Wahlrecht für Ausländer.

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Ausländerwahlrecht?

Ja
11
27%
Nein
28
68%
Enthaltung
2
5%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 41
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garfield336
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Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

In Luxemburg wird ein Referendum abgehalten. Mit diesem Referendum, soll eine neue Verfassung für Luxemburg vorbereitet werden.

Die Frage, die wohl am kontroversesten diskutiert wird ist diese hier:
„Befürworten Sie die Idee, dass ausländische Mitbürger das Recht erhalten, sich fakultativ in die Wählerlisten einzuschreiben, um sich als Wähler an den Wahlen zur Abgeordnetenkammer zu beteiligen, und dies unter der besonderen doppelten Bedingung, während mindestens zehn Jahren in Luxemburg gewohnt und sich vorher bereits an Kommunal- oder Europawahlen in Luxemburg beteiligt zu haben?“
Wie würdet ihr abstimmen?

Und vorallem was haltet ihr davon?
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garfield336
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

Ich sage auch klar nein,

bedenke, es geht bei dieser Wahl nicht um EU-Bürger sondern alle Ausländer.


Bei der EU-Wahl dürfen natürlich weiterhin nur EU-Bürger wählen, weil das so in den europäischen Verträgen drin steht.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

Ich frage mich was unsere Regierung dabei gedacht hat. :dead:


Ich werde klar mit nein stimmen, denn das Wahlrecht verknüpfe ich mit der nationalität.

jemand der längere Zeit in einem Land wohnt könnte auch die Nationalität dieses Staates annehmen.
Eventuell könnte man die Hürden dafür senken.
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Aristide
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Aristide »

Um Gottes willen, wie kommt man denn auf so einne Idee?
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garfield336
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

Aristide » Mi 15. Apr 2015, 16:04 hat geschrieben:Um Gottes willen, wie kommt man denn auf so einne Idee?
Das ist durchaus ernst gemeint.

Eine Umfrage ergab ein sehr knappes nein.

48% nein
44% ja
8% keine meinung.


Die Webseite zum Referendum http://www.referendum.lu/de/

Es gibt noch 2 andere Fragen:

Wahlrecht für 16jährige.
Limitation von Ministermandaten auf 10Jahre.
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Aristide
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Aristide »

Eine repräsentative Umfrage? Haben dabei auch Ausländer abgestimmt?
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von pikant »

garfield336 » Mi 15. Apr 2015, 15:02 hat geschrieben:Ich frage mich was unsere Regierung dabei gedacht hat. :dead:


Ich werde klar mit nein stimmen, denn das Wahlrecht verknüpfe ich mit der nationalität.

jemand der längere Zeit in einem Land wohnt könnte auch die Nationalität dieses Staates annehmen.

Eventuell könnte man die Hürden dafür senken.
da sollte man die Zeit aendern - statt 7 Jahre auf 4-5 Jahre gehen.
das ist fuer Bewohner des Landes attraktiver als 10 Jahre auf ein Auslaenderwahlrecht warten zu muessen.
das Auslaenderwahlrecht wuird ja auch nur sehr schach bei Kommunalwahlen wahrgenommen.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von pikant »

ich bin da eher bei der CSV die Einbuergerung als Luxemburger zu erleichtern. :)
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

Die Webseite der Befürworter:

http://www.minte.lu

Was mich bisschen stört. In der Liste der Unterstützer steht "Deutscher Verein in Luxemburg asbl".

Dieser Verein wurde von der deutschen Botschaft in Luxemburg gegründet, und wird auch aktiv von der Botschaft unterstützt.
Somit unterstützt indirekt wohl auch die deutsche Bundesregierung ein JA bei dieser Frage. :|
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

Aristide » Mi 15. Apr 2015, 16:07 hat geschrieben:Eine repräsentative Umfrage? Haben dabei auch Ausländer abgestimmt?
Eine repräsentative Umfrage unter den Wahlberechtigten.

Bei den Ausländern sollen zirka 3/4 der Menschen für ein JA sein.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

pikant » Mi 15. Apr 2015, 16:08 hat geschrieben:
da sollte man die Zeit aendern - statt 7 Jahre auf 4-5 Jahre gehen.
das ist fuer Bewohner des Landes attraktiver als 10 Jahre auf ein Auslaenderwahlrecht warten zu muessen.
das Auslaenderwahlrecht wuird ja auch nur sehr schach bei Kommunalwahlen wahrgenommen.
Ich bin auch für ein Aufweichen der Sprachkenntnisse, das Land hat 3 offizielle Sprachen. Die Kenntnis einer dieser 3 sollte also genügen um die Nationalität zu bekommen.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

Selbstverständlich sollten deutsche Steuerflüchtlinge in ihrer Zufluchtstätte Mitspracherechte erhalten.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von pikant »

garfield336 » Mi 15. Apr 2015, 15:13 hat geschrieben:
Ich bin auch für ein Aufweichen der Sprachkenntnisse, das Land hat 3 offizielle Sprachen. Die Kenntnis einer dieser 3 sollte also genügen um die Nationalität zu bekommen.
habe nichts dagegen, aber als Saarlaender versteht man das Kauderwelch der Letzeburger recht gut :D
zu sprechen ist es schwieriger.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 16:18 hat geschrieben:Selbstverständlich sollten deutsche Steuerflüchtlinge in ihrer Zufluchtstätte Mitspracherechte erhalten.
und Kapverdianer ?
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von pikant »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 15:18 hat geschrieben:Selbstverständlich sollten deutsche Steuerflüchtlinge in ihrer Zufluchtstätte Mitspracherechte erhalten.
Deutsche spielen in Luxemburg fast keine Rolle - nur auf Platz 6 oder 7!
der Luxemburger ist immer froh, wenn er einen Deutschen antrifft und so nicht frans. sprechen muss :)
Zweiundvierzig

Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

garfield336 » Mi 15. Apr 2015, 16:23 hat geschrieben:
und Kapverdianer ?
:rolleyes:
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

pikant » Mi 15. Apr 2015, 16:27 hat geschrieben:
Deutsche spielen in Luxemburg fast keine Rolle - nur auf Platz 6 oder 7!
der Luxemburger ist immer froh, wenn er einen Deutschen antrifft und so nicht frans. sprechen muss :)
Ich spreche nie französisch ! Ich weiche dann auf English aus.

Klappt das nicht, dann gehts halt nicht. :)
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

pikant » Mi 15. Apr 2015, 16:27 hat geschrieben:
Deutsche spielen in Luxemburg fast keine Rolle - nur auf Platz 6 oder 7!
der Luxemburger ist immer froh, wenn er einen Deutschen antrifft und so nicht frans. sprechen muss :)
Das sollte sich angesichts der Kapitalströme ändern.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

Kapverdianer stellen hier die grösste ausländische Gruppe von denen, die nicht aus EU-Staaten kommen.

Edit: Meine Aussage war falsch. Die grösste Gruppe aus Nicht-EU-Staaten stellen Chinesen.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

Gibt es in Deutschland Befürworter solcher Ideen ?
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

garfield336 » Mi 15. Apr 2015, 16:43 hat geschrieben:Gibt es in Deutschland Befürworter solcher Ideen ?
Naja, vielerorts haben sie in Deutschland ja schon ein Wahlrecht. An Kommunal- und Europawahlen sowie Landes-Volksentscheiden können EU-Bürger an ihrem neuen Wohnort normalerweise teilnehmen. Gefordert wurde es von Politiker -- z.B. Rot-Grün -- auch immer wieder, wenn auch mit deutlichen Auflagen/Bedingungen, die meist ähnlich weit gehen wie die Kriterien für die Staatsbürgerschaft. Zudem gilt es meist "nur" für EU-Bürger, nicht für in Deutschland lebende Menschen aus sog. Drittstaaten. Dafür wäre aber eine Grundgesetzänderung notwendig, genau wie bie Euch in Luxemburg. In Bremen wollte man dies ausweiten, aber scheiterte:
In Bremen werden EU-Ausländer bei Landtagswahlen auch künftig nicht wählen können. Der Staatsgerichtshof des kleinsten Bundeslandes lehnte das Vorhaben zur Änderung des Wahlrechts der Bürgerschaft ab. Das Grundgesetz bestimme, dass zum Volk und damit zum Wahlvolk nur die deutschen Staatsangehörigen zählen, begründete der Staatsgerichtshof das Urteil.

Das Parlament hatte über die Gesetzesänderung bereits in erster Lesung beraten und sie vor der zweiten Lesung dem Staatsgerichtshof zur Prüfung vorgelegt. In der Bürgerschaft haben SPD und Grüne die Mehrheit.

Auf kommunaler Ebene sind EU-Ausländer in Deutschland wahlberechtigt. SPD und Grüne in der Bürgerschaft wollten EU-Bürgern nun auch das Wahlrecht für den Landtag einräumen.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... erichtshof

Frag mich nicht, wieso das "Volk" bei Gemeinden anders ausgelegt ist als bei Bundesländern. Könnte witzig in Einheitsgemeinden wie Hamburg und Berlin werden, wo Kommune und Land identisch sind.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

garfield336 » Mi 15. Apr 2015, 16:43 hat geschrieben:Gibt es in Deutschland Befürworter solcher Ideen ?
Solch ein Ansinnen ist mit dem GG nicht vereinbar:
BVerfG hat geschrieben:Das Volk, welches das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Träger der verfassungsgebenden Gewalt wie als demokratisches Legitimations- und Kreationssubjekt der verfaßten Staatlichkeit meine, sei das deutsche Volk. Ihm gehörten Ausländer nicht an. Die Mitgliedschaft im Staatsverband werde durch das Staatsangehörigkeitsrecht definiert. Dieses konstituiere den Staat als rechtlichen Verband nach innen, grenze ihn aber auch nach außen als einen Verband unter vielen gleichartigen Verbänden im völkerrechtlich geordneten Pluriversum der Staaten ab. Die Staatsangehörigkeit bilde ein grundsätzlich unauflösliches personenrechtliches Band zwischen Bürger und Staat. Das Bild des Staatsvolkes, das dem Staatsangehörigkeitsrecht zugrunde liege, sei die politische Schicksalsgemeinschaft, in welche die einzelnen Bürger eingebunden seien. Ihre Solidarhaftung und ihre Verstrickung in das Schicksal ihres Heimatstaates, der sie nicht entrinnen könnten, seien auch Rechtfertigung dafür, das Wahlrecht den Staatsangehörigen vorzubehalten. Sie müßten die Folgen ihrer Entscheidungen tragen. Demgegenüber könnten Ausländer, wie lange auch immer sie sich im Staatsgebiet aufhielten, jederzeit in ihr Heimatland zurückkehren. Der Grundgesetzgeber habe den Volksbegriff, der dem Art. 20 Abs. 2 GG und dem Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG zugrunde liege, nicht ausdrücklich definieren müssen. Er habe an die demokratische Tradition Deutschlands - wie die der westlichen Staaten überhaupt - anknüpfen können, nach der das Wahlrecht den eigenen Staatsbürgern vorbehalten werde und die Allgemeinheit der Wahlberechtigten sich mit dem jeweiligen Staatsvolke decke.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html

Daher kann Deutschland auch nicht in der EU "aufgehen", ohne dass das Volk darüber unmittelbar entscheidet.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

Zur Verfassungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit im Parlament auch hier nötig.

Die grösste Partei die CSV ist dagegen. Aus meiner Sicht ist das Referendum ein Versuch, die CSV zum Ja zu bewegen.
Das Referendum ist nicht bindend und rein konsultativ.

Es gibt in Luxemburg auch bindende Referenden für verfassungsänderungen, aber erst nach einem positiven Votum von 2/3 der Stimmen im Parlament.
Und bei diesem, gibt es ja dann ja auch schon einen fertigen Gesetzestext.
Zuletzt geändert von garfield336 am Mittwoch 15. April 2015, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 16:54 hat geschrieben: Frag mich nicht, wieso das "Volk" bei Gemeinden anders ausgelegt ist als bei Bundesländern. Könnte witzig in Einheitsgemeinden wie Hamburg und Berlin werden, wo Kommune und Land identisch sind.
Weil sie als Gebietskörperschaften nur sich selbst verwalten dürfen, sonst aber im Gegensatz zum Land oder Bund nichts zu melden haben.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von garfield336 »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 17:01 hat geschrieben:
Weil sie als Gebietskörperschaften nur sich selbst verwalten dürfen, sonst aber im Gegensatz zum Land oder Bund nichts zu melden haben.
Sie haben ja auch keine Legislative Gewalt. Es geht nur um Verwaltungsfragen
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

garfield336 » Mi 15. Apr 2015, 17:01 hat geschrieben:Zur Verfassungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit im Parlament auch hier nötig.

Die grösste Partei die CSV ist dagegen. Aus meiner Sicht ist das Referendum ein Versuch, die CSV zum Ja zu bewegen.
Das Referendum ist nicht bindend und rein konsultativ.

Es gibt in Luxemburg auch bindende Referenden für verfassungsänderungen, aber erst nach einem positiven Votum von 2/3 der Stimmen im Parlament.
Und bei diesem, gibt es ja dann ja auch schon einen fertigen Gesetzestext.
Auch in Deutschland behält sich das souveräne Volk als Legitimationssubjekt stets die Letztentscheidung vor.
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Mittwoch 15. April 2015, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 17:01 hat geschrieben:
Weil sie als Gebietskörperschaften nur sich selbst verwalten dürfen, sonst aber im Gegensatz zum Land oder Bund nichts zu melden haben.
"Nur" ist gut. :)
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 17:09 hat geschrieben: "Nur" ist gut. :)
Von mir aus kann es auch mehr als ledigleich ein "nur" sein. Dennoch fehlt ihnen die Staatsqualität. Für Bund und Land wird sie durchs GG einheitlich vorgegeben.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 17:17 hat geschrieben:
Von mir aus kann es auch mehr als ledigleich ein "nur" sein. Dennoch fehlt ihnen die Staatsqualität. Für Bund und Land wird sie durchs GG einheitlich vorgegeben.
Richtig, sie sind keine Staaten. Erklärt die Frage bei Einheitsgemeinden aber nicht, sondern zeigt lediglich einen Unterschied auf.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Marie-Luise »

garfield336 » Mi 15. Apr 2015, 16:10

Die Webseite der Befürworter:

http://www.minte.lu

Was mich bisschen stört. In der Liste der Unterstützer steht "Deutscher Verein in Luxemburg asbl".

Dieser Verein wurde von der deutschen Botschaft in Luxemburg gegründet, und wird auch aktiv von der Botschaft unterstützt.
Somit unterstützt indirekt wohl auch die deutsche Bundesregierung ein JA bei dieser Frage. :|
Wenn das von Deutschland/der deutschen Botschaft tatsächlich unterstützt wird, ist das eine Unverschämtheit. Luxembourg ist zwar ein kleines, aber souveränes Land. Da hat sich kein anderes Land einzumischen.

Ganz klar: NEIN.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Provokateur »

Um das mal runterzubrechen:
Das wäre in etwa so, als hätte ich bei meinem besten Kumpel, bei dem ich häufig und auch schon mal länger zu Gast bin, ein Mitspracherecht, wenn es um neue Tapeten geht.

Da halte ich nichts von. Wer wählen will, soll Staatsbürger werden.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
twitter.com/Provokateur_Tom
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 17:18 hat geschrieben: Richtig, sie sind keine Staaten. Erklärt die Frage bei Einheitsgemeinden aber nicht, sondern zeigt lediglich einen Unterschied auf.
Macht nichts, denn die BVV hat keine legislativen Befugnisse.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

Provokateur » Mi 15. Apr 2015, 17:30 hat geschrieben:Um das mal runterzubrechen:
Das wäre in etwa so, als hätte ich bei meinem besten Kumpel, bei dem ich häufig und auch schon mal länger zu Gast bin, ein Mitspracherecht, wenn es um neue Tapeten geht.

Da halte ich nichts von. Wer wählen will, soll Staatsbürger werden.
Grundsätzlich stimm ich Dir zu (sollen Staatsbürger werden, wenn sie wählen wollen), aber der Vergleich ist daneben. Das (theoretische Ausländer-)Wahlrecht richtet sich an Bürger, die teilweise hier/dort geboren sind und keine andere Muttersprache haben. Und nicht an Touris, die gerne häufiger mal zu Gast sind und 99% ihrer Zeit woanders verbringen.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 17:34 hat geschrieben:
Macht nichts, denn die BVV hat keine legislativen Befugnisse.
Bezirke sind auch keine Kommunen. Weder in Hamburg, noch in Berlin. Sie können nicht einmal Satzungen beschließen. Folglich sind Landes- und Kommunalwahl gleich.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 17:36 hat geschrieben: Bezirke sind auch keine Kommunen. Weder in Hamburg, noch in Berlin. Sie können nicht einmal Satzungen beschließen. Folglich sind Landes- und Kommunalwahl gleich.
Die Zuständigkeiten sind klar getrennt. Ich erkenne nicht, worin genau dein Kritikpunkt liegt.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Kanzlerqualle »

Grüne fordern Ausländer-Wahlrecht im Grundgesetz , die Bundestagsfraktion der Grünen fordert eine Ergänzung des Grundgesetzes, um Ausländern das kommunale Wahlrecht zu verleihen. .. na logisch woher soll es denn sonst auch kommen ..
alles Schlechte kommt doch nur von den Grünen :eek:
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 17:35 hat geschrieben: Grundsätzlich stimm ich Dir zu (sollen Staatsbürger werden, wenn sie wählen wollen), aber der Vergleich ist daneben. Das (theoretische Ausländer-)Wahlrecht richtet sich an Bürger, die teilweise hier/dort geboren sind und keine andere Muttersprache haben. Und nicht an Touris, die gerne häufiger mal zu Gast sind und 99% ihrer Zeit woanders verbringen.
Wenn sie unwillig sind, sich einzubürgern, muss ihnen der gleiche Unwille auch an einer ordentlichen politischen Partizipation unterstellt werden.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 17:40 hat geschrieben:
Die Zuständigkeiten sind klar getrennt. Ich erkenne nicht, worin genau dein Kritikpunkt liegt.
Ich hab gar nichts kritisiert. Nur die Frage in den Raum gestellt, ob Wahlen in Einheitsgemeinden als Landes- oder Kommunalwahlen gelten würden, wenn man (fiktiv) ein Ausländerwahlrecht beschließen wollen würde, da die Wahlen beides zugleich sind.
Zweiundvierzig hat geschrieben:
Wenn sie unwillig sind, sich einzubürgern, muss ihnen der gleiche Unwille auch an einer ordentlichen politischen Partizipation unterstellt werden.
Partizipation ist etwas mehr als Kreuzchen zu machen. Und Gründe, wieso man sich nicht einbürgern läßt (sofern man schon die Kriterien erfüllt), gibt's ja viele. Die Argumente der Befürworter (zu denen ich nicht gehöre), sind ja, daß die Menschen in der Regel hier aufgewachsen sind, zur Schule gingen, hier ihr soziales Umfeld haben und sie als Steuerzahler direkt von politischen Entscheidungen betroffen sind und folglich auch ein Wahlrecht haben sollen. Und nicht, daß man so etwas gegen Faulheit tut.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 17:56 hat geschrieben: Eine Ineffizienz fördernde Reorganisation der Verwaltung wäre widersinnig.
Beantwortet die Frage auch nicht, aber egal.
Das ist für den Wortlaut der Verfassung und auch ihren Sinn unerheblich.
Nicht aber für die Diskussion um eine Verfassungsänderung, um die es geht.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 17:51 hat geschrieben: Ich hab gar nichts kritisiert. Nur die Frage in den Raum gestellt, ob Wahlen in Einheitsgemeinden als Landes- oder Kommunalwahlen gelten würden, wenn man (fiktiv) ein Ausländerwahlrecht beschließen wollen würde, da die Wahlen beides zugleich sind.
Eine Ineffizienz fördernde Reorganisation der Verwaltung wäre widersinnig.
Partizipation ist etwas mehr als Kreuzchen zu machen. Und Gründe, wieso man sich nicht einbürgern läßt (sofern man schon die Kriterien erfüllt), gibt's ja viele. Die Argumente der Befürworter (zu denen ich nicht gehöre), sind ja, daß die Menschen in der Regel hier aufgewachsen sind, zur Schule gingen, hier ihr soziales Umfeld haben und sie als Steuerzahler direkt von politischen Entscheidungen betroffen sind und folglich auch ein Wahlrecht haben sollen. Und nicht, daß man so etwas gegen Faulheit tut.
Das ist für den Wortlaut der Verfassung und staatsrechtlichen Grundlagen (Staatsvolk als Legitimationssubjekt der verfassten Gewalt) unerheblich.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 17:59 hat geschrieben: Beantwortet die Frage auch nicht, aber egal.


Nicht aber für die Diskussion um eine Verfassungsänderung, um die es geht.
Eben ja. Die legitimierte Herrschaft kann nicht nach erfolgter Legitimation einfach so ihre Legitimationsgrundlage ändern.

---> Das Volk wählt die Regierung, nicht die Regierung das Volk.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 18:02 hat geschrieben:
Eben ja. Die legitimierte Herrschaft kann nicht nach erfolgter Legitimation einfach so ihre Legitimationsgrundlage ändern.

---> Das Volk wählt die Regierung, nicht die Regierung das Volk.
Die Regierung kann in Deutschland auch nicht die Verfassung ändern, daher ist der Einwand etwas wenig überzeugend. In Luxemburg soll es auch nicht von der Regierung beschlossen werden.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 18:04 hat geschrieben: Die Regierung kann in Deutschland auch nicht die Verfassung ändern, daher ist der Einwand etwas wenig überzeugend. In Luxemburg soll es auch nicht von der Regierung beschlossen werden.
Das war ein griffiger Spruch (und bekanntes geflügeltes Wort), um das Wesen zu verdeutlichen. Wenn du es aber genauer haben willst:

Das souveräne Volk als Gesamtheit gibt sich selbst die Verfassung, bestimmt, wie sie geändert wird, und kann nur als Gesamtheit sich selbst entmachten.

:rolleyes:
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 18:12 hat geschrieben:
Das war ein griffiger Spruch (und bekanntes geflügeltes Wort), um das Wesen zu verdeutlichen. Wenn du es aber genauer haben willst:

Das souveräne Volk als Gesamtheit gibt sich selbst die Verfassung, bestimmt, wie sie geändert wird, und kann nur als Gesamtheit sich selbst entmachten.

:rolleyes:
Es war ein ziemlich dämlicher Spruch. Wer die Verfassung kann/will, ist gar nicht Thema der Diskussion. Merkst Du das? :?:
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 18:34 hat geschrieben: Es war ein ziemlich dämlicher Spruch. Wer die Verfassung kann/will, ist gar nicht Thema der Diskussion. Merkst Du das? :?:
Dein Einwurf ist dämlich, denn ein Nutzer wollte wissen, wie es um das Ausländerwahlrecht in Deutschland steht. Die Antwort: ist nicht, weil GG und demokratische Staatstheorie fundamental dagegen. Da hilft es auch nicht, mit Argumentationen rumzuhantieren, um das Unbiegsame doch noch zu biegen.
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Mittwoch 15. April 2015, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 18:38 hat geschrieben:
Dein Einwurf ist dämlich, denn ein Nutzer wollte wissen, wie es um das Ausländerwahlrecht in Deutschland steht. Die Antwort: ist nicht, weil GG fundamental dagegen. Da hilft es auch nicht, mit Argumentationen rumzuhantieren, um das Unbiegsame doch noch zu biegen.
Nee, daß es kein Ausländerwahlrecht aufgrund der jetzigen Rechtslage gibt, hast Du zwar nur sehr umständlich ausdrücken können, aber das war nicht die Frage, sondern ob es hierzu Befürworter in Deutschland gibt. Es wäre ziemlich tragisch, wenn man vor jeder diskutierten Gesetzesänderung nur kindisch "Das ist jetzt nicht Gesetz!" plärrt.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 18:41 hat geschrieben: Nee, daß es kein Ausländerwahlrecht aufgrund der jetzigen Rechtslage gibt, hast Du zwar nur sehr umständlich ausdrücken können, aber das war nicht die Frage, sondern ob es hierzu Befürworter in Deutschland gibt. Es wäre ziemlich tragisch, wenn man vor jeder diskutierten Gesetzesänderung nur kindisch "Das ist jetzt nicht Gesetz!" plärrt.
Du scheinst es misszuverstehen: das ist nicht nur Gesetz, das ist das Fundament unserer gesellschaftlichen Ordnung.
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frems
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von frems »

Zweiundvierzig » Mi 15. Apr 2015, 18:45 hat geschrieben:
Du scheinst es misszuverstehen: das ist nicht nur Gesetz, das ist das Fundament unserer gesellschaftlichen Ordnung.
Nö, nur ein änderbarer Artikel bzw. ergänzter Absatz.
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von Zweiundvierzig »

frems » Mi 15. Apr 2015, 18:55 hat geschrieben: Nö, nur ein änderbarer Artikel bzw. ergänzter Absatz.
Nein, denn denn so würde das Legitimationssubjekt verändert.
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jack000
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Re: Wahlrecht für Ausländer.

Beitrag von jack000 »

Provokateur » Mi 15. Apr 2015, 17:30 hat geschrieben:Um das mal runterzubrechen:
Das wäre in etwa so, als hätte ich bei meinem besten Kumpel, bei dem ich häufig und auch schon mal länger zu Gast bin, ein Mitspracherecht, wenn es um neue Tapeten geht.
Der Vergleicht hinkt m.E. etwas. Es geht ja nicht darum, dass z.B. ein Holländer, der mit seinem Wohnwagen in der Urlaubszeit durch Deutschland auf dem Weg nach Italien mal ebenso noch bei einem Wahllokal anhalten kann wenn an dem Tag zufällig eine Wahl ist.

Wenn man das "typisch deutsch" bürokratisiert und
- Das beantragt werden muss
- Es Voraussetzungen dafür gibt (z.B. mind. 1/2 Jahr Aufenthalt, den Lebensmittelpunkt in dem Land zu haben, für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommt, etc... )
Kann das durchaus sinnvoll sein.

Es macht ja keinen Sinn in einem Land wählen zu können in dem man gar nicht lebt und in dem man nicht in absehbarer Zeit wieder leben wird (aber z.B. als Rentner wieder zurückkehren möchte) aber in dem Land in dem man lebt nicht wählen kann.

Ich hatte den Fall mal bei meinem vorherigen Arbeitgeber als in der Küche ein Gespräch über die vorletzte Bundestagswahl aufkam und eine Kollegin sagte, dass sie das ja alles nichts angehen würde.
Ich wunderte mich und fragte Sie warum. Die Antwort war, das sie US-Staatsbürgerin (was ich nicht wusste) ist (Allerdings als Kind nach Deutschland gekommen, akzentfrei deutsch spricht) und ihren US-Ausweis (nachvollziehbar) auf keinen Fall abgeben würde.
Nun, das ist richtigerweise ihr Problem, aber sie lebt hier und hat hier ihren Lebensmittelpunkt den sie in absehbarer Zeit nicht verlassen wird.
=> Das wäre z.B. ein Beispiel wo Wahlrecht auch für Ausländer gelten sollte.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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