Zur Debatte steht, inwieweit die Bundeswehr für Einsätze im Innern der Bundesrepublik genutzt werden darf und vor allem in welcher Form.
Nach Artikel 87a (4) darf die Bundeswehr im Innern unter folgenden Voraussetzungen eingesetzt werden:
http://bundesrecht.juris.de/gg/art_87a.html(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Dass bedeutet in der Praxis, die Bundeswehr darf erstens als Unterstützung bei Naturkatastrophen dienen und zweitens dann eingesetzt werden, wenn der Bestand der Bundesrepublik oder der FDGO gefährdet sind.
Entscheidend ist nach bisherigen Regelungen, dass außerhalb der Verteidigung keinesfalls "militärische Kampfmittel" eingesetzt werden dürfen.
Nun hatte die rot-grüne Bundesregierung ein 2005 Inkrafttretendes Luftsicherheitsgesetz verabschiedet, das es dem Verteidigungsminister erlaubte, den Abschuss von Passagiermaschinen samt Besatzung und Passagieren über deutschem Boden zu veranlassen, wenn diese offenbar als Waffe genutzt werden sollen.
Der erste Senat des BVerfG kippte dieses Gesetz und erklärte es für verfassungswidrig.
Nun allerdings rüttelt der zweite Senat des BVerfG zwar nicht an diesem Urteil wohl aber an der restriktiven Auslegung des ersten Senats bzgl. des Verbots "militärische Kampfmittel" grundsätzlich nicht einsetzen zu dürfen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/bund ... n-1.983139Er meint, dass auf der Basis des Grundgesetzes die Bundeswehr - allerdings nach wie vor nur bei "besonders schweren Unglücksfällen" - mit ihrem gesamten Waffenarsenal eingesetzt werden kann, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Einen solchen Waffeneinsatz hatte bislang kaum jemand in der Politik für möglich gehalten. Deswegen gibt es seit gut zwanzig Jahren die Debatte über eine Grundgesetzänderung, die von der CDU/CSU betrieben wird.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 63,00.htmlAn diesem Teil des Urteils wolle auch der Zweite Senat nicht rütteln, berichtet die "SZ". Er wolle aber die Einschränkung beim Waffeneinsatz lockern. Denn laut der Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006 darf die Luftwaffe zwar auf mögliche terroristische Bedrohungen aus der Luft reagieren, dabei aber keine "spezifisch militärischen Waffen" einsetzen - also verdächtige Flugzeuge mit Kampfjets aufklären und auch abdrängen, aber nicht abschießen.
Sollten beide Senate nicht von ihrer Position abrücken, muss das gemeinsame Plenum aus allen 16 Verfassungsrichtern eine Entscheidung finden, was bisher nur 4mal in der Geschichte der BRD der Fall war und das auch nur zu "verfahrensrechtlichen Problemen".
Es stehen also bedeutende verfassungsrechtliche Entscheidungen an, weshalb hier die Frage in den Raum gestellt sei, welcher Auffassung ihr in Bezug auf den Einsatz der Bundeswehr im Innern seid.