Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 12:34
Und gegen das Gesetz.
Und gegen das Gesetz.
Gegen welches?
dann koennen Sie ja bestimmt ein Gerichtsurteil verlinken, das ihre Meinung bestaetigt
Gegen welches Gesetz genau?
Ich frag noch mal nach: Gegen welches?
Ich denke, Gesetze existieren ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil trotzdem.pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 12:35)
dann koennen Sie ja bestimmt ein Gerichtsurteil verlinken, das ihre Meinung bestaetigt
ja,Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:42)
Ich denke, Gesetze existieren ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil trotzdem.
Korrekt. Die (bisher unbeantwortete) Frage ist jedoch, gegen welche(s) Gesetz(e) denn nun verstoßen worden sein soll.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:42)
Ich denke, Gesetze existieren ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil trotzdem.
So ein Blödsinn.pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:44)
ja,
und solange man nicht verurteilt wird, hat man dagegen nicht verstossen und ist unschuldig.
Das ist ja mal eine schräge Interpretation.pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:44)
ja,
und solange man nicht verurteilt wird, hat man dagegen nicht verstossen und ist unschuldig.
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Der nächste Unsinn.PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:12)
Zum dritten Mal die Frage: Gegen welches Gesetz soll verstoßen worden sein?
Das ist mir egal, ich habe das nicht geschrieben.PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:15)
Zum dritten Mal die Frage: Gegen welches Gesetz soll verstoßen worden sein?
Nun, zwische schuldig/unschuldig, gibt es noch tatverdächtig/dringend tatverdächtig, unter Verdacht stehend.
Der nächste Jurist.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:19)
Nun, zwische schuldig/unschuldig, gibt es noch tatverdächtig/dringend tatverdächtig, unter Verdacht stehend.
Somit liegt pikant nicht falsch.
Sorry, aber das stellen Gerichte fest.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:23)
Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:18)
Das ist mir egal, ich habe das nicht geschrieben.
Aber die Rechtsauslegung, dass ich nur gegen ein Gesetz verstoßen habe, wenn ich verurteilt worden bin, ist hanebüchener Unsinn.
das koennen nur Richter feststellen und keine User mit ungenuegenden Rechtskenntnissen.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:23)
Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
Es gibt die Anklage gegen ein Gesetz verstoßen zu haben bzw. eine entsprechende Anzeige.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:23)
Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
So ist es.
Ich bin weiterhin gespannt auf Antworten (von @William).pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:26)
gegen welches Gesetz soll denn Frau Merkel verstossen haben
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
Wenn ich geklaut habe schon. Das weiß ich ja wohl. Auch ohne Gericht.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:32)
Versuchen wir es mit einem Beispiel:
Dein AG beschuldigt dich des Diebstahls (Gesetzesverstoß)
Bist du jetzt schuldig?
Ggf. bist du tatverdächtig, evtl. dringend tatverdächtig, aber für schuldig können dich nur Gerichte erklären.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
Dümmer geht's kaum mehr.
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:34)
Wenn ich geklaut habe schon. Das weiß ich ja wohl. Auch ohne Gericht.
Vergiss es.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
Dümmer geht's kaum mehr.
Solange Du nicht verurteilt bist, giltst Du im "juristischen" Sinne als unschuldig. Da beißt die Maus keinen Faden ab.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
Dümmer geht's kaum mehr.
Ob ich schuldig bin oder nicht. Weiß einzig und allein ich. An dieser Tatsache ändert auch ein Richterspruch nichts.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:35)
Ggf. bist du tatverdächtig, evtl. dringend tatverdächtig, aber für schuldig können dich nur Gerichte erklären.
Mag dumm in deinen Augen sein, macht aber Sinn
Und habe ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, maitre?PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:43)
Solange Du nicht verurteilt bist, giltst Du im juristischen Sinne als unschuldig. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Das steht doch auf einem ganz anderen Blatt.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:44)
Ob ich schuldig bin oder nicht. Weiß einzig und allein ich. An dieser Tatsache ändert auch ein Richterspruch nichts.
Nö, aber ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, oder etwa nicht?epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:36)
dann gehst du freiwillig in den Knast, ganz OHNE Gerichtsurteil?
das ist die Rechtslage - man ist erst schuldig, wenn man rechtskraeftig verurteilt wurde und nicht wenn man fuer sich persoenlich die Schuld eingesteht.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:46)
Nö, aber ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, oder etwa nicht?
Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:15)
Zum dritten Mal die Frage: Gegen welches Gesetz soll verstoßen worden sein?
Möglicherweise. "Schuldig" bist Du aber nur, wenn Dein Verstoß schuldhaft begangen wurde.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:44)
Und habe ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, maitre?
Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:47)
Das geballte juristische Wissen in Form der hiesigen Schwarmintelligenz ist sagenhaft.
Geht's konkret? Gegen welchen Paragraphen/welchen Artikel wurde verstoßen?William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:49)
Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
das ist Ihre persoenliche Meinung, die von keinem Richterspruch gedeckt ist.William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:49)
Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
Zudem hat sie vorsätzlich ihren Amtseid missachtet und gefährdet damit massiv die innere Sicherheit des Landes und der ganzen EU.
m.E.n gehört sie dafür vor ein internationales Schiedsgericht gestellt, da kein deutsches Gericht sie anklagen kann bzw. will.
Das heißt ich kann gegen jedes Gesetz verstoßen und darf mich dabei nur nicht erwischen lassen, denn wenn ich mich nicht erwischen lasse habe ich gegen kein Gesetz verstoßen.
Ich liege nicht daneben, sondern die Hausmeisterjuristerei.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:50)
Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen.
Versuchen wir es nochmal langsam. Wenn ich dir morgen abend eins über den Schädel ziehe und dich beraube, habe ich dann gegen ein Gesetz verstoßen oder nicht?epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:50)
Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen.
Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:52)
Das heißt ich kann gegen jedes Gesetz verstoßen und darf mich dabei nur nicht erwischen lassen, denn wenn ich mich nicht erwischen lasse habe ich gegen kein Gesetz verstoßen.
Es wird immer absurder.
Und wenn man es mir nicht nachweisen kann, habe ich gegen kein Gesetz verstoßen, alles klar.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:55)
Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.
Wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann, erklärt dich niemand für schuldig.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:54)
Versuchen wir es nochmal langsam. Wenn ich dir morgen abend eins über den Schädel ziehe und dich beraube, habe ich dann gegen ein Gesetz verstoßen oder nicht?
Einsicht ist nicht dein Ding, gelle?Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:53)
Ich liege nicht daneben, sondern die Hausmeisterjuristerei.
Die Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab und nicht ob mich das Gericht für schuldig oder unschuldig erklärt.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:57)
Wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann, erklärt dich niemand für schuldig.
Ok, ich sehe ein, dass ihr den Unterschied zwischen Schuld und Gesetzesverstoß nicht behirnen wollt.