Das ist ja eher Amtshilfe für die Österreicher. Schließlich waren diese ja bereits nach Dublin verpflichtet zu ermitteln welcher Staat für den Asylantrag zuständig ist. Nur weil sich da einige Flüchtlinge über die Grenze nach Deutschland verirren ist das kein Grund diese in Geiselhaft zu nehmen und den österreichischen Behörden zu entziehen...Schnitter hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Februar 2025, 23:07 Nein, natürlich nicht:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... chtswidrig
Abseits davon sind mir noch zwei Dinge nicht klar:
1. Deutschland hat keine Außengrenze. Jeder, der erst hier einen Asylantrag stellt hat sich vorsätzlich nicht beim Überschreiten der EU-Grenze gemeldet. Warum genau ist das keine Straftat in Deutschland?
2. Dublin erfordert unnötig hohe Kosten (siehe 1). Warum werden die Verfahrenskosten nicht in voller Höhe den Antragsstellern in Rechnung gestellt und eventuelle Leistungen entsprechend gekürzt?