Papaloooo hat geschrieben:(12 Dec 2021, 08:21)
Wie Tom B. schon festgestellt hat,
sind (bzw. wären) das zwei Paar Schuhe:
Für die Rente gibt es Voraussetzungen,
sind diese nicht erfüllt, gibt es sie nicht.
Schau Mal, da ich 7 Jahre auf Reisen war,
wird mir diese Zeit in der Rentenhöhe fehlen.
Dafür zahle ich jährlich Tausende in Rürup ein.
Die Rente ist also bedingt in Auszahlzeitpunkt und -höhe.
Ein BGE wäre per Definition unbedingt.
"Keinen Bock auf Arbeit" müsste dann ausreichen.
Da dieses imaginäre System aber nur die Arbeitsscheuen befürworten, kann sich das nicht durchsetzen.
Mal so gesehen: selbst mit einer Lottomillion würde ich das Arbeiten nicht aufgeben. Um Drückeberger zu finanzieren sehr wohl.
Man kann so argumentieren - aber dieser Argumentationslinie liegen einige Annahmen zu Grunde, die die Realität verkürzt oder zumindest nicht ganzheitlich abbilden.
Zu einer "echten" Rente kommt es dann und genau dann, wenn die Rentenansprüche das Existenzminimum im Alter überschreiten - ist das nicht der Fall, tritt stattdessen u.U. die Grundsicherung im Alter ein, die die Rentenansprüche ggf. aufstockt. Darüber hinaus gibt es noch ein weiteres Instrument der Alterssicherung, die Grundrente.
Berücksichtigt man dies, dann wird deutlich, dass ein wesentlicher Teil der üblichen Rentenansprüche genau dafür Verwendung finden, das Existenzminimum im Alter abzudecken. Dieses Existenzminimum ist aber zumindest im Alter gesellschaftlich garantiert. Wer dieses Existenzminimum nicht aus eigener Kraft, eigenem Einkommen, eigenen Renten oder eigenem Vermögen bestreiten kann, der bekommt es im Alter einfach so.
Betrachtet man nun die typische Höhe des Existenzminimum und vergleicht man dieses mit der Durchschnittsrente im Alter, dann kann man schon mal einen kleinen Schrecken bekommen! Wesentliche Teile der typischen Durchschnittsrente werden für nichts anderes verwendet, als das Existenzminimum im Alter zu sichern.....
Das ernüchtert! Die Durchschnittsrente liegt ungefähr bei 1.200€ - gemittelt über Männer und Frauen, Ost und West. Abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bleibt am Ende Netto nur wenig über dem, was man als Anspruch aus der Grundsicherung erhält. Das frustriert.
WESENTLICHE Teile der gesetzlichen Rente haben heute schon den alleinigen Zweck, die Existenzsicherung im Alter aus diesen Ansprüchen zu generieren. Von einer echten Rente erwarten die Menschen aber, dass sie von dieser über das garantierte Existenzminimum hinaus einen Konsumvorteil haben. Das ist häufig genug nicht der Fall.
TRANSPARENT wäre es, wenn man differenziert die Vorsorge für die Existenzsicherung ausweisen würde, und diese getrennt von den ECHTEN Rentenansprüchen ausweisen würde.
RICHTIG wäre es, wenn man die Existenzsicherung konsequent über das Steuerrecht organisieren würde, und zwar für alle Bürger, von der Wiege bis zur Bahre.
Im Sozialrecht würde es dann reichen, die ECHTEN Rentenansprüche zu organisieren, also die, die man über die Existenzsicherung hinaus durch Einzahlungen in die Rentenkasse erwirbt.
Da dies nicht getrennt organisiert ist, kommt es zu dem Irrtum, dass man mit den eigenen Rentenansprüchen wirklich was für sich selbst organisieren würde.....das ist aber dann und nur dann der Fall, wenn man eine Rente oberhalb des Existenzmiminimum bezieht, und ist dann nur in der Höhe relevant, die die Nettozahlungen betrifft, abzüglich dessen was im Rahmen der Existenzsicherung staatlich eh garantiert ist. Und DAS ist heute erschreckend wenig - und schlimmer noch, es ist nicht ausreichend transparent.
Wäre es transparent - die Menschen in Rente wären schon längst klar und eindeutig unterwegs und würden ein BGE befürworten!
Im Übrigen ist die Annahme falsch, dass ein BGE bedingungslos wäre.....
Richtig ist, dass der Begriff des BGEs die Bedingungslosigkeit beinhaltet, mit dieser aber meint, dass WESENTLICHE Bedingungen, die bei Hartz IV noch erfüllt sein müssen, bei einem typischen BGE nicht mehr vorausgesetzt werden.
Kein einziges mir bekanntes BGE-Modell geht von einer echten Bedingungslosigkeit in jeder Hinsicht aus - regelmäßig werden Bedingungen zur Staatsangehörigkeit u.ä. als trivial vorausgesetzt.
Aus diesem Grund bin ich kein Fan des BGE-Begriffs - ich setze mich mehr dafür ein, dass das Thema der Existenzgrundsicherung neu organisiert wird.