Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

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Misterfritz
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Misterfritz »

PikBube hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:07 Wenn man dann trotzdem ein dauerhaftes 100%-Homeoffice möchte, dann kann man bei der aktuellen Arbeitsmarktsituation auch zu einen AG wechseln der einem das ermöglicht. Da man ja eh 100% Homeoffice anstrebt kann man auch DE weit suchen.
Und hinzu kommt,
dass die Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen im Prinzip das konzentrierte Arbeiten stört. Das dürfte sich kaum ein AG auf Dauer gefallen lassen.
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Kölner1302 »

PikBube hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:07 ...
Das gewähren eines Dauerhaftes Homeoffice Platzes (Remote oder Telearbeitsplatz) hat Aufwände für den AG zur Folge, da er in diesem Fall Büromöbel, Telefon und PC zur Verfügung stellen muss und den Arbeitsplatz kontrollieren muss (das da eben alles passt). Wenn man z.B. ein kleineres Unternehmen mit Sitz in Köln nimmt und eigentlich alle Mitarbeiter vor Ort in den Büroräumen arbeiten aber plötzlich einer möchte, dass er Dauerhaft jetzt von Berlin aus arbeiten soll, dann sorgt das für große Aufwände ohne dabei Kosten zu senken, wodurch der AG beschwert ist
Nein.
Der AG spart den Arbeitsplatz teilweise ein. In der Regel kommt es zu Desksharing. Der AG braucht dann weniger Büros.
Besondere Kontrollen fallen nicht an.
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Kölner1302 »

Misterfritz hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:21 Und hinzu kommt,
dass die Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen im Prinzip das konzentrierte Arbeiten stört. Das dürfte sich kaum ein AG auf Dauer gefallen lassen.
Art 6 GG gebietet, dass der AG darauf Rücksicht zu nehmen hat.

Hinsichtlich der Eltern stellt sich diese Frage nur in stark verringerter Form, weil sie eben nicht mehr so agil sind.
Manchmal reicht es schon, wenn jmd da ist.
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Misterfritz
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Misterfritz »

Kölner1302 hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:29 Nein.
Der AG spart den Arbeitsplatz teilweise ein. In der Regel kommt es zu Desksharing. Der AG braucht dann weniger Büros.
Besondere Kontrollen fallen nicht an.
1. muss der AG kontrollieren, ob der Home-Office-Arbeitsplatz den Arbeitsplatzrichtlinien entspricht - und er muss den auch einrichten.
2. kann der AG nicht mal eben seine Büros umziehen, weil ein AN jetzt im Home Office arbeitet. D.h. der Platz bleibt bestehen, kostet also evtl. auch unbenutzt Miete.
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Kölner1302 »

PikBube hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:07
Denn es gibt nur einen Teil an Arbeitnehmern bei denen das überhaupt möglich ist.
Davon ist auch nur ein gewisser Teil bereit sich so stark um die Eltern kümmern zu können/wollen.
Davon wohnt auch nur ein gewisser Teil soweit entfernt, dass ein Homeoffice nötig wäre.
Davon gibt es auch nur einen gewissen Teil an Arbeitgebern, welche einem das Homeoffice verweigern.
und für die gibt es diverse Rechte für gewisse Übergangszeiträume zur Pflege zu regeln (die schon beschrieben wurden).

Zumindest bei den meisten Büroarbeitsplätzen und IT Arbeitsplätzen ist dies möglich.
Und das sind mindestens Hunderttausende.
Sehr viele wohnen weit entfernt von ihren Eltern.
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Kölner1302 »

Misterfritz hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:39 1. muss der AG kontrollieren, ob der Home-Office-Arbeitsplatz den Arbeitsplatzrichtlinien entspricht - und er muss den auch einrichten.
2. kann der AG nicht mal eben seine Büros umziehen, weil ein AN jetzt im Home Office arbeitet. D.h. der Platz bleibt bestehen, kostet also evtl. auch unbenutzt Miete.

1. ist zumindest derzeit nicht zwingend
2. Es geht meist nicht um einzelne AN
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Misterfritz
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Misterfritz »

Kölner1302 hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:41 Zumindest bei den meisten Büroarbeitsplätzen und IT Arbeitsplätzen ist dies möglich.
Und das sind mindestens Hunderttausende.
Von 46 Millionen Arbeitnehmern ... jau.
Ernsthaft, wenn mir mein AN sagen würde, er wolle Home Office, weil er die Eltern oder andere Angehörige pflegen muss, dann würde ich ihm sagen müssen, dass er entweder in Teilzeit gehen muss (anders ist das sonst nicht zu machen) oder sich halt einen anderen Job suchen muss.
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von roli »

Misterfritz hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:39 1. muss der AG kontrollieren, ob der Home-Office-Arbeitsplatz den Arbeitsplatzrichtlinien entspricht - und er muss den auch einrichten.
2. kann der AG nicht mal eben seine Büros umziehen, weil ein AN jetzt im Home Office arbeitet. D.h. der Platz bleibt bestehen, kostet also evtl. auch unbenutzt Miete.
na ja hier haben sich schon Veränderungen ergeben.
Mein AG, keine kleine Firma, ist sicherlich kein Einzelfall mehr.
Es gibt keine festen Arbeitsplätze.
Man muss Diese immer spätestens am Vortag reservieren.
Natürlich alles auch wegen der Möglichkeit des HO.
Spart den AG viel Geld.
Kein Strom in der Tiefgarage für das E-Auto. Gibt's bei uns kostenlos.
Mittagessen. Strom, Wasser, Energie.
Diese Kosten trägt der AN, wenn er zu Hause arbeitet.
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken!
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Realist2014 »

Kölner1302 hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 21:52 Ich kann etwas zum Entwicklungsstand eines solchen Rechts teilen:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:s ... 4026b75309
Das Ministerium für Familie und Gleichstellung:

"Für bestimmte Beschäftigtengruppen wird schon nach geltender Rechtslage von den Gerichten in Einzelfällen ein Recht auf Beschäftigung im Homeoffice anerkannt, so für schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte (vgl. § 2 Abs. 3 SGB IX) auf Basis von § 164 Abs. 4 SGB IX6 oder für Beschäftigte, die ohne Homeoffice ihre beruflichen und familialen Verpflichtungen nicht vereinbaren können."
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:s ... 9cf0274acf
S. 5 Ziff. 1.2 Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs

M.H.a.
2 Sa 677/13, juris, Rn. 79 ff. 7 Vgl. grundlegend ArbG Hannover, 24.05.2007 - 10 Ca 384/06 - ArbuR 2007, 280; vgl. auch Nebe, K. (2009): Festlegung der individuellen Arbeitszeit und kollidierende Kinderbetreuungspflichten, Anmerkung zu LAG Rostock, Urteil vom 26.11.2008 - 2 Sa 217/08 in jurisPR-ArbR 36/2009 Anm. 1; Kohte, W. (2010): Return to work - europäische Impulse und deutsche Handlungsmöglichkeiten, in: Hohmann-Dennhardt, C./Körner, M., Festschrift für Pfarr, Baden-Baden, S. 489-503

"Teilweise muss zur Begründung dieses Anspruchs auf deutsches Verfassungsrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) oder auf Vorgaben des EU-Rechts zurückgegriffen werden8, denn eine ausdrückliche Regelung fehlt. Dies ist für Rechtssuchende nicht transparent."

Das war ein Gutachten von 2020

Gesetz wurde nicht umgesetzt. ( Mobiles-Arbeiten Gesetz)

Hier die aktuelle Rechtslage:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsre ... ffice.html

"Aktuelle rechtliche Situation und Verabredung im Koalitionsvertrag auf mobile Arbeit

In Deutschland können Arbeitnehmer jederzeit mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantreten; eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es noch nicht.
Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien auf mobile Arbeit für den Arbeitnehmer, beruht dies in der Regel auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers.
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf den Wunsch des Arbeitnehmers, mobil zu arbeiten, zu reagieren. Will der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nach mobiler Arbeit ablehnen, ist dies formlos möglich.
Der Arbeitgeber muss die Ablehnung nicht begründen und ist auch nicht an Fristen gebunden."
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Realist2014 »

Misterfritz hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:39 1. muss der AG kontrollieren, ob der Home-Office-Arbeitsplatz den Arbeitsplatzrichtlinien entspricht - und er muss den auch einrichten.
2
Nein

Das gilt nur für Telearbeit
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Realist2014 »

Kölner1302 hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:46 1. ist zumindest derzeit nicht zwingend
Doch, bei Telearbeitsplätzen.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Misterfritz
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Misterfritz »

Die Probleme werden kommen, wenn die Berufsgenossenschaften entscheiden müssen,
ob die AG die Home Office Arbeitsplätze soweit kontrolliert haben, dass sich dort keine Arbeitsunfälle ereignen können.
Und die Fälle werden kommen.
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Realist2014 »

Misterfritz hat geschrieben: Mittwoch 15. November 2023, 11:04 Die Probleme werden kommen, wenn die Berufsgenossenschaften entscheiden müssen,
ob die AG die Home Office Arbeitsplätze soweit kontrolliert haben, dass sich dort keine Arbeitsunfälle ereignen können.
Und die Fälle werden kommen.
Bei Home Office muss gar nichts kontrolliert werden- das ist mobiles Arbeiten

Kontrollnotwendigkeit gilt ausschließlich für Telearbeit
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Skull
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Skull »

Guten Tag,

bevor dieser Thread in seiner Gesamtheit wieder kaputt gepostet wird,
empfehle ich einen eigenen Thread zum Thema
—> home-office oder Telearbeit zu eröffnen.

Danke.
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Kölner1302 »

Misterfritz hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:53 Von 46 Millionen Arbeitnehmern ...
sind 18 Millionen Bildschirmarbeitsplätze und damit grds. geeignet für HomeOffice.
https://www.buerocenter-butzbach.de/

Wie viele davon weit so weit weg vom Elternhaus arbeiten, dass sie nicht am Feierabend mal eben vorbeifahren können, dazu finde ich keine Untersuchungen.
IDeshalb hier meine subjektiver Eindruck:
Von meinen 6 Kollegen in meiner Abteilung kommen nur 2 aus Köln. Der Rest kommt aus der weiteren Umgebung (Elternhaus über 100 km entfernt) und aus dem nahen Ausland
Wenn das typisch ist, dann gibt es ca. 10 Millionen Arbeitnehmer an Bildschirmarbeitsplätzen, die irgendwann ein Problem mit der Betreuung ihrer Eltern bekommen, das durch mobiles Arbeiten gelöst werden könnte.

Aber es sollte nicht nur HomeOffice als Lösung geben, sondern auch Beurlaubung zur Betreuung der Eltern
Und Geld um die Wohnung am Arbeitsplatz in Zeiten der Beurlaubung halten zu könen...
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Misterfritz
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Misterfritz »

Kölner1302 hat geschrieben: Mittwoch 15. November 2023, 22:21 Aber es sollte nicht nur HomeOffice als Lösung geben, sondern auch Beurlaubung zur Betreuung der Eltern
Und Geld um die Wohnung am Arbeitsplatz in Zeiten der Beurlaubung halten zu könen...
Sonst noch was?
Was hat der AG mit den privaten Problemen des ANs zu tun? Und was kann der AG dafür, dass die Eltern so weit weg wohnen?
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PikBube
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von PikBube »

Kölner1302 hat geschrieben: Mittwoch 15. November 2023, 22:21 [...] sondern auch Beurlaubung zur Betreuung der Eltern
Und Geld um die Wohnung am Arbeitsplatz in Zeiten der Beurlaubung halten zu könen...
Für das erste gibt es Pflege(teil)zeit. Und Geld gibt es auch in Form von Pflegetagegeld und Pflegeunterstützungsgeld. Sollte einem das zu wenig sein, so muss man sich privat zusätzlich mit absichern, was ja bei einem gut bezahlten Job am anderem Ende Deutschlands kein Problem sein sollte. Oder die Eltern müssen halt rechtzeitig den Wohnort Richtung Kinder wechseln.
Und wenn man es selber nicht schafft, dann gibt es Pflegeheime, betreutes Wohnen etc.

Die allermeisten AGs die ich kenne ermöglichen einem Homeoffice (wo es möglich ist), sodass der Zwang hierfür auch übers Ziel hinaus schießt.
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denkmal
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von denkmal »

Kölner1302 hat geschrieben: Dienstag 14. November 2023, 22:31 Art 6 GG gebietet, dass der AG darauf Rücksicht zu nehmen hat.
...
Ich kann das so nicht aus dem Artikel 6 herauslesen (unmittelbar). Wie meinst du das? Könnte das unter Punkt 1 fallen? Dann wäre die Politik angesprochen zur Schaffung von passenden Rahmenbedingungen, so dies noch nicht geschehen ist (unabhängig von freiwilligen Leistungen eines AG)?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Zuletzt geändert von denkmal am Donnerstag 16. November 2023, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(1949 - 2023), Diplom-Bibliothekar und Autor
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denkmal
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von denkmal »

sorry doppelt...
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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(1949 - 2023), Diplom-Bibliothekar und Autor
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Realist2014 »

Kölner1302 hat geschrieben: Mittwoch 15. November 2023, 22:21

Aber es sollte nicht nur HomeOffice als Lösung geben, sondern auch Beurlaubung zur Betreuung der Eltern
Gibt es ja

42 Tage Urlaub zur Verhinderungspflege
Und Geld um die Wohnung am Arbeitsplatz in Zeiten der Beurlaubung halten zu könen...
Gibt es ja

von der Pflegekasse und den privaten Pflegeversicherungen
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Kölner1302 »

Misterfritz hat geschrieben: Mittwoch 15. November 2023, 22:28 Sonst noch was?
Was hat der AG mit den privaten Problemen des ANs zu tun? Und was kann der AG dafür, dass die Eltern so weit weg wohnen?
Kurze Info über Pflegezeit und Lohnfortzahlung / Lohnersatzleistungen
Auszeit bis zu 24 Monaten, davon die ersten 10 Tage bezahlt
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Kölner1302 »

Realist2014 hat geschrieben: Donnerstag 16. November 2023, 10:24 Gibt es ja

42 Tage Urlaub zur Verhinderungspflege


Gibt es ja

von der Pflegekasse und den privaten Pflegeversicherungen
42 Tage Urlaub VON DER PFLEGE, nicht Zur Pflege
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... 0verwenden.
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Realist2014 »

Kölner1302 hat geschrieben: Donnerstag 16. November 2023, 23:26 Kurze Info über Pflegezeit und Lohnfortzahlung / Lohnersatzleistungen
Auszeit bis zu 24 Monaten, davon die ersten 10 Tage bezahlt
In diesem Video wird doch klar erklärt, dass der AG hier nichts bezahlen muss.
Sondern die Pflegekasse und die private Pflegeversicherung des zu pflegenden.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Kölner1302 »

Realist2014 hat geschrieben: Freitag 17. November 2023, 08:01 In diesem Video wird doch klar erklärt, dass der AG hier nichts bezahlen muss.
Sondern die Pflegekasse und die private Pflegeversicherung des zu pflegenden.
Ja sich das ist ja bei diesem Thema auch das wichtigste: dass der AG nix bezahlen oder leisten muss. Alles andere ist wurscht.
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Realist2014 »

Kölner1302 hat geschrieben: Dienstag 21. November 2023, 00:40 Ja sich das ist ja bei diesem Thema auch das wichtigste: dass der AG nix bezahlen oder leisten muss. Alles andere ist wurscht.
warum sollte der AG da etwas bezahlen, wenn dafür die Pflegeversicherungen ( gesetzlich & privat) geschaffen wurden?

Der AG kann zustimmen, mobiles Arbeiten zu ermöglichen.

Das war es dann aber auch

Damit wäre dann auch die Vereinbarkeit gemäß dem Thema hier gewährleistet
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von PikBube »

Kölner1302 hat geschrieben: Dienstag 21. November 2023, 00:40 [---] dass der AG nix bezahlen oder leisten muss. [...]
Wieso der AG zahlt doch den Arbeitgeberbeitrag für die Pflegeversicherung und den Lohn, von welchem die Beiträge auch abgehen. Weiterhin muss er auch dafür sorgen, dass der AN wieder in seine alte Stelle zurückkann und muss es schaffen die Zwischenzeit zu überbrücken. Und dann zeigt doch das Video ganz deutlich, was es für Möglichkeiten gibt um eine Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und Pflege zu ermöglichen. Da verstehe ich das Problem nicht.
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von frems »

Die Grünen haben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Recht auf Homeoffice gefordert, vor allem um Frauen zu unterstützen. "Das Homeoffice ist gerade für Frauen wichtig, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen", sagte Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) dem Tagesspiegel. Es ginge um Zeitsouveränität und darum, wann man arbeite, wie lange und wo.

Hintergrund ist eine Debatte über die Rückkehr vom Homeoffice ins Büro bei Unternehmen wie SAP oder der Deutschen Bank. Im Koalitionsvertrag ist bereits festgelegt, dass Arbeitnehmer künftig ein Recht auf Homeoffice erhalten sollen. Dieses ist jedoch abhängig vom jeweiligen Beruf. Noch ist dieses Ziel nicht umgesetzt worden.
https://www.zeit.de/arbeit/2024-08/home ... uene-recht

Wer bremst da eigentlich schon wieder? Die FDP? Oder zur Abwechslung mal die SPD?
Labskaus!

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Kritikaster
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Re: Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und pflegebedürftigen einsamen oder depressiven Eltern

Beitrag von Kritikaster »

frems hat geschrieben: Donnerstag 1. August 2024, 10:53https://www.zeit.de/arbeit/2024-08/home ... uene-recht

Wer bremst da eigentlich schon wieder? Die FDP? Oder zur Abwechslung mal die SPD?
In jedem Fall jemand mit Restverstand. :thumbup:
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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