gallerie » Mo 21. Feb 2011, 19:49 hat geschrieben:
...Quatsch, ich kann doch nur Urheberrechte einfordern wenn ich sie auch beweisen kann.
Jeder kann meine Fallstudien über "Das soziale Verhalten indischer Kühe im 19 Jahrhundert " als sein Eigenwerk ansehen wenn meine Aufzeichnungen nicht mehr nachweisbar sind (Brandschaden/Krieg usw.)
Tatsächlich?
Wenn du dieses bedeutende Werk ausschließlich zu deiner persönlichen Erbauung geschrieben hast, und dann sind dir sämtliche Unterlagen dazu verbrannt, dann hast du allerdings Pech gehabt.
War es allerdings ein Werk zur Erlangung eines wissenschaftlichen Grades, oder wurde es anderweitig publiziert, dann ist das auch nachweisbar, wenn du nichts mehr hast.
Aber Sicherheitskopien für derartig Bedeutendes aber nicht wissenschaftlich verwendetes, oder sonst Publiziertes, gab es auch schon vor PC Zeiten, die kannst du dann allüberall in der Welt in feuerfesten Behältern verteilen.
Am Besten vorher per Einschreiben an dich selbst geschickt, nicht geöffnet selbstverständlich, dann haste auch noch ein sozusagen amtlich beglaubigtes Datum!
70 Jahre gilt es auch dann, und deine Erben können immer noch einen Prozess führen................
Normalerweise gebe ich solch wertvolle Ratschläge nicht kostenlos!