Hallo.
Ich hab eine Frage bzgl. der Euroraum- Regelungen bzgl. Preisstabilität.
In den Maastricht- Verträgen steht ja, dass sich die Preisstabilität der Mitgliedsstaaten an jenen orientieren sollen, welche darin die besten Ergebnisse erzielten. Die EZB jedoch hat Ende der 1990er Jahre ein Inflationsziel von 2 % vorgegeben; was zählt denn nun? Was ist verbindlicher?
Beste Grüße
Inflationsziel der EZB/ von Maastricht
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Re: Inflationsziel der EZB/ von Maastricht
In dieser EU ist nichts verbindlich...!
Gruß, Olmeke
Gruß, Olmeke
Re: Inflationsziel der EZB/ von Maastricht
Nun erst mal hat die EZB einfach nur die Inflationsrate der Bundesbank übernommen.Konkordanz » So 11. Aug 2013, 10:11 hat geschrieben: Die EZB jedoch hat Ende der 1990er Jahre ein Inflationsziel von 2 % vorgegeben; was zählt denn nun? Was ist verbindlicher?
Einige Länder hatten sie ja auch schon vor Euro Einführung übernommen. Niederlande Österreich z.b.
Verbindlich für Länder der Währungsunion wären die 2% gewesen aber wohl nur auf dem Papier.
Weder eine Unterschreitung noch eine Überschreitung wird sanktioniert.
So wie auch die Neuverschuldungs Kriterien nicht sanktioniert wurden.
“Wohltätigkeit ist das Ersaufen des Rechts im Mistloch der Gnade”. Pestalozzi
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Re: Inflationsziel der EZB/ von Maastricht
Für die EZB das Inflationsziel von 2% in der Eurozone. In den einzelnen Mitgliedsländern kann es durchaus andere Inflationsraten geben.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Inflationsziel der EZB/ von Maastricht
Idealerweise nicht, weil aus Unterschieden in den Inflationsraten der Währungsunion Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit resultieren....Adam Smith » Di 20. Aug 2013, 20:21 hat geschrieben:Für die EZB das Inflationsziel von 2% in der Eurozone. In den einzelnen Mitgliedsländern kann es durchaus andere Inflationsraten geben.
"Banks do not, as too many textbooks still suggest, take deposits of existing money from savers and lend it out to borrowers: they create credit and money ex nihilo – extending a loan to the borrower and simultaneously crediting the borrower’s money account."
Lord Adair Turner
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Re: Inflationsziel der EZB/ von Maastricht
Genau das ist die Grundlage meiner Frage. Die 2% gilt also für den Euroraum; aber innerhalb dessen ist jede Nation selbst damit beschäftigt wie sie das Ziel erreicht bzw. ob sie das Ziel überhaupt erreichen will. Entweder passiert es wie in Deutschland und es resultiert eine durch Niedriglohnpolitik entstehende sehr geringe Inflation oder eine wie in Griechenland und Co zu starke Inflation. Die wirtschaftlichen Ungleichgewichte (die ja auch aus den unterschiedlichen Inflationen entstehen), verstärken sich weiter und weiter und die Gläubigernationen gelangen über die Zeit hinweg zu ihren Eingriffsrechten.prime-pippo hat geschrieben:
Idealerweise nicht, weil aus Unterschieden in den Inflationsraten der Währungsunion Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit resultieren....