http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 31734.htmlEine Diskothek in Hannover muss 1000 Euro Schadenersatz an einen Deutschen türkischer Herkunft zahlen, weil sie den Mann an der Tür abgewiesen hat. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass männliche Ausländer in der Diskothek nicht erwünscht seien, teilte das Amtsgericht Hannover am Mittwoch mit. Deswegen sei die Behandlung des Mannes als Diskriminierung zu werten und stelle einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar, urteilte das Gericht in einem Zivilverfahren. Während der Betroffene an einem Abend Mitte Januar nicht in die Diskothek durfte, seien zeitgleich Besucher ohne Migrationshintergrund eingelassen worden.
Außerdem wurde die Betreibergesellschaft der Diskothek dazu verurteilt, dem Kläger künftig Einlass zu gewähren. Kommt die Diskothek dem nicht nach, sei ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro möglich, hieß es vom Gericht. Fälle wie dieser sind kein Einzelfall - immer wieder gibt es Kampagnen gegen Diskriminierungen an Clubeingängen.
Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ein Discobetreiber dafür verurteilt wird, lediglich weil er die Wünsche seiner Kundschaft erfüllt.
Es wundert mich allerdings auch, dass das Gericht es als erwiesen ansieht, dass Ausländer nicht erwünscht sind. In der Regel ist das doch einer ein offenes Geheimnis, aber keine offizielle Verlautbarung der Discos.
