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Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 15:05
von Alexander Zwo
Erlaubt das Notwehrrecht den bewaffneten Kampf gegen die NSA

? Ein interessanter Gedanke:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... -botschaft
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 15:09
von meinungsterror.de
Ausgerechnet in der "Zeit".
Waffen sind böse, aber wenn es um die Onlineüberwachung geht, viellecht auch mal nicht...
http://meinungsterror.de/?p=579
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 15:10
von zollagent
Dir ist schon klar, daß Notwehr ein individuelles Recht ist und daher nur dann in Frage käme, wenn der Betroffene selbst einen Beweis hat, daß er betroffen ist. Hinzu kommt noch der Exterritoriale Status einer Botschaft. Die Einzige Möglichkeit, die da offenstünde, wäre meines Wissens die Ausweisung des Personals, das mit dem Abhören beschäftigt ist. Sagt dir "diplomatische Immunität" was? Das gilt nämlich für Botschaften und für das diplomatische Personal.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 15:10
von zollagent
Waffen sind böse. So ist es.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 15:46
von HugoBettauer
Gegen die NSA brauchst du schon andere Mittel und Wege.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 15:50
von Joker
Es ist beileibe kein beruhigendes Szenario, wenn Eiferer der Freiheit zur Verteidigung von Rechtsgütern zu den Waffen greifen.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 15:51
von HugoBettauer
Freiheit ist immer auch die Freiheit des Unbewaffneten.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 17:08
von meinungsterror.de
Solange man diese Entscheidung frei treffen kann und jederzeit die Option besteht, sich vielleicht doch zu bewaffnen, ja.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 17:12
von HugoBettauer
Der Weg in die Bundeswehr sollte jedem wehrtüchtigen Demokraten offenstehen, ja.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 17:35
von meinungsterror.de
Und die Demokraten, die nicht (mehr) wehrtüchtig sind? Alte, Schwache, Behinderte?
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 17:36
von HugoBettauer
Wer nicht wehrtüchtig ist, ist nicht beim Bund und braucht deshalb auch keine Waffe. Wer nicht Demokrat ist, soll keine Waffe haben.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 17:40
von meinungsterror.de
SoleSurvivor » Sa 25. Jan 2014, 17:36 hat geschrieben:
Wer nicht wehrtüchtig ist, ist nicht beim Bund und braucht deshalb auch keine Waffe. Wer nicht Demokrat ist, soll keine Waffe haben.
Dann hat man also nur die "Freiheit", unbewaffnet sein zu müssen?
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 17:41
von bakunicus
das tut es in dieser form sicher nicht.
das notwehrrecht nach artikel 20 absatz 4, das greift nämlich erst dann, wenn alle rechtsmittel vergeblich ausgeschöpft sind.
das ist hier sicher nicht der fall ...
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 17:43
von HugoBettauer
bakunicus » Sa 25. Jan 2014, 17:41 hat geschrieben:
das tut es in dieser form sicher nicht.
das notwehrrecht nach artikel 20 absatz 4, das greift nämlich erst dann, wenn alle rechtsmittel vergeblich ausgeschöpft sind.
das ist hier sicher nicht der fall ...
Das Grundgesetz lädt zu vielen falschen Interpretationen ein, aber es ist eine gute Verfassung.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 17:54
von meinungsterror.de
bakunicus » Sa 25. Jan 2014, 17:41 hat geschrieben:
das tut es in dieser form sicher nicht.
das notwehrrecht nach artikel 20 absatz 4, das greift nämlich erst dann, wenn alle rechtsmittel vergeblich ausgeschöpft sind.
das ist hier sicher nicht der fall ...
Im "Zeit"-Artikel wird doch gleich zu Beginn auf die entsprechenden Paragrafen im StGB und BGB verwiesen. GG Art. 20(4) hat damit nichts zu tun.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 20:25
von Olmeke
Das Grundgesetz ist "das Fragment einer Verfassung für das Fragment eines Staates..." (Carlo Schmid)
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Samstag 25. Januar 2014, 21:08
von HugoBettauer
Jetzt lass mal den ollen linksradikalen NS-Kriegsgerichtsrat ausm Spiel.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Montag 27. Januar 2014, 08:36
von USA TOMORROW
Wieso schreibst du leblosen Gegenständen menschliche Eigenschaften zu?
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Montag 27. Januar 2014, 08:42
von Blickwinkel
Klar erlaubt es das. Du kannst ja gerne nach Fort Meade fahren und ein bischen rumballern vor dem NSA-Gebäude. Mal schauen wie lange du das unbehelligt machst (wenn du so weit kommen solltest).

Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Montag 27. Januar 2014, 09:09
von zollagent
Da das auch der Sicherheit der Anderen Bürger, vor einem Mißbrauch solcher Waffen geschützt zu sein, betrifft, wäre hier eine Interessenabwägung zugunsten der anderen Bürger zu treffen. Schußwaffen als Spielzeug braucht niemand. Und für die Herstellung der öffentlichen Ordnung haben wir Institutionen.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Montag 27. Januar 2014, 09:28
von Hræsvelgr
Wir sollten uns fragen wie ein US Amerikaner reagieren würde. Was würden US Bürger tun wenn die BRD vom Botschaftsgelände aus die USA abhört...
Der Strang müßte dann wohl geändert werden. Er würde dann vermutlich lauten "Mit dem M2 Browning gegen den BND"
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Montag 27. Januar 2014, 11:35
von meinungsterror.de
zollagent » Mo 27. Jan 2014, 09:09 hat geschrieben:
Da das auch der Sicherheit der Anderen Bürger, vor einem Mißbrauch solcher Waffen geschützt zu sein, betrifft, wäre hier eine Interessenabwägung zugunsten der anderen Bürger zu treffen.
Genau diese Interessenabwägung fand und findet statt und das Resultat nennt man dann "Waffengesetz".
Schußwaffen als Spielzeug braucht niemand.
Wie gut, dass du die Bedürfnisse aller Menschen kennst.
Und für die Herstellung der öffentlichen Ordnung haben wir Institutionen.
Das dieser Aussage zu Grunde liegende Szenario spielt höchstens in deiner Fantasie eine große Rolle...

Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Montag 27. Januar 2014, 11:51
von zollagent
meinungsterror.de » Mo 27. Jan 2014, 11:35 hat geschrieben:
Genau diese Interessenabwägung fand und findet statt und das Resultat nennt man dann "Waffengesetz".
Wie gut, dass du die Bedürfnisse aller Menschen kennst.
Das dieser Aussage zu Grunde liegende Szenario spielt höchstens in deiner Fantasie eine große Rolle...

Schußwaffen tragen gehört zu deinen Bedürfnissen? Du scheinst eher Phantasien zu unterliegen. So eine Art Großstadt-Crocodile-Dundee, oder?

Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Montag 27. Januar 2014, 15:11
von d'Artagnan
Egal von welcher "Nachbarschaft" der Betreffende auf NSA-Starkstromverteiler schiessen wuerde - er waere selbst ihn höchster Gefahr dabei straf/konsequenzlos erschossen zu werden.
Ziemlich fahrlaessig von der Zeit das nicht zu erwaehnen...

Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Montag 27. Januar 2014, 15:39
von meinungsterror.de
Von "tragen" war gar nicht die Rede.
Du scheinst eher Phantasien zu unterliegen. So eine Art Großstadt-Crocodile-Dundee, oder?

Du solltest deine eigenen, kruden Gedankgengänge im Zusammenhang mit Schusswaffen nicht immer auf Dritte projizieren.
Wenn du mit dem Besitz von Feuerwaffen immer nur Mord und Totschlag assoziierst, dann hast du ein Problem, nicht ich.

Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Montag 27. Januar 2014, 15:45
von meinungsterror.de
d'Artagnan » Mo 27. Jan 2014, 15:11 hat geschrieben:Egal von welcher "Nachbarschaft" der Betreffende auf NSA-Starkstromverteiler schiessen wuerde - er waere selbst ihn höchster Gefahr dabei straf/konsequenzlos erschossen zu werden.
Ziemlich fahrlaessig von der Zeit das nicht zu erwaehnen...

Ist doch sowieso mehr ein hypothetisches Problem.
Wer legal Jagdgewehre besitzt, der schießt damit im Rahmen der Jagdausübung und wird seine diesbezügliche Erlaubnis bestimmt nicht wegen NSA-Paranoia riskieren. Mit illegalen Waffen wäre man, selbst wenn die eigentliche "Notwehrhandlung" rechtens wäre, wegen Verstößen gegen das Waffengesetz dran.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Dienstag 28. Januar 2014, 08:20
von Alexander Zwo
Hræsvelgr » Mo 27. Jan 2014, 09:28 hat geschrieben:
Wir sollten uns fragen wie ein US Amerikaner reagieren würde. Was würden US Bürger tun wenn die BRD vom Botschaftsgelände aus die USA abhört...
Der Strang müßte dann wohl geändert werden. Er würde dann vermutlich lauten "Mit dem M2 Browning gegen den BND"
Die BRD hat doch lauter US-hörige Marionetten in der Regierung, die tun das nicht. Außerdem ist die BRD ein lächerlicher Zwergstaat verglichen mit den USA, da wäre es töricht, den großen Max spielen zu wollen. Aber das Vereinte Europa (siehe die Landkarte in meiner Signatur) wäre ein Gigant, der die USA bei weitem übertreffen könnte. Und natürlich würde unsere USE ihren so ähnlich klingenden Konkurrenten, die USA ausspionieren wo immer es geht. Um sicher zu gehen, würden wir stets mehr Geld für unsere Geheimdienste ausgeben, als das die Amis für ihre tun! Egal wie stark die die Ausgaben dafür erhöhen!!
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Donnerstag 30. Januar 2014, 07:38
von Generalultra88
Ach wenn die einen bedroht darf man sie umnieten und wenn nicht darf man sie auch umnieten überhaupt was ejne frage wenn man die umnieten will diesen Typ inrtressiert es eh nicht ob man darf man machts einfach.
Dafür gibst die doch um sie zu Opfern,wenn der Staat die nicht als ertzbar eingestuft hätte würde die die dann rauschicken und Gefahren auassetzen nur damit sie Verrecken und am ende in einem Labor liegen?Dierunerstezbaren erkennst du immre darann das die nicht so doof sind und selber ihr Leben gefährden, die sind schlau und überlassen das den dummen dies tun oder glaubt ihr zb Soldaten sollen gehorchen weil sie denken solllen?Würde man Soldaten das denken einimpfen statt dem gehorchen oder irgendwelchen Agenten, glaubt ihr die würden dann noch ihr Leben riskieren.
Man die sind dumm wie Kacke diese selbterwählten opfers.Seid wann verheizt man Leute die unersetzbar sind Wertvoll du vebrennst doch auch dein Geld nicht und lässt nicht mal ein Feuer in die nähe kommen ,das einzigste was hier manchmal brennt sind zb Soldaten LOL
Hirntote Befehlsempfänger
wenn einem gewalt droht egal durch hast du das Recht jeden umzulegen wenn es sein muss und wenn es zu sowas kommt und du wiests dann mach den erst recht Platt
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Donnerstag 30. Januar 2014, 07:53
von logiCopter
Also wenn schon, dann aber auch den bewaffneten Kampf gegen die französische DGSE des Sozialisten Hollande, liebe linke Scheuklappenträger, gell ?
Auch Frankreichs Geheimdienst betreibt riesiges Überwachungsprogramm
http://www.t-online.de/nachrichten/ausl ... en-ab.html
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Donnerstag 30. Januar 2014, 16:14
von Yumni
zollagent » Sa 25. Jan 2014, 16:10 hat geschrieben:
Dir ist schon klar, daß Notwehr ein individuelles Recht ist und daher nur dann in Frage käme, wenn der Betroffene selbst einen Beweis hat, daß er betroffen ist. Hinzu kommt noch der Exterritoriale Status einer Botschaft. Die Einzige Möglichkeit, die da offenstünde, wäre meines Wissens die Ausweisung des Personals, das mit dem Abhören beschäftigt ist. Sagt dir "diplomatische Immunität" was? Das gilt nämlich für Botschaften und für das diplomatische Personal.
Selbstverständlich ist Notwehr ein individuelles Recht aber nicht ausschließlich, wie man aus Absatz 2 des Artikel 32 StGB erfahren kann:
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§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Sollte es wie in dem Beispiel zum Stromausfall durch Schusswaffengebrauch kommen, wäre mit Sicherheit noch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu klären nach Art. 34 StGB.
Also wäre der Rechtswidrige Zustand auch mit anderen Mitteln zu verhindern gewesen?
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§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Natürlich ist die BRD dazu verpflichtet die Diplomatischen Missionen (Botschaften, Konsulate etc.) und deren Personal zu schützen.
Aber die Bundesregierung könnte einen Diplomaten oder das gesamte Personal einer Botschaft zur "Persona non Grata" (unerwünschte Person) erklären und des Landes verweisen.
Hier geht es nicht um Fort Meade, sondern um die Botschaft der Amerikaner am Brandenburger Tor.
Ist Spionage inzwischen als ein kriegerischer Akt zu bewerten? Ich erinnere da nur mal an den von den Amerikanern eingeschleusten zerstörerischen Angriffscode "Stuxnet" in iranischen Atomanlagen.
Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Freitag 31. Januar 2014, 07:55
von logiCopter
Hmmm ... aber wer wirklich Angst vor Überwachung hat und nicht nur heuchelt, dem müsste es doch eigentlich auch um die Botschaft der Franzosen gehen, nicht wahr ?

Re: Mit dem Jagdgewehr gegen die NSA?
Verfasst: Freitag 31. Januar 2014, 08:09
von Blickwinkel
Yumni » Do 30. Jan 2014, 17:14 hat geschrieben:
Ist Spionage inzwischen als ein kriegerischer Akt zu bewerten? Ich erinnere da nur mal an den von den Amerikanern eingeschleusten zerstörerischen Angriffscode "Stuxnet" in iranischen Atomanlagen.
Da verwechselst du Spionage mit Sabotage.