Dampflok94 schrieb :
Kompromiß heißt sich irgendwo in der Mitte zu einigen.
Allgemeine Rechte müssen in ihrem Geltungsbereich immer unabhängig vom Geschlecht / Herkunft/ Weltanschauung gelten. Hier besteht bereits lt. Grundgesetz kein Verhandlungsspielraum . Wer daran aus religiösen Gründen rüttelt, rüttelt an grundlegenden Rechtsprinzipien des säkularen Rechtsstaates.
Und dazu bist Du eben nicht bereit. So wie einige, die die Gegenposition bilden. Die verlangen eben weiterhin die Beschneidung von medizinisch nicht ausgebildeten Menschen ohne Betäubung vornehmen lassen zu können.
Das ist eine lächerliche Schimäre um die hier " verhandelt " wird, keine Aufgabe / Relativierung einer echten Verhandlungsposition. Schmerzen zufügen ist ja kein Bestandteil der traditionellen Forderung, sondern nur seinerzeit unvermeidliche Nebenwirkung. Ebenso ist der Einsatz professioneller chirurgischer Instrumente kein Kompromiss, nur weil man seinerzeit Steinwerkzeuge (?) benutzte. Man könnte natürlich drohen, diese wieder zu benutzen, um sich im Anschluss für den Einsatz von Skalpell als " Kompromissbereit" loben zu lassen. Merkst du selber, wie abstrus dies wäre ?
Ein Kompromiss muß sich am machbaren orientieren, überhalb von Dingen, die man sowieso tut und / oder die nicht Bestandteil der inhaltlichen Sache sind. Nicht Bestandteil der traditionellen Forderung sind Art der Werkzeuge und Nebenwirkungen ( Schmerzen ), dafür gibt es keine theologische Grundlagen. Bestandteil der traditionellen Forderung des Rechtsstaates ist gleiches Recht für alle Bürger - so etwas darf und kann nicht disponibel sein !
Theologische Grundlagen existieren hingegen im Judentum selber, die Beschneidung bis zum vollendeten 13. Lebensjahr durchführen zu lassen oder nach Konvertierung von externen Erwachsenen Und genau hier(!) muß eine Verhandlung ansetzen, auf Basis dieser Grundlagen.
Um die unverhandelbaren Forderungen des Rechtsstaates sicherzustellen ( gleiches Recht für alle Bürger ) und die unverhandelbare Forderung der jüdischen Religion ( Bund mit Gott durch Beschneidung ) kann ein Verhandlungsergebnis als Minimalkonsens nur so aussehen : Die Beschneidung wird erlaubt nach Vollendung des 13. Lebensjahres für direkte Nachkommen innerhalb jüdischer Familien, nach einer elternunabhängigen Begutachtung des Jungen durch eine staatliche Institution, die dem Jungen die Bedeutung und die medizinischen Folgen erklärt und sicherstellt, der Junge ist sich darüber bewußt und besitzt ein Mindestmaß an eigenverantwortbarer Entscheidungsfähigkeit. Bestehen diesbezüglich Zweifel, so wäre die Befähigung dazu erneut mit ( bspw. ) dem 16. Lebensjahr zu prüfen. Da sowieso auch externe, unbeschnittene Personen weit später zum Judentum konvertieren dürfen, müßte man in solchen Fällen eben noch abwarten, über das 13. Lebensjahr hinaus.
Das 16. Lebensjahr könnte bei der Beschneidung innerhalb der Muslime generell als frühester Termin gelten, da ihre Tradition eine Altergrenze weder vorschreibt, noch religiös eindeutig begründbar die Beschneidung selber. Diese Altersmindestgrenze kann auch für alle anderen, externen Konvertiten gelten, die zum Judentum oder zum Islam konvertieren möchten.
Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.