Patientenverfügung
Moderator: Moderatoren Forum 2
Patientenverfügung
Meine KV bietet "multifunktionale" Chipkarten, aber das nicht. Das Thema ist m.E. brisant
Willensbildung ist demokratisch-repräsentativ oder totalitär, eins schließt das andere aus (s. Art. 137 GG)
- JosefG
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Re: Patientenverfügung
Die Fragestellung der Umfrage ist mir nicht ganz klar.
Das Strangthema lautet Patientenverfügung, in dem verlinkten Artikel geht
es aber schwerpunktmäßig um Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
Von Ankündigungen, es sei vorgesehen, dass man eine Patientenverfügung
in die eGK eintragen lassen kann, war schon gelegentlich zu lesen.
Ich selber würde gerne bestimmen, dass ich im Falle von Herzstillstand
nicht wiederbelebt werden will. Aber ich fürchte, da würde es auch nichts
nützen, wenn das in die eGK eingetragen wäre, weil der Scheiss-Notarzt
da gar nicht nachschauen würde, sondern einfach wiederbeleben würde.
Das Strangthema lautet Patientenverfügung, in dem verlinkten Artikel geht
es aber schwerpunktmäßig um Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
Von Ankündigungen, es sei vorgesehen, dass man eine Patientenverfügung
in die eGK eintragen lassen kann, war schon gelegentlich zu lesen.
Ich selber würde gerne bestimmen, dass ich im Falle von Herzstillstand
nicht wiederbelebt werden will. Aber ich fürchte, da würde es auch nichts
nützen, wenn das in die eGK eingetragen wäre, weil der Scheiss-Notarzt
da gar nicht nachschauen würde, sondern einfach wiederbeleben würde.
Re: Patientenverfügung
Lass es dir auf die Stirn tätowieren.JosefG » Di 12. Aug 2014, 09:05 hat geschrieben:Die Fragestellung der Umfrage ist mir nicht ganz klar.
Das Strangthema lautet Patientenverfügung, in dem verlinkten Artikel geht
es aber schwerpunktmäßig um Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
Von Ankündigungen, es sei vorgesehen, dass man eine Patientenverfügung
in die eGK eintragen lassen kann, war schon gelegentlich zu lesen.
Ich selber würde gerne bestimmen, dass ich im Falle von Herzstillstand
nicht wiederbelebt werden will. Aber ich fürchte, da würde es auch nichts
nützen, wenn das in die eGK eingetragen wäre, weil der Scheiss-Notarzt
da gar nicht nachschauen würde, sondern einfach wiederbeleben würde.
Der "Scheiss"-Notarzt wird dir dankbar sein.
Arschloch!
- JosefG
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Re: Patientenverfügung
Aus aktuellem Anlass: Ich war schon immer der Meinung, dass der
Straftatbestand der Beleidigung abgeschafft werden sollte.
An die Moderation: Gegen mich gerichtete Beleidigungen können
gerne stehenbleiben und brauchen nicht gelöscht zu werden.
Im übrigen glaube ich nicht, dass das von mir verwendete "Scheiss-Notarzt"
rechtlich angreifbar ist, weil es sich an ein abstraktes Gegenüber richtet.
Straftatbestand der Beleidigung abgeschafft werden sollte.
An die Moderation: Gegen mich gerichtete Beleidigungen können
gerne stehenbleiben und brauchen nicht gelöscht zu werden.
Im übrigen glaube ich nicht, dass das von mir verwendete "Scheiss-Notarzt"
rechtlich angreifbar ist, weil es sich an ein abstraktes Gegenüber richtet.
Re: Patientenverfügung
Wir haben das so gelöst, dass wir eine Patientenverfügung zusammen mit dem Hausarzt für jeden von uns formuliert haben und daneben auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung erstellt haben.
Für einen kleinen Obolus kann man die Existenz der Dokumente (nicht die Dokumente selber) hier hinterlegen. Dafür gibt es eine schöne Karte für die Geldbörse...
Ob es hilft? tja, abwarten.
Für einen kleinen Obolus kann man die Existenz der Dokumente (nicht die Dokumente selber) hier hinterlegen. Dafür gibt es eine schöne Karte für die Geldbörse...

Ob es hilft? tja, abwarten.

Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(1949 - 2023), Diplom-Bibliothekar und Autor
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Re: Patientenverfügung
Wer wie ich sein Ablaufdatum erreicht hat, hat ein Recht, nicht der Abrechnung halber verlängertes Siechtum ertragen zu müssen. Man kann nur selbst Hand an sich legen, wenn man noch kannJosefG » Di 12. Aug 2014, 08:05 hat geschrieben:
Ich selber würde gerne bestimmen, dass ich im Falle von Herzstillstand
nicht wiederbelebt werden will. Aber ich fürchte, da würde es auch nichts
nützen, wenn das in die eGK eingetragen wäre, weil der Scheiss-Notarzt
da gar nicht nachschauen würde, sondern einfach wiederbeleben würde.
Willensbildung ist demokratisch-repräsentativ oder totalitär, eins schließt das andere aus (s. Art. 137 GG)
Re: Patientenverfügung
Was ist jetzt eig. das Threadthema? Könntest du dahingehend vielleicht mal einen Satz schreiben, auf den man dann eingehen könnte?
Ansonsten kann ich nur schreieben: Ja, ist sinnvoll so eine Patientenverfügung.

Ansonsten kann ich nur schreieben: Ja, ist sinnvoll so eine Patientenverfügung.
„Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, dass die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist.“
Re: Patientenverfügung
Kann es sein, dass Umsatzförderung Priorität hat bei der KV? Die Interessen der Versicherten sind es mit Sicherheit nicht.TrES-4 » Sa 16. Aug 2014, 12:49 hat geschrieben:Was ist jetzt eig. das Threadthema? Könntest du dahingehend vielleicht mal einen Satz schreiben, auf den man dann eingehen könnte?![]()
Ansonsten kann ich nur schreieben: Ja, ist sinnvoll so eine Patientenverfügung.
Willensbildung ist demokratisch-repräsentativ oder totalitär, eins schließt das andere aus (s. Art. 137 GG)
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Re: Patientenverfügung
Wir haben eine Vorsorgevollmacht hinterlegt, da ist eine Art Patientenverfügung schon mit drin, sollte/könnte man aber noch mal extra machen.
Für den Rest bin ich schon vor einiger Zeit einem „bösen Verein“ beigetreten,
da ich mir 90% sicher bin, was mein Lichtlein ausblasen wird,
kann ich jeder Diagnose gelassen entgegensehen und absolut selbst entscheiden
ob ein Behandlungs Martyrium noch Sinn macht, oder man in Ruhe ausklingen lässt.
Bei gewissen Krebsarten hast du schon allein durch Probe nehmen verloren, da sollte man besser auf alternative Methoden umschwenken und die Schulmedizin verlassen.
Wahrscheinlich ist der Mediziner auch überhaupt nicht mehr Herr im Haus, sondern der/das Öko(g)nom hat hier übernommen.
Für den Rest bin ich schon vor einiger Zeit einem „bösen Verein“ beigetreten,
da ich mir 90% sicher bin, was mein Lichtlein ausblasen wird,
kann ich jeder Diagnose gelassen entgegensehen und absolut selbst entscheiden
ob ein Behandlungs Martyrium noch Sinn macht, oder man in Ruhe ausklingen lässt.
Bei gewissen Krebsarten hast du schon allein durch Probe nehmen verloren, da sollte man besser auf alternative Methoden umschwenken und die Schulmedizin verlassen.
Wahrscheinlich ist der Mediziner auch überhaupt nicht mehr Herr im Haus, sondern der/das Öko(g)nom hat hier übernommen.

Re: Patientenverfügung
Ich will kein extra Thread aufmachen.
Hier ist aufgelistet, was man so braucht bzw. sinnvoll
für jeden sein kann.
Natürlich werden nicht alle Punkte auf alle zu treffen.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Diese-sieb ... 60968.html
Hier ist aufgelistet, was man so braucht bzw. sinnvoll
für jeden sein kann.
Natürlich werden nicht alle Punkte auf alle zu treffen.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Diese-sieb ... 60968.html
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
Aktiver Friedenshetzer
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
Aktiver Friedenshetzer