felixed » Di 5. Jun 2012, 10:48 hat geschrieben:
Naja, in der B'R'D benötigen Millionen Insassen schon eine Erlaubnis, mal ihren Wohnort zu verlassen. Ganz davon abgesehen, daß das Sterbeüberbrückungsgeld Reisen nicht vorsieht. Aber das verlogene Gefasel angeblicher Freiheit in der B'R'D ist hier nicht das Thema. Auch nicht die extrem restriktiven Reisebeschränkungen der B'R'D für den größten Teil der Menschheit. Aber das sind für Deinesgleichen vermutlich Nigger und Untermenschen, die aus der Betrachtung fallen.
Selbstverständlich gibt's an der Front zweier todfeindlicher Systeme im permanenten Kriegszustand Reisebeschränkungen.
Der Pflicht, ihren Wohnort nicht zu verlassen, unterliegen nur (verständlicherweise) Gefängnisinsassen, Asylbewerber und Arbeitslosengeldbezieher.
Arbeitslosengeldbezieher können sich ihrer Präsenzpflicht an Werktagen entledigen, indem sie sich aus dem Bezug abmelden.
Zudem haben auch sie einen Anspruch darauf, drei Wochen pro Jahr Urlaub von der Arbeitsvermittlung zu nehmen.
Wer auf Mallorca säuft, in Thailand bumst oder sich quer durchs Land als Berufsdemonstrant betätigt, steht der Arbeitsvermittlung faktisch nicht zur Verfügung und hat deshalb verständlicherweise kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
In anderen Ländern müssen Asylbewerber auf Inseln oder in Lagern ausharren, bis ihr Antrag bewilligt wird oder sie abgeschoben werden. In Deutschland erlaubt man sich den fatalen Luxus, diese Leute frei herumlaufen zu lassen und ihnen leichter ein Untertauchen zu ermöglichen.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."