logiCopter » Mo 6. Mai 2013, 09:48 hat geschrieben:Ihr konkreter Satz dazu lautete "
Wenn die Bürger keine Ahnung haben, was sie wählen, liegt das am Defizit der Bürger, nicht an der EU" und kann hier nachgelesen werden.
Eine Unterscheidung der Bürger irgendwelcher Art geht aus diesem Satz nicht hervor. Sie lügen noch ungeschickter als dereinst Honecker, Mielke und Co.
Beim Lügen kann Ihre totalitäre Gesinnung von diesen Leuten noch viel lernen. Bei Ihrer Rechtfertigung fehlte eigentlich nur noch als Anhang der Satz: "Ich liebe doch alle" ...
Das stimmt ja auch. Erklären Sie mir doch mal, warum sich der Wähler für Europaabgeordnete interessieren sollte, die er weder wählen, noch abwählen kann. Und das, obwohl diese für ihn nicht wähl/abwählbaren Abgeordneten über seine Steuern und seinen Wohlstand mitentscheiden, widerrechtlich auf kriminelle Weise ihre eigenen, den Völkern auf totalitäre Weise aufgezwungenen Verträge brechen (wie mehrmals dargelegt) und die Völker Europas bereits nach kurzer Zeit zu dem zerstrittensten Haufen seit dem zweiten Weltkrieg gemacht haben.
So so, "
schon einmal falsch".
Kommt da noch etwas zur Begründung ? Leider nein, wie ich sehe ...
Das stimmt wenigstens mal. Nachdem ich Ihre totalitäre Einstellung und Ihre daraus resultierenden "Argumente" transparent gemacht habe und Sie sich Einsicht offensichtlich nicht leisten können, bleibt Ihnen kaum eine andere Wahl, als sich in Hochnäsigkeit zu flüchten.
Hieraus ergibt sich eine Legimitation dieser Regierung innerhalb ihrer entsprechenden Mitgliedsstaaten, aber keineswegs eine Legitimation für diese Regierungen auf EU-Ebene. Das wissen diese Regierungen auch ganz genau, sonst hätten sie nicht den Versuch gemacht, der EU eine entsprechende Verfassung zu verpassen, die sie dazu berechtigt. Diese Verfassung jedoch wurde von den Völkern, die dazu überhaupt noch demokratisch abstimmen durften,
abgelehnt.
Operiert wird seitdem auf Grund eines totalitär, über die Köpfe der Wähler hinweg, zustande gekommenen Vertrages, der überdies nicht mal eingehalten und auf kriminelle Weise laufend gebrochen wird.
Honecker hätte es nicht besser "erklären" können. Über die immer lauter werdenden "
wir sind das Volk" - Rufe wird sich sein Politbüro damals genauso gewundert haben, wie es Ihrer "
Parlamentsmehrheit" - hoffentlich schon bald - noch bevorsteht.
Ja, wedeln Sie ruhig noch ein wenig bedeutungsschwanger mit Ihren "grundlegenden Begriffen" herum, um ihre argumentative Hilflosigkeit zu bemänteln. Haben Sie eventuell einen Doktortitel ? Dann sollten Sie auch dies mal so nebenbei am Rande erwähnen. Vielleicht hilft's ja was ...
Diese Regierungen warnen bereits ihre Verfassungsgerichte, ein "falsches" bzw. unpassendes Urteil zu fällen. Das sagt eigentlich schon genug über Ihre "vorgesehenen Ratifizierungsmöglichkeiten" aus.
http://www.manager-magazin.de/politik/a ... 08,00.html
Sie glauben also im Ernst, der AdR kritisiere Frankreichs, Finnlands oder Dänemarks zentralistisches Konstrukt um damit den Zentralismus in der ganzen EU plausibel zu machen ?
Wie jedes Wahlrecht ist auch das Verhältniswahlrecht in der BRD durch die Verfassung legitimiert. Die EU hingegen besitzt gar keine Verfassung, nur einen totalitär zustande gekommenen "Vertrag". Ich hätte nichts dagegen, die Völker Europas über ein Verhältniswahlrecht auf EU-Ebene abstimmen zu lassen, im Gegensatz zu Ihnen und dem Gesindel in Brüssel, das inzwischen jede demokratische Vorgehensweise bei solch grundsätzlichen Regelungen meiden muss, wie der Teufel das Weihwasser.
Schön, dass Sie inzwischen damit anfangen, den Wähler, über den Sie so arrogant urteilen, jetzt wenigstens einzugrenzen.
Haben wir ein schlechtes Gewissen oder fühlen wir uns bloß ertappt ?
Wo das ist, ist sehr unterschiedlich. Es kommt darauf an, was entschieden werden soll, wer sich untereinander einigen will (ob Israel mit Palästina oder Deutschland mit der Schweiz) und um welche Art Einfluss es gerade geht.
Aber was haben sie alle gemeinsam ? Richtig. Die Staaten entscheiden dabei souverän und die Entscheidungen werden nicht von einem nicht demokratisch legitimierten zentralistischen Organ über deren Köpfe hinweg getroffen.
Eine vielsagende Frage. Aber ich kann Sie beruhigen: Angesichts der immer selbstverständlicher werdenden Rechtsbrüche in Brüssel braucht man sich wirklich keine Sorgen zu machen, dass "Verbrecher keine Rechte mehr haben" könnten. Ganz im Gegenteil.
Diese Ausweitung wurde sehr wohl im Urteil berücksichtigt. Aber ich gehe darauf jetzt nicht weiter ein, um die Hoffnung nicht aufgeben zu müssen, irgendwann doch noch mal zum eigentlichen Thema zurückzukommen.
Ihr konkreter Satz dazu lautete "Wenn die Bürger keine Ahnung haben, was sie wählen, liegt das am Defizit der Bürger, nicht an der EU" und kann hier nachgelesen werden.
Eine Unterscheidung der Bürger irgendwelcher Art geht aus diesem Satz nicht hervor. Sie lügen noch ungeschickter als dereinst Honecker, Mielke und Co.
Beim Lügen kann Ihre totalitäre Gesinnung von diesen Leuten noch viel lernen. Bei Ihrer Rechtfertigung fehlte eigentlich nur noch als Anhang der Satz: "Ich liebe doch alle" ...
Die Differenzierung findet durch die Einleitung des Konditionalsatzes wenn statt. Wenn der Bürger keine Ahnung hat, liegt bei ihm das Defizit, weil er sich nicht infomriert. Irgendwelche vergleiche mit Mielke etc erinnern doch wiederum an die selbigen. Ist eben alles faschistisch oder totalitär, was man nicht mag oder versteht.
Das stimmt ja auch. Erklären Sie mir doch mal, warum sich der Wähler für Europaabgeordnete interessieren sollte, die er weder wählen, noch abwählen kann. Und das, obwohl diese für ihn nicht wähl/abwählbaren Abgeordneten über seine Steuern und seinen Wohlstand mitentscheiden, widerrechtlich auf kriminelle Weise ihre eigenen, den Völkern auf totalitäre Weise aufgezwungenen Verträge brechen (wie mehrmals dargelegt) und die Völker Europas bereits nach kurzer Zeit zu dem zerstrittensten Haufen seit dem zweiten Weltkrieg gemacht haben.
Und wiederum verweise ich auf das Wahlrecht (Verhältniswahlrecht) und die Frage, welchen Bundestagsabgeordneten Sie denn konkret abwählen können?
Auch können Sie vermutlcih wiederum die Tatalitarität nicht näher erläutern. Hübsche Kampfparole, macht sich gut beim 6, 7 Bier am Stammtisch. Unter dem Europaparlement gab es im Übrigen meines Wissens noch keinen Krieg. Konflikte sind normal, die gibt es auch in Deutschland unter den Bundesländern, siehe Länderfinanzausgleich. Wie diese ausgetragen werden ist entscheidend.
So so, "schon einmal falsch".
Kommt da noch etwas zur Begründung ? Leider nein, wie ich sehe ...
Sie brauchen eine Begründung? Schauen Sie sich doch einmal die Definition an, wie durch die BpB angeboten wird: "T. bezeichnet eine politische Herrschaft, die die uneingeschränkte Verfügung über die Beherrschten und ihre völlige Unterwerfung unter ein (diktatorisch vorgegebenes) politisches Ziel verlangt. Totalitäre Herrschaft, erzwungene Gleichschaltung und unerbittliche Härte werden oft mit existenzbedrohenden (inneren oder äußeren) Gefahren begründet, wie sie zunächst vom Faschismus und vom Nationalsozialismus, nicht zuletzt auch im Sowjetkommunismus Stalins von den Herrschenden behauptet wurden. Insofern stellt der T. das krasse Gegenteil des modernen freiheitlichen Verfassungsstaates und des Prinzips einer offenen, pluralen Gesellschaft dar."
Es besteht kein diktatorisch vorgegebenes politisches Ziel. In sämtlichlichen wissenschaftlichen Publikationen wird ein Meinungspluralismus in der EU festgehalten. Wenn Sie hier mehr Informationen benötigen, schlage ich gerne Literatur vor.
Es gibt keine uneingeschränkte Verfügung über die Bevölkerung, was man gerade am Prinzip Rechtsstaat festmachen kann.
Es gibt keine Gleichschaltung, da sich Parteien, vereine, Zeitungen usw gründen und publizieren können.
Sieht schelcht aus für Ihren Totalistarismusvergleich. Wenn Sie eine noch genauere Differenzierung und Begründung wünschen, findet man das auf dieser lehrreichen Seite:
http://www.e-politik.de/lesen/politisch ... eberblick/
Das stimmt wenigstens mal. Nachdem ich Ihre totalitäre Einstellung und Ihre daraus resultierenden "Argumente" transparent gemacht habe und Sie sich Einsicht offensichtlich nicht leisten können, bleibt Ihnen kaum eine andere Wahl, als sich in Hochnäsigkeit zu flüchten.
Denken Sie eigentlich anch, bevor Sie in die Tasten hauen?
Hieraus ergibt sich eine Legimitation dieser Regierung innerhalb ihrer entsprechenden Mitgliedsstaaten, aber keineswegs eine Legitimation für diese Regierungen auf EU-Ebene. Das wissen diese Regierungen auch ganz genau, sonst hätten sie nicht den Versuch gemacht, der EU eine entsprechende Verfassung zu verpassen, die sie dazu berechtigt. Diese Verfassung jedoch wurde von den Völkern, die dazu überhaupt noch demokratisch abstimmen durften, abgelehnt.
Operiert wird seitdem auf Grund eines totalitär, über die Köpfe der Wähler hinweg, zustande gekommenen Vertrages, der überdies nicht mal eingehalten und auf kriminelle Weise laufend gebrochen wird.
Schon wieder der plumpe VErsuch das Wort Totalität unterzubringen. Die Legitimation besteht, da eine Regierung in der Regel internationale Verträge abschließen darf, die dann ratifiziert werden müssen. Dazu etwa Artikel 32 GG
"(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.
(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das Land rechtzeitig zu hören.
(3) Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen."
Dazu noch Artikel 59 des GG:
"(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend."
Schlecht, wenn der kompetente Wähler nicht einmal seine eigene Verfassung kennt.
Honecker hätte es nicht besser "erklären" können. Über die immer lauter werdenden "wir sind das Volk" - Rufe wird sich sein Politbüro damals genauso gewundert haben, wie es Ihrer "Parlamentsmehrheit" - hoffentlich schon bald - noch bevorsteht.
Adäquat müsste ich Sie jetzt mit Hitlers Anfängen vergleichen. Der Quäkte auch andauernd gegen den parlamentarismus. Nur weil Sie permanent irgendwelche Vergleiche in den Raum werfen, die kaum, eigentlich gar nicht begründet sind, werden diese nicht wahrer, auch wenn Goebbels das einmal anders gesehen hat.
Ja, wedeln Sie ruhig noch ein wenig bedeutungsschwanger mit Ihren "grundlegenden Begriffen" herum, um ihre argumentative Hilflosigkeit zu bemänteln. Haben Sie eventuell einen Doktortitel ? Dann sollten Sie auch dies mal so nebenbei am Rande erwähnen. Vielleicht hilft's ja was ...
IOch bin recht amüsiert, das von jemanden wie Ihnen zu hören, der nur mit wilden Begriffskombinationen bzw. Namensassoziationen seine ganze Meinung abbildet. Ist doch alles wie bei Honecker... jaja. Und nein ich habe keinen Doktortitel, ich lese nur sehr gerne und diskutiere nur über Themen, von denen ich etwas verstehe.
Diese Regierungen warnen bereits ihre Verfassungsgerichte, ein "falsches" bzw. unpassendes Urteil zu fällen. Das sagt eigentlich schon genug über Ihre "vorgesehenen Ratifizierungsmöglichkeiten" aus.
http://www.manager-magazin.de/politik/a ... 08,00.html
So ein Quatsch. Natürlich kann eine Regierung bzw einzelne Mitglieder irgendwelche Aufforderungen, Wünsche usw äußern. Das ändert nichts an der Rechtskraft entsprchender Urteile. Sie stellen doch auch ein Haufen unsinniger Forderungen und Vergleiche.
Sie glauben also im Ernst, der AdR kritisiere Frankreichs, Finnlands oder Dänemarks zentralistisches Konstrukt um damit den Zentralismus in der ganzen EU plausibel zu machen ?
Sie scheinen weder die Funktion des AdR zu kennen, noch den Kontext des von Ihnen eingeworfenen Zitats. Glanzleistung für den Wähler, der nicht weiß, wen, was oder wofür er seine Stimme abgibt und wo man sich so alles politisch engagieren kann.
Wie jedes Wahlrecht ist auch das Verhältniswahlrecht in der BRD durch die Verfassung legitimiert. Die EU hingegen besitzt gar keine Verfassung, nur einen totalitär zustande gekommenen "Vertrag". Ich hätte nichts dagegen, die Völker Europas über ein Verhältniswahlrecht auf EU-Ebene abstimmen zu lassen, im Gegensatz zu Ihnen und dem Gesindel in Brüssel, das inzwischen jede demokratische Vorgehensweise bei solch grundsätzlichen Regelungen meiden muss, wie der Teufel das Weihwasser.
Ein vertrag ist totalitär? Oh je, ich seh schon, jedes mal, wenn ich die AGB akzeptiere bin ich in einem totalitärem Konstrukt gefangen. Ich bitte Sie inständig endlich sich mit diesen Grundbegriffen zu beschäftigen.
Schön, dass Sie inzwischen damit anfangen, den Wähler, über den Sie so arrogant urteilen, jetzt wenigstens einzugrenzen.
Haben wir ein schlechtes Gewissen oder fühlen wir uns bloß ertappt ?
Wie ich zuvor bereits auch gemacht habe. Wer lesen kann ist eben klar im Vorteil.
Eine vielsagende Frage. Aber ich kann Sie beruhigen: Angesichts der immer selbstverständlicher werdenden Rechtsbrüche in Brüssel braucht man sich wirklich keine Sorgen zu machen, dass "Verbrecher keine Rechte mehr haben" könnten. Ganz im Gegenteil
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Also können Sie die Frage nicht richtig beantworten und müssen wieder vom Thema abweichen. Gähn...
Diese Ausweitung wurde sehr wohl im Urteil berücksichtigt. Aber ich gehe darauf jetzt nicht weiter ein, um die Hoffnung nicht aufgeben zu müssen, irgendwann doch noch mal zum eigentlichen Thema zurückzukommen.
Spricht da wieder der kompetente, informierte Wähler?
Der EuGH hat die nachträgliche Sicherheitsverwahrung kritisiert. Die war schon dem Namen nach nciht im Urteil verankert. In den betroffenen Fällen wurde die Sicherungsverwahrung erst nach der GEsetzgebung verhängt wurden. Das widerspricht dem Grundsatz, dass es keine Bestrafung ohne Gesetz geben kann bzw gegen ein Rückwirkungsverbot. Das sind rechtsstaatliche Grundsätze, die so auch durch deutsche Gerichte bereits durchgesetzt wurden.
Aber hei, ist ja alles Totalitär, diese blöden rechtstaatlichen Grundsätze...Ich krümme mich vor Lachen.