Welche Steuerschlupflöcher gibt es?
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Welche Steuerschlupflöcher gibt es?
Im alltäglichen Besänftigungsaktionismus deutscher Politker steht die ständige Forderung nach dem Stopfen der Steuerschlupflöcher ganz oben.
Was aber ist genau ein Steuerschlupfloch? Zum primären Verständnis gilt die erste Feststellung, dass Steuerschlupflöcher legal sind. Nach gängiger Meinung ist ein Steuerschlupfloch eine steuerliche Regelung, die legal auch im nicht ursprünglich beabsichtigtem Sinn genutzt werden kann.
Ich nenne mal ein Beispiel. Vor Jahren gab es eine Erbschaftsteuerreform. Bei dieser Reform hat das Vererben von Unternehmen teilweise unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit. Der Grund dafür. Man wollte einen Anreiz schaffen, dass diese Unternehmen weitergeführt werden, damit die Arbeitsplätze erhalten bleiben und diese eben nicht liquidiert werden um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Soweit der Gedanke dahinter. Findige Steuerberater kamen daraufhin auf die Idee ihren Zahnarztmandanten, die zur Altersvorsorge in Immobilien investiert haben und diese vermieten, zu raten, die Immobilien doch nicht im Privatvermögen zu halten, sondern eine Immobiliengesellschaft zu gründen. Diese könnte dann (da ein Unternehmen) im eintretenden Fall erbschaftsteuerfrei vererbt werden. Der Gesetzgeber hat daraufhin diese Möglichkeit durch Definition des schädlichen Verwaltungsvermögens geschlossen, bzw. deutlich eingeschränkt.
Nun. In der Regel stelle ich fest, dass Steuerschlupflöcher eigentlich relativ schnell geschlossen werden, sobald sie auftauchen. Dennoch findet sich die Forderung die Steuerschlupflöcher zu schließen sehr oft. Sowohl in der Politik, als auch in der öffentlichen Meinung.
Genauer benennen tut die Steuerschlupflöcher allerdings kaum jemand. Wo sind sie denn?
Habt ihr eine Idee?
Was aber ist genau ein Steuerschlupfloch? Zum primären Verständnis gilt die erste Feststellung, dass Steuerschlupflöcher legal sind. Nach gängiger Meinung ist ein Steuerschlupfloch eine steuerliche Regelung, die legal auch im nicht ursprünglich beabsichtigtem Sinn genutzt werden kann.
Ich nenne mal ein Beispiel. Vor Jahren gab es eine Erbschaftsteuerreform. Bei dieser Reform hat das Vererben von Unternehmen teilweise unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit. Der Grund dafür. Man wollte einen Anreiz schaffen, dass diese Unternehmen weitergeführt werden, damit die Arbeitsplätze erhalten bleiben und diese eben nicht liquidiert werden um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Soweit der Gedanke dahinter. Findige Steuerberater kamen daraufhin auf die Idee ihren Zahnarztmandanten, die zur Altersvorsorge in Immobilien investiert haben und diese vermieten, zu raten, die Immobilien doch nicht im Privatvermögen zu halten, sondern eine Immobiliengesellschaft zu gründen. Diese könnte dann (da ein Unternehmen) im eintretenden Fall erbschaftsteuerfrei vererbt werden. Der Gesetzgeber hat daraufhin diese Möglichkeit durch Definition des schädlichen Verwaltungsvermögens geschlossen, bzw. deutlich eingeschränkt.
Nun. In der Regel stelle ich fest, dass Steuerschlupflöcher eigentlich relativ schnell geschlossen werden, sobald sie auftauchen. Dennoch findet sich die Forderung die Steuerschlupflöcher zu schließen sehr oft. Sowohl in der Politik, als auch in der öffentlichen Meinung.
Genauer benennen tut die Steuerschlupflöcher allerdings kaum jemand. Wo sind sie denn?
Habt ihr eine Idee?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Welche Steuerschlupflöcher gibt es?
Haha, eine interessante Frage, die Sie da stellen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Apr 2016, 19:57)
...
Genauer benennen tut die Steuerschlupflöcher allerdings kaum jemand. Wo sind sie denn?
Habt ihr eine Idee?
Natürlich gibt es gewaltige Steuerschlupflöcher - und die kann man nicht so einfach
schließen. Die 3 wichtigsten internationalen Steuervermeidungsstrategien sind:
-------------------------------------------------------------------------------------------
1. Lizenzgebühren
-------------------------------------------------------------------------------------------
In einem Land mit niedrigem Steuersatz (USA-Delaware, Bahamas,
Britishe Jungferninseln, Malediven etc.) wird eine Tochterfirma gegründet,
die für die Geschäftsidee, die Marke oder ein Logo Lizenzgebühren
kassiert.
In den Ländern, in denen der Wert generiert wird, wird das versteuerbare
Einkommen durch die abzuführenden Lizenzgebühren soweit reduziert, dass
dort fast keine Steuern mehr bezahlt werden.
In dem Land der Lizenz-Tochter werden die Lizenzgebühren zu einem
Niedrigststeuersatz versteuert.
-------------------------------------------------------------------------------------------
2. Kreditaufnahme
-------------------------------------------------------------------------------------------
In einem Land mit niedrigem Steuersatz (USA-Delaware, Bahamas,
Britishe Jungferninseln, Malediven etc.) wird eine Holding gegründet,
die der Firma einen Kredit gibt.
In den Ländern, in denen der Wert generiert wird, wird das versteuerbare
Einkommen durch die abzuführenden Kreditzinsen soweit reduziert, dass dort
fast keine Steuern mehr bezahlt werden.
In dem Land der Holding werden die Zinseinnahmen zu einem
Niedrigststeuersatz versteuert.
-------------------------------------------------------------------------------------------
3. Administration
-------------------------------------------------------------------------------------------
In einem Land mit niedrigem Steuersatz (USA-Delaware, Bahamas,
Britishe Jungferninseln, Malediven etc.) wird die Hauptfirma (Konzerndach,
Holding) gegründet, die die einzelnen Tochterfirmen administriert.
In den Ländern, in denen der Wert generiert wird, wird das versteuerbare
Einkommen durch die abzuführenden Gelder an den Konzern soweit reduziert,
dass dort fast keine Steuern mehr bezahlt werden.
In dem Land der Hauptfirma (Konzern, Holding) werden die Gewinne zu einem
Niedrigststeuersatz versteuert.
==============================================
Problem: Alle 3 sind vollkommen legal - und es
gibt kaum eine Möglichkeit, diese einzuschränken. Denn jede Einschränkung
würde zu sehr in die "unternehmerische Freiheit" eingreifen.
--~~/§&%"$!\~~--
Re: Welche Steuerschlupflöcher gibt es?
Hört sich alles ganz einfach an. Fragt sich nur, warum nicht alle Unternehmen das machen. In Europa ist z.B. oft die Niederlande als Sitz der Finanzierungsgesellschaften der Konzerne gewählt worden, nicht irgendwelche Steueroasen. Warum wohl? Weil es eben nicht so einfach und simpel ist, wie sie versuchen darzustellen. Auch ignoriert das völlig, dass es OECD Transfer Pricing Rules gibt, an die sich die Gesellschaften halten müssen. Wenn eine deutsche Gesellschaft z.B. völlig überhöhte Lizenzgebühren an eine Muttergesellschaft im Ausland zahlt, werden diese Zahlungen nicht als "arm's length" bewertet und sind in D nicht abzugsfähig, was jeglichen steuerlichen Vorteil zunichte macht.syna hat geschrieben:(29 Apr 2016, 10:43)
Haha, eine interessante Frage, die Sie da stellen.
Natürlich gibt es gewaltige Steuerschlupflöcher - und die kann man nicht so einfach
schließen. Die 3 wichtigsten internationalen Steuervermeidungsstrategien sind:
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1. Lizenzgebühren
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In einem Land mit niedrigem Steuersatz (USA-Delaware, Bahamas,
Britishe Jungferninseln, Malediven etc.) wird eine Tochterfirma gegründet,
die für die Geschäftsidee, die Marke oder ein Logo Lizenzgebühren
kassiert.
In den Ländern, in denen der Wert generiert wird, wird das versteuerbare
Einkommen durch die abzuführenden Lizenzgebühren soweit reduziert, dass
dort fast keine Steuern mehr bezahlt werden.
In dem Land der Lizenz-Tochter werden die Lizenzgebühren zu einem
Niedrigststeuersatz versteuert.
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2. Kreditaufnahme
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In einem Land mit niedrigem Steuersatz (USA-Delaware, Bahamas,
Britishe Jungferninseln, Malediven etc.) wird eine Holding gegründet,
die der Firma einen Kredit gibt.
In den Ländern, in denen der Wert generiert wird, wird das versteuerbare
Einkommen durch die abzuführenden Kreditzinsen soweit reduziert, dass dort
fast keine Steuern mehr bezahlt werden.
In dem Land der Holding werden die Zinseinnahmen zu einem
Niedrigststeuersatz versteuert.
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3. Administration
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In einem Land mit niedrigem Steuersatz (USA-Delaware, Bahamas,
Britishe Jungferninseln, Malediven etc.) wird die Hauptfirma (Konzerndach,
Holding) gegründet, die die einzelnen Tochterfirmen administriert.
In den Ländern, in denen der Wert generiert wird, wird das versteuerbare
Einkommen durch die abzuführenden Gelder an den Konzern soweit reduziert,
dass dort fast keine Steuern mehr bezahlt werden.
In dem Land der Hauptfirma (Konzern, Holding) werden die Gewinne zu einem
Niedrigststeuersatz versteuert.
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Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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Re: Welche Steuerschlupflöcher gibt es?
Je nach dem, was man dafür hält. Ich z. B. halte es für ein Steuerschlupfloch, wenn man Immobilien in ein Unternehmen einbringt, daß nur einen Zweck hat. Nämlich diese Immobilie zu besitzen. Würde man die Immobilie verkaufen, fällt ja Grunderwerbssteuer an. Verkauft man aber das Unternehmen, daß diese Immobilie besitzt, fällt diese Steuer nicht an. Man hat ja ein Unternehmen und kein Grundstück verkauft.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Apr 2016, 19:57)Genauer benennen tut die Steuerschlupflöcher allerdings kaum jemand. Wo sind sie denn?
Habt ihr eine Idee?
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Welche Steuerschlupflöcher gibt es?
... weswegen es in Deutschland eine ausdrückliche Regelung gibt, dass bei Verkauf der Gesellschaft eben auch Grunderwerbsteuer anfällt ...Dampflok94 hat geschrieben:(29 Apr 2016, 11:42)
Je nach dem, was man dafür hält. Ich z. B. halte es für ein Steuerschlupfloch, wenn man Immobilien in ein Unternehmen einbringt, daß nur einen Zweck hat. Nämlich diese Immobilie zu besitzen. Würde man die Immobilie verkaufen, fällt ja Grunderwerbssteuer an. Verkauft man aber das Unternehmen, daß diese Immobilie besitzt, fällt diese Steuer nicht an. Man hat ja ein Unternehmen und kein Grundstück verkauft.
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Re: Welche Steuerschlupflöcher gibt es?
syna hat geschrieben:(29 Apr 2016, 10:43)
Haha, eine interessante Frage, die Sie da stellen.
Natürlich gibt es gewaltige Steuerschlupflöcher - und die kann man nicht so einfach
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In den Ländern, in denen der Wert generiert wird, wird das versteuerbare
Einkommen durch die abzuführenden Kreditzinsen soweit reduziert, dass dort
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In den Ländern, in denen der Wert generiert wird, wird das versteuerbare
Einkommen durch die abzuführenden Gelder an den Konzern soweit reduziert,
dass dort fast keine Steuern mehr bezahlt werden.
In dem Land der Hauptfirma (Konzern, Holding) werden die Gewinne zu einem
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Problem: Alle 3 sind vollkommen legal - und es
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würde zu sehr in die "unternehmerische Freiheit" eingreifen.
Die Verrechnungen müssen aber einem Fremdvergleich standhalten und die Leistungen müssen logischerweise auch erbracht werden. In Deutschland hat die Nachweis- und Dokumentationspflicht der Unternehmer (siehe Gewinnabgrenzungsaufzeichungsverordnung). Die Anforderungen an die Dokumention sind im europäischen Vergleich sehr hoch. Schon ein Verstoß gegen die Dokumentations- und Nachweispflichten ermächtigt die Betriebsprüfung zur Anwendung von Schätzverfahren. Da haben wir quasi eine Umkehr der Beweislast. Das dürfte sich in Europa in keinem anderen Land finden.
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Re: Welche Steuerschlupflöcher gibt es?
Das wird teilweise geschickt umgangen. Auch da gibt es entsprechende Konstruktionen.Fazer hat geschrieben:(29 Apr 2016, 12:09)
... weswegen es in Deutschland eine ausdrückliche Regelung gibt, dass bei Verkauf der Gesellschaft eben auch Grunderwerbsteuer anfällt ...
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Re: Welche Steuerschlupflöcher gibt es?
Dazu muss der Verkäufer mindestens 5% halten. Damit hat der Käufer keine echte Verfügungsmacht. Und das zu verbessern, indem man z.B. weitere Gesellschaften jeweils mit 95% zwischenschaltet wurde letztes Jahr auch weiter beschränkt, indem die Beteiligungen "durchgerechnet" wurden.Dampflok94 hat geschrieben:(29 Apr 2016, 12:47)
Das wird teilweise geschickt umgangen. Auch da gibt es entsprechende Konstruktionen.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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Re: Welche Steuerschlupflöcher gibt es?
Das ist ein schwieriger Punkt. Denn letztendlich soll Grunderwerbsteuer ja dann anfallen, wenn der Eigentümer des Grundstücks wechselt. In dem von dir angesprochenen Fall wechselt aber der Eigentümer nicht. Eigentümer des Grundstückes bleibt ja das Unternehmen. Und das Unternehmen ist ein eigenes Steuersubjekt. Was wechselt ist lediglich der Gesellschafter des Unternehmens. Der erwirbt aber kein Eigentum an dem Grundstück, auch nicht mittelbar. Das ist erstmal die steuerliche Situation.Dampflok94 hat geschrieben:(29 Apr 2016, 11:42)
Je nach dem, was man dafür hält. Ich z. B. halte es für ein Steuerschlupfloch, wenn man Immobilien in ein Unternehmen einbringt, daß nur einen Zweck hat. Nämlich diese Immobilie zu besitzen. Würde man die Immobilie verkaufen, fällt ja Grunderwerbssteuer an. Verkauft man aber das Unternehmen, daß diese Immobilie besitzt, fällt diese Steuer nicht an. Man hat ja ein Unternehmen und kein Grundstück verkauft.
Nichtsdestotrotz verstehe ich deinen Punkt Das kann natürlich zu missbräuchlicher Gestaltung führen. Darauf hat der Gesetzgeber allerdings schon reagiert. Unter bestimmten Voraussetzungen, die eben eine missbräuliche Gestaltung vermuten lassen unterliegt auch der Verkauf der Anteile an einer Immobiliengesellschaft der Grunderwerbsteuer.
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