Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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pudding

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von pudding »

Antisozialist » Do 13. Dez 2012, 21:38 hat geschrieben:
Schon einmal etwas von indirekten Steuern gehört?
Gerade Konsumenten von Energie oder Genussmittel werden davon betroffen.
Aha, und du meinst also das rechtfertigt dass solche Leute dann prozentual weniger direkte Steuern von ihren Einkünften bezahlen als der Müllwagenfahrer oder die Krankenschwester? Du machst deinem Namen als Asozialer alle Ehre.
pudding

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von pudding »

Clark » Fr 14. Dez 2012, 00:18 hat geschrieben: Und meiner Erinnerung nach war damals Sozialhilfe deutlich geringer bemessen als heute Hartz IV und die Betroffenen haben sich bemüht, von selbst da raus zu kommen.
Seit ungefähr 20 Jahren höre ich immer mehr "das steht mir zu" statt "das habe ich mir verdient".
Vielleicht hätten wir doch besser von unserer westlichen Seite aus die Mauer gen Osten erhalten soillen?
Das hört man vor allem z.B. von solchen Leuten:
http://www.carsten-maschmeyer.de/upload ... hmeyer.jpg
http://www.tacheles.info/wp-content/upl ... 05010c.jpg
http://www.welt.de/img/wirtschaft/crop1 ... off-3-.jpg

Wahrlich Personen die sich verdient gemacht haben, fragt sich nur um was.
pudding

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von pudding »

Clark » Fr 14. Dez 2012, 00:18 hat geschrieben: Und meiner Erinnerung nach war damals Sozialhilfe deutlich geringer bemessen als heute Hartz IV und die Betroffenen haben sich bemüht, von selbst da raus zu kommen.
Seit ungefähr 20 Jahren höre ich immer mehr "das steht mir zu" statt "das habe ich mir verdient".
Vielleicht hätten wir doch besser von unserer westlichen Seite aus die Mauer gen Osten erhalten soillen?
Du meinst so ein kleiner Krieg könnte dann bedingt durch den Wiederaufbau wieder für Vollbeschäftigung sorgen? Wie bescheuert muss man eigentlich sein?
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jmjarre
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von jmjarre »

Clark » Do 13. Dez 2012, 20:51 hat geschrieben: Richtig.
Um es deutlich zu sagen: Ich zahle jeden Monat mehr Umsatzsteuern etc an den Staat als ich Einkommenssteuern bezahlen muss. Also bin ich daran interessiert, dass gerade bei wichtigen Dingen, die ich benötige, die USt gesenkt wird.
Gibt es Unternehmer, die Einkommenssteuer zahlen? Wenige....Deswegen zahlen wir Arbeitnehmer doch so viel...
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
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jmjarre
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von jmjarre »

Antisozialist » Do 13. Dez 2012, 22:53 hat geschrieben:
Der westdeutsche Staat hat in den Fünfzigern und Sechzigern auch mit einer viel geringeren Abgabequote und gleichzeitig fehlender Neuverschuldung funktioniert.
Ja, damals haben aber auch alle Steuern gezahlt
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
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Camarasaurus
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Camarasaurus »

Clark » Do 13. Dez 2012, 23:18 hat geschrieben: Und meiner Erinnerung nach war damals Sozialhilfe deutlich geringer bemessen als heute Hartz IV und die Betroffenen haben sich bemüht, von selbst da raus zu kommen.
Ach du Ahnungsloser, mit deiner Erinnerung ist es ja nicht weit her. Dann such dir mal im Netz Statikstiken aus der damaligen Zeit über die Zahl der Arbeitslosen und die Zahl der offenen Stellen. Vielleicht merkst du dann was. Es gibt einen Grund, weshalb die damaligen Bemühungen von Erfolg gekrönt waren und die heutigen nicht.
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jorikke
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von jorikke »

Clark » Do 13. Dez 2012, 23:18 hat geschrieben: Und meiner Erinnerung nach war damals Sozialhilfe deutlich geringer bemessen als heute Hartz IV und die Betroffenen haben sich bemüht, von selbst da raus zu kommen.
Seit ungefähr 20 Jahren höre ich immer mehr "das steht mir zu" statt "das habe ich mir verdient".
Vielleicht hätten wir doch besser von unserer westlichen Seite aus die Mauer gen Osten erhalten soillen?
Den zweiten Weltkrieg haben die Deutschen gemeinsam zu verantworten. Ost und Westdeutschland war die Folge.
Die Lasten waren nicht gleich verteilt. Nach der Wiedervereinigung, die als nationale Aufgabe zu bewältigen war, machen sich die unterschiedlichen Entwicklungen bemerkbar.
Bis zu einem gleichen "Staatsgefühl" werden wohl, bei stetigem besseren gegenseitigen Verstehen, noch 50 Jahre vergehen.
Das alles ist normal.
Nicht normal sind hingegen die Typen, die die Differenzen hochhalten und von "neuer Mauer" und ähnlichem faseln.
Auspeitschen!
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Skull »

jorikke » Fr 14. Dez 2012, 08:53 hat geschrieben:Nicht normal sind hingegen die Typen, die die Differenzen hochhalten und von "neuer Mauer" und ähnlichem faseln.
Zustimmung.

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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Antisozialist » Do 13. Dez 2012, 22:53 hat geschrieben:
Der westdeutsche Staat hat in den Fünfzigern und Sechzigern auch mit einer viel geringeren Abgabequote und gleichzeitig fehlender Neuverschuldung funktioniert.
Da brauchte es auch keine Desasterprojekte wie die Hamburger Oper,den Berliner Flughafen,oder Stuttgarts 21er Bahnhof,oder Gläubiger-Rettung.

Auch eine totale Verregelung die beispielsweise die Handwerker derart behindert das sie nicht mehr vernünftig arbeiten können ist abartig.
Ich glaub beim Berliner Flughafen wars so,das Handwerker ihr Werkzeug nicht komplett mitnehmen durften und für jeden Mist zum Parkplatz rennen mussten.

Typisch Brandenburger Schildbürger.
Die holen sogar die Polizei,wenn jemand einen Stein vom Feld nimmt,...ohne Witz.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dampflok94 »

Karl Murx » Do 13. Dez 2012, 14:35 hat geschrieben:Der Sozialstaat produziert aber mittlerweile durchaus Generationen von Hilfsempfängern.
Du erklärst die Medizin zur Krankheit. Was für ein Stuß. Der Sozialstaat hat nicht die Bedürftigkeit produziert, es ist ja wohl genau anders rum. Dabei mag auch diese Medizin durchaus Risiken und Nebenwirkungen entwickeln. Aber das macht sie nicht entbehrlich.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von John Galt »

Dampflok94 » Fr 14. Dez 2012, 09:28 hat geschrieben: Du erklärst die Medizin zur Krankheit. Was für ein Stuß. Der Sozialstaat hat nicht die Bedürftigkeit produziert, es ist ja wohl genau anders rum. Dabei mag auch diese Medizin durchaus Risiken und Nebenwirkungen entwickeln. Aber das macht sie nicht entbehrlich.
Du solltest dringend mal deinen Arzt fragen, was passiert wenn man seine Medizin überdosiert.

Was du willst, ist eine Überdosierung der Überdosis.


Der Sozialstaat ist schon seit langem zu einem Bedürftigkeitsrennen geworden. Wer bedürftiger ist, bekommt mehr. => Bedürftigkeit wird zum Ziel.

Durch die Reformen von 2005 hat dem nur teilweise den Riegel vorgeschoben.

Hier kannst du dir deine Medizin anschauen:

[youtube][/youtube]
Zuletzt geändert von John Galt am Freitag 14. Dezember 2012, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dampflok94 »

Karl Murx » Fr 14. Dez 2012, 09:46 hat geschrieben:
Du solltest dringend mal deinen Arzt fragen, was passiert wenn man seine Medizin überdosiert.

Was du willst, ist eine Überdosierung der Überdosis.
Zur Zeit ist eher Unterdosierung angesagt. Und Leute wie Du wollen die Medizin weiter verringern. Und dagegen wende ich mich.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von John Galt »

Dampflok94 » Fr 14. Dez 2012, 09:49 hat geschrieben: Zur Zeit ist eher Unterdosierung angesagt. Und Leute wie Du wollen die Medizin weiter verringern. Und dagegen wende ich mich.
Schau dir bitte deine Medizin mal genauer an.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Karl Murx » Fr 14. Dez 2012, 09:46 hat geschrieben:
Du solltest dringend mal deinen Arzt fragen, was passiert wenn man seine Medizin überdosiert.

Was du willst, ist eine Überdosierung der Überdosis.
Murx totaler Murx was du da verklappst.
Du verdrehst die Tatsachen.

Ursache und Wirkung, kapische ?

Die vielfältigen Ursachen der Arbeitslosigkeit ist hinlänglich bekannt und muss hier nicht schon wieder neu Repetiert werden,nur weil du Merkbefreit bist.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Antisozialist »

pudding » Do 13. Dez 2012, 10:55 hat geschrieben: Lustig, die berühmte Win-Win-Situation der Neoliberalen. :p
Und dann wenn der Minijobber in Rente gehen will darf der Steuerzahler zahlen dafür dass der Unternehmer einst schöne Gewinne mit dem Minijobber gemacht hat.
Typische Umverteilung von unten nach oben.
Erwarten Sie etwa ernsthaft, dass jemand ein Facharbeitergehalt bekommen soll, der ein paar Stunden pro Woche Späne ausfegt?

Bestimmte "Helden der Arbeit" kann man eben nur zu Niedriglöhnen in den Arbeitsprozess integrieren, weil deren Wertschöpfung so niedrig liegt.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Clark »

pudding » Fr 14. Dez 2012, 06:04 hat geschrieben: Aha, und du meinst also das rechtfertigt dass solche Leute dann prozentual weniger direkte Steuern von ihren Einkünften bezahlen als der Müllwagenfahrer oder die Krankenschwester? Du machst deinem Namen als Asozialer alle Ehre.
Der Müllwagenfahrer und die Krankenschwester zahlen vielleicht 10, oder sogar 20 % Steuern. davon können sie noch viel im Jahresausgleich zurück bekommen.
Ein besser Verdienender muss fast 50 % abdrücken. Und bekommt kaum was wieder.
Sie [...] wollen aber, dass der Besserverdiener Ihren Lebensunterhalt finanziert. Wie ein Parasit.
Zuletzt geändert von Kibuka am Sonntag 16. Dezember 2012, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ad personam
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Antisozialist »

Karl Murx » Fr 14. Dez 2012, 10:46 hat geschrieben:
Du solltest dringend mal deinen Arzt fragen, was passiert wenn man seine Medizin überdosiert.

Was du willst, ist eine Überdosierung der Überdosis.


Der Sozialstaat ist schon seit langem zu einem Bedürftigkeitsrennen geworden. Wer bedürftiger ist, bekommt mehr. => Bedürftigkeit wird zum Ziel.

Durch die Reformen von 2005 hat dem nur teilweise den Riegel vorgeschoben.

Hier kannst du dir deine Medizin anschauen:

[youtube][/youtube]
Arbeitslosengeldbezieher sollten bis zu 48 Stunden pro Woche Dienstpflichten erfüllen müssen. Dann bliebe nur, wer wirklich hilflos wäre. :thumbup:
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Antisozialist » So 16. Dez 2012, 14:33 hat geschrieben:
Arbeitslosengeldbezieher sollten bis zu 48 Stunden pro Woche Dienstpflichten erfüllen müssen. Dann bliebe nur, wer wirklich hilflos wäre. :thumbup:
Ich brauch mir deine Beispiele gar nicht erst reinziehen denn eins weiß ich jetzt schon genau:
DU suchst dir die Schwarzen Schafe,unter den Opfern.
Das hat bei dir mit schöner regelmäßigkeit Methode.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von daimos »

Antisozialist » So 16. Dez 2012, 14:33 hat geschrieben: Arbeitslosengeldbezieher sollten bis zu 48 Stunden pro Woche Dienstpflichten erfüllen müssen. Dann bliebe nur, wer wirklich hilflos wäre. :thumbup:
Willst du den Reichsarbeitsdienst reaktivieren, oder wie? Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten das Volk vor solchen wie dir schützen. Die von dir geforderte Zwangsarbeit verstößt gegen unsere Verfassung (vgl. Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG):
  • Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden [...]. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Antisozialist »

daimos » So 16. Dez 2012, 17:39 hat geschrieben:Willst du den Reichsarbeitsdienst reaktivieren, oder wie? Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten das Volk vor solchen wie dir schützen. Die von dir geforderte Zwangsarbeit verstößt gegen unsere Verfassung (vgl. Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG):
  • Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden [...]. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Lesen Sie den Artikel 12 doch einmal zuende (Stichwort: "Allgemeine Dienstpflicht") ...

Niemand wird zur Arbeit gezwungen, da man sich durch Abmeldung aus dem Bezug von der Pflicht befreien kann.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Antisozialist » So 16. Dez 2012, 16:42 hat geschrieben:
Lesen Sie den Artikel 12 doch einmal zuende (Stichwort: "Allgemeine Dienstpflicht") ...

Niemand wird zur Arbeit gezwungen, da man sich durch Abmeldung aus dem Bezug von der Pflicht befreien kann.
Ich kann mich nicht erinnern das die Würde des Menschen nur dann unantastbar ist wenn man arbeitet.
So legst du es nämlich aus.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Antisozialist »

Dr. Nötigenfalls » So 16. Dez 2012, 17:47 hat geschrieben:
Ich kann mich nicht erinnern das die Würde des Menschen nur dann unantastbar ist wenn man arbeitet.
So legst du es nämlich aus.
Würdeverletzend ist meiner Meinung nach Erwerbstätige zu zwingen, für Arbeitsscheue mitzuarbeiten.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von daimos »

Antisozialist » So 16. Dez 2012, 16:42 hat geschrieben:
Lesen Sie den Artikel 12 doch einmal zuende (Stichwort: "Allgemeine Dienstpflicht") ...

Niemand wird zur Arbeit gezwungen, da man sich durch Abmeldung aus dem Bezug von der Pflicht befreien kann.
Diese Dienstpflicht muss aber für alle bestehen, nicht nur für SGB II-Empfänger. Einfach mal in einen Grundgesetz-Kommentar gucken, dann biste schlauer. Gemeint sind gemeindliche Hand- und Spanndienste (in BaWü oder Bayern), Ehrenämter (Wahlhelfer) oder die Deichpflicht (Pflicht der Küstenbewohner zur Erhaltung der Deiche) etc. pp.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von daimos »

Antisozialist » So 16. Dez 2012, 16:49 hat geschrieben:
Würdeverletzend ist meiner Meinung nach Erwerbstätige zu zwingen, für Arbeitsscheue mitzuarbeiten.
Was machst du eigentlich beruflich?
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Antisozialist » So 16. Dez 2012, 16:49 hat geschrieben:
Würdeverletzend ist meiner Meinung nach Erwerbstätige zu zwingen, für Arbeitsscheue mitzuarbeiten.
Achso,ja stimmt du mit deiner Arbeitscheuen Fixierung.
Das Problem bei dir ist,das du es immer so darstellst,als wenn alle ALG Bezieher Arbeitsscheu wären,....dein Lieblingsthema gelle.

Dazu schreibt das Grundgesetz:
§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Antisozialist »

daimos » So 16. Dez 2012, 17:53 hat geschrieben: Diese Dienstpflicht muss aber für alle bestehen, nicht nur für SGB II-Empfänger. Einfach mal in einen Grundgesetz-Kommentar gucken, dann biste schlauer. Gemeint sind gemeindliche Hand- und Spanndienste (in BaWü oder Bayern), Ehrenämter (Wahlhelfer) oder die Deichpflicht (Pflicht der Küstenbewohner zur Erhaltung der Deiche) etc. pp.
Es reicht aus, dass die Dienstpflicht nur für Menschen besteht, die bestimmte Merkmale erfüllen.

Ansonsten wäre die Wehrpflicht, die nur junge Männer traf, verfassungswidrig gewesen.

Die Vereinbarkeit der Wehrpflicht mit der Verfassung wurde erst bezweifelt, als nur noch die Minderheit der jungen Männer ihre Wehrpflicht ableisteten und die Mehrheit ausgemustert wurde oder Ersatzdienst leistete.

Deshalb sollten alle arbeitsfähigen Bezieher zu Arbeitsdiensten herangezogen werden!
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Antisozialist »

Dr. Nötigenfalls » So 16. Dez 2012, 17:55 hat geschrieben:
Achso,ja stimmt du mit deiner Arbeitscheuen Fixierung.
Das Problem bei dir ist,das du es immer so darstellst,als wenn alle ALG Bezieher Arbeitsscheu wären,....dein Lieblingsthema gelle.

Dazu schreibt das Grundgesetz:
§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Lächerlich. Als ob es Volksverhetzung wäre, das Aussieben arbeitsscheuer Bezieher vorzuschlagen.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Antisozialist »

daimos » So 16. Dez 2012, 17:54 hat geschrieben:Was machst du eigentlich beruflich?
Ich bin Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von daimos »

Antisozialist » So 16. Dez 2012, 16:57 hat geschrieben: Es reicht aus, dass die Dienstpflicht nur für Menschen besteht, die bestimmte Merkmale erfüllen.
Das steht wo? Art. 12 Abs. 2 GG spricht von einer "herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht". Allein aus dem Merkmal "herkömmlich" kannst du schließen, dass es althergebracht sein muss, wie uns der Duden verrät. Die Dienstpflicht muss also bereits vor dem Grundgesetz bestanden haben. Das ist bei Hartz IV offensichtlich nicht der Fall...

Aber Fakten stören nur, stimmt's? ;)
Antisozialist » So 16. Dez 2012, 16:57 hat geschrieben: Ansonsten wäre die Wehrpflicht, die nur junge Männer traf, verfassungswidrig gewesen.

Die Vereinbarkeit der Wehrpflicht mit der Verfassung wurde erst bezweifelt, als nur noch die Minderheit der jungen Männer ihre Wehrpflicht ableisteten und die Mehrheit ausgemustert wurde oder Ersatzdienst leistete.
Ein Blick in Art. 12a GG hilft da weiter, mein Lieber. Die Wehrpflicht ist übrigens nicht abgeschafft, sondern wurde lediglich ausgesetzt.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Antisozialist » So 16. Dez 2012, 16:59 hat geschrieben: Lächerlich. Als ob es Volksverhetzung wäre, das Aussieben arbeitsscheuer Bezieher vorzuschlagen.
Nana,schnell Kreide gefressen ?
Du lässt es immer wieder gerne so ausschauen,das bei den Leuten der Eindruck erweckt wird,das Langzeitarbeitslose alle faul und Arbeitsscheu wären.
Brauchst nicht zurück zu rudern,...wir kennen unser Früchtchen doch schon zur Genüge.

Das ist faktisch Volksverhetzung.
Die Geneigten Leser können deine Postings ja jederzeit nachlesen,und selbst entscheiden.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Montag 17. Dezember 2012, 02:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Starfix »

Ich kenne da ein Beispiel:
Eine Familie mit 11 oder noch mehr Kinder haben mal in unserer Nachbarschaft gewohnt, von den eigentlich nur eine Tochter Arbeiten ging, alle gingen auf der Sonderschule, einige Brüder wurden aus jeden Job geworfen. Ein andrer fing im Bergbau an wo er heute noch Arbeitet. Auch eine weiter Schwester ging Arbeiten um sich gute Klamotten kaufen zu können. Die beiden Jüngsten aus der Familie gehen mittlerweile auch Arbeiten. So weit ich weit gehen zwei Enkel von ihnen Arbeiten eine davon im Supermarkt über den Rest kann ich leider keine Auskunft geben, so weit ich weiß gehen alle bis auf 3 oder 4 Personen dieser Familie heute einer Arbeit nach, einer davon lebt in Betreuten wohnen.
Fakt ist das sich Sozialhilfebedürftigkeit nicht vererbt wird.
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von jmjarre »

Dr. Nötigenfalls » So 16. Dez 2012, 16:32 hat geschrieben:
Ich brauch mir deine Beispiele gar nicht erst reinziehen denn eins weiß ich jetzt schon genau:
DU suchst dir die Schwarzen Schafe,unter den Opfern.
Das hat bei dir mit schöner regelmäßigkeit Methode.
UND DEINE BEISPIELE???????
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Starfix »

jmjarre » Mo 17. Dez 2012, 09:18 hat geschrieben:
UND DEINE BEISPIELE???????

Der Mensch geht Arbeiten um zu leben und seine Situation zu verbessern.
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
Dr. Nötigenfalls

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

jmjarre » Mo 17. Dez 2012, 08:18 hat geschrieben:
UND DEINE BEISPIELE???????
Ihr habt falsches Denken.
Ihr sucht Fetische die ihr wie eine Demonstranz vor euch hertragen könnt.

Aber bitte.
Meiner Meinung nach,kosten die Leute mit dem meisten Geld,...die gierigen die nicht solidarischen,die ihren Wohnsitz in Steuerparadiese verlagern,oder ihr Geld ins Ausland schaffen,oder schlicht Steuer hinterziehen,oder sich Arm rechnen dem Staat wesentlich mehr.

Dort bewegt sich der Betrug in Dimensionen jenseits von gut und Böse.
Clark

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Clark »

Starfix » Mo 17. Dez 2012, 09:07 hat geschrieben:

Der Mensch geht Arbeiten um zu leben und seine Situation zu verbessern.
Korrekt.l
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Starfix »

Clark » Mo 17. Dez 2012, 19:18 hat geschrieben: Korrekt.l

Und warum schreibst Du dann sonnst immer so einen groben Schwachsinn zusammen?
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
Clark

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Clark »

Starfix » Mo 17. Dez 2012, 19:14 hat geschrieben:

Und warum schreibst Du dann sonnst immer so einen groben Schwachsinn zusammen?
Mein "Schwachsinn" besteht einzig darin, dass Du kleiner Bengel immer wieder forderst, dass es Dir ohne Arbeit genau so gut gehen müsste, wie mit. Und dazu kommunistischen Schwachsinn als Begründung heranziehst. Ich reagiere so entschieden scharf auf Dich, weil Du immer wieder wie ein trotziges Kind ad Personam beleidigend wirst, sobald man Dir widerspricht. Ich bin wahrlich nicht der einzige, der Dir dauernd widersprechen muss. Du lernst aber nicht das geringste dazu. Und solange Du nicht den nötigen Respekt gegenüber erwachsenen Menschen aufbringen kannst, wirst Du von mir eben wie ein Kleinkind behandelt, welches Du offensichtlich auch bist. Man bezeichnet keine erwachsenen Menschen als Würstchen, nur weil die eine andere Meinung vertreten. Und mit mir nimmst Du es garantiert nicht auf. Wenn Du mir schon mit Gewalt drohst, nur weil Dir die Argumente ausgehen. Capito?

Oh, sorry... falscher Thread. Das galt nicht Starfix, sondern Pudding.
Zuletzt geändert von Clark am Montag 17. Dezember 2012, 19:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Starfix »

Clark » Mo 17. Dez 2012, 20:36 hat geschrieben: Mein "Schwachsinn" besteht einzig darin, dass Du kleiner Bengel immer wieder forderst, dass es Dir ohne Arbeit genau so gut gehen müsste, wie mit. Und dazu kommunistischen Schwachsinn als Begründung heranziehst. Ich reagiere so entschieden scharf auf Dich, weil Du immer wieder wie ein trotziges Kind ad Personam beleidigend wirst, sobald man Dir widerspricht. Ich bin wahrlich nicht der einzige, der Dir dauernd widersprechen muss. Du lernst aber nicht das geringste dazu. Und solange Du nicht den nötigen Respekt gegenüber erwachsenen Menschen aufbringen kannst, wirst Du von mir eben wie ein Kleinkind behandelt, welches Du offensichtlich auch bist. Man bezeichnet keine erwachsenen Menschen als Würstchen, nur weil die eine andere Meinung vertreten. Und mit mir nimmst Du es garantiert nicht auf. Wenn Du mir schon mit Gewalt drohst, nur weil Dir die Argumente ausgehen. Capito?

Oh, sorry... falscher Thread. Das galt nicht Starfix, sondern Pudding.

Du musst zum Arzt.
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
Clark

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Clark »

Starfix » Mo 17. Dez 2012, 19:58 hat geschrieben:

Du musst zum Arzt.
Weil Pudding und Sie die Realitäten nicht anerkennen wollen?
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Starfix »

Noch mal!
Du musst zum Arzt.
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
Clark

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Clark »

Starfix » Mo 17. Dez 2012, 20:27 hat geschrieben:Noch mal!
Du musst zum Arzt.
Da ich Ihnen das schon länger empfohlen habe, ist das eine lächerliche Retourkutsche. Waren Sie denn mittlerweile dort?
Dr. Nötigenfalls

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Ist doch klar was in der EU abläuft,...also nicht nur in D.
Wir sollen schleichend Asiatische oder Angloamerikanische Verhältnisse akzeptieren.

So schaut für viele die jetzt noch fest im Sattel sitzen die "schöne neue Welt" aus.
Wer da durch den Rost fällt ist einfach nur Arbeitsscheu.

Das die Regierung allerdings zulässt,...das sogar im Binnenmarkt Arbeitskraft inflationär gehandhabt wird,...mit ständig neuen EU Erweiterungen,...lässt tief in die verstrickung zur Wirtschaft blicken,...die natürlich ein Interesse hat,..die neuen Beitrittsländer zu "Branden",(Bränden/Markenbranding),...sowie deren billige Arbeitskräfte direkt für ihre Exporte zu nutzen.

Somit müsste also der Schriftzug der am Reichstag prangt umgeändert werden in:
Zum Wohle der Deutschen Multinationalen Industrie.

"Deutsches Volk" interessiert eh keine Sau mehr,.....wer das in den Mund nimmt, ist natürlich sofort Nazi.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Freitag 21. Dezember 2012, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von pikant »

Dr. Nötigenfalls » Fr 21. Dez 2012, 13:00 hat geschrieben:Ist doch klar was in der EU abläuft,...also nicht nur in D.
Wir sollen schleichend Asiatische oder Angloamerikanische Verhältnisse akzeptieren.

So schaut für viele die jetzt noch fest im Sattel sitzen die "schöne neue Welt" aus.
Wer da durch den Rost fällt ist einfach nur Arbeitsscheu.

Das die Regierung allerdings zulässt,...das sogar im Binnenmarkt Arbeitskraft inflationär gehandhabt wird,...mit ständig neuen EU Erweiterungen,...lässt tief in die verstrickung zur Wirtschaft blicken,...die natürlich ein Interesse hat,..die neuen Beitrittsländer zu "Branden",(Bränden/Markenbranding),...sowie deren billige Arbeitskräfte direkt für ihre Exporte zu nutzen.

Somit müsste also der Schriftzug der am Reichstag prangt umgeändert werden in:
Zum Wohle der Deutschen Multinationalen Industrie.

"Deutsches Volk" interessiert eh keine Sau mehr,.....wer das in den Mund nimmt, ist natürlich sofort Nazi.
Wirtschaftspolitik der Abschottung und des Prtektionismus ist nicht zielfuehrend!
offene Grenzen, offener Handel offene EU - ja
freie Arbeits-und Wohnortwahl in der EU ist eine sehr grosse Errungenschaft auch fuer den AN :thumbup:
man arbeitet dort, wo es das meiste Geld zu verdienen gibt und das ist in Ordnung so!
Zuletzt geändert von pikant am Freitag 21. Dezember 2012, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

pikant » Fr 21. Dez 2012, 13:09 hat geschrieben:
Wirtschaftspolitik der Abschottung und des Prtektionismus ist nicht zielfuehrend!
offene Grenzen, offener Handel offene EU - ja
freie Arbeits-und Wohnortwahl in der EU ist eine sehr grosse Errungenschaft auch fuer den AN :thumbup:
man arbeitet dort, wo es das meiste Geld zu verdienen gibt und das ist in Ordnung so!
Blödsinn.
Deine Theorie impliziert die unbegrenzte Expansion.
Ressourcen sind aber endlich.

Genau deswegen entstehen ja Rezessionen.
Die unbegrenzte Freiheit der Ausbeutung sind immer nur Episoden.
Nachhaltig ist anders,...nämlich reduktiv und Strukturerhaltend.

Das bekommst du aber in deine Erdnuss nicht rein,gelle.
Obendrein sind die Gewinne der Gewinner (oberes Zehntel) zu hoch.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Freitag 21. Dezember 2012, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von pikant »

Dr. Nötigenfalls » Fr 21. Dez 2012, 13:19 hat geschrieben:
Blödsinn.
Deine Theorie impliziert die unbegrenzte Expansion.
Ressourcen sind aber endlich.

Genau deswegen entstehen ja Rezessionen.
Die unbegrenzte Freiheit der Ausbeutung sind immer nur Episoden.
Nachhaltig ist anders,...nämlich reduktiv und Strukturerhaltend.

Das bekommst du aber in deine Erdnuss nicht rein,gelle.
ich beschreibe die Realitaet in Europa und dass Deutschland von der EU am meisten profitiert!
wir sind alle Euopaeer!
Dr. Nötigenfalls

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

pikant » Fr 21. Dez 2012, 13:22 hat geschrieben:
ich beschreibe die Realitaet in Europa und dass Deutschland von der EU am meisten profitiert!
wir sind alle Euopaeer!
Wir ?
Die Schere derer die partizipiert,und jene die es nicht tun ist weit auseinander.
Ein "Wir" in diesem Kontext gibt es längst nicht mehr.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß

Beitrag von daimos »

pikant » Fr 21. Dez 2012, 13:22 hat geschrieben: ich beschreibe die Realitaet in Europa
Wenn du europäische Realitäten sehen willst, musst du nur nach Portugal, Spanien und Griechenland gucken!
Γνῶθι σεαυτόν
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