§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

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Eiskalt
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§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Eiskalt »

Seit dieser Regierung mehren sich ja die Anzeigen nach:

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html

Besonders die Grünen und hier Habeck und Baerbock sind ja sehr klagefreudig, auch wenn diese privat auf eigenen Risiko klagen könnten, nehmen Sie doch lieber oben genannten Paragraphen, der die Staatsmacht und den Steuerzahler auf den Plan ruft.
Es entbehrt auch einer gewissen Ironie, dass besonders die Grünen (aber nicht nur) dieses Mittel einsetzen, ein Joschka Fischer mit seinem Aufruf: „Mit Verlaub, Herr Minister, Sie sind ein Arschloch“, müsste er heute die Staatsmacht zu spüren bekommen.

Es gibt natürlich auch Bereiche, da ist das nachvollziehbar, aber im Fall von Idiot, Schwachkopf stellt sich doch die Frage ob das nicht doch sehr überzogen ist.
Wer schon wegen solcher Ausführungen dermassen am Rad dreht, der ist auch bei anderen Punkten überzogen restriktiv.
Zumal es auch Niederlagen gegeben hat, die dann der Steuerzahler tragen muss.

Und nun möchte Kathrin Wahlmann von der SPD den Paragraphen 188 noch restriktiver anwenden:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... hnden.html

Ich halte diese Methoden für äußerst bedenklich und solche Politiker für problematisch und nich wählbar.
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Bogdan
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Bogdan »

Eiskalt hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 14:47 Seit dieser Regierung mehren sich ja die Anzeigen nach:

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html

[Fullquote]
Ich gehe davon aus, dass dann das BVerfG den Politikern erklärt, was Meinungsfreiheit ist. :?
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Ilikekebap »

Bogdan hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 14:54 Ich gehe davon aus, dass dann das BVerfG den Politikern erklärt, was Meinungsfreiheit ist. :?
Schön wärs und eigentlich müsste es so sein.
§ 118 gehört abgeschafft und jegliche Klagen von Politikern gegen Bürger sollten diese aus der eigenen Tasche bezahlen und mit eigenem Aufwand betreiben. Weiterhin ist den aktiven Hinweisen der Polizei an Politiker "Guck mal, da hat dich wer beleidigt, willst den nicht anzeigen?" sowie Unternehmen, die im Auftrag von Politikern automatisiert das Internet nach Beleidigungen durchsuchen, ein Riegel vorzuschieben.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von aleph »

Bin dagegen, drn Paragraph abzuschaffen. Der Bürger soll besser sachlich gegen die aus seiner Sicht falsche Politik argumentieren, statt sich auf die Person zu konzentrieren.
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
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Bogdan
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Bogdan »

aleph hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 15:19 Bin dagegen, drn Paragraph abzuschaffen. Der Bürger soll besser sachlich gegen die aus seiner Sicht falsche Politik argumentieren, statt sich auf die Person zu konzentrieren.
Warum brauchen die Politiker überhaupt eine Extrawurst?
Beleidigung als Straftatbestand ist doch schon regelt.
Auch sollte man den Gerichten zutrauen, zu beurteilen ob es eine ist oder nicht.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Eiskalt hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 14:47 Und nun möchte Kathrin Wahlmann von der SPD den Paragraphen 188 noch restriktiver anwenden:
Was Wahlmann will weiß ich nicht, da hinter Bezahlschranke.

Ansonsten befürworte ich die Durchsetzung des Rechts ganz klar und zwar völlig unabhängig davon ob es um Politiker geht oder nicht. Und zwar so lange bis selbst dem letzten Wut-Opa klar ist dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.

Beleidigungen, Mobbing und Bedrohungen muss niemand ertragen. Empfindliche Geldstrafen wären das richtige Zeichen.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von aleph »

Bogdan hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 15:22 Warum brauchen die Politiker überhaupt eine Extrawurst?
Beleidigung als Straftatbestand ist doch schon regelt.
Auch sollte man den Gerichten zutrauen, zu beurteilen ob es eine ist oder nicht.
Sie sind dieser Gefahr weitaus stärker ausgesetzt. Aber ich gebe Dir insofern Recht, als dass Spitzenpolitiker sowohl Personal, als auch Geld genug haben, um risikofrei eine Privatklage durchzuführen. Allerdings gehe ich davon aus, dass es hier mutmaßlich um Extremisten geht, da wäre die Strafverfolgung effizienter, wie wir ja an dem aktuellen Beispiel sehen können. Im übrigen auch bei Antisemitismus, das hat der Strangersteller wohl nicht bedacht :D
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Ilikekebap »

Schnitter hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 15:30 Was Wahlmann will weiß ich nicht, da hinter Bezahlschranke.
Wahlmann will, dass die Voraussetzung "[...] und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren" auch noch gestrichen wird. Dabei wird sie, wie man an den jüngsten Fällen sieht, von eifrigen Richtern ohnehin schon in hanebüchener Weise ausgelegt. Als ob ein Tweet von einem Facebook-Opa mit 1.154 Followern das Wirken eines Politikers erheblich erschweren würde...
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von aleph »

Ilikekebap hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 15:42 Als ob ein Tweet von einem Facebook-Opa mit 1.154 Followern das Wirken eines Politikers erheblich erschweren würde...
Wenn es nur darum ginge, funktionierte die Justiz nicht, da wäre nicht das Gesetz das Problem.

Der Schwachkopfkommentar ist komplett harmlos, aber darum ging es ja nicht.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Ilikekebap hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 15:42 Als ob ein Tweet von einem Facebook-Opa mit 1.154 Followern das Wirken eines Politikers erheblich erschweren würde...
Es geht ja nicht um den Einzeltweet.
38 Prozent aller Kommunalpolitikerin und -politiker und damit mehr als jede dritte Person erlebt im Alltag verbale und digitale Anfeindungen, Beleidigungen, Bedrohungen und Übergriffe – und das sogar mehrfach. Die Zahlen bewegen sich seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau, was die Zahlen des Kommunalen Monitorings zu Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern (KoMo) des Bundeskriminalamtes in Kooperation mit den drei Kommunalen Spitzenverbänden eindrücklich belegen.
https://www.stark-im-amt.de/ueber-uns/

Jeder Dorfpolitiker sieht sich inzwischen damit konfrontiert. Das kann nicht sein, da muss der Rechtsstaat für klare Verhältnisse sorgen.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Tony »

Eiskalt hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 14:47 Besonders die Grünen und hier Habeck und Baerbock sind ja sehr klagefreudig...
Um das mal klar zustellen, ich bezweifle das es Habeck oder Baerbock persönlich sind die irgendwelche Anzeigen raushauen sondern deren Anwälte bzw Anwälte der Grünen. Wenn man die Kommentare so im Netz liest bekommt man den Eindruck die Leute denken die beiden hängen den ganzen Tag in den sozialen Medien rum und machen sich ein Jux daraus die Leute zu verklagen.

Das aktuell die meisten Klagen von den Grünen kommen liegt vermutlich auch daran das sie am meisten beleidigt werden.

Ich für meinen Teil bin der Meinung wer seine "Kritik" an Politikern nicht ohne Begriffe wie Idiot, Schwachkopf usw zum Ausdruck bringen kann, sollte sie für sich behalten oder zumindest darauf verzichten sie öffentlich zu äußern.
Eiskalt hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 14:47 Es gibt natürlich auch Bereiche, da ist das nachvollziehbar, aber im Fall von Idiot, Schwachkopf stellt sich doch die Frage ob das nicht doch sehr überzogen ist...
Wo verläuft denn da die Grenze? Welche Beleidigungen muss sich ein Politiker gefallen lassen und welche nicht? Im juristischen Sinne müsste diese Grenze ja klar definiert sein!
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von PeterK »

Tony hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 17:16 Um das mal klar zustellen, ich bezweifle das es Habeck oder Baerbock persönlich sind die irgendwelche Anzeigen raushauen sondern deren Anwälte bzw Anwälte der Grünen.in!
Beleidigungen nach § 188 StGB sind übrigens relative Offizial-/Antragsdelikte. Die StA kann also auch ohne Antrag tätig werden, wenn sie es (aus Gründen) für geboten hält.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von firlefanz11 »

Also so Belanglosigkeiten wie Schwachkopf, unfähiger Vollpfosten o. Ä. ist eine Sache aber es gibt Sachen, Die muss man schon verfolgen.
Wenn einer der Lang schreibt: "Du fettes Miststück. Ich will dich in meinem Keller aufhängen, halbtot prügeln und dann zuschauen, wie du stirbst." (Quelle: n-tv.de) ist das schon heftig.
Auf der Anderen Seite können solche Gesetze halt Missbrauch Tür u. Tor öffnen. Schlimmstenfalls haben wir dann Zuständen wie bei "Der Scharlachrote Buchstabe"...
Und komischerdings werden solche Ausbrüche immer nur als strafbar erachtet wenn es von Privatpersonen kommt.
Als damals ein Klaus Bölling Genscher einen "Quisling" schimpfte passierte auch nix.
Vidkun Quisling kollaborierte mit den Nationalsozialisten und wurde 1945 hingerichtet.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Tony »

Bogdan hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 14:54 Ich gehe davon aus, dass dann das BVerfG den Politikern erklärt, was Meinungsfreiheit ist. :?
Das wurde schon geklärt, ein Post ist eine Beleidigung wenn die Beleidigung im Vordergrund steht, wie zB bei dem Schwachkopf Post gegen Habeck. Der Beitrag wurde einzig und allen aus dem Grund erstellt um Habeck als Schwachkopf zu bezeichnen. Anders sieht es aus wenn man Habecks Politik kritisiert und ihn in diesem Zusammenhang als Schwachkopf bezeichnet, dann fällt es unter Meinungsfreiheit. Kurz: Man muss seine Beleidigung auch begründen ;)
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Misterfritz »

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Ich würde mich ungern diesen ganzen Anfeindungen ausgesetzt sehen.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Tony »

PeterK hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 18:59 Beleidigungen nach § 188 StGB sind übrigens relative Offizial-/Antragsdelikte. Die StA kann also auch ohne Antrag tätig werden, wenn sie es (aus Gründen) für geboten hält.
In dem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen wie viele Anklagen tatsächlich von Habeck und Baerbock persönlich initiiert wurden. In den Medien ist immer nur von Beleidigung gegen H/B die Rede weshalb die meisten Leser/Zuschauer vermutlich auch davon ausgehen das sie persönlich hinter den Anklagen stecken. Besonders bei den konservativen Medien neigen die Leser/Zuschauer ja eher zu emotionalen Schlussfolgerungen als zu rationalen, besonders wenn es um die Grünen geht.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Tony »

firlefanz11 hat geschrieben: Dienstag 3. Dezember 2024, 13:36 Also so Belanglosigkeiten wie Schwachkopf, unfähiger Vollpfosten o. Ä. ist eine Sache aber es gibt Sachen, Die muss man schon verfolgen.
Wenn einer der Lang schreibt: "Du fettes Miststück. Ich will dich in meinem Keller aufhängen, halbtot prügeln und dann zuschauen, wie du stirbst." (Quelle: n-tv.de) ist das schon heftig.
Ich bezweifle das dies noch als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung durchgeht :rolleyes:
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von firlefanz11 »

Tony hat geschrieben: Dienstag 3. Dezember 2024, 15:47 Ich bezweifle das dies noch als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung durchgeht :rolleyes:
Eben...
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Ilikekebap »

Tony hat geschrieben: Dienstag 3. Dezember 2024, 15:47 Ich bezweifle das dies noch als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung durchgeht :rolleyes:
Es hat ja auch niemand behauptet, dass Mord- und Folterandrohungen noch als ahndungslose Beleidigung durchgehen sollten.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Misterfritz hat geschrieben: Dienstag 3. Dezember 2024, 15:45 Ich muss ehrlich sagen, dass ich heilfroh bin, dass ich keine Politik mehr mache.
Ich würde mich ungern diesen ganzen Anfeindungen ausgesetzt sehen.
Und genau das ist das Problem welches hartes durchgreifen erforderlich macht.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Ilikekebap »

Misterfritz hat geschrieben: Dienstag 3. Dezember 2024, 15:45 Ich muss ehrlich sagen, dass ich heilfroh bin, dass ich keine Politik mehr mache.
Ich würde mich ungern diesen ganzen Anfeindungen ausgesetzt sehen.
Ich kann ein Stück weit nachvollziehen, dass über die letzten Jahre auch ehrrührige Kommunalpolitiker, gleich welcher Partei, mehr und heftigeren Anfeindungen im Internet ausgesetzt sind. Und auch, dass man dem etwas entgegensetzen möchte. Oft genug kriegen Kommunalpolitiker, weil sie eben am ehesten noch greifbar sind, vermutlich den Frust ab, der eigentlich auf Landes- oder Bundesebene besser aufgehoben wäre, weil dort die Gründe für den Frust liegen.

Da hilft es aber wenig, wenn sich eine unheilige Allianz aus übertrieben empfindlichen Bundespolitikern und einer dienstbeflissenen Justiz bildet, aktuelles Beispiel mal wieder:
https://www.nius.de/politik/news/weil-e ... 3fa53a59f4
Staatsanwaltschaft und Zivilklage im Wert von knapp 1.500 Euro für "dumme Tusse".

Sry, aber wenn die Gesetzeslage von hohen Tieren so eklatant missbraucht und von der Justiz so überdiensteifrig ausgelegt wird, kann ich solche Regelungen insgesamt nicht befürworten.

(1,2,3 bis "Aber Nius" und "bestimmt steckt da noch was anderes dahinter."..)
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 10:41 https://www.nius.de/politik/news/weil-e ... 3fa53a59f4
Gut so.

Nius macht sich schon ins Höschen :D
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Cobra9 »

Misterfritz hat geschrieben: Dienstag 3. Dezember 2024, 15:45 Ich muss ehrlich sagen, dass ich heilfroh bin, dass ich keine Politik mehr mache.
Ich würde mich ungern diesen ganzen Anfeindungen ausgesetzt sehen.
Mhmm. Wer in der Öffentlichkeit steht und viel Verantwortung hat, der muss auch akzeptieren gibt negative Meinungen und Kritik.

Beispiel.....

Ricarda Lang erzählt Dienstag was wie wichtig gesunde Ernährung ist,Sie werde mit gutem Beispiel voran gehen.

Freitag dann bei einer Veranstaltung dann gut reinhauen bei einer Veranstaltung und Sonntag auch, bei nicht so gesunder Ernährung. Da sag Ich dann auch bestimmt nicht sehr gut gemacht und konsequent.

A sagt man, aber B selbst tut man. Ich würde trotzdem Frau Lang nicht als fette Sau beleidigen oder andere Arten davon.

Ich sage auch für mich ist Herr Scholz ein Lügner und ganz mieser Charakter, keine Führungskraft. Aber nicht aus dem Grund weil Mir der Scholz unsympathisch ist, sondern es einige Gründe dafür gibt. Viele davon kann man nachlesen,andere sind eben nicht so Thema der breiten Öffentlichkeit. Ergo sag Ich für Mich der Scholz ist ein Lügner in meinem Augen,aber mit Bezug auf viele echte Gründe. Und mit dem Charakter einfach mein Eindruck.

Aber jede Kritik sollte klar eine Grundlage haben und von handfesten,miesen Beleidigungen ist Abstand zu nehmen. Oder gar schlimmer jemand als Mensch was tun real.

Ich fand grenzwertig was bei der Fähre mit Habeck passiert ist oder anderen Fällen. Sowas geht zu weit und das darf nicht sein.

Ob jetzt in einigen Fällen die Justiz mit 185 und Co alles richtig gemacht hat,abwarten einfach mal. Ich denke die höchsten Gerichte werden da einen Rahmen zimmern.

Wobei ich sag echte Beleidigungen müssen geahndet werden
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Misterfritz »

Cobra9 hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 15:24 Mhmm. Wer in der Öffentlichkeit steht und viel Verantwortung hat, der muss auch akzeptieren gibt negative Meinungen und Kritik.
Sagen wir mal so: Wenn man ein politisches Amt hat, muss man Entschedungen fällen - im seltensten Fall gefällt ALLEN die Entscheidung.
Bist Du auf kommunaler Ebene aktiv, kennt Dich im Zweifel fast jeder, weiss wo Du wohnst. Trotzdem bin ich damals NIE angefeindet worden. Dazu hätte man mir etwas auch persönlich sagen müssen, "soziale" Medien gab es nicht. Und irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Menschen damals unterscheiden konnten zwischen kommunaler Ebene, Länder- und Bundesebene
Heutzutage wollte ich mir das bestimmt nicht mehr geben.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Misterfritz hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 15:33 Heutzutage wollte ich mir das bestimmt nicht mehr geben.
Damit hat der Pöbel dann sein Ziel erreicht.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Tony »

Ilikekebap hat geschrieben: Dienstag 3. Dezember 2024, 16:24 Es hat ja auch niemand behauptet, dass Mord- und Folterandrohungen noch als ahndungslose Beleidigung durchgehen sollten.
Ich habe ja auch nicht behauptet das dies jemand behauptet hätte aber in diesem Thread geht es um Beleidigung und die Tatsache das manche User hier meinen es sollte erlaubt sein Politiker zu beleidigen. Wenn ihr also zufällig einem Habeck mit seinen Kindern beim einkaufen über den Weg lauft wollt ihr das Recht haben diesen vor allen anderen Kunden zu beleidigen und da ihr keine "Person des öffentlichen Lebens" seit darf er euch auch nicht zurück beleidigen sondern nur noch beschämt zu Boden gucken während ihr eure "Meinung" äußert. Stellt ihr euch das so vor?

Und es bleibt nach wie vor die Frage der Definition! Sind Beleidigungen und Verleumdungen wie "Penner", "Wichser", "Arschloch", "Hurensohn", "Kinderficker" usw auch noch ok? Wo genau liegt die Grenze? Und wie öffentlich muss eine Person sein? Reicht es schon einer Partei anzugehören? Fragen über Fragen auf die ihr sicherlich keine Antwort habt weil ihr euch keine Gedanken darüber gemacht habt was ihr hier eigentlich fordert sondern offensichtlich immer noch unter dem Eindruck der Medien-Kampagne steht welche seit ca 1 Monat durch die konservativen Medien geistert...
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Cobra9 »

Misterfritz hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 15:33 Sagen wir mal so: Wenn man ein politisches Amt hat, muss man Entschedungen fällen - im seltensten Fall gefällt ALLEN die Entscheidung.

Ist Mir nicht unbekannt und das man Entscheidungen treffen muss die nicht ALLEn gefallen ist auch nicht fremd. Je nachdem kann es auch sein Entscheidungen riskieren Gesundheit und Leben usw.

Wenn Du aber als Führungskraft, Politiker/ Verantworlticher nicht die nötigen Eigenschaften hast um den Respekt zu schaffen und zu erhalten, machst was falsch. Wie auch im Alltag nicht jeder Chef ein guter Chef ist.

Bist Du auf kommunaler Ebene aktiv, kennt Dich im Zweifel fast jeder, weiss wo Du wohnst. Trotzdem bin ich damals NIE angefeindet worden. Dazu hätte man mir etwas auch persönlich sagen müssen, "soziale" Medien gab es nicht. Und irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Menschen damals unterscheiden konnten zwischen kommunaler Ebene, Länder- und Bundesebene
Heutzutage wollte ich mir das bestimmt nicht mehr geben.
Das stimmt auch. Aber heute hast Du schon auf kommunaler Ebene eine gewisse Haltung wir sind der Käse. Früher gings an einen Tisch und suchte Zusammen eine Lösung. Ging auf Veranstaltungen vor Ort, hörte zu usw.

Heute ist mein Eindruck ein ganz anderer von den meisten Kräften auch auf Gemeinde Ebene. Dito is die Verwaltung oft nicht gerade PRO Bürger sowie dessen Interessen. Aber mag regional unterschiedlich sein. Ich bin trotzdem der Meinung Ich kann sagen bin der Meinung, aufgrund einiger Vorfälle, das Scholz sehr oft gelogen hat bspw.

Ich bemühe Mich nicht ausfallend zu werden und würde nie das Gesetz übertreten gegen Ihn.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Tom Bombadil »

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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Ilikekebap »

Misterfritz hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 15:33 Sagen wir mal so: Wenn man ein politisches Amt hat, muss man Entschedungen fällen - im seltensten Fall gefällt ALLEN die Entscheidung.
Bist Du auf kommunaler Ebene aktiv, kennt Dich im Zweifel fast jeder, weiss wo Du wohnst. Trotzdem bin ich damals NIE angefeindet worden. Dazu hätte man mir etwas auch persönlich sagen müssen, "soziale" Medien gab es nicht. Und irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Menschen damals unterscheiden konnten zwischen kommunaler Ebene, Länder- und Bundesebene
Heutzutage wollte ich mir das bestimmt nicht mehr geben.
1. Ich habe keinen Zweifel, dass Internet und soziale Medien dazu geführt haben, dass auch Kommunalpolitiker Kritik bis Beleidigungen bis Drohungen abbekommen, die sie früher nicht abbekommen hätten, als man derlei Dinge den Leuten noch ins Gesicht sagen musste. Und auch, dass sie derlei Dinge von Leuten abbekommen, die gar nicht in der Kommune wohnen und die es eigentlich gar nichts angeht und die ohne Internet nie erfahren hätte, was Bürgermeister X in Kommune Y getan oder gesagt hat.
2. Ich glaube aber auch, dass über die letzten Jahre verschiedene Entwicklungen dazu geführt haben, dass Kommunalpolitiker, teils zu Recht, teils aber auch nur als Blitzableiter, Kritik bis Beleidigungen bis Drohungen abbekommen. Das Geld in den Kommunen ist knapp, da überlegt man sich halt neue Einnahmequellen wie teures Anwohnerparken, erhöht die Grundsteuer, der städtische Abfallenentsorger erhöht die Gebühren deutlich, reduziert aber seine Leistungen etc. Dazu dann noch Dinge, die zwar auf Bundes- oder Landesebene entschieden werden, die dann aber der Kommunalpolitiker umsetzen muss. Klassisches, aktuelles Beispiel Flüchtlingsheime in kleinen Käffern. Dann mag es zwar formal und sachlich richtig sein, wenn Bürgermeister X sagt, was soll er denn machen, die kriegt er vom Land aufs Auge gedrückt. Es ist aber auch richtig, dass die Menschen Kommunalpolitiker wählen, damit diese Politik für sie machen und nicht, damit diese ihnen Landes- oder Bundespolitik aufs Auge drücken.
3. Zusammengefasst: Es gibt erstens einfachere Wege und viel mehr Anlässe als früher, Kommunalpolitikern seine Kritik (oder eben auch mehr als das) mitzuteilen. Und ein Stück weit, so sehr das "aber die kann und muss man doch sachlich mitteilen" natürlich grundsätzlich richtig ist - je mehr der Eindruck entsteht, dass Politik ohnehin macht, was sie will und sich über Willen und Einwände der Bürger hinwegsetzt, desto weniger muss man sich wundern, wenn aus der Kritik dann irgendwann mehr als Kritik wird.
4. Ja, ich sehe insofern das Problem schon auch, dass anständige Leute, gleich welcher Partei, auf kommunaler Ebene dadurch abgeschreckt oder zum Aufgeben getrieben werden.

Aber das große aber...da und denen hilft es gerade nicht bzw. schadet es sogar, wenn mimosenhafte Bundespolitiker und eine dienstbeflissene Justiz aktiv das Internet nach anzeigefähigen Lappalien durchsuchen (lassen) und diese dann massenhaft für sich selber zum Nulltarif und ohne Aufwand zur Anzeige bringen. Wenn das nicht wäre, wäre ich sehr viel eher geneigt zu sagen "Damit sich auch in Zukunft noch genügend Menschen politisch betätigen, muss man die irgendwie besser vor Beleidigungen, Drohungen etc. schützen". So aber..nein. Erst muss diesem Missbrauch, der eher diesen berühmt-berüchtigten Abmahnanwälten ähnelt, ein Riegel vorgeschoben werden.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von relativ »

Ilikekebap hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 09:38 .....

Aber das große aber...da und denen hilft es gerade nicht bzw. schadet es sogar, wenn mimosenhafte Bundespolitiker und eine dienstbeflissene Justiz aktiv das Internet nach anzeigefähigen Lappalien durchsuchen (lassen) und diese dann massenhaft für sich selber zum Nulltarif und ohne Aufwand zur Anzeige bringen. Wenn das nicht wäre, wäre ich sehr viel eher geneigt zu sagen "Damit sich auch in Zukunft noch genügend Menschen politisch betätigen, muss man die irgendwie besser vor Beleidigungen, Drohungen etc. schützen". So aber..nein. Erst muss diesem Missbrauch, der eher diesen berühmt-berüchtigten Abmahnanwälten ähnelt, ein Riegel vorgeschoben werden.
Oder es wird einfach mehr kritisiert, aber weniger beleidigt. :eek:
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Eiskalt
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Eiskalt »

Von Kubicki gibt es einen guten Beitrag dazu:

https://www.fdp.de/pressemitteilung/kub ... trafantrag
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Ilikekebap
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Ilikekebap »

Eiskalt hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 09:39 Kubicki
Eben jener wurde anscheinend allen Ernstes wegen seines spöttischen Posts zum Ampel-Aus und der Rolle der FDP bei der Polizei und der Rechtsanwaltskammer angezeigt:
https://x.com/KubickiWo/status/1864700498311364750
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Eiskalt hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 09:39 Von Kubicki gibt es einen guten Beitrag dazu:
Kubicki im Schwurbelwahn. :p
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Bogdan »

Ilikekebap hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 09:50 Eben jener wurde anscheinend allen Ernstes wegen seines spöttischen Posts zum Ampel-Aus und der Rolle der FDP bei der Polizei und der Rechtsanwaltskammer angezeigt:
https://x.com/KubickiWo/status/1864700498311364750
Tja wenn Grüne kritisiert werden, wird wohl extrem eng ausgelegt.

Danke für einstellen des Links zu K. seinem Kommentar.
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Beitrag von Bogdan »

Schnitter hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 09:55 Kubicki im Schwurbelwahn. :p
Sie haben wieder einmal keinerlei Sachargumente um sich
mit den Aussagen des Herr K. auseinander zu setzen.
Okay also nichts neues. :?
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Misterfritz »

Ilikekebap hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 09:38 Aber das große aber...da und denen hilft es gerade nicht bzw. schadet es sogar, wenn mimosenhafte Bundespolitiker
Aha, man ist "mimosenhaft" wenn man sich sowas nicht bieten lassen will?
Klasse, dann man los. Einfach Beleidigungen raushauen, irgendwas wird schon ankommen und stimmen.

Was mich etwas irritiert ist, dass die Leutz anscheinend den normalen Umgang mit anderen Menschen verloren haben. Oder sind Beleidigungen das neue Normal?
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Bogdan hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:16 Sie haben wieder einmal keinerlei Sachargumente um sich
mit den Aussagen des Herr K. auseinander zu setzen.
Welche "Sachargumente" ? Dass sich der Oberteufel "die Grünen" gerne beleidigen und anpöbeln lässt um daraus politisch Kapital zu schlagen ?

Und er aber son cooler Held ist an dem alles abperlt ?

Der Mann biedert sich seit den Covidioten Protesten bei den Wutbürgern an. Und rafft nicht dass das der FDP schadet statt hilft: 4 %
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Eiskalt »

Schnitter hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 09:55 Kubicki im Schwurbelwahn. :p
Hast du gelesen was er geschrieben hat?
Wenn ja zeigt dein Beitrag dazu, dass dies Schwurbelei sein soll so einiges....
Ilikekebap hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 09:50 Eben jener wurde anscheinend allen Ernstes wegen seines spöttischen Posts zum Ampel-Aus und der Rolle der FDP bei der Polizei und der Rechtsanwaltskammer angezeigt:
https://x.com/KubickiWo/status/1864700498311364750
Ja hatte ich schon im FDP Strang gepostet.
War dort laut dem neuen Ebi Account auch Schwurbelei.

Nicht überraschend, Kritik an Grün ist halt immer Schwurbelei.
Die grüne Deutungshoheit darf nicht in Frage gestellt werden.

Würde Habeck sagen er sei Gott, dann wäre das in der grünen Blase eine Tatsache.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Billie Holiday »

Schnitter hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 09:55 Kubicki im Schwurbelwahn. :p
Nein, sondern mit beiden Füssen auf dem Fußboden.
Stehen dir noch andere Worte des Missfallens außer Schwurbel zur Verfügung?
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Misterfritz hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:22 Was mich etwas irritiert ist, dass die Leutz anscheinend den normalen Umgang mit anderen Menschen verloren haben. Oder sind Beleidigungen das neue Normal?
Kubicki behauptet Beleidigungen seien "Meinungen".

Da weißte Bescheid. Total meschugge.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Eiskalt »

Misterfritz hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:22 Aha, man ist "mimosenhaft" wenn man sich sowas nicht bieten lassen will?
Klasse, dann man los. Einfach Beleidigungen raushauen, irgendwas wird schon ankommen und stimmen.

Was mich etwas irritiert ist, dass die Leutz anscheinend den normalen Umgang mit anderen Menschen verloren haben. Oder sind Beleidigungen das neue Normal?
Nein, aber man sollte ein wenig differenzieren.
Ich renne auch nicht gleich zum Anwalt wenn mich jemand als Idiot oder so bezeichnet.
Kann man machen, aber es gibt genug Leute die das übertrieben finden.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Billie Holiday »

Eiskalt hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:36 Nein, aber man sollte ein wenig differenzieren.
Ich renne auch nicht gleich zum Anwalt wenn mich jemand als Idiot oder so bezeichnet.
Kann man machen, aber es gibt genug Leute die das übertrieben finden.
Die Gerichte werden überlastet, aber die Anwälte wollen auch leben.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Ilikekebap »

Misterfritz hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:22 Aha, man ist "mimosenhaft" wenn man sich sowas nicht bieten lassen will?
Kommt drauf an, was "sowas" ist. Wer "Schwachkopf", "dumme Tusse" und ähnliches zur Anzeige bringt (und von dem er als Bundespolitiker vermutlich zu 99% gar keine Kenntnis gehabt hätte, wenn ihn nicht diensteifrige Dritte oder extra dafür beauftragte Agenturen drauf hingewiesen hätten), läuft für mich unter Mimose.
Wer "Du F***", "Ich reiß dir den Kopf ab und fresse deine Kinder" und ähnliches zur Anzeige bringt, tut dies zu Recht, weil er wirklich beleidigt oder bedroht wurde.

Im Übrigen bin ich meiner Meinung nach im weitaus größeren Teils meines Beitrags durchaus entgegenkommend auf deine Bedenken hinsichtlich Kommunalpolitikern eingegangen und habe dir bei der Analyse eigentlich weitgehend Recht gegeben.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Misterfritz »

Ilikekebap hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:40 Kommt drauf an, was "sowas" ist. Wer "Schwachkopf", "dumme Tusse" und ähnliches zur Anzeige bringt (und von dem er als Bundespolitiker vermutlich zu 99% gar keine Kenntnis gehabt hätte, wenn ihn nicht diensteifrige Dritte oder extra dafür beauftragte Agenturen drauf hingewiesen hätten), läuft für mich unter Mimose.
Du meinst also, dass sowas in "sozialen" Medien steht und es völlig ok wäre, wenn das jeder lesen kann? Und nur, weil es der Betroffene selbst nicht gelesen hat, ist das kein Ding? Wow ....
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Eiskalt hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:34 Hast du gelesen was er geschrieben hat?
Ja, er ist total cool, steht über allem und die anderen sollen sich mal nicht so anstellen.

Und als Schwurbelfaktor on top: Die anderen nutzen das politisch aus um daraus Kapital zu schlagen. Die wollen das ja nicht anders.

Er sollte zukünftig für den Kopp Verlag schreiben.
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Beitrag von Bogdan »

Schnitter hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:35 Kubicki behauptet Beleidigungen seien "Meinungen".

Da weißte Bescheid. Total meschugge.
und jetzt noch die Quelle für Ihre xxxx
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Eiskalt hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:36 Nein, aber man sollte ein wenig differenzieren.
Ich renne auch nicht gleich zum Anwalt wenn mich jemand als Idiot oder so bezeichnet.
Wenn du jeden Tag hundert mal als Idiot beschimpft wirst wahrscheinlich schon.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Schnitter »

Bogdan hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:55 und jetzt noch die Quelle für Ihre xxxx
Gerne:
Aus Sicht des FDP-Politikers ist für die Demokratie wichtig, dass die Repräsentanten des Staates kritisiert werden dürfen – auch in der Form von scharfen Beleidigungen. Das falle unter die Meinungsfreiheit.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... ellen.html

Die XXX kommt allerdings von Kubicki und nicht von mir.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Bogdan »

Eiskalt hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:36 Nein, aber man sollte ein wenig differenzieren.
Ich renne auch nicht gleich zum Anwalt wenn mich jemand als Idiot oder so bezeichnet.
Kann man machen, aber es gibt genug Leute die das übertrieben finden.
Gut wäre in diesem Zusammenhang, dass der eine Beleidigung anzeigt
und das Gericht entscheidet, es fällt unter die Meinungsfreiheit,
dem den man die Beleidigung (Straftat nach § 185) für (StGB)
§ 164 Falsche Verdächtigung belangt wird.
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Re: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Beitrag von Eiskalt »

Schnitter hat geschrieben: Freitag 6. Dezember 2024, 10:54 Ja, er ist total cool, steht über allem und die anderen sollen sich mal nicht so anstellen.

Und als Schwurbelfaktor on top: Die anderen nutzen das politisch aus um daraus Kapital zu schlagen. Die wollen das ja nicht anders.

Er sollte zukünftig für den Kopp Verlag schreiben.
Wer glaubt über allem zu stehen sind ja eher die Grünen.
Und wo er Recht hat, hat er Recht.
Das du das als Schwurbelei bezeichnest wundert nicht.

Seit Corona wird ja gerne aus eurem Spektrum alles was nicht passt als Rechts oder Schwurbelei bezeichnet.
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