Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
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Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
wie würdet ihr es finden wenn man das wie in Belgien auch hier in deutschland machen würde
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenste ... 29#Belgien
Die Kirchen, die ja in jeder Gemeinde eine Art Kulturelles Gebäude sind, werden in die Verwaltung und Unterhaltung der Kommunen übergeben, ebenfalls alle anderen kirchlich betriebene einrichtungen.
Die finanzierung würde durch erhöhte Grundsteuer aufgefangen.
Die Pastoren usw. werden als Beamte, im sinne des öffentlichen Interesses, vom Staat bezahlt.
Die Kirchensteuer, die oft ein Grund ist für den austritt aus der Kirche, wird abgeschafft. Dadurch würde z.b. eine, wie zurzeit (Frühjahr 2010), große Kirchenaustrittszahl verhindert werden.
Kirchen finanzieren ihre sonstigen ausgaben, eben die Gottesdienste und andere Kirchlichen feste, allein durch Spenden, so wie es ja auch Vereine machen, die Geld von ihren Mitgliedern sammeln, oder Sachgüter (Kuchen) um Feste abzuhalten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenste ... 29#Belgien
Die Kirchen, die ja in jeder Gemeinde eine Art Kulturelles Gebäude sind, werden in die Verwaltung und Unterhaltung der Kommunen übergeben, ebenfalls alle anderen kirchlich betriebene einrichtungen.
Die finanzierung würde durch erhöhte Grundsteuer aufgefangen.
Die Pastoren usw. werden als Beamte, im sinne des öffentlichen Interesses, vom Staat bezahlt.
Die Kirchensteuer, die oft ein Grund ist für den austritt aus der Kirche, wird abgeschafft. Dadurch würde z.b. eine, wie zurzeit (Frühjahr 2010), große Kirchenaustrittszahl verhindert werden.
Kirchen finanzieren ihre sonstigen ausgaben, eben die Gottesdienste und andere Kirchlichen feste, allein durch Spenden, so wie es ja auch Vereine machen, die Geld von ihren Mitgliedern sammeln, oder Sachgüter (Kuchen) um Feste abzuhalten.
Zuletzt geändert von Genshi am Sonntag 18. April 2010, 11:50, insgesamt 2-mal geändert.
Ich arbeite kostenlos für Wikipedia und OpenStreetMap, als ausgleich wäre ein Bedingungsloses Grundeinkommen Wünschenswert.
Mein Zitat: "Es gibt keine Arbeitslosigkeit, sondern nur zu wenig Arbeitgeber die für <Arbeit> bezahlen wollen."
Mein Zitat: "Es gibt keine Arbeitslosigkeit, sondern nur zu wenig Arbeitgeber die für <Arbeit> bezahlen wollen."
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Bin ich dagegen, warum sollten andere Gläubige und Atheisten die Priester und die kirchlichen Einrichtungen mitfinanzieren? Unterstehen die dem Staat oder der Kirche, düften Frauen dann vom Priesteramt ausgeschlossen sein, ist das Zölibat noch tragbar?Genshi hat geschrieben:wie würdet ihr es finden wenn man das wie in Belgien auch hier in deutschland machen würde
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenste ... 29#Belgien
Die Kirchen, die ja in jeder Gemeinde eine Art Kulturelles Gebäude sind, werden in die Verwaltung und Unterhaltung der Kommunen übergeben, ebenfalls alle anderen kirchlich betriebene einrichtungen.
Die finanzierung würde durch erhöhte Grundsteuer aufgefangen.
Die Pastoren usw. werden als Beamte, im sinne des öffentlichen Interesses, vom Staat bezahlt.
Die Kirchensteuer, die oft ein Grund ist für den austritt aus der Kirche, wird abgeschafft. Dadurch würde z.b. eine, wie zurzeit (Frühjahr 2010), große Kirchenaustrittszahl verhindert werden.
Kirchen finanzieren ihre sonstigen ausgaben, eben die Gottesdienste und andere Kirchlichen feste, allein durch Spenden, so wie es ja auch Vereine machen, die Geld von ihren Mitgliedern sammeln, oder Sachgüter (Kuchen) um Feste abzuhalten.
Was ist mit den kirchlich betriebenen Einrichtungen, dürfen da immer noch nur Angehörige der jeweiligen Konfession arbeiten? Werden dann nach wie vor religiöse Anschauungen vermittelt?
Zuletzt geändert von Umetarek am Sonntag 18. April 2010, 12:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Staat und Religion sollten voneinander getrennt sein.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Das Beste wäre, die Abgabe von Spenden abhängig zu machen. So funktioniert es bei uns auch.
Allerdings gehören die Gebäude dann nicht der staatlichen Gemeinde, denn diese werden ja von den Mitgliedern finanziert. So mit bleibt das Gebäude im Besitz der kirchlichen Gemeinschaft. Bei uns - wie gesagt - wird das so gehandhabt.
Allerdings gehören die Gebäude dann nicht der staatlichen Gemeinde, denn diese werden ja von den Mitgliedern finanziert. So mit bleibt das Gebäude im Besitz der kirchlichen Gemeinschaft. Bei uns - wie gesagt - wird das so gehandhabt.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Genshi hat geschrieben:...
Die Kirchensteuer, die oft ein Grund ist für den austritt aus der Kirche, wird abgeschafft. Dadurch würde z.b. eine, wie zurzeit (Frühjahr 2010), große Kirchenaustrittszahl verhindert werden. ...
Die derzeit hohe Anzahl an Kirchenaustritten wird mehr mit den Missbrauchsvorfällen und den Umgang der Kirche mit ihnen zu tun haben, als mit der Kirchensteuer.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Bei euch?Mind-X hat geschrieben:Das Beste wäre, die Abgabe von Spenden abhängig zu machen. So funktioniert es bei uns auch.
Allerdings gehören die Gebäude dann nicht der staatlichen Gemeinde, denn diese werden ja von den Mitgliedern finanziert. So mit bleibt das Gebäude im Besitz der kirchlichen Gemeinschaft. Bei uns - wie gesagt - wird das so gehandhabt.
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- Thomas I
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Und dann erhöhen wir die Grundsteuer noch etwas mehr und finanziere damit auch den örtlichen Fußballverein, den örtlichen Schachclub, den örtlichen Modellbahnverein, den örtlichen Schwimmverein, die örtliche Moschee, den örtlichen Zweig der anthroposophischen Gesellschaft, die örtliche Niederlassung der Zeugen Jehovas und den örtlichen Taubenzuchtverein.Genshi hat geschrieben:wie würdet ihr es finden wenn man das wie in Belgien auch hier in deutschland machen würde
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Kirchen finanzieren ihre sonstigen ausgaben, eben die Gottesdienste und andere Kirchlichen feste, allein durch Spenden, so wie es ja auch Vereine machen, die Geld von ihren Mitgliedern sammeln, oder Sachgüter (Kuchen) um Feste abzuhalten.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Ja bei uns. Überrascht?Umetarek hat geschrieben: Bei euch?
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Nein, da ich ja nicht weiß, wo bei euch ist :dunno:Mind-X hat geschrieben: Ja bei uns. Überrascht?
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Also, da wir so oder so nicht staatlich abhängig sind - wir könnten zwar Kirchensteuer einziehen, aufgrund von KdöR-Rechten, tun dies aber nicht - finanziert sich jede Gemeinde/Kirche selbstständig durch Spenden. Daher gehören die Gebäude auch der jeweiligen Gemeinde und damit den Mitgliedern - grob gesagt. Freikirche halt.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Ich wäre eh dafür diese letzten Reste an Staatskirchentum abzuschaffen und Kirchen rechtlich wie jeden anderen Verein auch behandeln.Mind-X hat geschrieben:Also, da wir so oder so nicht staatlich abhängig sind - wir könnten zwar Kirchensteuer einziehen, aufgrund von KdöR-Rechten, tun dies aber nicht - finanziert sich jede Gemeinde/Kirche selbstständig durch Spenden. Daher gehören die Gebäude auch der jeweiligen Gemeinde und damit den Mitgliedern - grob gesagt. Freikirche halt.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Welches Staatskirchentum in einer Freikirche?Thomas I hat geschrieben:
Ich wäre eh dafür diese letzten Reste an Staatskirchentum abzuschaffen und Kirchen rechtlich wie jeden anderen Verein auch behandeln.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Ich bezog mich auf die KdÖR-Sache.Mind-X hat geschrieben:Welches Staatskirchentum in einer Freikirche?
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Naja, jedoch garantiert die KdöR gewisse Privilegien, die für den inneren Gemeindeablauf unablässig sind.Thomas I hat geschrieben:
Ich bezog mich auf die KdÖR-Sache.
Mir geht es hier nicht um die steuerlichen Vorteile oder sonstige Finanzierungen. Das sei egal und ist manchmal sogar hinderlich für eingetragene Vereine, die dem KdöR unterliegen.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Welche sollen das sein?Mind-X hat geschrieben: Naja, jedoch garantiert die KdöR gewisse Privilegien, die für den inneren Gemeindeablauf unablässig sind.
Zuletzt geändert von Thomas I am Sonntag 18. April 2010, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
z.B. § 132a StGBThomas I hat geschrieben:
Welche sollen das sein?
Die Amtsbezeichnung ist für Vorgänge, die mit dem Staat zu tun haben wichtig.
Gefängnisbesuche, Zeugnisverweigerungsrecht, etc...
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Der Marburger Bund ist auch keine KdöR. Klappt trotzdem wunderbar mit der ärztlichen Schweigepflicht. Und das ganz ohne antike Privilegien...Mind-X hat geschrieben:z.B. § 132a StGB
Die Amtsbezeichnung ist für Vorgänge, die mit dem Staat zu tun haben wichtig.
Gefängnisbesuche, Zeugnisverweigerungsrecht, etc...
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Der Arzt bekommt das ganze Verschwiegenheitsrecht ja auch über eine andere Grundlage als ein Geistlicher.daimos hat geschrieben: Der Marburger Bund ist auch keine KdöR. Klappt trotzdem wunderbar mit der ärztlichen Schweigepflicht. Und das ganz ohne antike Privilegien...
Nicht jeder der sich Geistlicher nennt, ist auch einer.
Gerne kann die KdöR dahingehend angepasst werden. Damit habe ich nun mal keinerlei Probleme.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Dann gehst du also mit mir d'accord, dass man diese Frage auch anders regeln kann als durch Anerkennung der Kirchen als KdöR?Mind-X hat geschrieben:Der Arzt bekommt das ganze Verschwiegenheitsrecht ja auch über eine andere Grundlage als ein Geistlicher.
Nicht jeder der sich Geistlicher nennt, ist auch einer.
Gerne kann die KdöR dahingehend angepasst werden. Damit habe ich nun mal keinerlei Probleme.
Nicht jeder, der sich Arzt oder Doktor nennt, ist auch einer.
Wieso anpassen? Die KdöR-Eigenschaft der Kirchen gehört abgeschafft! Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, welche Gründe diese Ausnahmeposition begründen sollen...
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Sofort!!!, wenn es eine sinnvolle einheitliche Regelung - zu dem Dienstfeld eines Geistlichen resp. der Gemeinde und sonstigen Personen, die in einem solchen Sinne unterwegs sind - entsprechend gibt und geschaffen wird.daimos hat geschrieben:Dann gehst du also mit mir d'accord, dass man diese Frage auch anders regeln kann als durch Anerkennung der Kirchen als KdöR?
Das ist die Grundintention der meisten (freikirchlichen) Gemeinden/ -bünde ein solchen Schritt zu wagen.
Ein Arzt ohne entsprechende Zulassung hat auch keine derartige Verschwiegenheitspflicht, da er sich nicht darauf berufen kann, einer zu sein.Nicht jeder, der sich Arzt oder Doktor nennt, ist auch einer.
Siehe oben.Wieso anpassen? Die KdöR-Eigenschaft der Kirchen gehört abgeschafft! Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, welche Gründe diese Ausnahmeposition begründen sollen...
Zuletzt geändert von Mind-X am Sonntag 18. April 2010, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Die Kirchen bekommen schon heute sehr viel Geld aus Steuern, die jeder, unabhängig von seiner Religion, bezahlen muss. Ich sehe keinen Grund, diese Beträge auch noch zu erhöhen.Genshi hat geschrieben:wie würdet ihr es finden wenn man das wie in Belgien auch hier in deutschland machen würde
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Die Kirchen, die ja in jeder Gemeinde eine Art Kulturelles Gebäude sind, werden in die Verwaltung und Unterhaltung der Kommunen übergeben, ebenfalls alle anderen kirchlich betriebene einrichtungen.
Die finanzierung würde durch erhöhte Grundsteuer aufgefangen.
Die Pastoren usw. werden als Beamte, im sinne des öffentlichen Interesses, vom Staat bezahlt.
Die Kirchensteuer, die oft ein Grund ist für den austritt aus der Kirche, wird abgeschafft. Dadurch würde z.b. eine, wie zurzeit (Frühjahr 2010), große Kirchenaustrittszahl verhindert werden.
Kirchen finanzieren ihre sonstigen ausgaben, eben die Gottesdienste und andere Kirchlichen feste, allein durch Spenden, so wie es ja auch Vereine machen, die Geld von ihren Mitgliedern sammeln, oder Sachgüter (Kuchen) um Feste abzuhalten.
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
- Thomas I
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Dafür braucht man das ganze Monstrum KdÖR nicht.Mind-X hat geschrieben: z.B. § 132a StGB
Die Amtsbezeichnung ist für Vorgänge, die mit dem Staat zu tun haben wichtig.
Im übrigen, wenn man den § wörtlich nimmt dürften Kirchen die hierzulande nicht Kirchen des öffentlichen Rechts sind ihre Geistlichen nicht einmal Pfarrer oder Bischof nennen...
Die Amtsbezeichnungen der Kirche sind m.E. nicht wichtiger als Titel wie "Vereinspräsident" oder "Geschäftsführer".
Solche Rechte haben Anwälte, Familienmitglieder oder Mediziner auch ohne Mitarbeiter einer Institution des öffentlichen Rechts zu sein auch.Mind-X hat geschrieben: Gefängnisbesuche, Zeugnisverweigerungsrecht, etc...
- Mind-X
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Familienmitglieder haben aber kein Besuchsrecht, welches nicht von der allgemeinen Besuchszeit abgezogen wird. Der Geistliche - in der entsprechenden Funktion - kann jeder Zeit zum Insassen gelassen werden.Thomas I hat geschrieben:
Dafür braucht man das ganze Monstrum KdÖR nicht.
Im übrigen, wenn man den § wörtlich nimmt dürften Kirchen die hierzulande nicht Kirchen des öffentlichen Rechts sind ihre Geistlichen nicht einmal Pfarrer oder Bischof nennen...
Die Amtsbezeichnungen der Kirche sind m.E. nicht wichtiger als Titel wie "Vereinspräsident" oder "Geschäftsführer".
Solche Rechte haben Anwälte, Familienmitglieder oder Mediziner auch ohne Mitarbeiter einer Institution des öffentlichen Rechts zu sein auch.
Der Titel Pastor ist in Deutschland geschützt.
Zur KdöR bitte mein vorheriges Posting lesen, vielleicht wird es dann verständlicher.

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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Warum sollte sich der Staat für die Anzahl der Kirchenaustritte interessieren? Warum sollte der Staat sie verhindern? Warum sollte der Staat überhaupt was mit der Kirche zu tun haben?Genshi hat geschrieben:Die Kirchensteuer, die oft ein Grund ist für den austritt aus der Kirche, wird abgeschafft. Dadurch würde z.b. eine, wie zurzeit (Frühjahr 2010), große Kirchenaustrittszahl verhindert werden.
Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Warum sollen Pazifisten den Krieg in Afghanistan mitfinanzieren?Umetarek hat geschrieben: Bin ich dagegen, warum sollten andere Gläubige und Atheisten die Priester und die kirchlichen Einrichtungen mitfinanzieren?
Warum sollen Kinderlose Kitas, Kindergeld, etc. mitfinanzieren?
Warum sollen Alle Theater, Opern, Museen, etc. mitfinanzieren, auch wenn sie dort hingehen?
...
...
...
So ist das halt mit Steuern!
Man muss auch Sachen finanzieren, die man nicht nutzt, oder sogar ablehnt.
- Thomas I
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Anwälte auch.Mind-X hat geschrieben:Familienmitglieder haben aber kein Besuchsrecht, welches nicht von der allgemeinen Besuchszeit abgezogen wird. Der Geistliche - in der entsprechenden Funktion - kann jeder Zeit zum Insassen gelassen werden.
Der Titel Arzt, Anwalt und viele andere auch - auch ohne, dass die Innehaber der Titel Mitarbeiter einer Institution des öffentlichen Rechtes sind.Mind-X hat geschrieben: Der Titel Pastor ist in Deutschland geschützt.
Welches?Mind-X hat geschrieben: Zur KdöR bitte mein vorheriges Posting lesen, vielleicht wird es dann verständlicher.
Zuletzt geändert von Thomas I am Montag 19. April 2010, 14:20, insgesamt 1-mal geändert.
- Mind-X
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Ein Pastor kein Rechtsanwalt des Staates.Thomas I hat geschrieben:
Anwälte auch.
Stimmt. Und?
Der Titel Arzt, Anwalt und viele andere auch - auch ohne, dass die Innehaber der Titel Mitarbeiter einer Institution des öffentlichen Rechtes sind.
Welches?
Sofort!!!, wenn es eine sinnvolle einheitliche Regelung - zu dem Dienstfeld eines Geistlichen resp. der Gemeinde und sonstigen Personen, die in einem solchen Sinne unterwegs sind - entsprechend gibt und geschaffen wird.daimos hat geschrieben:Dann gehst du also mit mir d'accord, dass man diese Frage auch anders regeln kann als durch Anerkennung der Kirchen als KdöR?
Das ist die Grundintention der meisten (freikirchlichen) Gemeinden/ -bünde ein solchen Schritt zu wagen.
[...]
Siehe oben.daimos hat geschrieben:Wieso anpassen? Die KdöR-Eigenschaft der Kirchen gehört abgeschafft! Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, welche Gründe diese Ausnahmeposition begründen sollen...
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- Thomas I
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Ein Rechtsanwalt auch nicht, den Anwalt des Staates nennt man Staatsanwalt...Mind-X hat geschrieben:Ein Pastor kein Rechtsanwalt des Staates.
Berufsbezeichnungen kann man also ganz unabhängig davon bei welcher Art Institution der Titelinhaber beschäftigt ist schützen.Stimmt. Und?
Das Besuchsrecht nach §§ 53 bis 55 StVollZG ist garnicht an irgendeine Organisationsform der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschft gebunden.
Sofort!!!, wenn es eine sinnvolle einheitliche Regelung - zu dem Dienstfeld eines Geistlichen resp. der Gemeinde und sonstigen Personen, die in einem solchen Sinne unterwegs sind - entsprechend gibt und geschaffen wird.
Das ist die Grundintention der meisten (freikirchlichen) Gemeinden/ -bünde ein solchen Schritt zu wagen.
Auch Seelsorgern bzw. vergleichbaren Personen von nicht-öffentlich-rechtlichen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften steht dieses Privileg zu.
- Mind-X
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Aber wie gut, dass Sie wissen was ich gemeint habe.Thomas I hat geschrieben:
Ein Rechtsanwalt auch nicht, den Anwalt des Staates nennt man Staatsanwalt...
Eben nicht. Die Bezeichnung Pastor kann man nicht so einfach erhalten, sondern war nur möglich über die KdöR.
Berufsbezeichnungen kann man also ganz unabhängig davon bei welcher Art Institution der Titelinhaber beschäftigt ist schützen.
Wo steht davon etwas, dass der Seelsorger einer nicht-öffentlich-rechtlichen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft geschützt ist?Das Besuchsrecht nach §§ 53 bis 55 StVollZG ist garnicht an irgendeine Organisationsform der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschft gebunden.
Auch Seelsorgern bzw. vergleichbaren Personen von nicht-öffentlich-rechtlichen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften steht dieses Privileg zu.
Was ist, wenn der Gefangene nicht Mitglied in der Religionsgemeinschaft ist - sondern zum Beispiel freundschaftlich verbunden? Eine Freikirche setzt keine zwingende Mitgliedschaft voraus. Der Gefangene hat also keinerlei Recht, auf welches er sich berufen will und kann.
Von mir aus kann die KdöR abgeschafft werden, da mir die finanziellen Erleichterungen egal sind und manchmal hinderlich sein können.
Nur gibt die KdöR einen Schutz, der eben bei den nicht-öffentlichen nicht gegeben ist.
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- Mind-X
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Nochmal
§ 132a gibt - im religiösen Bereich - nur den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften Schutz.
§ 132a gibt - im religiösen Bereich - nur den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften Schutz.
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- Thomas I
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Die Bezeichnungen Arzt, Anwalt etc. pp. kann amn auch nicht einfach so erhalten...Mind-X hat geschrieben:Eben nicht. Die Bezeichnung Pastor kann man nicht so einfach erhalten, sondern war nur möglich über die KdöR.
Wo steht etwas davon, dass dieses Privileg nur für Seelsorger einer KdöR gilt?Wo steht davon etwas, dass der Seelsorger einer nicht-öffentlich-rechtlichen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft geschützt ist?
Und wie funktioniert dass dann bei Weltanschauungsgemeinschaften die den Religionsgemeinschaften gleichgestellt sind? Kennst du eine Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechtes? Ich nicht.
Streng nach § 53 StVollZG hat der Gefangene nur Anspruch auf einen Seelsorger seiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft - der Wortlaut setzt also die Mitgliedschaft in einer entsprechenden Gemeinschaft vorraus. Dabei ist aber unbeachtlich ob es sich in dem Falle um eine KdÖR oder einen Verein handelt und eine Mitgliedschaft kann sich auch anders (z.B. durch Taufe oder einem einfachen Bekennen zu einem Glauben) manifestieren als eine Kirchen- oder Vereinsmitgliedschaft im rechtlichen Sinne.Was ist, wenn der Gefangene nicht Mitglied in der Religionsgemeinschaft ist - sondern zum Beispiel freundschaftlich verbunden? Eine Freikirche setzt keine zwingende Mitgliedschaft voraus. Der Gefangene hat also keinerlei Recht, auf welches er sich berufen will und kann.
Insofern kann dadurch eben ein Gefangener in der Praxis nach einem Seelsorger seiner Wahl verlangen.
Streng nach Gesetz nicht. Aber der Staat gewährt den KdöR Freiräume und Privilegien die gesetzlich nicht vorgesehen sind und die nicht öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften diskriminieren.Nur gibt die KdöR einen Schutz, der eben bei den nicht-öffentlichen nicht gegeben ist.
- Thomas I
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Ja und? Das ist so ziemlich das geringste Problem.Mind-X hat geschrieben:Nochmal
§ 132a gibt - im religiösen Bereich - nur den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften Schutz.
Die Sinnhaftigkeit des ganzen Monstrums öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinscahftens und die daraus resultierende Unterhöhlung des Gleichbehandlungsprinzipes und der Trennung von Staat und Kirchen mit der aktuellen Formulierung von § 132a StGB zu begründen ist schon ziemlich belustigend...
Es dürfte auch hochgradig verfassungswidrig sein z.B. einer christlichen Glaubensgemeinschaft die nicht öffentlich-rechtlich ist zu verbieten ihre Priester als "Pastor", "Pfarrer" oder "Bischof" zu bezeichnen.
Zuletzt geändert von Thomas I am Montag 19. April 2010, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Thomas IThomas I hat geschrieben:
Ja und? Das ist so ziemlich das geringste Problem.
Die Sinnhaftigkeit des ganzen Monstrums öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinscahftens und die daraus resultierende Unterhöhlung des Gleichbehandlungsprinzipes und der Trennung von Staat und Kirchen mit der aktuellen Formulierung von § 132a StGB zu begründen ist schon ziemlich belustigend...
Es dürfte auch hochgradig verfassungswidrig sein z.B. einer christlichen Glaubensgemeinschaft die nicht öffentlich-rechtlich ist zu verbieten ihre Priester als "Pastor", "Pfarrer" oder "Bischof" zu bezeichnen.
Das bringt nichts. Wir reden an einander vorbei.
Schönen Abend noch. :hat:
"und du wirst wahnsinnig werden von dem, was deine Augen sehen müssen." (5. Mose 28,34)
BLINDER SIEH! TAUBER HÖR! NAZI BEDENKE!
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Herr Jura, hörnsemal (Bist du wenigstens mindestens Privatdozent?Thomas I hat geschrieben:
Ja und? Das ist so ziemlich das geringste Problem.
Die Sinnhaftigkeit des ganzen Monstrums öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinscahftens und die daraus resultierende Unterhöhlung des Gleichbehandlungsprinzipes und der Trennung von Staat und Kirchen mit der aktuellen Formulierung von § 132a StGB zu begründen ist schon ziemlich belustigend...
Es dürfte auch hochgradig verfassungswidrig sein z.B. einer christlichen Glaubensgemeinschaft die nicht öffentlich-rechtlich ist zu verbieten ihre Priester als "Pastor", "Pfarrer" oder "Bischof" zu bezeichnen.

WAS wäre wohl passiert in der Geschichte ohne diesen Schutz?
Zuletzt geändert von Gretel am Montag 19. April 2010, 19:35, insgesamt 1-mal geändert.
Muck watt jü wüllt - de Lüüd snackt doch.
- Dampflok94
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Davon halte ich wenig. Das würde zu einer zu starken Vermengung von Staat und Kirche führen. Die jetzige Situation halte ich schon für durchaus angemessen. Von einer totalen Trennung halte ich nämlich genauso wenig.Genshi hat geschrieben:wie würdet ihr es finden wenn man das wie in Belgien auch hier in deutschland machen würde
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenste ... 29#Belgien
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
strikte Trennung von Staat und Kirche bitte
Staat hat die Kirchensteuer nicht einzutreiben
Staat bitte Kriche egal welche nicht unterstuetzen
Staat hat die Kirchensteuer nicht einzutreiben
Staat bitte Kriche egal welche nicht unterstuetzen
Zuletzt geändert von pikant am Montag 26. April 2010, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
- ToughDaddy
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Eine Forderung, welche sich leider nie durchsetzen wird, solange es Parteien gibt, welche sich auch noch auf den Glauben berufen, wo der Glaube sogar zu den Eiden gehört, egal ob BT, BW oder andere Ämter.pikant hat geschrieben:strikte Trennung von Staat und Kirche bitte
Staat hat die Kirchensteuer nicht einzutreiben
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Deutschland hat nun mal keine laizistische Tradition. Es ist aber ein säkularer Staat, was auch völlig ausreicht.ToughDaddy hat geschrieben:
Eine Forderung, welche sich leider nie durchsetzen wird, solange es Parteien gibt, welche sich auch noch auf den Glauben berufen, wo der Glaube sogar zu den Eiden gehört, egal ob BT, BW oder andere Ämter.
Wer es mal wieder auf einen Kulturkampf anlegt, der soll es sagen. Der sollte aber auch wissen, daß sich letztlich selbst ein Bismarck daran verhoben hat.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Kultur ändert sich.Dampflok94 hat geschrieben: Deutschland hat nun mal keine laizistische Tradition. Es ist aber ein säkularer Staat, was auch völlig ausreicht.
Wer es mal wieder auf einen Kulturkampf anlegt, der soll es sagen. Der sollte aber auch wissen, daß sich letztlich selbst ein Bismarck daran verhoben hat.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Kirchensteuer sollte man abschaffen .
Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Kirchernsteuer wie in Holland das wer doch OK
Zuletzt geändert von borus am Dienstag 27. April 2010, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
Sollte ich jemanden persönlich verletzt haben,das war nicht meine absicht und bitte ich hiermit offiziell um Entschuldigung. wahrheit ist wahrheit nur muss es einen geben der sie sagt und kein feigling sein
- Thomas I
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Kläre uns auf. Das es schlimme Folgen haben kann wenn jemand an einen falschen Arzt, Ingeniueur oder Anwalt gerät sehe ich durchaus - eine Predigt vom falschen Pastor hingegen ist wohl eher nicht so wild...Gretel hat geschrieben: ...
WAS wäre wohl passiert in der Geschichte ohne diesen Schutz?
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Du kannst austreten, wenn Du sie nicht mehr zahlen willst.Fritz hat geschrieben:Kirchensteuer sollte man abschaffen .
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Und wie ist es dort?borus hat geschrieben:Kirchernsteuer wie in Holland das wer doch OK
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Dann zahlt er über seine sonstigen Steuern immernoch mehr als genug an die Kirchen.Dampflok94 hat geschrieben: Du kannst austreten, wenn Du sie nicht mehr zahlen willst.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Damit zahlt man für alles mögliche. Und die Kirchen sind dabei lange nicht das Unsympathischte.Thomas I hat geschrieben:
Dann zahlt er über seine sonstigen Steuern immernoch mehr als genug an die Kirchen.
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
In der Größenordnung in der die Kirchen Gelder erhalten fällt mir kaum noch was vergleichbar Unsympathisches ein...Dampflok94 hat geschrieben: Damit zahlt man für alles mögliche. Und die Kirchen sind dabei lange nicht das Unsympathischte.
Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Würden die Kirchen (-gebäude) dem Unterhalt der Kommunen unterstellt, müssten Personen dafür zahlen, die nicht Mitglied einer Kirche sind oder sogar explizit aus der Kirche ausgetreten.
Zahlen sollte nur, wer diese Gebäude erhalten oder unterstützen möchte, niemand sonst.
Zahlen sollte nur, wer diese Gebäude erhalten oder unterstützen möchte, niemand sonst.
Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Kirche und Staat sollte getrennt werden, eben Laizismus in Deutschland einführen.
Der Staat soll die Kirchensteuer nicht mehr erheben.
Kirche finanziert sich nur durch Spenden.
Doch die Kirchengebäude sind, so denke ich, aus heutiger Sicht für mindestens 50% der Leute nicht nur Kirchenhäuser sondern auch ein Stück Kultur. Sie stehen schon seit mehr als 100 Jahren und meistens auch in Zentrum der Gemeinde. Sie gehören zur vererbten Tradition und Kultur jedes urdeutschen, gegen das sich niemand stellen kann. So sollten dann die Gebäude, sprich die Kirche im Dorf, in den Besitz der Gemeinde übergehen. Und damit wird keinesfalls der Staat mit der Kirche verbunden, denn die Gemeinde hält ja den Gottesdienst nicht ab.
Der Staat soll die Kirchensteuer nicht mehr erheben.
Kirche finanziert sich nur durch Spenden.
Doch die Kirchengebäude sind, so denke ich, aus heutiger Sicht für mindestens 50% der Leute nicht nur Kirchenhäuser sondern auch ein Stück Kultur. Sie stehen schon seit mehr als 100 Jahren und meistens auch in Zentrum der Gemeinde. Sie gehören zur vererbten Tradition und Kultur jedes urdeutschen, gegen das sich niemand stellen kann. So sollten dann die Gebäude, sprich die Kirche im Dorf, in den Besitz der Gemeinde übergehen. Und damit wird keinesfalls der Staat mit der Kirche verbunden, denn die Gemeinde hält ja den Gottesdienst nicht ab.
Ich arbeite kostenlos für Wikipedia und OpenStreetMap, als ausgleich wäre ein Bedingungsloses Grundeinkommen Wünschenswert.
Mein Zitat: "Es gibt keine Arbeitslosigkeit, sondern nur zu wenig Arbeitgeber die für <Arbeit> bezahlen wollen."
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Re: Kirchen-Gebäude an die Gemeinden und Kirchensteuer abschaffn
Zumindest die Kirchturmuhren sind in sehr vielen Fällen (bereits, das heißt schon lange) Eigentum der jeweiligen (säkularen) Gemeinden.Genshi hat geschrieben: So sollten dann die Gebäude, sprich die Kirche im Dorf, in den Besitz der Gemeinde übergehen.
Das Leben auf der Erde mag teuer sein, aber eine jährliche Rundreise um die Sonne ist gratis mit dabei.
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=27&t=353
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