Was für ein unsinniges Urteil! Das impliziert doch einigen Zündstoff.taz hat geschrieben:Der Links-Abgeordnete Bodo Ramelow und alle Spitzenfunktionäre seiner Partei dürfen vom Verfassungsschutz "offen beobachtet" werden. Dies entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig...
Anders als das OVG Münster sah das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Überwachung Ramelows nicht verletzt. Zwar trete Ramelow nicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen ein, allerdings trete er ihnen "auch nicht besonders entgegen", argumentierte Richter Neumann. Mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz könne zwar die "Stigmatisierung" von Abgeordneten verbunden sein. Diese müsse aber im Interesse einer effektiven Aufklärung hingenommen werden.
Zum einen, was überhaupt mit besonderem Entgegentreten gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen gemeint ist. Ist jetzt jeder, der nicht mindestens einmal öffentlich die FDGO ehrt und im Herzen hoch hält der Überwachung durch den VS würdig? Fällt das überhaupt unter "besonders" und ist es demzufolge ausreichend?
Zum anderen, warum ein Mangel eines solchen besonderen Entgegentretens bereits ausreichend für eine Überwachung sein solle. Ist das nicht eine Verschiebung der Leitlinien der Arbeit des VS? Zumindest ich ging bisher davon aus, dass Verfassungsfeindlichkeit ein Maßstab für VS-Handeln sei, und nicht etwa ein fehlendes Engagement dagegen. So wird doch ein Generalverdacht gegen alle ausgesprochen, die Vefassungsfeindlichkeit nicht besonders entgegentreten.
Zum letzten ist der oben zitierte Abschlußsatz interessant. Im Sinne einer effektiven Aufklärung müsse Ramelow die Überwachung hinnehmen, meint Richter Neumann. Aber wie soll solch eine effektive Aufklärung denn aussehen, wenn das Gericht Ramelow bescheinigt, nicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen einzutreten? Was könnte denn in diesem Fall aufgeklärt, ach nein, effektiv aufgeklärt werden, wenn es nichts aufzuklären gibt? Was für ein himmelsschreiend blödes Urteil!
Hat Richter Neumann sich heute eigentlich schon öffentlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt und alle Extremismen verdammt? Falls nicht empfehle ich eine VS-Überwachung, mangels besonderen Entgegentretens.