Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

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eluveitie

Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von eluveitie »

Eine Änderung (unter möglichen weiteren) würde für mich lauten:

Artikel 1
(1) Die Freiheit des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Denn: Was ist schon Würde? Sie ergibt sich doch erst aus der Freiheit des Einzelnen!

Andererseits ist dieser Satz - und das ist die eigentliche Pointe - natürlich performativ widersprüchlich, da er einen Auftrag, nämlich die Achtung der Freiheit, an eine Organisation überantwortet, nämlich den Staat, die notwendigerweise gegen ihren eigenen Auftrag handeln müsste, um ihn erfüllen zu können.
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ToughDaddy
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von ToughDaddy »

Bitte.
Informiere Dich, was der 1.Artikel bedeutet.
Das wäre intelligenter, als die Abschaffung zu fordern.
Nur mal als kleine Übersicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw% ... ngsprinzip
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Cash!
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Cash! »

Artikel 102
Gestrichen.
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John Galt
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von John Galt »

-Strikte Trennung von Staat und Kirche
-Abschaffung der Wehrpflicht
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
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Weltregierung
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Weltregierung »

atompussy hat geschrieben:-Strikte Trennung von Staat und Kirche
-Abschaffung der Wehrpflicht
:thumbup:

Strengere Regelung zur Grundgesetzänderung. Gefällt mir nicht, wie an dem GG an einer Tour rumgedoktort wird.
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
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MoOderSo
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von MoOderSo »

Art 18 streichen
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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bakunicus
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von bakunicus »

MoOderSo hat geschrieben:Art 18 streichen
Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.


das kann ich mir vorstellen, dass dir das nicht in den kram passt.

bakunicus
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ToughDaddy
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von ToughDaddy »

atompussy hat geschrieben:-Strikte Trennung von Staat und Kirche
-Abschaffung der Wehrpflicht
Jupp auf jeden Fall. Außerdem sollte einiges bei den Kompetenzregelungen Land / Bund getan werden.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Talyessin »

Naja, für mich keine Frage. Wo keine Bundesrepublik da kein GG. :mrgreen:
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MoOderSo
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von MoOderSo »

bakunicus hat geschrieben:das kann ich mir vorstellen, dass dir das nicht in den kram passt.
Ich möchte damit nur den Wesensgehalt der Begrifflichkeiten sicherstellen.
Ansonsten könnte man jeder Diktatur, die alle Meinungen zulässt, die nicht die Diktatur angreifen, Meinungsfreiheit bescheinigen.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
hafenwirt
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von hafenwirt »

Gibt es nicht diesen Artikel, mit dem man mit einer 2/3-Mehrheit des Bundestags das Grundgesetz aushebeln kann?

Definitiv streichen!
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ralphon
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von ralphon »

hafenwirt hat geschrieben:Gibt es nicht diesen Artikel, mit dem man mit einer 2/3-Mehrheit des Bundestags das Grundgesetz aushebeln kann?

Definitiv streichen!
Du willst alles einfrieren? Wie eine Art heilige Schrift?
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Talyessin
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Talyessin »

ralphon hat geschrieben:
Du willst alles einfrieren? Wie eine Art heilige Schrift?
Nun, unser GG hat in der kurzen Zeit mehr Änderungen erfahren als es Zusätze in der US Verfassung gibt.
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bakunicus
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von bakunicus »

MoOderSo hat geschrieben: Ich möchte damit nur den Wesensgehalt der Begrifflichkeiten sicherstellen.
Ansonsten könnte man jeder Diktatur, die alle Meinungen zulässt, die nicht die Diktatur angreifen, Meinungsfreiheit bescheinigen.
diktatur und meinungsfreiheit schließen sich grundsätzlich aus.

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MoOderSo
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von MoOderSo »

bakunicus hat geschrieben:diktatur und meinungsfreiheit schließen sich grundsätzlich aus.
Sagt wer?
Als Despot würde ich niemanden verbieten dummes Zeug über mich zu quatschen.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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bakunicus
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von bakunicus »

MoOderSo hat geschrieben: Sagt wer?
Als Despot würde ich niemanden verbieten dummes Zeug über mich zu quatschen.
und wer soll dir das glauben ?

ich habe daran jetzt schon erhebliche zweifel, die durch dein bekenntnis zum parteiprogramm der NSDAP wohlbegründet sind.

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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von jack000 »

MoOderSo hat geschrieben:Als Despot würde ich niemanden verbieten dummes Zeug über mich zu quatschen.
Naja, dann wärest du einer der wenigen ;)
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von MoOderSo »

bakunicus hat geschrieben:und wer soll dir das glauben ?
Die Moderatoren zum Beispiel.
Ich hab hier und im alten Forum noch nie irgendeinen Beitrag gemeldet oder sonst irgendwie zu deren Löschung aufgerufen, obwohl ich mehr als einmal Anlass und berechtigte Gründe gehabt hätte.
Ich bin in der Beziehung wesentlich souveräner und liberaler als du es wahrscheinlich jemals sein wirst.
:hat:
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lamb of god
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von lamb of god »

Artikel 38
2005 vs.2009

Hallo Oslo! Seit wann wird der Nobelpreis für einen Wahlkampf verliehen???
hafenwirt
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von hafenwirt »

ralphon hat geschrieben:[...]

Du willst alles einfrieren? Wie eine Art heilige Schrift?
Da haben sie auch wieder recht. Das Problem ist eben, dass bei Durchsetzung von radikalen Gedanken das komplette GG dank ARtikel 77 (ich meine, dieser war es) ausgesetzt werden kann.

Ansonsten könnte man zur Verschlankung und Vereinfachung historische Artikel abschaffen, z.B.:
Artikel 117

(1) Das dem Artikel 3 Absatz 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953.
Wozu steht so ein Kram da noch drin? Das verbraucht nur Drucktinte, beim Neudruck :(

Sehe grad, Artikel 12 ist mittlerweile auch nichtig.
Zuletzt geändert von hafenwirt am Sonntag 31. Mai 2009, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.
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ToughDaddy
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von ToughDaddy »

lamb of god hat geschrieben:Artikel 38
Wie meinst das? Was willst dort ändern?
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ralphon
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von ralphon »

Es wurde verschiedentlich behauptet, Spekulationen von mir über das Erbrecht wären grundgesetzwidrig, das glaube ich aber nicht. Das betraf z.B. einen möglichen Pflichtteil für die Belegschaft wenn ein Betrieb vererbt wird. Weil es aber bereits Pflichtteile für Familienmitglieder gibt, würde das keinen Unterschied machen.

Bliebe der Föderalismus als Baustelle. Die Kompetenzen sind nicht optimal rückkoppelnd, z.B. eine staatliche Ebene bezahlt eine Leistung von der hauptsächlich eine andere profitiert. Eine möglichst weitgehend gleichförmige Kompetenzrichtung von unten nach oben mit einem gewissen Aufkommensausgleich würde mir am besten gefallen.
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ralphon
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von ralphon »

Der ganze verjährte Kram ab §116 müßte mal durchsucht werden, was weg kann. Stattdessen sollten Grundlagen über die Rechtmäßigkeit europäischer Verträge und Gesetze drinstehen.
Zeta

Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Zeta »

Ich könnte sehr gut ohne den Artikel 6 leben. :angel:
Da wir auch nicht von instabilen Ländern umgeben sind, frage ich mich eh, warum wir überhaupt Asylanten aufnehmen.
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ahead
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von ahead »

Zeta hat geschrieben:Ich könnte sehr gut ohne den Artikel 6 leben. :angel:
Da wir auch nicht von instabilen Ländern umgeben sind, frage ich mich eh, warum wir überhaupt Asylanten aufnehmen.
:?:

"Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern
."

um "asylanten" und instabile länder in der nachbarschaft geht es hier wo???
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ahead
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von ahead »

Art 23 gehört um ein plebiszitäres elemant erweitert.
Art 26 wäre zu verschärfen bzw stärker auf eine konstrukive friedens- und abrüstungspolitik zu verpflichten.
Art 34 wäre ebenfalls schärfer und strikter zu fassen.
Art 42 Abs 1 Satz 2 und 3 ersatzlos streichen.
Art 45 gehört konkretisiert.
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daimos
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von daimos »

eluveitie hat geschrieben:Artikel 1
(1) Die Freiheit des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das ist doch bereits methodisch falsch. Wie willst du etwas ändern, was sich nicht ändern lässt (Art. 79 III GG)? Dann müsste dein Thread vielmehr lauten: "Wie stellt ihr euch eine neue Verfassung vor?"
eluveitie hat geschrieben:Was ist schon Würde? Sie ergibt sich doch erst aus der Freiheit des Einzelnen!
Dann hast du die Menschenwürde nicht geschnallt. Würde garantiert doch gerade erst Freiheit. Sie ist Voraussetzung dieser.
eluveitie hat geschrieben:Andererseits ist dieser Satz - und das ist die eigentliche Pointe - natürlich performativ widersprüchlich, da er einen Auftrag, nämlich die Achtung der Freiheit, an eine Organisation überantwortet, nämlich den Staat, die notwendigerweise gegen ihren eigenen Auftrag handeln müsste, um ihn erfüllen zu können.
Nur wenn man Freiheit als unbegrenzt ansieht. Aber dann gäbe es effektiv keine Freiheit mehr.
Cash! hat geschrieben:Artikel 102
Gestrichen.
Wohl oder übel wäre die Todesstrafe ein Verstoß gegen die Menschenwürde (Stichwort: Dürigs Objektformel).
Weltregierung hat geschrieben:Strengere Regelung zur Grundgesetzänderung. Gefällt mir nicht, wie an dem GG an einer Tour rumgedoktort wird.
Ohja. Das tut sehr not. Wohl aber kein Fall für's Grundgesetz (das ja Änderungen durch das Vertretungsorgan des Souveräns zwangsläufig zulassen muss) als eher ein Fall des politischen Prozesses.
MoOderSo hat geschrieben:Art 18 streichen
Wieso? Art. 18 GG wurde bisher nie vollstreckt. ;)
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eluveitie

Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von eluveitie »

daimos hat geschrieben: Das ist doch bereits methodisch falsch. Wie willst du etwas ändern, was sich nicht ändern lässt (Art. 79 III GG)?
Das ist doch Korinthenkackerei - natürlich impliziert die Frage nach dem Wollen bereits, dass das Können gewährleistet ist, sonst machte die Frage nämlich keinen Sinn.
daimos hat geschrieben: Dann hast du die Menschenwürde nicht geschnallt. Würde garantiert doch gerade erst Freiheit. Sie ist Voraussetzung dieser.
Blödsinn. Die Würde des Menschen lässt sich auf vielerlei Weise begründen, doch kann die Würde des Menschen niemals Voraussetzung von Freiheit sein, da allein das individuelle Bekenntnis zu so etwas wie einer Würde des Menschen Ausdruck der Freiheit des einzelnen sein muss!
daimos hat geschrieben: Nur wenn man Freiheit als unbegrenzt ansieht. Aber dann gäbe es effektiv keine Freiheit mehr.
Quatsch - aber liest sich nett, zugegeben.
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daimos
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von daimos »

ahead hat geschrieben:Art 23 gehört um ein plebiszitäres elemant erweitert.
Im Ansatz schon richtig. Fänd ich aber besser im Gemeinschaftsrecht aufgehoben.
ahead hat geschrieben:Art 34 wäre ebenfalls schärfer und strikter zu fassen.
Verstehe ich nicht. Der Staat haftet doch bereits voll - selbst bei Fahrlässigkeit. Was soll da denn noch verschärft werden? Nebenbei sollte man dann doch konsequenterweise eher § 839 BGB ändern.
ahead hat geschrieben:Art 42 Abs 1 Satz 2 und 3 ersatzlos streichen.
Einiges wird eben besser nicht-öffentlich verhandelt. Das ist ja selbst auf kommunaler Ebene so. Und grundsätzlich tagt der BT ja eh öffentlich.
ahead hat geschrieben:Art 45 gehört konkretisiert.
Gibt's doch bereits in Form eines Ausführungsgesetzes zu Art. 23 GG:

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union. Ein entsprechendes Gesetz gibt es für den Bundesrat.
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hafenwirt
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von hafenwirt »

Lässt sich Artikel 79, auch bekannt als Ewigkeitsklausel abschaffen?

Damit wäre der Weg frei, Artikel 1-20 anzugreifen.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Thomas I »

hafenwirt hat geschrieben:Lässt sich Artikel 79, auch bekannt als Ewigkeitsklausel abschaffen?

Damit wäre der Weg frei, Artikel 1-20 anzugreifen.
Nein.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von hafenwirt »

Thomas I hat geschrieben:
Nein.
Wo ist das festgelegt? Gibt es verfassungsrechtliche Grundlagen? Oder nur Lippenbekenntnisse?
Ich habe etwas Angst, bei unserer derzeitigen Regierung.
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MoOderSo
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von MoOderSo »

Thomas I hat geschrieben:
Nein.
Mit guten Willen der Richter geht alles.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Johann »

MoOderSo hat geschrieben: Mit guten Willen der Richter geht alles.
Das wäre dann aber der klassische Fall für den Art. 20,4!
Natürlich nur dann, wenn nicht die BW schon auf den Kreuzungen steht!
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von MoOderSo »

Johann hat geschrieben:
Das wäre dann aber der klassische Fall für den Art. 20,4!
Natürlich nur dann, wenn nicht die BW schon auf den Kreuzungen steht!
Unsere Führer sind unbeliebte Bürokratenpopel.
Für die schießt keiner auf die eigenen Leute.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von frems »

Art. 146, ist doch klar. :thumbup:
Labskaus!

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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von lostsoul »

Art 12a: männer und frauen

Art 14 (3): enteignungen sind verfassungswidrig

Art 15: streichen

Art 16 (2) S.2: streichen.

Art 16a: streichen

Art 21 (2): streichen.

Art 22 (3): die amtssprache ist ausschließlich deutsch. abweichend davon dürfen die länder brandenburg, sachsen, schleswig-holstein und niedersachsen die sprachen der jeweiligen anerkannten nationalen minderheiten zulassen.

Art 23: volksabstimmungen zum inkrafttreten von verträgen etc. nötig

Art 26 (1): dahingehend ändern, dass der kanzler ähnliche kompetenzen bekommt wie der us-präsident und nicht erst monatelange debatten führen muss.

Art 53: direktwahl vom volk
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von ToughDaddy »

hafenwirt hat geschrieben:
Wo ist das festgelegt? Gibt es verfassungsrechtliche Grundlagen? Oder nur Lippenbekenntnisse?
Ich habe etwas Angst, bei unserer derzeitigen Regierung.
Ergibt sich aus dem Selbstschutz der Ewigkeitsklausel.
Übrigens das Widerstandsrecht gehört nicht zur Ewigkeitsklausel.
Eine Abschaffung ist nur durch eine neue Verfassung möglich.
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daimos
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von daimos »

hafenwirt hat geschrieben:Lässt sich Artikel 79, auch bekannt als Ewigkeitsklausel abschaffen?

Damit wäre der Weg frei, Artikel 1-20 anzugreifen.
Die Art. 2-19 GG wurden nie und werden nicht durch die Ewigkeitsklausel geschützt. Den Art. 79 III GG ziert das nette Wörtchen "und". ;)
lostsoul hat geschrieben:Art 12a: männer und frauen
Das ist doch zu kurz gesprungen. Wieso den Art. 12a GG nicht gleich ganz streichen?
lostsoul hat geschrieben:Art 14 (3): enteignungen sind verfassungswidrig
Auch da bist du nicht konsequent. Art. 14 III GG ist Folge von Art. 14 I, II GG:
  • Art. 14 GG
    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Wir haben - und das wird sehr oft missverstanden - ja keine Eigentumsfreiheit, sondern eine Eigentumsgarantie. Die besagt zunächst einmal nur, dass es sowas wie (Privat-)Eigentum überhaupt gibt. Daneben gilt kein Grundrecht unbeschränkt - somit auch nicht das Eigentum.
lostsoul hat geschrieben:Art 15: streichen
Den hätte auch Marx persönlich schreiben können. 8)
lostsoul hat geschrieben:Art 16 (2) S.2: streichen.
Wieso? Noch offene Rechnungen mit dem EU-Ausland?
lostsoul hat geschrieben:Art 21 (2): streichen.
Ich würde ihn drin lassen. Und sei es nur für Szenarien wie im Jahr 1932. Als äußerstes Mittel sollte ein Parteiverbot möglich sein. Dass mit dieser Möglichkeit sparsam umzugehen ist, ist keine Frage der Verfassung, sondern der Politik. So war z. B. das KPD-Verbotsverfahren unsinnig. Gleiches lässt sich über die NPD sagen. Was aber, wenn wir es wirklich mit einer neuen NSDAP zutun hätten?
lostsoul hat geschrieben:Art 22 (3): die amtssprache ist ausschließlich deutsch. abweichend davon dürfen die länder brandenburg, sachsen, schleswig-holstein und niedersachsen die sprachen der jeweiligen anerkannten nationalen minderheiten zulassen.
Oh, da wird's wahrscheinlich mit der Gesetzgebungskompetenz wieder Schwierigkeiten geben. Ist die Sprache Teil unserer Kultur? Dann wäre es ja wieder Sache der Länder und nicht des Bundes! :mrgreen:
lostsoul hat geschrieben:Art 23: volksabstimmungen zum inkrafttreten von verträgen etc. nötig
Nur für EU-Verträge, sonstige VR-Verträge also nicht (Art. 24, 59 II GG)?
lostsoul hat geschrieben:Art 26 (1): dahingehend ändern, dass der kanzler ähnliche kompetenzen bekommt wie der us-präsident und nicht erst monatelange debatten führen muss.
Mit anderen Worten: Du willst Art. 26 I GG ebenfalls streichen? :hat:
lostsoul hat geschrieben:Art 53: direktwahl vom volk
  • Art. 53 GG
    Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Sie müssen jederzeit gehört werden. Der Bundesrat ist von der Bundesregierung über die Führung der Geschäfte auf dem laufenden zu halten.
Du meinst Art. 63 I GG, oder?
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von lostsoul »

daimos hat geschrieben:Das ist doch zu kurz gesprungen. Wieso den Art. 12a GG nicht gleich ganz streichen?
weil die wehrpflicht nicht ganz unnütz ist.
daimos hat geschrieben:Auch da bist du nicht konsequent. Art. 14 III GG ist Folge von Art. 14 I, II GG
nein, die III. ist nicht die direkte folge von I. und II. zwischen dem wohlverhalten gegenüber der allgemeinheit und der wegnahme von eigentum gibt es ja einen erheblichen unterschied.
daimos hat geschrieben:Wieso? Noch offene Rechnungen mit dem EU-Ausland?
deutschland hat ein ganz hervorragendes justizsystem. wir maßen uns an sogar bestimmte vergehen von deutschen im ausland in deutschland juristisch zu verfolgen. ja sogar ausländer die im ausland straftaten begangen haben, können von deutschen behörden angeklagt werden. es gibt keinen grund wieso wir deutsche zwecks strafverfolgung ins ausland ausliefern sollten.
daimos hat geschrieben:Ich würde ihn drin lassen. Und sei es nur für Szenarien wie im Jahr 1932. Als äußerstes Mittel sollte ein Parteiverbot möglich sein. Dass mit dieser Möglichkeit sparsam umzugehen ist, ist keine Frage der Verfassung, sondern der Politik. So war z. B. das KPD-Verbotsverfahren unsinnig. Gleiches lässt sich über die NPD sagen. Was aber, wenn wir es wirklich mit einer neuen NSDAP zutun hätten?
das wäre zwar ein risiko aber eines, was eine demokratie eingehen sollte. wenn die wähler eine partei wählen möchten, die ganz offen die demokratie abschaffen will, dann ist es doch der wille der wähler die demokratie abzuschaffen. wieso sollte dem volk eine solche option wegen der verfassung genommen werden? wie können wir denn sagen die demokratie ist im volk verwurzelt, wenn wir jeden, der das testen will von vornherein aus dem politischen wettbewerb entfernen. so wie im iran im vorfeld von wahlen die kandidaten genehmigt werden müssen, so wird auch mittels des grundgesetzes vorselektiert.
daimos hat geschrieben:Nur für EU-Verträge, sonstige VR-Verträge also nicht (Art. 24, 59 II GG)?
generell für verträge mit denen wir souveräne rechte abgeben sollen.
daimos hat geschrieben:Du meinst Art. 63 I GG, oder?
nein, die 54 (tippfehler). mir gings um den bundespräsidenten.
Zuletzt geändert von lostsoul am Montag 22. Juni 2009, 22:41, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von daimos »

lostsoul hat geschrieben:weil die wehrpflicht nicht ganz unnütz ist.
Ich will es mal so sagen: Früher war sie schon irgendwo gerechtfertigt. Aber in einer Welt des 21. Jahrhunderts ist sie nur noch ein Relikt vergangener Zeiten. Ein Auslaufmodell. Guck dich doch um. Der Grund ihrer Existenz liegt nicht in der Wehrpflicht, sondern angesichts eines sonst kollabierenden Gesundheitssystems im Zivildienst.
lostsoul hat geschrieben:nein, die III. ist nicht die direkte folge von I. und II. zwischen dem wohlverhalten gegenüber der allgemeinheit und der wegnahme von eigentum gibt es ja einen erheblichen unterschied.
Aber enteignet werden darf doch nur aus Gründen des Allgemeinwohls. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip tut sein Übriges. Da bleibt für Staatswillkür wenig Platz.
lostsoul hat geschrieben:[...] es gibt keinen grund wieso wir deutsche zwecks strafverfolgung ins ausland ausliefern sollten.
Der Grund heißt "Europäischer Haftbefehl". ;) Es gab vor sieben Jahren einen Rahmenbeschluss des Europäischen Rates dazu.
lostsoul hat geschrieben:das wäre zwar ein risiko aber eines, was eine demokratie eingehen sollte. wenn die wähler eine partei wählen möchten, die ganz offen die demokratie abschaffen will, dann ist es doch der wille der wähler die demokratie abzuschaffen. wieso sollte dem volk eine solche option wegen der verfassung genommen werden? wie können wir denn sagen die demokratie ist im volk verwurzelt, wenn wir jeden, der das testen will von vornherein aus dem politischen wettbewerb entfernen. so wie im iran im vorfeld von wahlen die kandidaten genehmigt werden müssen, so wird auch mittels des grundgesetzes vorselektiert.
Naja, wenn man die Demokratie abschaffen möchte, bleibt einem immer noch der Art. 146 GG. Bedenke, dass die NSDAP auch nie über 44% hinaus gekommen ist. Ende 1932 hatte sie sogar "nur" 33%. Und trotzdem rumorte es auf den Straßen.
lostsoul hat geschrieben:nein, die 54 (tippfehler). mir gings um den bundespräsidenten.
Das finde ich wiederum unsinnig. Einerseits willst du dem Bundeskanzler Befugnisse à la US-Präsident zuwachsen lassen, andererseits bleibst du aber bei der indirekten Wahl und willst stattdessen nur den Bundespräsidenten direkt wählen lassen, obwohl dieser weit weniger Kompetenzen hat? Wäre es zu Ende gedacht, nicht gleich besser, das parlamentarische System aufzugeben und zu einem (semi-)präsidentiellen überzugehen?
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hafenwirt
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von hafenwirt »

ToughDaddy hat geschrieben: Ergibt sich aus dem Selbstschutz der Ewigkeitsklausel.
Übrigens das Widerstandsrecht gehört nicht zur Ewigkeitsklausel.
Eine Abschaffung ist nur durch eine neue Verfassung möglich.
Ich hol den Thread mal hoch, nachdem ich eben wieder auf das Thema kam.

Wikipedia schreibt über den Selbstschutz:
"Dass Artikel 79 Abs. 3 ebenfalls den Schutz der Unabänderlichkeit genießt, wird allgemein angenommen, obwohl es nicht dem Wortlaut zu entnehmen ist. Die funktionale Interpretation spricht jedoch dafür: Andernfalls würde aber die Schutzwirkung sinnlos werden, was nicht dem Zweck der Norm und der Zielsetzung des Verfassungsgebers entspräche. Neben einer immanenten Begründung werden für die Unabänderlichkeit der Ewigkeitsklausel auch überpositive Gründe vertreten.

Das heißt, eine allgemeine Annahme ließe sich durch eine Regierung, die rumwerkeln möchte, doch anders interpretieren, oder?

Andererseits wäre auch ein *für alle Zeiten gültiges* Grundgesetz schlecht.
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Thomas I
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Thomas I »

Cash! hat geschrieben:Artikel 102
Gestrichen.

Ist überflüssig weil die Todesstrafe sowieso schon gegen Art. 1 GG verstößt.
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daimos
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von daimos »

hafenwirt hat geschrieben:Wikipedia schreibt über den Selbstschutz:
"Dass Artikel 79 Abs. 3 ebenfalls den Schutz der Unabänderlichkeit genießt, wird allgemein angenommen, obwohl es nicht dem Wortlaut zu entnehmen ist. Die funktionale Interpretation spricht jedoch dafür: Andernfalls würde aber die Schutzwirkung sinnlos werden, was nicht dem Zweck der Norm und der Zielsetzung des Verfassungsgebers entspräche. Neben einer immanenten Begründung werden für die Unabänderlichkeit der Ewigkeitsklausel auch überpositive Gründe vertreten.

Das heißt, eine allgemeine Annahme ließe sich durch eine Regierung, die rumwerkeln möchte, doch anders interpretieren, oder?
Ich darf dazu aus dem Lissabon-Urteil des BVerfG zitieren:
  • "Die Verletzung der in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegten Verfassungsidentität ist aus der Sicht des Demokratieprinzips zugleich ein Übergriff in die verfassungsgebende Gewalt des Volkes. Die verfassungsgebende Gewalt hat insofern den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen. Keinem Verfassungsorgan ist die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht."
    BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 (Az.: 2 BvE 2/08), Rz. 218
Die spannende Praxis-Frage wäre nur: Was macht das BVerfG, wenn der verfassungsändernde Gesetzgeber Art. 79 III GG abschafft und auf das jew. Urteil des BVerfG scheißt? :mrgreen: Mit anderen Worten: Wie will das BVerfG seine Urteile vollstrecken?
hafenwirt hat geschrieben:Andererseits wäre auch ein *für alle Zeiten gültiges* Grundgesetz schlecht.
Wir müssen ja nicht am GG festhalten. Art. 146 GG ermöglicht immer noch, eine neue Verfassung zu verabschieden. Die Frage ist dann nur, ob selbst für diese Verfassung Art. 79 III GG bindend ist. Gilt Art. 79 III GG also auch für Art. 146 GG? Obwohl der Wortlaut schon dagegen spricht ("Eine Änderung dieses Grundgesetzes [...] ist unzulässig."), gibt es diese Meinung. Notfalls argumentiert man dann eben mit dem pouvoir constituant, der eben grds. nicht beschränkbar ist.
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Thomas I
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Thomas I »

Ich würde Art. 140 GG und Art. 7 Absatz 3 streichen und durch folgende Artikel ersetzen.

Art. 140 (neu)
(1) Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirchen, Religionsgemeinschaften und Staat ist der Bund zuständig.
(2) Es besteht keine Staatskriche.
(3) Der Staat und staatliche Einrichtungen unterstützen, fördern und finanzieren keine Kirche und keine Religionsgemeinschaft noch eine ihrer besonderen Einrichtungen. Die bisherigen auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften und Kirchen werden ersatzlos eingestellt.

Art. 140a
(1) Der Staat garantiert die freie Ausübung von religiösen Veranstaltungenund Zeremonien unter Berücksichtigung der im Interesse des öffentlichen Friedens und der öffentlichen Ordnung erforderlichen Einschränkungen.
(2) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(4)Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Art. 140b
(1) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften unterliegt keinen Beschränkungen.
(2) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(3) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(4) Religionsgemeinschaften und Kirchen können keine Körperschaften des öffentlichen Rechtes sein oder werden. Relioginsgemeinschaften oder Kirche die bisher Körperschaften des öffentlichen Rechtes waren, verlieen diesen Status nach einer Übergangsfrist. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(5) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

Art. 140c
(1) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften, Kirchen und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecken bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.
(2) Soweit das Bedürfnis nach religiösen Handlungen im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.

Art. 140d
(1) In ihren Einrichtungen dürfen Religionsgemeinschaften und Kirchen weiterhin Dritte mit Rücksicht auf deren Religion oder Weltanschauung bevorzugen oder benachteiligen.
(2) Besondere Einrichtung einer Religionsgemeinschaft oder Kirche im Sinne von Art. 140 Absatz 3 Satz 1 ist jede Einrichtung in der diese Religionsgemeinschaft oder Kirche gegenüber Dritten von dem in Absatz 1 genannten Privileg gebrauch machen.

Art. 140e
(1) Religionsunterricht an staatlichen Schulen ist zulässig.
(2) Die Durchführung und die Bestimmung der Inhalte des Religionsunterricht obliegt den Religionsgemeinschaften.
(3) Der Unterricht muß von Personen durchgeführt werden die einen staatlich anerkannten Qualifikationsnachweis als Lehrer haben.
(4) Die Religionsleher sind von den Religionsgemeinschaften zu stellen und zu bezahlen.
(5) Geeignete Unterrichtsräume stellen die Schulen nach ihren Möglichkeiten, dieses gilt nicht als Unterstützung oder Finanzierung im Sinne von Art. 140 Absatz 3.
(6) Das Weitere regeln Landesgesetze.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Thomas I »

daimos hat geschrieben:Ich darf dazu aus dem Lissabon-Urteil des BVerfG zitieren:
  • "Die Verletzung der in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegten Verfassungsidentität ist aus der Sicht des Demokratieprinzips zugleich ein Übergriff in die verfassungsgebende Gewalt des Volkes. Die verfassungsgebende Gewalt hat insofern den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen. Keinem Verfassungsorgan ist die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht."
    BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 (Az.: 2 BvE 2/08), Rz. 218
Die spannende Praxis-Frage wäre nur: Was macht das BVerfG, wenn der verfassungsändernde Gesetzgeber Art. 79 III GG abschafft und auf das jew. Urteil des BVerfG scheißt? :mrgreen: Mit anderen Worten: Wie will das BVerfG seine Urteile vollstrecken?Wir müssen ja nicht am GG festhalten. Art. 146 GG ermöglicht immer noch, eine neue Verfassung zu verabschieden. Die Frage ist dann nur, ob selbst für diese Verfassung Art. 79 III GG bindend ist. Gilt Art. 79 III GG also auch für Art. 146 GG? Obwohl der Wortlaut schon dagegen spricht ("Eine Änderung dieses Grundgesetzes [...] ist unzulässig."), gibt es diese Meinung. Notfalls argumentiert man dann eben mit dem pouvoir constituant, der eben grds. nicht beschränkbar ist.
Auch die Abschaffung zugunsten einer neuen Verfassung ist eine Änderung des GG.
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Enigma
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Enigma »

ToughDaddy hat geschrieben:
Jupp auf jeden Fall. Außerdem sollte einiges bei den Kompetenzregelungen Land / Bund getan werden.
jaaaaaaaaaaaaaaaaa

diese mischfinanzierungen quersachen , der einfluss der landtage auf den bund und die latente unterdrückung der kommunen sind echt zum kotzen
[url=http://www.youtube.com/watch?v=LTQqFGLDdJ0]Do you think that money is the root of all evil?[/url]
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Enigma »

lostsoul hat geschrieben:
Art 22 (3): die amtssprache ist ausschließlich deutsch. abweichend davon dürfen die länder brandenburg, sachsen, schleswig-holstein und niedersachsen die sprachen der jeweiligen anerkannten nationalen minderheiten zulassen.
die sollten aber konkretisiert werden, sonst lässt sich nacher irgendeine minderheit zur national annerkannten minderheit erheben
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Enigma »

daimos hat geschrieben:Ich würde ihn drin lassen. Und sei es nur für Szenarien wie im Jahr 1932. Als äußerstes Mittel sollte ein Parteiverbot möglich sein. Dass mit dieser Möglichkeit sparsam umzugehen ist, ist keine Frage der Verfassung, sondern der Politik. So war z. B. das KPD-Verbotsverfahren unsinnig. Gleiches lässt sich über die NPD sagen. Was aber, wenn wir es wirklich mit einer neuen NSDAP zutun hätten?
ich denke wir hatten hier vorallem durch das reine listenwahlrecht die probleme , die nsdap hätte bei einem mehrheitswahlrecht niemals , wirklich NIEMALS den sprung in den bundestag geschafft
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?

Beitrag von Dampflok94 »

Thomas I hat geschrieben:
Auch die Abschaffung zugunsten einer neuen Verfassung ist eine Änderung des GG.
Wie willst Du das begründen? Es heißt doch:
Dieses Grundgesetz, ..., verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wenn es seine Gültigkeit verloren hat, dann wirkt es doch nicht mehr nach. Und niemand kann sich darauf berufen. Eigentlich ist auch nur das sinnvoll. Was soll eine neue Verfassung, wenn es denn die alte sein muß? Das liefe darauf hinaus den Artikel 146 endgültig völlig ins Leere laufen zu lassen. Denn es liefe auf folgendes hinaus: Das Grundgesetz darf durch eine neue Verfassung abgelöst werden, die dem Grundgesetz entspricht.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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