Tantris » Sa 13. Apr 2013, 14:23 hat geschrieben:
Es hat nur eingegriffen, weil ihm die laune danach stand. Es gab keinen anlass dazu.
Was willst du hier eigentlich veranstalten?
Das BVerfG hat festgestellt, dass die Möglichkeit das Grundrechte verletzt sind nicht von vorne herein auszuschließen ist, daher ist die Klage "weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet".
Da in einen Eilverfahren aber keine ausreichende Prüfung stattfinden kann, da die Prüfung "schwierige Rechtsfragen aufwirft", kann das Gericht seine Entscheidung
auschließlich auf eine Folgenabwägung stützen.
Dabei wird nur beurteilt, wann die Nachteile größer sind. Wenn man ausländische Medien zulässt, obwohl sie kein Recht darauf haben, oder wenn man ausländische Medien nicht zulässt obwohl sie ein Recht hätten.
Dabei ist sowohl die Begründung warum ausländische Medien ein größeres Recht als deutsche Medien haben nicht nachvollziehbar, sowie die Idee das Grundrechte verletzt sein könnten, die auch nicht weiter begründet wird.