Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

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Dr. Nötigenfalls

Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Berechnung von Hartz IV "Hartz-IV-Satz ist nicht menschenwürdig"

25.04.2012, 18:33
Von Thomas Öchsner, Berlin

Die neuen Hartz-IV-Sätze sind falsch berechnet und damit verfassungswidrig: Diese Entscheidung hat das Berliner Sozialgericht getroffen und nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei "unzureichend gewürdigt".

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/b ... -1.1342000

Tja,meine Rede.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Samstag 12. Mai 2012, 02:43, insgesamt 1-mal geändert.
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ToughDaddy
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von ToughDaddy »

Die Nachricht gabs schon im entsprechenden Strang:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 0#p1487070
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

ALG II ist immer noch Verfassungswidrig.
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Cerberus
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Cerberus »

Dr. Nötigenfalls » Sa 30. Jun 2012, 22:49 hat geschrieben:ALG II ist immer noch Verfassungswidrig.
Die Höhe ist das eine - noch wesentlicher erachte ich den Verfassungsbruch durch Sanktionen.
Dirk Müller zum Thema Ukraine/Krim: https://www.youtube.com/watch?v=K_YWdaQhRU4
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Ich wäre ja schon zufrieden wenn die finanzielle Begleitung zu einer Wiedereingliederung ernst genommen wird.
Im Prinzip gehts um läppische Beträge.
Aber wenn ich die mir zusammensparen muss,dann vergeht ein Jahr.
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Katenberg
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Katenberg »

Wenn's verfassungswidrig ist, schaffen wir's einfach ganz ab und Ruhe is :|
(Ironie aus)
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Cerberus »

Katenberg » Sa 7. Jul 2012, 19:11 hat geschrieben:Wenn's verfassungswidrig ist, schaffen wir's einfach ganz ab und Ruhe is :|
(Ironie aus)
Na, dann fragen Sie doch mal bei Ihren Vorbildern, aus den ach so christlichen und sozialen Parteien, nach. Dann werden die Sie geübt vollblöden mit "Wert der Arbeit würdigen" udgl. und das man eben noch Zeit brauche, um die "Bedenken" seitens des Verfassungsgerichtes auszuräumen (z.B. in dem man über dieses Thema nicht mehr spricht :) ). Ja und dann schaffen Sie mal H4 ab... :D :D eine der Hauptursachen deutscher Lohndrückerei und Ausbeutung, mit der man nun, in Europa, so toll dasteht. Und da die, die diese Agenda 2010 und H4 gebastelt hatten, auch die sind, die davon profitierten, wird es bestimmt eine ganz einfache Übung, die davon zu überzeugen, dass Sie den Geld- und Machtgewinn, den sie damit erzielten, einfach mal wieder abgeben - zugunsten irgendwelcher "Grundrechte". Wissen Sie, wenn Ihnen das gelingt, dann müssten Sie mindestens mal mit dem Bundesverdienstkreuz behangen werden; weil es eine einzigartige Leistung wäre.
Dirk Müller zum Thema Ukraine/Krim: https://www.youtube.com/watch?v=K_YWdaQhRU4
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Tantris »

Dr. Nötigenfalls » So 1. Jul 2012, 12:24 hat geschrieben:Ich wäre ja schon zufrieden wenn die finanzielle Begleitung zu einer Wiedereingliederung ernst genommen wird.
Im Prinzip gehts um läppische Beträge.
Aber wenn ich die mir zusammensparen muss,dann vergeht ein Jahr.
Soziales ist ein drittel des bundeshaushaltes.

Wieviel hättest du denn gerne? 200% ???
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Tantris » So 8. Jul 2012, 00:53 hat geschrieben: Soziales ist ein drittel des bundeshaushaltes.
Wieviel hättest du denn gerne? 200% ???
Du hasts drauf,...warum das wohl so sein mag....

Mit den Augen eines Blinden.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Sonntag 8. Juli 2012, 14:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Fadamo »

Katenberg » Sa 7. Jul 2012, 19:11 hat geschrieben:Wenn's verfassungswidrig ist, schaffen wir's einfach ganz ab und Ruhe is :|
(Ironie aus)


Richtig !
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Tantris » So 8. Jul 2012, 00:53 hat geschrieben:
Soziales ist ein drittel des bundeshaushaltes.

Wieviel hättest du denn gerne? 200% ???
Das Sozialwesen gleicht ja nur die übelsten Dellen aus, die der Kapitalismus ins Gemeinwesen haut. Wenn der Staat so viel für Soziales ausgeben muss, ist das lediglich ein Indiz dafür, dass bereits zuvor in den Rahmenbedingungen, die die Verteilung der gemeinsam erwirtschafteten Leistung regeln, eine Menge schief gelaufen ist.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Cerberus »

Heute Abend kommt eine Comedy-Sendung zum Thema H4:

23 Uhr 30; MDR: Wohnen mit Hartz IV - White Box

Also eigentlich eine Dokumentation.... :? mit dem Hartz-4 als Thema - womit es dann zur Comedy wird. :cool:
Dirk Müller zum Thema Ukraine/Krim: https://www.youtube.com/watch?v=K_YWdaQhRU4
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Camarasaurus » So 8. Jul 2012, 14:59 hat geschrieben:
Das Sozialwesen gleicht ja nur die übelsten Dellen aus, die der Kapitalismus ins Gemeinwesen haut. Wenn der Staat so viel für Soziales ausgeben muss, ist das lediglich ein Indiz dafür, dass bereits zuvor in den Rahmenbedingungen, die die Verteilung der gemeinsam erwirtschafteten Leistung regeln, eine Menge schief gelaufen ist.
In Ihrer Erziehung ist wohl eine Menge schief gelaufen. Es gibt keine "gemeinsam" erwirtschaftete Leistung, die sich gerecht verteilen lässt.
Sie können das für sich aber ändern, ganz einfach:
Machen Sie sich selbständig, besorgen Sie sich Aufträge, und erledigen Sie diese Aufträge in Personalunion als Unternehmer und Arbeitnehmer. Ganz alleine. Am Monatsende ist das eingenommene Salär eine wirklich gerechte Entlohnung Ihrer Leistung.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Camarasaurus » So 8. Jul 2012, 14:59 hat geschrieben:
Das Sozialwesen gleicht ja nur die übelsten Dellen aus, die der Kapitalismus ins Gemeinwesen haut. Wenn der Staat so viel für Soziales ausgeben muss, ist das lediglich ein Indiz dafür, dass bereits zuvor in den Rahmenbedingungen, die die Verteilung der gemeinsam erwirtschafteten Leistung regeln, eine Menge schief gelaufen ist.
Ist es nicht. Unterschiedliche Einkommen haben ihre Ursachen darin, dass Menschen unterschiedlich leistungfähig und -willig sind.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jorikke »

Camarasaurus » So 8. Jul 2012, 14:59 hat geschrieben:
Das Sozialwesen gleicht ja nur die übelsten Dellen aus, die der Kapitalismus ins Gemeinwesen haut. Wenn der Staat so viel für Soziales ausgeben muss, ist das lediglich ein Indiz dafür, dass bereits zuvor in den Rahmenbedingungen, die die Verteilung der gemeinsam erwirtschafteten Leistung regeln, eine Menge schief gelaufen ist.

Das unsere Marktwirtschaft es schafft ein Drittel des Bundeshaushaltes für soziale Zwecke bereit zu stellen, ist eine bemerkenswerte Leistung.
Es auf so eine putzige Art umzudeuten, ist eine gelungene Parodie.
Glückwunsch.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Clark » So 8. Jul 2012, 15:46 hat geschrieben: In Ihrer Erziehung ist wohl eine Menge schief gelaufen.
Dem aufmerksamen Leser dieses Forums wird nicht entgehen, wer hier so schnell und grundlos die sachliche Ebene verlässt und persönlich wird. Bei wessen Erziehung wesentliche Dinge auf der Strecke blieben, lässt sich dann zweifelsfrei erkennen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

Antisozialist » So 8. Jul 2012, 16:00 hat geschrieben:
Ist es nicht. Unterschiedliche Einkommen haben ihre Ursachen darin, dass Menschen unterschiedlich leistungfähig und -willig sind.

Unterschiedliche Einkommen sind nicht das Problem, sondern die materielle Ausbeutung Schwacher, die nur aufgrund eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts und mit Unterstützung einer verfehlten Politik möglich wird. Mit der Leistungsfähigkeit hat das höchstens ganz am Rand zu tun.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Camarasaurus »

jorikke » So 8. Jul 2012, 16:06 hat geschrieben:

Das unsere Marktwirtschaft es schafft ein Drittel des Bundeshaushaltes für soziale Zwecke bereit zu stellen, ist eine bemerkenswerte Leistung.
Es auf so eine putzige Art umzudeuten, ist eine gelungene Parodie.
Glückwunsch.
So bemerkenswert finde ich die Leistung gar nicht. Es wäre ja nicht zu leisten, wenn es zuvor nicht von der Gesellschaft erwirtschaftet würde. Das Übel liegt darin, dass den Menschen ihr Anteil erst vorenthalten wird, um ihn dann nach komplizierten Berechnungen und reichlich Behördenwillkür als Almosen wieder zuzuteilen. Bemerkenswert daran ist höchstens, wie dumm das ist.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von jorikke »

Camarasaurus » So 8. Jul 2012, 17:31 hat geschrieben:
So bemerkenswert finde ich die Leistung gar nicht. Es wäre ja nicht zu leisten, wenn es zuvor nicht von der Gesellschaft erwirtschaftet würde. Das Übel liegt darin, dass den Menschen ihr Anteil erst vorenthalten wird, um ihn dann nach komplizierten Berechnungen und reichlich Behördenwillkür als Almosen wieder zuzuteilen. Bemerkenswert daran ist höchstens, wie dumm das ist.

Gegen die ersten zwei Sätze ist nichts zu sagen. Ich würde aber anfügen, es kann nur deshalb in dieser Höhe erwirtschaftet werden, weil wir in einem ziemlich gut funktionierenden Wirtschaftssystem leben.
Der Rest ist ziemlicher Käse.
Wenn wir den Menschen alles lassen, was sie an Einkommen haben, hieße das im Klartext, der Staat wäre mangels Masse handlungsunfähig.
...und das man den hohen Einkommen und den niederen Einkommen alles läßt, wäre wohl ein besonders putziges Beispiel von sozialer Gerechtigkeit.
Schlaf noch mal drüber.
Zuletzt geändert von jorikke am Sonntag 8. Juli 2012, 18:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Camarasaurus » So 8. Jul 2012, 17:23 hat geschrieben: ...Bei wessen Erziehung wesentliche Dinge auf der Strecke blieben, lässt sich dann zweifelsfrei erkennen.
Ja. An denjenigen, die meinen, mit Faulheit alleine kann man mit einem BEDINGUNGSLOSEN Grundeinkommen bestens zurechtkommen.
Verzeihen Sie mir, dass ich für Leistungsverweigerer nur wenig Sympathie erübrigen kann.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Katenberg »

Fadamo » So 8. Jul 2012, 13:29 hat geschrieben:


Richtig !
Die solln flaschen sammeln gehen :D
Oder sich nen Job suchen :D :D
(Schwarzer Humor ist immer noch der geilste :) )
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Camarasaurus » So 8. Jul 2012, 17:27 hat geschrieben:
Unterschiedliche Einkommen sind nicht das Problem, sondern die materielle Ausbeutung Schwacher, die nur aufgrund eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts und mit Unterstützung einer verfehlten Politik möglich wird. Mit der Leistungsfähigkeit hat das höchstens ganz am Rand zu tun.
Jeder ist selbst dafür verantwortlich, sich auf dem Arbeitsmarkt schwer ersetzbar zu machen. Wer sich als Regalauffüller oder Friseur anbietet, obwohl es davon schon reichlich gibt, muß sich halt mit niedrigen Löhnen begnügen.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Clark » So 8. Jul 2012, 15:46 hat geschrieben: Es gibt keine "gemeinsam" erwirtschaftete Leistung, die sich gerecht verteilen lässt.
Sie können das für sich aber ändern, ganz einfach:
Machen Sie sich selbständig, besorgen Sie sich Aufträge, und erledigen Sie diese Aufträge in Personalunion als Unternehmer und Arbeitnehmer. Ganz alleine. Am Monatsende ist das eingenommene Salär eine wirklich gerechte Entlohnung Ihrer Leistung.
Eingabefehler !

Sie benutzen das Betriebssystem "Soziale Marktwirtschaft" !
Versuchen sie alternativ den Kompatibilitätsmodus,oder lassen sie sich vom Administrator unterweisen wie sie vorzugehen haben.

Soziale Marktwirtschaft ist ein Regulativ das den inneren Frieden nachhaltig sichert.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Dienstag 10. Juli 2012, 22:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Antisozialist » So 8. Jul 2012, 20:44 hat geschrieben:
Jeder ist selbst dafür verantwortlich, sich auf dem Arbeitsmarkt schwer ersetzbar zu machen. Wer sich als Regalauffüller oder Friseur anbietet, obwohl es davon schon reichlich gibt, muß sich halt mit niedrigen Löhnen begnügen.
Blödsinn.
Solange es Unternehmen erlaubt wird, auf den gut florierenden Existenzen von Bürgern ihre Profite zu maximieren,und diese an den Börsen zu verbrennen,solange hat jeder einzelne Bürger dieses Staates ein Mitspracherecht (über Gewerkschaften) wie die Tarife auszusehen haben,damit alle ein auskömmliches (im Rahmen der Gewinnmargen) Leben führen können.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Dienstag 10. Juli 2012, 22:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Dr. Nötigenfalls » Di 10. Jul 2012, 22:23 hat geschrieben:
Blödsinn.
Solange es Unternehmen erlaubt wird, auf den gut florierenden Existenzen von Bürgern ihre Profite zu maximieren,und diese an den Börsen zu verbrennen,solange hat jeder einzelne Bürger dieses Staates ein Mitspracherecht (über Gewerkschaften) wie die Tarife auszusehen haben,damit alle ein auskömmliches (im Rahmen der Gewinnmargen) Leben führen können.
Sie übertragen fälschlicherweise die Verhältnisse aus Investmentbanken, wo kaum Niedriglöhner beschäftigt werden, auf alle Branchen.

In Friseursaloons und Einzelgeschäften mit Gütern für den alltäglichen Bedarf wird zu wenig Wertschöpfung erzielt, um Friseure und Regalauffüller zu hohen Löhnen rentabel beschäftigen zu können.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Dr. Nötigenfalls » Di 10. Jul 2012, 22:18 hat geschrieben:
Eingabefehler !

Sie benutzen das Betriebssystem "Soziale Marktwirtschaft" !
Versuchen sie alternativ den Kompatibilitätsmodus,oder lassen sie sich vom Administrator unterweisen wie sie vorzugehen haben.

Soziale Marktwirtschaft ist ein Regulativ das den inneren Frieden nachhaltig sichert.
Lächerlich. Wer als junger Mensch sein Einkommen quasi bedingungslos vom Staat hinterhergeworfen bekommt, lernt nicht das Eigentum anderer Menschen zu schätzen und hat viel Zeit zum Blödsinn machen.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von pudding »

Antisozialist » Mi 11. Jul 2012, 16:26 hat geschrieben:
Lächerlich. Wer als junger Mensch sein Einkommen quasi bedingungslos vom Staat hinterhergeworfen bekommt, lernt nicht das Eigentum anderer Menschen zu schätzen und hat viel Zeit zum Blödsinn machen.
Niemand bekommt hier bedingungslos sein Einkommen hinterhergeworfen. Die soziale Marktwirtschaft verhindert (noch) die breite Wiedereinführung einer Feudalwirtschaft wie sie dir vorschwebt, mit den Alternativen entweder zu einem nicht Lebenshaltungskosten deckenden Lohn zu arbeiten oder kriminell zu werden. Was versprichst du persönlich dir eigentlich davon?
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

Antisozialist » Mi 11. Jul 2012, 15:26 hat geschrieben:
Lächerlich. Wer als junger Mensch sein Einkommen quasi bedingungslos vom Staat hinterhergeworfen bekommt, lernt nicht das Eigentum anderer Menschen zu schätzen und hat viel Zeit zum Blödsinn machen.
Komisch,wieso orientierst du dich mit deinen Aussagen und Annahmen immer grundsätzlich am Bodensatz der Gesellschaft ?
Denn als Allgemein gültig sind deine Aussagen nämlich keinesfalls zu belegen.
Oder hast du Quellen die belegen das junge Menschen alle nur von ALG II leben wollen ?

Meiner Meinung nach bist du nichts anderes als ein subtiler Volksverhetzer für finanziell Bessergestellte.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Dr. Nötigenfalls » Fr 13. Jul 2012, 16:28 hat geschrieben:


Meiner Meinung nach bist du nichts anderes als ein subtiler Volksverhetzer für finanziell Bessergestellte.

Hervorragend formuliert.
We're Humans. Each an individual, but all equal. That moment of realization will be the start of our freedom and evolution.

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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Dr. Nötigenfalls » Fr 13. Jul 2012, 17:28 hat geschrieben:
Komisch,wieso orientierst du dich mit deinen Aussagen und Annahmen immer grundsätzlich am Bodensatz der Gesellschaft ?
Denn als Allgemein gültig sind deine Aussagen nämlich keinesfalls zu belegen.
Oder hast du Quellen die belegen das junge Menschen alle nur von ALG II leben wollen ?

Meiner Meinung nach bist du nichts anderes als ein subtiler Volksverhetzer für finanziell Bessergestellte.
Der Berufswusch "Hartz Vier" tritt hauptsächlich bei jungen Menschen auf, deren Eltern auch nur "Hartz Vier" geworden sind. Ich habe nie etwas anderes behauptet.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

pudding » Do 12. Jul 2012, 08:14 hat geschrieben: Niemand bekommt hier bedingungslos sein Einkommen hinterhergeworfen. Die soziale Marktwirtschaft verhindert (noch) die breite Wiedereinführung einer Feudalwirtschaft wie sie dir vorschwebt, mit den Alternativen entweder zu einem nicht Lebenshaltungskosten deckenden Lohn zu arbeiten oder kriminell zu werden. Was versprichst du persönlich dir eigentlich davon?
Ich stelle mir eine Volkswirtschaft vor, in der erst dann staatliche Alimentierung in Anspruch genommen werden kann, wenn alle zumutbaren Erwerbs- und Vorsorgemöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Sie wollen anscheinend lieber die Erwerbstätigen zu stummen Dienern der Erwerbslosen machen anstatt sich entsprechend Ihrer bescheidenen Fähigkeiten als Niedriglöhner anzubieten.
Zuletzt geändert von Antisozialist am Freitag 13. Juli 2012, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Antisozialist » Fr 13. Jul 2012, 19:17 hat geschrieben:
Ich stelle mir eine Volkswirtschaft vor, in der erst dann staatliche Alimentierung in Anspruch genommen werden kann, wenn alle zumutbaren Erwerbs- und Vorsorgemöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Sie wollen anscheinend lieber die Erwerbstätigen zu stummen Dienern der Erwerbslosen machen anstatt sich entsprechend Ihrer bescheidenen Fähigkeiten als Niedriglöhner anzubieten.
Das ist doch die Realität. Nicht umsonst sitzen Zeitarbeitsfirmen mit den Arbeitsagenturen unter einem Dach.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Fr 13. Jul 2012, 20:22 hat geschrieben:
Das ist doch die Realität. Nicht umsonst sitzen Zeitarbeitsfirmen mit den Arbeitsagenturen unter einem Dach.
Die Bezugsbedingungen sind für viele Bezieher immer noch zu angenehm, um sich bereitwillig als Niedriglöhner einer Zeitarbeitsfirma anzubieten. Und an unmotivierten Zwangsbewerbern haben Zeitarbeitsfirmen kein Interesse.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Dr. Nötigenfalls » Fr 13. Jul 2012, 17:28 hat geschrieben:
Komisch,wieso orientierst du dich mit deinen Aussagen und Annahmen immer grundsätzlich am Bodensatz der Gesellschaft ?
Denn als Allgemein gültig sind deine Aussagen nämlich keinesfalls zu belegen.
Oder hast du Quellen die belegen das junge Menschen alle nur von ALG II leben wollen ?

Meiner Meinung nach bist du nichts anderes als ein subtiler Volksverhetzer für finanziell Bessergestellte.
... was immer noch besser wäre als das Sprachrohr älterer Proleten zu sein.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Antisozialist » Fr 13. Jul 2012, 19:27 hat geschrieben:
Die Bezugsbedingungen sind für viele Bezieher immer noch zu angenehm, um sich bereitwillig als Niedriglöhner einer Zeitarbeitsfirma anzubieten. Und an unmotivierten Zwangsbewerbern haben Zeitarbeitsfirmen kein Interesse.
Bereitwillig als Niedriglöhner... Mal im Ernst, wundert es Sie wirklich, dass manche Menschen das Interesse an Erwerbsarbeit verlieren, wenn sie 40h+ buckeln sollen und trotzdem noch zum Amt laufen müssen oder am Monatsende grad so plus minus null rauskommen, ohne Altersvorsorge, ohne Sparstrumpf.. ohne alles? Arbeit, lieber Antisozialist, muss sich lohnen.. und zwar so, dass man gegenüber dem H4 Satz deutlich mehr zur Verfügung hat. Das bewerkstelligen Sie nicht mit Niedriglohn. Im Übrigen auch nicht Kürzung des H4-Satzes. Die Wirtschaft, nicht nur die deutsche, ist hier gefragt, faire Bedingungen zu schaffen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Fr 13. Jul 2012, 20:36 hat geschrieben:
Bereitwillig als Niedriglöhner... Mal im Ernst, wundert es Sie wirklich, dass manche Menschen das Interesse an Erwerbsarbeit verlieren, wenn sie 40h+ buckeln sollen und trotzdem noch zum Amt laufen müssen oder am Monatsende grad so plus minus null rauskommen, ohne Altersvorsorge, ohne Sparstrumpf.. ohne alles? Arbeit, lieber Antisozialist, muss sich lohnen.. und zwar so, dass man gegenüber dem H4 Satz deutlich mehr zur Verfügung hat. Das bewerkstelligen Sie nicht mit Niedriglohn. Im Übrigen auch nicht Kürzung des H4-Satzes. Die Wirtschaft, nicht nur die deutsche, ist hier gefragt, faire Bedingungen zu schaffen.
Arbeitsfähige Grundsicherungsbezieher sollten stetig Dienstpflichten erfüllen müssen. Außerdem sollte der Transferentzug bei Erwerbsaufnahme nicht ziemlich abrupt, sondern fließend erfolgen. Dann wäre auf einmal die Bereitschaft dar, notfalls auch für wenig Geld arbeiten zu gehen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Antisozialist » Fr 13. Jul 2012, 20:27 hat geschrieben:
Die Bezugsbedingungen sind für viele Bezieher immer noch zu angenehm, um sich bereitwillig als Niedriglöhner einer Zeitarbeitsfirma anzubieten. Und an unmotivierten Zwangsbewerbern haben Zeitarbeitsfirmen kein Interesse.
Ich arbeite seit einiger Zeit für eine Zeitarbeitsfirma. Irgendwie fühle ich mich aber nicht als Niedriglöhner deswegen, zumal ich vor wenigen Tagen erfahren habe, dass mein Vorarbeiter (fest angestellt) auch nur knapp einen Euro mehr pro Stunde verdient als ich.
Und: ich werde auf der Baustelle nicht wie ein Leiharbeiter behandelt, sondern gehöre einfach zum Team.
Mehr Netto als von der Arge gezahlt würde habe ich übrigens auch.
Die Motivation muss ich natürlich selbst aufbringen, und natürlich muss auch die Zeitarbeitsfirma passen.
Da gibts schon Unterschiede.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

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Antisozialist » Fr 13. Jul 2012, 19:41 hat geschrieben:
Arbeitsfähige Grundsicherungsbezieher sollten stetig Dienstpflichten erfüllen müssen. Außerdem sollte der Transferentzug bei Erwerbsaufnahme nicht ziemlich abrupt, sondern fließend erfolgen. Dann wäre auf einmal die Bereitschaft dar, notfalls auch für wenig Geld arbeiten zu gehen.
Sie haben sich den vorstehenden Beitrag aber schon durchgelesen, oder?
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Angrboda
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Clark » Fr 13. Jul 2012, 19:48 hat geschrieben: Ich arbeite seit einiger Zeit für eine Zeitarbeitsfirma. Irgendwie fühle ich mich aber nicht als Niedriglöhner deswegen, zumal ich vor wenigen Tagen erfahren habe, dass mein Vorarbeiter (fest angestellt) auch nur knapp einen Euro mehr pro Stunde verdient als ich.
Und: ich werde auf der Baustelle nicht wie ein Leiharbeiter behandelt, sondern gehöre einfach zum Team.
Mehr Netto als von der Arge gezahlt würde habe ich übrigens auch.
Die Motivation muss ich natürlich selbst aufbringen, und natürlich muss auch die Zeitarbeitsfirma passen.
Da gibts schon Unterschiede.
Wenn Sie auf dem Bau arbeiten, unterliegen Sie dann nicht Bautariflöhnen?
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Antisozialist » Fr 13. Jul 2012, 20:41 hat geschrieben:
Arbeitsfähige Grundsicherungsbezieher sollten stetig Dienstpflichten erfüllen müssen. Außerdem sollte der Transferentzug bei Erwerbsaufnahme nicht ziemlich abrupt, sondern fließend erfolgen. Dann wäre auf einmal die Bereitschaft dar, notfalls auch für wenig Geld arbeiten zu gehen.
Ja, der Übergang von Arge zum Erwerbslohn ist krass. Auf einmal will die Arge nichts mehr zahlen, weil man ja irgendwann mal Lohn bekommt.
Ich hab richtig Theater gemacht und auf die Gesetze verwiesen.
Es gab tatsächlich Einsicht bevor ich eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen musste und eine nicht geringe Nachzahlung.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Clark » Fr 13. Jul 2012, 20:51 hat geschrieben:
Ja, der Übergang von Arge zum Erwerbslohn ist krass. Auf einmal will die Arge nichts mehr zahlen, weil man ja irgendwann mal Lohn bekommt.
Ich hab richtig Theater gemacht und auf die Gesetze verwiesen.
Es gab tatsächlich Einsicht bevor ich eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen musste und eine nicht geringe Nachzahlung.
Selbst wenn sich die ARGE gesetzestreu verhält darf der erwerbstätige Bezieher (abgesehen von den ersten 100 Euro) nur maximal 20 % seines Bruttolohns behalten.
Zuletzt geändert von Antisozialist am Freitag 13. Juli 2012, 20:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Beteigeuze » Fr 13. Jul 2012, 20:51 hat geschrieben:
Wenn Sie auf dem Bau arbeiten, unterliegen Sie dann nicht Bautariflöhnen?
Nein. Ich unterliege den Tariflöhnen der Zeitarbeitsfirma. Diese sind eigentlich deutlich geringer als die Bautarife.
Allerdings habe ich von vornherein klar gestellt, dass ich nicht für Normaltarif arbeite und eine deutliche Zulage herausgehandelt, aufgrund meiner Erfahrung und Flexibilität.
Es ist allerdings geplant, dass die Tarife der Zeitarbeitsfirmen sich zum Jahresende den Tarifen in den verschiedenen Berufen angleichen sollen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Beteigeuze » Fr 13. Jul 2012, 20:50 hat geschrieben:
Sie haben sich den vorstehenden Beitrag aber schon durchgelesen, oder?
Ja. In Schwellenländern, wo es kein ALG II o.ä. gibt, buckelt man bereitwillig für 2 Euro pro Tag. Also ist es erforderlich, die Bezugsbedingungen irgendwie zu verschlechtern, um mehr Arbeitsbereitschaft zu erreichen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Clark »

Antisozialist » Fr 13. Jul 2012, 20:57 hat geschrieben:
Selbst wenn sich die ARGE gesetzestreu verhält darf der erwerbstätige Bezieher (abgesehen von den ersten 100 Euro) nur maximal 20 % seines Bruttolohns behalten.
Ich verstehe Ihre Aussage nicht. Erläutern Sie die bitte?
Ich habe diesen Monat ca. 2000 Brutto und bekomme irgendwas um die 1400 Netto raus.
Das sind mehr als 20 %.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Antisozialist »

Clark » Fr 13. Jul 2012, 20:48 hat geschrieben: Ich arbeite seit einiger Zeit für eine Zeitarbeitsfirma. Irgendwie fühle ich mich aber nicht als Niedriglöhner deswegen, zumal ich vor wenigen Tagen erfahren habe, dass mein Vorarbeiter (fest angestellt) auch nur knapp einen Euro mehr pro Stunde verdient als ich.
Und: ich werde auf der Baustelle nicht wie ein Leiharbeiter behandelt, sondern gehöre einfach zum Team.
Mehr Netto als von der Arge gezahlt würde habe ich übrigens auch.
Die Motivation muss ich natürlich selbst aufbringen, und natürlich muss auch die Zeitarbeitsfirma passen.
Da gibts schon Unterschiede.
Die gehobene Zeitarbeit wird bei politischen Diskussionen im Internet leider oft übersehen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

Beitrag von Angrboda »

Antisozialist » Fr 13. Jul 2012, 20:00 hat geschrieben:
Ja. In Schwellenländern, wo es kein ALG II o.ä. gibt, buckelt man bereitwillig für 2 Euro pro Tag. Also ist es erforderlich, die Bezugsbedingungen irgendwie zu verschlechtern, um mehr Arbeitsbereitschaft zu erreichen.
Schwellenländer haben auch nicht deutsche Lebenshaltungskosten. Hören Sie doch bitte auf, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

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Clark » Fr 13. Jul 2012, 21:03 hat geschrieben:
Ich verstehe Ihre Aussage nicht. Erläutern Sie die bitte?
Ich habe diesen Monat ca. 2000 Brutto und bekomme irgendwas um die 1400 Netto raus.
Das sind mehr als 20 %.
Das mit den 20 % maximal bezieht sich auf Erwerbstätige im Aufstockerbereich.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

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Clark » Fr 13. Jul 2012, 19:59 hat geschrieben: Nein. Ich unterliege den Tariflöhnen der Zeitarbeitsfirma. Diese sind eigentlich deutlich geringer als die Bautarife.
Allerdings habe ich von vornherein klar gestellt, dass ich nicht für Normaltarif arbeite und eine deutliche Zulage herausgehandelt, aufgrund meiner Erfahrung und Flexibilität.
Es ist allerdings geplant, dass die Tarife der Zeitarbeitsfirmen sich zum Jahresende den Tarifen in den verschiedenen Berufen angleichen sollen.
Schade irgendwie.. aber Glückwunsch, dass Sie sich etwas besser haben verkaufen können.
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Re: Gericht entschied ALG II ist Verfassungswidrig !!

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Beteigeuze » Fr 13. Jul 2012, 21:04 hat geschrieben:
Schwellenländer haben auch nicht deutsche Lebenshaltungskosten. Hören Sie doch bitte auf, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Das Leben in den Schwellenländer ist nicht unbedingt preisgünstiger, da die Produktstandards regelmäßig niedriger liegen.
Außerdem sind der staatliche Leistungskatalog und die Abgaben weniger umfangreich.
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Antisozialist » Fr 13. Jul 2012, 21:05 hat geschrieben:
Das mit den 20 % maximal bezieht sich auf Erwerbstätige im Aufstockerbereich.
Dann müssen wir mal klar stellen, ob wir über qualifizierte Zeitarbeiter oder unmotivierte Hilfsarbeiter reden, die Bezüge von der Arge als normal ansehen und nur etwas aufstocken wollen.
Diese dürfen Sie nicht mit Zeitarbeitern in einen Topf schmeissen.
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