chianti » So 11. Nov 2012, 13:44 hat geschrieben:Extrem relevant, wie ich dir schon bewiesen habe:
Artikel 3 GG schreibt unmissverständlich vor, dass Unterschiede, die auf unterschiedliche Geschlechter zurückzuführen sind (wie die von dir behauptete "unterschiedlichen" Orane), juristisch gleich behandelt werden müssen.
Dumm, dümmer, Liegestuhl?
Frauen haben das Recht, ihre primären Geschlechtsorgane umgestalten zu lassen, wenn sie einwilligungsfähig sind (Piercing, Klitorisvorhaut- oder Schamlippenreduktion). Männer haben das Recht, ihre primären Geschlechtsorgane umgestalten zu lassen, wenn sie einwilligungsfähig sind (Piercing, Zirkumzision).
Wenn es Eltern unter Strafandrohung verboten ist, die primären Geschlechtsorgane ihrer nicht einwilligungsfähigen Töchter chirurgisch umgestalten zu lassen, dann ist es aus Art. 3 GG Eltern auch verboten, die primären Gschlechtsorgane ihrer nicht einwilligungsfähigen Söhne umgestalten zu lassen.
Merke: Vulva = primäres Geschlechtsorgan = Penis
Mehr dazu in deinem Biologiebuch, 7. Klasse