Axites hat geschrieben: ↑Gestern, 17:56
Nein, nicht darum, ob es ernstzunehmen ist (das ist es), sondern ob es prägend für die Gesamtpartei ist. Verfassungsschutz sagt (derzeit noch) "nein".
Das stimmt, steht aber nicht in Widerspruch zu meiner Aussage.
Ja, für ein Parteiverbot ist entscheidend, dass die verfassungsfeindlichen Ziele und das entsprechende planvolle Vorgehen der Partei „in Gänze“, also von der Partei als Organisation, verfolgt werden. Einzelne extremistische oder verfassungsfeindliche Aktionen von Parteimitgliedern reichen für ein Verbot nicht aus.
Es muss vielmehr nachgewiesen werden, dass die Partei als solche – etwa durch ihre Führung, ihr Programm, ihre Beschlüsse oder ihr systematisches Verhalten – kontinuierlich und zielgerichtet auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeitet.
Bewertet wird dies wohl nach folgenden Kriterien:
- Programmatik und offizielle Beschlüsse der Partei
- Verhalten und Äußerungen der Parteiführung und maßgeblicher Organe
- Systematische, planvolle und kontinuierliche Aktivitäten, die auf die Verwirklichung verfassungsfeindlicher Ziele abzielen
- Einbindung und Billigung extremistischer Aktivitäten durch die Partei als Ganzes oder ihre Führung
Tatsächlich erklären sich die Hürden somit von selbst: So doof, das erste Kriterium zu erfüllen, wird die Partei nichts sein. An die "Unverfänglichkeit" des Parteiprogramms klammern sich ja auch die hiesigen AfD-Verteidiger, die sie als "normale" Partei etablieren wollen.
Der zweite Kriterium dürfte unstrittig erfüllt sein, ebenso wie das vierte; bzgl. des dritten Punktes wird es schon wieder schwieriger. Dazu müssten irgendwelche offiziellen Konzepte vorliegen (ähnlich wie das MAGA-"Project 2025"), was man ab Tag 1 der "Machtübernahme" tun würde; so etwas jetzt schon vorzuhalten, wäre ähnlich dumm, wie es ins Parteiprogramm hinein zu schreiben.
Damit sind wir wieder bei dem Punkt, wie ernst das zu bewerten ist, was als "gesprochene Wort" dokumentiert ist, bzw. aus "inoffiziellem" Schriftverkehr wie Chatgruppen etc.
Interessant vielleicht noch:
Anders, als es Dobrindt neulich suggerierte, muss für ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz
nicht nachgewiesen werden, dass die AfD gewaltsam gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) vorgeht. Entscheidend ist, ob die Partei „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.
Na, ich bin jedenfalls felsenfest überzeugt, dass ein Parteiverbot auf Basis des aktuellen Zustands der AfD glatt durchginge. Aber das muss letztlich Karlsruhe entscheiden. Nur: Wenn die Väter des GG ein Parteiverbot vorgesehen haben - wofür dann Bitteschön wenn nicht für die aktuelle Situation?