Tantris » Do 15. Aug 2013, 11:25 hat geschrieben:
Also... für den fall dass du älter als vier jahre bist: da gabs schon unterschiede. Deutlich mehr morde und folterungen bei der gestapo. Was aus der stasi natürlich keinen anständigen verein macht, aber, man sollte halt nicht derartig wurschtig beim denken vorgehen.
Ich bin NICHT Deiner Meinung:
Die Stasi folterte genauso.
Lies mal über Ulrich Mühe oder Jörg Berger
Hier aus wiki: (bzw auch in Hohenschönhausen oder auch Bautzen in gleicher Form zu lesen)
Das MfS war kein klassisches Abwehr- und Aufklärungsorgan, da seine Kompetenzen weit über die eines normalen Nachrichtendienstes hinausgingen.
Im Gegensatz zu Nachrichtendiensten in westlichen Demokratien, wo es eine strikte Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative gibt, hatte das MfS auch polizeiliche und staatsanwaltliche Befugnisse. Selbst die Überwachung und Verfolgung von Parteimitgliedern waren erlaubt, allerdings mussten solche Vorgänge von den Abteilungsleitern (Oberstleutnant und höher) erst genehmigt werden.
So war das MfS primär ein Überwachungs- und Repressionsorgan der SED, das die DDR-Gesellschaft in allen Bereichen kontrollierte, und erst in zweiter Linie ein Auslandsnachrichtendienst. Der Aufgabenschwerpunkt spiegelte sich auch in der zahlenmäßigen Verteilung des Personals wider.
Durch Beschluss des SED-Politbüros vom 23. September 1953 wurde festgelegt, dass das Ministerium für Staatssicherheit als militärisches Organ sowohl als Inlands- als auch als Auslandsnachrichtendienst arbeiten sollte.[18] Dies umfasste folgende Aufgabenbereiche:
Inland[Bearbeiten]
Durchführung von Agententätigkeit, z. B.: Kontrolle von Massenorganisationen und gezielte Zersetzung und Spaltung potenzieller oppositioneller Kreise, wie zum Beispiel Intellektuelle, Dissidenten, sowie der Kirche und deren Jugendgruppen.[19]
Umfassende Überwachung der DDR-Bürger und teilweise auch ihrer Angehörigen außerhalb der DDR unter Missachtung ihrer Bürgerrechte. Wurde im Jargon auch „Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten“ genannt.
Dies erfolgte u. a. durch Bespitzeln, Zensur von Presse und Filmen, Unterdrückung der Meinungsfreiheit.
Kontrolle („Absicherung“) sämtlicher bewaffneter Organe der DDR (Grenztruppen, NVA und Volkspolizei)
Kontrolle („Absicherung“) des Staatsapparates (andere Ministerien)
Kontrolle („Absicherung“) der volkswirtschaftlichen Organe (Kombinate und Betriebe)
Kontrolle („Absicherung“) des Verkehrswesens und der Touristik
Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsorganen und Volkspolizei
Personenschutz von Partei- und Staatsfunktionären
Überwachung sogenannter „bevorrechteter Personen“ (Diplomaten, akkreditierte Presse und Geschäftsleute)
Aufklärung besonderer Straftatbestände wie gemeingefährlicher Brandstiftung oder politisch motivierter Schmierereien (Sachbeschädigung und staatsfeindliche Hetze)
Das MfS übernahm nach Todesfällen an der Berliner Mauer oder der innerdeutschen Grenze die Ermittlungen zum Hergang und ihre Verschleierung gegenüber der Öffentlichkeit und den Angehörigen. Dabei „legendierte“ das MfS die Fälle, um ihnen entweder wenig bis keine Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen oder die Aufmerksamkeit in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Getötete Grenzsoldaten stilisierte das MfS zu Helden, für deren Tod feindliche Agenten oder Verbrecher verantwortlich seien. Tatortuntersuchungsberichte, Sterbeurkunden und andere Dokumente wurden dafür gefälscht. Ferner kontrollierte das MfS den Verbleib der Leichen und die Umstände der Beerdigungen. Angehörige wurden verpflichtet, über die Todesumstände Stillschweigen zu bewahren oder bekamen erfundene Geschichten erzählt.[20]
Ausland[Bearbeiten]
Durchführung geheimdiensttypischer verdeckter Operationen (MfS-Begriff: Aktive Maßnahmen) und von Spionage durch die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A)
Aufklärungsarbeit in Westdeutschland und West-Berlin mit dem Ziel, aus allen wichtigen Institutionen der Westalliierten (Bonner Regierung, Industrie, Forschung) Informationen zu gewinnen.
Aktive Spionageabwehr und Abwehr von Anschlägen privater und staatlicher Organisationen
Aktive Beeinflussung des öffentlichen Lebens im Westen durch Eindringen von MfS-Informanten in alle wichtigen Bereiche (z. B. durch aktive Desinformation)
Im Rahmen von Auslandsmissionen, etwa in Mosambik wurden aufgrund der Fluchtgefahr auch „zivile Einsätze“ für Bauprojekte und Infrastruktur mit Kräften (etwa des Wachregiments Feliks Dzierzynski) durchgeführt, die dabei nicht in Uniform auftraten.[21]
Mordanschläge[Bearbeiten]
Es sind diverse Mordanschläge des MfS auf im Westen lebende Regimegegner belegt. So versuchten MfS-Agenten mehrfach, den in der Bundesrepublik lebenden Fluchthelfer Wolfgang Welsch zu ermorden. Beim Mord an dem im Westen lebenden DDR-Dissidenten Bernd Moldenhauer deuten Indizien darauf hin, dass das MfS den Täter beauftragt hatte. Auch Siegfried Schulze, ein Mitglied der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit, wurde 1975 zum Ziel eines Mordanschlags.[22] Ebenso wurde eine Beteiligung des MfS am Unfalltod des Fußballspielers Lutz Eigendorf vermutet. Demnach sei Eigendorf zunächst Alkohol injiziert und anschließend während der Fahrt geblendet worden. Auch gab ein mehrfach vorbestrafter, ehemaliger IM an, vom MfS einen Mordauftrag für Eigendorf erhalten, diesen aber nicht ausgeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch keine objektiven Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod Eigendorfs.[23][24] Auf den Fluchthelfer Kay Mierendorff wurde 1982 ein Briefbombenanschlag verübt, den er schwerverletzt überlebte.[25][26][27][28]
Rechtsgrundlagen[Bearbeiten]
Die Führungsrolle der SED war in Artikel 1 der DDR-Verfassung von 1968 verankert:
„Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen“
Da die SED in ihrem Selbstverständnis davon ausging, mit dem Marxismus-Leninismus im Besitz der Wahrheit zu sein und die Gesetzmäßigkeiten der Geschichte zu kennen, leitete sie daraus ein Führungsmonopol ab.
Verbindliche Grundlagen für die Tätigkeit des MfS waren die Befehle und Weisungen des Politbüros, die kritiklos und strikt zu befolgen waren. Das Statut des MfS von 1969[29] legte fest, dass das Programm der SED und die Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) sowie des Politbüros Richtlinien für die geheimpolizeiliche Arbeit des MfS sind. Diese Beschlüsse wurden jeweils von Parteifunktionären den verantwortlichen Leitern des MfS dargelegt, wobei die politischen Schwerpunkte der nachrichtendienstlichen Arbeit, der politische und gesellschaftliche Handlungsspielraum sowie die zu beachtenden Normen der geheimpolizeilichen Tätigkeit festgelegt wurden.[30]
Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des MfS bildete das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“, die Statuten des SfS/MfS von 1953[31] bzw. 1969[32] (die strengster Geheimhaltung unterlagen und in denen die geheimdienstlichen Befugnisse von der Regierung oder dem Nationalen Verteidigungsrat begründet wurden) sowie die Strafprozessordnung und das Volkspolizei-Gesetz von 1968, dessen Paragraph 20 die Angehörigen des MfS mit polizeilichen Befugnissen ausstattete. Allerdings bewegte sich der Geheimdienst auch außerhalb dieser rechtlichen Grundlagen und verstieß bei seiner Arbeit auch gegen Verfassungsgarantien der eigenen DDR-Verfassung.
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wenn Du unter wiki nach GESTAPO suchst, wirst Du wenige Unterschiede finden, da es auch damals im 3. Reich keine Gewaltenteilung gab.