Sie haben die Gleichsetzung von Taufe und Beschneidung nicht ganz nachvollziehen können. Es war nicht der körperliche Eingriff gemeint, es war die Zwangs-Aufnahme in die Religion, die hier verglichen wurden. Beide Rituale sind Kennzeichnungen für die Aufnahme in eine Religion. Die Taufe ist harmlos und hinterläßt keine bleibenden Schäden. Die Beschneidung ist nicht ganz so harmlos aber sie hinterläßt auch keine bleibenden Schäden
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Milady de Winter » Mo 16. Jul 2012, 12:23"]
Gutmensch » Mo 16. Jul 2012, 13:20 hat geschrieben:
Sie haben die Gleichsetzung von Taufe und Beschneidung nicht ganz nachvollziehen können. Es war nicht der körperliche Eingriff gemeint, es war die Zwangs-Aufnahme in die Religion, die hier verglichen wurden. Beide Rituale sind Kennzeichnungen für die Aufnahme in eine Religion. Die Taufe ist harmlos und hinterläßt keine bleibenden Schäden. Die Beschneidung ist nicht ganz so harmlos aber sie hinterläßt auch keine bleibenden Schäden.
Das ist korrekt, nur die Zwangsaufnahme in eine bestimmte Religion scheint ja nicht mit dem Grundgesetz zu kollidieren bzw. gegen keinen § im StGB zu verstoßen, so wie das derzeit die religiöse Beschneidung tut. Es ist also eher der nicht notwendige medizinische Akt, der das Problem darstellt. Nichts sonst.[/quote]
Es ist eben nicht korrekt, sonst wäre es nicht zu dem Urteil gekommen. Es können bei der Beschneidung schon Schäden auftreten, micht bei der Taufe.
Die Zwangsaufnahme in eine Religion, ist bei beiden ,Beschneidung und Taufe, nicht in Ordnung.