Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

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Loki
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

Realist2014 » So 13. Jul 2014, 11:34 hat geschrieben:
das SANKTIONEN ZULÄSSIG sind...

den Link hat der Kater schon mehrfach gepostet
Wo hat irgendein Kater "gepostet", daß per Vertrag und abgesegnet vom Bundesverfassungsgericht Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, ohne daß dieser "Vertrag" anschließend als sittenwidriger Vertrag zu werten ist ?
Wo hat möglicherweise das Bundesverfassungsgericht dies veröffentlicht, geschrieben, geurteilt usw. ?
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zollagent
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Piedro » So 13. Jul 2014, 10:26 hat geschrieben: Das werte ich mal als interpretatorische Freiheit. :D

Ich habe die Stellungnahme des Ministeriums (Ablehnungsbescheid zum Widerspruch eines Rechtsanwalts) eingestellt und die Quelle verlinkt. Hier handelt es sich um Fakten, auf die einzugehen dir grundsätzlich möglich ist. An deiner Kaffeesatzleserei im Folgenden möchte ich mich nicht beteiligen.
Und du hast von der "Verachtung der Gewählten gegenüber dem Volk" geredet. Hättest du dich auf die Zitat beschränkt, wärst du klüger gewesen.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Loki » So 13. Jul 2014, 11:42 hat geschrieben: Wo hat irgendein Kater "gepostet", daß per Vertrag und abgesegnet vom Bundesverfassungsgericht Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, ohne daß dieser "Vertrag" anschließend als sittenwidriger Vertrag zu werten ist ?
Wo hat möglicherweise das Bundesverfassungsgericht dies veröffentlicht, geschrieben, geurteilt usw. ?

nicht Wortschwall-Karussell fahren

Sanktionen SIND keine Einschränkung der Grundrechte.

gewöhn dich dran.... :cool:
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

Realist2014 » So 13. Jul 2014, 11:45 hat geschrieben:
nicht Wortschwall-Karussell fahren

Sanktionen SIND keine Einschränkung der Grundrechte.

gewöhn dich dran.... :cool:
WO STEHT ES!
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Piedro »

Realist2014 » So 13. Jul 2014, 11:38 hat geschrieben:

für mich ist finale entscheidend - was das Verfassungsgericht sagt.

Sanktionen SIND zulässig

Punkt

ob ALLE tatsächlich ausgesprochenen dieses im Einzelfall sind- das ist eine Einzelfallbetrachtung.
Final hast du vollkommen recht. :thumbup:

Allerdings ist die Rechtmäigkeit von Sanktionen meineswissens auch daran geknüpft worden, daß die Grundbedürfnisse weiterhin erfüllt werden, zB durch Lebensmittelgutscheine, auf die allerdings kein Rechtsanspruch besteht, die sind eine Kann-Leistung. Da passt was nicht so ganz... Zumal Lebensmittelgutscheine nicht geeignet sind einen Arzt aufsuchen zu können oder eine Fahrkarte zum nächsten Meldetermin zu bezahlen, dessen Versäumnis zwangsläufig die nächste Sanktion nach sich zieht...

Auch die Ungleichbehandlung von Bürgern unter 25 Jahren wurde meines Wissens noch nicht vom BVG verhandelt, auch nicht die Diskrepanz zwischen dem BGB und dem SGB hinsichtlich der Unterhaltspflicht.

Interessant dazu sind auch die Ausführung des ehem. Verfassungsrichters Nescovic, dem man kaum juristische Inkompetenz nachsagen kann, und der ist eher nicht deiner Meinung.

Und, um auf das Diskussionsthema zurück zu kommen, lassen sich Sanktionen nicht aus Verstößen gegen Pflichten, die ein VA auferlegt, ableiten, sondern NUR aus dem SGB selbst und aus den Pflichten, die in einer EGV einvernehmlich vereinbart wurden. Dies entspricht aber nicht der gängigen Praxis, ergo ließe sich daraus zumindest die Vermutung ableiten, daß JC in erheblichem Ausmaß widerrechtlich entschieden haben, und diese Entscheidungen mangels grundlegender Rechtsprechung noch nicht korrigiert wurden.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Piedro » So 13. Jul 2014, 10:30 hat geschrieben: Richtig. Stichwort Vertragsfreiheit. Wer keine EGV unterschreibt, verliert deshalb auch nicht seinen Leistungsanspruch.
Zollagent: Doch, genau das tut er. Er dokumentiert damit nämlich, daß er den Sinn dieser Leistung, nämlich ihn wieder in den Arbeitsprozess zurückzubringen, verweigert.
Wer von der Gesellschaft alimentiert werden will, der muß auch eine Gegenleistung dafür erbringen.
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:30 hat geschrieben:Falsch, denn Alg-II steht nicht nur erwerbsfähigen Personen zu. Außerdem soll eine EGV keine "Gegenleistung" sicherstellen, wie bereits ausgeführt werden hier einvernehmlich die Rechte und Pflichten des Leistungsberechtigten UND des Jobcenters vereinbart, um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, nicht, um eine "Gegenleistung" festzulegen.
Zollagent: Wer nicht erwerbsfähig ist, erhält Sozialhilfe. Übrigens ist nicht die Eingliederungsvereinbarung die "Gegenleistung", sondern darin wird festgelegt, welche Gegenleistung zu erbringen ist. Was ich über deine Qualifikation schrieb, dürfte durch dieses Statement eindrucksvoll belegt sein. :D
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 10:30 hat geschrieben: Eine "Gegenleistung" in Form von Abtretung der Grundrechte ? Unmachbar!
Es werden ja auch keine Grundrechte "abgetreten".
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Piedro » So 13. Jul 2014, 11:49 hat geschrieben: Final hast du vollkommen recht. :thumbup:

Allerdings ist die Rechtmäigkeit von Sanktionen meineswissens auch daran geknüpft worden, daß die Grundbedürfnisse weiterhin erfüllt werden, zB durch Lebensmittelgutscheine, auf die allerdings kein Rechtsanspruch besteht, die sind eine Kann-Leistung. Da passt was nicht so ganz... Zumal Lebensmittelgutscheine nicht geeignet sind einen Arzt aufsuchen zu können oder eine Fahrkarte zum nächsten Meldetermin zu bezahlen, dessen Versäumnis zwangsläufig die nächste Sanktion nach sich zieht...

Auch die Ungleichbehandlung von Bürgern unter 25 Jahren wurde meines Wissens noch nicht vom BVG verhandelt, auch nicht die Diskrepanz zwischen dem BGB und dem SGB hinsichtlich der Unterhaltspflicht.

Interessant dazu sind auch die Ausführung des ehem. Verfassungsrichters Nescovic, dem man kaum juristische Inkompetenz nachsagen kann, und der ist eher nicht deiner Meinung.

Und, um auf das Diskussionsthema zurück zu kommen, lassen sich Sanktionen nicht aus Verstößen gegen Pflichten, die ein VA auferlegt, ableiten, sondern NUR aus dem SGB selbst und aus den Pflichten, die in einer EGV einvernehmlich vereinbart wurden. Dies entspricht aber nicht der gängigen Praxis, ergo ließe sich daraus zumindest die Vermutung ableiten, daß JC in erheblichem Ausmaß widerrechtlich entschieden haben, und diese Entscheidungen mangels grundlegender Rechtsprechung noch nicht korrigiert wurden.

mich interessiert die Meinung der MEHRHEIT der Verfassungsrichter

und DIE ist MEINER Meinung

KEIN BGE!
Zuletzt geändert von Realist2014 am Sonntag 13. Juli 2014, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

Zitat: Zu den genannten Anträgen nimmt der Deutsche Richterbund wie folgt Stellung
Da steht nix von Richter des Bundesverfassungsgerichtes :rolleyes:

Ergo: sittenwidrige Verträge sind und bleiben
sittenwidrige Verträge.


Und zu einem Grundrecht:

Zitierung: BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls2 ... 00109.html
Leitsätze

zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010

- 1 BvL 1/09 -

- 1 BvL 3/09 -

- 1 BvL 4/09 -

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, [...]
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Loki » So 13. Jul 2014, 11:57 hat geschrieben: Zitat: Zu den genannten Anträgen nimmt der Deutsche Richterbund wie folgt Stellung
Da steht nix von Richter des Bundesverfassungsgerichtes :rolleyes:

Ergo: sittenwidrige Verträge sind und bleiben
sittenwidrige Verträge.



Und zu einem Grundrecht:

Zitierung: BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls2 ... 00109.html


ergo


blubber blubber

ALLE sind DOOF


außer DU.....


:p :p :p
Zuletzt geändert von Realist2014 am Sonntag 13. Juli 2014, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Loki » So 13. Jul 2014, 12:57 hat geschrieben: Zitat: Zu den genannten Anträgen nimmt der Deutsche Richterbund wie folgt Stellung
Da steht nix von Richter des Bundesverfassungsgerichtes :rolleyes:

Ergo: sittenwidrige Verträge sind und bleiben
sittenwidrige Verträge.


Und zu einem Grundrecht:

Zitierung: BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls2 ... 00109.html

nun, die Stellungnahme des Richterbundes bezieht sich eben genau auf dieses Urteil.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 11:16 hat geschrieben: Kennst Du etwa die Grundrechtsbrüche darin ?
:D Da braucht nur indirekt drinne stehen, daß Du "unter Androhung von Strafe" auf Dein Grundrecht z.B. Artikel 12 GG zu verzichten hast.
In den ALG2-Foren kursieren viele Kopien solcher "Verträge", die derartiges als "Vertragstext" enthalten.

Nun, ich nehme mal an, daß das Personal auch nicht unbedingt in Vertragsrecht geschult wurde - in Bezug auf die Grundrechte, Grundgesetz und Menschenrechte teils offenbar auch nicht. So der Eindruck, den man gewinnt, wenn man sich Erfahrungsberichte durchliest.
Mit keiner Eingliederungsvereinbarung wird einem Antragsteller die freie Wahl des Arbeitsplatzes beschnitten, es wird im Gegenteil dafür gesorgt, daß er auch einen wählt. Er kann, darf und soll sich sogar selbst einen suchen und kann das dann dem Amt mitteilen. Deine Einbildung ist schon langsam tragikomisch.
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Loki
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

zollagent » So 13. Jul 2014, 11:52 hat geschrieben: Es werden ja auch keine Grundrechte "abgetreten".
"Muß sich auf/bei/um jeden Scheiß ernsthaft bewerben, den die/der Vermittler/in vorlegt, weil sonst Strafe..."
ist der Versuch, mindestens ein Grundrecht einzuschränken!


Aber Du hast recht: Da sittenwidriger Vertrag, ist es auch keine Abtretung von Grundrechten.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Piedro »

zollagent » So 13. Jul 2014, 11:40 hat geschrieben: Ich weiß, deine "Aufgabe" ist der Kampf gegen Windmühlen, weil das ja so viel Sinn macht. :D Und was deine Qualifikation betrifft, die kann man durchaus an der "Argumentation" erkennen. Vom Fach bist du nicht, nichtmal aus einem verwandten Fachgebiet.
Daß ich kein Jurist bin habe ich bereits mitgeteilt, falls du das meinst. Dies ist ja auch keine Diskussionsplattform für Juristen, oder doch?
zollagent » So 13. Jul 2014, 11:44 hat geschrieben: Und du hast von der "Verachtung der Gewählten gegenüber dem Volk" geredet. Hättest du dich auf die Zitat beschränkt, wärst du klüger gewesen.
Wie darf ich das werten, daß du hier den unzutreffenden Anschein erweckst mich zu zitieren? Wenn du schon auf meine Beiträge bezug nimmst verwende bitte die Worte, die ich gewählt habe, keine, die du mir in den Mund legst. Ich schrieb in diesem Zusammenhang:
Das zeigt ziemlich deutlich, was dieses Mandatare von dem Volk halten, das ihnen das Mandat erteilt hat. Wenn der Souverän wüßte, was hinter den Kulissen besprochen wird, könnte man nicht mehr sachlich arbeiten. Sowas aber auch.
Außerdem entspricht es keinesfalls den Vorgaben dieser Plattform, lediglich Zitate und Links zu bemühen, sondern auch die eigene Meinung mitzuteilen, so habe ich jedenfalls den hier zuständigen Moderator verstanden. Und korrekte Zitate anderer User zu verwenden und ihnen keine Forumulierungen anzudichten halte ich nicht nur für "klüger", sondern für zwingende notwendig.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

3x schwarzer Kater » So 13. Jul 2014, 12:00 hat geschrieben:
nun, die Stellungnahme des Richterbundes bezieht sich eben genau auf dieses Urteil.
Und das soll nun was bedeuten ?


Viele Richter beziehen sich in irgendeiner Art und Weise auf die höchste Rechtsprechung innerhalb der BRD...

Viele Firmenmitarbeiter zweifeln auch gerne Entscheidungen des Firmenchefs an oder deuten sie mal so und mal so; trotz klarer verständlicher Worte in deutscher Sprache! Alltägliches.


Die recht klare deutsche Sprache in diversen Eingliederungsvereinbarungen/Verträgen kann hier auch gerne mal näher betrachtet werden.
Aber dann bitte keineswegs nur auf die Formfehler achten... ;)
Sondern auf strafrechtlich relevante Inhalte bzw. insbesondere auf Versuche, Grundrecht(e) unerlaubt einzuschränken!
Piedro

Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Piedro »

zollagent » So 13. Jul 2014, 11:50 hat geschrieben: Zollagent: Wer nicht erwerbsfähig ist, erhält Sozialhilfe. Übrigens ist nicht die Eingliederungsvereinbarung die "Gegenleistung", sondern darin wird festgelegt, welche Gegenleistung zu erbringen ist. Was ich über deine Qualifikation schrieb, dürfte durch dieses Statement eindrucksvoll belegt sein. :D
Letzteres würde bedeuten, daß die "Gegenleistung" nur einvernehmlich geregelt werden kann. Eine sehr "qualifizierte" Erkenntnis. :D

Ein Zitat meines Beitrags, auf den du dich beziehst, würde außerdem den Zusammenhang erkennbar machen, in dem ich diese Aussage machte, und damit die geforderte "Gegenleistung".

Ich will hier keinesfalls den Überflieger markieren, aber ganz so "unqualifiziert", wie du mich hier hinstellen willst, bin ich auch nicht.

Es ist definitiv falsch, daß nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich kein Alg-II erhalten, sondern Sozialhilfe. Kinder sind zB leistungsberechtigt nach dem SGB II, beziehen also Alg-II, keine Sozialhilfe, sind aber nicht erwerbsfähig. Ebenso Leistungsberechtigte, die vorrübergehend nicht erwerbsfähig, weil arbeitsunfähig (krank) geschrieben sind. Hinzu kommen Leistungsberechtigte, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber nicht vermittelbar, weil sie zB Angehörige pflegen oder Kinderbetreuungspflichten erfüllen, was vorrangig ist.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Loki » So 13. Jul 2014, 13:10 hat geschrieben:
Und das soll nun was bedeuten ?


....dass du es falsch interpretierst.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Piedro »

3x schwarzer Kater » So 13. Jul 2014, 12:19 hat geschrieben:
....dass du es falsch interpretierst.
Jau. Vom Gedanken her richtig, aber im Zusammenhang unzutreffend.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

zollagent » So 13. Jul 2014, 12:01 hat geschrieben: Mit keiner Eingliederungsvereinbarung wird einem Antragsteller die freie Wahl des Arbeitsplatzes beschnitten,
:thumbup:


Lese mal in den ALG2-Foren quer. Dort findest solche "Verträge", die "klar machen", daß die oder der Unterzeichner/in bzw. Alg2-Empfänger/in sich bei von der/dem Vermittler/in vorgelegten Vermittlungsvorschlägen gefälligst zu bewerben hat, weil sonst diese oder jene Strafe droht, wenn sie oder er sich nicht (ernsthaft) bewirbt.

Es sind somit noch nicht einmal Jobangebote, sondern nur von der/dem Vermittler/in ausgewählte Stellenanzeigen.
Völlige Missachtung von Artikel 12 GG.

Bei Nichtwahrnehmung durch die oder den Alg2-Empfänger/in wurde - soweit der Informationsgehalt in diesen Foren - in der Vergangenheit auch schon mal das Grundrecht auf ein Existenzminimum eingeschränkt.


In einigen dieser "Verträge" steht sogar, daß die Nichtwahrnehmung von Vorladungen (Termin zwecks Besprechung der derzeitigen Berufssituation, Weiterreichung von Vermittlungsvorschlägen etc.) zum/zur Vermittler/in "bestraft" wird.
Zuletzt geändert von Loki am Sonntag 13. Juli 2014, 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Loki » So 13. Jul 2014, 13:26 hat geschrieben:

Lese mal in den ALG2-Foren quer. Dort findest solche "Verträge", die "klar machen", daß die oder der Unterzeichner/in bzw. Alg2-Empfänger/in sich bei von der/dem Vermittler/in vorgelegten Vermittlungsvorschlägen gefälligst zu bewerben hat, weil sonst diese oder jene Strafe droht, wenn sie oder er sich nicht (ernsthaft) bewirbt.

Wie geschrieben, ich verstehe das nicht. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass man erst mal seinen Lebensunterhalt so weit wie möglich selbst sichert, bevor man die Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nimmt.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Piedro »

Loki » So 13. Jul 2014, 12:26 hat geschrieben: In einigen dieser "Verträge" steht sogar, daß die Nichtwahrnehmung von Vorladungen (Termin zwecks Besprechung der derzeitigen Berufssituation, Werteiereichung von Vermittlungsvorschlägen etc.) zum/zur Vermittler/in "bestraft" wird.
Dazu braucht es keine EGV, das ist schon im SGB geregelt. Meldetermine sind einzuhalten oder ein wichtiger Grund vorzutragen, warum das nicht geschieht.

Der Anstieg der Sanktionen wegen Meldeversäumnisse der letzten Jahre, in den Medien meist unreflektiert kommuniziert, ist allerdings weniger darauf zurück zu führen, daß immer mehr Leistungsberechtigte diese Termine einfach mal nicht einhalten, sondern das Krankschreibungen seitens der JC widerrechtlich nicht als wichtiger Grund akzeptiert und Sanktionen verhängt wurden. Dabei wird sich auf ein Einzelfallurteil bezogen, das zum einen nicht zu verallgemeinern ist, zum anderen durch eine Gesetzesänderung keine Gültigkeit mehr hat. Die Behörde hat nun die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung zu beauftragen. Dies ist ein Grund dafür, daß Widersprüche und Klagen gegen entsprechende Sanktionen mehrheitlich zugunsten der Beschwerdeführer/Kläger entschieden werden, und das ist ein deutlicher Beleg für rechtswidriges Vorgehen der Sozialbehörden.

Auch regelt das SGB, daß Leistungsemfpänger "alles tun" müssen, um ihre Bedürftigkeit zu verringern. Dazu gehört die Bewerbung auf alle vorgelegten, zumutbaren Stellenangebote - und natürlich die Annahme einer solchen Stelle. Die Zumutbarkeit ist ebenfalls im SGB geregelt.

Kritisch wird es zB wenn eine EGV 20 Bewerbungen/Monat vorschreibt, Kostenerstattung 5 Euro/Bewerbung, aber höchstens bis 220 Euro/Jahr. Ist leicht zu rechnen. 20 x 5 = 100/Monat. Bereits im dritten Monat werden die Bewerbungskosten nicht mehr erstattet, müssen also vom Regelsatz getragen werden, wird das nicht geleistet, kann sanktioniert werden. 30% weniger Regelsatz - aber die Verpflichtung zu 20 Bewerbungen/Monat besteht weiter, werden die nicht geleistet: 60% Sanktion.

Soweit ich weiß ist diese Sanktionsfalle inzwischen von der Rechtsprechung beseitigt worden, Bewerbungen dürfen noch noch in dem Ausmaß verlangt werden, in dem auch die Kosten erstattet werden. Was natürlich nicht heißt, daß derartiges nicht mehr vorkommt.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

Piedro » So 13. Jul 2014, 12:36 hat geschrieben: Meldetermine sind einzuhalten oder ein wichtiger Grund vorzutragen, warum das nicht geschieht.
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...


Auch regelt das SGB, daß Leistungsemfpänger "alles tun" müssen, um ihre Bedürftigkeit zu verringern.
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
Dazu gehört die Bewerbung auf alle vorgelegten, zumutbaren Stellenangebote
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
- und natürlich die Annahme einer solchen Stelle.

---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
Kritisch wird es zB wenn eine EGV 20 Bewerbungen/Monat vorschreibt,
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...


Anzeigen! Punkt.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Piedro »

Loki » So 13. Jul 2014, 12:46 hat geschrieben: ---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
Belege: unerlaubt.

Auch regelt das SGB, daß Leistungsemfpänger "alles tun" müssen, um ihre Bedürftigkeit zu verringern.
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
dito
Dazu gehört die Bewerbung auf alle vorgelegten, zumutbaren Stellenangebote
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
dito
- und natürlich die Annahme einer solchen Stelle.
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
dito
Kritisch wird es zB wenn eine EGV 20 Bewerbungen/Monat vorschreibt,
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
Hier liegst du richtig.
Anzeigen! Punkt.
Viel Spaß, da kriegst du einen reingedrückt vom feinsten, zumindest stehen die Chancen dafür gut.

Du darfst nicht vergessen, daß dein Rechtsempfinden keine Rechtsgrundlage ist. Dieses Thema ist ziemlich kompliziert und gehört gesondert diskutiert, wenn man hier dem Thema gerecht werden will, aber vor einer solchen Anzeige solltest du dir immer einen Beratungsschein holen und das erst mit einem Anwalt besprechen, der auch was auf der Pfanne hat, sonst geht der Schuß leicht nach hinten los.
Zuletzt geändert von Piedro am Sonntag 13. Juli 2014, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Loki » So 13. Jul 2014, 12:46 hat geschrieben: ---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...


---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...


Anzeigen! Punkt.

es gibt kein "Grundrecht" auf Kosten der Allgemeinheit zu leben!

PUNKT. :cool:
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von freigeist »

Grundgesetzkonforme Sanktionen hin oder her, aber eins ist doch absurd und paradox; ein Anwalt, der einen Hartz4-Kläger verteidigt erhält letztlich immer als Honorar Steuergeld, ob er gewinnt oder verliert.
Und das ist nur ein Beispiel für die Absurditäten des Sozialstaates.
'Diplomatie ist die Kunst, seinem verhassten Nachbarn die Kehle durchzuschneiden, ohne ein Messer zu benutzen.'
Piedro

Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Piedro »

Realist2014 » So 13. Jul 2014, 13:11 hat geschrieben:

es gibt kein "Grundrecht" auf Kosten der Allgemeinheit zu leben!

PUNKT. :cool:

Propagandageschwafel. Es gibt ein Grundrecht auf Existenzsicherung. Dafür ist die "Allgemeinheit" zuständig, respektive die staatlichen Organe, die Gesetzgebung und die Sozialbehörden. Deshalb ist Alg-II auch kein Almosen, deshalb besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistung.

Ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen.

Allerdings ist die Existenzsicherung an Bedingungen geknüpft, die gegeben sein müssen, vor allem die Bedürftigkeit.
Piedro

Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Piedro »

freigeist » So 13. Jul 2014, 13:22 hat geschrieben:Grundgesetzkonforme Sanktionen hin oder her, aber eins ist doch absurd und paradox; ein Anwalt, der einen Hartz4-Kläger verteidigt erhält letztlich immer als Honorar Steuergeld, ob er gewinnt oder verliert.
Und das ist nur ein Beispiel für die Absurditäten des Sozialstaates.

Die "Waffengleichheit" muß halt gewährleistet sein, ein wichtiges Prinzip des Rechtsstaates. Dies wäre nicht gegeben, wenn die Rechtsmittel die Gefahr einer Unterdeckung der existenzsichernden Bedarfe nach sich ziehen könnten.

Beispiel: in erster Instanz wird gegen den Kläger entschieden. Der hätte die Kosten zu tragen und könnte die nächste Instanz nicht anrufen, auch dann nicht, wenn erkennbar ist, daß das Urteil Mängel hat, die durch Revision/Beschwerde behoben werden können.

Absurd finde ich allerdings, daß die Verursacher rechtswidriger Entscheidungen in keiner Weise zur Verantwortung gezogen werden, weder juristisch noch personell, etwa durch Nachschulung, Versetzung, Entlassung. Ein Sachbearbeiter kann Bockmist bauen bis zum Abwinken, nur in sehr extremen Fällen kann es sein, daß er dafür auch verantworlich gemacht wird.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Piedro » So 13. Jul 2014, 11:19 hat geschrieben: Mit Verlaub, ich habe die Zahlen der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage eingestellt.

Widersprüche gegen Sanktionsbescheide zu ca. 35% zugunsten der Beschwerdeführer entschieden.
Klagen gegen die Ablehnung dazu zu ca. 45% zugunsten der Kläger entschieden.

Das belegt eindeutig, daß hier Rechtswidrigkeit vorliegt.
Zollagent: Vielleicht solltest du mal die Meinung der ehrwürdigen Dame Mathematik dazu einholen. Der Umkehrschluß sagt nämlich daß zu 1) 65 % richtig und zu 2) 55 % richtig sind. Ich erinnere an die 7. Klasse der Grundschule. 65 > 35 und auch 55 > 45. Deine Rechtswidrigkeit ist eingebildet. Wozu noch kommt, daß bei den positiv beschiedenen Klagen nicht eine dabei ist, in der die zugrundeliegenden Vorschriften als gesetzeswidrig angegriffen wurden, sondern daß die Ämter eingereichte Belege nicht berücksichtigt haben oder ähnliche Versäumnisse der Mitarbeiter zugrunde lagen. Deine "Rechtswidrigkeit" ist schlicht eingebildet.
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Realist, es erfordert die Befähigung zu differenzieren um sich konstruktiv mit einem Thema auseinander zu setzen. Dies scheint dir nicht gegeben zu sein. Schade, aber offenbar nicht zu ändern.
Zollagent: "Konstruktiv" im Sinne von Zustimmung zu deinen Thesen ist eher ein Indiz für fehlende Differenzierungsbefähigung. Oben wurdest du auf eine ganz offensichtlich fehlende Differenzierung deinerseits hingewiesen. Wer im Glashaus sitzt..... ;)

Piedro » So 13. Jul 2014, 11:19 hat geschrieben:Lach! DER war gut, darf ich dich bei Gelegenheit zitieren?
Zollagent: Hoffentlich besser als deine Urteilszitate.
Piedro » So 13. Jul 2014, 11:19 hat geschrieben:Es ist definitiv falsch, daß der Abschluß einer EGV zu den Pflichten eines Leistungsberechtigten gehört. Und ich habe kein Problem damit zuzustimmen, wenn meine Argumente widerlegt wurden, was ich hier allerdings nicht erkennen kann.
Zollagent: Deine "Argumente" sind Keine.
Piedro » So 13. Jul 2014, 11:19 hat geschrieben:Ich habe hier noch gar kein Urteil eingestellt, sondern mich lediglich auf jenes Urteil bezogen, daß bei Threaderöffnung als Diskussionsgrundlage geliefert wurde. Und ich habe auch geschrieben, daß dieses Urteil nur im Geltungsbereich des Gerichtes als Rechtsgrundlage tauglich ist, dort ist es allerdings nicht mehr anfechtbar. Argumentativ kann es aber durchaus vor anderen Sozialgerichten verwendet werden.


Das ist ein Manko unseres Rechtssystems: die Rechtsprechung eines Landessozialgerichtes ist nicht für die SGs anderer Bundesländer verbindlich. Entsprechend gibt es Ungleichbehandlungen je nach Bundesland. Ein Preis für den Föderalismus.


Zollagent: Für Grundsatzurteile gibts die Bundesgerichte.

Piedro » So 13. Jul 2014, 11:19 hat geschrieben:Lassen wir das, so empfindlich bin ich gar nicht, daß würde manches aufwerten, was das nicht wert wäre. Fakt ist jedenfalls, daß ich nicht in diese Schublade passe. Wenn das angekommen ist: prima!

Zollagent: Dein Dementi ist angekommen! :D



Zollagent: Lies einfach, was ich so schreibe.



Zollagent: Sagen wir mal, Leute mit solchen Aussagen wie die deinen. Vielleicht ist das passender.



Zollagent: Noch mal, "überwiegend" bedeutet nun mal mehr als 50 %. So viel mathematische Bildung wirst du doch haben? Sind deine Zahlen über 50 %?



Zollagent: Ich streite nicht ab, daß es Fehlentscheidungen seitens der Behörden gibt. Was ich bestreite, ist a. dein "überwiegend" und b. daß man aus fehlerhafter Antragsbearbeitung seitens Behördenmitarbeitern eine Notwendigkeit zur Änderung oder Abschaffung von gesetzlichen Vorschriften ableiten könnte.



Jaja, keine Praxiserfahrung. Du mußt es ja wissen, im Gegentum zu mir. :D Die permanent steigende Zahl der Klagen vor den SG und die Entscheidungen, überwiegend zugunsten der Kläger, sind in meinen Augen nicht hinnehmbar. Stell dir doch nur mal vor, eine entsprechende Anzahl von Klagen gegen Bescheide des Finanzamtes würde kontinuierlich steigen, bis ein Verfahren erst nach zwei Jahren überhaupt zur Verhandlung kommt, wie das etwa in Berlin der Fall ist.

Ein Berliner Sozialrichter hat den JC vor etwa zwei Jahren vorgeworfen, sie würden unnötige Klagen provozieren und diese auch noch verschleppen. Dies wurde in den Medien kommuniziert. Vermutlich fehlt es dem Mann auch an Praxiserfahrung. :D


Zollagent: Ständige Wiederholung von Falschaussagen macht deine Argumentation nicht besser. Noch mal: Es gibt keine "überwiegende" Entscheidung zugunsten von Klägern. 35 % ist nicht überwiegend. Die böse Dame Mathematik hat es so bestimmt. Und da du ganz offenbar weder weißt, aus welchen Gründen den Anträgen stattgegeben wurde, liegt der Schluß sehr nahe, daß es dir an Praxisbezug fehlt. Oder kannst du auch nur ein einziges Urteil benennen, in dem die zugrundeliegende Vorschrift als gesetzeswidrig erkannt wurde? Ich bin gespannt.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

Piedro » So 13. Jul 2014, 12:56 hat geschrieben:
Belege: unerlaubt.
Grundgesetz!
Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
http://dejure.org/gesetze/GG/19.html



Die versuchten Grundrechtsbrüche in den jeweiligen Gesetzbüchern (SGB sonstwas) enthalten keinesfalls die Nennung der Grundrechte, die hierbei berührt werden. --> unerlaubter Versuch Grundrechte zu nehmen.

Generell kann und darf das SGB - und natürlich auch ein Vertrag jeglicher Art - keine Grundrechte beschneiden.
Das sollte für Dich allerdings nicht wirklich neu sein...
Zuletzt geändert von Loki am Sonntag 13. Juli 2014, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Piedro » So 13. Jul 2014, 11:00 hat geschrieben: Wie kommst du denn darauf, daß es hier zu einer Verfassungsvorlage kommen wird? Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Diese Vorlage müßte vom Beklagten auf den Weg gebracht werden, und bis jetzt gab es noch nie das kleinste Anzeichen dafür, daß die Geschäftsführer eines JC ein Interesse daran hatten, das Verfassungsgericht zu involvieren. Zumindest ist mir nichts dergleichen bekannt.
Nö. Du bemühst diese "Untermenge" lediglich, um das eigentliche Diskussionsthema auszuhebeln, und nun versuchst du ein Argument zu negieren, das deine Bemühungen ad absurdum führt. Mit "diskutieren" hat das nur am Rande zu tun.
Es könnten auch die Kläger, denn, wer sich in seinen verfassungsgemäßen Rechten beeinträchtigt fühlt, kann das Verfassungsgericht anrufen. Diese Damen und Herren hatten alle Rechtsanwälte. Und von denen kommt keiner auf die zündende Idee des Pietro? Willst du uns das im Ernst erzählen?
Zuletzt geändert von zollagent am Sonntag 13. Juli 2014, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Realist2014 » So 13. Jul 2014, 11:10 hat geschrieben:bis jetzt haben weder Loki noch Piedro etwas zu den GRUND-PFLICHTEN der ALG II Empfänger geschrieben..

ich warte.... :cool:
Wozu? Die sind uninteressant. Hier soll Hartz IV zu einer vorzeitigen Grundrente umgestaltet werden. Da stören jegliche Pflichten doch nur.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

zollagent » So 13. Jul 2014, 13:40 hat geschrieben: Wozu? Die sind uninteressant. Hier soll Hartz IV zu einer vorzeitigen Grundrente umgestaltet werden. Da stören jegliche Pflichten doch nur.

jaja

die feuchten Träume des ökonomischen Kellers... :p
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Piedro » So 13. Jul 2014, 11:29 hat geschrieben:
Warum lediglich und warum sog.?

Viele dieser Klagen ziehen sich vom SG zum LSG bis zum BSG. Die Urteile der LSG sind für jeweiligen Bundesländer bindend, Urteile des BSG für die ganze Republik. Jedes dieser Urteile ist hilfreich, um weitere Rechtsbrüche bereits in der Klageschrift derart zu benennen, daß die Urteilsfindung für die Richter einfacher wird, weil sie sich an der geltenden Rechtsprechung orientieren müssen/können, wo das Gesetz unzureichend formuliert wurde oder Zusammenhänge des Einzelfalls nicht hinreichend definiert.

Für grundsätzliche, nicht den Text des SGB betreffende Entscheidungen sind die Sozialgerichte nun mal nicht zuständig.
Und nicht ein einziges dieser Urteile kommt zu dem Schluß, daß die Sozialvorschriften gesetzeswidrig seien, sondern sie greifen Einzelentscheidungen an, denen fehlerhaft erstellte Bescheide zugrundelagen. Es müßte aber das SGB II oder die daraus abgeleiteten Vorschriften rechtswidrig sein, um dem von Euch anvisierten Ziel nahekommen zu können.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Piedro » So 13. Jul 2014, 13:22 hat geschrieben:
Propagandageschwafel. Es gibt ein Grundrecht auf Existenzsicherung. Dafür ist die "Allgemeinheit" zuständig, respektive die staatlichen Organe, die Gesetzgebung und die Sozialbehörden. Deshalb ist Alg-II auch kein Almosen, deshalb besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistung.

Ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen.

Allerdings ist die Existenzsicherung an Bedingungen geknüpft, die gegeben sein müssen, vor allem die Bedürftigkeit.

nein

Verfassungs-gegeben


egal wie genölt wird
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von freigeist »

Piedro » So 13. Jul 2014, 13:28 hat geschrieben:
Die "Waffengleichheit" muß halt gewährleistet sein, ein wichtiges Prinzip des Rechtsstaates. Dies wäre nicht gegeben, wenn die Rechtsmittel die Gefahr einer Unterdeckung der existenzsichernden Bedarfe nach sich ziehen könnten.

Beispiel: in erster Instanz wird gegen den Kläger entschieden. Der hätte die Kosten zu tragen und könnte die nächste Instanz nicht anrufen, auch dann nicht, wenn erkennbar ist, daß das Urteil Mängel hat, die durch Revision/Beschwerde behoben werden können.

Absurd finde ich allerdings, daß die Verursacher rechtswidriger Entscheidungen in keiner Weise zur Verantwortung gezogen werden, weder juristisch noch personell, etwa durch Nachschulung, Versetzung, Entlassung. Ein Sachbearbeiter kann Bockmist bauen bis zum Abwinken, nur in sehr extremen Fällen kann es sein, daß er dafür auch verantworlich gemacht wird.
Was hat die defacto Bezahlung aus dem selben Geldbeutel mit ''Waffengleichheit'' zu tun?
Ein absurdes pestbeulen-ähnliches System ohne wirkliche Anreize.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Piedro »

Mir bleibt jetzt nur die Zeit, dies zu beantworten, mehr vielleicht später...

Die Lady M. sagt nicht, daß allen rechtswidrigen Bescheiden widersprochen wird. Von den widersprochenen 35% werden außergerichtlich korrigiert, daraus folgt: 35% der widersprochenen Bescheide waren rechtswidrig. (Stell dir das mal beim Finanzamt vor.) Von den verbleibenden 65% werden 45% gerichtlich korrigiert, falls alle Ablehnungen zur Klage kommen, was vermutlich auch nicht der Fall ist...

Wie daraus ableitest, daß es keine Rechtswidrigkeit ergibt, erschließt sich mir nicht. Ohne Rechtswidrigkeit müßte nichts korrigiert werden. Die Sozialgerichte würden nicht an der Grenze der Belastbarkeit arbeiten (2 Jahre warten auf ein Verfahren in Berlin, das sagt so einiges). Auch habe ich nicht behauptet, daß ein SG die Rechtsgrundlagen angegriffen hätte, dies wäre gar nicht die Augabe eines Sozialrichters, der hat nach der bestehenden Rechtsgrundlage zu entscheiden und nichts anderes.

Aber gut, ich bilde mir was ein, lebe außerhalb der Realität und verneige mich voller Dankbarkeit vor deiner huldvollen Gnade mir zu zeigen wie die Welt wirklich ist. Nun kann ich, erfüllt von Erkenntnis und Wohlbehagen, meinen Restsonntag verbringen. :thumbup:

Bis später.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Piedro » So 13. Jul 2014, 13:28 hat geschrieben:
Die "Waffengleichheit" muß halt gewährleistet sein, ein wichtiges Prinzip des Rechtsstaates. Dies wäre nicht gegeben, wenn die Rechtsmittel die Gefahr einer Unterdeckung der existenzsichernden Bedarfe nach sich ziehen könnten.

Beispiel: in erster Instanz wird gegen den Kläger entschieden. Der hätte die Kosten zu tragen und könnte die nächste Instanz nicht anrufen, auch dann nicht, wenn erkennbar ist, daß das Urteil Mängel hat, die durch Revision/Beschwerde behoben werden können.

Absurd finde ich allerdings, daß die Verursacher rechtswidriger Entscheidungen in keiner Weise zur Verantwortung gezogen werden, weder juristisch noch personell, etwa durch Nachschulung, Versetzung, Entlassung. Ein Sachbearbeiter kann Bockmist bauen bis zum Abwinken, nur in sehr extremen Fällen kann es sein, daß er dafür auch verantworlich gemacht wird.

ALG II ist HÖHER als das existentiell notwendige....

daher können bis zu 30% gestrichen werden...
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Piedro »

freigeist » So 13. Jul 2014, 13:46 hat geschrieben:
Was hat die defacto Bezahlung aus dem selben Geldbeutel mit ''Waffengleichheit'' zu tun?
Ein absurdes pestbeulen-ähnliches System ohne wirkliche Anreize.

Eine andere Methode, diese "Waffengleichheit" zu gewährleisten, fällt mir nicht ein.

Aber wenn die Sozialbehörden oder deren Mitarbeiter die juristischen Folgekosten eines Rechtsbruches selbst zahlen müßten (schließlich wird mehrheitlich für die Kläger entschieden, sollte man nicht vergessen) würde die Anzahl der Verfahren bestimmt stark zurückgehen.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Piedro » So 13. Jul 2014, 11:49 hat geschrieben: Final hast du vollkommen recht. :thumbup:

Allerdings ist die Rechtmäigkeit von Sanktionen meineswissens auch daran geknüpft worden, daß die Grundbedürfnisse weiterhin erfüllt werden, zB durch Lebensmittelgutscheine, auf die allerdings kein Rechtsanspruch besteht, die sind eine Kann-Leistung. Da passt was nicht so ganz... Zumal Lebensmittelgutscheine nicht geeignet sind einen Arzt aufsuchen zu können oder eine Fahrkarte zum nächsten Meldetermin zu bezahlen, dessen Versäumnis zwangsläufig die nächste Sanktion nach sich zieht...

Auch die Ungleichbehandlung von Bürgern unter 25 Jahren wurde meines Wissens noch nicht vom BVG verhandelt, auch nicht die Diskrepanz zwischen dem BGB und dem SGB hinsichtlich der Unterhaltspflicht.

Interessant dazu sind auch die Ausführung des ehem. Verfassungsrichters Nescovic, dem man kaum juristische Inkompetenz nachsagen kann, und der ist eher nicht deiner Meinung.

Und, um auf das Diskussionsthema zurück zu kommen, lassen sich Sanktionen nicht aus Verstößen gegen Pflichten, die ein VA auferlegt, ableiten, sondern NUR aus dem SGB selbst und aus den Pflichten, die in einer EGV einvernehmlich vereinbart wurden. Dies entspricht aber nicht der gängigen Praxis, ergo ließe sich daraus zumindest die Vermutung ableiten, daß JC in erheblichem Ausmaß widerrechtlich entschieden haben, und diese Entscheidungen mangels grundlegender Rechtsprechung noch nicht korrigiert wurden.
Und es wird sie auch nicht geben. Es wird weiterhin Sanktionen geben, wenn ein Antragsteller einer Einladung des Job-Centers nicht Folge leistet. Und das zu Recht.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Piedro » So 13. Jul 2014, 12:13 hat geschrieben: Letzteres würde bedeuten, daß die "Gegenleistung" nur einvernehmlich geregelt werden kann. Eine sehr "qualifizierte" Erkenntnis. :D

Ein Zitat meines Beitrags, auf den du dich beziehst, würde außerdem den Zusammenhang erkennbar machen, in dem ich diese Aussage machte, und damit die geforderte "Gegenleistung".

Ich will hier keinesfalls den Überflieger markieren, aber ganz so "unqualifiziert", wie du mich hier hinstellen willst, bin ich auch nicht.

Es ist definitiv falsch, daß nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich kein Alg-II erhalten, sondern Sozialhilfe. Kinder sind zB leistungsberechtigt nach dem SGB II, beziehen also Alg-II, keine Sozialhilfe, sind aber nicht erwerbsfähig. Ebenso Leistungsberechtigte, die vorrübergehend nicht erwerbsfähig, weil arbeitsunfähig (krank) geschrieben sind. Hinzu kommen Leistungsberechtigte, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber nicht vermittelbar, weil sie zB Angehörige pflegen oder Kinderbetreuungspflichten erfüllen, was vorrangig ist.

was soll die Klugscheisserei?


DURCH die Hartzgesetze wurde ja ein KLARE Trennung zwischen erwerbsFÄHIGEN und NICHT erwerbsfähigen gezogen ALG II / Sozialhilfe

dieses war BIS 2004 durch die DAMALIGE Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe NICHT eindeutig gegeben


daran ändern auch dein INNERHALB der klaren Trennung vorkommen "Untergruppen" nichts - die entweder zu einer Bedarfsgemeinschaft ( Kinder) gehören- oder aber von vorübergehender Natur sind.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 12:02 hat geschrieben: "Muß sich auf/bei/um jeden Scheiß ernsthaft bewerben, den die/der Vermittler/in vorlegt, weil sonst Strafe..."
ist der Versuch, mindestens ein Grundrecht einzuschränken!


Aber Du hast recht: Da sittenwidriger Vertrag, ist es auch keine Abtretung von Grundrechten.
Wäre die Vereinbarung sittenwidrig, dann könnte nicht auf ihrer Grundlage sanktioniert werden und Sanktionen auf dieser Basis hätten keinen Bestand. Da sie aber Bestand haben, kann sie nicht sittenwidrig sein.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Piedro » So 13. Jul 2014, 13:49 hat geschrieben:
Eine andere Methode, diese "Waffengleichheit" zu gewährleisten, fällt mir nicht ein.

Aber wenn die Sozialbehörden oder deren Mitarbeiter die juristischen Folgekosten eines Rechtsbruches selbst zahlen müßten (schließlich wird mehrheitlich für die Kläger entschieden, sollte man nicht vergessen) würde die Anzahl der Verfahren bestimmt stark zurückgehen.

DAS ist jetzt geradezu grotesk


den OBIGEN- die ARBEITEN - möchtest DU SINNFREIE Strafen /Sanktionen aufbürden..

aber den vorsätzlichen arbeitsscheuen regelbrechenden Sozialschmarotzern nicht...


großes Kino..... :p
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von freigeist »

Piedro » So 13. Jul 2014, 13:49 hat geschrieben:
Eine andere Methode, diese "Waffengleichheit" zu gewährleisten, fällt mir nicht ein.

Aber wenn die Sozialbehörden oder deren Mitarbeiter die juristischen Folgekosten eines Rechtsbruches selbst zahlen müßten (schließlich wird mehrheitlich für die Kläger entschieden, sollte man nicht vergessen) würde die Anzahl der Verfahren bestimmt stark zurückgehen.
Es geht hier um Anreize. Außerdem schrieb ich, dass dieses System für sich genommen absurd ist.
Die Klagen sind Folgen eines Gesetzgebungs- und Bürokratiemonsters. Hier wäre wohl als erstes anzusetzen.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Piedro » So 13. Jul 2014, 12:03 hat geschrieben: Daß ich kein Jurist bin habe ich bereits mitgeteilt, falls du das meinst. Dies ist ja auch keine Diskussionsplattform für Juristen, oder doch?
Wie darf ich das werten, daß du hier den unzutreffenden Anschein erweckst mich zu zitieren? Wenn du schon auf meine Beiträge bezug nimmst verwende bitte die Worte, die ich gewählt habe, keine, die du mir in den Mund legst. Ich schrieb in diesem Zusammenhang:
Außerdem entspricht es keinesfalls den Vorgaben dieser Plattform, lediglich Zitate und Links zu bemühen, sondern auch die eigene Meinung mitzuteilen, so habe ich jedenfalls den hier zuständigen Moderator verstanden. Und korrekte Zitate anderer User zu verwenden und ihnen keine Forumulierungen anzudichten halte ich nicht nur für "klüger", sondern für zwingende notwendig.
Du mußt nicht rudern oder strampeln. Du wolltest "das Volk" in einen Gegensatz zu denen bringen, die es gewählt hat. Und das ist, bis auf ein paar seltsame Gestalten im Internet und in den politischen Rändern, nicht der Fall. Im Gegenteil, "im Volk" (wenn ich mal die Leute zum Volk zählen darf, die z.B. bei uns im Zollamt so warten oder die man beim Einkaufen oder (jetzt aktuell) beim Public Viewing so trifft) ist der Wunsch nach noch weitergehenden Sanktionen durchaus mehrheitsfähig.
Zuletzt geändert von zollagent am Sonntag 13. Juli 2014, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

zollagent » So 13. Jul 2014, 13:53 hat geschrieben: Da sie aber Bestand haben,
Wie kommst Du zu dieser wagen Behauptung ?!

Schon mal wg. strafrechtlicher Relevanz geklagt bzw. Anzeige erstattet ?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Piedro » So 13. Jul 2014, 12:13 hat geschrieben: Letzteres würde bedeuten, daß die "Gegenleistung" nur einvernehmlich geregelt werden kann. Eine sehr "qualifizierte" Erkenntnis. :D

Ein Zitat meines Beitrags, auf den du dich beziehst, würde außerdem den Zusammenhang erkennbar machen, in dem ich diese Aussage machte, und damit die geforderte "Gegenleistung".

Ich will hier keinesfalls den Überflieger markieren, aber ganz so "unqualifiziert", wie du mich hier hinstellen willst, bin ich auch nicht.

Es ist definitiv falsch, daß nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich kein Alg-II erhalten, sondern Sozialhilfe. Kinder sind zB leistungsberechtigt nach dem SGB II, beziehen also Alg-II, keine Sozialhilfe, sind aber nicht erwerbsfähig. Ebenso Leistungsberechtigte, die vorrübergehend nicht erwerbsfähig, weil arbeitsunfähig (krank) geschrieben sind. Hinzu kommen Leistungsberechtigte, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber nicht vermittelbar, weil sie zB Angehörige pflegen oder Kinderbetreuungspflichten erfüllen, was vorrangig ist.
So wirklich qualifiziert bist auch nicht. Guggsdu "...Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, das in vielerlei Hinsicht nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie Alg II....". Quelle
Zuletzt geändert von zollagent am Sonntag 13. Juli 2014, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Loki » So 13. Jul 2014, 14:02 hat geschrieben: Wie kommst Du zu dieser wagen Behauptung ?!

Schon mal wg. strafrechtlicher Relevanz geklagt bzw. Anzeige erstattet ?

ALG II gibt es seit 1.1.2005...

WO sind die Anzeigen?


genau so eine Luftnummer wie den Geldzinsverbot... :D
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 12:26 hat geschrieben: :thumbup:


Lese mal in den ALG2-Foren quer. Dort findest solche "Verträge", die "klar machen", daß die oder der Unterzeichner/in bzw. Alg2-Empfänger/in sich bei von der/dem Vermittler/in vorgelegten Vermittlungsvorschlägen gefälligst zu bewerben hat, weil sonst diese oder jene Strafe droht, wenn sie oder er sich nicht (ernsthaft) bewirbt.

Es sind somit noch nicht einmal Jobangebote, sondern nur von der/dem Vermittler/in ausgewählte Stellenanzeigen.
Völlige Missachtung von Artikel 12 GG.

Bei Nichtwahrnehmung durch die oder den Alg2-Empfänger/in wurde - soweit der Informationsgehalt in diesen Foren - in der Vergangenheit auch schon mal das Grundrecht auf ein Existenzminimum eingeschränkt.


In einigen dieser "Verträge" steht sogar, daß die Nichtwahrnehmung von Vorladungen (Termin zwecks Besprechung der derzeitigen Berufssituation, Weiterreichung von Vermittlungsvorschlägen etc.) zum/zur Vermittler/in "bestraft" wird.
Selbstverständlich sind Bewerbungen bei den Firmen einzureichen, die von den Job-Centern vorgeschlagen werden. Das hat mit deinem Grundrechtsgefasel nicht das Geringste zu tun. Den Betroffenen steht es nämlich auch frei, eigene Bewerbungen zu verschicken, sie sind keineswegs nur an die Vorschläge der Job-Center gebunden. Nur, dort müssen sie Bewerbungsanstrengungen nachweisen.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 12:46 hat geschrieben: ---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...


---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...
---> weil sonst unerlaubte Einschränkung mindestens eines Grundrechtes...


Anzeigen! Punkt.
...und blamieren.
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