Der NSU-Prozess

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NiXx
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Tantris » Sa 13. Apr 2013, 14:40 hat geschrieben: Die klage wurde nicht abgewiesen. ABer... ist da wirklcih nicht mehr passiert? konzentrier dich! Wurde die klage nur angenommen oder gab es vielleicht auch eine anweisung an das münchner gericht?




Ich glaube, da gab es eine anweisung an das münchner gericht mindestens 3 plätze "Vertretern von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten" freizuhalten.

Und das ist doch endlich mal was erfreuliches! Das unwürdige theater hat ein ende, der prozess kann beginnen... nur du regst dich schon wieder auf? warum eigentlich? Was ist dein problem?
Und diese Anordnung gab es aufgrund der Folgenabwägung. Und diese Folgenabwägung sagt nichts über ein mögliches Urteil aus. Das habe ich gerade ausgeführt.
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NiXx
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 14:40 hat geschrieben: Dieser Entscheid trägt so auch eine Tendenz für die Zukunft. Keine Frage.
Wo siehst du da eine Tendenz?
Es steht ausdrücklich und wortwörtlich drinne, dass die einzige Grundlage für diese Anordnung eine Folgenabwägung ist.
NUR diese Folgenabwägung ist Grundlage der Anordnung.

Da ist keine Tendenz ableitbar.
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 13:06 hat geschrieben: Der Autor der Kolumne weist auf Grundsätzliches hin. Darin erkenne ich Wahres, nicht "Blödsinn". Hier, an und mit diesem Fall, kamen und kommen zahlreiche Aspekte und Umstände hierzulande zugleich ans Tageslicht. Diese zu bewerten und zu interpretieren gelang dem Autor mE nach recht treffend.
Also ich bin da schon etwas allergisch, wenn man aufgrund des Starrsinns eines bayrischen Paragraphenreiters eine Kampagne gegen einen wie auch immer zu definierenden "Volkscharakter" der Deutschen konstruieren will und dabei die eigentlich viel interessantere Seite, naemlich den gesellschaftlichen Aufschrei und die allgemeine Solidaritaet mit den tuerkischen Mitbuergern, welcher ja letztlich auch zur Revision der Fehlentscheidung des OLG Muenchen fuehrte, voellig negiert.
Also mal ganz unabhaengig davon, was so einige Sympathisanten der bajuvarischen Betonschaedel hier schrieben, so war doch die gesellschaftliche Diskussion und die auch teilweise vehemente Kritik am OLG Muenchen viel bezeichnender fuer die Stimmung in Deutschland, als der selbstherrliche Starrsinn eines Richters, der dann auch noch kleinbei geben musste!
Dass es Fehlentscheidungen oder Missstaende in einer Gesellschaft gibt ist ja nicht ausschlaggebend fuer die Beurteilung einer Gesellschaft, sondern wie mit ihnen umgegangen wird und ob sie erkannt und korrigiert werden, dass macht eine offene Gesellschaft aus!
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NiXx
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Clark » Sa 13. Apr 2013, 14:44 hat geschrieben: Was soll ich dem Urteil denn noch entnehmen, wenn die aktuelle Reaktion doch bereits richtigerweise anläuft?
Wollen Sie uns eigentlich mit Ihrem Spam veräppeln oder was ziehen Sie hier ab?
Langsam verliere ich die Geduld mit Ihnen.
Puhh.....
Mit ihnen zu diskutieren ist echt schwer, weil sie ideologisch verblendet sind, aber egal ich versuche es noch einmal.

Das BVerfG hat eine Anordnung erlassen, die ausländischen Medienvertrettern mindestens 3 Plätze zusichert. Diese Anordnung wurde aufgrund einer Folgenabwägung erlassen. Eine Prüfung von Grundrechtsverstößen ist nicht Teil einer Folgenabwägung.
Insofern hat das BVerfG keine Fehler des OLG Münchens festgestellt, weil sie sich gar nicht weiter mit der Frage nach Grundrechtsverstößen beschäftigt haben
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freigeist
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von freigeist »

NiXx » Sat 13. Apr 2013, 13:33 hat geschrieben:
Das BVerfG hat festgestellt, dass die Möglichkeit das Grundrechte verletzt sind nicht von vorne herein auszuschließen ist, daher ist die Klage "weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet".
Da in einen Eilverfahren aber keine ausreichende Prüfung stattfinden kann, da die Prüfung "schwierige Rechtsfragen aufwirft", kann das Gericht seine Entscheidung auschließlich auf eine Folgenabwägung stützen.
Dabei wird nur beurteilt, wann die Nachteile größer sind. Wenn man ausländische Medien zulässt, obwohl sie kein Recht darauf haben, oder wenn man ausländische Medien nicht zulässt obwohl sie ein Recht hätten.

Dabei ist sowohl die Begründung warum ausländische Medien ein größeres Recht als deutsche Medien haben nicht nachvollziehbar, sowie die Idee das Grundrechte verletzt sein könnten, die auch nicht weiter begründet wird.
Finde es bedenklich, dass die Justiz auf Druck der Medien und Politik nachgibt, egal wie man zum OLG steht.
So etwas dürfte es in unserem Rechtsstaat bei unabhängigen Institutionen nicht geben.
'Diplomatie ist die Kunst, seinem verhassten Nachbarn die Kehle durchzuschneiden, ohne ein Messer zu benutzen.'
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 14:49 hat geschrieben:
Und diese Anordnung gab es aufgrund der Folgenabwägung. Und diese Folgenabwägung sagt nichts über ein mögliches Urteil aus. Das habe ich gerade ausgeführt.
Was willst du denn????

Das ding ist gegessen im sinne der vernunft, wo ist dein problem?
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Tantris
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

freigeist » Sa 13. Apr 2013, 14:58 hat geschrieben:
Finde es bedenklich, dass die Justiz auf Druck der Medien und Politik nachgibt, egal wie man zum OLG steht.
So etwas dürfte es in unserem Rechtsstaat bei unabhängigen Institutionen nicht geben.
Wie kommst du darauf?
Das gericht hat eindeutig dem recht nachgegeben.

Man könnte sich vielleicht fragen, warum da erst jemand klagen musste...

Aber... immerhin... mit klage hat sich was bewegt.

Und du willst, dass nichtmal dann sich was bewegt und hälst das für recht??
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

freigeist » Sa 13. Apr 2013, 13:58 hat geschrieben:
Finde es bedenklich, dass die Justiz auf Druck der Medien und Politik nachgibt, egal wie man zum OLG steht.
So etwas dürfte es in unserem Rechtsstaat bei unabhängigen Institutionen nicht geben.
Auch die Justiz unterliegt dem Diktat des gesellschaftlichen Diskurs!
Ich wuerde nun,nach dem sich der Richter so verfahren hat, eher den Richter als befangen ansehen und das Verfahren einem anderen Richter zuordnen.
Der Mann ist eindeutig ueberfordert und sich der politischen Brisanz dieses Verfahrens nicht bewusst.
Als Verteidiger waere das mein erster Antrag .
Zuletzt geändert von odiug am Samstag 13. April 2013, 15:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 13:40 hat geschrieben: Dieser Entscheid trägt so auch eine Tendenz für die Zukunft. Keine Frage.
Moin Daylight !

Es ist völlig in Ordnung, dass auch türkische Medien einen Platz bekommen.

Traurig finde ich jedoch, dass zum einen die Sturheit irgendwelcher juristischer Regularien dieses bisher verhinderte als auch, dass aufgrund der Regularien ein unangebrachter Shitstorm über unsere Jurisdiktion hereinbrach.

Das hätte man menschlicher und diplomatischer regeln können. Dann hätte keine Seite ihr Gesicht verloren.

Es geht darum, dass Verbrecher bestraft werden. Um nichts anderes.

Letztlich wird meiner Meinung nach nur Gott sie richten können. Nur er kennt die Wahrheit. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß aus Hamburg !
Zuletzt geändert von Sir Porthos am Samstag 13. April 2013, 15:07, insgesamt 2-mal geändert.
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 14:53 hat geschrieben:
Puhh.....
Mit ihnen zu diskutieren ist echt schwer, weil sie ideologisch verblendet sind, aber egal ich versuche es noch einmal.

Das BVerfG hat eine Anordnung erlassen, die ausländischen Medienvertrettern mindestens 3 Plätze zusichert. Diese Anordnung wurde aufgrund einer Folgenabwägung erlassen. Eine Prüfung von Grundrechtsverstößen ist nicht Teil einer Folgenabwägung.
Insofern hat das BVerfG keine Fehler des OLG Münchens festgestellt, weil sie sich gar nicht weiter mit der Frage nach Grundrechtsverstößen beschäftigt haben
Sie setzen Ihren Spam fort?
Okay, beenden wir die Debatte mit der simplen Feststellung: Das BVerfG hat dem OLG München eine Weisung erteilt. Und die war nötig.
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 14:04 hat geschrieben:
Moin Daylight !

Es ist völlig in Ordnung, dass auch türkische Medien einen Platz bekommen.

Traurig finde ich jedoch, dass zum einen die Sturheit irgendwelcher juristischer Regularien dieses bisher verhinderte als auch, dass aufgrund der Regularien ein unangebrachter Shitstorm über unsere Jurisdiktion hereinbrach.

Gruß aus Hamburg !
Aber genau das ist doch gar nicht so schlecht!
Es sind doch genau solche Lapsuse, an denen sich eine Gesellschaft misst.
Es waere doch naiv anzunehmen, dass derartige Fehlentscheidungen in einer Gesellschaft von vornherein auszuschliessen sind.
Der Punkt ist doch viel mehr, dass die Gesellschaft erkennt, dass die bisherigen Regeln sich aufgrund der neuen gesellschaftlichen Realitaet ueberhohlt haben und dass Handlungsbedarf besteht die noetigen Aenderungen dann auch durchzusetzen.
Dass das nicht konfliktfrei geschieht, sondern eben oeffentlich ausgetragen wird, das ist a Sinn und Zweck einer offenen Gesellschaft.
Ich persoenlich halte diesen Skandal fuer sehr heilsam und finde die Art, wie dieser ausgetragen wurde sehr positiv.
Zuletzt geändert von odiug am Samstag 13. April 2013, 15:13, insgesamt 2-mal geändert.
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 14:11 hat geschrieben: Aber genau das ist doch gar nicht so schlecht!
Es sind doch genau solche Lapsuse, an denen sich eine Gesellschaft misst.
Es waere doch naiv anzunehmen, dass derartige Fehlentscheidungen in einer Gesellschaft von vornherein auszuschliessen sind.
Der Punkt ist doch viel mehr, dass die Gesellschaft erkennt, dassdie bisherigen Regeln sich aufgrund der neuen gesellschaftlichen Realitaet ueberhohlt haben und das Handlungsbedarf besteht und die noetigen Aenderungen dann auch durchgesetzt werden.
Dass das nich konfliktfrei geschieht, sondern eben oeffentlich ausgetragen wird, das ist a Sinn und Zweck einer offenen Gesellschaft.
Ich persoenlich halte diesen Skandal fuer sehr heilsam und finde die Art, wie dieser ausgetragen wurde sehr positiv.
Du magst Recht haben, lieber Odiug.

Aber als Nebenprodukt säht es Hass und Zwietracht. Und das ist nicht heilsam.
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 14:12 hat geschrieben:
Du magst Recht haben, lieber Odiug.

Aber als Nebenprodukt säht es Hass und Zwietracht. Und das ist nicht heilsam.
Das sind gesellschaftliche Konflikte in denen verschiedene Ansichten aufeinander prallen.
Es kommt darauf an, ob es eine offene Diskurskultur in einer Gesellschaft gibt, die es erlaubt, solche Konflikte oeffentlich auszutragen.
Dass dabei ab und zu die Fetzen fliegen, das ist doch vollkommen in Ordnung.
Das ist ja das spannende daran.
Deswegen muss man sich jedoch nicht hassen.
Problematisch werden solche Konflikte erst dann, wenn irgendwelche Trottel meinen, sie muesten daraus eine Grundsatzdebatte ueber den deutschen Nationalcharakter konstruieren oder sich ueber die tuerkische Mentalitaet auslassen.
Das gilt sowohl fuer Spiegel Online wie auch die Junge Freiheit.
Es geht hier schlicht und einfach darum eine Regelung u finden, die den neuen gesellschaftlichen Realitaeten gerecht wird.
Es geht nicht um deutsche Prinzipienreiterei oder tuerkische Unfaehigkeit sich an bestehende Regeln zu halten und eine Extrawurst u beanspruchen.
Zuletzt geändert von odiug am Samstag 13. April 2013, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 14:52 hat geschrieben: Also ich bin da schon etwas allergisch, wenn man aufgrund des Starrsinns eines bayrischen Paragraphenreiters eine Kampagne gegen einen wie auch immer zu definierenden "Volkscharakter" der Deutschen konstruieren will und dabei die eigentlich viel interessantere Seite, naemlich den gesellschaftlichen Aufschrei und die allgemeine Solidaritaet mit den tuerkischen Mitbuergern, welcher ja letztlich auch zur Revision der Fehlentscheidung des OLG Muenchen fuehrte, voellig negiert.
Also mal ganz unabhaengig davon, was so einige Sympathisanten der bajuvarischen Betonschaedel hier schrieben, so war doch die gesellschaftliche Diskussion und die auch teilweise vehemente Kritik am OLG Muenchen viel bezeichnender fuer die Stimmung in Deutschland, als der selbstherrliche Starrsinn eines Richters, der dann auch noch kleinbei geben musste!
Dass es Fehlentscheidungen oder Missstaende in einer Gesellschaft gibt ist ja nicht ausschlaggebend fuer die Beurteilung einer Gesellschaft, sondern wie mit ihnen umgegangen wird und ob sie erkannt und korrigiert werden, dass macht eine offene Gesellschaft aus!
Ich habe auch nicht eine solche "Volkscharakter" der Deutschen"-These konstruieren wollen?! Zuvor hatte ich bereits einmal bestätigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung dieses Verhalten des OLG nicht billigt.

Was der Autor und ich auch meinen, sind neben diesem bornierten Gericht auch staatliche Behörden, welche in vielen Jahren überaus misslich gehandelt haben. Diesbezüglich ist der Kolumne Gehör zu geben, dann schließt sich der Kreis.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 15:02 hat geschrieben: Auch die Justiz unterliegt dem Diktat des gesellschaftlichen Diskurs!
Ich wuerde nun,nach dem sich der Richter so verfahren hat, eher den Richter als befangen ansehen und das Verfahren einem anderen Richter zuordnen.
Der Mann ist eindeutig ueberfordert und sich der politischen Brisanz dieses Verfahrens nicht bewusst.
Als Verteidiger waere das mein erster Antrag .
Die Justiz unterliegt den Diktat des gesellschaftlichen Diskurs :?

Sie haben ein richtig gehend eckel erregendes Bild unserer Justiz
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 14:17 hat geschrieben: Das sind gesellschaftliche Konflikte in denen verschiedene Ansichten aufeinander prallen.
Es kommt darauf an, ob es eine offene Diskurskultur in einer Gesellschaft gibt, die es erlaubt, solche Konflikte oeffentlich auszutragen.
Dass dabei ab und zu die Fetzen fliegen, das ist doch vollkommen in Ordnung.
Das ist ja das spannende daran.
Deswegen muss man sich jedoch nicht hassen.
Doch, man hasst sich deswegen.

Ich mag vieles in Deutschland auch nicht.

Zum einen die überzogene "Pünktlichkeit"....das verdanke ich dem südfranzösischem Einfluß meiner Mutter. Und auch die Gesetzesreiterei nicht.

Aber diese Eigenschaften bringen neben dem menschlichen Argwohn auch Vorteile.

Das Gericht war zwar unsensibel bei der Vergabe, aber es war fair !
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 14:53 hat geschrieben:
Puhh.....
Mit ihnen zu diskutieren ist echt schwer, weil sie ideologisch verblendet sind, aber egal ich versuche es noch einmal.

Das BVerfG hat eine Anordnung erlassen, die ausländischen Medienvertrettern mindestens 3 Plätze zusichert. Diese Anordnung wurde aufgrund einer Folgenabwägung erlassen. Eine Prüfung von Grundrechtsverstößen ist nicht Teil einer Folgenabwägung.
Insofern hat das BVerfG keine Fehler des OLG Münchens festgestellt, weil sie sich gar nicht weiter mit der Frage nach Grundrechtsverstößen beschäftigt haben
Wenn man nicht bereits spontan Ihrer Meinung ist -und in diesem Falle liegen Sie nunmal schlicht daneben - dann ist man "ideologisch verblendet"...
Mann, mann, mann, ihre Welt ist "klein".
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

freigeist » Sa 13. Apr 2013, 14:58 hat geschrieben:
Finde es bedenklich, dass die Justiz auf Druck der Medien und Politik nachgibt, egal wie man zum OLG steht.
So etwas dürfte es in unserem Rechtsstaat bei unabhängigen Institutionen nicht geben.
Ein BVG entscheidet nicht auf Druck der Medien und Politik. Es entscheidet über Interpretation des GG.
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 14:23 hat geschrieben: Ein BVG entscheidet nicht auf Druck der Medien und Politik. Es entscheidet über Interpretation des GG.
Dieser Meinung bin ich auch.

Es ist eine der wenigen Instanzen, der ich vertraue auch dann, wenn ich anderer Meinung bin.

Was bleibt mir auch sonst als juristischer Laie ?
Zuletzt geändert von Sir Porthos am Samstag 13. April 2013, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 15:02 hat geschrieben: Auch die Justiz unterliegt dem Diktat des gesellschaftlichen Diskurs!
Ich wuerde nun,nach dem sich der Richter so verfahren hat, eher den Richter als befangen ansehen und das Verfahren einem anderen Richter zuordnen.
Der Mann ist eindeutig ueberfordert und sich der politischen Brisanz dieses Verfahrens nicht bewusst.
Als Verteidiger waere das mein erster Antrag .
Ja, das ist eine Folge dessen auch. Dieser Richter ist für dieses Verfahren "verbrannt". Wenn das OLG München retten wollte, was noch zu retten ist, bestimmt es selbst einen anderen Vorsitzenden.
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 14:25 hat geschrieben: Ja, das ist eine Folge dessen auch. Dieser Richter ist für dieses Verfahren "verbrannt". Wenn das OLG München retten wollte, was noch zu retten ist, bestimmt es selbst einen anderen Vorsitzenden.

Das denke ich nicht und ich hoffe es auch nicht. Dieser Mann mußte nach den geltenden Regularien entscheiden. Er ist Richter und hat sich damit an die Richtlinien und Gesetze zu halten.

Vielleicht ist er sogar dankbar, dass das Verfassungsgericht diese aushebelte.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 15:22 hat geschrieben:
Wenn man nicht bereits spontan Ihrer Meinung ist -und in diesem Falle liegen Sie nunmal schlicht daneben - dann ist man "ideologisch verblendet"...
Mann, mann, mann, ihre Welt ist "klein".
Eine Prüfung von Grundrechtsverstößen ist nicht Teil einer Folgenabwägung und das das BVerfG NUR aufgrundlage einer Folgenabwägung gehandelt hat, ist ihre ganze Behauptung von wegen Verstoß gegen §3 GG ad absurdum geführt.

Hier kannst du das auch nachlesen
"Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet
http://de.wikipedia.org/wiki/Art._103_Abs._1_GG
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 14:20 hat geschrieben:
Die Justiz unterliegt den Diktat des gesellschaftlichen Diskurs :?

Sie haben ein richtig gehend eckel erregendes Bild unserer Justiz
Aber selbstverstaendlich tut sie das.
Fehlurteile muessen kritisiert werden und auch revidiert.
Der Richter ist kein absoluter Herrscher
Und das Gebot der Unabhaengigkeit der Justiz gilt nur gegenueber der Exekutive.
Sie gilt nicht gegenueber der oeffentlichen Meinung!
Zuletzt geändert von odiug am Samstag 13. April 2013, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Chruschtschow

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Chruschtschow »

Systematisch wurden die Opfer zu Tätern gemacht

Denn das, was immer hilflos oder fast beschützend "Panne" genannt wird, "Ermittlungspanne", "Fahndungspanne", ist tatsächlich System gewesen. Systematisch wurden das Umfeld und die Familie des erfolgreichen Blumenhändlers Simsek kriminalisiert, weil er Türke war; systematisch wurden alle anderen Spuren ignoriert, weil ja auch zum Beispiel Otto Schily noch am Tag des Nagelbombenattentats der NSU 2004 sicher sein konnte, dass es keinen terroristischen Hintergrund gebe; systematisch wurden damit die Opfer zu Tätern gemacht. Wie voreingenommen bis rassistisch die Ermittler auch bei einigen der anderen NSU-Morde vorgingen, zeigt eindrucksvoll der NDR-Film "Blutspur durch Deutschland".
Täter werden zu Opfern gemacht, Opfern zu Tätern.
Eine Pervertierung der Wahrheit.
Eine Lüge- das ist für mich die Definition von Faschismus.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Unité 1 »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 15:20 hat geschrieben:
Die Justiz unterliegt den Diktat des gesellschaftlichen Diskurs :?

Sie haben ein richtig gehend eckel erregendes Bild unserer Justiz
Ich denke, dass odiug eher ein ziemlich rundes Bild davon hat. Sonst wären ja Paragraphen und deren Auslegung in Stein gemeißelt (wortwörtlich!) und änderten sich nie.
„Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Zunder »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 13:33 hat geschrieben: Dabei ist sowohl die Begründung warum ausländische Medien ein größeres Recht als deutsche Medien haben nicht nachvollziehbar, sowie die Idee das Grundrechte verletzt sein könnten, die auch nicht weiter begründet wird.
Wo behauptet denn das BVerfG, daß ausländische Medien ein größeres Recht als deutsche hätten?

Hier ist der vollständige Text:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 99013.html

Es wird ausführlich auf das offensichtlich fehlerhafte Vergabeverfahren eingegangen.
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Chruschtschow » Sa 13. Apr 2013, 14:29 hat geschrieben:
Täter werden zu Opfern gemacht, Opfern zu Tätern.
Eine Pervertierung der Wahrheit.
Eine Lüge- das ist für mich die Definition von Faschismus.
Was an diesem Prozess ist denn faschistisch außer der Tatsache, dass man die Angeklagten u.a. dieser nicht strafbaren Handlung verdächtigt ?

Schlagworte und dümmliche politische Phrasen halte ich für nutzlos.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 15:28 hat geschrieben: Aber selbstverstaendlich tut sie das.
Fehlurteile muessen kritisiert werden und auch revidiert.
Der Richter ist kein absoluter Herrscher
Und das Gebot der Unabhaengigkeit der Justiz gilt nur gegenueber der Exekutive.
Sie gilt nicht gegenueber der oeffentlichen Meinung!
Na dann führen wir doch gleich den Mob wieder ein :?

Die Justiz unterliegt einzig und allein den Diktat des Rechts!
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 15:04 hat geschrieben:
Moin Daylight !

Es ist völlig in Ordnung, dass auch türkische Medien einen Platz bekommen.

Traurig finde ich jedoch, dass zum einen die Sturheit irgendwelcher juristischer Regularien dieses bisher verhinderte als auch, dass aufgrund der Regularien ein unangebrachter Shitstorm über unsere Jurisdiktion hereinbrach.

Das hätte man menschlicher und diplomatischer regeln können. Dann hätte keine Seite ihr Gesicht verloren.

Es geht darum, dass Verbrecher bestraft werden. Um nichts anderes.

Letztlich wird meiner Meinung nach nur Gott sie richten können. Nur er kennt die Wahrheit. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß aus Hamburg !
Moin moin Porthos :)

das ist eine krumme Geschichte, ja. Doch die breite Empörung ist mehr als nur nachvollziehbar. In diesem Fall erst recht. Dies mag nicht der Prozess des "Jahrhunderts" werden, wie hie und da bereits kolportiert wurde (denn dazu ist dieses Jahrhundert mEn noch zu jung, wer weiß was noch kommt), aber immerhin wird dieses Verfahren zu dem oder zumindest zu einem der bedeutendsten Prozesse der letzten 30 Jahre werden, auf welchen die internationale Welt schauen wird.

Einen unangebrachten Shitstorm über unsere Jurisdiktion im Allgemeinen erkenne ich nicht, denn Pauschalierungen in dieser Richtung wären auch ohne das BVG – als bestes Beispiel für das Gegenteil - unangebracht gewesen.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 15:11 hat geschrieben: Aber genau das ist doch gar nicht so schlecht!
Es sind doch genau solche Lapsuse, an denen sich eine Gesellschaft misst.
Es waere doch naiv anzunehmen, dass derartige Fehlentscheidungen in einer Gesellschaft von vornherein auszuschliessen sind.
Der Punkt ist doch viel mehr, dass die Gesellschaft erkennt, dass die bisherigen Regeln sich aufgrund der neuen gesellschaftlichen Realitaet ueberhohlt haben und dass Handlungsbedarf besteht die noetigen Aenderungen dann auch durchzusetzen.
Dass das nicht konfliktfrei geschieht, sondern eben oeffentlich ausgetragen wird, das ist a Sinn und Zweck einer offenen Gesellschaft.
Ich persoenlich halte diesen Skandal fuer sehr heilsam und finde die Art, wie dieser ausgetragen wurde sehr positiv.
Yepp, wenn auch ein anderer Aspekt an der Geschicht', aber "heilsam" auch.
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 15:20 hat geschrieben:
Die Justiz unterliegt den Diktat des gesellschaftlichen Diskurs :?

Sie haben ein richtig gehend eckel erregendes Bild unserer Justiz
Naja... ich würde sagen, es widerspricht sich selbst. Ein "diskurs" ist nunmal keine meinung, sondern deren vielfalt und deswegen schwer vorstellbar, dass eine vielfalt an meinung "diktieren" kann...

Das gericht hat auf eine klage reagiert. Das ist sein job. Dessen hätte es nicht bedurft, wenn irgendwelche "diskurse" schon ausreichen würden.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Zunder » Sa 13. Apr 2013, 15:31 hat geschrieben:Wo behauptet denn das BVerfG, daß ausländische Medien ein größeres Recht als deutsche hätten?

Hier ist der vollständige Text:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 99013.html

Es wird ausführlich auf das offensichtlich fehlerhafte Vergabeverfahren eingegangen.
wtf? Wo wird da auf ein offensichtlich fehlerhaftes Vergabeverfahren eingegangen? Da steht nicht ein Wort im Urteil davon.
Es steht vielmehr im Urteil:
Eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen lässt sich insoweit jedenfalls nicht offensichtlich ausschließen.
Und das größere Recht der ausländischen Medien lässt sich hierraus direkt ableiten.
Diese Nachteile überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im tenorierten Umfange stattgegeben würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg letztlich versagt wäre. Denn in diesem Falle würden zwar den ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten Sitzplätze in der Verhandlung eingeräumt, auf die sie nach der bisherigen Sitzplatzvergabe keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Eine etwaige Ungleichbehandlung sonstiger Medien, denen ein bereits zugeteilter Sitzplatz genommen oder bei Bildung eines Zusatzkontingents kein Sitzplatz zugeteilt wird, wöge jedoch vor dem Hintergrund des besonderen Interesses dieser Medien weniger schwer
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 15:20 hat geschrieben:
Die Justiz unterliegt den Diktat des gesellschaftlichen Diskurs :?

Sie haben ein richtig gehend eckel erregendes Bild unserer Justiz
Ach was! Das sind VTs ohne Gehalt.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 15:24 hat geschrieben:
Dieser Meinung bin ich auch.

Es ist eine der wenigen Instanzen, der ich vertraue auch dann, wenn ich anderer Meinung bin.

Was bleibt mir auch sonst als juristischer Laie ?
Das sehe ich ganz ähnlich und es ist überaus erfreulich, dass auf dieses BVG seit Jahren "Verlass" ist. Ich habe keine einzige Entscheidung dieses Gerichtes aus den vergangenen zwanzig Jahren als falsch erkennen können. Ich bin nicht der Maßstab, aber dieser Umstand überzeugt mich derart, dass ich in dieses Gericht ein sehr hohes Vertrauen habe. In keine andere Institution ein solches Vertrauen.
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

Am Montag bei "Hart aber Fair":

Die Verteidigerin von Beate Zschäpe zu Gast.

Ausserdem Gisela Friedrichsen, Rainer Wendt, CSU-Kasper Joachim Hermann und der SPD-Inder Sebastian Edathiparambil.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 15:41 hat geschrieben: Das sehe ich ganz ähnlich und es ist überaus erfreulich, dass auf dieses BVG seit Jahren "Verlass" ist. Ich habe keine einzige Entscheidung dieses Gerichtes aus den vergangenen zwanzig Jahren als falsch erkennen können. Ich bin nicht der Maßstab, aber dieser Umstand überzeugt mich derart, dass ich in dieses Gericht ein sehr hohes Vertrauen habe. In keine andere Institution ein solches Vertrauen.
Es gibt Urteile die später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte revidiert worden sind
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Zunder
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Zunder »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 14:37 hat geschrieben:
wtf? Wo wird da auf ein offensichtlich fehlerhaftes Vergabeverfahren eingegangen? Da steht nicht ein Wort im Urteil davon.
Es steht vielmehr im Urteil:


Und das größere Recht der ausländischen Medien lässt sich hierraus direkt ableiten.
Einfach den Link anklicken und lesen. Du beziehst dich auf die Pressemitteilung, die nicht den vollständigen Text zitiert.

"Mit der praktischen Durchführung des Akkreditierungsverfahrens, insbesondere der Bekanntgabe der Verfügung vom 4. März 2013, war die Leiterin der Justizpressestelle des Oberlandesgerichts München betraut. Diese teilte auf Anfrage einzelnen Journalisten bereits in der Woche vor der Verfügung mit, dass die zulässigen Akkreditierungsgesuche voraussichtlich nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt würden, und sie hoffe, in der Woche ab dem 4. März die Akkreditierungsbedingungen bekannt geben zu können. Nach dem Vortrag der Beschwerdeführer soll Journalisten, die am 4. März bewusst oder zufällig beim Oberlandesgericht angerufen haben, auch schon mitgeteilt worden sein, dass die Verfügung am 5. März zwischen 8 Uhr und 9 Uhr gemailt werde und dann der Antrag auf Akkreditierung gestellt werden könne.

Die Verfügung vom 4. März wurde am 5. März um 08:56 Uhr über den E-Mail-Verteiler des Oberlandesgerichts versandt. Sie war als Anlage an ein E-Mail-Schreiben angehängt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass anliegend die Bedingungen der vom Senat angeordneten Akkreditierung zur Kenntnis gegeben würden; diese ergäben sich aus Ziffer V. der Sicherheitsverfügung des Senats vom 4. März 2013. Aufgrund von Fehlermeldungen mussten dabei einige Adressaten des Verteilers, hierunter auch der Beschwerdeführer zu 2., zunächst aus dem Verteiler genommen werden, um die E-Mail versenden zu können. Der Beschwerdeführer zu 2. erhielt die E-Mail sodann im Anschluss um 09:15 Uhr. Ein weiterer für die Beschwerdeführerin zu 1. tätiger Journalist soll ausweislich einer vom Bundesverfassungsgericht eingeholten Stellungnahme des Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München die fragliche E-Mail bereits um 08:56 Uhr erhalten haben.

Bereits um 08:58 Uhr gingen die ersten Anträge beim Oberlandesgericht ein. Insgesamt wurden bis 09:15 Uhr bereits 39 Akkreditierungsanträge und bis 09:36 Uhr bereits 50 Akkreditierungsanträge eingereicht, hierunter zunächst ausschließlich von deutschen Medien. Die Anträge der Beschwerdeführer gingen am Folgetag, den 6. März 2013, um 11:59 Uhr als laufende Nummern 171, 172 ein."


Für "nicht ein Wort" ist das ziemlich umfangreich.

Und es steht auch im Text, daß bei dem Vergabeverfahren ausländische Medienvertreter möglicherweise benachteiligt gewesen sein könnten:

"Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass es sich vorliegend um ein Strafverfahren handelt, das eine ungewöhnlich große öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zieht und damit auch auf das Interesse von Medienvertretern stößt, die mit Fragen der Gerichtsberichterstattung und den Verfahren zur Akkreditierung in Deutschland möglicherweise wenig vertraut sind. Insofern stellt sich die Frage, ob dem die Verfahrensgestaltung hinreichend Rechnung getragen hat. Hier könnte von Bedeutung sein, dass die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts einzelnen Medienvertretern bereits vorab die voraussichtliche Berücksichtigung der Akkreditierung nach der Reihenfolge der Eingänge mitgeteilt hat. Dabei wäre allerdings zu berücksichtigen, inwieweit sich eine verzögerte Information der Beschwerdeführer auf ihre Chance auf Zuweisung eines festen Sitzplatzes auswirkte. In Anbetracht des zu erwartenden und laut Stellungnahme des zuständigen Vorsitzenden auch erwarteten Medienandrangs kann zu erwägen sein, ob wegen des hierbei naheliegenden besonderen Interesses auch ausländischer Medien, insbesondere aus den Herkunftsländern der Opfer der angeklagten Straftaten, die Anwendung des Prioritätsprinzips bei der Akkreditierung und der Beginn des Akkreditierungsverfahrens rechtzeitig und auch für Unerfahrene eindeutig hätte angekündigt werden müssen. In Betracht zu ziehen ist auch, ob im Sinne der Fairness des Verfahrens dabei auf die absehbar jedenfalls begrenzte Zahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze für Medienvertreter hätte hingewiesen werden müssen, so dass sich gerade auch ausländische Medien, die nicht regelmäßig an deutschen Gerichtsprozessen teilnehmen, auf die Knappheit der Sitzplätze und die Eilbedürftigkeit der Anmeldung besser hätten einstellen können. Vor diesem Hintergrund können auch weitere Umstände des in Frage stehenden Akkreditierungsverfahrens verfassungsrechtlich gewürdigt werden, wie die Tatsache, dass die Geltung des Prioritätsprinzips in der Verfügung vom 4. März 2013 lediglich in Verbindung mit der Akkreditierung als solcher, nicht aber explizit in Verbindung mit einer Sitzplatzvergabe genannt wurde und die ausdrückliche Unterscheidung zwischen Akkreditierung und nachfolgender Sitzplatzvergabe erst nachträglich am 22. März 2013 verfügt wurde. Schließlich stellt sich auch die Frage, ob in Anbetracht der Herkunft der Opfer ausnahmsweise ein zwingender Sachgrund für eine eventuell teilweise Differenzierung zwischen verschiedenen Medien beispielsweise im Sinne einer Quotenlösung gegeben gewesen wäre."

Dem BVerfG geht es um Rechtsgleichheit und nicht um Bevorzugung. Deine Unterstellungen kannst du dir sparen.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 15:28 hat geschrieben:

Das denke ich nicht und ich hoffe es auch nicht. Dieser Mann mußte nach den geltenden Regularien entscheiden. Er ist Richter und hat sich damit an die Richtlinien und Gesetze zu halten.

Vielleicht ist er sogar dankbar, dass das Verfassungsgericht diese aushebelte.
Ob er gar "dankbar" sein könnte, hm..nö, das wage ich zu bezweifeln. Für diesen ist ein solcher Bescheid eine Ohrfeige, wie auch immer. Versetze Dich in dessen Lage und berücksichtige vielleicht auch weitere hier gepostete Hinweise und Quellen über diesen Richter. Immerhin wäre er befugt und rein "technisch" durchaus in der Lage gewesen, das Ruder rechtzeitig selbst herum zu reißen. So wurde ihm die Korrektur oktroyiert.
Dessen Inkompetenz geschuldet ist nicht zu erwarten, dass er diesem überaus heiklen und sensiblen Prozess standhalten könne. Schon im Vorfelde des Prozesses sichtlich und deutlich mit der Materie an sich überfordert.
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 14:41 hat geschrieben: Das sehe ich ganz ähnlich und es ist überaus erfreulich, dass auf dieses BVG seit Jahren "Verlass" ist. Ich habe keine einzige Entscheidung dieses Gerichtes aus den vergangenen zwanzig Jahren als falsch erkennen können. Ich bin nicht der Maßstab, aber dieser Umstand überzeugt mich derart, dass ich in dieses Gericht ein sehr hohes Vertrauen habe. In keine andere Institution ein solches Vertrauen.
Genauso sehe ich das auch.

Ich halte die Entstehung unseres Grundgesetzes für eine "Sternstunde" der Geschichte nicht nur für Deutschland....sondern für die gesamte Welt.

Und vor den obersten Richtern und Hütern dieser Gesetze habe ich den höchsten Respekt.

Auch dann wenn ich in meinem dünkelhaften Übermut nicht alle ihre Entscheidungen nachvollziehen kann.

Und wenn sie eine Entscheidung fällen, bei der ich bisher anderer Meinung war, dann halte ich inne und denke nach.
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 14:48 hat geschrieben: Ob er gar "dankbar" sein könnte, hm..nö, das wage ich zu bezweifeln. Für diesen ist ein solcher Bescheid eine Ohrfeige, wie auch immer. Versetze Dich in dessen Lage und berücksichtige vielleicht auch weitere hier gepostete Hinweise und Quellen über diesen Richter. Immerhin wäre er befugt und rein "technisch" durchaus in der Lage gewesen, das Ruder rechtzeitig selbst herum zu reißen. So wurde ihm die Korrektur oktroyiert.
Dessen Inkompetenz geschuldet ist nicht zu erwarten, dass er diesem überaus heiklen und sensiblen Prozess standhalten könne. Schon im Vorfelde des Prozesses sichtlich und deutlich mit der Materie an sich überfordert.
Ich kenne mich nicht aus mit Juristerei. Ich bin Mathematiker.

Ich weiß nicht, wer die Regeln geschaffen hat bzgl. der Zulassung der Medien bei Verfahren.

Aber an existierende Regularien hat sich die Jurisdiktion zu halten. Denn sie schafft nicht diese Regeln, sondern sie befolgt sie.

Das ist wie mit Axiomen in der Mathematik. :)
Chruschtschow

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Chruschtschow »

Beachtenswert klar, selbstkritisch und entlarvend formuliert vom Spiegel Autor Georg Diez:
wenn nicht etwa das Münchner Gericht so engstirnig, stur, borniert und amateurhaft agieren würde, wenn nicht so ein eisiger Abwehrkampf geführt würde gegen das allzu Offensichtliche: Die Platzvergabe war fehlerhaft und unfair, es hilft nichts, von der Neutralität des Gerichts oder den Prinzipien des Rechtsstaats zu schwadronieren. Vor allem nicht angesichts der Opfer und ihrer Familien, die jahrelang erlebt haben, wie wenig neutral die deutsche Justiz arbeitet.

Und das wäre dann das andere Bild, das von diesem Prozess bleiben könnte. Das eines rechthaberischen, thilosarrazinhaften "Man wird doch noch sagen dürfen"-Landes, das sich weigert, seiner Wirklichkeit ins Auge zu schauen.
Auffallend die eigenen inneren Konflikte und Selbstfindungen, die in dem Vorgehen der einen Seite freigelegt werden.
Steht man sich selbst im Weg, gerät an seine eigenen Grenzen?


http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha ... 94009.html
Zuletzt geändert von Chruschtschow am Samstag 13. April 2013, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
odiug

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von odiug »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 14:32 hat geschrieben:
Na dann führen wir doch gleich den Mob wieder ein :?

Die Justiz unterliegt einzig und allein den Diktat des Rechts!
Nein!
Jetzt interpretierst du zu viel in meine Aussage.
Ich gebe dir mal ein Beispiel.
In den 60ger wurden zunehmend die ehemaligen NS Richter aus den bundesdeutschen Gerichten geschasst!
Das ist gesellschaftlicher Druck, der zu Aenderungen in der Justiz fuehrte,die einer neuen gesellschaftlichen Realitaet entsprechen.
Eine aehnliche Entwicklung gab es auch in den USA waeren des civil rights struggle, als nicht nur die diskriminierenden Rassengesetze des Suedens der USA gekippt wurden, sondern auch viele Urteile und Richter sich schaerfster gesellschaftlicher Kritik ausgesetzt sahen.

Etwas aehnliches, wenn auch weit weniger dramatisch findet jetzt statt.
Deutschland wird sich bewusst, dass es ein Einwanderungsland ist und von daher ergeben sich auch neue Verantwortlichkeiten gegenueber den Minderheiten, die bisher nicht im gesellschaftlichen Bewusstsein wahrgenommen wurden.
Zuletzt geändert von odiug am Samstag 13. April 2013, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
Sir Porthos

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sir Porthos »

odiug » Sa 13. Apr 2013, 14:53 hat geschrieben:
Nein!
Jetzt interpretierst du zu viel in meine Aussage.
Ich gebe dir mal ein Beispiel.
In den 60ger wurden zunehmend die ehemaligen NS Richter aus den bundesdeutschen Gerichten geschasst!
Das ist gesellschaftlicher Druck, der zu Aenderungen in der Justiz fuehrte,die einer neuen gesellschaftlichen Realitaet entsprechen.
Eine aehnliche Entwicklung gab es auch in den USA waeren des civil rights struggle, als nicht nur die diskriminierenden Rassengesetze des Suedens der USA gekippt wurden, sondern aauch viele Urteile und Richter sich schaerfster gesellschaftlicher Kritik ausgesetzt sahen.
Ich kenne keinen Richter, der der jemals angeklagt wurde wegen seiner NS-Zeit !

Freisler, dieses Miststück, wurde durch einen Balken bei einem Bombenangriff von diesem Leben zur Hölle befördert.

Aber die anderen ??
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Chruschtschow » Sa 13. Apr 2013, 15:52 hat geschrieben:Beachtenswert klar, selbstkritisch und entlarvend formuliert vom Spiegel Autor Georg Diez:



Auffallend die eigenen inneren Konflikte und Selbstfindungen, die in dem Vorgehen der einen Seite freigelegt werden.
Steht man sich selbst im Weg, gerät an seine eigenen Grenzen?


http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha ... 94009.html
Könntest du deine frage nochmal im verständlichen deutsch stellen?
Danke.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Zunder » Sa 13. Apr 2013, 15:31 hat geschrieben:Wo behauptet denn das BVerfG, daß ausländische Medien ein größeres Recht als deutsche hätten?

Hier ist der vollständige Text:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 99013.html

Es wird ausführlich auf das offensichtlich fehlerhafte Vergabeverfahren eingegangen.
So ist es. Man muss nur lesen und verstehen können.
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 15:37 hat geschrieben:
wtf? Wo wird da auf ein offensichtlich fehlerhaftes Vergabeverfahren eingegangen? Da steht nicht ein Wort im Urteil davon.
Es steht vielmehr im Urteil:


Und das größere Recht der ausländischen Medien lässt sich hierraus direkt ableiten.
und so wurde fortgesetzt..warum lassen Sie das komplette Zitat nicht für sich selbst sprechen?
Eine etwaige Ungleichbehandlung sonstiger Medien, denen ein bereits zugeteilter Sitzplatz genommen oder bei Bildung eines Zusatzkontingents kein Sitzplatz zugeteilt wird, wöge jedoch vor dem Hintergrund des besonderen Interesses dieser Medien weniger schwer.
--> Rechte der Medien bestehen ohnedies nur im Rahmen einer gleichheitsgerechten Auswahlentscheidung. Auch ist der Nachteil für die allgemeine Öffentlichkeit, der dadurch entsteht, wenn mit einem Zusatzkontingent einige wenige Plätze der Saalöffentlichkeit bestimmten Medienvertretern zur Verfügung gestellt würden, verhältnismäßig geringer, da die allgemein zu vergebenden Sitzplätze noch nicht konkretisiert sind und entsprechend den hierfür geltenden Maßstäben nach wie vor ein angemessener Teil der im Sitzungssaal verfügbaren Plätze dem allgemeinen Publikum vorbehalten bleibt (vgl. insofern BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069 <1071>; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, NJW 2006, S. 1220 <1221>; von Coelln, Der Zutritt von Journalisten zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen, DÖV 2006, S. 804 <806 f. mit Fn. 32 ff.>). Eine solche Zuteilung der Sitze verletzt damit auch nicht den Grundsatz der Öffentlichkeit.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 15:55 hat geschrieben:
Ich kenne keinen Richter, der der jemals angeklagt wurde wegen seiner NS-Zeit !
Doch, gabs schon. Z.B. der ns-juristenprozess von 1947, aber, es wurde kaum jemand verfolgt, wenige verurteilt und davon die meisten schnell wieder begnadigt. Es ist eine schande. Da hast du recht.

Freisler, dieses Miststück, wurde durch einen Balken bei einem Bombenangriff von diesem Leben zur Hölle befördert.

Aber die anderen ??
Gabs da nichtmal so einen ehemaligen marinerichter und späteren ministerpräsidenten der nur phantom-todesurteile gesprochen hatte?
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

NiXx » Sa 13. Apr 2013, 15:46 hat geschrieben:
Es gibt Urteile die später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte revidiert worden sind
Und? Ist der EUGH immer und zwingend im Recht?
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 15:55 hat geschrieben:
Ich kenne keinen Richter, der der jemals angeklagt wurde wegen seiner NS-Zeit !

Freisler, dieses Miststück, wurde durch einen Balken bei einem Bombenangriff von diesem Leben zur Hölle befördert.

Aber die anderen ??
Da hat er schon recht, diese Wandlung hat sich vollzogen.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Sir Porthos » Sa 13. Apr 2013, 15:52 hat geschrieben:
Ich kenne mich nicht aus mit Juristerei. Ich bin Mathematiker.

Ich weiß nicht, wer die Regeln geschaffen hat bzgl. der Zulassung der Medien bei Verfahren.

Aber an existierende Regularien hat sich die Jurisdiktion zu halten. Denn sie schafft nicht diese Regeln, sondern sie befolgt sie.

Das ist wie mit Axiomen in der Mathematik. :)
Zitat aus der BVG-Entscheidung:
Allerdings ist die Entscheidung über die Zugänglichkeit zu Gerichtsverhandlungen, die Reservierung einer bestimmten Anzahl von Plätzen für Medienberichterstatter und auch die Verteilung knapper Sitzplätze an dieselben grundsätzlich eine Frage, die sich unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte zunächst nach einfachem Recht entscheidet und die der Prozessleitung des Vorsitzenden in dem jeweiligen Gerichtsverfahren obliegt (vgl. BVerfGE 103, 44 <61 ff.>; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.Oktober 2002 - 1 BvR 1932/02 -, NJW 2003, S. 500). Dabei hat dieser einen weiten Entscheidungsspielraum.
"Dabei hat dieser einen weiten Entscheidungsspielraum."
Klar?
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