Daas hattest Du Joker geantwortet, der gemeint hatte, Kinderschändern und Mördern würde mehr Privatsphäre zugestanden. Ich hatte das bestätigt mit dem Hinweis, daß Verbrechern sogar Vermögensschutz zugestanden wird, ihr Vermögen also während der Haft nicht angetastet werden darf. (Ich kenne schuldlos schwer geschädigte Unfallopfer, deren komplettes Vermögen wurde gepfändet, einschließlich Alterversorgung, die sogar inhaftiert werden sollten, weil sie wegen horrender Versäumniszuschläge ihre private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen konnten!)
Du machst dich immerwieder zu einem geschwätzigen Zeugen weit verbreiteter Dummheit, Tantris.
Strafgefangene haben eine stark eingeschränkte Privatsphäre. Grundsätzlich. Geht man davon aus, was legitim wäre, rechtfertigt das nun ernsthaft angedachte Hosenrunterspielchen der Mächtigen sehr wohl die Feststellung von Joker!