Aufhebung des Denkmalschutzes von Objekten
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Aufhebung des Denkmalschutzes von Objekten
Unter welchen Vorraussetzungen kann von einem als "schützenswertes Kulturdenkmal" eingestuften Objekt der Schutzstatus entfernt werden und eine Abrissgenehmigung erteilt werden? Eigentlich nur im Fall der Unzumutbarkeit. Doch dürfte diese im Fall des großen Sendemasten von Mühlacker ( https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... duced=true ) wohl kaum vorliegen, weil der SWR wohl nicht am Hungertuch knabbert!
- Quatschki
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Re: Aufhebung des Denkmalschutzes von Objekten
Verkehrssicherung bei Einsturzgefahr in Verbindung mit unverhältnismäßig hohem Sicherungs- und Sanierungsaufwand wäre zum Beispiel ein Argument.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
„Dies ist wieder ein Exempel!“
Re: Aufhebung des Denkmalschutzes von Objekten
Was einem Besitzer an Sicherungs- und Sanierungsaufwand zugemutet werden kann, sollte von der Finanzkraft des Besitzers abhängen. Und wenn der sich zumindest teilweise über Gebühren finanziert, kann der sich das Geld schon wieder holen! Außerdem gibt es auch Zuschüsse für die Sanierung denkmalgeschützter Objekte!
- sünnerklaas
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Re: Aufhebung des Denkmalschutzes von Objekten
Da ist Gefahr im Verzug. Wenn Gefahr im Verzug ist, sind Sondergenehmigungen unverzüglich zu erteilen.Quatschki hat geschrieben:(16 Mar 2020, 15:49)
Verkehrssicherung bei Einsturzgefahr in Verbindung mit unverhältnismäßig hohem Sicherungs- und Sanierungsaufwand wäre zum Beispiel ein Argument.
Re: Aufhebung des Denkmalschutzes von Objekten
Akute Einsturzgefahr tritt, wenn keine Katastrophe eingetreten ist, nicht unvermittelt auf. Kann ein Besitzer eines denkmalgeschützten Objektes dieses einfach so lange vernachlässigen, bis akute Einsturzgefahr herrscht und das Objekt abgerissen werden kann?
Bezüglich Mühlacker: der Sendemast wird doch nicht fallen, siehe https://www.facebook.com/search/top/?q= ... SEARCH_BOX !
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