Derzeit liegt die Zuständigkeit ausschließlich bei den Ländern, und dem Bund sind selbst für rein finanzielle Unterstützung enge Schranken auferlegt, ua. durch das "Kooperationsverbot". Dies resultiert aus Art 30 GG:
"Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt."
Da das GG für den Bildungsbereich keine "andere Regelung trifft oder zulässt", hat sich der Bund hier also herauszuhalten. Dieses Kooperationsverbot, wie es allgemein umgangssprachlich bezeichnet wird, soll nach dem Willen der Groko nun fallen. Dafür ist allerdings eine GG-Änderung erforderlich.
Bei solchen Diskussionen irritiert mich jedes Mal, dass "Bildung" hier immer als ein anscheinend unteilbarer Monolith diskutiert wird. Entweder der Bund hat sich aus der Bildung komplett herauszuhalten, oder das Gegenteil. Dabei gibt es aus meiner Sicht eine klare, natürliche Differenzierung des Bildungswesens, die eine Kompetenzaufteilung wie folgt nahelegt:
1. Schulbildung soll dazu dienen, notwendiges Allgemeinwissen und wichtige Fähigkeiten zu entwickeln und auf das Leben vorzubereiten. Dies ist ein allgemeiner Anspruch, der am besten überall nach vergleichbaren Prinzipien realisiert wird, ein Vorteil eine länderspezifischen Differenzierung ist nicht wirklich ersichtlich. Zuständig: Bund.
2. Berufsbildung, sei es mittels einer Lehre, eines Studiums oder sonstiger Qualifizierungsmaßnahmen, dient zum Fitmachen für den Arbeitsmarkt. Wirtschaftsstrukturen und Arbeitsmärkte sind aber regional unterschiedlich. Platt gesprochen, werden an der Küste mehr Seemänner gesucht als in den Alpen - es gibt genügend andere (ernsthaftere) Beispiele. Dies kann am besten umsetzen, wer die lokalen Verhältnisse besser kennt. Zuständig: Länder.
Dabei meint "zuständig" die Hauptverantwortlichkeit, nicht, dass die jeweils andere Seite sich komplett herauszuhalten habe. So werden Schulen natürlich nicht ohne massgebliche Unterstützung durch die Länder betrieben werden können. Auf der anderen Seite sollte der Bund auch einen gewissen Einfluss auf die Berufsbildung durch die Länder haben, ua. durch Förderung von zukunftsträchtigen Schlüsselkompetenzen. Es geht darum, welche Ebene wofür "in the lead" ist.
Ich habe diese Aufteilung noch nirgends so gelesen, deshalb stelle ich sie einfach mal zur Diskussion.
