Hallo zusammen,
ich habe habe heute ein Anhörungsschreiben vom Arbeitsamt bekommen und wollte mal fragen, ob das Substanz hat.
Folgender Fall: Ich habe im letzten Jahr für einige Monate Arbeitslosengeld bezogen und nebenbei auf 400 Euro-Basis gearbeitet.
In einem Monat hat mir der Chef das Gehalt nicht nur - wie üblich - am Anfang des Folgemonats überwiesen (07.08.12 --> für Monat Juli), sondern auch Ende des Monats (29.08.12 --> für Monat August). In dem Monat ging also das Geld für zwei Monate ein (einmal am Anfang, rückwirkend, dann am Ende, parallel), dafür gabs natürlich kein Gehalt im September.
So meine Frage: ist das wirklich ein Problem, dass der Chef mir das Gehalt drei Tage zu früh überweisen hat?
EDIT: achso, ich soll wegen dieser geschichte das geld, das ich in diesem monat erhalten habe, zurücküberweisen.
Frage zu Anhörungsschreiben bei Arbeitslosengeld
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Frage zu Anhörungsschreiben bei Arbeitslosengeld
Zuletzt geändert von allahu a3lam am Mittwoch 20. Februar 2013, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
Wer (grobe) Rechtschreibfehler findet, darf mich gerne darauf hinweisen.
Re: Frage zu Anhörungsschreiben bei Arbeitslosengeld
Ich kann dir jetzt keine sichere Auskunft geben, aber ich begleite ab und an mal Menschen zum Jobcenter, sozusagen als Zeuge des Gespräches.
Daher weiß ich das eine oder andere. Gerechnet wird das aufs Konto eingegangene Einkommen des Monats. Dabei ist es unerheblich wann der Anspruch entstand oder für welchen Zeitraum er gedacht ist.
Ich glaube da hast du einfach Pech gehabt.
Trotzdem würde ich an deiner Stelle vorsichtshalber Widerspruch gegen den Bescheid einlegen; schriftlich per Nachnahme.
Du brauchst ihn nicht begründen, wenigstens jetzt noch nicht und zurücknehmen kannst du ihn immer noch wenn sich herausstellt, dass es nichts bringt.
Schreibe, dass du den Widerspruch erst einmal einlegst um die Frist zu waren und die Begründung folgt später.
Dann suchst du dir einen Anwalt oder eine Arbeitslosenhilfe in deiner Gegend und lässt dich beraten.
Gute Anlaufstelle ist die Arbeitslosenhilfe-Hamburg 040 - 22 75 74 73 die berät auch Menschen in anderen Bundesländern; Die arbeiten umsonst.
Daher weiß ich das eine oder andere. Gerechnet wird das aufs Konto eingegangene Einkommen des Monats. Dabei ist es unerheblich wann der Anspruch entstand oder für welchen Zeitraum er gedacht ist.
Ich glaube da hast du einfach Pech gehabt.
Trotzdem würde ich an deiner Stelle vorsichtshalber Widerspruch gegen den Bescheid einlegen; schriftlich per Nachnahme.
Du brauchst ihn nicht begründen, wenigstens jetzt noch nicht und zurücknehmen kannst du ihn immer noch wenn sich herausstellt, dass es nichts bringt.
Schreibe, dass du den Widerspruch erst einmal einlegst um die Frist zu waren und die Begründung folgt später.
Dann suchst du dir einen Anwalt oder eine Arbeitslosenhilfe in deiner Gegend und lässt dich beraten.
Gute Anlaufstelle ist die Arbeitslosenhilfe-Hamburg 040 - 22 75 74 73 die berät auch Menschen in anderen Bundesländern; Die arbeiten umsonst.
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Re: Frage zu Anhörungsschreiben bei Arbeitslosengeld
Ihr Arbeitslosengeld-II-Anspruch wird nach dem Zuflussprinzip berechnet.allahu a3lam » Mi 20. Feb 2013, 13:35 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe habe heute ein Anhörungsschreiben vom Arbeitsamt bekommen und wollte mal fragen, ob das Substanz hat.
Folgender Fall: Ich habe im letzten Jahr für einige Monate Arbeitslosengeld bezogen und nebenbei auf 400 Euro-Basis gearbeitet.
In einem Monat hat mir der Chef das Gehalt nicht nur - wie üblich - am Anfang des Folgemonats überwiesen (07.08.12 --> für Monat Juli), sondern auch Ende des Monats (29.08.12 --> für Monat August). In dem Monat ging also das Geld für zwei Monate ein (einmal am Anfang, rückwirkend, dann am Ende, parallel), dafür gabs natürlich kein Gehalt im September.
So meine Frage: ist das wirklich ein Problem, dass der Chef mir das Gehalt drei Tage zu früh überweisen hat?
EDIT: achso, ich soll wegen dieser geschichte das geld, das ich in diesem monat erhalten habe, zurücküberweisen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Folglich werden im August 800 € Bruttolohn angerechnet und im September 0 €.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Frage zu Anhörungsschreiben bei Arbeitslosengeld
Hallo Haitu, hallo antisozialist,
hmm, die regelung ist in diesem fall jawohl ziemlich schwachsinnig ... aber darum solls hier nicht gehen.
vielen dank für eure antworten (v.a. auch für die ausführlichkeit von dir, Haitu)!
hmm, die regelung ist in diesem fall jawohl ziemlich schwachsinnig ... aber darum solls hier nicht gehen.
vielen dank für eure antworten (v.a. auch für die ausführlichkeit von dir, Haitu)!
Wer (grobe) Rechtschreibfehler findet, darf mich gerne darauf hinweisen.