mundgerecht präsentiert wird.


Man hätte doch einfach die Tür aufbohren können ...
Dann hätte man es getan und was glaubst Du, wäre dabei kostengünstiger gewesen? Immer noch meine Frage, glaubst Du die 3000 Schaden wirklich?

Aber meinen Einwand mit der Kosten-Nutzen-Analyse ignorierst Du stoisch.

Das träumst aber auch nur du ...
Ne, das weiß ich. Und bisher glänzt Du nicht mit qualitativen Argumenten dagegen.
Elfer

Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Elfer »

Cat with a whip » Sa 20. Apr 2013, 23:08 hat geschrieben:
Richtig. Zudem auch kein Wasser aus der Wohnung plätscherte oder es verbrannt roch.

Vor allem wenn man sieht wie die vorgegangen sind. Die hätten da genausogut gleich die Fensterscheibe einschmeissen können ohne den Rahmen anzubohren. Dann wären sie bei einem Notfall sogar noch schneller an der hilfsbedürftigen Person gewesen ohne diesen Schaden anzurichten.

Das Vorgehen war sogar noch blöder als ne über die Ohren gezogene Eselsmütze aussieht.
Ein herbeigerufener Türöffnungsdienst hätte die Sache insgesamt billiger, schneller erledigt mit eingerechneter Anfahrtszeit. Kurze Wege in der Großstadt.

Der größte Witz wäre, wenn die Polizei noch dazu ohne Blaulicht angereist gewesen wäre. Wäre interessant zu erfahren.

Deine Ironie ist wirklich angebracht und bissig. Daumen hoch. Ich glaube, endlich jemand mit Durchblick.
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Tantris
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Tantris »

Dionysos » Sa 20. Apr 2013, 19:51 hat geschrieben:http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... zu-forsch-

Weil ein Nachbar sich Sorgen machte, weil ein Nachbar von ihm in den Urlaub fuhr, ohne ihm Bescheid zu sagen, holte er die Polizei und die brach mit ziemlich rabiaten Methoden in die Wohnung ein, statt den Schlüsseldienst zu holen, bohrten sie ein Loch in den Fensterrahmen, wodurch das Fenster ganz kaputt ging und Wasser des Raumentfeuchters auf den Boden verschüttet wurde.

Weil die Indizien für eine Gefahr zu schwach waren, hätte die Polizei da nicht einbrechen dürfen (und wenn, dann erst den Schlüsseldienst anrufen müssen), so dass der Betroffene Schadensanspruch hat. Leider weigert sich die Polizei, zu zahlen, so dass die Gelegenheit vor den Gerichten geklärt wird.

Fazit: entweder keine Zeitungen abbonieren, oder den Nachbarn Bescheid geben, wenn man in den Urlaub fährt :D

Ich weiß nicht, wo das war, kann aber schon in Bayern gewesen sein, die Polizei ist da nicht besonders helle.
Wohnungsöffnungen durch die poizei passieren tatsächlich erstaunlich schnell. Vermutlich deswegen, weil sie als "notfall" gelten und nicht als hausdurchsuchung.

(Wenn man bei so einer legalen wohungsöffnung irgendwo was verdächtiges sieht, kann man dann natürlich auch gleich durchsuchen.)
HugoBettauer

Re: Polizei zu forsch

Beitrag von HugoBettauer »

Wenn die Nachbarin tatsächlich so dicke war und nicht bloß eine neugierige alte Schachtel, warum hatte sie dann nicht die Mobilfunknummer?
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Yumni
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Yumni »

In erster Linie geht es hier um eine Schadensregulierung, die durch das Aufbrechen der Wohnung durch die Polizei entstanden ist. Soweit ich das aus dem Beitrag entnehmen konnte, um ein zerstörtes Fenster und den Wasserschaden durch den Raumentfeuchter.
Von dem möglichen psychologischem Schaden (kommt aus den Urlaub in eine aufgebrochenen Wohnung und soll den von der Polizei verursachten Schaden selbst zahlen) und deren Regulierung möchte ich hier mal absehen.

Zum Vorgang:
Wäre die Polizei nicht den Hinweisen der Nachbarin nachgegangen und der Mann hätte verunfallt in der Wohnung gelegen, hätte sich der Polizist möglicherweise der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht. Insofern war das Öffnen der Wohnung berechtigt und diente einer möglichen Gefahrenabwehr.
Grundgesetz Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.


Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
Erster Teil Verordnungen zur Gefahrenabwehr
§ 3 Aufgaben
(1) Die Verwaltungsbehörden treffen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen erforderlichen Maßnahmen, um bevorstehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen (Maßnahmen zur Gefahrenabwehr).
(2) Unaufschiebbare Maßnahmen dürfen neben der zuständigen Verwaltungsbehörde treffen: die Vollzugspolizei in allen Fällen der Gefahrenabwehr, die Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren) zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit den ihr obliegenden Aufgaben.
§ 4 Verhältnismäßigkeit
(1) Eine Maßnahme muss zur Gefahrenabwehr geeignet sein.
(2) Kommen für die Gefahrenabwehr im Einzelfall mehrere Maßnahmen in Betracht, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen diejenige Maßnahme zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten belastet.
(3) Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.
§ 7 Unmittelbare Ausführung
(1) Im Wege der unmittelbaren Ausführung darf eine Maßnahme nur getroffen werden, wenn auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht abgewehrt oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht beseitigt werden kann.
(2) Soweit dem Betroffenen durch die Maßnahme Nachteile entstehen, ist er unverzüglich zu benachrichtigen.
Soweit erst einmal zur gesetzlichen Regelung. Laut GG diente das Eindringen in die Wohnung der Abwehr einer möglichen (Lebens-)Gefahr und war somit zulässig.

Nun ist die Frage, ob ein verursachter Schaden von 3000€ im Verhältnis zum vermeintlichen Erfolg der durchgeführten Maßnahme stand.
Der Erfolg der Maßnahme war, festzustellen das keine Gefahrenlage vorlag, der Mann nicht in der Wohnung sondern im Urlaub war.
Die unverzügliche Benachrichtigung des Geschädigten über den verursachten Schaden blieb aus, es wurde nur eine Visitenkarte der Polizeidienststelle in der Wohnung hinterlegt.
Dies ist jedoch mit §7 (2) der SOG so nicht vereinbar.

Gab es geeignete Mittel die einen geringeren Schaden ermöglicht hätten? Dieses Mittel war gegeben, indem die Tür durch einen Schlüsseldienst geöffnet worden wäre. Dieses hätte allerdings mehr Zeit gekostet. Inwieweit sich eine Dringlichkeit aus den Ausführungen der Nachbarin ergeben hat, lies sich dem Beitrag leider nicht entnehmen. Jedoch hatte sie scheinbar die Post mehrerer Tage im Briefkasten und vor der Tür aufgesammelt. Es waren auch keine Geräusche aus der Wohnung zu vernehmen. Von daher war mit einer akut lebensbedrohlichen Situation in der Wohnung nicht zu rechnen. Daraus ergibt sich, dass die Zeit für einen Schlüsseldienst die Tür zu öffnen durchaus bestanden hätte.
Entgegen der genutzten Maßnahmen, gab es gemäß §4 Art. (2) u. (3) der SOG also geeignetere Möglichkeiten, die den Erfolg ebenso gewährleistet und zu einem geringeren Schaden geführt hätten.

Der Eineinhalbstündige Aufenthalt in der Wohnung und das Durchsuchen von persönlichen Unterlagen, ist jedoch nicht mehr im Rahmen der Gefahrenabwehr vertretbar und widerspricht dem GG Art. 13 (2) (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Die Durchsuchung war Richterlich nicht angeordnet und hätte in dieser Form nicht ausgeführt werden dürfen.

Von daher bin ich der Meinung, dass der verursachte Schaden nicht im Verhältnis zu der durchgeführten Maßnahme stand und die Polizei zu Schadensersatz zu verpflichten ist.
Das zu Entscheiden wäre jedoch die Sache eines Gerichtes.
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
Das schlimmste an Zensur ist ██████████
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von jmjarre »

Yumni » Mi 5. Jun 2013, 22:02 hat geschrieben:In erster Linie geht es hier um eine Schadensregulierung, die durch das Aufbrechen der Wohnung durch die Polizei entstanden ist. Soweit ich das aus dem Beitrag entnehmen konnte, um ein zerstörtes Fenster und den Wasserschaden durch den Raumentfeuchter.
Von dem möglichen psychologischem Schaden (kommt aus den Urlaub in eine aufgebrochenen Wohnung und soll den von der Polizei verursachten Schaden selbst zahlen) und deren Regulierung möchte ich hier mal absehen.

Zum Vorgang:
Wäre die Polizei nicht den Hinweisen der Nachbarin nachgegangen und der Mann hätte verunfallt in der Wohnung gelegen, hätte sich der Polizist möglicherweise der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht. Insofern war das Öffnen der Wohnung berechtigt und diente einer möglichen Gefahrenabwehr.



Soweit erst einmal zur gesetzlichen Regelung. Laut GG diente das Eindringen in die Wohnung der Abwehr einer möglichen (Lebens-)Gefahr und war somit zulässig.

Nun ist die Frage, ob ein verursachter Schaden von 3000€ im Verhältnis zum vermeintlichen Erfolg der durchgeführten Maßnahme stand.
Der Erfolg der Maßnahme war, festzustellen das keine Gefahrenlage vorlag, der Mann nicht in der Wohnung sondern im Urlaub war.
Die unverzügliche Benachrichtigung des Geschädigten über den verursachten Schaden blieb aus, es wurde nur eine Visitenkarte der Polizeidienststelle in der Wohnung hinterlegt.
Dies ist jedoch mit §7 (2) der SOG so nicht vereinbar.

Gab es geeignete Mittel die einen geringeren Schaden ermöglicht hätten? Dieses Mittel war gegeben, indem die Tür durch einen Schlüsseldienst geöffnet worden wäre. Dieses hätte allerdings mehr Zeit gekostet. Inwieweit sich eine Dringlichkeit aus den Ausführungen der Nachbarin ergeben hat, lies sich dem Beitrag leider nicht entnehmen. Jedoch hatte sie scheinbar die Post mehrerer Tage im Briefkasten und vor der Tür aufgesammelt. Es waren auch keine Geräusche aus der Wohnung zu vernehmen. Von daher war mit einer akut lebensbedrohlichen Situation in der Wohnung nicht zu rechnen. Daraus ergibt sich, dass die Zeit für einen Schlüsseldienst die Tür zu öffnen durchaus bestanden hätte.
Entgegen der genutzten Maßnahmen, gab es gemäß §4 Art. (2) u. (3) der SOG also geeignetere Möglichkeiten, die den Erfolg ebenso gewährleistet und zu einem geringeren Schaden geführt hätten.

Der Eineinhalbstündige Aufenthalt in der Wohnung und das Durchsuchen von persönlichen Unterlagen, ist jedoch nicht mehr im Rahmen der Gefahrenabwehr vertretbar und widerspricht dem GG Art. 13 (2) (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Die Durchsuchung war Richterlich nicht angeordnet und hätte in dieser Form nicht ausgeführt werden dürfen.

Von daher bin ich der Meinung, dass der verursachte Schaden nicht im Verhältnis zu der durchgeführten Maßnahme stand und die Polizei zu Schadensersatz zu verpflichten ist.
Das zu Entscheiden wäre jedoch die Sache eines Gerichtes.

Du meinst die Polizei hat auf eigene Verantwortung gehandelt und in die Wohnung eingedrungen, ohne dass sich die Polizisten rechtlich absichern.

Allen würde ein Strafverfahren blühen- aber glaube mir- ohne einen richterlichen Beschluß wird keine Polizei aktiv werden...so dumm ist keiner
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Yumni »

jmjarre » Do 6. Jun 2013, 16:08 hat geschrieben: Du meinst die Polizei hat auf eigene Verantwortung gehandelt und in die Wohnung eingedrungen, ohne dass sich die Polizisten rechtlich absichern.

Allen würde ein Strafverfahren blühen- aber glaube mir- ohne einen richterlichen Beschluss wird keine Polizei aktiv werden...so dumm ist keiner
Glaubst du ernsthaft, dass in einer "Notsituation wie der im Beitrag dargestellten" holt sich der Polizist bei dem Versuch eine Gefahr abzuwenden erst einen Richterlichen Durchsuchungsbefehl um in die Wohnung einzudringen, aber für den Schlüsseldienst hat er dann keine Zeit mehr?

Das öffnen der Wohnung ist entsprechend im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die Gesetze in der SOG geregelt und ist von daher auch nicht auf eigene Verantwortung des Polizisten geschehen.
Ich hatte nicht geschrieben das der Polizist zu unrecht in die Wohnung eingedrungen ist sondern dass die Eineinhalb Stunden andauernde Durchsuchung der Wohnung nichts mit der eigentlichen Gefahrenabwehr zu tun hatte und von daher gesetzlich nicht gerechtfertigt war.
Er hat den abgesicherten Rechtsbereich der Gefahrenabwehr verlassen und auf eigene Verantwortung die Wohnung zu lange durchsucht.
Oder um es einfacher auszudrücken, der Polizist hatte nicht das Recht die Wohnung eineinhalb Stunden lang zu durchsuchen, denn dies war weder richterlich angeordnet noch diente es der unmittelbaren Gefahrenabwehr da keine unmittelbare Gefahrensituation in der Wohnung vorlag.

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Die Durchsuchung einer Wohnung ist ein schwerwiegender Eingriff in die durch Art. 13 Abs, 1 GG geschützte Privatsphäre. Dem Gewicht dieses Eingriffes und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht, dass Art. 13 Abs. 2 GG, § 105 Abs. 1 S. 1 StPO die Anordnung einer Durchsuchung im Regelfall dem Richter vorbehält, der gem. § 162 Abs. 3 StPO zu prüfen hat, ob die von der StA beantragte (§ 162 Abs. 1 StPO) oder von der Polizei angeregte (§§ 163 Abs. 2 S. 2, 165 StPO) Untersuchungshandlung nach den Umständen des Falles gesetzlich zulässig ist.
In den Worten des BVerfG (Rn. 40):
Die Strafverfolgungsbehörden müssen regelmäßig versuchen, eine Anordnung des instanziell und funktionell zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie eine Durchsuchung beginnen. Nur in Ausnahmesituationen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen sie selbst die Anordnung wegen Gefahr im Verzug treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben. ... Dem korrespondiert die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes, zu sichern.
Von Rechts wegen sollte der Polizist für die unrechtmäßige Durchsuchung disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden.
Aber mit deutschen Staatsanwaltschaften und den Polizeien ist es wie mit Krähen und Augen. ;) Ein Schelm wer böses dabei denkt. :p
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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Chruschtschow

Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Chruschtschow »

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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Avatarman »

Dionysos » Sa 20. Apr 2013, 18:51 hat geschrieben:http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... zu-forsch-

Weil ein Nachbar sich Sorgen machte, weil ein Nachbar von ihm in den Urlaub fuhr, ohne ihm Bescheid zu sagen, holte er die Polizei und die brach mit ziemlich rabiaten Methoden in die Wohnung ein, statt den Schlüsseldienst zu holen, bohrten sie ein Loch in den Fensterrahmen, wodurch das Fenster ganz kaputt ging und Wasser des Raumentfeuchters auf den Boden verschüttet wurde.

Weil die Indizien für eine Gefahr zu schwach waren, hätte die Polizei da nicht einbrechen dürfen (und wenn, dann erst den Schlüsseldienst anrufen müssen), so dass der Betroffene Schadensanspruch hat. Leider weigert sich die Polizei, zu zahlen, so dass die Gelegenheit vor den Gerichten geklärt wird.

Fazit: entweder keine Zeitungen abbonieren, oder den Nachbarn Bescheid geben, wenn man in den Urlaub fährt :D

Ich weiß nicht, wo das war, kann aber schon in Bayern gewesen sein, die Polizei ist da nicht besonders helle.
Das hat mit der Polizei nichts zu tun, sondern allgemein wird sowas immer öfter vorkommen. Die Leute sind nicht mehr jene von vor 40 Jahren. Fragt mal einen alten Handwerker was die Jüngeren so auf die Spur bringen. Früher hätte jeder Polizist einen völlig anderen Weg beschritten.

Auch hätte es niemals einen Spritzenautomaten an Kitas gegeben. Das wird jetzt so weitergehen. Zuletzt hört man dann dass der Maler ausversehen die falsche Wohnung gestrichen hat, denn dort stand ja die Türe offen!
Ich bitte die NSA Nachsicht mit meinen Postings zu haben, denn ist nicht wirklich ernst gemeint alles. Danke!
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Löwenherz_89 »

Guten Abend an alle,

wie könnt ihr euch denn über dieses Vorgehen aufregen?

Der gute Nachbar dachte sich: "Oh, meinen Gegenüber habe ich lange nicht nackt im Vorgarten gesehen, da muss glatt was passiert sein - 110."

Und der alte gute PK Manni vom PK1234, welcher schon 54 Jahre im Dienst ist und bisher jeden Fall gelöst hat: "Da gehen wir jetzt rein Männers."

Im Endeffekt ist die ganze Sache doch nur blöd gelaufen, positiv ist aber, dass sich der Nachbar Sorgen um seinen Mitbürger gemacht hat, wer von euch interessiert sich denn für seinen Gegenüber?
"Toleranz ist ein Beweis des Mißtrauens gegen ein eigenes Ideal."

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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Yumni »

Löwenherz_89 » Fr 7. Jun 2013, 22:45 hat geschrieben:Guten Abend an alle,
wie könnt ihr euch denn über dieses Vorgehen aufregen?

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Im Endeffekt ist die ganze Sache doch nur blöd gelaufen,
Wen jemand in/an deiner Wohnung einen Schaden von ca. 3000€ verursachen würde und die Wiedergutmachung des Schaden mit der Begründung "blöd gelaufen" verweigern würde und du deswegen den Schaden selbst zahlen müsstest, dann gehe ich mal davon , dass "blöd gelaufen" dich nicht gerade zufrieden stellen würde. Damit so etwas eben nicht einfach nur "blöd läuft" gibt es gesetzliche Regelungen. An diese gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich auch Polizisten im Einsatz zu halten. Ist das nicht der Fall, dann ist die Polizei ebenso wie jeder andere Verursacher auch zum Schadensersatz verpflichtet.

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positiv ist aber, dass sich der Nachbar Sorgen um seinen Mitbürger gemacht hat, wer von euch interessiert sich denn für seinen Gegenüber?
Dem kann man nur zustimmen! Es gehen heutzutage leider viel zu viele positive Werte im gesellschaftlichen Miteinander verloren. :(
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von FelixKrull »

ich hab mir die Sendung angeschaut und weder die Nachbarin ist schuld noch die Polizei, sondern die Feuerwehr. Wie kommt man eigentlich - überhaupt - auf die Idee ein Fenster "aufbohren" zu können? ich kenne eigentlich nur, dass man Türschlösser aufbohren kann, aber offensichtlich war die Feuerwehr recht dilettantisch in der Öffnungsaktion, d.h. es soll die Versicherung der Feuerwehr zahlen und gut ist.

abgesehen davon finde ich die besorgte Nachbarin löblich, da sie sich Sorgen um einen Mitmenschen gemacht hatte und gehandelt hat.
Wechselt von google auf:
https://ixquick.com/deu/ oder https://duckduckgo.com
Keine Tracker http://www.ghostery.com/ für den Browser.
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Yumni
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Re: Polizei zu forsch

Beitrag von Yumni »

FelixKrull » Fr 7. Jun 2013, 23:28 hat geschrieben:ich hab mir die Sendung angeschaut und weder die Nachbarin ist schuld noch die Polizei, sondern die Feuerwehr. Wie kommt man eigentlich - überhaupt - auf die Idee ein Fenster "aufbohren" zu können? ich kenne eigentlich nur, dass man Türschlösser aufbohren kann, aber offensichtlich war die Feuerwehr recht dilettantisch in der Öffnungsaktion, d.h. es soll die Versicherung der Feuerwehr zahlen und gut ist.

abgesehen davon finde ich die besorgte Nachbarin löblich, da sie sich Sorgen um einen Mitmenschen gemacht hatte und gehandelt hat.
Was die unsachgemäße Öffnung und damit einhergehende Sachbeschädigung des Fensters betrifft, ist es schon das direkte verschulden des Feuerwehrmannes.
Allerdings ist dieser nur der Erfüllungsgehilfe der Polizei bei einer Abwendung einer möglichen Gefahr.
Von daher kommt letztendlich die Staatskasse für den entstandenen Schaden auf, also der Steuerzahler.
Anders wäre es, wenn dem Polizisten eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnte, dies war aber in dem Beispiel nicht der Fall.
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