Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

obk » So 11. Nov 2012, 07:16 hat geschrieben:
Hallo

Nur, dass das nicht (selbsternannte) "Experten" entscheiden würden, sondern Richter! Und so lange ist das mit dem "verfassungswidrig" allenfalls subjektive Meinung. Beruhend auf diversen Vorentscheidungen. :p

MfG
Genau selbsternannt und natürlich keine Experten. Und weiter gehen die Lächerlichkeiten.
Nun muss man Dir auch noch erklären, was ein Diskussionsforum ist?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

ToughDaddy » So 11. Nov 2012, 09:14 hat geschrieben: Nun muss man Dir auch noch erklären, was ein Diskussionsforum ist?
Hallo

Las raten: Ein Ort, an dem man seine subjektive Meinung als state of the art und für alle verbindlich verkauft? :D Deine Sichtweise über ein Forum ist mir wurscht. Fakt ist, dass eine Verfassungswidrigkeit objektiv fest gestellt werden müsste.

MfG
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

obk » So 11. Nov 2012, 09:36 hat geschrieben:
Hallo

Las raten: Ein Ort, an dem man seine subjektive Meinung als state of the art und für alle verbindlich verkauft? :D Deine Sichtweise über ein Forum ist mir wurscht. Fakt ist, dass eine Verfassungswidrigkeit objektiv fest gestellt werden müsste.

MfG
Jaja und wenn die Todesstrafe eingeführt wird, muss das natürlich auch für Dich erst extra festgestellt werden. :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

obk » So 11. Nov 2012, 09:36 hat geschrieben:
Hallo

Las raten: Ein Ort, an dem man seine subjektive Meinung als state of the art und für alle verbindlich verkauft? :D Deine Sichtweise über ein Forum ist mir wurscht. Fakt ist, dass eine Verfassungswidrigkeit objektiv fest gestellt werden müsste.

MfG
Die Verfassungswidrigkeit religiöser Zwangsbeschneidungen steht doch schon in der Verfassung (Art.140) drin. Was ist an der Aussage, die Ausübung der Religionsfreiheit bedingt oder beschränkt nicht die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten eigentlich nicht zu verstehen ? :?:

Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Tantris »

schelm » So 11. Nov 2012, 11:35 hat geschrieben: Die Verfassungswidrigkeit religiöser Zwangsbeschneidungen steht doch schon in der Verfassung (Art.140) drin. Was ist an der Aussage, die Ausübung der Religionsfreiheit bedingt oder beschränkt nicht die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten eigentlich nicht zu verstehen ? :?:

Freundliche Grüße, schelm
Du lebst in einem land mit religionsfreiheit. Obs dir passt oder nicht.
Du als biertischler kannst das ignorieren. In der wirklichen welt geht das halt nicht.

Viel spass für die nächsten 400 seiten! :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

Tantris » So 11. Nov 2012, 10:41 hat geschrieben:
Du lebst in einem land mit religionsfreiheit. Obs dir passt oder nicht.
Du als biertischler kannst das ignorieren. In der wirklichen welt geht das halt nicht.

Viel spass für die nächsten 400 seiten! :)
Die Religionsfreiheit der Eltern interessiert aber nicht im Bezug auf das Kind. Wann kapierst das?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Tantris »

ToughDaddy » So 11. Nov 2012, 11:45 hat geschrieben:
Die Religionsfreiheit der Eltern interessiert aber nicht im Bezug auf das Kind. Wann kapierst das?
WEnn das kind unter 14 ist, dann werden seine religiösen rechte von den eltern wahr genommen. Wann kapierst du das?

Naja... da könnt ich auch drauf warten, dass unser schelm kapiert, dass zwei grundrechte beteiligt sind...

Also, ihr zwei einäugigen,dann dreht mal eure gebetsmühlen weiter und achtet scharf darauf, ein auge immer geschlossen zu halten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

Tantris » So 11. Nov 2012, 10:48 hat geschrieben:
WEnn das kind unter 14 ist, dann werden seine religiösen rechte von den eltern wahr genommen. Wann kapierst du das?

Naja... da könnt ich auch drauf warten, dass unser schelm kapiert, dass zwei grundrechte beteiligt sind...

Also, ihr zwei einäugigen,dann dreht mal eure gebetsmühlen weiter und achtet scharf darauf, ein auge immer geschlossen zu halten.
Wann kapierst Du endlich, dass die Eltern solche religiösen Entscheidungen für das Kind nicht treffen dürfen?

Also, Du blindes Huhn kapierst überhaupt nix. Das steht auf jeden Fall fest.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Tantris » So 11. Nov 2012, 10:48 hat geschrieben:Wenn das kind unter 14 ist, dann werden seine religiösen rechte von den eltern wahr genommen.
Diese umfassen aber nicht das Recht, seine primären Geschlechtsorgane irreversibel teilamputieren zu lassen. Dieses Recht kann, da es zum Kernbereich des Persönlichkeitsrechts gehört (siehe OLG Frankfurt), nicht stellvertretend von anderen, sondern nur höchstpersönlich wahrgenommen werden, also sobald man selbst einsichts- und einwilligungsfähig ist.

Bei Mädchen unbestritten. Oder würdest du eine FGM Typ1, ausgeführt nach "medizinischen Standards" erlauben wollen und dies mit der Religionsfreiheit der Eltern begründen? Ja oder nein?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Liegestuhl » Fr 9. Nov 2012, 15:39 hat geschrieben:Irrelevant. Nur weil A erlaubt ist, muss nicht zwangsweise B auch erlaubt sein. Und schon gar nicht, wenn es sich um zwei unterschiedliche Vorgänge an zwei unterschiedlichen Organen handelt.
Extrem relevant, wie ich dir schon bewiesen habe:

Artikel 3 GG schreibt unmissverständlich vor, dass Unterschiede, die auf unterschiedliche Geschlechter zurückzuführen sind (wie die von dir behauptete "unterschiedlichen" Orane), juristisch gleich behandelt werden müssen.

Ausnahmen vom Art. 3 GG müssten gleichrangig sein, also im ersten Abschnitt "Die Grundrechte" stehen - so wie die Wehrpflicht.

Ende der Einführung ins GG.

Also muss das Herumschneiden an primären Geschlechtsorganen nicht einwilligungsfähiger Minderjähriger entweder für alle Geschlechter in gleichem Maße verboten oder in gleichem Maße erlaubt sein.

Oder man ändert das GG ...
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Tantris » Fr 9. Nov 2012, 08:16 hat geschrieben:Verboten ja, aber nicht strafbewehrt. Ist wie mit der abtreibung.
ToughDaddy » Fr 9. Nov 2012, 18:28 hat geschrieben: Abtreibung ist nicht verboten.
Beides falsch.

§ 218: Abtreibung ist verboten
§ 218a: der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn ...

-> Abtreibung beim "Engelmacher" ist verboten und strafbar
-> Schwangerschaftsabbrucht nach der vorgeschriebenen Beratung ist nicht verboten, da es den Tatbestand nicht erfüllt. Abs. 2 sagt ausdrücklich: Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn ...

Also: erst informieren, dann diskutieren.

Und jetzt zurück zum Thema: analog dazu muss die Straffreiheit einer Körperverletzung bzw. die Ausnahme vom Tatbestand ins StGB, eine Regelung im BGB ist dazu nicht geeignet.
Zuletzt geändert von chianti am Sonntag 11. November 2012, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Und schon wieder eine verpfuschte Beschneidung......ist ja alles gaaaanz harmlos...

Hinterher hat die Täterin noch versucht die Eltern zu Täuschen.


Zuletzt geändert von Dampflok am Sonntag 11. November 2012, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Ich glaube einigen hier ist nicht klar, daß die Grundrechte, Rechte sind die der Bürger gegenüber den Staat hat und nicht umgekehrt.
Daß heißst, der Staat darf nicht Foltern oder in die Religionsfreiheit eingreifen ect.
Dies gilt aber nicht generell für die bzw. der Bürger untereinander im Bezug auf Grundrechte.
Ein Beispiel dafür ist die Putativnotwehr, die im Strafrecht anwendung findet.
Hier wird auch deutlich, daß man das Grundrecht eben nicht immer eindeutig zuordnen kann und es gerade bei der Beschneidung sowohl Gesetzlich als auch Gesellschaftlich um eine Abwägung von 2 Grundrechten geht.
Unbestritten ist, daß ein Regelung zum geltenen Strafrecht bei der religiösen Beschneidung stattfinden muss.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

relativ » So 11. Nov 2012, 14:07 hat geschrieben:Ich glaube einigen hier ist nicht klar, daß die Grundrechte, Rechte sind die der Bürger gegenüber den Staat hat und nicht umgekehrt.
Daß heißst, der Staat darf nicht Foltern oder in die Religionsfreiheit eingreifen ect.
Dies gilt aber nicht generell für die bzw. der Bürger untereinander im Bezug auf Grundrechte.
Ein Beispiel dafür ist die Putativnotwehr, die im Strafrecht anwendung findet.
Hier wird auch deutlich, daß man das Grundrecht eben nicht immer eindeutig zuordnen kann und es gerade bei der Beschneidung sowohl Gesetzlich als auch Gesellschaftlich um eine Abwägung von 2 Grundrechten geht.
Unbestritten ist, daß ein Regelung zum geltenen Strafrecht bei der religiösen Beschneidung stattfinden muss.
Offensichtich kennen manche User nicht mal die Drittwirkung der Grundrechte. Ganz davon abgesehen, ist der Staat verpflichtet die Grundrechte zu achten und zu schützen. D.h. natürlich, dass er auch nicht zulassen darf, dass durch andere die Grundrechte verletzt werden.
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relativ
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

ToughDaddy » So 11. Nov 2012, 14:40 hat geschrieben:
Offensichtich kennen manche User nicht mal die Drittwirkung der Grundrechte. Ganz davon abgesehen, ist der Staat verpflichtet die Grundrechte zu achten und zu schützen. D.h. natürlich, dass er auch nicht zulassen darf, dass durch andere die Grundrechte verletzt werden.
Na dann erklären sie mir mal, wieso sowas wie eine Putativnotwehr überhaupt zur Anwendung kommt, wenn die Grundrechte immer so eindeutig sind.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

relativ » So 11. Nov 2012, 14:54 hat geschrieben: Na dann erklären sie mir mal, wieso sowas wie eine Putativnotwehr überhaupt zur Anwendung kommt, wenn die Grundrechte immer so eindeutig sind.
Klingt eher so als wüßtest Du nicht mal, was Putativnotwehr ist. Um es mal kurz zu fassen: Dies ist eine eingebildete Notwehrsituation.
Und da hier keine Putativnotwehr oder richtige Notwehr vorliegt, sind die Grundrechte eindeutig bei der Beschneidung.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

ToughDaddy » So 11. Nov 2012, 17:47 hat geschrieben:
Klingt eher so als wüßtest Du nicht mal, was Putativnotwehr ist. Um es mal kurz zu fassen: Dies ist eine eingebildete Notwehrsituation.
Und da hier keine Putativnotwehr oder richtige Notwehr vorliegt, sind die Grundrechte eindeutig bei der Beschneidung.
Nun du hast nicht verstanden worauf ich hinaus wollte, ist aber bei ihnen wohl ein grundsätzliches Problem.
Hier wird mit Grundrechten argumentiert, dabei ist es eine Diskussion über das Strafrecht und beim Strafrecht gibt es im Bezug auf die Grundrechte eben auch die Putativnotwehr. Sogesehen brauche wir das Grundrecht gar nicht zu bemühen, weil dieses gar nicht betroffen ist.
Btw. wird bei Anwendung der Putativnotwehr auch ein Grundrecht gebeugt, nämlich dies des angeblichen Täters, der aber auch Unschuldig sein kann.
Na klingelt es?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

relativ » So 11. Nov 2012, 19:35 hat geschrieben: Nun du hast nicht verstanden worauf ich hinaus wollte, ist aber bei ihnen wohl ein grundsätzliches Problem.
Hier wird mit Grundrechten argumentiert, dabei ist es eine Diskussion über das Strafrecht und beim Strafrecht gibt es im Bezug auf die Grundrechte eben auch die Putativnotwehr. Sogesehen brauche wir das Grundrecht gar nicht zu bemühen, weil dieses gar nicht betroffen ist.
Btw. wird bei Anwendung der Putativnotwehr auch ein Grundrecht gebeugt, nämlich dies des angeblichen Täters, der aber auch Unschuldig sein kann.
Na klingelt es?
Du verstehst wohl eher wieder nichts.
Das Strafrecht basiert auf den Grundrechten und der Pflicht des Staates, diese Grundrechte zu schützen. Und Putativnotwehr spielt in diesem Fall noch immer keine Rolle.
Du brauchst sie nicht bemühen, weil Du es nicht verstehst. Aber mach mal schön.
Bei Dir sollte es endlich mal klingeln. :rolleyes:
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

@Tantris :

Im Artikel 2 heißt es : jeder, im Artikel 140 : niemand.

Das definiert Grenzen religiöser Freiheit . Diese Grenzen gelten altersunabhängig .

Freundliche Grüße ,schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

ToughDaddy » So 11. Nov 2012, 11:07 hat geschrieben:
Wann kapierst Du endlich, dass die Eltern solche religiösen Entscheidungen für das Kind nicht treffen dürfen?


Wäre mir neu, dass die Taufe verboten ist.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

Bukowski » So 11. Nov 2012, 22:37 hat geschrieben:
Wäre mir neu, dass die Taufe verboten ist.
Versuchs mit vollständigen Lesen. Habe echt keinen Bock auf solche sinnfreien Spielchen langsam mehr.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

ToughDaddy » So 11. Nov 2012, 20:05 hat geschrieben:
Du verstehst wohl eher wieder nichts.
Das Strafrecht basiert auf den Grundrechten und der Pflicht des Staates, diese Grundrechte zu schützen. Und Putativnotwehr spielt in diesem Fall noch immer keine Rolle.
Du brauchst sie nicht bemühen, weil Du es nicht verstehst. Aber mach mal schön.
Bei Dir sollte es endlich mal klingeln. :rolleyes:
Na dann antworten sie doch nicht auf meine post, wenn sie nicht verstehen worauf ich hinaus will. Was für eine dummer Diskussionsstil ist das denn. Beantworten/verstehen meine Frage nicht und sagen , daß Putativnotwehr nix mit der Beschneidung zu tun hat, was ich gar nicht behauptet habe. Sie sind mir ein Dümmerchen.
Nehmen sie endlich ihr Brett vorm Kopf ab, wenn sie glaubwürdig weiter diskutieren wollen. Es reicht eine Änderung/Zusatz im Strafrecht und die Beschneidung kann Legal sein/bleiben ohne das Grundrecht zu bemühen, na jetzt verstanden?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » So 11. Nov 2012, 13:44 hat geschrieben:Extrem relevant, wie ich dir schon bewiesen habe:

Artikel 3 GG schreibt unmissverständlich vor, dass Unterschiede, die auf unterschiedliche Geschlechter zurückzuführen sind (wie die von dir behauptete "unterschiedlichen" Orane), juristisch gleich behandelt werden müssen.
Ja, auch Frauen haben ein Recht, ihr Glied beschneiden zu lassen. Genauso wie Männer das Recht haben, ein Kind zu gebähren. Loretta, übernehmen Sie!

:rolleyes:
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Liegestuhl » So 11. Nov 2012, 23:46 hat geschrieben:
Ja, auch Frauen haben ein Recht, ihr Glied beschneiden zu lassen. Genauso wie Männer das Recht haben, ein Kind zu gebähren. Loretta, übernehmen Sie!

:rolleyes:
:D

Nein, Frauen haben dasselbe Recht wie Männer, sich die Vorhaut ihres Geschlechtsorganes beschneiden zu lassen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

chianti » So 11. Nov 2012, 13:44 hat geschrieben:Extrem relevant, wie ich dir schon bewiesen habe:

Artikel 3 GG schreibt unmissverständlich vor, dass Unterschiede, die auf unterschiedliche Geschlechter zurückzuführen sind (wie die von dir behauptete "unterschiedlichen" Orane), juristisch gleich behandelt werden müssen.
Liegestuhl » So 11. Nov 2012, 23:46 hat geschrieben:Ja, auch Frauen haben ein Recht, ihr Glied beschneiden zu lassen.:
Dumm, dümmer, Liegestuhl?

Frauen haben das Recht, ihre primären Geschlechtsorgane umgestalten zu lassen, wenn sie einwilligungsfähig sind (Piercing, Klitorisvorhaut- oder Schamlippenreduktion). Männer haben das Recht, ihre primären Geschlechtsorgane umgestalten zu lassen, wenn sie einwilligungsfähig sind (Piercing, Zirkumzision).

Wenn es Eltern unter Strafandrohung verboten ist, die primären Geschlechtsorgane ihrer nicht einwilligungsfähigen Töchter chirurgisch umgestalten zu lassen, dann ist es aus Art. 3 GG Eltern auch verboten, die primären Gschlechtsorgane ihrer nicht einwilligungsfähigen Söhne umgestalten zu lassen.

Merke: Vulva = primäres Geschlechtsorgan = Penis

Mehr dazu in deinem Biologiebuch, 7. Klasse
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 00:57 hat geschrieben:Merke: Vulva = primäres Geschlechtsorgan = Penis

Mehr dazu in deinem Biologiebuch, 7. Klasse
Die primären Geschlechtsorgane sind bei Männern und Frauen unterschiedlich.

Mehr dazu in deinem Biologiebuch, 7. Klasse

PS: Wäre es möglich, diese Beleidigungen zu unterlassen? Ich verzichte schließlich auch darauf.
Zuletzt geändert von Liegestuhl am Montag 12. November 2012, 00:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Bukowski » Mo 12. Nov 2012, 00:53 hat geschrieben:Nein, Frauen haben dasselbe Recht wie Männer, sich die Vorhaut ihres Geschlechtsorganes beschneiden zu lassen.
Ich werde dich nicht davon abhalten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 00:40 hat geschrieben:Die primären Geschlechtsorgane sind bei Männern und Frauen unterschiedlich.
Sie stehen aber, trotz ihres unterschiedlichen Aussehens und ihrer teilweise unterschiedlichen Funktionen, unter dem gleichen Schutz, so wie es Art. 3 GG bestimmt.

Ich habe keine Beleidigung ausgesprochen, nur angesichts des mehrfachen Ignorierens offensichtlicher Tatsachen (primäres Geschlechtsorgan ist primäres Geschlechtsorgan, egal ob beim Mann oder bei der Frau) und der Rechtslage (Verbot der Ungleichbehandlung geschlechtsspezifischer Unterschiede aus Art. 3 GG) Zweifel an deiner Auffassungsgabe angemeldet.

Denk mal drüber nach, wie deine surreale Weigerung, die Wirklichkeit wahrzunehmen, auf andere wirken muss ...
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 01:52 hat geschrieben:Sie stehen aber, trotz ihres unterschiedlichen Aussehens und ihrer teilweise unterschiedlichen Funktionen, unter dem gleichen Schutz, so wie es Art. 3 GG bestimmt.
Das ist deine persönliche Meinung. Meine Meinung ist da anders.
Ich habe keine Beleidigung ausgesprochen, nur ....
Ich denke, wir haben uns verstanden. Ich wäre dir dankbar, wenn du dich an die Forenregeln halten könntest.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 00:56 hat geschrieben: Meine Meinung ist da anders.
und auf welche Rechtsgrundlage stützt du deine Meinung, dass die Verstümmelung eines Körperteils bei männlichen Kleinkindern weniger strafbar sein soll als die bei einem weiblichen Kleinkind?

Oder hältst du geschlechtsspezifische bzw. generell Diskriminierung nach den in Art. 3 GG genannten Kriterien für zulässig?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 02:04 hat geschrieben:und auf welche Rechtsgrundlage stützt du deine Meinung, dass die Verstümmelung eines Körperteils bei männlichen Kleinkindern weniger strafbar sein soll als die bei einem weiblichen Kleinkind?
Du findest meine Meinung zu diesem Thema mehrfach in diesem Strang. Du kannst gerne nachlesen. Du darfst auch gerne anderer Meinung sein. Das respektiere ich. Ich akzeptiere aber nicht, dass man hier ständig persönlich angegriffen wird, weil man eine andere Meinung zu einem Thema hat.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Ich habe deine Meinung nicht angegriffen, mich hat nur interessiert, ob die einer Rechtsgrundlage entspringt oder deiner persönlichen Willkür.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 02:18 hat geschrieben:Ich habe deine Meinung nicht angegriffen, ....
Bleib doch einfach ehrlich!
chianti » Mo 12. Nov 2012, 00:57 hat geschrieben:Dumm, dümmer, Liegestuhl?
:rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Lies einfach oben nach.

Und: keine Antwort ist auch eine Antwort. Also keine Rechtsgrundlage.

Demnach ist geschlechtsspezifische Diskriminierung in jedem Falle gerechtfertigt?
Zuletzt geändert von chianti am Montag 12. November 2012, 01:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 02:23 hat geschrieben:Demnach ist geschlechtsspezifische Diskriminierung in jedem Falle gerechtfertigt?
Dazu habe ich mich nun wirklich mehr als einmal geäußert. Lies einfach nach!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 02:23 hat geschrieben:Demnach ist geschlechtsspezifische Diskriminierung in jedem Falle gerechtfertigt?
Liegestuhl hat geschrieben:Dazu habe ich mich nun wirklich mehr als einmal geäußert.
Also ja.

Also sollen Frauen grundsätzlich weniger verdienen dürfen als Männer, und wenn wir schon beim Diskriminieren sind, können wir deiner Meinung nach auch gleich bei den Farbigen weitermachen?

Tipp: Wäre geschlechtsspezifische Diskriminierung erlaubt, dann gäbe es das AGG nicht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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chianti » Mo 12. Nov 2012, 02:31 hat geschrieben:Also sollen Frauen grundsätzlich weniger verdienen dürfen als Männer, und wenn wir schon beim Diskriminieren sind, können wir deiner Meinung nach auch gleich bei den Farbigen weitermachen?
Gute Nacht und schlaf schön!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Selten habe ich so viel Angst gesehen wie bei dir vor den Konsequenzen der eigenen Gedanken ...

oder ist es Feigheit?
Zuletzt geändert von chianti am Montag 12. November 2012, 01:35, insgesamt 1-mal geändert.
Bukowski

Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 00:44 hat geschrieben:
Ich werde dich nicht davon abhalten.
Jahrelanges Forengesabbel verdirbt den Charakter.
obk
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

ToughDaddy » So 11. Nov 2012, 10:03 hat geschrieben:Jaja und wenn die Todesstrafe eingeführt wird, muss das natürlich auch für Dich erst extra festgestellt werden. :rolleyes:
Hallo

Tja; nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. :D Zu so etwas gibt es nun mal keinen Gesetzesentwurf bzw. wird kein Gesetz kommen. Es bleibt dabei: Die Verfassungswidrigkeit jenes Gesetzes müsste fest gestellt werden. Derzeit gibt es lediglich Meinungen - nicht mehr, nicht weniger. Diese sind jedoch nicht entscheidend.

MfG
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Tantris
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Tantris »

Liegestuhl » Mo 12. Nov 2012, 02:33 hat geschrieben:
Gute Nacht und schlaf schön!
Chianti ist sehr geschickt, ich bewundere ihre diskussionsstrategie. Auch der liebliche avatar passt dazu.

Die hämmer sind meist sorgfältig verpackt.
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ToughDaddy
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

relativ » So 11. Nov 2012, 23:43 hat geschrieben: Na dann antworten sie doch nicht auf meine post, wenn sie nicht verstehen worauf ich hinaus will. Was für eine dummer Diskussionsstil ist das denn. Beantworten/verstehen meine Frage nicht und sagen , daß Putativnotwehr nix mit der Beschneidung zu tun hat, was ich gar nicht behauptet habe. Sie sind mir ein Dümmerchen.
Nehmen sie endlich ihr Brett vorm Kopf ab, wenn sie glaubwürdig weiter diskutieren wollen. Es reicht eine Änderung/Zusatz im Strafrecht und die Beschneidung kann Legal sein/bleiben ohne das Grundrecht zu bemühen, na jetzt verstanden?
Du quatscht die ganze Zeit von Putativnotwehr und dass es nicht um Grundrechte. Aber nennst mich ein Dummerchen und jemand mit einem Brett vorm Kopf? Mann was für ein Vollidiot mußt Du sein?
Dann wäre diese Vorschrift im Strafrecht verfassungswidrig. Du kannst mal raten, warum die das extra ins BGB stellen wollten.


@obk
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 0#p1724200
Dann darf man sich aber auch nicht dazu äußern oder gibts dann wieder von Deinen "Regeln" Ausnahmeregeln? :x
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

ToughDaddy » Mo 12. Nov 2012, 06:33 hat geschrieben:@obk
viewtopic.php?p=1724200#p1724200
Dann darf man sich aber auch nicht dazu äußern oder gibts dann wieder von Deinen "Regeln" Ausnahmeregeln?
Hallo

Warum? Du kannst hier doch getrost Deine MEINUNG posten. :p Kritisch wird's erst, wenn Du eine Verfassungswidrigkeit jenes Gesetzentwurfes postulierst bzw. dass das Ganze gegen Grundrechte gehen würde, da diese bzw. so etwas eben derzeit in keinster Weise feststellbar ist. Und Meinungen darüber - in jede Richtung - gibt's wie Sand am Meer. Das letzte und entscheidende Urteil darüber fehlt eben (noch).

MfG

P.S. Und wer hier zu Begriffen wie z.B. "Vollidiot" greift, zeigt lediglich, in welch dünner Luft er steht!
Zuletzt geändert von obk am Montag 12. November 2012, 07:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Du quatscht die ganze Zeit von Putativnotwehr und dass es nicht um Grundrechte. Aber nennst mich ein Dummerchen und jemand mit einem Brett vorm Kopf? Mann was für ein Vollidiot mußt Du sein?
Dann wäre diese Vorschrift im Strafrecht verfassungswidrig. Du kannst mal raten, warum die das extra ins BGB stellen wollten.
An ihrer Stelle hätte ich jetzt mal ansatzweise versucht, meine Intention hinter dem Begriff Putativnotwehr im Bezug auf die Diskussion und Argumentation über die Rechtmäßigkeit der Beschneidung, zu hinterfragen.
Aber sie versuchen es erst gar nicht, sondern schütten weiter ihren Müll aus, obwohl ich es schon erklärt habe, daß es nicht um den Vergleich Putativnotwehr oder Beschneidung als Strafbestand geht, sondern das es im Strafgesetzbuch ausnahmen gibt eben wie die Putaivnotwehr, die auch nicht mit dem Grundrecht nicht im Einklang ist und trotzdem gültiges Recht ist.
In sofern sind hier Beiträge, die die Grundgesetzmäßigkeit einer Neuregelung der Beschneidung per Gesetz in Frage stellen einfach nur subjektive Wünsche. Noch einfacher kann ich es für sie jetzt aber nicht ausdrücken.
Zuletzt geändert von relativ am Montag 12. November 2012, 08:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 01:34 hat geschrieben:Selten habe ich so viel Angst gesehen wie bei dir vor den Konsequenzen der eigenen Gedanken ...

oder ist es Feigheit?
Es ist bei ihm wohl die Religion.


""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Dampflok » Mo 12. Nov 2012, 10:24 hat geschrieben: Es ist bei ihm wohl die Religion.
Nein, es ist nicht die Religion. Es ist die Unlust mich persönlich anpampen zu lassen, nur weil ich eine andere Meinung vertrete. Zum Thema wurde bereits alles gesagt. Offensichtlich aber noch nicht von jedem.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

obk » Mo 12. Nov 2012, 07:46 hat geschrieben:Kritisch wird's erst, wenn Du ... postulierst ... dass das Ganze gegen Grundrechte gehen würde, da ... so etwas eben derzeit in keinster Weise feststellbar ist.
Empfehlung: mal die öffentliche und gesetzgeberische Diskussion verfolgen incl. Lesen der Originalquellen?

Aus dem Gesetzentwurf:
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 19. Juli 2012
die Bundesregierung aufgefordert, "unter Berücksichtigung der
grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen
Unversehrtheit
, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen
Gesetzentwurf vorzulegen, ..."

Wenn der Bundestag schon feststellt, dass bei der Beschneidung die Grundrechte von Kindern verletzt werden, warum ist diese Erkenntnis über ein Vierteljahr später noch nicht bei dir angekommen?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Tantris » Mo 12. Nov 2012, 04:48 hat geschrieben:Chianti ist sehr geschickt...

Die hämmer sind meist sorgfältig verpackt.
Ich tue nichts anderes als die Argumente anderer auf ihre logischen und juristischen Konsequenzen zu überprüfen.

Die "Hämmer" entlarven sich dann schon selber, z.B. als die Meinung, man dürfe beim Recht auf körperliche Unversehrtheit geschlechtsspezifisch diskriminieren - im Widerspruch zu Art. 3 GG. Grundrechte gibt's aber entweder für alle gleich oder für keinen.

Das Ausweichen bzw. Ausklinken aus der Diskussion des Liegestuhls an diesem Punkt spricht für sich.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 11:11 hat geschrieben: Das Ausweichen bzw. Ausklinken aus der Diskussion des Liegestuhls an diesem Punkt spricht für sich.
Inwiefern habe ich mich ausgeklinkt? Meine Meinung dazu besteht immer noch. Wenn du etwas Neues zum Thema beiträgst, bin ich gerne bereit weiter zu diskutieren. Jedoch immer die gleichen Fragen zu beantworten, ist auf Dauer recht langweilig und ermüdend.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Gutmensch »

chianti » Mo 12. Nov 2012, 11:11 hat geschrieben:Ich tue nichts anderes als die Argumente anderer auf ihre logischen und juristischen Konsequenzen zu überprüfen.
Nein, Sie stülpen Ihre Logik und Ihr Verständnis über die Argumente anderer und Sie sind überzeugt die einzig richtige Interpretation des Grundgesetzes zu kennen.

Wenn Sie eine Zeitung kaufen sollten oder vielleicht einmal im Internet nachschauen würden, könnten Sie allerdings einen Schock erleiden, denn leider gibt es mehr Artikel im Grundgesetz als Ihnen lieb sein müsste. Es wird da von Religionsfreiheit und vom Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder geschrieben.

Werfen Sie mal zur Abwechslung einen Blick auf diesen Artikel:
Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält das Urteil des Kölner Landgerichts für verfehlt. Für ihn gilt das Recht auf Religionsfreiheit und elterliche Entscheidung in diesem Fall mehr als das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber ... 86457.html

Ich bin der Meinung, dass Hans-Jürgen Papier wesentlich kompetenter als Sie ist. Meinen Sie nicht auch?
the NSA is watching you! :D
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