Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
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Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Eine Änderung (unter möglichen weiteren) würde für mich lauten:
Artikel 1
(1) Die Freiheit des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Denn: Was ist schon Würde? Sie ergibt sich doch erst aus der Freiheit des Einzelnen!
Andererseits ist dieser Satz - und das ist die eigentliche Pointe - natürlich performativ widersprüchlich, da er einen Auftrag, nämlich die Achtung der Freiheit, an eine Organisation überantwortet, nämlich den Staat, die notwendigerweise gegen ihren eigenen Auftrag handeln müsste, um ihn erfüllen zu können.
Artikel 1
(1) Die Freiheit des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Denn: Was ist schon Würde? Sie ergibt sich doch erst aus der Freiheit des Einzelnen!
Andererseits ist dieser Satz - und das ist die eigentliche Pointe - natürlich performativ widersprüchlich, da er einen Auftrag, nämlich die Achtung der Freiheit, an eine Organisation überantwortet, nämlich den Staat, die notwendigerweise gegen ihren eigenen Auftrag handeln müsste, um ihn erfüllen zu können.
- ToughDaddy
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Bitte.
Informiere Dich, was der 1.Artikel bedeutet.
Das wäre intelligenter, als die Abschaffung zu fordern.
Nur mal als kleine Übersicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw% ... ngsprinzip
Informiere Dich, was der 1.Artikel bedeutet.
Das wäre intelligenter, als die Abschaffung zu fordern.
Nur mal als kleine Übersicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw% ... ngsprinzip
- Cash!
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Artikel 102
Gestrichen.
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- John Galt
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
-Strikte Trennung von Staat und Kirche
-Abschaffung der Wehrpflicht
-Abschaffung der Wehrpflicht
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
atompussy hat geschrieben:-Strikte Trennung von Staat und Kirche
-Abschaffung der Wehrpflicht

Strengere Regelung zur Grundgesetzänderung. Gefällt mir nicht, wie an dem GG an einer Tour rumgedoktort wird.
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Art 18 streichen
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
- bakunicus
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Artikel 18MoOderSo hat geschrieben:Art 18 streichen
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
das kann ich mir vorstellen, dass dir das nicht in den kram passt.
bakunicus
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Jupp auf jeden Fall. Außerdem sollte einiges bei den Kompetenzregelungen Land / Bund getan werden.atompussy hat geschrieben:-Strikte Trennung von Staat und Kirche
-Abschaffung der Wehrpflicht
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Naja, für mich keine Frage. Wo keine Bundesrepublik da kein GG. 

Mir glangts, das i woas, das i kannt wenn i woin dat.
Nietzsche ist tot
Er hat Jehova gesagt.........(kann ich einen von den kleinen Dicken haben Mama - entschuldige, Vatei )
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Ich möchte damit nur den Wesensgehalt der Begrifflichkeiten sicherstellen.bakunicus hat geschrieben:das kann ich mir vorstellen, dass dir das nicht in den kram passt.
Ansonsten könnte man jeder Diktatur, die alle Meinungen zulässt, die nicht die Diktatur angreifen, Meinungsfreiheit bescheinigen.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Gibt es nicht diesen Artikel, mit dem man mit einer 2/3-Mehrheit des Bundestags das Grundgesetz aushebeln kann?
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- ralphon
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Du willst alles einfrieren? Wie eine Art heilige Schrift?hafenwirt hat geschrieben:Gibt es nicht diesen Artikel, mit dem man mit einer 2/3-Mehrheit des Bundestags das Grundgesetz aushebeln kann?
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- Talyessin
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Nun, unser GG hat in der kurzen Zeit mehr Änderungen erfahren als es Zusätze in der US Verfassung gibt.ralphon hat geschrieben:
Du willst alles einfrieren? Wie eine Art heilige Schrift?
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- bakunicus
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
diktatur und meinungsfreiheit schließen sich grundsätzlich aus.MoOderSo hat geschrieben: Ich möchte damit nur den Wesensgehalt der Begrifflichkeiten sicherstellen.
Ansonsten könnte man jeder Diktatur, die alle Meinungen zulässt, die nicht die Diktatur angreifen, Meinungsfreiheit bescheinigen.
bakunicus
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Sagt wer?bakunicus hat geschrieben:diktatur und meinungsfreiheit schließen sich grundsätzlich aus.
Als Despot würde ich niemanden verbieten dummes Zeug über mich zu quatschen.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
- bakunicus
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
und wer soll dir das glauben ?MoOderSo hat geschrieben: Sagt wer?
Als Despot würde ich niemanden verbieten dummes Zeug über mich zu quatschen.
ich habe daran jetzt schon erhebliche zweifel, die durch dein bekenntnis zum parteiprogramm der NSDAP wohlbegründet sind.
bakunicus
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Naja, dann wärest du einer der wenigenMoOderSo hat geschrieben:Als Despot würde ich niemanden verbieten dummes Zeug über mich zu quatschen.

"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Die Moderatoren zum Beispiel.bakunicus hat geschrieben:und wer soll dir das glauben ?
Ich hab hier und im alten Forum noch nie irgendeinen Beitrag gemeldet oder sonst irgendwie zu deren Löschung aufgerufen, obwohl ich mehr als einmal Anlass und berechtigte Gründe gehabt hätte.
Ich bin in der Beziehung wesentlich souveräner und liberaler als du es wahrscheinlich jemals sein wirst.
:hat:
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
- lamb of god
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Da haben sie auch wieder recht. Das Problem ist eben, dass bei Durchsetzung von radikalen Gedanken das komplette GG dank ARtikel 77 (ich meine, dieser war es) ausgesetzt werden kann.ralphon hat geschrieben:[...]
Du willst alles einfrieren? Wie eine Art heilige Schrift?
Ansonsten könnte man zur Verschlankung und Vereinfachung historische Artikel abschaffen, z.B.:
Wozu steht so ein Kram da noch drin? Das verbraucht nur Drucktinte, beim NeudruckArtikel 117
(1) Das dem Artikel 3 Absatz 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953.

Sehe grad, Artikel 12 ist mittlerweile auch nichtig.
Zuletzt geändert von hafenwirt am Sonntag 31. Mai 2009, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.
- ToughDaddy
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Wie meinst das? Was willst dort ändern?lamb of god hat geschrieben:Artikel 38
- ralphon
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Es wurde verschiedentlich behauptet, Spekulationen von mir über das Erbrecht wären grundgesetzwidrig, das glaube ich aber nicht. Das betraf z.B. einen möglichen Pflichtteil für die Belegschaft wenn ein Betrieb vererbt wird. Weil es aber bereits Pflichtteile für Familienmitglieder gibt, würde das keinen Unterschied machen.
Bliebe der Föderalismus als Baustelle. Die Kompetenzen sind nicht optimal rückkoppelnd, z.B. eine staatliche Ebene bezahlt eine Leistung von der hauptsächlich eine andere profitiert. Eine möglichst weitgehend gleichförmige Kompetenzrichtung von unten nach oben mit einem gewissen Aufkommensausgleich würde mir am besten gefallen.
Bliebe der Föderalismus als Baustelle. Die Kompetenzen sind nicht optimal rückkoppelnd, z.B. eine staatliche Ebene bezahlt eine Leistung von der hauptsächlich eine andere profitiert. Eine möglichst weitgehend gleichförmige Kompetenzrichtung von unten nach oben mit einem gewissen Aufkommensausgleich würde mir am besten gefallen.
- ralphon
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Der ganze verjährte Kram ab §116 müßte mal durchsucht werden, was weg kann. Stattdessen sollten Grundlagen über die Rechtmäßigkeit europäischer Verträge und Gesetze drinstehen.
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Ich könnte sehr gut ohne den Artikel 6 leben.
Da wir auch nicht von instabilen Ländern umgeben sind, frage ich mich eh, warum wir überhaupt Asylanten aufnehmen.
Da wir auch nicht von instabilen Ländern umgeben sind, frage ich mich eh, warum wir überhaupt Asylanten aufnehmen.
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Zeta hat geschrieben:Ich könnte sehr gut ohne den Artikel 6 leben.![]()
Da wir auch nicht von instabilen Ländern umgeben sind, frage ich mich eh, warum wir überhaupt Asylanten aufnehmen.

"Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern."
um "asylanten" und instabile länder in der nachbarschaft geht es hier wo???
Ukrainian freedom fighters -> http://www.heise.de/tp/artikel/41/41787/1.html
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Art 23 gehört um ein plebiszitäres elemant erweitert.
Art 26 wäre zu verschärfen bzw stärker auf eine konstrukive friedens- und abrüstungspolitik zu verpflichten.
Art 34 wäre ebenfalls schärfer und strikter zu fassen.
Art 42 Abs 1 Satz 2 und 3 ersatzlos streichen.
Art 45 gehört konkretisiert.
Art 26 wäre zu verschärfen bzw stärker auf eine konstrukive friedens- und abrüstungspolitik zu verpflichten.
Art 34 wäre ebenfalls schärfer und strikter zu fassen.
Art 42 Abs 1 Satz 2 und 3 ersatzlos streichen.
Art 45 gehört konkretisiert.
Ukrainian freedom fighters -> http://www.heise.de/tp/artikel/41/41787/1.html
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Das ist doch bereits methodisch falsch. Wie willst du etwas ändern, was sich nicht ändern lässt (Art. 79 III GG)? Dann müsste dein Thread vielmehr lauten: "Wie stellt ihr euch eine neue Verfassung vor?"eluveitie hat geschrieben:Artikel 1
(1) Die Freiheit des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dann hast du die Menschenwürde nicht geschnallt. Würde garantiert doch gerade erst Freiheit. Sie ist Voraussetzung dieser.eluveitie hat geschrieben:Was ist schon Würde? Sie ergibt sich doch erst aus der Freiheit des Einzelnen!
Nur wenn man Freiheit als unbegrenzt ansieht. Aber dann gäbe es effektiv keine Freiheit mehr.eluveitie hat geschrieben:Andererseits ist dieser Satz - und das ist die eigentliche Pointe - natürlich performativ widersprüchlich, da er einen Auftrag, nämlich die Achtung der Freiheit, an eine Organisation überantwortet, nämlich den Staat, die notwendigerweise gegen ihren eigenen Auftrag handeln müsste, um ihn erfüllen zu können.
Wohl oder übel wäre die Todesstrafe ein Verstoß gegen die Menschenwürde (Stichwort: Dürigs Objektformel).Cash! hat geschrieben:Artikel 102
Gestrichen.
Ohja. Das tut sehr not. Wohl aber kein Fall für's Grundgesetz (das ja Änderungen durch das Vertretungsorgan des Souveräns zwangsläufig zulassen muss) als eher ein Fall des politischen Prozesses.Weltregierung hat geschrieben:Strengere Regelung zur Grundgesetzänderung. Gefällt mir nicht, wie an dem GG an einer Tour rumgedoktort wird.
Wieso? Art. 18 GG wurde bisher nie vollstreckt.MoOderSo hat geschrieben:Art 18 streichen

Γνῶθι σεαυτόν
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Das ist doch Korinthenkackerei - natürlich impliziert die Frage nach dem Wollen bereits, dass das Können gewährleistet ist, sonst machte die Frage nämlich keinen Sinn.daimos hat geschrieben: Das ist doch bereits methodisch falsch. Wie willst du etwas ändern, was sich nicht ändern lässt (Art. 79 III GG)?
Blödsinn. Die Würde des Menschen lässt sich auf vielerlei Weise begründen, doch kann die Würde des Menschen niemals Voraussetzung von Freiheit sein, da allein das individuelle Bekenntnis zu so etwas wie einer Würde des Menschen Ausdruck der Freiheit des einzelnen sein muss!daimos hat geschrieben: Dann hast du die Menschenwürde nicht geschnallt. Würde garantiert doch gerade erst Freiheit. Sie ist Voraussetzung dieser.
Quatsch - aber liest sich nett, zugegeben.daimos hat geschrieben: Nur wenn man Freiheit als unbegrenzt ansieht. Aber dann gäbe es effektiv keine Freiheit mehr.
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Im Ansatz schon richtig. Fänd ich aber besser im Gemeinschaftsrecht aufgehoben.ahead hat geschrieben:Art 23 gehört um ein plebiszitäres elemant erweitert.
Verstehe ich nicht. Der Staat haftet doch bereits voll - selbst bei Fahrlässigkeit. Was soll da denn noch verschärft werden? Nebenbei sollte man dann doch konsequenterweise eher § 839 BGB ändern.ahead hat geschrieben:Art 34 wäre ebenfalls schärfer und strikter zu fassen.
Einiges wird eben besser nicht-öffentlich verhandelt. Das ist ja selbst auf kommunaler Ebene so. Und grundsätzlich tagt der BT ja eh öffentlich.ahead hat geschrieben:Art 42 Abs 1 Satz 2 und 3 ersatzlos streichen.
Gibt's doch bereits in Form eines Ausführungsgesetzes zu Art. 23 GG:ahead hat geschrieben:Art 45 gehört konkretisiert.
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union. Ein entsprechendes Gesetz gibt es für den Bundesrat.
Γνῶθι σεαυτόν
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Lässt sich Artikel 79, auch bekannt als Ewigkeitsklausel abschaffen?
Damit wäre der Weg frei, Artikel 1-20 anzugreifen.
Damit wäre der Weg frei, Artikel 1-20 anzugreifen.
- Thomas I
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Nein.hafenwirt hat geschrieben:Lässt sich Artikel 79, auch bekannt als Ewigkeitsklausel abschaffen?
Damit wäre der Weg frei, Artikel 1-20 anzugreifen.
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Wo ist das festgelegt? Gibt es verfassungsrechtliche Grundlagen? Oder nur Lippenbekenntnisse?Thomas I hat geschrieben:
Nein.
Ich habe etwas Angst, bei unserer derzeitigen Regierung.
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Mit guten Willen der Richter geht alles.Thomas I hat geschrieben:
Nein.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
- Johann
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Das wäre dann aber der klassische Fall für den Art. 20,4!MoOderSo hat geschrieben: Mit guten Willen der Richter geht alles.
Natürlich nur dann, wenn nicht die BW schon auf den Kreuzungen steht!
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Unsere Führer sind unbeliebte Bürokratenpopel.Johann hat geschrieben:
Das wäre dann aber der klassische Fall für den Art. 20,4!
Natürlich nur dann, wenn nicht die BW schon auf den Kreuzungen steht!
Für die schießt keiner auf die eigenen Leute.
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- frems
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Art. 146, ist doch klar. 

Labskaus!
Ob Mailand oder Madrid -- Hauptsache Europa.
Ob Mailand oder Madrid -- Hauptsache Europa.
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Art 12a: männer und frauen
Art 14 (3): enteignungen sind verfassungswidrig
Art 15: streichen
Art 16 (2) S.2: streichen.
Art 16a: streichen
Art 21 (2): streichen.
Art 22 (3): die amtssprache ist ausschließlich deutsch. abweichend davon dürfen die länder brandenburg, sachsen, schleswig-holstein und niedersachsen die sprachen der jeweiligen anerkannten nationalen minderheiten zulassen.
Art 23: volksabstimmungen zum inkrafttreten von verträgen etc. nötig
Art 26 (1): dahingehend ändern, dass der kanzler ähnliche kompetenzen bekommt wie der us-präsident und nicht erst monatelange debatten führen muss.
Art 53: direktwahl vom volk
Art 14 (3): enteignungen sind verfassungswidrig
Art 15: streichen
Art 16 (2) S.2: streichen.
Art 16a: streichen
Art 21 (2): streichen.
Art 22 (3): die amtssprache ist ausschließlich deutsch. abweichend davon dürfen die länder brandenburg, sachsen, schleswig-holstein und niedersachsen die sprachen der jeweiligen anerkannten nationalen minderheiten zulassen.
Art 23: volksabstimmungen zum inkrafttreten von verträgen etc. nötig
Art 26 (1): dahingehend ändern, dass der kanzler ähnliche kompetenzen bekommt wie der us-präsident und nicht erst monatelange debatten führen muss.
Art 53: direktwahl vom volk
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Ergibt sich aus dem Selbstschutz der Ewigkeitsklausel.hafenwirt hat geschrieben:
Wo ist das festgelegt? Gibt es verfassungsrechtliche Grundlagen? Oder nur Lippenbekenntnisse?
Ich habe etwas Angst, bei unserer derzeitigen Regierung.
Übrigens das Widerstandsrecht gehört nicht zur Ewigkeitsklausel.
Eine Abschaffung ist nur durch eine neue Verfassung möglich.
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Die Art. 2-19 GG wurden nie und werden nicht durch die Ewigkeitsklausel geschützt. Den Art. 79 III GG ziert das nette Wörtchen "und".hafenwirt hat geschrieben:Lässt sich Artikel 79, auch bekannt als Ewigkeitsklausel abschaffen?
Damit wäre der Weg frei, Artikel 1-20 anzugreifen.

Das ist doch zu kurz gesprungen. Wieso den Art. 12a GG nicht gleich ganz streichen?lostsoul hat geschrieben:Art 12a: männer und frauen
Auch da bist du nicht konsequent. Art. 14 III GG ist Folge von Art. 14 I, II GG:lostsoul hat geschrieben:Art 14 (3): enteignungen sind verfassungswidrig
- Art. 14 GG
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Den hätte auch Marx persönlich schreiben können. 8)lostsoul hat geschrieben:Art 15: streichen
Wieso? Noch offene Rechnungen mit dem EU-Ausland?lostsoul hat geschrieben:Art 16 (2) S.2: streichen.
Ich würde ihn drin lassen. Und sei es nur für Szenarien wie im Jahr 1932. Als äußerstes Mittel sollte ein Parteiverbot möglich sein. Dass mit dieser Möglichkeit sparsam umzugehen ist, ist keine Frage der Verfassung, sondern der Politik. So war z. B. das KPD-Verbotsverfahren unsinnig. Gleiches lässt sich über die NPD sagen. Was aber, wenn wir es wirklich mit einer neuen NSDAP zutun hätten?lostsoul hat geschrieben:Art 21 (2): streichen.
Oh, da wird's wahrscheinlich mit der Gesetzgebungskompetenz wieder Schwierigkeiten geben. Ist die Sprache Teil unserer Kultur? Dann wäre es ja wieder Sache der Länder und nicht des Bundes!lostsoul hat geschrieben:Art 22 (3): die amtssprache ist ausschließlich deutsch. abweichend davon dürfen die länder brandenburg, sachsen, schleswig-holstein und niedersachsen die sprachen der jeweiligen anerkannten nationalen minderheiten zulassen.

Nur für EU-Verträge, sonstige VR-Verträge also nicht (Art. 24, 59 II GG)?lostsoul hat geschrieben:Art 23: volksabstimmungen zum inkrafttreten von verträgen etc. nötig
Mit anderen Worten: Du willst Art. 26 I GG ebenfalls streichen? :hat:lostsoul hat geschrieben:Art 26 (1): dahingehend ändern, dass der kanzler ähnliche kompetenzen bekommt wie der us-präsident und nicht erst monatelange debatten führen muss.
lostsoul hat geschrieben:Art 53: direktwahl vom volk
- Art. 53 GG
Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Sie müssen jederzeit gehört werden. Der Bundesrat ist von der Bundesregierung über die Führung der Geschäfte auf dem laufenden zu halten.
Γνῶθι σεαυτόν
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
weil die wehrpflicht nicht ganz unnütz ist.daimos hat geschrieben:Das ist doch zu kurz gesprungen. Wieso den Art. 12a GG nicht gleich ganz streichen?
nein, die III. ist nicht die direkte folge von I. und II. zwischen dem wohlverhalten gegenüber der allgemeinheit und der wegnahme von eigentum gibt es ja einen erheblichen unterschied.daimos hat geschrieben:Auch da bist du nicht konsequent. Art. 14 III GG ist Folge von Art. 14 I, II GG
deutschland hat ein ganz hervorragendes justizsystem. wir maßen uns an sogar bestimmte vergehen von deutschen im ausland in deutschland juristisch zu verfolgen. ja sogar ausländer die im ausland straftaten begangen haben, können von deutschen behörden angeklagt werden. es gibt keinen grund wieso wir deutsche zwecks strafverfolgung ins ausland ausliefern sollten.daimos hat geschrieben:Wieso? Noch offene Rechnungen mit dem EU-Ausland?
das wäre zwar ein risiko aber eines, was eine demokratie eingehen sollte. wenn die wähler eine partei wählen möchten, die ganz offen die demokratie abschaffen will, dann ist es doch der wille der wähler die demokratie abzuschaffen. wieso sollte dem volk eine solche option wegen der verfassung genommen werden? wie können wir denn sagen die demokratie ist im volk verwurzelt, wenn wir jeden, der das testen will von vornherein aus dem politischen wettbewerb entfernen. so wie im iran im vorfeld von wahlen die kandidaten genehmigt werden müssen, so wird auch mittels des grundgesetzes vorselektiert.daimos hat geschrieben:Ich würde ihn drin lassen. Und sei es nur für Szenarien wie im Jahr 1932. Als äußerstes Mittel sollte ein Parteiverbot möglich sein. Dass mit dieser Möglichkeit sparsam umzugehen ist, ist keine Frage der Verfassung, sondern der Politik. So war z. B. das KPD-Verbotsverfahren unsinnig. Gleiches lässt sich über die NPD sagen. Was aber, wenn wir es wirklich mit einer neuen NSDAP zutun hätten?
generell für verträge mit denen wir souveräne rechte abgeben sollen.daimos hat geschrieben:Nur für EU-Verträge, sonstige VR-Verträge also nicht (Art. 24, 59 II GG)?
nein, die 54 (tippfehler). mir gings um den bundespräsidenten.daimos hat geschrieben:Du meinst Art. 63 I GG, oder?
Zuletzt geändert von lostsoul am Montag 22. Juni 2009, 22:41, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Ich will es mal so sagen: Früher war sie schon irgendwo gerechtfertigt. Aber in einer Welt des 21. Jahrhunderts ist sie nur noch ein Relikt vergangener Zeiten. Ein Auslaufmodell. Guck dich doch um. Der Grund ihrer Existenz liegt nicht in der Wehrpflicht, sondern angesichts eines sonst kollabierenden Gesundheitssystems im Zivildienst.lostsoul hat geschrieben:weil die wehrpflicht nicht ganz unnütz ist.
Aber enteignet werden darf doch nur aus Gründen des Allgemeinwohls. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip tut sein Übriges. Da bleibt für Staatswillkür wenig Platz.lostsoul hat geschrieben:nein, die III. ist nicht die direkte folge von I. und II. zwischen dem wohlverhalten gegenüber der allgemeinheit und der wegnahme von eigentum gibt es ja einen erheblichen unterschied.
Der Grund heißt "Europäischer Haftbefehl".lostsoul hat geschrieben:[...] es gibt keinen grund wieso wir deutsche zwecks strafverfolgung ins ausland ausliefern sollten.

Naja, wenn man die Demokratie abschaffen möchte, bleibt einem immer noch der Art. 146 GG. Bedenke, dass die NSDAP auch nie über 44% hinaus gekommen ist. Ende 1932 hatte sie sogar "nur" 33%. Und trotzdem rumorte es auf den Straßen.lostsoul hat geschrieben:das wäre zwar ein risiko aber eines, was eine demokratie eingehen sollte. wenn die wähler eine partei wählen möchten, die ganz offen die demokratie abschaffen will, dann ist es doch der wille der wähler die demokratie abzuschaffen. wieso sollte dem volk eine solche option wegen der verfassung genommen werden? wie können wir denn sagen die demokratie ist im volk verwurzelt, wenn wir jeden, der das testen will von vornherein aus dem politischen wettbewerb entfernen. so wie im iran im vorfeld von wahlen die kandidaten genehmigt werden müssen, so wird auch mittels des grundgesetzes vorselektiert.
Das finde ich wiederum unsinnig. Einerseits willst du dem Bundeskanzler Befugnisse à la US-Präsident zuwachsen lassen, andererseits bleibst du aber bei der indirekten Wahl und willst stattdessen nur den Bundespräsidenten direkt wählen lassen, obwohl dieser weit weniger Kompetenzen hat? Wäre es zu Ende gedacht, nicht gleich besser, das parlamentarische System aufzugeben und zu einem (semi-)präsidentiellen überzugehen?lostsoul hat geschrieben:nein, die 54 (tippfehler). mir gings um den bundespräsidenten.
Γνῶθι σεαυτόν
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Ich hol den Thread mal hoch, nachdem ich eben wieder auf das Thema kam.ToughDaddy hat geschrieben: Ergibt sich aus dem Selbstschutz der Ewigkeitsklausel.
Übrigens das Widerstandsrecht gehört nicht zur Ewigkeitsklausel.
Eine Abschaffung ist nur durch eine neue Verfassung möglich.
Wikipedia schreibt über den Selbstschutz:
"Dass Artikel 79 Abs. 3 ebenfalls den Schutz der Unabänderlichkeit genießt, wird allgemein angenommen, obwohl es nicht dem Wortlaut zu entnehmen ist. Die funktionale Interpretation spricht jedoch dafür: Andernfalls würde aber die Schutzwirkung sinnlos werden, was nicht dem Zweck der Norm und der Zielsetzung des Verfassungsgebers entspräche. Neben einer immanenten Begründung werden für die Unabänderlichkeit der Ewigkeitsklausel auch überpositive Gründe vertreten.
Das heißt, eine allgemeine Annahme ließe sich durch eine Regierung, die rumwerkeln möchte, doch anders interpretieren, oder?
Andererseits wäre auch ein *für alle Zeiten gültiges* Grundgesetz schlecht.
- Thomas I
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Cash! hat geschrieben:Artikel 102
Gestrichen.
Ist überflüssig weil die Todesstrafe sowieso schon gegen Art. 1 GG verstößt.
Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Ich darf dazu aus dem Lissabon-Urteil des BVerfG zitieren:hafenwirt hat geschrieben:Wikipedia schreibt über den Selbstschutz:
"Dass Artikel 79 Abs. 3 ebenfalls den Schutz der Unabänderlichkeit genießt, wird allgemein angenommen, obwohl es nicht dem Wortlaut zu entnehmen ist. Die funktionale Interpretation spricht jedoch dafür: Andernfalls würde aber die Schutzwirkung sinnlos werden, was nicht dem Zweck der Norm und der Zielsetzung des Verfassungsgebers entspräche. Neben einer immanenten Begründung werden für die Unabänderlichkeit der Ewigkeitsklausel auch überpositive Gründe vertreten.
Das heißt, eine allgemeine Annahme ließe sich durch eine Regierung, die rumwerkeln möchte, doch anders interpretieren, oder?
- "Die Verletzung der in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegten Verfassungsidentität ist aus der Sicht des Demokratieprinzips zugleich ein Übergriff in die verfassungsgebende Gewalt des Volkes. Die verfassungsgebende Gewalt hat insofern den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen. Keinem Verfassungsorgan ist die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht."
BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 (Az.: 2 BvE 2/08), Rz. 218

Wir müssen ja nicht am GG festhalten. Art. 146 GG ermöglicht immer noch, eine neue Verfassung zu verabschieden. Die Frage ist dann nur, ob selbst für diese Verfassung Art. 79 III GG bindend ist. Gilt Art. 79 III GG also auch für Art. 146 GG? Obwohl der Wortlaut schon dagegen spricht ("Eine Änderung dieses Grundgesetzes [...] ist unzulässig."), gibt es diese Meinung. Notfalls argumentiert man dann eben mit dem pouvoir constituant, der eben grds. nicht beschränkbar ist.hafenwirt hat geschrieben:Andererseits wäre auch ein *für alle Zeiten gültiges* Grundgesetz schlecht.
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- Thomas I
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Ich würde Art. 140 GG und Art. 7 Absatz 3 streichen und durch folgende Artikel ersetzen.
Art. 140 (neu)
(1) Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirchen, Religionsgemeinschaften und Staat ist der Bund zuständig.
(2) Es besteht keine Staatskriche.
(3) Der Staat und staatliche Einrichtungen unterstützen, fördern und finanzieren keine Kirche und keine Religionsgemeinschaft noch eine ihrer besonderen Einrichtungen. Die bisherigen auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften und Kirchen werden ersatzlos eingestellt.
Art. 140a
(1) Der Staat garantiert die freie Ausübung von religiösen Veranstaltungenund Zeremonien unter Berücksichtigung der im Interesse des öffentlichen Friedens und der öffentlichen Ordnung erforderlichen Einschränkungen.
(2) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(4)Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Art. 140b
(1) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften unterliegt keinen Beschränkungen.
(2) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(3) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(4) Religionsgemeinschaften und Kirchen können keine Körperschaften des öffentlichen Rechtes sein oder werden. Relioginsgemeinschaften oder Kirche die bisher Körperschaften des öffentlichen Rechtes waren, verlieen diesen Status nach einer Übergangsfrist. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(5) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
Art. 140c
(1) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften, Kirchen und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecken bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.
(2) Soweit das Bedürfnis nach religiösen Handlungen im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.
Art. 140d
(1) In ihren Einrichtungen dürfen Religionsgemeinschaften und Kirchen weiterhin Dritte mit Rücksicht auf deren Religion oder Weltanschauung bevorzugen oder benachteiligen.
(2) Besondere Einrichtung einer Religionsgemeinschaft oder Kirche im Sinne von Art. 140 Absatz 3 Satz 1 ist jede Einrichtung in der diese Religionsgemeinschaft oder Kirche gegenüber Dritten von dem in Absatz 1 genannten Privileg gebrauch machen.
Art. 140e
(1) Religionsunterricht an staatlichen Schulen ist zulässig.
(2) Die Durchführung und die Bestimmung der Inhalte des Religionsunterricht obliegt den Religionsgemeinschaften.
(3) Der Unterricht muß von Personen durchgeführt werden die einen staatlich anerkannten Qualifikationsnachweis als Lehrer haben.
(4) Die Religionsleher sind von den Religionsgemeinschaften zu stellen und zu bezahlen.
(5) Geeignete Unterrichtsräume stellen die Schulen nach ihren Möglichkeiten, dieses gilt nicht als Unterstützung oder Finanzierung im Sinne von Art. 140 Absatz 3.
(6) Das Weitere regeln Landesgesetze.
Art. 140 (neu)
(1) Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirchen, Religionsgemeinschaften und Staat ist der Bund zuständig.
(2) Es besteht keine Staatskriche.
(3) Der Staat und staatliche Einrichtungen unterstützen, fördern und finanzieren keine Kirche und keine Religionsgemeinschaft noch eine ihrer besonderen Einrichtungen. Die bisherigen auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften und Kirchen werden ersatzlos eingestellt.
Art. 140a
(1) Der Staat garantiert die freie Ausübung von religiösen Veranstaltungenund Zeremonien unter Berücksichtigung der im Interesse des öffentlichen Friedens und der öffentlichen Ordnung erforderlichen Einschränkungen.
(2) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(4)Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Art. 140b
(1) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften unterliegt keinen Beschränkungen.
(2) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(3) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(4) Religionsgemeinschaften und Kirchen können keine Körperschaften des öffentlichen Rechtes sein oder werden. Relioginsgemeinschaften oder Kirche die bisher Körperschaften des öffentlichen Rechtes waren, verlieen diesen Status nach einer Übergangsfrist. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(5) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
Art. 140c
(1) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften, Kirchen und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecken bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.
(2) Soweit das Bedürfnis nach religiösen Handlungen im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.
Art. 140d
(1) In ihren Einrichtungen dürfen Religionsgemeinschaften und Kirchen weiterhin Dritte mit Rücksicht auf deren Religion oder Weltanschauung bevorzugen oder benachteiligen.
(2) Besondere Einrichtung einer Religionsgemeinschaft oder Kirche im Sinne von Art. 140 Absatz 3 Satz 1 ist jede Einrichtung in der diese Religionsgemeinschaft oder Kirche gegenüber Dritten von dem in Absatz 1 genannten Privileg gebrauch machen.
Art. 140e
(1) Religionsunterricht an staatlichen Schulen ist zulässig.
(2) Die Durchführung und die Bestimmung der Inhalte des Religionsunterricht obliegt den Religionsgemeinschaften.
(3) Der Unterricht muß von Personen durchgeführt werden die einen staatlich anerkannten Qualifikationsnachweis als Lehrer haben.
(4) Die Religionsleher sind von den Religionsgemeinschaften zu stellen und zu bezahlen.
(5) Geeignete Unterrichtsräume stellen die Schulen nach ihren Möglichkeiten, dieses gilt nicht als Unterstützung oder Finanzierung im Sinne von Art. 140 Absatz 3.
(6) Das Weitere regeln Landesgesetze.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Auch die Abschaffung zugunsten einer neuen Verfassung ist eine Änderung des GG.daimos hat geschrieben:Ich darf dazu aus dem Lissabon-Urteil des BVerfG zitieren:
Die spannende Praxis-Frage wäre nur: Was macht das BVerfG, wenn der verfassungsändernde Gesetzgeber Art. 79 III GG abschafft und auf das jew. Urteil des BVerfG scheißt?
- "Die Verletzung der in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegten Verfassungsidentität ist aus der Sicht des Demokratieprinzips zugleich ein Übergriff in die verfassungsgebende Gewalt des Volkes. Die verfassungsgebende Gewalt hat insofern den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen. Keinem Verfassungsorgan ist die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht."
BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 (Az.: 2 BvE 2/08), Rz. 218Mit anderen Worten: Wie will das BVerfG seine Urteile vollstrecken?Wir müssen ja nicht am GG festhalten. Art. 146 GG ermöglicht immer noch, eine neue Verfassung zu verabschieden. Die Frage ist dann nur, ob selbst für diese Verfassung Art. 79 III GG bindend ist. Gilt Art. 79 III GG also auch für Art. 146 GG? Obwohl der Wortlaut schon dagegen spricht ("Eine Änderung dieses Grundgesetzes [...] ist unzulässig."), gibt es diese Meinung. Notfalls argumentiert man dann eben mit dem pouvoir constituant, der eben grds. nicht beschränkbar ist.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
jaaaaaaaaaaaaaaaaaToughDaddy hat geschrieben:
Jupp auf jeden Fall. Außerdem sollte einiges bei den Kompetenzregelungen Land / Bund getan werden.
diese mischfinanzierungen quersachen , der einfluss der landtage auf den bund und die latente unterdrückung der kommunen sind echt zum kotzen
[url=http://www.youtube.com/watch?v=LTQqFGLDdJ0]Do you think that money is the root of all evil?[/url]
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
die sollten aber konkretisiert werden, sonst lässt sich nacher irgendeine minderheit zur national annerkannten minderheit erhebenlostsoul hat geschrieben:
Art 22 (3): die amtssprache ist ausschließlich deutsch. abweichend davon dürfen die länder brandenburg, sachsen, schleswig-holstein und niedersachsen die sprachen der jeweiligen anerkannten nationalen minderheiten zulassen.
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
ich denke wir hatten hier vorallem durch das reine listenwahlrecht die probleme , die nsdap hätte bei einem mehrheitswahlrecht niemals , wirklich NIEMALS den sprung in den bundestag geschafftdaimos hat geschrieben:Ich würde ihn drin lassen. Und sei es nur für Szenarien wie im Jahr 1932. Als äußerstes Mittel sollte ein Parteiverbot möglich sein. Dass mit dieser Möglichkeit sparsam umzugehen ist, ist keine Frage der Verfassung, sondern der Politik. So war z. B. das KPD-Verbotsverfahren unsinnig. Gleiches lässt sich über die NPD sagen. Was aber, wenn wir es wirklich mit einer neuen NSDAP zutun hätten?
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Re: Änderungen am Grundgesetz - welche würde Ihr vornehmen?
Wie willst Du das begründen? Es heißt doch:Thomas I hat geschrieben:
Auch die Abschaffung zugunsten einer neuen Verfassung ist eine Änderung des GG.
Wenn es seine Gültigkeit verloren hat, dann wirkt es doch nicht mehr nach. Und niemand kann sich darauf berufen. Eigentlich ist auch nur das sinnvoll. Was soll eine neue Verfassung, wenn es denn die alte sein muß? Das liefe darauf hinaus den Artikel 146 endgültig völlig ins Leere laufen zu lassen. Denn es liefe auf folgendes hinaus: Das Grundgesetz darf durch eine neue Verfassung abgelöst werden, die dem Grundgesetz entspricht.Dieses Grundgesetz, ..., verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!