«Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

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ahead
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«Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von ahead »

"«Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung», sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hermann Otto Solms, am Montag im ARD-Morgenmagazin."
[...]

http://www.pr-inside.com/de/fdp-gegen-e ... 117309.htm


Offenbar hat die FDP nachhilfe in den grundlegenden kenntnissen des Grundgesetzes nötig!

edit:
Offenbar sind der FDP auch diverse wirtschaftsysteme nicht bekannt:



"„Enteignung ist ein Instrument der sozialistischen Planwirtschaft und nicht der sozialen Marktwirtschaft“, sagte Solms."
[...]

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/F ... 71,2745956
Zuletzt geändert von ahead am Montag 16. März 2009, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Liegestuhl
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Liegestuhl »

ahead hat geschrieben:Offenbar hat die FDP nachhilfe in den grundlegenden kenntnissen des Grundgesetzes nötig!
Und Du brauchst Nachhilfe darin, den Sinn eines Satzes zu verstehen und ihn nicht nur wortwörtlich abzulesen.

:roll:
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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ahead
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von ahead »

Liegestuhl hat geschrieben:
Und Du brauchst Nachhilfe darin, den Sinn eines Satzes zu verstehen und ihn nicht nur wortwörtlich abzulesen.

:roll:
So? :blink:
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daimos
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von daimos »

Ich denke, Art. 15 GG ist da eindeutig, was Instrument unserer Rechtsordnung sein kann und was nicht. Was das betrifft, hat Solms wohl noch ein bisschen Nachholbedarf.
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aloa5
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von aloa5 »

Solms ist die Analogie eines LINKE-vorzeige-Kommunisten bei der FDP. "Ich mache mir meine Welt in 5 Minuten"
Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte.

Ich twittere neuerdings
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eluveitie

Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von eluveitie »

ahead hat geschrieben:"«Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung», sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hermann Otto Solms, am Montag im ARD-Morgenmagazin."
Recht hat er! Guter Mann.
ahead hat geschrieben: Offenbar hat die FDP nachhilfe in den grundlegenden kenntnissen des Grundgesetzes nötig!
Die Hilfe braucht die FDP nicht - ihr ist vollkommen klar, dass das Grundgesetz privates Eigentum in diesem Land unter besonderen Schutz stellt und es ist erschreckend, dass die FDP die einzige Partei ist, die vehement darauf hinweist, welche Bedeutung Art. 15 im Grundgesetz hat; nämlich den einer absoluten Ausnahme!

Was die Regierung mit dem Getöse um die Enteignung der HRE-Aktionäre betreibt, ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die nichts anderes tun, als einen Sündenbock zu suchen. Wulff und Koch haben recht, nur dürfen sie es eigentlich nicht laut sagen, Autobahn geht eben nicht - und DAS ist der eigentliche Skandal!
Aventuricus
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Aventuricus »

Von einer Ausnahme steht in Art. 15 nichts, Art. 14.3 sagt auch, dass Enteignungen zum Wohl der Allgemeinheit mit hinreichender Entschädigung möglich sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Nachhaltigkeit und eine faire Globalisierung.
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lamb of god
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von lamb of god »

Leider muss man in den Medien inzwischen auf eine Kabarettsendung verweisen, um den offensichtlichen Unsinn bezüglich des Themas Enteignung aufzuzeigen. Die dafür eigentlich zuständigen Medien machen bei der Volksverarsche kräftig mit. In der letzten Neues aus der Anstalt-Folge verwies Schramm zu Recht darauf, dass Enteignungen weder etwas Neues oder was Besonderes seien. Zwangsversteigerungen, etc. die nichts anderes als Enteignungen darstellen, sind seit Jahrzehnten an der Tagesordnung und niemand regt sich darüber auf. Dass man bei einer Firma(egal welche), für deren realen Wert der Steuerzahler schon mehr als das 400-fache bezahlt hat, überhaupt das Wort Enteignung in den Mund nimmt ist schon ein starkes Stück. Aber Unsinn muss man bekanntlich nur of genug wiederholen, dass ihn auch die Mehrheit glaubt.

Bei der Commertbank, wo der Steuerzahler auch bereits das 6-fache des Wertes bezahlt hat hat das Ganze noch eine andere Qualität. Was wurde denn mit dem Geld gemacht? Eine in Staatseigentum befindliche Bank(die Postbank) wurde mit Steuergeldern privatisiert. Fall ihr das jetzt zum ersten Mal lest, fragt euch mal warum. Von Rechts wegen müsste Frau Harms sofort ein Ermittlungsverfahren gegen die Bundesregierung und sämtliche Abgeordnete einleiten die dabei mitgemacht haben, aber vermutlich hat sie was Wichtigeres zu tun, wie z.B. irgendwelcheln Hakenkreuzschmierern hinterher zu rennen.

Interessiert alles keine Sau. Ich wette, dass am 28.März bundesweit nicht mal 50 000 Leute mitmachen, denn um in D mal genug Leute auf die Strasse zu bringen, müssen sich 22 Leute treffen die gemeinsam auf eine luftgefüllte Lederkugel eintreten. Damit es etwas spannend wird, werden sie in 2 verschiedene Trikots gesteckt. Wenn man das macht, bekommt man hier in D jederzeit 1Mio zusammen, aber doch nicht bei Nebensächlichkeiten wie Veruntreung von öffentlichem Vermögenim Bereich von hunderten Milliarden. :yawn:
2005 vs.2009

Hallo Oslo! Seit wann wird der Nobelpreis für einen Wahlkampf verliehen???
eluveitie

Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von eluveitie »

Aventuricus hat geschrieben:Von einer Ausnahme steht in Art. 15 nichts
Freud'scher... ich meinte natürlich Art. 14. - und der hat vollkommen offensichtlich Ausnahmecharakter.

Man kann eben nicht einfach mal so enteignen, wie es hier im Forum inzwischen nahezu als selbstverständlich dargestellt wird. Die Möglichkeit zu Enteignungen sind, Herr Solms hat einfach recht, nicht Teil der regulären Rechtsordnung. Erkennt man auch daran, dass die Eigentumsrechte als Schutzrechte gegenüber dem Staat Eingang gefunden haben in die ersten zwanzig Artikel des Grundgesetz, die sagen: Art. 1 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
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ahead
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von ahead »

Leute, welchen ausnahmecharakter sollen denn die "sozialisierungs"-artikel im GG haben???

Bei jedem braunkohletagebau wir enteignet, bei jedem autobahn, oder startbahnprojekt wird enteignet, das ist doch alltag - nur dass es bisher nur "kleine leute" traf - jetzt droht es die selbsternannten "leistungsträger" zu treffen und schon sind die richtigen zur stelle, dies als "unrecht" zu geißeln... wirklich seltsam!
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Van Schnitzler
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Van Schnitzler »

Was schlägt die FDP als Alternative zur Retterung der HRE-Gammelbank vor, wenn keine Enteignung der Aktionäre erfolgen soll, will man die Bank pleite gehen lassen oder streben die Liberalen eine Rettung um jeden Preis auf Kosten der Staatskasse an, das aber würde aber einer Enteignung aller Steuerzahler gleich kommen.
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lamb of god
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von lamb of god »

2005 vs.2009

Hallo Oslo! Seit wann wird der Nobelpreis für einen Wahlkampf verliehen???
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Van Schnitzler
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Van Schnitzler »

Bekomme ich keine Antwort von FDP-Leuten, welchen konkreten Plan nun die FDP zur "Rettung" der HBR-Gammelbankmafia im Sinne hat oder soll es gar der Markt richten, also das Bankrott-Unternehmen pleite gehen lassen? Pech wer dann noch Aktien hat, aber das ist nicht mein Problem.
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Van Schnitzler
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Van Schnitzler »

Gibt's hier keine FDP-Sympathisanten oder warum reagiert niemand auf meine Frage?

Ich weiss was jetzt kommen wird... Schnitzel ist doof, hat einen kleinen Pipi und andere Blödheiten...

ABER WIE SIEHT NUN DER FDP-PLAN BEZÜGLICH DER HBR AUS?
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Kibuka »

Van Schnitzler hat geschrieben:Bekomme ich keine Antwort von FDP-Leuten, welchen konkreten Plan nun die FDP zur "Rettung" der HBR-Gammelbankmafia im Sinne hat oder soll es gar der Markt richten, also das Bankrott-Unternehmen pleite gehen lassen?
Darauf darfst du noch lange warten. So wie man auch auf die Gegenrechung der geplanten Steuersenkungen warten darf. :giggle:
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Tom Bombadil
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Tom Bombadil »

Was ist denn die "HBR-Gammelbankmafia"?
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Van Schnitzler
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Van Schnitzler »

Tom Bombadil hat geschrieben:Was ist denn die "HBR-Gammelbankmafia"?
HBR = HRB
Gammelbank = Runtergewirtschaftete Bank
Mafia = Organisierte Abzocker

Noch Fragen?
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sportsgeist
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von sportsgeist »

Van Schnitzler hat geschrieben:Gibt's hier keine FDP-Sympathisanten oder warum reagiert niemand auf meine Frage?
bin zwar kein ausgesprochener fdp sympathisant, rechne mich aber durchaus dem liberalen lager zu, zumindest dem ordoliberalen.

die antwort heißt:
k o n t r o l l i e r t e insolvenz ... !!
Zitat: Stehen Intelligenz und Schulnoten in irgendeinem direkten proportionalen Zusammenhang ... Nein ... Warum? ... Ich bin das lebende Gegenbeispiel
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Tom Bombadil
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Tom Bombadil »

Van Schnitzler hat geschrieben:Noch Fragen?
Ja: was heißt HRB?
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Kibuka »

sportsgeist hat geschrieben:die antwort heißt:
k o n t r o l l i e r t e insolvenz ... !!
Klingt gut! Es bleibt nur noch die Frage was eine k o n t r o l l i e r t e Insolvenz bei der HRE deiner Meinung nach bedeutet.
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Cygnus
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Cygnus »

sportsgeist hat geschrieben: bin zwar kein ausgesprochener fdp sympathisant, rechne mich aber durchaus dem liberalen lager zu, zumindest dem ordoliberalen.

die antwort heißt:
k o n t r o l l i e r t e insolvenz ... !!
Der Begriff klingt ja ganz vertrauenserweckend.
Nur: Wer sind die K o n t r o l l e u r e ? :)


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Kibuka
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Kibuka »

Cygnus hat geschrieben:Nur: Wer sind die K o n t r o l l e u r e ?
Wie wäre es mit Georg Funke? :giggle:
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Van Schnitzler
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Van Schnitzler »

Insolvenzen sind in Deutschland immer kontrolliert.
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Cygnus
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Cygnus »

Kibuka hat geschrieben:
Wie wäre es mit Georg Funke? :giggle:
Brillanter Vorschlag! ;)


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sportsgeist
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von sportsgeist »

Kibuka hat geschrieben: Klingt gut! Es bleibt nur noch die Frage was eine k o n t r o l l i e r t e Insolvenz bei der HRE deiner Meinung nach bedeutet.
ganz einfach, man spielt als staat schlicht "weißen ritter" ...
so umgeht man das unangenehme wort "enteignung" denn das ist enteignung durch die hintertür, auf die etwas "elegantere" art
Zitat: Stehen Intelligenz und Schulnoten in irgendeinem direkten proportionalen Zusammenhang ... Nein ... Warum? ... Ich bin das lebende Gegenbeispiel
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von sportsgeist »

Van Schnitzler hat geschrieben:Insolvenzen sind in Deutschland immer kontrolliert.
nö, ohne "weißem ritter" sind sie meist verdammt unkontrolliert ...
Zitat: Stehen Intelligenz und Schulnoten in irgendeinem direkten proportionalen Zusammenhang ... Nein ... Warum? ... Ich bin das lebende Gegenbeispiel
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Van Schnitzler
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Van Schnitzler »

sportsgeist hat geschrieben: nö, ohne "weißem ritter" sind sie meist verdammt unkontrolliert ...
Falsch, Insolvenzen sind nicht "verdammt unkontrolliert"

Das regelt der Insolvenzverwalter und das Insolvenzrecht.

> http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverfahren

Ich habe immer noch nicht genau verstanden was die FDP machen will. Das Schlagwort "Weißer Ritter" aus der Finanzbranche macht mich auch nicht schlauer.
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von sportsgeist »

Van Schnitzler hat geschrieben:Ich habe immer noch nicht genau verstanden was die FDP machen will. Das Schlagwort "Weißer Ritter" aus der Finanzbranche macht mich auch nicht schlauer.
das ist mein vorschlag ...
was die fdp will ist deren problem.

der weiße ritter kommt und rettet das unternehmen, ganz wie im märchen ...
er kauft es dem insolvenzverwalter ab ... symbolisch
Zitat: Stehen Intelligenz und Schulnoten in irgendeinem direkten proportionalen Zusammenhang ... Nein ... Warum? ... Ich bin das lebende Gegenbeispiel
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Van Schnitzler »

Mal angenommen man kann dem rechtmäßigen Eigentümer Opel für symbolische 1€ abluchsen und der Insolvenzverwalter macht dabei mit, Autos kann man dann keine bauen, denn wie kommt man an die notwendigen Patente ran, die in Panzerschränken der US-Regierung lagern?
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Thomas I
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Thomas I »

lamb of god hat geschrieben: ...dass ihn auch die Mehrheit glaubt.

Bei der Commertbank, wo der Steuerzahler auch bereits das 6-fache des Wertes bezahlt hat hat das Ganze noch eine andere Qualität. Was wurde denn mit dem Geld gemacht? Eine in Staatseigentum befindliche Bank(die Postbank) wurde mit Steuergeldern privatisiert. Fall ihr das jetzt zum ersten Mal lest, fragt euch mal warum. ....
Und nun erklärst du uns noch wie das Steuergeld von der Commerzbank zur Deutschen Bank gekommen ist damit die Geschichte mit Bezug auf die Postbank auch passt?
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von lostsoul »

Van Schnitzler hat geschrieben:Was schlägt die FDP als Alternative zur Retterung der HRE-Gammelbank vor, wenn keine Enteignung der Aktionäre erfolgen soll, will man die Bank pleite gehen lassen oder streben die Liberalen eine Rettung um jeden Preis auf Kosten der Staatskasse an, das aber würde aber einer Enteignung aller Steuerzahler gleich kommen.
dieser akt der aggression gegen den bürger war keinesfalls notwendig um die kontrolle über die bank zu bekommen. steinbrück war nur so gnadenlos inkompetent vorher hilfsgelder ohne entsprechende gegenleistung zur verfügung zu stellen. die beihilfen hätten im rahmen einer kapitalerhöhung fließen können anstatt sie zu verschenken. fremdkapitalgeber können auch auf vertraglicher basis kontrolle und aufsicht über kreditnehmer ausüben. wegen der dummheit diesen mannes wird die freiheit der bürger eingeschränkt. einfach nur widerlich wie hier der weg des sozialismus beschritten wird. :sick:
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Kibuka »

Ich wäre dafür gewesen die HRE nach dem Chapter 11 Verfahren in die Insolvenz zu schicken. Damit wäre Flowers ohnehin leer ausgegangen und die FDP könnte sich nicht mit Märchenerzählungen profilieren.
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Thomas I
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Thomas I »

Kibuka hat geschrieben:Ich wäre dafür gewesen die HRE nach dem Chapter 11 Verfahren in die Insolvenz zu schicken. Damit wäre Flowers ohnehin leer ausgegangen und die FDP könnte sich nicht mit Märchenerzählungen profilieren.
Wie auch immer, aber wie lostsoul richtig sagte, das ganze Theater hätte man sich ersparen können wenn man Leistungen nicht erst ohne klar definierte Gegenleistung gewährt hätte.
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von borus »

Thomas I hat geschrieben:
Wie auch immer, aber wie lostsoul richtig sagte, das ganze Theater hätte man sich ersparen können wenn man Leistungen nicht erst ohne klar definierte Gegenleistung gewährt hätte.
das habe ich auch schon manchmal gedacht ,wo bei enteignung es ja schon lange gibt wenn es um grundstücke geht. kein Instrument unserer Rechtsordnung dann dürfte es ja die nicht gegeben haben.
Sollte ich jemanden persönlich verletzt haben,das war nicht meine absicht und bitte ich hiermit offiziell um Entschuldigung. wahrheit ist wahrheit nur muss es einen geben der sie sagt und kein feigling sein
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Kibuka
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Kibuka »

Allein schon die Verwendung des Begriffes Enteignung bei einer markttechnisch insolventen Bank ist schon genial! Darauf muss man erst einmal kommen.
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von John Galt »

Van Schnitzler hat geschrieben:Gibt's hier keine FDP-Sympathisanten oder warum reagiert niemand auf meine Frage?

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Gutes Interview, eine Enteignung ist nicht nötig, man kann auch anders die Kontrolle der HRE erlangen, wenn man es denn will. Mit einer Kapitalerhöhung (Marktkapitalisierung 200 mio €) Eigenkapitalbedarf 10mrd, könnte man den Anteil der Altaktionäre verwässern. Den Altaktionären stehen Bezugsrechte zu, allerdings kann bei Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen das Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Da kriegt man locker die 95% Mehrheit und kann dann gegebenenfalls mit dem Squeeze-out beginnen, um 100% der Anteile zu erlangen. :geek:
Zuletzt geändert von John Galt am Freitag 20. März 2009, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von ahead »

atompussy hat geschrieben:
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Gutes Interview, eine Enteignung ist nicht nötig, man kann auch anders die Kontrolle der HRE erlangen, wenn man es denn will. Mit einer Kapitalerhöhung (Marktkapitalisierung 200 mio €) Eigenkapitalbedarf 10mrd, könnte man den Anteil der Altaktionäre verwässern. Den Altaktionären stehen Bezugsrechte zu, allerdings kann bei Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen das Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Da kriegt man locker die 95% Mehrheit und kann dann gegebenenfalls mit dem Squeeze-out beginnen, um 100% der Anteile zu erlangen. :geek:
Stellt sich nur die frage, wer denn diesen verwässerungseffekt in gang setzen soll? Die altaktionäre werden daran wohl kaum ein interesse haben...
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von John Galt »

ahead hat geschrieben: Stellt sich nur die frage, wer denn diesen verwässerungseffekt in gang setzen soll? Die altaktionäre werden daran wohl kaum ein interesse haben...
In der Tat braucht man eine 75% Mehrheit auf der Hauptversammlung, die Altaktionäre haben allerdings auch kein Interesse an einer Enteignung. Diese Vorgehensweise wäre ähnlich wie die der Commerzbank Beteiligung (Abstimmung steht noch aus). Man müsste dann allerdings erst eine Aktienzusammenlegung machen, weil der Kurs unter den Nennwert gefallen ist und somit die Ausgabe neuer Aktien verboten ist :? Man sollte erst alle vorhanden Möglichkeiten ausnutzen, bevor man zur Ultima Ratio greift. Ich halte aber eigentlich auch nichts davon, die gesamte HRE zu erwerben, eine befristete Staatsbeteiligung ist allerdings schon sinnvoll.
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von ahead »

atompussy hat geschrieben:
In der Tat braucht man eine 75% Mehrheit auf der Hauptversammlung, die Altaktionäre haben allerdings auch kein Interesse an einer Enteignung. Diese Vorgehensweise wäre ähnlich wie die der Commerzbank Beteiligung (Abstimmung steht noch aus). Man müsste dann allerdings erst eine Aktienzusammenlegung machen, weil der Kurs unter den Nennwert gefallen ist und somit die Ausgabe neuer Aktien verboten ist :? Man sollte erst alle vorhanden Möglichkeiten ausnutzen, bevor man zur Ultima Ratio greift. Ich halte aber eigentlich auch nichts davon, die gesamte HRE zu erwerben, eine befristete Staatsbeteiligung ist allerdings schon sinnvoll.
Versteh ich nicht, einerseits haben die altaktionäre kein interesse an einer enteigung, andererseits sollen sie dann ihrer quasienteignung durch den verwässerungseffekt, der ja im prinzip nichts anderes als eine inflationierung, also wertminderung durch massenemission ist, ruhig zusehen?
Weiterhin verstehe ich die hysterie, die in der fdp und ihrem dunstkreis ausgebrochen ist nicht - enteigung wird mit superlativen tabuisierend dämonisiert, der untergang der marktwirtschaft wird durch diesen "tabubruch" an die wand gemalt. Was soll das?
Enteigungen sind grundgesetzkonform, die möglichkeit zur enteigungen ist in einer marktwirtschaft aka kapitalismus absolut notwendig.
Mit ihrem krakeele macht sich die fpd völlig unglaubwürdig - das wahlkampfmanagement ist offensichtlich fehlbesetzt.
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John Galt
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von John Galt »

ahead hat geschrieben: Versteh ich nicht, einerseits haben die altaktionäre kein interesse an einer enteigung, andererseits sollen sie dann ihrer quasienteignung durch den verwässerungseffekt, der ja im prinzip nichts anderes als eine inflationierung, also wertminderung durch massenemission ist, ruhig zusehen?
Weiterhin verstehe ich die hysterie, die in der fdp und ihrem dunstkreis ausgebrochen ist nicht - enteigung wird mit superlativen tabuisierend dämonisiert, der untergang der marktwirtschaft wird durch diesen "tabubruch" an die wand gemalt. Was soll das?
Enteigungen sind grundgesetzkonform, die möglichkeit zur enteigungen ist in einer marktwirtschaft aka kapitalismus absolut notwendig.
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Die Enteignung von Unternehmen ist nun mal ein ganz anderer Kaliber, als die Enteignung von Grund und Boden. Wurde in der BRD jemals ein Unternehmen in Gemeineigentum überführt? Also ein börsennotiertes Unternehmen wurde in der BRD noch nie enteignet, das ist einfach nicht usus in der Marktwirtschaft und ich denke, man sollte kein Lex HRE schaffen.
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
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ahead
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von ahead »

atompussy hat geschrieben:
Die Enteignung von Unternehmen ist nun mal ein ganz anderer Kaliber, als die Enteignung von Grund und Boden. Wurde in der BRD jemals ein Unternehmen in Gemeineigentum überführt? Also ein börsennotiertes Unternehmen wurde in der BRD noch nie enteignet, das ist einfach nicht usus in der Marktwirtschaft und ich denke, man sollte kein Lex HRE schaffen.
Was unterscheidet die enteignung eines unternehmens von allen anderen enteigungen (mal von hartz 4 abgesehen)? Eine entschädigungslose enteignung ist nicht vorgesehen.
Davon abgesehen haben dazu die US-amerikaner ua. eine scheinbar weniger aufgeregte und dogmatische haltung - da will die fdp marktwirtschaftlicher als die US-amerikaner sein? :mrgreen:
Mit der nichtschaffung einer lex hre bin ich einverstanden, denn es sollte eine lex banken sein.
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lostsoul
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von lostsoul »

ahead hat geschrieben: Versteh ich nicht, einerseits haben die altaktionäre kein interesse an einer enteigung, andererseits sollen sie dann ihrer quasienteignung durch den verwässerungseffekt, der ja im prinzip nichts anderes als eine inflationierung, also wertminderung durch massenemission ist, ruhig zusehen?
eine kapitalerhöhung bedeutet aber kein wertverlust durch massenemission. der verwässerungseffekt betrifft einzig und allein den prozentualen anteil, also das stimmrecht in der hauptversammlung. um wertminderungen auszugleichen gibt es das verkaufbare bezugsrecht für die altaktionäre. auch müssen junge aktien nicht zwangsläufig unter dem aktuellen marktpreis ausgegeben werden, wenn ohnehin nur ein käufer vorhanden ist und die altaktionäre dem ihre bezugsrechte verkaufen. es müssen doch nicht alle aktiengeschäfte über den marktplatz börse abgewickelt werden. die beteiligung oder kontrolle des bundes an der bank hätte man auf so manigfaltige weise hinbekommen können ohne die aktionäre zusätzlich zu schädigen, aber nein, die personelle inkompetenz bei der spd denkt vorher nicht nach und will nun die leute enteignen.

ahead hat geschrieben: Weiterhin verstehe ich die hysterie, die in der fdp und ihrem dunstkreis ausgebrochen ist nicht - enteigung wird mit superlativen tabuisierend dämonisiert, der untergang der marktwirtschaft wird durch diesen "tabubruch" an die wand gemalt. Was soll das?
Enteigungen sind grundgesetzkonform
enteignungen müssen dem allgemeinwohl dienen. würde die hypo real estate pleite gehen, dann würden deren geschäfte vom insolvenzverwalter weitergeführt werden, scheibchenweise würden die profitablen unternehmensteile und geschäfte von interessenten übernommen und weitergeführt werden und das allgemeinwohl wäre nicht außerordentlich gefährdet. das in den medien an die wand gemalte worst-case-szenario bei einem über-nacht-wegfall der bank mag zwar zutreffen, jedoch verschwindet bei einer insolvenz ein unternehmen nicht von heute auf morgen und hinterläßt einen krater. eine langsame abwicklung wäre wünschenswerter und fairer als enteignung und würde unser bankensystem garantiert nicht kollabieren lassen. eine absurde hysterie ist das ganze gerede von wegen systemimmanenz nur weil andere banken bei einer insolvenz geld verlieren würden.
ahead hat geschrieben: die möglichkeit zur enteigungen ist in einer marktwirtschaft aka kapitalismus absolut notwendig.
diese enteignungen werden aber von den marktteilnehmern im rahmen des wettbewerbes vorgenommen und nicht vom staat im rahmen von hoheitlichem handeln.
ahead hat geschrieben: Was unterscheidet die enteignung eines unternehmens von allen anderen enteigungen
die abwägung des allgemeinwohles mit dem verfassungsrechtlich geschützten recht auf eigentum. die enteignung eines unternehmens, das keine monopolstellung hat und keine lebensnotwendigen bereiche bedient, kann gar nicht dem allgemeinwohl dienen.
Zuletzt geändert von lostsoul am Samstag 21. März 2009, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Van Schnitzler »

lostsoul hat geschrieben: dieser akt der aggression gegen den bürger war keinesfalls notwendig um die kontrolle über die bank zu bekommen. steinbrück war nur so gnadenlos inkompetent vorher hilfsgelder ohne entsprechende gegenleistung zur verfügung zu stellen. die beihilfen hätten im rahmen einer kapitalerhöhung fließen können anstatt sie zu verschenken. fremdkapitalgeber können auch auf vertraglicher basis kontrolle und aufsicht über kreditnehmer ausüben. wegen der dummheit diesen mannes wird die freiheit der bürger eingeschränkt. einfach nur widerlich wie hier der weg des sozialismus beschritten wird. :sick:
Das ist absolut korrekt! Peer Steinbrück hat Steuergeld verschenkt, das ist fast schon kriminell in meinen Augen und nicht nur bloß inkompetent.
Zuletzt geändert von Van Schnitzler am Samstag 21. März 2009, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Gretel »

atompussy hat geschrieben:
Die Enteignung von Unternehmen ist nun mal ein ganz anderer Kaliber, als die Enteignung von Grund und Boden. Wurde in der BRD jemals ein Unternehmen in Gemeineigentum überführt? Also ein börsennotiertes Unternehmen wurde in der BRD noch nie enteignet, das ist einfach nicht usus in der Marktwirtschaft und ich denke, man sollte kein Lex HRE schaffen.


http://de.wikipedia.org/wiki/Verstaatlichung

Beispielsweise verstaatlichten zwischen 1879 und dem Ersten Weltkrieg die deutschen Länder nach und nach ihre Eisenbahnnetze, so dass 1913 etwa 58.300 von 63.377 Kilometern Eisenbahnstrecken im Deutschen Reich den Länderbahnen gehörten. 1920 wurden durch einen Staatsvertrag alle 10 Länderbahnen der Deutschen Reichsbahn übertragen.[2]
Zuletzt geändert von Gretel am Samstag 21. März 2009, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
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John Galt
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von John Galt »

Gretel hat geschrieben:


http://de.wikipedia.org/wiki/Verstaatlichung

Beispielsweise verstaatlichten zwischen 1879 und dem Ersten Weltkrieg die deutschen Länder nach und nach ihre Eisenbahnnetze, so dass 1913 etwa 58.300 von 63.377 Kilometern Eisenbahnstrecken im Deutschen Reich den Länderbahnen gehörten. 1920 wurden durch einen Staatsvertrag alle 10 Länderbahnen der Deutschen Reichsbahn übertragen.[2]
Das ist im Grunde auch nur Enteignung von Grund und Boden und geschah nicht in der BRD.
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von Gretel »

atompussy hat geschrieben:
Das ist im Grunde auch nur Enteignung von Grund und Boden und geschah nicht in der BRD.
WIE?
Es gab da keine Lokomotiven?
Bahnhöfe?
Angestellte?

Stimmt, es war in Deutschland.
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John Galt
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von John Galt »

Gretel hat geschrieben:
WIE?
Es gab da keine Lokomotiven?
Bahnhöfe?
Angestellte?

Stimmt, es war in Deutschland.
Um Infrastruktur hat sich der Staat immer gerne gekümmert. Es geht aber trotzdem nicht um das Deutsche Reich sondern um die BRD. :winker:
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Re: «Enteignung ist kein Instrument unserer Rechtsordnung»

Beitrag von ahead »

lostsoul hat geschrieben:eine kapitalerhöhung bedeutet aber kein wertverlust durch massenemission. der verwässerungseffekt betrifft einzig und allein den prozentualen anteil, also das stimmrecht in der hauptversammlung. um wertminderungen auszugleichen gibt es das verkaufbare bezugsrecht für die altaktionäre. auch müssen junge aktien nicht zwangsläufig unter dem aktuellen marktpreis ausgegeben werden, wenn ohnehin nur ein käufer vorhanden ist und die altaktionäre dem ihre bezugsrechte verkaufen. es müssen doch nicht alle aktiengeschäfte über den marktplatz börse abgewickelt werden. die beteiligung oder kontrolle des bundes an der bank hätte man auf so manigfaltige weise hinbekommen können ohne die aktionäre zusätzlich zu schädigen, aber nein, die personelle inkompetenz bei der spd denkt vorher nicht nach und will nun die leute enteignen.
Die personelle inkompetenz grassiert auch bei der cdu und insbesondere bei der csu.
Kapitalerhöhung - woher soll das kapital kommen? Vom staat? Von den aktionären? Außer bei geschäften, die der staat tätigt, hier besonders hre und commerzbank sowie wie dieser gesamte "rettungsschirm" - gilt afaik der grundsatz wer bezahlt bestimmt die musik.

ahead hat geschrieben: Weiterhin verstehe ich die hysterie, die in der fdp und ihrem dunstkreis ausgebrochen ist nicht - enteigung wird mit superlativen tabuisierend dämonisiert, der untergang der marktwirtschaft wird durch diesen "tabubruch" an die wand gemalt. Was soll das?
Enteigungen sind grundgesetzkonform
lostsoul hat geschrieben:enteignungen müssen dem allgemeinwohl dienen. würde die hypo real estate pleite gehen, dann würden deren geschäfte vom insolvenzverwalter weitergeführt werden, scheibchenweise würden die profitablen unternehmensteile und geschäfte von interessenten übernommen und weitergeführt werden und das allgemeinwohl wäre nicht außerordentlich gefährdet. das in den medien an die wand gemalte worst-case-szenario bei einem über-nacht-wegfall der bank mag zwar zutreffen, jedoch verschwindet bei einer insolvenz ein unternehmen nicht von heute auf morgen und hinterläßt einen krater. eine langsame abwicklung wäre wünschenswerter und fairer als enteignung und würde unser bankensystem garantiert nicht kollabieren lassen. eine absurde hysterie ist das ganze gerede von wegen systemimmanenz nur weil andere banken bei einer insolvenz geld verlieren würden.
Die kanzlerin der herzen deklarierte doch die hre zur "systemischen" institution - damit wäre das allgemeinwohl deklariert, handlungsbedarf wegen eines möglichen zusammenbruchs postuliert...
ahead hat geschrieben: die möglichkeit zur enteigungen ist in einer marktwirtschaft aka kapitalismus absolut notwendig.
lostsoul hat geschrieben:diese enteignungen werden aber von den marktteilnehmern im rahmen des wettbewerbes vorgenommen und nicht vom staat im rahmen von hoheitlichem handeln.
zb?
Welcher marktteilnehmer sollte denn die rechtliche grundlage zu einer enteignung bzw deren durchsetzung besitzen, vorausgesetzt dies geschieht in einem rechtsstaatlichen rahmen?
ahead hat geschrieben: Was unterscheidet die enteignung eines unternehmens von allen anderen enteigungen
lostsoul hat geschrieben:die abwägung des allgemeinwohles mit dem verfassungsrechtlich geschützten recht auf eigentum. die enteignung eines unternehmens, das keine monopolstellung hat und keine lebensnotwendigen bereiche bedient, kann gar nicht dem allgemeinwohl dienen.
Ich sehe da keinen unterschied zur enteignung von grund und boden usw, die maßstäbe sind dieselben.
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