Inflationsziel der EZB/ von Maastricht

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Konkordanz
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Inflationsziel der EZB/ von Maastricht

Beitrag von Konkordanz »

Hallo.

Ich hab eine Frage bzgl. der Euroraum- Regelungen bzgl. Preisstabilität.
In den Maastricht- Verträgen steht ja, dass sich die Preisstabilität der Mitgliedsstaaten an jenen orientieren sollen, welche darin die besten Ergebnisse erzielten. Die EZB jedoch hat Ende der 1990er Jahre ein Inflationsziel von 2 % vorgegeben; was zählt denn nun? Was ist verbindlicher?

Beste Grüße
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Olmeke
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Re: Inflationsziel der EZB/ von Maastricht

Beitrag von Olmeke »

In dieser EU ist nichts verbindlich...!

Gruß, Olmeke
Star-bird
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Re: Inflationsziel der EZB/ von Maastricht

Beitrag von Star-bird »

Konkordanz » So 11. Aug 2013, 10:11 hat geschrieben: Die EZB jedoch hat Ende der 1990er Jahre ein Inflationsziel von 2 % vorgegeben; was zählt denn nun? Was ist verbindlicher?
Nun erst mal hat die EZB einfach nur die Inflationsrate der Bundesbank übernommen.
Einige Länder hatten sie ja auch schon vor Euro Einführung übernommen. Niederlande Österreich z.b.

Verbindlich für Länder der Währungsunion wären die 2% gewesen aber wohl nur auf dem Papier.
Weder eine Unterschreitung noch eine Überschreitung wird sanktioniert.
So wie auch die Neuverschuldungs Kriterien nicht sanktioniert wurden.
“Wohltätigkeit ist das Ersaufen des Rechts im Mistloch der Gnade”. Pestalozzi
Adam Smith
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Re: Inflationsziel der EZB/ von Maastricht

Beitrag von Adam Smith »

Für die EZB das Inflationsziel von 2% in der Eurozone. In den einzelnen Mitgliedsländern kann es durchaus andere Inflationsraten geben.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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prime-pippo
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Re: Inflationsziel der EZB/ von Maastricht

Beitrag von prime-pippo »

Adam Smith » Di 20. Aug 2013, 20:21 hat geschrieben:Für die EZB das Inflationsziel von 2% in der Eurozone. In den einzelnen Mitgliedsländern kann es durchaus andere Inflationsraten geben.
Idealerweise nicht, weil aus Unterschieden in den Inflationsraten der Währungsunion Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit resultieren....
"Banks do not, as too many textbooks still suggest, take deposits of existing money from savers and lend it out to borrowers: they create credit and money ex nihilo – extending a loan to the borrower and simultaneously crediting the borrower’s money account."
Lord Adair Turner
Konkordanz
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Re: Inflationsziel der EZB/ von Maastricht

Beitrag von Konkordanz »

prime-pippo hat geschrieben:
Idealerweise nicht, weil aus Unterschieden in den Inflationsraten der Währungsunion Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit resultieren....
Genau das ist die Grundlage meiner Frage. Die 2% gilt also für den Euroraum; aber innerhalb dessen ist jede Nation selbst damit beschäftigt wie sie das Ziel erreicht bzw. ob sie das Ziel überhaupt erreichen will. Entweder passiert es wie in Deutschland und es resultiert eine durch Niedriglohnpolitik entstehende sehr geringe Inflation oder eine wie in Griechenland und Co zu starke Inflation. Die wirtschaftlichen Ungleichgewichte (die ja auch aus den unterschiedlichen Inflationen entstehen), verstärken sich weiter und weiter und die Gläubigernationen gelangen über die Zeit hinweg zu ihren Eingriffsrechten.
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