US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskommando

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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von USA TOMORROW »

riverpirate » 13. Aug 2012, 12:49 hat geschrieben: Im Zweifel für den Angeklagten, was sonst?
"Im Zweifel für den Angeklagten" bedeutet nicht, dass der Angeklagte freigesprochen werden muss, wenn irgendjemand an seiner Schuld zweifelt... :rolleyes:
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von USA TOMORROW »

Cobra9 » 13. Aug 2012, 12:42 hat geschrieben:Und ich mache keinen Hehl draus das ich die Jury Systeme ablehne was faire Verfahren angeht
Dürfte ich fragen wieso? Was macht das Jury-System in deinen Augen unfair?
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Cobra9 »

usaTomorrow » Mo 13. Aug 2012, 12:52 hat geschrieben: Dürfte ich fragen wieso? Was macht das Jury-System in deinen Augen unfair?
Hat im Kern drei Punkte. Erstens ist es nicht gewährleistet das Geschworene nix vom Fall wissen oder sich informieren können. Also wie da bitte neutral sein. Dann die ethnische Zusammensetzungen der Jury in der Praxis. Drittens das man nen Redner als Anwalt braucht statt gute Beweise.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

riverpirate » Mo 13. Aug 2012, 11:49 hat geschrieben: Im Zweifel für den Angeklagten, was sonst?
Kommt darauf ein unsere WTC Verschwörer zweifeln ja auch alles an.
Nach denen dürfte niemand verurteilt werden. :cool:
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

Cobra9 » Mo 13. Aug 2012, 12:35 hat geschrieben:
Hat im Kern drei Punkte. Erstens ist es nicht gewährleistet das Geschworene nix vom Fall wissen oder sich informieren können. Also wie da bitte neutral sein. Dann die ethnische Zusammensetzungen der Jury in der Praxis. Drittens das man nen Redner als Anwalt braucht statt gute Beweise.
Mehr als Vermutungen und Unterstellungen hast du nicht zu bieten. :?:

Woher kannst du wissen , dass ein einzelner Richter diesbezüglich nicht vorbelastet ist ?
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von ToughDaddy »

Praia61 » Mo 13. Aug 2012, 13:39 hat geschrieben: Mehr als Vermutungen und Unterstellungen hast du nicht zu bieten. :?:

Woher kannst du wissen , dass ein einzelner Richter diesbezüglich nicht vorbelastet ist ?
Keine Angst, bei Mord entscheidet kein einzelner Richter. :eek:
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von USA TOMORROW »

Cobra9 » 13. Aug 2012, 13:35 hat geschrieben:Erstens ist es nicht gewährleistet das Geschworene nix vom Fall wissen oder sich informieren können.
Ist das bei Richtern gewährleistet?
Cobra9 » 13. Aug 2012, 13:35 hat geschrieben:Dann die ethnische Zusammensetzungen der Jury in der Praxis.
Was meinst du damit konkret?
Cobra9 » 13. Aug 2012, 13:35 hat geschrieben:Drittens das man nen Redner als Anwalt braucht statt gute Beweise.
Wie kommst du auf die Idee, dass eine Jury nicht nach der Beweislage entscheidet?
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

ToughDaddy » Mo 13. Aug 2012, 12:52 hat geschrieben:
Keine Angst, bei Mord entscheidet kein einzelner Richter. :eek:
Wieviel den bei uns ?
3 Richter ( Menschen) ???
In den USA 12 Geschworene ( Menschen) .
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von ToughDaddy »

Praia61 » Mo 13. Aug 2012, 15:16 hat geschrieben: Wieviel den bei uns ?
3 Richter ( Menschen) ???
In den USA 12 Geschworene ( Menschen) .
Ich glaube Google und Wiki kannst auch bedienen, aber sei es drum:
In Deutschland ist das Schwurgericht (große Strafkammer der Landgerichte) zuständig, besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen.
Aber keine Angst, da gibt es noch mehr Unterschiede.
Bei einem Geschworenengericht der USA sitzen die Richter nur als Zuschauer mit rum und entscheiden nur über Zulässigkeiten von Handlungen vor dem Gericht.
Neben der Mißachtung elementarer Rechtsgrundsätze für Rechtsstaaten führt eben ein solcher Blödsinn zu den unsäglichen Zuständen in der USA.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

Also kann es vorkommen in schwierigen Fällen 3:2 oder 2:1 Entscheidung.
Fazit : Eventuell entscheidet letztlich wieder nur :cool: einer
Zuletzt geändert von Praia61 am Montag 13. August 2012, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von ToughDaddy »

Praia61 » Mo 13. Aug 2012, 19:33 hat geschrieben:Also kann es vorkommen in schwierigen Fällen 3:2 oder 2:1 Entscheidung.
Fazit : Eventuell entscheidet letztlich wieder nur :cool: einer
Hm?
Wie soll 2:1 gehen?
Ansonsten hat das mit dem Thema Gutachten und in dubio pro reo nix zu tun.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von ToughDaddy »

Praia61 » Mo 13. Aug 2012, 19:33 hat geschrieben:Also kann es vorkommen in schwierigen Fällen 3:2 oder 2:1 Entscheidung.
Fazit : Eventuell entscheidet letztlich wieder nur :cool: einer
Hm?
Wie soll 2:1 gehen?
Ansonsten hat das mit dem Thema Gutachten und in dubio pro reo nix zu tun.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

ToughDaddy » Mo 13. Aug 2012, 19:07 hat geschrieben:
Hm?
Wie soll 2:1 gehen?
Ansonsten hat das mit dem Thema Gutachten und in dubio pro reo nix zu tun.
Bei 3 Berufsrichtern könnte dies so sein 2:1.
Haben die Schöffen volles Stimmrecht (schuldig/unschuldig) oder wie ?
Wenn ja dann könnte 3:2 möglich sein.
Es hat sehr viel damit zu tun.
Nämlich mit der Kernfrage wer entscheidet oder wieviel entscheiden.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von ToughDaddy »

Praia61 » Mo 13. Aug 2012, 22:55 hat geschrieben: Bei 3 Berufsrichtern könnte dies so sein 2:1.
Haben die Schöffen volles Stimmrecht (schuldig/unschuldig) oder wie ?
Wenn ja dann könnte 3:2 möglich sein.
Es hat sehr viel damit zu tun.
Nämlich mit der Kernfrage wer entscheidet oder wieviel entscheiden.
§ 30 GVG;
Der Kern sind die Rechte und Pflichten. Dies sollte nun langsam klar sein.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Cobra9 »

Praia61 » Mo 13. Aug 2012, 13:39 hat geschrieben: Mehr als Vermutungen und Unterstellungen hast du nicht zu bieten. :?:

Woher kannst du wissen , dass ein einzelner Richter diesbezüglich nicht vorbelastet ist ?
Och komm informier Dich mal bevor Du was schreibst. Nenn mir in Deutschland ein Gericht das in Einzelbesetzung agiert bei Dingen wie Mord usw.

Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Gerichtes ergibt sich nur aus der Schwere einer Straftat. Die zu erwartende Strafe darf vier Jahre Freiheitsstrafe nicht übersteigen. Bei Mord kannste im Normfall davon ausgehen das beim LG verhandelt wird. Und dort verhandelt man nicht in Einzelbesetzung. Zweitens muss sich jeder Richter an das Gesetz halten wo einen Rahmen vorgibt. Wenn ein Fall keine Verurteilung hergibt kannste davon ausgehen das spätestens die Revision ein Urteil kassiert, das gegen geltendes Recht verstösst.

Und selbst beim Schöffengericht kann nicht nur nach der Meinung geurteilt werden sondern nur nach dem gesetzlichen Rahmen. Schaumschlägerei wie bei US Gerichten sind wenig hilfreich.


Aber mal nur so ein kleiner Ausflug. Ist Dir bekannt das in vielen Bundes- Staaten der Staatsanwalt gewählt wird. Also muss ein Staatsanwalt auch ein hohe Erfolgsquote anbringen um die nächste Wahl zu überstehen oder die Stufe raufzukommen. Das es dabei auch Verfahrenspraktiken gibt welche schon den Ermittlungen schaden ist wohl vorstellbar ?

Kuck Dir mal nur das Stichwort Plea Bargains und Folgen an. Da wird man sich wundern.

Oder das die Bundesbehörde bsp. nur gerne konservative Mitarbeiter hätte und das auch prüft ?
Viel Spass wenn Du Greenpeace bist.


http://www.nytimes.com/2008/06/24/world ... .html?_r=1
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Cobra9 »

usaTomorrow » Mo 13. Aug 2012, 14:04 hat geschrieben: Ist das bei Richtern gewährleistet?


Was meinst du damit konkret?


Wie kommst du auf die Idee, dass eine Jury nicht nach der Beweislage entscheidet?
Du kannst Geschworene und Richter nicht vergleichen. Außerdem netter Versuch mit dem Ablenken. Aber der Unterschied zwischen einem Berufsrichter und einem Laien dürfte ins Auge fallen. Ein Berufsrichter muss sich in Deutschland an die gültigen Gesetze halten bei allen Urteilen was die persönliche Meinung in sehr enge Grenzen drückt. Außerdem muss ein Richter seine Urteile immer begründen was Anwälten dann hilft bsp. der Berufung.

Aber wenn es US-Gesetz ist dann sollte man im Sinne des fairen Verfahrens auch umsetzen. Und im Gesetz steht es ungefähr so.

Die Geschworenen sollen möglichst „unvoreingenommen“ sein. Sie dürfen dementsprechend über den zu beurteilenden Fall keine Vorkenntnisse haben.

Arthur T. von Mehren und Peter L. Murray: The American Legal System

Jetzt bitte ich um eine Erklärung wie eine Jury zusammengestellt werden kann die bei aktuellen Verfahren unvoreingenommen in eine Verhandlung geht. Ist aber nur ein Punkt. Andere Punkte sind Gruppendruck, es gibt keine Begründungspflicht für ihr Urteil und somit kann man kaum nachvollziehen wieso ein Urteil bsp. auf SCHULDIG lautet.

Dies hat weitreichende Konsequenzen wenn Du in eine Berufung gehen willst. Dazu habe ich Zweifel an der Fähigkeit einer Jury schwierige technische, juristische oder wirtschaftliche Dinge im Sinne eines fairen Verfahrens zu verstehen.Es gibt nicht wenige Verfahren wo kaum ausreichend Beweise vorlagen aber die Jury von der Staatsanwaltschaft "überzeugt" wurde.

Eine Jury bildet sich eben ihre Meinung aber kann Sie immer alle Beweise, Aussagen und Fakten verstehen. Ich denke nein weil es teilweise sehr schwer ist. Außerdem wem würdest Du bsp. mehr glauben. Den Cops, dem Staatsanwalt oder einem sagen wir mal böse aussehnden Menschen der eventuell noch Vorstrafen hat ?

Sorry aber ist doch nur Meinungsmache wie solche Urteile dann ausfallen.


Das führt dann zu Fällen wie:


Zuletzt kam etwa Gussie Vann frei, der 1994 in Tennessee für Mord zum Tode verurteilt worden war. Aufgrund von "falschen oder irreführenden forensischen Beweisen und unzureichender Verteidigung", wie das National Registry feststellt. 17 Jahre hatte der heute 42-Jährige auf seine Hinrichtung gewartet. Unschuldig.

http://www.sueddeutsche.de/wissen/justi ... -1.1363653
http://www.gehove.de/irrtum/irrtum_2.html#USA_Einzel


Auch habe ich mal was von Gemeinschaftswerten gelesen welche die Jury ja ausdrücken soll. Also sind die Mitglieder einer US- Jury die Signalgeber der US Werte ?
Zuletzt geändert von Cobra9 am Dienstag 14. August 2012, 08:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Cobra9 »

usaTomorrow » Mo 13. Aug 2012, 12:50 hat geschrieben: Ja, und? :?:


Und welche Fälle sollen das sein?

Ethel Rosenberg, Sam Sheppard, David Allen Jones und die schon gennanten nur als Beispiele.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von lobozen »

wird hier immer noch nach unschuldigen gesucht, an denen die todesstrafe vollzogen wurde?
wie waers dann mit sacco und vancetti?
achso, deren unschuld ist nicht zweifelsfrei erwiesen? vermutlich deshalb hat man sie jahrzehnte spaeter rehabilitiert...
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

ToughDaddy » Di 14. Aug 2012, 07:08 hat geschrieben:
§ 30 GVG;
Der Kern sind die Rechte und Pflichten. Dies sollte nun langsam klar sein.
Neues Testament Seite 45 Absatz 3.
Hoffe damit gedient zu haben. :cool:
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

Ach ja da werden Personen gewählt ?
Wer kann da etwas dagegen haben.
Immer noch besser als eingesetzt und bestimmt werden von Kollegen und Politikern. :cool:
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von USA TOMORROW »

Cobra9 » 14. Aug 2012, 08:54 hat geschrieben:

Ethel Rosenberg, Sam Sheppard, David Allen Jones und die schon gennanten nur als Beispiele.
Zwei von denen wurden gar nicht hingerichtet. Einer nicht einmal zum Tode verurteilt. Und Ethel Rosenbergs ist ebenfalls nicht "nachweislich unschuldig".
Ich beziehe mich beim Thema Todesstrafe übrigens im Normalfall auf die Zeit nach der Wiedereinführung der Todesstrafe.
Zuletzt geändert von USA TOMORROW am Dienstag 14. August 2012, 10:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von USA TOMORROW »

lobozen » 14. Aug 2012, 09:06 hat geschrieben:wird hier immer noch nach unschuldigen gesucht, an denen die todesstrafe vollzogen wurde?
wie waers dann mit sacco und vancetti?
achso, deren unschuld ist nicht zweifelsfrei erwiesen? vermutlich deshalb hat man sie jahrzehnte spaeter rehabilitiert...
Jetzt müssen wir also schon fast 90 Jahre zurückgehen... :rolleyes:
There is a highly politicized dispute over their guilt or innocence, as well as whether or not the trials were fair. The dispute focuses on contradictory evidence. As a result, historians have not reached a consensus.
http://en.wikipedia.org/wiki/Sacco_and_Vanzetti
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Athos »

usaTomorrow » Mo 13. Aug 2012, 12:52 hat geschrieben: Dürfte ich fragen wieso? Was macht das Jury-System in deinen Augen unfair?
Das Hauptproblem beim Jury-System liegt mangels juristischer Ausbildung/Erfahrung in der Gewichtung der Beweise und Interpretation von Indizien.

Und genau das führt u.U. (und vermutlich auch oft genug in der Praxis) dazu, dass das Urteil davon abhängt, wessen Interpretation (Staatsanwalt vs. Verteidiger) bei den Geschworenen glaubhafter rüberkommt. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrunes hängt also mehr vom Showtalent der Advocaten beim Plädoyer, als von den belastbaren Fakten ab.

Das entfällt bei kontinentaleuropäischen Prozessen deshalb i.d.R. weil sowohl Gewichtung als auch Interpretation hier von professionellen Berufsrichtern vorgenommen wird. Bzw. diese anleitend auf die Schöffen wirken.

Oder um es an einem Beispiel festzumachen: Die Zeugenaussage einer ehemaligen Prostituierten ist in einem US-Prozess den Dreck unter dem Fingernagel nicht wert, weil ihre Glaubwürdigkeit aufgrund ihrer ehemaligen Berufstätigkeit von der jeweiligen Gegenseite in der Luft zerrissen wird. Egal wie wahrheitsgemäß sie vorträgt. Eine vor 20 Jahren ausgeübte Berufstätigkeit spielt bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit vor einem deutschen Gericht zunächst einmal keine Rolle.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von USA TOMORROW »

Athos » 14. Aug 2012, 12:29 hat geschrieben:Das entfällt bei kontinentaleuropäischen Prozessen deshalb i.d.R. weil sowohl Gewichtung als auch Interpretation hier von professionellen Berufsrichtern vorgenommen wird. Bzw. diese anleitend auf die Schöffen wirken.
Der Richter wirkt doch auch anleitend auf die Geschworenen.

Deine Annahme, dass Richter "Übermenschen" wären, die völlig objektiv urteilen, teile ich übrigens nicht.
Zuletzt geändert von USA TOMORROW am Dienstag 14. August 2012, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Athos »

usaTomorrow » Di 14. Aug 2012, 12:31 hat geschrieben: Der Richter wirkt doch auch anleitend auf die Geschworenen.

Deine Annahme, dass Richter "Übermenschen" wären, die völlig objektiv urteilen, teile ich übrigens nicht.
DAS selbstverständlich nicht. Aber sie gehen (schon allein aufgrund der beruflichen Routine) rational an das Geschehen heran. Der Geschworene, für den das eine einmalige und besondere Angelegenheit ist, und dessen Weltbild von CSI Miami, Boston Legal und Cold Case geprägt ist... naja... (das ist übrigens nix USA-Spezifisches. das würde in Deutschland mit Laienjurys nicht anders aussehen).
Zuletzt geändert von Athos am Dienstag 14. August 2012, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von USA TOMORROW »

Athos » 14. Aug 2012, 12:38 hat geschrieben: DAS selbstverständlich nicht. Aber sie gehen (schon allein aufgrund der beruflichen Routine) rational an das Geschehen heran. Der Geschworene, für den das eine einmalige und besondere Angelegenheit ist, und dessen Weltbild von CSI Miami, Boston Legal und Cold Case geprägt ist... naja... (das ist übrigens nix USA-Spezifisches. das würde in Deutschland mit Laienjurys nicht anders aussehen).
Gibt es denn irgendwelche Studien, die deine Vorurteile über Geschworene bestätigen oder ist das mehr so ein Bauchgefühl?
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Athos »

usaTomorrow » Di 14. Aug 2012, 12:53 hat geschrieben: Gibt es denn irgendwelche Studien, die deine Vorurteile über Geschworene bestätigen oder ist das mehr so ein Bauchgefühl?
Es ist ein Bauchgefühl. Das gleiche Bauchgefühl, welches mir einflüstert, dass 2+2=4 ist.

:)
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von USA TOMORROW »

Athos » 14. Aug 2012, 22:58 hat geschrieben: Es ist ein Bauchgefühl.
Dachte ich mir schon fast.

Wieso glaubst du denn, dass es leichter ist, 12 Menschen von der Schuld eines Angeklagten zu überzeugen, als einen, zwei oder drei?
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

usaTomorrow » Di 14. Aug 2012, 23:24 hat geschrieben: Dachte ich mir schon fast.

Wieso glaubst du denn, dass es leichter ist, 12 Menschen von der Schuld eines Angeklagten zu überzeugen, als einen, zwei oder drei?
Weil manche der irrigen Meinung sind es gäbe Übermenschen :?:
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Cobra9 »

usaTomorrow » Di 14. Aug 2012, 10:48 hat geschrieben:
Zwei von denen wurden gar nicht hingerichtet. Einer nicht einmal zum Tode verurteilt. Und Ethel Rosenbergs ist ebenfalls nicht "nachweislich unschuldig".
Ich beziehe mich beim Thema Todesstrafe übrigens im Normalfall auf die Zeit nach der Wiedereinführung der Todesstrafe.
Es gibt auch genügend Beispiele aktueller Art wo die Beweislage vor einem Gericht in Deutschland oder anderen EU-Ländern nicht für nen Schuldspruch gereicht hätte. Dazu Tonnen von Nachweisen wie bei Instituionen von AI usw.

Aber ich kürze das jetzt ab. Nach meiner Meinung gab es in den USA mit 100% Sicherheit einige Hinrichtungen wo es Unschuldige erwischt hat. Es gibt nachweisbar auch in den USA einige Fehlurteile. Du siehst das anders...von mir aus

Aber erklär mir mal warum ein US-Bundesstaat wegen Fehlurteilen die Todesstrafe abschafft, wenn es keine Fehler gibt


Nach einer Serie von Fehlurteilen hat der US-Bundesstaat Illinois nun die Todesstrafe abgeschafft. Gouverneur Pat Quinn unterzeichnete am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz, das der Kongress in dem Staat im Januar verabschiedet hatte. Zugleich wandelte er die Strafen der verbliebenen 15 Todeskandidaten in lebenslängliche Haft ohne Bewährung um

Schließlich sei er aber zu dem Schluss gekommen, dass es kein perfektes Todesstrafen-System ohne Fehlurteile gebe und eine Abschaffung daher richtig sei.
http://www.stern.de/panorama/reaktion-a ... 61996.html
http://www.sueddeutsche.de/wissen/justi ... -1.1363653

http://www.zeit.de/online/2006/03/us_todesstrafe

http://www.domradio.de/aktuell/75184/we ... n-ist.html
Zuletzt geändert von Cobra9 am Mittwoch 15. August 2012, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Cobra9 »

usaTomorrow » Di 14. Aug 2012, 12:31 hat geschrieben: Der Richter wirkt doch auch anleitend auf die Geschworenen.

Deine Annahme, dass Richter "Übermenschen" wären, die völlig objektiv urteilen, teile ich übrigens nicht.
Ähmmm wo mischt sich der Richter in die Entscheidungsfindung der Jury ein ?

Die Jury triftt ihr Urteil ohne externe Einmischung. Alle andere wäre ein Verstoss gegen gültiges Recht. Entscheidungen des Supreme Courts dazu sind gerne nennbar.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von MG-42 »

Cobra9 » Mi 15. Aug 2012, 05:57 hat geschrieben:
Ähmmm wo mischt sich der Richter in die Entscheidungsfindung der Jury ein ?

Die Jury triftt ihr Urteil ohne externe Einmischung. Alle andere wäre ein Verstoss gegen gültiges Recht. Entscheidungen des Supreme Courts dazu sind gerne nennbar.

Der Richter gibt Anweisungen wie gewisse Dinge zu interpretieren sind, etc. er hat schon einen starken Einfluss auf den Prozess Ablauf, theoretisch kann er auch das Verdikt der Jury ignorieren. Z.B. in Patent Prozessen kommt das manchmal vor. Aber die Details des amerikanischen Rechtsystems sind bei der Todesstrafe weniger das Problem als die direkte Demokratie. Durch die Wahlen von Richtern und Abgeordneten gibt es einen staerkeren Law and Order Druck. Die Mehrheit der Wähler will halt Rache als teil der Strafe.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von ToughDaddy »

MG-42 » Mi 15. Aug 2012, 16:57 hat geschrieben:

Der Richter gibt Anweisungen wie gewisse Dinge zu interpretieren sind, etc. er hat schon einen starken Einfluss auf den Prozess Ablauf, theoretisch kann er auch das Verdikt der Jury ignorieren. Z.B. in Patent Prozessen kommt das manchmal vor. Aber die Details des amerikanischen Rechtsystems sind bei der Todesstrafe weniger das Problem als die direkte Demokratie. Durch die Wahlen von Richtern und Abgeordneten gibt es einen staerkeren Law and Order Druck. Die Mehrheit der Wähler will halt Rache als teil der Strafe.
Soweit ich weiß, darf er nur erklären, was zulässig ist und was nicht.
Wenn aber schon bedingte Dinge gehört wurden usw., dann kann er dies mitteilen, ob sich dafür jemand interessiert, zumal es nicht mal eine Begründung gibt, ist wohl eher zweifelhaft.
Mithin hat der Richter sogut wie gar keinen Einfluss auf einen Prozess.

Das andere Problem kommt noch hinzu (auch Staatsanwälte werden gewählt).
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Cobra9 »

MG-42 » Mi 15. Aug 2012, 16:57 hat geschrieben:

Der Richter gibt Anweisungen wie gewisse Dinge zu interpretieren sind, etc. er hat schon einen starken Einfluss auf den Prozess Ablauf, theoretisch kann er auch das Verdikt der Jury ignorieren. Z.B. in Patent Prozessen kommt das manchmal vor. Aber die Details des amerikanischen Rechtsystems sind bei der Todesstrafe weniger das Problem als die direkte Demokratie. Durch die Wahlen von Richtern und Abgeordneten gibt es einen staerkeren Law and Order Druck. Die Mehrheit der Wähler will halt Rache als teil der Strafe.
Nö der Richter gibt ganz sicher keine Anweisungen wie bsp. Beweise oder Aussagen zu bewerten sind. Im Kern erklärt der Richter zu Beginn des Prozess den Geschworenen ihre Pflichten oder entscheidet noch über Anträge wie Beweisanträge, Einsprüche usw.

Aber das war es auch. Ein direkter Eingriff nach dem was Du schreibst wäre ein Verstoss gegen das Gesetz. Bsp. das Verdict aufheben geht nur in ganz speziellen Einzelfällen. Aber der Richter ist in einem Jury- Prozess am ehesten ein Schiri.
Je nach Bundeststaat kann der Richter auch nach dem Schuldspruch über die Höhe der Strafe urteilen.

Buchquelle hatte ich schon verlinkt.

Einfache Texte findet man unter

http://fluglektuere.com/
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Cobra9
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Cobra9 »

ToughDaddy » Mi 15. Aug 2012, 17:54 hat geschrieben:
Soweit ich weiß, darf er nur erklären, was zulässig ist und was nicht.
Wenn aber schon bedingte Dinge gehört wurden usw., dann kann er dies mitteilen, ob sich dafür jemand interessiert, zumal es nicht mal eine Begründung gibt, ist wohl eher zweifelhaft.
Mithin hat der Richter sogut wie gar keinen Einfluss auf einen Prozess.

Das andere Problem kommt noch hinzu (auch Staatsanwälte werden gewählt).
Es werden ja teilweise auch Richter, Polizisten ( Sheriff ) und andere wichtige Positionen durch Wahlen bestimmt.
Die müssen ja Erfolge nachweisen
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von MG-42 »

Cobra9 » Mi 15. Aug 2012, 10:12 hat geschrieben:
Nö der Richter gibt ganz sicher keine Anweisungen wie bsp. Beweise oder Aussagen zu bewerten sind. Im Kern erklärt der Richter zu Beginn des Prozess den Geschworenen ihre Pflichten oder entscheidet noch über Anträge wie Beweisanträge, Einsprüche usw.

Aber das war es auch. Ein direkter Eingriff nach dem was Du schreibst wäre ein Verstoss gegen das Gesetz. Bsp. das Verdict aufheben geht nur in ganz speziellen Einzelfällen. Aber der Richter ist in einem Jury- Prozess am ehesten ein Schiri.
Je nach Bundeststaat kann der Richter auch nach dem Schuldspruch über die Höhe der Strafe urteilen.

Buchquelle hatte ich schon verlinkt.

Einfache Texte findet man unter

http://fluglektuere.com/
Ich hab schon ein paar Fälle verfolgt wo der Richter halt auch Anweisungen gibt welche Patente als relevant anzusehen sind, das war im Google vs Oracle case. Hier mal ein Beispiel das zeigt das Richter unter Umständen jury verdicts aufheben können.

http://arstechnica.com/tech-policy/2012 ... -by-judge/

Less than a month after being ordered to pay $147 million in damages over a patent claim, Research in Motion has won a ruling that it did not infringe on that patent after all and won't have to pay a dime.

Mobile device management company Mformation sued RIM alleging violation of a patent describing a "system and method for remote control and management of wireless devices," winning a unanimous jury verdict in San Francisco that RIM was liable for infringement. The $147 million figure was based on royalties of past sales to nongovernment customers in the US. An Mformation attorney said that figure could double or triple if Mformation sought royalties on future sales from government customers and from outside the US.

But RIM asked the court to reverse the decision, and US District Chief Judge James Ware obliged. Ware ruled yesterday (Scribd link) as a matter of law that Mformation failed to establish that RIM infringes its patent. The evidence "shows that RIM's accused products do not practice the '917 patent. Thus, the court finds that there was no 'legally sufficient evidentiary basis' on which a reasonable jury could have found for Mformation on the issue of infringement."

According to an announcement by RIM, "Mformation has the right to appeal the Judge's ruling; however if Mformation successfully appeals the ruling, the jury verdict would not be reinstated and instead a new trial would occur." That's because Ware conditionally granted RIM's motion for a new trial, but that new trial would not occur unless Mformation somehow reverses this latest ruling.

The decision hinged on Claim #1 in patent #6,970,917, which "recites a process in which a command is placed in a mailbox at a server and in which the command is delivered to a wireless device," the ruling notes. Judge Ware ruled that BlackBerry products do not infringe this because of the way in which BlackBerry Enterprise Server communicates with devices. Here's the key part of the ruling:
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

Athos » Di 14. Aug 2012, 21:58 hat geschrieben: Es ist ein Bauchgefühl. Das gleiche Bauchgefühl, welches mir einflüstert, dass 2+2=4 ist.

:)
Mein Baugefühl sagt mir, dass es unter Richter auch schon Straftäter, Rechtsbrecher und Richter gab, die Handlanger von faschistischen, kommunistischen Herrschern waren.
Waren diese Richter schon vorher so, oder haben sie sich gebeugt und mitgemacht ?
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

Cobra9 » Mi 15. Aug 2012, 18:14 hat geschrieben:
Es werden ja teilweise auch Richter, Polizisten ( Sheriff ) und andere wichtige Positionen durch Wahlen bestimmt.
Die müssen ja Erfolge nachweisen
Sprich ihre Qualifikation belegen . :cool:
Klar die Wähler sind ja alle nur dumm. :?:
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von ToughDaddy »

Praia61 » Do 16. Aug 2012, 11:08 hat geschrieben: Sprich ihre Qualifikation belegen . :cool:
Klar die Wähler sind ja alle nur dumm. :?:
Erfolge haben was mit Qualität zu tun? Tolle Verarsche. :rolleyes:
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Praia61 »

ToughDaddy » Do 16. Aug 2012, 10:22 hat geschrieben:
Erfolge haben was mit Qualität zu tun? Tolle Verarsche. :rolleyes:
Natürlich nicht Erfolge haben etwas mit Pfusch zu tun :thumbup:
Bist du obrigheitshörig ?
Nach dem Motto : Je weiter oben einer sitzt desto besser und korrekter macht er es. :?:
Zuletzt geändert von Praia61 am Donnerstag 16. August 2012, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von ToughDaddy »

Praia61 » Do 16. Aug 2012, 14:18 hat geschrieben: Natürlich nicht Erfolge haben etwas mit Pfusch zu tun :thumbup:
Bist du obrigheitshörig ?
Nach dem Motto : Je weiter oben einer sitzt desto besser und korrekter macht er es. :?:
Du kapierst es nicht oder?
Aber Cobra9 hat hier schon genug dazu gepostet.
Wenn Du Dich weiter dummstellst, auch gut für Dich.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von HugoBettauer »

Ich lehne die Todesstrafe ab. Angesichts immer wieder aufgedeckter Fehlurteile eigentlich unvermeidlich.
anja77

Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von anja77 »

ich kann auch keinen wirklichen sinn in der todesstrafe erkennen.in dem wohl(selbserwählten)zivilisietesten land der welt kommt es immer wieder zu falschen urteilen aber genau wie in der kriegsführung sind wohl auch dies kolleteralschäden,die hingenommen werden können.
einfachich
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von einfachich »

Habe nun fast alle Beiträge gelesen.
Komme zu dem Schluss, das es UNS hier in Europa ziemlich egal sein kann, was dort die Justiz mit ihren Gefangenen anstellt.
Todesstrafe, ja aber dann bei sicheren Schuldnachweis über ein Verbrechen wo Menschen ermordet wurden.
Mord meine ich, keinen Totschlag also Tötung im Affekt.
Da hackt es gewaltig dort, denn in einige Fälle wurden im Nachtrag die Unschuld des Verurteilten festgestellt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 33250.html
Fünf Jahre nach der Exekution eines Familienvaters in Texas stellt sich heraus, dass die Gerichtsgutachter geschlampt haben
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/f ... 64030.html

So kann man das Unendlich weiterführen.
Dann den Verurteilten 25 Jahre warten lassen bis der Tag X da ist?
Dann als Staat für Menschenrechte eintreten? Wo sind deren Menschenrechte?
Fände es sinnvoller die Arbeiten zu lassen, das was sie erwirtschaften der Familie zukommen lassen.
Was hab eich als Angehöriger wenn der Täter Tod ist. Dann habe keinen mehr auf den ich Hass und Wut haben kann.
Selbiges Doch, ein Betrunkener fährt mein Kind Tod, auch Todestrafe? War ja Mord, der wusste doch wenn er fährt kann er Töten. Selbiges , drücke ich dem eine Waffe in die Hand .

Da werden 2 Seiten gesehen.
Täter tötet beim Raub. Denkt ok habe nun eh meine Todesstrafe am Backe, also Murks ich noch gleich paar mehr ab.
Komisch das in Ländern wo es keine Todesstrafe gibt, die Mordrate niedriger ist. Sollte zu denken geben.

Aufregen würde ich mich nicht über die 1-2 Leute im Jahr in USA sondern die paar Hundert oder Tausend in China oder Saudi Arabien, Iran usw.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von USA TOMORROW »

einfachich » 21. Aug 2012, 23:52 hat geschrieben:Da hackt es gewaltig dort, denn in einige Fälle wurden im Nachtrag die Unschuld des Verurteilten festgestellt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 33250.html
Fünf Jahre nach der Exekution eines Familienvaters in Texas stellt sich heraus, dass die Gerichtsgutachter geschlampt haben
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/f ... 64030.html
Wirklich nachgewiesen wurde es in den von dir verlinkten Fällen nicht.

Was ist eigentlich, wenn sich herausstellt, dass jemand unschuldig zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, nachdem er im Gefängnis starb? :?:
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."

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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von ToughDaddy »

usaTomorrow » Mi 22. Aug 2012, 00:03 hat geschrieben: Wirklich nachgewiesen wurde es in den von dir verlinkten Fällen nicht.

Was ist eigentlich, wenn sich herausstellt, dass jemand unschuldig zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, nachdem er im Gefängnis starb? :?:
Schon wieder keine dümmerlichere Frage dazu eingefallen? Lächerlich mal wieder.
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Bert Papen »

Kam eigentlich schon das Argument - die Todesstrafe ist humaner als eine lebenslange Haft ?
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von riverpirate »

ToughDaddy » Mi 22. Aug 2012, 10:09 hat geschrieben:
Schon wieder keine dümmerlichere Frage dazu eingefallen? Lächerlich mal wieder.
kam da schon je was Sinnvolles ?
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Dampflok94 »

Bert Papen » Mi 22. Aug 2012, 11:12 hat geschrieben:Kam eigentlich schon das Argument - die Todesstrafe ist humaner als eine lebenslange Haft ?
Siehst Du das denn so?
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: US-Todesstrafe: Verurteilter kommt vors Erschießungskomm

Beitrag von Bert Papen »

Nö - aber in anderen Foren wurde dieses Argument immer mal wieder von Befürwortern der Todesstrafe gebracht - darum frage ich
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