Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

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Lupus
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Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Hallo, in diesem Strang sollen Beispiele aufgezählt werden, wenn Verbraucherinteressen verletzt werden.

Ich möchte heute mal mit dem Beispiel Stromabrechnung beginnen. Und damit meine ich ausdrücklich keine Strompreise, nie gezahlte Boni oder pleitegehende Anbieter, sondern einfach nur die hier herrschende Praxis von jährlichen Abrechnungen. In den meisten Industrieländern der Welt wird der Strom monatlich abgelesen. In Italien gibt es sogar seit über 40 Jahren eine automatisierte Fernauslese, wo kein Mensch mehr manuell einen Zähler ablesen muss. Selbst in Thailand und Brasilien ist die monatliche Abrechnung schon immer Praxis. Es ist technisch also möglich. Aber in D genießt ein Stromzähler vermutlich auch Persönlichkeitsrechte wie eine Fahrgestellnummer am Auto, die dem Datenschutz unterliegt. Sind wir hier in dieser Hinsicht eine teilweise Bananenrepublik? Gibt es außer der Steuererklärung noch ein anderes Gebiet, wo nur jährlich abgerechnet werden darf? Bei Unternehmen wird Strom und Gas schließlich auch monatlich abgerechnet, ohne dass mit den Abschlägen Schindluder getrieben werden darf. Es ist also machbar, wenn man will. Aber anscheinend ist die Lobby zu stark, oder es wird behauptet, der Verwaltungsaufwand würde zu hoch. Toll.

Es ist hier gängige Praxis, dass ein Stromanbieter ohne Möglichkeit, dagegen ohne Klage vorgehen zu können, den monatlichen Abschlag nach Gutdünken festlegen und sich damit einen Liquiditätsvorteil verschaffen kann. In anderen Ländern wäre das undenkbar, einfach weil monatlich hart abgerechnet werden muss. Warum lassen sich das die Stromkunden generell bieten? Ich meine, nicht jeder einzelne, aber warum wird diese Praxis nicht einfach generell verboten?

Ein anderes Beispiel, was ich nennen möchte, ist die illegale Manipulation von km-Ständen bei Gebrauchtwagen. In den meisten Industrieländern der Welt wäre diese Straftat schon im Ansatz unmöglich, weil jedes Kfz in einer zentralen Datenbank geführt wird, und kein Werkstatttermin und keine TÜV-Plakette vergeben wird, ohne den km-Stand tagesaktuell zu erfassen. Ein Missbrauch ist so gut wie unmöglich. In der Datenbank kann nicht manipuliert werden. Hierzulande undenkbar, weil wie gesagt, die Fahrgestellnummer in Deutschland unter Datenschutz steht. Für mich ist "Datenschutz" in vielen Fällen nur eine faule Ausrede für: "Da haben Daten überhaupt nichts zu suchen. Ist alles nur Teufelszeug".

Als diese Masche mal im TV angesprochen wurde, hieß es lapidar: "Was Belgien da macht, ist mit D nicht vergleichbar. Ist ein viel kleineres Land, und hier nicht durchführbar". Typisches Totschlagargument, wenn man nicht einsehen will, dass ein Problem nicht mehr existiert, wenn es ein anderes Land gelöst hat, D sich aber diese Blöße nicht geben will.

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3x schwarzer Kater
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Dann wäre dein Begehren also, dass weniger Datenschutz zu mehr Verbraucherschutz führt.
Wobei mir bei deinem Beispiel noch nicht ganz einleuchtet, wie man bei halbwegs aktuellen Fahrzeugen den Tachostand manipulieren will.
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denkmal
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von denkmal »

Wieso steht eine Fahrgestellnummer unter Datenschutz? Was meinst du damit? Und wo legen Stromanbieter in D Abschläge nicht wirklichkeitsnah fest? Mein Stromanbieter macht das nicht, und wenn, kann ich meine Abschlagszahlungen einfach online anpassen. Aber meist stimmt das ja mit der Einschätzung (Vorjahresverbrauch mal aktueller Preis). Und ja, Tachomanipulationen sind kriminell - aber auch kann JEDE Datenbank manipuliert werden, eine 100% Sicherheit gibt es nicht.
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Lupus
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 09:12 Dann wäre dein Begehren also, dass weniger Datenschutz zu mehr Verbraucherschutz führt.
Wobei mir bei deinem Beispiel noch nicht ganz einleuchtet, wie man bei halbwegs aktuellen Fahrzeugen den Tachostand manipulieren will.
1. Falscher Umkehrschluss. Es ist in dem Beispiel so, dass mehr Datenschutz zu weniger Verbraucherschutz führt. Warum drehst du mir das Wort im Mund rum?

2. Du kannst die längst bekannte Praxis nicht mit erfundenen Gegenbeispielen widerlegen. Die Straftaten werden so kaum ungeschehen gemacht.

Also: Warum übernimmt Deutschland nicht einfach die Praxis aus anderen Ländern (besonders den USA), eine verpflichtende zentrale Datenbank einzuführen. Falscher Stolz, weil man nicht selber drauf gekommen ist?
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Lupus
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

denkmal hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 10:05 Wieso steht eine Fahrgestellnummer unter Datenschutz? Was meinst du damit? Und wo legen Stromanbieter in D Abschläge nicht wirklichkeitsnah fest? Mein Stromanbieter macht das nicht, und wenn, kann ich meine Abschlagszahlungen einfach online anpassen. Aber meist stimmt das ja mit der Einschätzung (Vorjahresverbrauch mal aktueller Preis). Und ja, Tachomanipulationen sind kriminell - aber auch kann JEDE Datenbank manipuliert werden, eine 100% Sicherheit gibt es nicht.
Wieso fragst du mich das? Natürlich steht eine Fahrgestellnummer unter Datenschutz. Die darf nicht einfach so zentral in einer Datenbank verwendet werden, außer beim Bundesamt für Kraftfahrzeugsteuer. Und die geben sie nicht her, aus besagten Gründen. Das ist Datenschutz für Doofe, nur weil man keiner privaten Organisation trauen würde, während der Staat sich für Manipulationen nicht zuständig fühlt, denn der fühlt sich ja noch nicht mal für illegal erstellte Kfz-Zulassungen in EU-Mitgliedsländern zuständig.

Und was die Stromabschläge betrifft: Es geht hier nicht um dich. Immer dieser lächerliche Versuch, Probleme im Großen mit Gegenbeispielen im Kleinen zu widerlegen, um die es gar nicht geht. Straftaten widerlegt man auch nicht mit Wohltaten, und Überschwemmungen nicht mit Dürre. Natürlich gibt es keine Möglichkeit, einen willkürlich zu hoch angelegten Abschlag rechtlich runterzuklagen. Da herrscht die reinste Willkür.

Im Ausland fragt man sich schon länger, warum die Deutschen so doof sind, und sich solche Zustände bieten lassen. Der Deutsche liebt es, sich von vorne bis hinten über den Tisch ziehen zu lassen, und nichts grundsätzlich zu lösen.
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jack000
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 09:12 Dann wäre dein Begehren also, dass weniger Datenschutz zu mehr Verbraucherschutz führt.
Gegen das belgische System hätte ich zumindest nichts.
Wobei mir bei deinem Beispiel noch nicht ganz einleuchtet, wie man bei halbwegs aktuellen Fahrzeugen den Tachostand manipulieren will.
Gehen tut das schon, es gibt aber Möglichkeiten das herauszufinden (z.B. Abgleich mit anderen Steuergeräten die zwischenstände speichern), die kennt aber auch nicht jeder.
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jack000
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von jack000 »

Den Abschlag beim Strom kann man doch selbst wählen? (Zumindest in einem gewissen Rahmen?)
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Lupus
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

jack000 hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 10:43 Den Abschlag beim Strom kann man doch selbst wählen? (Zumindest in einem gewissen Rahmen?)
Nee, kann man nicht. Es gab da vor einiger Zeit eine Doku dazu. Es gibt viele halbkriminelle Stromanbieter, die permanent an der Grenze zur Illegalität agieren, und alles tun, um die Verbraucher maximal abzuzocken. Wie es aussieht, hat der Gesetzgeber nicht vor, den Markt stärker zu reglementieren. Jeder Depp und Wirtschaftskriminelle kann Stromhändler und -anbieter werden. Es gibt da überhaupt keine Regulierung oder Zertifizierung.

Hier mal ein Beispiel:
Bitte keine Antwort wie: "Wer darauf reinfällt, ist selber schuld". Denn das könnte man auch bei jedem Raubüberfall von sich geben.
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Kritikaster
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Kritikaster »

Lupus hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 10:48 Bitte keine Antwort wie: "Wer darauf reinfällt, ist selber schuld". Denn das könnte man auch bei jedem Raubüberfall von sich geben.
Wer darauf reinfällt, ist selber schuld, und wer von Räubern überfallen wird, hat in der Regel zuvor keinen Vertrag mit denen geschlossen, der das erlaubte.
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Lupus
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Kritikaster hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 11:59 Wer darauf reinfällt, ist selber schuld, und wer von Räubern überfallen wird, hat in der Regel zuvor keinen Vertrag mit denen geschlossen, der das erlaubte.
Das habe ich mir gedacht. Wer auf einen illegalen Stromanbieter reinfällt, wollte auch keinen Vertrag abschließen, bei dem er nicht wusste, dass er abgezockt wird. Nicht jeder Verbrecher gibt klar zu erkennen, dass er ein Abzocker ist.

Du bist auch nur ein typisch egozentrischer Besserwisser, der seine Mitmenschen, denen etwas im Leben misslingt, mit Häme überzieht, anstatt illegale Machenschaften im Keim zu ersticken.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Kritikaster »

Lupus hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 12:44 Das habe ich mir gedacht. Wer auf einen illegalen Stromanbieter reinfällt, wollte auch keinen Vertrag abschließen, bei dem er nicht wusste, dass er abgezockt wird. Nicht jeder Verbrecher gibt klar zu erkennen, dass er ein Abzocker ist.

Du bist auch nur ein typisch egozentrischer Besserwisser, der seine Mitmenschen, denen etwas im Leben misslingt, mit Häme überzieht, anstatt illegale Machenschaften im Keim zu ersticken.
Hier haben wir dann mal einen schweren Trugschluss Deinerseits, und zwar allein schon deshalb, weil das eine das andere keineswegs ausschlösse, träfe Deine Unterstellung zu. ;)

Wie der verlinkte Artikel der Verbraucherzentrale deutlich macht, wird gegen solche solche "Marktteilnehmer" geklagt, und das ist natürlich vollkommen richtig so. Woraus Du zu erkennen glaubst, dass ich das anders sehe, solltest Du bitte - vielleicht nach einer Beruhigungspause - noch einmal erklären.

Bedauerlicherweise muss man wohl davon ausgehen, dass die "Geiz ist geil"-Mentalität immer wieder solch unseriöse Anbieter hervorbringen wird, die aber eben nur deshalb "Erfolg" haben können, weil potentielle Kunden ihre Verträge nicht genau genug lesen, ihre Rechte anscheinend nicht kennen und sich von Werbeversprechen blenden lassen.

Damit das klar ist: Nepp und Betrügereien verurteile ich aufs schärfste! Leichtgläubigkeit ist in meinen Augen allerdings auch keine Tugend.
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Lupus
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Kritikaster hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 13:45 Hier haben wir dann mal einen schweren Trugschluss Deinerseits, und zwar allein schon deshalb, weil das eine das andere keineswegs ausschlösse, träfe Deine Unterstellung zu. ;)

Wie der verlinkte Artikel der Verbraucherzentrale deutlich macht, wird gegen solche solche "Marktteilnehmer" geklagt, und das ist natürlich vollkommen richtig so. Woraus Du zu erkennen glaubst, dass ich das anders sehe, solltest Du bitte - vielleicht nach einer Beruhigungspause - noch einmal erklären.

Bedauerlicherweise muss man wohl davon ausgehen, dass die "Geiz ist geil"-Mentalität immer wieder solch unseriöse Anbieter hervorbringen wird, die aber eben nur deshalb "Erfolg" haben können, weil potentielle Kunden ihre Verträge nicht genau genug lesen, ihre Rechte anscheinend nicht kennen und sich von Werbeversprechen blenden lassen.

Damit das klar ist: Nepp und Betrügereien verurteile ich aufs schärfste! Leichtgläubigkeit ist in meinen Augen allerdings auch keine Tugend.
Das ist doch auch wieder ein Trugschluss. Woraus glaubst du denn herleiten zu können, dass man nur abgezockt werden kann, weil man nicht genau genug gelesen hat. Mit derselben Logik könnte man behaupten, dass man nur einen Unfall verursacht hat, weil man in der Fahrschule nicht genug aufgepasst hat. Oder noch schlimmer: Dass man nur überfallen wurde, weil man nicht schnell genug laufen konnte, weil man im Sportunterricht nicht ehrgeizig genug war. Merkst du was? Man kann keine üblen Absichten der einen Seite mit immer besseren Absichten auf der anderen Seite verhindern. Das eine geschieht völlig unabhängig von dem anderen.

Ein anderes, grundlegendes Problem in Deutschland ist das völlige Fehlen von Regulierung bei Hausbauverträgen. In anderen Ländern ist klipp und klar geregelt, welche Abschlagszahlung bei welchem Baufortschritt verlangt werden darf. Nicht in D. Hier herrscht der Wilde Westen, und jedes Bauunternehmen kann verlangen, was es will. Der Staat hat überhaupt kein Interesse an Verbraucherschutz, weil ihm die Verbraucher am A. vorbeigehen. Die verursachen mit ihrem Verbrauch ohnehin nur CO2, und sollten ihr Geld lieber gleich zum Fenster rauswerfen. Dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es die Bedürftigen kriegen. Hier ist einiges faul.

Anderes Beispiel: Als die Geldautomaten Anfang der 90er aufkamen, machte es jedes Land zur Pflicht, dass jede Bank einer anderen Bank eine kostenlose Bargeldabhebung ermöglichen musste. Nicht dagegen in D: Bis heute ist es Glückssache, eine passende Bank zu finden. Nur zwischen Postbank, Deutscher Bank und Commerzbank und früher noch Dresdner Bank gab es ein Abkommen, dass untereinander abgehoben werden konnte ohne Gebühren zu erheben, was aber auch schon wieder am Fallen ist. Inzwischen haben es Visa und Mastercard geschafft, den deutschen Sonderweg der Girocard (früher EC-Card) aufzubrechen, weil mit diesen Provinzfürsten von Sparkassen- und Raiffeisenprovinzfürsten kein Durchbruch mehr möglich war. Sie werden die Girocard zu Fall bringen. Und gleichzeitig beschweren sich die Deutschen, dass die Amis bei jedem Bezahlvorgang mitverdienen. Tja, wer nicht hören will, muss fühlen. Und hin und wieder auch verrecken.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von jack000 »

Lupus hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 10:48 Nee, kann man nicht. Es gab da vor einiger Zeit eine Doku dazu. Es gibt viele halbkriminelle Stromanbieter, die permanent an der Grenze zur Illegalität agieren, und alles tun, um die Verbraucher maximal abzuzocken. Wie es aussieht, hat der Gesetzgeber nicht vor, den Markt stärker zu reglementieren. Jeder Depp und Wirtschaftskriminelle kann Stromhändler und -anbieter werden. Es gibt da überhaupt keine Regulierung oder Zertifizierung.
Aber das ist doch ein anderes Thema. Ich bin bei EnBW und habe es eben gerade nachgeschaut: Ich kann meinen Abschlag selbst in ein Feld eintragen (Ob jetzt z.B. auch 1€/Monat gestattet ist, weiß ich nicht)
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Sowas ähnliches hatte ich auch schon, da war der Anbieter dann pleite und ich war zurück zum Basisanbieter. Seit dem bin ich wieder bei EnBW und gut ist.
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Lupus
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Hier ein Beispiel:
Der von Check 24 angegebene Tarif hat überhaupt nicht gestimmt. Statt wie bei Check24 angegeben ca. 230€ hat Anbieter einen monatlichen Abschlag von 460€ berechnet. Wie kann das sein? Auf nach Frage beim Anbieter hat mir die sehr freundliche Mitarbeiterin mitgeteilt, dass dieses Problem bei Check24 liegen würde. Ich nenne das „Bauernfängerei“!. Mein Bedarf von Check24 ist bedient.
Das war Vattenfall. Sind die jetzt auch Abzocker? Oder heißt es jetzt: Selber Schuld, wenn man zu Check24 geht. :D

Die Gefahr, dass der Abschlag willkürlich und grundlos beliebig erhöht wird, kann jeden treffen, auch in laufenden Verträgen. Beispiele dafür gibt es tausende. Die haben bestimmt alle nicht das Kleingedruckte auswendig gelernt.
Aber das ist doch ein anderes Thema. Ich bin bei EnBW und habe es eben gerade nachgeschaut: Ich kann meinen Abschlag selbst in ein Feld eintragen (Ob jetzt z.B. auch 1€/Monat gestattet ist, weiß ich nicht)
Oh Mann. Das ist eine freiwillige Kann-Bestimmung. Man kann es aber nicht erzwingen, wenn der Anbieter nicht mitspielt. Ist es jetzt klarer geworden?
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Kritikaster
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Kritikaster »

Lupus hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 14:07 Das ist doch auch wieder ein Trugschluss. Woraus glaubst du denn herleiten zu können, dass man nur abgezockt werden kann, weil man nicht genau genug gelesen hat. Mit derselben Logik könnte man behaupten, dass man nur einen Unfall verursacht hat, weil man in der Fahrschule nicht genug aufgepasst hat. Oder noch schlimmer: Dass man nur überfallen wurde, weil man nicht schnell genug laufen konnte, weil man im Sportunterricht nicht ehrgeizig genug war.
Deine Analogien sind einfach nur Käse. :rolleyes:
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messalina
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von messalina »

Lupus hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 14:07 ...
Ein anderes, grundlegendes Problem in Deutschland ist das völlige Fehlen von Regulierung bei Hausbauverträgen. In anderen Ländern ist klipp und klar geregelt, welche Abschlagszahlung bei welchem Baufortschritt verlangt werden darf. Nicht in D. Hier herrscht der Wilde Westen, und jedes Bauunternehmen kann verlangen, was es will.
Das stimmt aber nicht ganz? 🙄

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 632a Abschlagszahlungen
(1) Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. ...
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen
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denkmal
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von denkmal »

Lupus hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 10:36 Wieso fragst du mich das? Natürlich steht eine Fahrgestellnummer unter Datenschutz. Die darf nicht einfach so zentral in einer Datenbank verwendet werden, außer beim Bundesamt für Kraftfahrzeugsteuer. Und die geben sie nicht her, aus besagten Gründen. Das ist Datenschutz für Doofe, nur weil man keiner privaten Organisation trauen würde, während der Staat sich für Manipulationen nicht zuständig fühlt, denn der fühlt sich ja noch nicht mal für illegal erstellte Kfz-Zulassungen in EU-Mitgliedsländern zuständig.

Und was die Stromabschläge betrifft: Es geht hier nicht um dich. Immer dieser lächerliche Versuch, Probleme im Großen mit Gegenbeispielen im Kleinen zu widerlegen, um die es gar nicht geht. Straftaten widerlegt man auch nicht mit Wohltaten, und Überschwemmungen nicht mit Dürre. Natürlich gibt es keine Möglichkeit, einen willkürlich zu hoch angelegten Abschlag rechtlich runterzuklagen. Da herrscht die reinste Willkür.

Im Ausland fragt man sich schon länger, warum die Deutschen so doof sind, und sich solche Zustände bieten lassen. Der Deutsche liebt es, sich von vorne bis hinten über den Tisch ziehen zu lassen, und nichts grundsätzlich zu lösen.
Du hast sicher recht :cool:
Was soll ich da noch groß zu sagen...
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

messalina hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 16:16 Das stimmt aber nicht ganz? 🙄

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 632a Abschlagszahlungen
(1) Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. ...
Das ist doch viel zu allgemein. Der Fortschritt der Leistung ist hochgradig manipulierbar in der Darstellung. Es gibt keine Musterverträge für Werklieferverträge bei Bauleistungen im privaten Eigenheimbau. Jedes Bauunternehmen kocht ihr eigenes Süppchen, und selbst Architekten brauchen dafür wieder einen Sachverständigen, der die Leistungsdefinition nach Baufortschritt auseinandernimmt.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Tom Bombadil »

Schonmal was von der VOB gehört? Da sind auch Abschlagszahlungen definiert: https://dejure.org/gesetze/VOB-B/16.html
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Tom Bombadil hat geschrieben: Mittwoch 8. März 2023, 11:10 Schonmal was von der VOB gehört? Da sind auch Abschlagszahlungen definiert: https://dejure.org/gesetze/VOB-B/16.html
Sind alles nur Kann-Bestimmungen. Beim privaten Hausbau sind sie nicht verpflichtend. Wer das nicht weiß, rennt ins offene Messer, wie so oft bei den üblichen Abzockmethoden.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Tom Bombadil »

Lupus hat geschrieben: Donnerstag 9. März 2023, 09:37Wer das nicht weiß, rennt ins offene Messer, wie so oft bei den üblichen Abzockmethoden.
Wie soll Abzocke mit oder ohne Abschlägen möglich sein?
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 9. März 2023, 15:11 Wie soll Abzocke mit oder ohne Abschlägen möglich sein?
Ganz einfach: Die Abschlagszahlungen in % der Gesamtleistung stimmen nicht genau mit dem Baufortschritt in % überein. Ein Laie kann das unmöglich quantifizieren und wird schnell zum Abzockopfer. Wer kann schon tagesaktuell nachkalkulieren, wieviel Material und Lohnkosten bei einem Rohbau verbaut worden sind? Da müsste man schon Buchhalter beim Auftragnehmer sein, und selbst dann könnte noch manipuliert werden. Natürlich gibt es auch Werkverträge, wo erst nach Fertigstellung komplett bezahlt wird, aber irgendeine Leistung fehlt garantiert immer, die nicht sofort auffällt...
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Tom Bombadil »

Für so etwas hat man einen Bauleiter, wenn man es sich nicht selber zutraut, das einschätzen zu können.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 10. März 2023, 09:12 Für so etwas hat man einen Bauleiter, wenn man es sich nicht selber zutraut, das einschätzen zu können.
Der Bauleiter kommt doch in vielen Fällen von der Baufirma selbst. Die machen oft gemeinsame Sache. Hier hakt es oft am Interessenkonflikt. Bei "Achtung Abzocke" kann man solche Machtmissbräuche oft plastisch nachvollziehen.

Ich habe übrigens jetzt einen konkreten Fall, den ich berichten kann: Meine Ex hatte es leider versäumt, ihr Sonderkündigungsrecht für ihren Haushaltsstrom bei e.on zum 28.02. auszuüben. Sie hat dann ein paar Tage später gekündigt. Der Vertrag lief vorher schon mit unbestimmter Laufzeit, war also mit einem einmonatigem Kündigungsrecht kündbar. In 2021 wurde höchstrichterlich beschlossen, dass Vertragsbedingungen unwirksam sind, nach denen sich ein ehemaliger 12-Monatsvertrag um weitere 12 Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist vorher gekündigt wurde.

E.On interessiert das nicht. Die sind so dreist und verlängern einen unbestimmt gewordenen Vertrag (die ursprüngliche Mindestlaufzeit war längst überschritten) um 12 Monate, weil das angeblich so in den Vertragsbedingungen stünde. Die Dame in der Hotline war richtig aggressiv und wurde ungehalten. Die Konsequenz wäre ein jetzt um 40% erhöhter kwh-Preis. Ich habe einen Online-Anwalt eingeschaltet. Mal sehen, was der dazu sagt. Solches für dumm verkaufen muss man sich nicht bieten lassen. Leider gibt es zu viele Verbraucher, die dann zu schnell einknicken. Die großen Anbieter wissen, dass nur eine Minderheit rechtlich gegen Machtmissbrauch großer Anbieter vorgehen und denken sich: "Wir können es ja mal probieren". Bei einer Doku auf zdf info hieß es mal bezüglich der Machenschaften von Primastrom: "80% nehmen die Mondpreise hin, 15% nehmen sich einen Anwalt und nur 5% ziehen es bis zum Ende durch". Der Grund, warum sich Abzocke lohnt, ist nur, weil es sich zu viele bieten lassen. Der Deutsche kann zwar klagefreudig sein, aber es ist immer nur eine Minderheit, die auch wirklich dabei gewinnt, denn die Gegenseite hat fast immer die besseren Rechtsverdreher. Eine Rechtschutzversicherung könnte hilfreich sein.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Bogdan »

Lupus hat geschrieben: Montag 6. März 2023, 23:03

Ein anderes Beispiel, was ich nennen möchte, ist die illegale Manipulation von km-Ständen bei Gebrauchtwagen. In den meisten Industrieländern der Welt wäre diese Straftat schon im Ansatz unmöglich, weil jedes Kfz in einer zentralen Datenbank geführt wird, und kein Werkstatttermin und keine TÜV-Plakette vergeben wird, ohne den km-Stand tagesaktuell zu erfassen. Ein Missbrauch ist so gut wie unmöglich. In der Datenbank kann nicht manipuliert werden. Hierzulande undenkbar, weil wie gesagt, die Fahrgestellnummer in Deutschland unter Datenschutz steht. Für mich ist "Datenschutz" in vielen Fällen nur eine faule Ausrede für: "Da haben Daten überhaupt nichts zu suchen. Ist alles nur Teufelszeug".
Die ist aus meiner Sicht gar nicht notwendig. Es gibt doch ein Serviceheft. Dort steht der Kilometerstand für jede
Durchsicht drin. Damit gibt es nur sehr geringe Möglichkeit der Manipulation.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

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Lupus hat geschrieben: Montag 6. März 2023, 23:03 Hallo, in diesem Strang sollen Beispiele aufgezählt werden, wenn Verbraucherinteressen verletzt werden.

Ich möchte heute mal mit dem Beispiel Stromabrechnung beginnen. Und damit meine ich ausdrücklich keine Strompreise, nie gezahlte Boni oder pleitegehende Anbieter, sondern einfach nur die hier herrschende Praxis von jährlichen Abrechnungen. In den meisten Industrieländern der Welt wird der Strom monatlich abgelesen. In Italien gibt es sogar seit über 40 Jahren eine automatisierte Fernauslese, wo kein Mensch mehr manuell einen Zähler ablesen muss. Selbst in Thailand und Brasilien ist die monatliche Abrechnung schon immer Praxis. Es ist technisch also möglich. Aber in D genießt ein Stromzähler vermutlich auch Persönlichkeitsrechte wie eine Fahrgestellnummer am Auto, die dem Datenschutz unterliegt. Sind wir hier in dieser Hinsicht eine teilweise Bananenrepublik? Gibt es außer der Steuererklärung noch ein anderes Gebiet, wo nur jährlich abgerechnet werden darf? Bei Unternehmen wird Strom und Gas schließlich auch monatlich abgerechnet, ohne dass mit den Abschlägen Schindluder getrieben werden darf. Es ist also machbar, wenn man will. Aber anscheinend ist die Lobby zu stark, oder es wird behauptet, der Verwaltungsaufwand würde zu hoch. Toll.

Es ist hier gängige Praxis, dass ein Stromanbieter ohne Möglichkeit, dagegen ohne Klage vorgehen zu können, den monatlichen Abschlag nach Gutdünken festlegen und sich damit einen Liquiditätsvorteil verschaffen kann. In anderen Ländern wäre das undenkbar, einfach weil monatlich hart abgerechnet werden muss. Warum lassen sich das die Stromkunden generell bieten? Ich meine, nicht jeder einzelne, aber warum wird diese Praxis nicht einfach generell verboten?
Ab 2025 soll überall der digitale Stromzähler eingebaute sein. Warum monatlich zahlen.
Selbst wenn der Abschlag willkürlich erhöht wird, ändert dies nicht am Preis den man zahlen
muss.
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Bogdan
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Bogdan »

Lupus hat geschrieben: Dienstag 7. März 2023, 10:48 Nee, kann man nicht. Es gab da vor einiger Zeit eine Doku dazu.
Stimmt nicht.
In Augsburg bei den Stadtwerken kann man sich online einloggen und seinen Abschlag einmal im Jahr selbst verändern.
Ich selbst habe es ausprobiert und erhöht als es eine Erhöhung der Strom- und Gaspreise gab.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Bogdan »

Lupus hat geschrieben: Donnerstag 9. März 2023, 09:37 Sind alles nur Kann-Bestimmungen. Beim privaten Hausbau sind sie nicht verpflichtend. Wer das nicht weiß, rennt ins offene Messer, wie so oft bei den üblichen Abzockmethoden.
Es gibt Vertragsfreiheit in Deutschland. Niemand ist gezwungen aus seiner Sicht zu hohe Abschlagszahlung zu unterschreiben.
Man findet auch einen Bauunternehmer, der sich an die VOB hält.
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Bogdan
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Bogdan »

Lupus hat geschrieben: Donnerstag 9. März 2023, 09:37 Sind alles nur Kann-Bestimmungen. Beim privaten Hausbau sind sie nicht verpflichtend. Wer das nicht weiß, rennt ins offene Messer, wie so oft bei den üblichen Abzockmethoden.
Nö es ist keine Kann-Bestimmung:
1Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages.
https://dejure.org/gesetze/VOB-B/16.html
Das ist keine Kann-Bestimmung.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Tom Bombadil »

Lupus hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 01:05 Der Bauleiter kommt doch in vielen Fällen von der Baufirma selbst.
Wenn du einen Bauleiter engagierst, dann kommt der nicht von der Baufirma. Du konstruierst dir hier was in Sachen Abschlagszahlungen zusammen, was kaum relevant ist. Sicher gibt es wie überall schwarze Schafe, die damit Schindluder treiben, aber wenn der Bauherr und der Architekt aufpassen, kann man dabei nicht wirklich betrogen werden. Wer sich natürlich nie auf der Baustelle - auch unangekündigt - blicken lässt, der darf sich nicht wundern. Rechtlich ist es aber im Gegenteil so, dass der Kunde sogar besser gestellt ist, er kann die Zahlung verweigern, solange er einen Mangel behauptet. Das Unternehmen muss dann nachbessern oder - wenn es ganz hart kommt - sogar vor Gericht ziehen, mit Gutachterkosten usw.
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Cobra9
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Cobra9 »

Lupus hat geschrieben: Freitag 10. März 2023, 01:17 Ganz einfach: Die Abschlagszahlungen in % der Gesamtleistung stimmen nicht genau mit dem Baufortschritt in % überein. Ein Laie kann das unmöglich quantifizieren und wird schnell zum Abzockopfer. Wer kann schon tagesaktuell nachkalkulieren, wieviel Material und Lohnkosten bei einem Rohbau verbaut worden sind? Da müsste man schon Buchhalter beim Auftragnehmer sein, und selbst dann könnte noch manipuliert werden. Natürlich gibt es auch Werkverträge, wo erst nach Fertigstellung komplett bezahlt wird, aber irgendeine Leistung fehlt garantiert immer, die nicht sofort auffällt...

Du redest aber auch Quatsch ehrlich gesagt. Welcher Bauherr will in Prozent bei einem Vorhaben bitte wissen an Tag drei sind 38 Prozent der Leitungen installiert :?:

Das ist wenn überhaupt wichtig bei großen Projektmanagement in Bauvorhaben wo es um Kilometer von Rohr geht ect.

Ich weiß auch nicht was an üblichen Methoden, die gesetzlich erlaubt sowie geregelt sind, auch Abzocke wäre.

Gerade Abschlagszahlung hilft beiden Seiten. Mein Onkel hat eine Firma für Shk, Dachdeckung ect.

Aufgrund schlechter Erfahrungen gibt's Material auf die Baustelle exakt erst dann wenn Geld nachweisbar da ist und beim Abladen des Materials zu seiner Firma wandert.

Klassisch entweder erfolgt die Zahlung via Abschlag in verschiedenen Möglichkeiten direkt und nachvollziehbar. Oder der Kunde hinterlegt die Summe auf ein Treuhandkonto einer Bank und so gibt's den Nachweis das Geld gibt's. Der Kunde kann es nicht einfach wieder zurückholen, der Lieferant nicht einfach nicht liefern.

Aber die Sicherheit ist da Geld fürs Material vorhanden. Abladen,dann ist es schnell verfügbar. So ist das eine saubere Sache.

Die Kosten gering. Oder eben normale Abschlagszahlung.
In der Regel gibt's vier Abschläge für Projekte im normalen Level gerade bei mir bekannten Handwerkern.

1- Zahlung des gelieferten Material auf Baustelle

2 - Halbzeit der Installation ca.

Das ist nicht genau in Prozent.

3- Fertig installiert

4- Abnahme und Inbetriebnahme


Damit gibt's fast nie Problempunkte. Ich rate zudem immer bei größeren Projekten einen externen Berater bzw Sachverständigen oder Bauleiter zu beauftragen. Zusätzlich eine Versicherung die All in geht abzuschließen.

Ich habe selbst gebaut bzw eine große alte Immobilie komplett entkernt, dann aufgebaut. Trotzdem das Ich genug Eigenleistung, Handwerker genug privat habe in Verwandtschaft und Freunden plus Fachleuchte - hab ich eine externe Bauleitung beauftragt inklusive Dokumentation.

Warum - erstens um bei Notwendigkeit eine saubere, externe Dokumentation plus Bewertung habe das beim Bau alles sauber gemacht wurde ohne Mängel.

Notwendigkeit könnte sein muss doch mal zur Bank,da braucht man Unterlagen gerade wegen der Werte ect.

Oder möglicher Verkauf. Kein Mensch nimmt Dir ab die Verwandtschaft ist neutral :) Ein Sachverständigenbüro extern ohne Bezug schon. Zweitens hab Ich eine neutrale Bewertung bekommen und teils guten Rat.
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Cobra9
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Cobra9 »

Bogdan hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 08:21 Die ist aus meiner Sicht gar nicht notwendig. Es gibt doch ein Serviceheft. Dort steht der Kilometerstand für jede
Durchsicht drin. Damit gibt es nur sehr geringe Möglichkeit der Manipulation.
Kein Serviceheft keine Kauf des Autos.
Ich erweitere das mal. Mittlerweile gibt's sehr gute und einfache Möglichkeiten bei Fachwerkstätten usw. relativ sicher eine Prüfung machen zu lassen.

Wenn Ich einen gebrauchten Wagen kaufen würde für über sagen wir mal 8.000 Euro mach ich das eh. Ich kaufe nicht die Katze im Sack.

Auch nicht wenn der Verkäufer ein Autohaus ist. In der Regel hat auch niemand was dagegen bspw den Wagen GTU, DEKRA usw. zu zeigen wenn der Interessent es zahlt.

Wenn der Lupus auch Achtung Abzocke anspricht. Mit Verlaub da fragt man sich als denkender Mensch auch oft warum macht jemand sowas überhaupt mit.

Natürlich zahl Ich einen Wohnwagen in Holland komplett vorab ohne den je gesehen zu haben :p Werde nicht stutzig wenn's Top Auto zum halben Preis wie woanders zu haben ist :rolleyes:

Aber eine Prüfung extern geht natürlich nicht :D Wer da nicht mitdenkt tut mir leid. Weil gerade bei guten Marken gibt's via Fahrzeugnummer/ID durchaus die Möglichkeiten den Werdegang zu verfolgen.

Wenn jemand das partout nicht möchte als Verkäufer -Finger weg. Ich habe für mein gebrauchtes Motorrad auch noch eine ordentliche Summe bezahlen müssen. War aber angemessen in Relation.

Verkäufer war privat. Aber war kein Problem in einer Werkstatt wo Wir Beide auch kennen und hingehen schauen zu lassen was der Ist Zustand genauer wäre. Das ging auf Mich.

Es kam nix Wildes raus, Ich war abgesichert teilweise. Bezahlt. Fertig.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Bogdan hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 08:21 Die ist aus meiner Sicht gar nicht notwendig. Es gibt doch ein Serviceheft. Dort steht der Kilometerstand für jede
Durchsicht drin. Damit gibt es nur sehr geringe Möglichkeit der Manipulation.
Kein Serviceheft keine Kauf des Autos.
Das ist doch albern. Wer führt denn heute noch ein Serviceheft, vor allem nach der Garantiezeit? Damit kannst du gleich 80% der Gebrauchtwagen ausschließen.

Es ist nicht sinnvoll, einne funktionierenden, ganzheitlichen Prozess, der in vielen Ländern funktioniert, abzulehnen mit der Begründung "gar nicht notwendig". In den USA ist es sogar noch idiotensicherer, als du es dir vorstellen kannst. Da bekäme man für eine Fahrgestellnummer ohne durchgehende km-Dokumentation erst gar keine Versicherung mehr, weil alle Versicherungen auf die Fahrgestelldatenbank zugreifen können.

Und sowas willst du ablehnen, weil "brauchen wir nicht"? Weil wir Servicehefte haben auf Papier? Ernsthaft? Bei so einer Denke wird mir klar, warum es hier nie eine Digitalisierung geben wird. Mir wird gerade schlecht.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Bogdan hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 08:29 Stimmt nicht.
In Augsburg bei den Stadtwerken kann man sich online einloggen und seinen Abschlag einmal im Jahr selbst verändern.
Ich selbst habe es ausprobiert und erhöht als es eine Erhöhung der Strom- und Gaspreise gab.
Darum geht's doch gar nicht. Thema verfehlt. Es geht darum, dass nicht grundsätzlich monatlich abgerechnet wird wie das Telefon. Oder würdest du beim Telefon monatliche Abschläge akzeptieren, wenn es keine Flatrates gäbe? Merkst du was?
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Cobra9 hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 13:21 Du redest aber auch Quatsch ehrlich gesagt. Welcher Bauherr will in Prozent bei einem Vorhaben bitte wissen an Tag drei sind 38 Prozent der Leitungen installiert :?:

Das ist wenn überhaupt wichtig bei großen Projektmanagement in Bauvorhaben wo es um Kilometer von Rohr geht ect.

Ich weiß auch nicht was an üblichen Methoden, die gesetzlich erlaubt sowie geregelt sind, auch Abzocke wäre.

Gerade Abschlagszahlung hilft beiden Seiten. Mein Onkel hat eine Firma für Shk, Dachdeckung ect.

Aufgrund schlechter Erfahrungen gibt's Material auf die Baustelle exakt erst dann wenn Geld nachweisbar da ist und beim Abladen des Materials zu seiner Firma wandert.
Du weißt doch gar nicht, wie es in der Praxis abläuft. Jede Baufirma hat ihre Musterbauverträge. Glaubst du wirklich, die lassen sich auf individuelle Anpassungen ein? Wer da nicht unterschreibt, kriegt einen Tritt in den Hintern und kann sich die nächste Baufirma suchen, die ihn genauso abzockt.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Tom Bombadil »

Lupus hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 18:43Wer führt denn heute noch ein Serviceheft, vor allem nach der Garantiezeit?
Jeder, der einen guten Verkaufspreis erzielen will. Mobile.de hat 1.282.242 unbeschädigte Fahrzeuge, klick man auf "Scheckheftgepflegt" bleiben 732.075 übrig, das sind offensichtlich weit mehr als 20%.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Cobra9 hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 13:38 Ich erweitere das mal. Mittlerweile gibt's sehr gute und einfache Möglichkeiten bei Fachwerkstätten usw. relativ sicher eine Prüfung machen zu lassen.

Wenn Ich einen gebrauchten Wagen kaufen würde für über sagen wir mal 8.000 Euro mach ich das eh. Ich kaufe nicht die Katze im Sack.
Warum Gefriemel akzeptieren, wenn etwas gesamthaft so geregelt ist, dass es unmöglich ist, zu manipulieren? Eine Werkstatt, die in anderen Ländern einen Reparaturauftrag annimmt, und dabei erwischt wird, den Km-Stand nicht korrekt einzugeben, steht dort mit einem Bein im Knast. Irgendwo wird der km-Stand sogar bei jeder Betankung automatisch über Auslesung gescannt und registriert. Das wäre bei uns gegen den Datenschutz, aber mir wurde mittlerweile klar, dass Datenschutz in D ohnehin meistens nur Verzicht auf Verantwortungsübernahme, Beliebigkeit und Willkür bedeutet. Bei uns werden Wilder-Westen-Allüren eher akzeptiert als lückenlose Kontrolle, denn das klingt ja wieder mehr nach rääächts, so mit Zucht und Ordnung.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Tom Bombadil hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 18:57 Jeder, der einen guten Verkaufspreis erzielen will. Mobile.de hat 1.282.242 unbeschädigte Fahrzeuge, klick man auf "Scheckheftgepflegt" bleiben 732.075 übrig, das sind offensichtlich weit mehr als 20%.
Das ist erstens freiwillig, nützt den anderen Gebrauchtwagenkäufern herzlich wenig, und ist noch nicht mal manipulations- oder fälschungssicher. Vergiss deine bekifften Servicehefte. Das ist datentechnisch schlimmer als Steinzeit.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Tom Bombadil »

Ich habe noch nie "bekiffte Servicehefte" gesehen. Auch Manipulation am Serviceheft kann man aufdecken, indem man zB. nach dem Unternehmen auf dem Stempel googlet und da mal anruft. Der Staat ist nicht dein Aufpasser, Eigenverantwortung ist Trumpf und die graue Masse zwischen den Ohren ist zum Nachdenken da. Wem das zu anstrengend ist, tja, der ist natürlich ein leichtes Opfer.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Tom Bombadil hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 19:03 Ich habe noch nie "bekiffte Servicehefte" gesehen. Auch Manipulation am Serviceheft kann man aufdecken, indem man zB. nach dem Unternehmen auf dem Stempel googlet und da mal anruft. Der Staat ist nicht dein Aufpasser, Eigenverantwortung ist Trumpf und die graue Masse zwischen den Ohren ist zum Nachdenken da. Wem das zu anstrengend ist, tja, der ist natürlich ein leichtes Opfer.
Tom, ich wundere mich gerade über vertauschte Fronten. US-Amerikaner würden sich bei unserer Treudoofheit nur angewidert abwenden. Die haben für solche offenen Betrugssysteme, wie sie hier möglich sind, kein Verständnis und werten solche Bananenrepublikssysteme mit garantiertem Missbrauch durch Lumpen und Verbrecher von vornherein ab. Das ist ja geradezu eine Einladung zum Missbrauch. Normalerweise könnte man denken, dass man in den Staaten bei jeder Gelegenheit belogen und beschissen wird, aber da brauchen die schon ewig nicht mehr auf Papierformulare zurückgreifen, wenn man es TECHNISCH UNMÖGLICH machen kann, Betrug an km-Ständen und Fahrgestellnummern vorzunehmen. Selbst die Versicherungen arbeiten da seit Jahrzehnten schon mit! Die kennen jedes einzelne Auto und greifen alle auf denselben Datenbestand zurück! Warum gibst du dir nicht einen Ruck und gibst zu, dass wir hier technisch hoffnungslos rückständig sind? Glaubst du wirklich, ein Ami würde heute noch anfangen, Papiere, Stempel und Unterschriften zu verifizieren? Das ist ja zum Fremdschämen.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Tom Bombadil »

Du wechselst sehr sprunghaft das Thema, jetzt geht es also um Digitalisierung und nicht mehr um Verbraucherschutz. Aber auch dann ist man vor Betrug nicht sicher, siehe FTX.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Cobra9 »

Lupus hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 18:57 Warum Gefriemel akzeptieren
Bei Uns wird gar nichts akzeptiert in der Art legal. Wenn der Käufer aber naiv agiert ist das auch ein Eigenverschulden.

Thema legal, externes Zitat:



§22b Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz

Das Gesetz ist noch gar nicht so alt. Es wurde erst 2005 auf Initiative des ADAC ergänzt. Es sagt im Wortlaut folgendes: “Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst [..]”

Selbst wenn ihr selbst “aus Spaß” den Tacho eures eigenen Autos verändert, ist dies strafbar. Schon die Vorbereitung auf eine solche Straftat steht unter Strafe. Wenn ihr euch also z.B. eine entsprechende Software oder ein Gerät verschafft, ein solches verkauft oder es anderen überlasst, macht ihr euch schon strafbar.



§263 Abs. 1,2 Strafgesetzbuch

Die gesetzliche Formulierung zu Betrug lautet: “Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.”

Handelt es sich um einen besonders schweren Fall oder organisierte Bandenkriminalität kann das Strafmaß sogar bis zu 10 Jahre betragen.


https://www.mycarly.com/de/blog/allgeme ... ipulation/
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Cobra9 »

Lupus hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 18:49 Du weißt doch gar nicht, wie es in der Praxis abläuft. Jede Baufirma hat ihre Musterbauverträge. Glaubst du wirklich, die lassen sich auf individuelle Anpassungen ein? Wer da nicht unterschreibt, kriegt einen Tritt in den Hintern und kann sich die nächste Baufirma suchen, die ihn genauso abzockt.
Ich weiß wohl besser wie Du was in der Praxis abläuft. Wir sprachen auch nicht gezielt von Baufirmen, wo übrigens Handwerk dazu gehört auch :D

Auch geile Aussage jede Baufirma zockt ab. Den Begriff Verleumdung kennst Du hoffe ich mal. Wenn eine Bau oder Handwerkerfirma ihre Leistung nicht bringt ist der Weg gesetzlich geregelt, wobei er Bauherr eher im Vorteil ist.Zusätzlich kann man sich extern auch gegen die Risiken sehr gut absichern, inkl. Baubegleitung bestellen usw.

Aus der Praxis kommst Du jedenfalls nicht :p Weil ganz klar JEDE Baufirma oder Vertriebler akzeptiert keine indivuellen Wünsche in Verträgen :p
Das macht der ein parr Mal und hat keine Kunden mehr. Zudem viele Kunden auch durchaus sehr individuelle Wünsche haben, auch bei Veträgen.

Aber für jeden der ein Projekt hat gibts genug Wege sich abzusichern.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Lupus »

Cobra9 hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 19:56 Bei Uns wird gar nichts akzeptiert in der Art legal. Wenn der Käufer aber naiv agiert ist das auch ein Eigenverschulden.

Thema legal, externes Zitat:



§22b Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz

Das Gesetz ist noch gar nicht so alt. Es wurde erst 2005 auf Initiative des ADAC ergänzt. Es sagt im Wortlaut folgendes: “Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst [..]”

Selbst wenn ihr selbst “aus Spaß” den Tacho eures eigenen Autos verändert, ist dies strafbar. Schon die Vorbereitung auf eine solche Straftat steht unter Strafe. Wenn ihr euch also z.B. eine entsprechende Software oder ein Gerät verschafft, ein solches verkauft oder es anderen überlasst, macht ihr euch schon strafbar.



§263 Abs. 1,2 Strafgesetzbuch

Die gesetzliche Formulierung zu Betrug lautet: “Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.”

Handelt es sich um einen besonders schweren Fall oder organisierte Bandenkriminalität kann das Strafmaß sogar bis zu 10 Jahre betragen.


https://www.mycarly.com/de/blog/allgeme ... ipulation/
Rede ich gegen eine Wand? Habe ich alles schon mal gesagt:

1. Wenn etwas von vornherein technisch unmöglich ist, muss man es nicht im Nachgang noch strafbewehren.

2. Wenn etwas von vornherein technisch unmöglich ist, kann ein Naiver auch in diesem Kontext nicht betrogen werden.

Dagegen steht allerdings die negative Charaktereigenschaft der Deutschen, seinem Mitmenschen, besonders den Doofen, bei jeder Gelegenheit einen reinwürgen zu müssen. Die Häme muss am besten jeden Tag ausgelebt werden.

Der Tachostand eines für einen Kauf interessanten Automobils ist in den USA für jeden Menschen online abrufbar. Da aber sowohl die Fahrgestellnummer als auch das Kennzeichen eines Kfz unter Datenschutz stehen (darf nicht fotografiert oder gefilmt werden), wäre diese Abfrage in Deutschland illegal. Wenn man das einem Amerikaner erklärt, hält er uns schlicht und einfach für hinterwäldlerisch. Um es mal diplomatisch auszudrücken. Datenschutz ist hier de facto sowohl Deppen- als auch Betrügerschutz. Mehr will ich mit diesem Strang nicht ausdrücken.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Cobra9 »

Da der Strang , unahbänging vom TE, durchaus eine Berechtigung hat hier mal ein Beispiel für echte Abzocke

Zitat extern


Regionale Versorger warnen vor Betrugsmasche: Unseriöse Anrufer fragen Kundendaten ab. Dabei dient die Strom- oder Gaspreisbremse oft als Vorwand. Wie Verbraucher die Masche durchschauen.
##alternative##

https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgae ... rid-545837
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Cobra9 »

Lupus hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 20:44 Rede ich gegen eine Wand? Habe ich alles schon mal gesagt:
Du musst schreiben nicht reden. Nur so als Tipp :D
1. Wenn etwas von vornherein technisch unmöglich ist, muss man es nicht im Nachgang noch strafbewehren.

Wenn man etwas fordert das gar nicht möglich ist erübrigt sich eine Diskussion




2. Wenn etwas von vornherein technisch unmöglich ist, kann ein Naiver auch in diesem Kontext nicht betrogen werden.
Dagegen steht allerdings die negative Charaktereigenschaft der Deutschen, seinem Mitmenschen, besonders den Doofen, bei jeder Gelegenheit einen reinwürgen zu müssen. Die Häme muss am besten jeden Tag ausgelebt werden.
Ich habe keine Häme gezeigt sondern an den gesunden Menschenverstand erinnert. Es ist natürlich jedes Menschen eignene Entscheidung was Er macht. Außerdem wurden Mittel und Wege gennant um sich bspw beim Bau oder anderen Projekten besser abzusichern.

Daran ist nichts Häme. Wenn aber jemand glaubt einen TOP Wagen für 1 Drittel des Preis zu bekommen beim Gebrauchtwagenmarkt, na ja dann fehlt mein Verständis. Wenn sogar der Weg zum Gutachter nicht eingeplant ist- selbst Schuld.



Der Tachostand eines für einen Kauf interessanten Automobils ist in den USA für jeden Menschen online abrufbar
In den USA brauchst Du die Fahrzeugnummer und eine ID. Du meinst Carfax.bestimm. Die Infos kriegst Du aber jeweils nur wenn der Verkäufer alles mitteilt. Anderer Schwachpunkt Du kannst auch da pech haben bei guten Betrügern.

Oder willst Du Mir etwa erzählen Du kannst bei jedem Wagen ohne was illegales zu tun eine Fahrzeugnummer rauszubekommen ect ;)

Viel einfacher macht man es in Belgien. Carpass ist die sinnvolle Lösung. Es gibt eine Online Datenbank der Hersteller und einen Pass für die Besitzer. Das Dokument enthält eine Kilometerstandshistorie des Fahrzeugs, die sämtliche Kilometerstände bei Inspektionen und Verkäufen auflistet. Die Registrierung solcher Kilometerstandsdaten in einer zentralen Datenbank ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kein Theater, Du hast zwei Nachweise. Um BEIDE zu manipulieren ist ein Aufwand nötig
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Bogdan »

https://www.hessenschau.de/wirtschaft/s ... wtab-de-de

Ich finde es gut, dass man sie abmahnt.

Leider gibt es genügend Menschen die sich solche Produkte kaufen.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Corghe »

Lupus hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 20:44
1. Wenn etwas von vornherein technisch unmöglich ist, muss man es nicht im Nachgang noch strafbewehren.

Aber nur dann, wenn es absolut unmöglich ist und auchn nicht in Zukunft möglich sein kann. Da fällt mit kein Beispiel zu ein.

Der Tachostand eines für einen Kauf interessanten Automobils ist in den USA für jeden Menschen online abrufbar. Da aber sowohl die Fahrgestellnummer als auch das Kennzeichen eines Kfz unter Datenschutz stehen (darf nicht fotografiert oder gefilmt werden), wäre diese Abfrage in Deutschland illegal. Wenn man das einem Amerikaner erklärt, hält er uns schlicht und einfach für hinterwäldlerisch. Um es mal diplomatisch auszudrücken. Datenschutz ist hier de facto sowohl Deppen- als auch Betrügerschutz. Mehr will ich mit diesem Strang nicht ausdrücken.
Wer sagt, dass der Tachostand, der dort abrufbar ist, nicht schon falsch ist? Was den Datenschutz betrifft, halte ihn hier auch für weit übertrieben, allerdings ein Recht an den eigenen und personenbezogenen Daten zu haben und deren Nutzeung ohne meine Zustimmung durch jeden Dritten unter Strafe zu stellen, halte ich für richtig.
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Corghe »

Meine persönliche Meinung hinsichtlich Werbung ist, dass nur solche Eigenschaften angegeben werden dürfen, die auch nachgewiesen sind. Spitzfindige Fomulierungen die einfach gestrickte Menschen hinter die Fichte führen könen, sollten untersagt werden (Beispliel .....gegen hohen Blutdruck... und später dann .....können gegen hohen Blutdruck helfen.... / und das dann ohne jeden Nachweis). Produkte, die in der Praxis nachweislich eine negative Wirkung haben sollten nicht beworben werden dürfen, ja nach dem wie schädlich, auch vom Verkauf ausgeschlossen werden.
Das Märchen vom mündigen Bürger dient nur der Geldmacherei. Und zu besteiten das man erst beweisen müsse, dass Werbung für z. B. stark zuckerhaltige Produkte eine schädlich Wirkung haben, kann ja nur ein Scheinargument sein. Warum Werbung, wenn sie keine Wirkung hat?
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Re: Mangelhafter Verbraucherschutz in Deutschland

Beitrag von Corghe »

Lupus hat geschrieben: Samstag 11. März 2023, 18:49 Du weißt doch gar nicht, wie es in der Praxis abläuft. Jede Baufirma hat ihre Musterbauverträge. Glaubst du wirklich, die lassen sich auf individuelle Anpassungen ein? Wer da nicht unterschreibt, kriegt einen Tritt in den Hintern und kann sich die nächste Baufirma suchen, die ihn genauso abzockt.
Wir haben einerseits Vertragsfreiheit, anderereseits kann ich meine Maßnahmen selber organisieren oder eine entsprechende Fachkraft damit beauftragen. Je nach dem worum es sich handelt, würde ich mich dann immer an der VOB, der VOL oder der VOF orientieren und ein ein entsprechendes Vergabeverfahren wählen. Bisher niemals ein Problem bekommen.
Was meinen Sie überhaupt mit Baufirma? Einen Bauträger der z. B. bis zur Schlüsserlübergabe alles regelt? Die machen nicht alles selber, sondern arbeiten mit Subunternehmen. Die kann ich auch selber oder meine eigene Bauleitung beauftragen.
Und bei wirklich großen Maßnahmen im Bereich mehrer 100 Mio geht es noch ganz anders. Da gibt es dann große Ausschreibungen mit Angabe der Parameter, sogar weltweit aufgelegt sind. Da ist mit eigenen Verträgen gar nichts mehr.
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