Wie schaffst du es nur aus einem Beitrag, in dem es um die Geheimhaltung von Diskussionsgrundlagen geht, weil eine Kenntnisnahme dieser Grundlagen durch die Öffentlichkeit eine sachliche Arbeit des Gremiums verhindern sollen, auf eine Volksabstimmung zu kommen? Vielleicht leist du den Beitrag noch mal gaaaaaanz langsam, und wenn du verstanden hast was da steht versuch's noch mal mit einer Antwort, die sich auch auf das bezieht, was du zitierst.zollagent » So 13. Jul 2014, 09:18 hat geschrieben: Willst du wirklich das Volk über diesen Umgang mit Verweigerern abstimmen lassen? Das könnte ein höchst zweischneidiges Schwert sein.
Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Realist2014 » So 13. Jul 2014, 09:21 hat geschrieben:
danach würden die Jammerboliden bei Wasser und Brot in ALG II Heimen sitzen- 6er Zimmer mit Etagen-Betten und Etagenklo...
Somit ist also klar, was du unter Menschenwürde verstehst und du dich nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes befindest. Die Unterbringung von Erwerbslosen in Massenunterkünften und Sozialghettos liegt bestimmt nicht im Interesse des Volkes jeden, der länger als ein Jahr erwerbslos ist, in entsprechende "Unterkünfte" (um das Wort Lager zu vermeiden) umzusiedeln, und ich bezweifele sehr, daß eine Volksabstimmung dies nach sich ziehen würde.
Was du da betreibst ist keine Diskussion, zum einen, weil du völlig argumentationsfrei unterwegs bist und dich mit Behauptungen begnügst, zum anderen, weil du nachhaltig nicht auf das Diskussionsthema eingehst.
Ich persönlich würde es begrüßen, mich sachlich mit deinem Standpunkt auseinander setzen zu können, aber dazu bedarf es halt auch die Bereitschaft und die Befähigung tatsächlich zu diskutieren und auf Begriffe wie "Jammerboliden" und ähnliche Diffamierungen zu verzichten.
Zuletzt geändert von Piedro am Sonntag 13. Juli 2014, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Piedro » So 13. Jul 2014, 09:25 hat geschrieben:
Guten Morgen. Es ist selbsterklärend, daß sich summerisch nichts aus dem Grundgesetz ableiten läßt. Ein Existenzminimum muß immer aus aktuellen Zahlen abgeleitet werden. Die Vorgabe der Transparenz hat das Verfassungsgericht installiert, weil die Berechnungen eben nicht transparent waren. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, daß die Merkel-Regierung wiederholt ihr gesetzte Fristen zur Nachbesserung nicht eingehalten hat. Aus der Pflicht zur Transparenz lassen sich jedoch keine Sanktionen ableiten (wie?), das ist ein ganz anderes Thema. Und es liegt auch auf der Hand, daß ein - wie auch immer - ermitteltes Existenzminimum durch Sanktionen unterschritten wird. Damit ist dieses Minimum nicht mehr gewährleistet. Das kann man gut finden oder nicht, aber es läßt sich kaum bestreiten, daß ein MINIMUM nichts ist, was kleiner werden kann.
Abgesehen ist das Thema dieses Threads ein anderes. Es geht um die Eingliederungsvereinbarungen. Diese soll, wie bereits gesagt, einvernehmlich zwischen der Behörde und dem "Kunden" verhandelt werden, ihr Ziel ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Und da hakt es in der Praxis nun mal tüchtig, sowohl was die Umsetzung, als auch diese Zielsetzung angeht. Durch das hier eingestellte Urteil als Diskussionsgrundlage ist zu erfahren, daß sich aus einem als Verwaltungsakt erlassene (nicht einvernehmlich, vertraglich geregelte) EGV keine Sanktion ableiten läßt. Es ist zu unterscheiden gegen Sanktionen wegen Verstößen gegen die Vorgaben des SGB, zB die Pflicht zur Ortsanwesenheit, Sanktionen gegen einvernehmlich auferlegte und akzeptierte Pflichten und Sanktionen, die nur durch die in einem Verwaltungsakt auferlegten Pflichten möglich werden. Das Gericht hat festgestellt, daß so keine rechtmäßige Sanktionsgrundlage gegeben ist.
Ist dieses Thema nicht interessant genug oder gibt es andere Gründe dafür, daß eine themenbezogene Diskussion durch Stellungnahmen verhindert wird, die sich vehement mit anderen Zusammenhängen des Sozialsystems oder des Arbeitsmarktes beschäftigen?
es "hakt" doch nur IMMER daran- daß Geld OHNE Verpflichtung gewollt wird..
gibt es aber NICHT
NIEMAND wird gezwungen ALG II zu beantragen
wer es aber haben will- muss sich mit den REGELN einverstanden erklären
wieso DU mit diesem einfachen und logischen Sachverhalt ein Problem hast- erschließt sich mir nicht
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Piedro » So 13. Jul 2014, 09:43 hat geschrieben:
Somit ist also klar, was du unter Menschenwürde verstehst und du dich nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes befindest. Die Unterbringung von Erwerbslosen in Massenunterkünften und Sozialghettos liegt bestimmt nicht im Interesse des Volkes, und ich bezweifele sehr, daß eine entsprechende Volksabstimmung jeden, der länger als ein Jahr erwerbslos ist, die Zwangsumsiedlung in entsprechende "Unterkünfte" (um das Wort Lager zu vermeiden) nach sich ziehen würde.
Was du da betreibst ist keine Diskussion, zum einen, weil du völlig argumentationsfrei unterwegs bist und dich mit Behauptungen begnügst, zum anderen, weil du nachhaltig nicht auf das Diskussionsthema eingehst.
Ich persönlich würde es begrüßen, mich sachlich mit deinem Standpunkt auseinander setzen zu können, aber dazu bedarf es halt auch die Bereitschaft und die Befähigung tatsächlich zu diskutieren und auf Begriffe wie "Jammerboliden" und ähnliche Diffamierungen zu verzichten.
es ging um die VERWEIGERER...( NICHT um ALG II Bezieher ....DU solltest schon den GESAMTEN Kontext verstehen)
und was unseren Soldaten zugemutet wird ( Würde....) - ist auch mehr als ausreichend für derartige Pappnasen...
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Piedro » So 13. Jul 2014, 09:43 hat geschrieben:
Somit ist also klar, was du unter Menschenwürde verstehst und du dich nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes befindest. Die Unterbringung von Erwerbslosen in Massenunterkünften und Sozialghettos liegt bestimmt nicht im Interesse des Volkes jeden, der länger als ein Jahr erwerbslos ist, in entsprechende "Unterkünfte" (um das Wort Lager zu vermeiden) umzusiedeln, und ich bezweifele sehr, daß eine Volksabstimmung dies nach sich ziehen würde.
Was du da betreibst ist keine Diskussion, zum einen, weil du völlig argumentationsfrei unterwegs bist und dich mit Behauptungen begnügst, zum anderen, weil du nachhaltig nicht auf das Diskussionsthema eingehst.
Ich persönlich würde es begrüßen, mich sachlich mit deinem Standpunkt auseinander setzen zu können, aber dazu bedarf es halt auch die Bereitschaft und die Befähigung tatsächlich zu diskutieren und auf Begriffe wie "Jammerboliden" und ähnliche Diffamierungen zu verzichten.
jeder zieht sich den Schuh an- der im passt.
ich habe DICH (noch) nicht als einen solchen bezeichnet...
Zuletzt geändert von Realist2014 am Sonntag 13. Juli 2014, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Tut mir leid für dich, du bist der (gefühlt) 1.00ste User, der meint, hier den Don Quichotte mimen zu müssen und hochgelehrte pseudojuristische Argumentationen bezüglich der angeblichen Unrechtmäßigkeiten der Gesetze rund um Hartz IV loslassen will. Die tatsächliche Rechtslage bleibt außen vor, nur die Vorstellungen, wie es unseren Leistungsbeziehern gefallen würde, zählen. Übrigens habe ich dich nicht direkt angesprochen, aber, wenn der Schuh paßt.... Du wirst damit leben müssen, daß deine Vorstellungen auf Widerspruch stoßen. Es hindert dich aber niemand, es z.B mir gleich zu tun und dich in einem Hilfeverein für Langzeitarbeitslose zu engagieren. Ich prophezeihe dir aber, wenn du das tust, wirst du von deinen sozialromantischen Vorstellungen schneller geheilt als dir lieb ist. Du kriegst Kontakt mit der Wirklichkeit, mit den tatsächlichen Verhaltensweisen und du wirst Enttäuschungen und falsche Versprechungen am Fließband hinnehmen müssen. Junge, wenn du diskutieren willst, einfach erst mal in die Praxis reinschnuppern.Piedro » So 13. Jul 2014, 09:30 hat geschrieben: Ich muß doch sehr bitten. Ich habe durchaus Fakten beigetragen. Es steht dir frei, auf diese einzugehen oder nicht, aber es steht dir nicht frei mir zu unterstellen, ich würde hier jammern weil ich aus eigenem Verschulden sanktioniert wurde. Diese Behauptung ist unzutreffend und auf unterstem Niveau suggstiv. Zu deiner Kenntnisnahme: 1. ich wurde noch niemals sanktioniert, 2. ich bin nicht erwerbslos, 3. ich bin durchaus in der Lage zu jeder Tageszeit aufzustehen und meinen Verpflichtungen nachzukommen, ich gehöre zu denen, die hier als "Wertschöpfer" bezeichnet werden, und von meiner Arbeit profitiert nicht nur mein Arbeitgeber, ich trage nicht unwesentlich dazu bei, die Umsätze unserer Kunden zu steigern.
Zukünftig sind unzutreffende ad personam-Posts zu unterlassen, ich lasse mir doch von dir nichts unterstellen, nur, weil du nicht bereit oder nicht fähig bist an einer sachlichen Diskussion teilzunehmen.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Piedro » So 13. Jul 2014, 09:35 hat geschrieben: Wie schaffst du es nur aus einem Beitrag, in dem es um die Geheimhaltung von Diskussionsgrundlagen geht, weil eine Kenntnisnahme dieser Grundlagen durch die Öffentlichkeit eine sachliche Arbeit des Gremiums verhindern sollen, auf eine Volksabstimmung zu kommen? Vielleicht leist du den Beitrag noch mal gaaaaaanz langsam, und wenn du verstanden hast was da steht versuch's noch mal mit einer Antwort, die sich auch auf das bezieht, was du zitierst.
das sind Nebenkriegsschauplätze
das Themas des Strangs ist WEV ..
und die MUSS keiner unterschreiben- AUSSER er will auf Kosten der Allgemeinheit leben- DANN gelten diese Regeln...
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Realist2014 » So 13. Jul 2014, 09:48 hat geschrieben:( NICHT um ALG II Bezieher ....DU solltest schon den GESAMTEN Kontext verstehen)

Du willst hier tatsächlich beweisen wollen, daß Alg 2-Empfänger/Sozialhilfeempfänger/usw. kein(e) Grundrecht(e) mehr haben ??
Oder wirfst Du lediglich mit Deiner persönlichen Meinung um Dich rum ?
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Junge, komm mir nie wieder mit deinem Geheule über Ad-Personam-Postings. Was du hier Servierst, ist nichts anderes als ein einziges Ad-Personam gegenüber denen, die dir nicht zustimmen. Hier reden Leute mit, gegen deren Qualifikation du nicht mal ansatzweise erreichst. Es ist nun mal Fakt, daß diejenigen, die sich an die Regeln einer Eingliederungsvereinbarung halten, keine Sanktionen befürchten müssen. Und diejenigen, die sich nicht daran halten, haben halt ein Problem. Und zwar eines, das sie selber verursacht haben. Da brauchen Sozialamateure wie du nicht zu kommen und irgendwas aus Gesetzeswerken zu zitieren, das sie offenbar selber nicht verstehen. Für Betroffene Angehörige steht der Weg zum Sozialamt offen. Für solche Fälle, auf die sie selber keinen Einfluß haben, sind diese Institutionen nämlich da.Piedro » So 13. Jul 2014, 09:33 hat geschrieben: Du scheinst tatsächlich nicht befähigt zu sein Texte zusammenhängend und sinnerfassende zu lesen. Weder die Unterhaltspflicht ausgebildeter Kinder nach dem SGB, noch die Installation einer Bedarfsgemeinschaft, aus der sich weder Unterhaltspflichten noch ein Einklagbares Unterhaltsrecht ableiten lassen, sind jemals Gegenstand einer EGV gewesen. Entsprechende Unstimmigkeiten lassen sich auch nicht durch das Einhalten vereinbarter Pflichten ableiten.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Loki » So 13. Jul 2014, 09:58 hat geschrieben:ALG 2 und die Knebelverträge/sittenwidrige Verträge stehen jetzt inwiefern nicht im Zusammenhang oder gar Kontext ?
Du willst hier tatsächlich beweisen wollen, daß Alg 2-Empfänger/Sozialhilfeempfänger/usw. kein(e) Grundrecht(e) mehr haben ??
Oder wirfst Du lediglich mit Deiner persönlichen Meinung um Dich rum ?
es sind weder Knebel- noch sittenwidrige Verträge
Sozialhilfe ist ein ganz anderes Thema ( hat mit ALG II NICHTS zu tun)
und jeder hat das Grundrecht- sich seinen Lebensunterhalt SELBER zu erwirtschaften
ein Grundrecht für arbeitsfähige Erwachsene - diesen OHNE Bedingungen finanziert zu bekommen- gibt es NICHT....
und das ist nicht "meine Meinung" - sonder die unseres Verfassungsgerichts...

Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Nun, dann zeige uns doch mal eine Kopie davon.Realist2014 » So 13. Jul 2014, 10:05 hat geschrieben: es sind weder Knebel- noch sittenwidrige Verträge
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Loki » So 13. Jul 2014, 10:07 hat geschrieben: Nun, dann zeige uns doch mal eine Kopie davon.
????????
ich verlasse mich da voll und ganz auf unser Verfassungsgericht.
Damit ist für MICH alles im grünen Bereich.
wie irgendwelche Amateurjuristen oder Kelleradvokaten das sehen- geht mir am A... vorbei

Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Aha. Deshalb agieren deutsche Behörden in eklatantem Ausmaß rechtswidrig. Eine seltsame Logik.Realist2014 » So 13. Jul 2014, 09:46 hat geschrieben:
es "hakt" doch nur IMMER daran- daß Geld OHNE Verpflichtung gewollt wird..
Realist, es erfordert die Befähigung zu differenzieren um sich konstruktiv mit einem Thema auseinander zu setzen. Dies scheint dir nicht gegeben zu sein. Schade, aber offenbar nicht zu ändern.wieso DU mit diesem einfachen und logischen Sachverhalt ein Problem hast- erschließt sich mir nicht
Falsch, das SGB zwingt niemanden, eine EGV zu unterschreiben, das liegt schon im Charakter eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach dem BGB, und darum handelt es sich bei einer EGV.und die MUSS keiner unterschreiben- AUSSER er will auf Kosten der Allgemeinheit leben- DANN gelten diese Regeln...
Betreff des Beitrags: Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung" Mit Zitat antworten
Piedro » So 13. Jul 2014, 09:30 hat geschrieben:
zollagent » So 13. Jul 2014, 09:07 hat geschrieben:
Da ist nichts "substantiell zu widerlegen". Es ist nichts als Gejammer "die sind alle so böse zu mir, nur weil ich ein-, zwei-, dreimal den Weg aus dem Bett nicht geschafft habe". Klage vor Gericht erheben, dann weiß man, was richtig ist. Die Erfahrung damit scheint aber nicht wirklich gut zu sein, wenn man auf Klageelegien im Internet ausweicht.
Ich muß doch sehr bitten. Ich habe durchaus Fakten beigetragen. Es steht dir frei, auf diese einzugehen oder nicht, aber es steht dir nicht frei mir zu unterstellen, ich würde hier jammern weil ich aus eigenem Verschulden sanktioniert wurde. Diese Behauptung ist unzutreffend und auf unterstem Niveau suggstiv. Zu deiner Kenntnisnahme: 1. ich wurde noch niemals sanktioniert, 2. ich bin nicht erwerbslos, 3. ich bin durchaus in der Lage zu jeder Tageszeit aufzustehen und meinen Verpflichtungen nachzukommen, ich gehöre zu denen, die hier als "Wertschöpfer" bezeichnet werden, und von meiner Arbeit profitiert nicht nur mein Arbeitgeber, ich trage nicht unwesentlich dazu bei, die Umsätze unserer Kunden zu steigern.
Zukünftig sind unzutreffende ad personam-Posts zu unterlassen, ich lasse mir doch von dir nichts unterstellen, nur, weil du nicht bereit oder nicht fähig bist an einer sachlichen Diskussion teilzunehmen.
@ Zollagent
Wenn ich juristische Argumentationen verwende, dann entnehme ich sie entweder vorhandenen Urteilen (nix pseudojuristisch, sondern nachlesbar) oder den Stellungnahmen von Juristen, die zugegebenermaßen auch nicht immer einer Meinung sind. Sollte etwas an meinen Argumenten unzutreffend sein steht es dir frei mich damit zu erfreuen, meine Irrtümer richtig zu stellen, aber bitte nicht durch Geschwafel, sondern durch ebenfalls belegte Quellen und Argumente, die diskussionsfähig sind. Und für deine Gefühle kann ich wirklich nix. Wenn dich derartige Auseinandersetzungen ermüden, dann lass es einfach, aber belaste sie nicht mit solchen Attitüden.Tut mir leid für dich, du bist der (gefühlt) 1.00ste User, der meint, hier den Don Quichotte mimen zu müssen und hochgelehrte pseudojuristische Argumentationen bezüglich der angeblichen Unrechtmäßigkeiten der Gesetze rund um Hartz IV loslassen will.
Dann solltest du mehr auf sprachliche Formalitäten achten. Wenn du dich auf eine Person beziehst und diesen Bezug mit einem "ich bla bla" beziehst, dann legst du dieser Person eine Aussage in die Mund, und in meinem Fall eine unzutreffende. Sowas nennt man Totschlagargument, guckst du Wikipedia. Sowas hat in Diskussionen nichts zu suchen, außer es ist beabsichtigt diese zu stören. Und nein, der Schuh paßt keinesfalls.Übrigens habe ich dich nicht direkt angesprochen, aber, wenn der Schuh paßt....
Du wirst damit leben müssen, daß deine Vorstellungen auf Widerspruch stoßen.
Damit habe ich kein Problem, ganz im Gegentum. Ich würde es allerdings begrüßen, wenn sich solcher Widerspruch nicht nur auf Behauptungen, Totschlagargumente und Plattitüden beruhte.
Aus welchem Grund unterstellst du mir, mit dieser "Praxis" nicht vertraut zu sein? Und wieso unterstellst du, daß Erfahrungen mit dieser Praxis meine Ansicht über widerrechtliches Vorgehen von Behörden dieser Republik revidierten? Ich habe ziemlich schlüssig ausgeführt, daß dieses widerrechtliche Vorgehen real ist, belegt durch von Bundesregierung kommunizierte Zahlen über Widersprüche und Klagen im Zusammenhang mit verhängten Sanktionen. Ich habe auf die Kosten dieser Vorgehensweise hingewiesen, die meines Wissens nicht zu ermitteln sind, aber von der Allgemeinheit getragen werden. In Folge wurde ich von dir mit dem von mir zitierten Post beglückt, von dem du nun behauptest, es hätte sich nicht auf mich bezogen. Zur Erinnerung:Es hindert dich aber niemand, es z.B mir gleich zu tun und dich in einem Hilfeverein für Langzeitarbeitslose zu engagieren. Ich prophezeihe dir aber, wenn du das tust, wirst du von deinen sozialromantischen Vorstellungen schneller geheilt als dir lieb ist. Du kriegst Kontakt mit der Wirklichkeit, mit den tatsächlichen Verhaltensweisen und du wirst Enttäuschungen und falsche Versprechungen am Fließband hinnehmen müssen. Junge, wenn du diskutieren willst, einfach erst mal in die Praxis reinschnuppern.
Schon interessant, daß die von unserer Regierung vorgelegten Zahlen dir nicht substantiell genug sind um darauf einzugehen, stattdessen schiebst du mir so einen Blödsinn unter, um dann auch noch zu bestreiten, dies sei an mich gerichtet um nachhaltig nicht auf eingestellte Argumente einzugehen.zollagent » So 13. Jul 2014, 09:07 hat geschrieben: Da ist nichts "substantiell zu widerlegen". Es ist nichts als Gejammer "die sind alle so böse zu mir, nur weil ich ein-, zwei-, dreimal den Weg aus dem Bett nicht geschafft habe". Klage vor Gericht erheben, dann weiß man, was richtig ist. Die Erfahrung damit scheint aber nicht wirklich gut zu sein, wenn man auf Klageelegien im Internet ausweicht.
Schwache Nummer.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Großer, du hast doch von der Verachtung der Gewählten gegenüber dem Volk geschrieben? Oder etwa nicht? Und damit stillschweigend vorausgesetzt, eben dieses Volk müßte ob der Sanktionen auf die Barrikkaden gehen. Das aber wird "das Volk", wenn wir mal als das Volk die Mehrheit ansehen, eben nicht tun. Eher das Gegenteil. Denn die Mehrheit ist diese ewige Anspruchshaltung, gepaart mit der Leistungsverweigerung einiger, die meinen, daß die Gesellschaft ihnen auch eine "Würdige" (wobei "würdig" durch eigene Vorstellungen definiert wird) Existenz auch ohne eigenen Einsatz finanzieren müsse, mehr als satt. Und dabei meine ich nicht wirklich die Stammtische, sondern Otto Normalverbraucher, der täglich zu seiner Schicht geht und am Ende des Monats auf seiner Gehaltsabrechnung frustriert die Höhe der Abzüge sehen muß. "Das Volk", so prophezeihe ich dir, würde einer noch wesentlich schärferen Fassung der Hartz-Gesetze und der daraus abgeleiteten Vorschriften zustimmen.Piedro » So 13. Jul 2014, 09:35 hat geschrieben: Wie schaffst du es nur aus einem Beitrag, in dem es um die Geheimhaltung von Diskussionsgrundlagen geht, weil eine Kenntnisnahme dieser Grundlagen durch die Öffentlichkeit eine sachliche Arbeit des Gremiums verhindern sollen, auf eine Volksabstimmung zu kommen? Vielleicht leist du den Beitrag noch mal gaaaaaanz langsam, und wenn du verstanden hast was da steht versuch's noch mal mit einer Antwort, die sich auch auf das bezieht, was du zitierst.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Aha, das BverfG hat etwa d. M. n. also ganz allgemein sittenwidrige Verträge "erlaubt" ? Zeige mal!Realist2014 » So 13. Jul 2014, 10:12 hat geschrieben:
????????
ich verlasse mich da voll und ganz auf unser Verfassungsgericht.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Also ehrlich gesagt, ich verstehe das Problem nicht. Wieso braucht man eigentlich diese Eingliederungsvereinbarung?
Es sollte doch für jeden selbstverständlich sein, dass man erstmal alles unternimmt um selbst über die Runden zu kommen, bevor man sich von der Allgemeinheit unterstützen lässt.
Es sollte doch für jeden selbstverständlich sein, dass man erstmal alles unternimmt um selbst über die Runden zu kommen, bevor man sich von der Allgemeinheit unterstützen lässt.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Ich lasse mir von dir nicht unterstellen, ich sei sanktioniert worden, um meinen Argumenten ausweichen zu können. Auch bist du nicht mit meinen Qualifikationen und meiner Vita vertraut, also lehne dich besser nicht zu weit aus dem Fenster. Und wenn die eigenen Qualifikationen eine sachliche Auseinandersetzung mit weniger qualifizierten Beteiligten verhindert, ist das auch kein Ruhmesblatt.zollagent » So 13. Jul 2014, 10:01 hat geschrieben: Junge, komm mir nie wieder mit deinem Geheule über Ad-Personam-Postings. Was du hier Servierst, ist nichts anderes als ein einziges Ad-Personam gegenüber denen, die dir nicht zustimmen. Hier reden Leute mit, gegen deren Qualifikation du nicht mal ansatzweise erreichst.
Lies dir das eingangs eingestellte Urteil noch mal durch, dann siehst du, das du falsch liegst.Es ist nun mal Fakt, daß diejenigen, die sich an die Regeln einer Eingliederungsvereinbarung halten, keine Sanktionen befürchten müssen.
Wo habe ich denn hier aus einem Gesetz zitiert? Nirgendwo? Richtig! Aber verstanden habe ich es nicht? Interessant.Da brauchen Sozialamateure wie du nicht zu kommen und irgendwas aus Gesetzeswerken zu zitieren, das sie offenbar selber nicht verstehen.

Hier erkenne ich ein Informationsdefizit, aber das zu beheben hat nichts mit dem Thema der Diskussion zu tun und zum Glück nicht meine Aufgabe.Für Betroffene Angehörige steht der Weg zum Sozialamt offen. Für solche Fälle, auf die sie selber keinen Einfluß haben, sind diese Institutionen nämlich da.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Niemand muß diese angeblichen Knebelverträge eingehen. Wer von der Gesellschaft alimentiert werden will, der muß auch eine Gegenleistung dafür erbringen. Erbringt er/sie diese nicht, gibt's eben auch nicht die volle Leistung. Und das zu Recht. Leistungen nach SGB II sind keine vorgezogene Rente. Sie sind eine Überbrückungshilfe, bis wieder durch eigene Arbeit der Unterhalt sichergestellt werden kann.Loki » So 13. Jul 2014, 09:58 hat geschrieben:ALG 2 und die Knebelverträge/sittenwidrige Verträge stehen jetzt inwiefern nicht im Zusammenhang oder gar Kontext ?
Du willst hier tatsächlich beweisen wollen, daß Alg 2-Empfänger/Sozialhilfeempfänger/usw. kein(e) Grundrecht(e) mehr haben ??
Oder wirfst Du lediglich mit Deiner persönlichen Meinung um Dich rum ?
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Das werte ich mal als interpretatorische Freiheit.zollagent » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Großer, du hast doch von der Verachtung der Gewählten gegenüber dem Volk geschrieben? Oder etwa nicht? Und damit stillschweigend vorausgesetzt, eben dieses Volk müßte ob der Sanktionen auf die Barrikkaden gehen.

Ich habe die Stellungnahme des Ministeriums (Ablehnungsbescheid zum Widerspruch eines Rechtsanwalts) eingestellt und die Quelle verlinkt. Hier handelt es sich um Fakten, auf die einzugehen dir grundsätzlich möglich ist. An deiner Kaffeesatzleserei im Folgenden möchte ich mich nicht beteiligen.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Richtig. Stichwort Vertragsfreiheit. Wer keine EGV unterschreibt, verliert deshalb auch nicht seinen Leistungsanspruch.zollagent » So 13. Jul 2014, 10:23 hat geschrieben: Niemand muß diese angeblichen Knebelverträge eingehen.
Falsch, denn Alg-II steht nicht nur erwerbsfähigen Personen zu. Außerdem soll eine EGV keine "Gegenleistung" sicherstellen, wie bereits ausgeführt werden hier einvernehmlich die Rechte und Pflichten des Leistungsberechtigten UND des Jobcenters vereinbart, um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, nicht, um eine "Gegenleistung" festzulegen.Wer von der Gesellschaft alimentiert werden will, der muß auch eine Gegenleistung dafür erbringen.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Eine "Gegenleistung" in Form von Abtretung der Grundrechte ? Unmachbar!zollagent » So 13. Jul 2014, 10:23 hat geschrieben:[...] der muß auch eine Gegenleistung dafür erbringen. [...]
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Wie gesagt: in der Eingliederungsvereinbarung werden einvernehmlich die beiderseitigen Pflichten und Rechte geregelt, die dazu führen sollen, eine, im Idealfall sozialversicherungspflichtige und auskömmliche Arbeit zu finden. Die EGV hat den Charakter eines Vertrages nach dem BGB und ist immer für sechs Monate gültig. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Eine EGV ist keine Voraussetzung für den Leistungsbezug. Kommt es nicht zu diesem einvernehmlichen Vertrag, kann eine EGV als Verwaltungsakt erlassen werden.3x schwarzer Kater » So 13. Jul 2014, 10:21 hat geschrieben:Also ehrlich gesagt, ich verstehe das Problem nicht. Wieso braucht man eigentlich diese Eingliederungsvereinbarung?
Es sollte doch für jeden selbstverständlich sein, dass man erstmal alles unternimmt um selbst über die Runden zu kommen, bevor man sich von der Allgemeinheit unterstützen lässt.
Und damit sind wir (endlich mal wieder) beim Thema dieses Threads. Ein Gericht hat nun festgestellt, daß Verstöße gegen Pflichten, die per Verwaltungsakt (einseitig) festgeschrieben wurden, nicht sanktionierbar sind, sondern nur jene Verstöße, die bereits im SGB mit Sanktionen belegt werden. Dies ist ein hochbrisantes Urteil, das enorme Folgen nach sich ziehen kann.
Anders als in allen anderen, deutschen Behörden, ist ein Überprüfungsantrag (die Behörde wird verpflichtet, die eigenen Entscheidungen rechtlich zu prüfen und das entsprechend zu bescheiden, gegen diesen Bescheid stehen dann wieder Rechtsmittel zur Verfügung: Widerspruch und Klage) nur für die letzten zwei Jahre möglich. Aufgrund dieses Urteils müßten dann also alle Sanktionsbescheide der letzten zwei Jahre, die im Geltungsbereich dieses Gerichtes aufgrund von Verstößen gegen Pflichten aus einem Verwaltungsakt ausgesprochen wurden, korrigiert und die einbehaltendenen Gelder rückwirkend ausgezahlt werden, wenn die Betroffenen einen Überprüfungsantrag stellen und im Falle einer Ablehnung den Rechtsweg beschreiten.
Wer auch nur ein wenig mit der Praxis der Jobcenter in diesem gerichtlichen Geltungsbereiches vertraut ist (Mainarbeit) weiß, daß da einiges auf die Gerichte zukommen wird, da gerade diese Behörden nicht gerade für rechtskonformes Vorgehen brilliert. Der letzte Klops, den ich da mitgekriegt habe: das JC hat eine EGV von einem vierzehnjährigen Schüler (nicht erwerbsfähig, da schulpflichtig) erpresst (die Mutter wurde mit der Androhung von Leistungsentzug unter Druck gesetzt). Erst als mediales Interesse erregt wurde, nahm man diese widerrechtliche EGV zurück.
(Beleg: http://erbendertara.wordpress.com/2014/ ... -ein-kind/)
Zuletzt geändert von Piedro am Sonntag 13. Juli 2014, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:30 hat geschrieben: Richtig. Stichwort Vertragsfreiheit. Wer keine EGV unterschreibt, verliert deshalb auch nicht seinen Leistungsanspruch.
Falsch, denn Alg-II steht nicht nur erwerbsfähigen Personen zu. Außerdem soll eine EGV keine "Gegenleistung" sicherstellen, wie bereits ausgeführt werden hier einvernehmlich die Rechte und Pflichten des Leistungsberechtigten UND des Jobcenters vereinbart, um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, nicht, um eine "Gegenleistung" festzulegen.
doch
egal wie viele Runden Du und Loki hier Karussell
was IHR wollt ist eine Ableitung eines BGE aus dem SGB für Arbeitsfähige...
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die "Gegenleistung" ist die Einhaltung der REGELN- dazu gehört auch TERMINE einhalten...
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Das habe ich schon verstanden, aber dennoch erschließt sich der Sinn nicht.Piedro » So 13. Jul 2014, 11:41 hat geschrieben:
Wie gesagt: in der Eingliederungsvereinbarung werden einvernehmlich die beiderseitigen Pflichten und Rechte geregelt, die dazu führen sollen, eine, im Idealfall sozialversicherungspflichtige und auskömmliche Arbeit zu finden. Die EGV hat den Charakter eines Vertrages nach dem BGB und ist immer für sechs Monate gültig. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Eine EGV ist keine Voraussetzung für den Leistungsbezug. Kommt es nicht zu diesem einvernehmlichen Vertrag, kann eine EGV als Verwaltungsakt erlassen werden.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:41 hat geschrieben: Wie gesagt: in der Eingliederungsvereinbarung werden einvernehmlich die beiderseitigen Pflichten und Rechte geregelt, die dazu führen sollen, eine, im Idealfall sozialversicherungspflichtige und auskömmliche Arbeit zu finden. Die EGV hat den Charakter eines Vertrages nach dem BGB und ist immer für sechs Monate gültig. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Eine EGV ist keine Voraussetzung für den Leistungsbezug. Kommt es nicht zu diesem einvernehmlichen Vertrag, kann eine EGV als Verwaltungsakt erlassen werden.
Und damit sind wir (endlich mal wieder) beim Thema dieses Threads. Ein Gericht hat nun festgestellt, daß Verstöße gegen Pflichten, die per Verwaltungsakt (einseitig) festgeschrieben wurden, nicht sanktionierbar sind, sondern nur jene Verstöße, die bereits im SGB mit Sanktionen belegt werden. Dies ist ein hochbrisantes Urteil, das enorme Folgen nach sich ziehen kann.
Anders als in allen anderen, deutschen Behörden, ist ein Überprüfungsantrag (die Behörde wird verpflichtet, die eigenen Entscheidungen rechtlich zu prüfen und das entsprechend zu bescheiden, gegen diesen Bescheid stehen dann wieder Rechtsmittel zur Verfügung: Widerspruch und Klage) nur für die letzten zwei Jahre möglich. Aufgrund dieses Urteils müßten dann also alle Sanktionsbescheide der letzten zwei Jahre, die im Geltungsbereich dieses Gerichtes aufgrund von Verstößen gegen Pflichten aus einem Verwaltungsakt ausgesprochen wurden, korrigiert und die einbehaltendenen Gelder rückwirkend ausgezahlt werden, wenn die Betroffenen einen Überprüfungsantrag stellen und im Falle einer Ablehnung den Rechtsweg beschreiten.
Wer auch nur ein wenig mit der Praxis der Jobcenter in diesem gerichtlichen Geltungsbereiches vertraut ist (Mainarbeit) weiß, daß da einiges auf die Gerichte zukommen wird, da gerade diese Behörden nicht gerade für rechtskonformes Vorgehen brilliert. Der letzte Klops, den ich da mitgekriegt habe: das JC hat eine EGV von einem vierzehnjährigen Schüler (nicht erwerbsfähig, da schulpflichtig) erpresst (die Mutter wurde mit der Androhung von Leistungsentzug unter Druck gesetzt). Erst als mediales Interesse erregt wurde, nahm man diese widerrechtliche EGV zurück.
(Beleg: http://erbendertara.wordpress.com/2014/ ... -ein-kind/)
na
dann warten wir doch einfach- was das Verfassungsgericht dazu sagt
ich bin mir sicher - was es sagen wird....
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
was laberst du blos?Loki » So 13. Jul 2014, 10:30 hat geschrieben: Eine "Gegenleistung" in Form von Abtretung der Grundrechte ? Unmachbar!
es gibt KEIN Grundrecht auf ein BGE ...
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
zollagent » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Großer, du hast doch von der Verachtung der Gewählten gegenüber dem Volk geschrieben? Oder etwa nicht? Und damit stillschweigend vorausgesetzt, eben dieses Volk müßte ob der Sanktionen auf die Barrikkaden gehen. Das aber wird "das Volk", wenn wir mal als das Volk die Mehrheit ansehen, eben nicht tun. Eher das Gegenteil. Denn die Mehrheit ist diese ewige Anspruchshaltung, gepaart mit der Leistungsverweigerung einiger, die meinen, daß die Gesellschaft ihnen auch eine "Würdige" (wobei "würdig" durch eigene Vorstellungen definiert wird) Existenz auch ohne eigenen Einsatz finanzieren müsse, mehr als satt. Und dabei meine ich nicht wirklich die Stammtische, sondern Otto Normalverbraucher, der täglich zu seiner Schicht geht und am Ende des Monats auf seiner Gehaltsabrechnung frustriert die Höhe der Abzüge sehen muß. "Das Volk", so prophezeihe ich dir, würde einer noch wesentlich schärferen Fassung der Hartz-Gesetze und der daraus abgeleiteten Vorschriften zustimmen.
richtig
deswegen ist die Agenda2020 überfällig....

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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:30 hat geschrieben: Richtig. Stichwort Vertragsfreiheit. Wer keine EGV unterschreibt, verliert deshalb auch nicht seinen Leistungsanspruch.
Falsch, denn Alg-II steht nicht nur erwerbsfähigen Personen zu. Außerdem soll eine EGV keine "Gegenleistung" sicherstellen, wie bereits ausgeführt werden hier einvernehmlich die Rechte und Pflichten des Leistungsberechtigten UND des Jobcenters vereinbart, um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, nicht, um eine "Gegenleistung" festzulegen.
wir diskutieren hier aber NUR über die ( und auch nur über eine Untermenge davon- die gerne ein BGE hätten)
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Nein. Nicht nach geltendem Recht. 1. ist kein Leistungsberechtigter zum Abschluß einer EGV verpflichtet, zweitens sind Pflichten zur Wiedereingliederung keine "Gegenleistung".Realist2014 » So 13. Jul 2014, 10:48 hat geschrieben:
doch
Putz mal deine Kristallkugel, dies ist hier gar nicht Thema, sonst würde ich mich in einem entsprechenden Thread zu Wort melden.was IHR wollt ist eine Ableitung eines BGE aus dem SGB für Arbeitsfähige...
Die, unter Heranziehung der Diskussionsgrundlage (Urteil Seite 1) entweder aus dem SGB generiert oder in einer EGV einvernehmlich festgeschrieben werden, nicht aber per VA erlassen werden können. Sowas aber auch!die "Gegenleistung" ist die Einhaltung der REGELN- dazu gehört auch TERMINE einhalten...
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Aha. Deshalb agieren deutsche Behörden in eklatantem Ausmaß rechtswidrig. Eine seltsame Logik.
Zollagent:Die von dir behauptete angebliche Rechtswidrigkeit besteht so nicht.
Zollagent: Er kommt zu einem anderen Schluß als du. Und das auf der Grundlage der gültigen Rechtsprechung. Mag ja sein, daß es dir nicht gefällt, daß es dir "ungerecht" erscheint. Aber das ist subjektiv. Und damit ungültig.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Realist, es erfordert die Befähigung zu differenzieren um sich konstruktiv mit einem Thema auseinander zu setzen. Dies scheint dir nicht gegeben zu sein. Schade, aber offenbar nicht zu ändern.
Zollagent: Zuerst "falsch" krähen und dann zustimmen. Du bist schon ne Marke!Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Falsch, das SGB zwingt niemanden, eine EGV zu unterschreiben, das liegt schon im Charakter eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach dem BGB, und darum handelt es sich bei einer EGV.
Zollagent: Offenbar sind deine "angesprochenen Urteile" aber keine Grundsatzurteile. Du mußt die Rechtsprechung, wenn du dich schon auf sie berufst, schon komplett hernehmen und nicht nur die vermeintlich passenden Rosinen rauspicken.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Wenn ich juristische Argumentationen verwende, dann entnehme ich sie entweder vorhandenen Urteilen (nix pseudojuristisch, sondern nachlesbar) oder den Stellungnahmen von Juristen, die zugegebenermaßen auch nicht immer einer Meinung sind. Sollte etwas an meinen Argumenten unzutreffend sein steht es dir frei mich damit zu erfreuen, meine Irrtümer richtig zu stellen, aber bitte nicht durch Geschwafel, sondern durch ebenfalls belegte Quellen und Argumente, die diskussionsfähig sind. Und für deine Gefühle kann ich wirklich nix. Wenn dich derartige Auseinandersetzungen ermüden, dann lass es einfach, aber belaste sie nicht mit solchen Attitüden.
Zollagent: Das mit der Muttersprache üben wir nochmal. Wenn ich dich angesprochen hätte, dann wäre das direkt geschehen. Vielleicht schaffst du es dann, deine Empfindlichkeiten ein bißchen zurückzuschrauben.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Dann solltest du mehr auf sprachliche Formalitäten achten. Wenn du dich auf eine Person beziehst und diesen Bezug mit einem "ich bla bla" beziehst, dann legst du dieser Person eine Aussage in die Mund, und in meinem Fall eine unzutreffende. Sowas nennt man Totschlagargument, guckst du Wikipedia. Sowas hat in Diskussionen nichts zu suchen, außer es ist beabsichtigt diese zu stören. Und nein, der Schuh paßt keinesfalls.
Zollagent: Dann solltest du mal nach diesen Kriterien deine Aussagen hier prüfen.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Damit habe ich kein Problem, ganz im Gegentum. Ich würde es allerdings begrüßen, wenn sich solcher Widerspruch nicht nur auf Behauptungen, Totschlagargumente und Plattitüden beruhte.
Zollagent: Deine Aussagen sagen mir das. So wie du "argumentieren" Leute, die nicht die geringsten Erfahrungswerte haben, sondern ihre Thesen aus irgendwelchen Berichten im Internet oder sonstigen Medien holen. Glaub mir, Solche wie du sind mir schon zu Dutzenden über den Weg gelaufen. Auch als "Praktikanten" in unserem Hilfeverein. Viele davon kamen mit der Vorstellung, Anwalt für die Benachteiligten sein zu müssen. Deren Einstellung hielt maximal eine Woche.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Aus welchem Grund unterstellst du mir, mit dieser "Praxis" nicht vertraut zu sein?
Zollagent: Weil du dann sehr schnell erfahren würdest, daß die wenigsten Bescheide der Behörden fehlerhaft sind, aber die Anzahl der Ausreden über versäumte Termine Legion. Deine Berichte, die du so liest, schildern die Sichtweise derer, die vermeintlich einer unrechtmäßigen Sanktion unterlagen, aber keinesfalls die Gründe, warum sie verhängt wurde. Sie ist schlichtweg einseitig und daher unbrauchbar.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Und wieso unterstellst du, daß Erfahrungen mit dieser Praxis meine Ansicht über widerrechtliches Vorgehen von Behörden dieser Republik revidierten?
Zollagent: Deine "Schlüssigkeit" ist ziemlich konstruiert und belegt darüber hinaus, was ich dir vorher vorhielt, nämlich, daß du nicht die geringste Praxiserfahrung hast. Die globalen Berichte, auf die du dich berufst, ersetzen die persönliche Erfahrung nicht.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Ich habe ziemlich schlüssig ausgeführt, daß dieses widerrechtliche Vorgehen real ist, belegt durch von Bundesregierung kommunizierte Zahlen über Widersprüche und Klagen im Zusammenhang mit verhängten Sanktionen.
Zollagent: Wie ich schon schrieb, wenn der Schuh paßt, mußt du ihn anziehen.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Ich habe auf die Kosten dieser Vorgehensweise hingewiesen, die meines Wissens nicht zu ermitteln sind, aber von der Allgemeinheit getragen werden. In Folge wurde ich von dir mit dem von mir zitierten Post beglückt, von dem du nun behauptest, es hätte sich nicht auf mich bezogen. ...
Zollagent: Die schwache Nummer zeigen die Sozialtheorethiker, die so wie du keinerlei Praxiserfahrung haben, aber meinen, aufgrund irgendwelcher Veröffentlichungen rechtlich unhaltbare Anspruchstellungen befürworten zu können. Niemand behauptet, daß die Behörden immer fehlerfrei arbeiten, aber für derlei Korrekturen haben wir unser Gerichtswesen. Von Verantwortungsbewußtsein gegenüber denjenigen, die all das bezahlen dürfen, ist keine Spur zu sehen. Und so lange das so ist, wird Forderungen wie den Deinen entgegengetreten werden.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben:Schon interessant, daß die von unserer Regierung vorgelegten Zahlen dir nicht substantiell genug sind um darauf einzugehen, stattdessen schiebst du mir so einen Blödsinn unter, um dann auch noch zu bestreiten, dies sei an mich gerichtet um nachhaltig nicht auf eingestellte Argumente einzugehen.
Schwache Nummer.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Wie kommst du denn darauf, daß es hier zu einer Verfassungsvorlage kommen wird? Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Diese Vorlage müßte vom Beklagten auf den Weg gebracht werden, und bis jetzt gab es noch nie das kleinste Anzeichen dafür, daß die Geschäftsführer eines JC ein Interesse daran hatten, das Verfassungsgericht zu involvieren. Zumindest ist mir nichts dergleichen bekannt.Realist2014 » So 13. Jul 2014, 10:50 hat geschrieben:
na
dann warten wir doch einfach- was das Verfassungsgericht dazu sagt
ich bin mir sicher - was es sagen wird....
Nö. Du bemühst diese "Untermenge" lediglich, um das eigentliche Diskussionsthema auszuhebeln, und nun versuchst du ein Argument zu negieren, das deine Bemühungen ad absurdum führt. Mit "diskutieren" hat das nur am Rande zu tun.Realist2014 » So 13. Jul 2014, 10:55 hat geschrieben: wir diskutieren hier aber NUR über die ( und auch nur über eine Untermenge davon- die gerne ein BGE hätten)
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Welche "Termine" ? Welche Nichtwahrnehmung von welchen Terminen erlauben Beschneidungen der Grundrechte ?Realist2014 » So 13. Jul 2014, 10:48 hat geschrieben: die "Gegenleistung" ist die Einhaltung der REGELN- dazu gehört auch TERMINE einhalten...
Welche Eingliederungsvereinbarung mit sittenwidrigen Inhalten sollte wie jemals ein Grund für eine Grundrechtbeschneidung sein ?
Wenn da drinne steht, daß man nach einem Lottogewinn in Höhe von einer Millionen Euro nicht unbedingt typischer ALG 2 - Empfänger bleibt, ist hierbei nicht das Thema.
Nochmal: wo glaubst Du steht geschrieben, daß Grundrechte von Alg2-Empfängern de jure beschnitten werden dürfen ?
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Schache Replik. Es geht um die Eingliederungsvereinbarungen und die sind eben nicht sittenwidrig. Halt dich bitte ans Thema.Loki » So 13. Jul 2014, 10:20 hat geschrieben: Aha, das BverfG hat etwa d. M. n. also ganz allgemein sittenwidrige Verträge "erlaubt" ? Zeige mal!
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Piedro » So 13. Jul 2014, 11:00 hat geschrieben: Wie kommst du denn darauf, daß es hier zu einer Verfassungsvorlage kommen wird? Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Diese Vorlage müßte vom Beklagten auf den Weg gebracht werden, und bis jetzt gab es noch nie das kleinste Anzeichen dafür, daß die Geschäftsführer eines JC ein Interesse daran hatten, das Verfassungsgericht zu involvieren. Zumindest ist mir nichts dergleichen bekannt.
Nö. Du bemühst diese "Untermenge" lediglich, um das eigentliche Diskussionsthema auszuhebeln, und nun versuchst du ein Argument zu negieren, das deine Bemühungen ad absurdum führt. Mit "diskutieren" hat das nur am Rande zu tun.
na- wenn es so unwichtig ist- warum dann das ganze Theater?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Nein. Egal wie sittenwidrige Verträge zustande gekommen sind oder einem unter die Nase gerieben werden. Grundrecht ist Grundrecht und bleibt Grundrecht.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:55 hat geschrieben: Die, unter Heranziehung der Diskussionsgrundlage (Urteil Seite 1) entweder aus dem SGB generiert oder in einer EGV einvernehmlich festgeschrieben werden, nicht aber per VA erlassen werden können. Sowas aber auch!
Und sittenwidrige Verträge werden gesetzeskonform entsprechend gewertet.
Zuletzt geändert von Loki am Sonntag 13. Juli 2014, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Loki » So 13. Jul 2014, 11:01 hat geschrieben: Welche "Termine" ? Welche Nichtwahrnehmung von welchen Terminen erlauben Beschneidungen der Grundrechte ?
Welche Eingliederungsvereinbarung mit sittenwidrigen Inhalten sollte wie jemals ein Grund für eine Grundrechtbeschneidung sein ?
Wenn da drinne steht, daß man nach einem Lottogewinn in Höhe von einer Millionen Euro nicht unbedingt typischer ALG 2 - Empfänger bleibt, ist hierbei nicht das Thema.
Nochmal: wo glaubst Du steht geschrieben, daß Grundrechte von Alg2-Empfängern de jure beschnitten werden dürfen ?
es handelt sich dabei nicht um die "Beschneidung von Grundrechten"
hat das Verfassungsgericht klar festgestellt
offensichtlich hast DU damit ein Problem....
es gibt KEIN "Grundrecht" auf ein BGE....

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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Loki » So 13. Jul 2014, 11:07 hat geschrieben: Nein. Egal wie sittenwidrige Verträge zustande gekommen sind oder einem unter die Nase gerieben werden. Grundrecht ist Grundrecht und bleibt Grundrecht.
Und sittenwidrige Verträge werden gesetzeskonform entsprechend gewertet.
sicher
nur DAS- was DU also solches gerne hättest ( oder dir zusammen reimst) - DAS gibt es SO NICHT
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
bis jetzt haben weder Loki noch Piedro etwas zu den GRUND-PFLICHTEN der ALG II Empfänger geschrieben..
ich warte....
ich warte....

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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Kennst Du etwa die Grundrechtsbrüche darin ?zollagent » So 13. Jul 2014, 11:04 hat geschrieben: Schache Replik. Es geht um die Eingliederungsvereinbarungen und die sind eben nicht sittenwidrig. Halt dich bitte ans Thema.

In den ALG2-Foren kursieren viele Kopien solcher "Verträge", die derartiges als "Vertragstext" enthalten.
Nun, ich nehme mal an, daß das Personal auch nicht unbedingt in Vertragsrecht geschult wurde - in Bezug auf die Grundrechte, Grundgesetz und Menschenrechte teils offenbar auch nicht. So der Eindruck, den man gewinnt, wenn man sich Erfahrungsberichte durchliest.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Mit Verlaub, ich habe die Zahlen der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage eingestellt.zollagent » So 13. Jul 2014, 11:00 hat geschrieben:
Zollagent:Die von dir behauptete angebliche Rechtswidrigkeit besteht so nicht.
Widersprüche gegen Sanktionsbescheide zu ca. 35% zugunsten der Beschwerdeführer entschieden.
Klagen gegen die Ablehnung dazu zu ca. 45% zugunsten der Kläger entschieden.
Das belegt eindeutig, daß hier Rechtswidrigkeit vorliegt.
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Realist, es erfordert die Befähigung zu differenzieren um sich konstruktiv mit einem Thema auseinander zu setzen. Dies scheint dir nicht gegeben zu sein. Schade, aber offenbar nicht zu ändern.
Lach! DER war gut, darf ich dich bei Gelegenheit zitieren?Zollagent: . Aber das ist subjektiv. Und damit ungültig.
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Falsch, das SGB zwingt niemanden, eine EGV zu unterschreiben, das liegt schon im Charakter eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach dem BGB, und darum handelt es sich bei einer EGV.
Es ist definitiv falsch, daß der Abschluß einer EGV zu den Pflichten eines Leistungsberechtigten gehört. Und ich habe kein Problem damit zuzustimmen, wenn meine Argumente widerlegt wurden, was ich hier allerdings nicht erkennen kann.Zollagent: Zuerst "falsch" krähen und dann zustimmen. Du bist schon ne Marke!
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Wenn ich juristische Argumentationen verwende, dann entnehme ich sie entweder vorhandenen Urteilen (nix pseudojuristisch, sondern nachlesbar) oder den Stellungnahmen von Juristen, die zugegebenermaßen auch nicht immer einer Meinung sind. Sollte etwas an meinen Argumenten unzutreffend sein steht es dir frei mich damit zu erfreuen, meine Irrtümer richtig zu stellen, aber bitte nicht durch Geschwafel, sondern durch ebenfalls belegte Quellen und Argumente, die diskussionsfähig sind. Und für deine Gefühle kann ich wirklich nix. Wenn dich derartige Auseinandersetzungen ermüden, dann lass es einfach, aber belaste sie nicht mit solchen Attitüden.
Ich habe hier noch gar kein Urteil eingestellt, sondern mich lediglich auf jenes Urteil bezogen, daß bei Threaderöffnung als Diskussionsgrundlage geliefert wurde. Und ich habe auch geschrieben, daß dieses Urteil nur im Geltungsbereich des Gerichtes als Rechtsgrundlage tauglich ist, dort ist es allerdings nicht mehr anfechtbar. Argumentativ kann es aber durchaus vor anderen Sozialgerichten verwendet werden.Zollagent: Offenbar sind deine "angesprochenen Urteile" aber keine Grundsatzurteile. Du mußt die Rechtsprechung, wenn du dich schon auf sie berufst, schon komplett hernehmen und nicht nur die vermeintlich passenden Rosinen rauspicken.
Das ist ein Manko unseres Rechtssystems: die Rechtsprechung eines Landessozialgerichtes ist nicht für die SGs anderer Bundesländer verbindlich. Entsprechend gibt es Ungleichbehandlungen je nach Bundesland. Ein Preis für den Föderalismus.
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Dann solltest du mehr auf sprachliche Formalitäten achten. Wenn du dich auf eine Person beziehst und diesen Bezug mit einem "ich bla bla" beziehst, dann legst du dieser Person eine Aussage in die Mund, und in meinem Fall eine unzutreffende. Sowas nennt man Totschlagargument, guckst du Wikipedia. Sowas hat in Diskussionen nichts zu suchen, außer es ist beabsichtigt diese zu stören. Und nein, der Schuh paßt keinesfalls.
Lassen wir das, so empfindlich bin ich gar nicht, daß würde manches aufwerten, was das nicht wert wäre. Fakt ist jedenfalls, daß ich nicht in diese Schublade passe. Wenn das angekommen ist: prima!Zollagent: Das mit der Muttersprache üben wir nochmal. Wenn ich dich angesprochen hätte, dann wäre das direkt geschehen. Vielleicht schaffst du es dann, deine Empfindlichkeiten ein bißchen zurückzuschrauben.
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Damit habe ich kein Problem, ganz im Gegentum. Ich würde es allerdings begrüßen, wenn sich solcher Widerspruch nicht nur auf Behauptungen, Totschlagargumente und Plattitüden beruhte.
Gern, aber mit diesem pauschalen Ratschlag ist mir da nicht gedient, da müßtest du etwas konkreter werden. Gern auch per PN, um den Diskussionsverlauf nicht unnötig zu stören.Zollagent: Dann solltest du mal nach diesen Kriterien deine Aussagen hier prüfen.
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Aus welchem Grund unterstellst du mir, mit dieser "Praxis" nicht vertraut zu sein?
Zu deinen persönlichen Erfahrungen kann ich dir naturgemäß nix erwidern, aber sei versichert: so ganz frei von Erfahrungswerten bin ich nicht. Und es fällt mir schwer zu glauben, daß dir "solche wie ich" schon en gros begegnet sind. Was mir eigentlich auch wurscht ist.Zollagent: Deine Aussagen sagen mir das. So wie du "argumentieren" Leute, die nicht die geringsten Erfahrungswerte haben, sondern ihre Thesen aus irgendwelchen Berichten im Internet oder sonstigen Medien holen. Glaub mir, Solche wie du sind mir schon zu Dutzenden über den Weg gelaufen. Auch als "Praktikanten" in unserem Hilfeverein. Viele davon kamen mit der Vorstellung, Anwalt für die Benachteiligten sein zu müssen. Deren Einstellung hielt maximal eine Woche.
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Und wieso unterstellst du, daß Erfahrungen mit dieser Praxis meine Ansicht über widerrechtliches Vorgehen von Behörden dieser Republik revidierten?
Aha. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit kannst du, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Bereichen, alles über Widersprüche (stattgegeben, abgelehnt) und Klagen (dito) nachlesen. Glaubst du wirklich, daß die Überlastung der Sozialgerichte, die noch immer überwiegend zu Gunsten der Kläger entscheiden, vor allem wenn es um Sanktionen wegen Meldeversäumnissen geht, weil kein unrechtmäßiges Vorgehen feststellbar war?Zollagent: Weil du dann sehr schnell erfahren würdest, daß die wenigsten Bescheide der Behörden fehlerhaft sind, aber die Anzahl der Ausreden über versäumte Termine Legion. Deine Berichte, die du so liest, schildern die Sichtweise derer, die vermeintlich einer unrechtmäßigen Sanktion unterlagen, aber keinesfalls die Gründe, warum sie verhängt wurde. Sie ist schlichtweg einseitig und daher unbrauchbar.
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Ich habe ziemlich schlüssig ausgeführt, daß dieses widerrechtliche Vorgehen real ist, belegt durch von Bundesregierung kommunizierte Zahlen über Widersprüche und Klagen im Zusammenhang mit verhängten Sanktionen.
Ich denke, darauf habe ich gerade geantwortet. Ich bin offen für Belege deiner Postion, daß keine eklatanten Rechtsbrüche seitens der Sozialbehörden vorliegen. Ich wäre dir dafür sogar ausgesprochen dankbar.Zollagent: Deine "Schlüssigkeit" ist ziemlich konstruiert und belegt darüber hinaus, was ich dir vorher vorhielt, nämlich, daß du nicht die geringste Praxiserfahrung hast. Die globalen Berichte, auf die du dich berufst, ersetzen die persönliche Erfahrung nicht.
Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben: Ich habe auf die Kosten dieser Vorgehensweise hingewiesen, die meines Wissens nicht zu ermitteln sind, aber von der Allgemeinheit getragen werden. In Folge wurde ich von dir mit dem von mir zitierten Post beglückt, von dem du nun behauptest, es hätte sich nicht auf mich bezogen. ...
Wie schon geschrieben: lassen wir das, das führt zu nix.Zollagent: Wie ich schon schrieb, wenn der Schuh paßt, mußt du ihn anziehen.
Zollagent: Die schwache Nummer zeigen die Sozialtheorethiker, die so wie du keinerlei Praxiserfahrung haben, aber meinen, aufgrund irgendwelcher Veröffentlichungen rechtlich unhaltbare Anspruchstellungen befürworten zu können. Niemand behauptet, daß die Behörden immer fehlerfrei arbeiten, aber für derlei Korrekturen haben wir unser Gerichtswesen. Von Verantwortungsbewußtsein gegenüber denjenigen, die all das bezahlen dürfen, ist keine Spur zu sehen. Und so lange das so ist, wird Forderungen wie den Deinen entgegengetreten werden.[/quote]Piedro » So 13. Jul 2014, 10:15 hat geschrieben:Schon interessant, daß die von unserer Regierung vorgelegten Zahlen dir nicht substantiell genug sind um darauf einzugehen, stattdessen schiebst du mir so einen Blödsinn unter, um dann auch noch zu bestreiten, dies sei an mich gerichtet um nachhaltig nicht auf eingestellte Argumente einzugehen.
Schwache Nummer.
Jaja, keine Praxiserfahrung. Du mußt es ja wissen, im Gegentum zu mir.

Ein Berliner Sozialrichter hat den JC vor etwa zwei Jahren vorgeworfen, sie würden unnötige Klagen provozieren und diese auch noch verschleppen. Dies wurde in den Medien kommuniziert. Vermutlich fehlt es dem Mann auch an Praxiserfahrung.

Zuletzt geändert von Piedro am Sonntag 13. Juli 2014, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Realist2014 » So 13. Jul 2014, 11:07 hat geschrieben: es handelt sich dabei nicht um die "Beschneidung von Grundrechten"

Definiere "dabei" bzw. worauf bezieht sich Dein Wort "dabei" ?
Was hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt ?hat das Verfassungsgericht klar festgestellt
Schiebe mal einen Quelllink rüber, damit Dich auch mal jemand versteht.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Es nur wichtig, was vor dem Verfassungsgericht landet? Und wenn die Beklagten (Sozialbehörden) keine Verfassungsbeschwerde einreichen, ist es unwichtig?Realist2014 » So 13. Jul 2014, 11:05 hat geschrieben:
na- wenn es so unwichtig ist- warum dann das ganze Theater?
Seltsame Sicht der Dinge.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
"Entschieden" und geurteilt von lediglich sog. Sozialgerichten ?Piedro » So 13. Jul 2014, 11:19 hat geschrieben: Widersprüche gegen Sanktionsbescheide zu ca. 35% zugunsten der Beschwerdeführer entschieden.
Klagen gegen die Ablehnung dazu zu ca. 45% zugunsten der Kläger entschieden.
Das belegt eindeutig, daß hier Rechtswidrigkeit vorliegt.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Loki » So 13. Jul 2014, 11:23 hat geschrieben: "Entschieden" und geurteilt von lediglich sog. Sozialgerichten ?
Warum lediglich und warum sog.?
Viele dieser Klagen ziehen sich vom SG zum LSG bis zum BSG. Die Urteile der LSG sind für jeweiligen Bundesländer bindend, Urteile des BSG für die ganze Republik. Jedes dieser Urteile ist hilfreich, um weitere Rechtsbrüche bereits in der Klageschrift derart zu benennen, daß die Urteilsfindung für die Richter einfacher wird, weil sie sich an der geltenden Rechtsprechung orientieren müssen/können, wo das Gesetz unzureichend formuliert wurde oder Zusammenhänge des Einzelfalls nicht hinreichend definiert.
Für grundsätzliche, nicht den Text des SGB betreffende Entscheidungen sind die Sozialgerichte nun mal nicht zuständig.
Zuletzt geändert von Piedro am Sonntag 13. Juli 2014, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Loki » So 13. Jul 2014, 11:20 hat geschrieben:![]()
Definiere "dabei" bzw. worauf bezieht sich Dein Wort "dabei" ?
Was hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt ?
Schiebe mal einen Quelllink rüber, damit Dich auch mal jemand versteht.
das SANKTIONEN ZULÄSSIG sind...
den Link hat der Kater schon mehrfach gepostet
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
es gibt nun aber KEIN Urteil- daß Sanktionen "generell" rechtswidrig wären...Piedro » So 13. Jul 2014, 11:29 hat geschrieben:
Warum lediglich und warum sog.?
Viele dieser Klagen ziehen sich vom SG zum LSG bis zum BSG. Die Urteile der LSG sind für jeweiligen Bundesländer bindend, Urteile des BSG für die ganze Republik. Jedes dieser Urteile ist hilfreich, um weitere Rechtsbrüche bereits in der Klageschrift derart zu benennen, daß die Urteilsfindung für die Richter einfacher wird, weil sie sich an der geltenden Rechtsprechung orientieren müssen/können, wo das Gesetz unzureichend formuliert wurde oder Zusammenhänge des Einzelfalls nicht hinreichend definiert.
ganz im Gegenteil...![]()
Für grundsätzliche, nicht den Text des SGB betreffende Entscheidungen sind die Sozialgerichte nun mal nicht zuständig.
Zuletzt geändert von Realist2014 am Sonntag 13. Juli 2014, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Deswegen:Piedro » So 13. Jul 2014, 11:29 hat geschrieben:
Warum lediglich und warum sog.?
Strafrechtlich relevante Tatbestände werden an/bei anderen Gerichten behandelt.Für grundsätzliche, nicht den Text des SGB betreffende Entscheidungen sind die Sozialgerichte nun mal nicht zuständig.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Piedro » So 13. Jul 2014, 11:20 hat geschrieben: Es nur wichtig, was vor dem Verfassungsgericht landet? Und wenn die Beklagten (Sozialbehörden) keine Verfassungsbeschwerde einreichen, ist es unwichtig?
Seltsame Sicht der Dinge.
für mich ist finale entscheidend - was das Verfassungsgericht sagt.
Sanktionen SIND zulässig
Punkt
ob ALLE tatsächlich ausgesprochenen dieses im Einzelfall sind- das ist eine Einzelfallbetrachtung.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
@ Realist 2014: korrigierst du hier bitte deinen Beitrag (So 13. Jul 2014, 11:36) so, daß deine Aussage von meiner zu unterscheiden sind? Danke.
Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"
Ich weiß, deine "Aufgabe" ist der Kampf gegen Windmühlen, weil das ja so viel Sinn macht.Piedro » So 13. Jul 2014, 10:22 hat geschrieben: Ich lasse mir von dir nicht unterstellen, ich sei sanktioniert worden, um meinen Argumenten ausweichen zu können. Auch bist du nicht mit meinen Qualifikationen und meiner Vita vertraut, also lehne dich besser nicht zu weit aus dem Fenster. Und wenn die eigenen Qualifikationen eine sachliche Auseinandersetzung mit weniger qualifizierten Beteiligten verhindert, ist das auch kein Ruhmesblatt.
Lies dir das eingangs eingestellte Urteil noch mal durch, dann siehst du, das du falsch liegst.
Wo habe ich denn hier aus einem Gesetz zitiert? Nirgendwo? Richtig! Aber verstanden habe ich es nicht? Interessant.![]()
Hier erkenne ich ein Informationsdefizit, aber das zu beheben hat nichts mit dem Thema der Diskussion zu tun und zum Glück nicht meine Aufgabe.

Zuletzt geändert von zollagent am Sonntag 13. Juli 2014, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.