Und hinzu kommt,
dass die Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen im Prinzip das konzentrierte Arbeiten stört. Das dürfte sich kaum ein AG auf Dauer gefallen lassen.
Moderator: Moderatoren Forum 1
Und hinzu kommt,
Nein.PikBube hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 22:07 ...
Das gewähren eines Dauerhaftes Homeoffice Platzes (Remote oder Telearbeitsplatz) hat Aufwände für den AG zur Folge, da er in diesem Fall Büromöbel, Telefon und PC zur Verfügung stellen muss und den Arbeitsplatz kontrollieren muss (das da eben alles passt). Wenn man z.B. ein kleineres Unternehmen mit Sitz in Köln nimmt und eigentlich alle Mitarbeiter vor Ort in den Büroräumen arbeiten aber plötzlich einer möchte, dass er Dauerhaft jetzt von Berlin aus arbeiten soll, dann sorgt das für große Aufwände ohne dabei Kosten zu senken, wodurch der AG beschwert ist
Art 6 GG gebietet, dass der AG darauf Rücksicht zu nehmen hat.Misterfritz hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 22:21 Und hinzu kommt,
dass die Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen im Prinzip das konzentrierte Arbeiten stört. Das dürfte sich kaum ein AG auf Dauer gefallen lassen.
1. muss der AG kontrollieren, ob der Home-Office-Arbeitsplatz den Arbeitsplatzrichtlinien entspricht - und er muss den auch einrichten.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 22:29 Nein.
Der AG spart den Arbeitsplatz teilweise ein. In der Regel kommt es zu Desksharing. Der AG braucht dann weniger Büros.
Besondere Kontrollen fallen nicht an.
Zumindest bei den meisten Büroarbeitsplätzen und IT Arbeitsplätzen ist dies möglich.PikBube hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 22:07
Denn es gibt nur einen Teil an Arbeitnehmern bei denen das überhaupt möglich ist.
Davon ist auch nur ein gewisser Teil bereit sich so stark um die Eltern kümmern zu können/wollen.
Davon wohnt auch nur ein gewisser Teil soweit entfernt, dass ein Homeoffice nötig wäre.
Davon gibt es auch nur einen gewissen Teil an Arbeitgebern, welche einem das Homeoffice verweigern.
und für die gibt es diverse Rechte für gewisse Übergangszeiträume zur Pflege zu regeln (die schon beschrieben wurden).
Misterfritz hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 22:39 1. muss der AG kontrollieren, ob der Home-Office-Arbeitsplatz den Arbeitsplatzrichtlinien entspricht - und er muss den auch einrichten.
2. kann der AG nicht mal eben seine Büros umziehen, weil ein AN jetzt im Home Office arbeitet. D.h. der Platz bleibt bestehen, kostet also evtl. auch unbenutzt Miete.
Von 46 Millionen Arbeitnehmern ... jau.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 22:41 Zumindest bei den meisten Büroarbeitsplätzen und IT Arbeitsplätzen ist dies möglich.
Und das sind mindestens Hunderttausende.
na ja hier haben sich schon Veränderungen ergeben.Misterfritz hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 22:39 1. muss der AG kontrollieren, ob der Home-Office-Arbeitsplatz den Arbeitsplatzrichtlinien entspricht - und er muss den auch einrichten.
2. kann der AG nicht mal eben seine Büros umziehen, weil ein AN jetzt im Home Office arbeitet. D.h. der Platz bleibt bestehen, kostet also evtl. auch unbenutzt Miete.
Kölner1302 hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 21:52 Ich kann etwas zum Entwicklungsstand eines solchen Rechts teilen:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:s ... 4026b75309
Das Ministerium für Familie und Gleichstellung:
"Für bestimmte Beschäftigtengruppen wird schon nach geltender Rechtslage von den Gerichten in Einzelfällen ein Recht auf Beschäftigung im Homeoffice anerkannt, so für schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte (vgl. § 2 Abs. 3 SGB IX) auf Basis von § 164 Abs. 4 SGB IX6 oder für Beschäftigte, die ohne Homeoffice ihre beruflichen und familialen Verpflichtungen nicht vereinbaren können."
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:s ... 9cf0274acf
S. 5 Ziff. 1.2 Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs
M.H.a.
2 Sa 677/13, juris, Rn. 79 ff. 7 Vgl. grundlegend ArbG Hannover, 24.05.2007 - 10 Ca 384/06 - ArbuR 2007, 280; vgl. auch Nebe, K. (2009): Festlegung der individuellen Arbeitszeit und kollidierende Kinderbetreuungspflichten, Anmerkung zu LAG Rostock, Urteil vom 26.11.2008 - 2 Sa 217/08 in jurisPR-ArbR 36/2009 Anm. 1; Kohte, W. (2010): Return to work - europäische Impulse und deutsche Handlungsmöglichkeiten, in: Hohmann-Dennhardt, C./Körner, M., Festschrift für Pfarr, Baden-Baden, S. 489-503
"Teilweise muss zur Begründung dieses Anspruchs auf deutsches Verfassungsrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) oder auf Vorgaben des EU-Rechts zurückgegriffen werden8, denn eine ausdrückliche Regelung fehlt. Dies ist für Rechtssuchende nicht transparent."
NeinMisterfritz hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 22:39 1. muss der AG kontrollieren, ob der Home-Office-Arbeitsplatz den Arbeitsplatzrichtlinien entspricht - und er muss den auch einrichten.
2
Doch, bei Telearbeitsplätzen.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 22:46 1. ist zumindest derzeit nicht zwingend
Bei Home Office muss gar nichts kontrolliert werden- das ist mobiles ArbeitenMisterfritz hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. November 2023, 11:04 Die Probleme werden kommen, wenn die Berufsgenossenschaften entscheiden müssen,
ob die AG die Home Office Arbeitsplätze soweit kontrolliert haben, dass sich dort keine Arbeitsunfälle ereignen können.
Und die Fälle werden kommen.
sind 18 Millionen Bildschirmarbeitsplätze und damit grds. geeignet für HomeOffice.
Sonst noch was?Kölner1302 hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. November 2023, 22:21 Aber es sollte nicht nur HomeOffice als Lösung geben, sondern auch Beurlaubung zur Betreuung der Eltern
Und Geld um die Wohnung am Arbeitsplatz in Zeiten der Beurlaubung halten zu könen...
Für das erste gibt es Pflege(teil)zeit. Und Geld gibt es auch in Form von Pflegetagegeld und Pflegeunterstützungsgeld. Sollte einem das zu wenig sein, so muss man sich privat zusätzlich mit absichern, was ja bei einem gut bezahlten Job am anderem Ende Deutschlands kein Problem sein sollte. Oder die Eltern müssen halt rechtzeitig den Wohnort Richtung Kinder wechseln.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. November 2023, 22:21 [...] sondern auch Beurlaubung zur Betreuung der Eltern
Und Geld um die Wohnung am Arbeitsplatz in Zeiten der Beurlaubung halten zu könen...
Ich kann das so nicht aus dem Artikel 6 herauslesen (unmittelbar). Wie meinst du das? Könnte das unter Punkt 1 fallen? Dann wäre die Politik angesprochen zur Schaffung von passenden Rahmenbedingungen, so dies noch nicht geschehen ist (unabhängig von freiwilligen Leistungen eines AG)?Kölner1302 hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 22:31 Art 6 GG gebietet, dass der AG darauf Rücksicht zu nehmen hat.
...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Gibt es jaKölner1302 hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. November 2023, 22:21
Aber es sollte nicht nur HomeOffice als Lösung geben, sondern auch Beurlaubung zur Betreuung der Eltern
Gibt es jaUnd Geld um die Wohnung am Arbeitsplatz in Zeiten der Beurlaubung halten zu könen...
Kurze Info über Pflegezeit und Lohnfortzahlung / LohnersatzleistungenMisterfritz hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. November 2023, 22:28 Sonst noch was?
Was hat der AG mit den privaten Problemen des ANs zu tun? Und was kann der AG dafür, dass die Eltern so weit weg wohnen?
42 Tage Urlaub VON DER PFLEGE, nicht Zur PflegeRealist2014 hat geschrieben: ↑Donnerstag 16. November 2023, 10:24 Gibt es ja
42 Tage Urlaub zur Verhinderungspflege
Gibt es ja
von der Pflegekasse und den privaten Pflegeversicherungen
In diesem Video wird doch klar erklärt, dass der AG hier nichts bezahlen muss.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Donnerstag 16. November 2023, 23:26 Kurze Info über Pflegezeit und Lohnfortzahlung / Lohnersatzleistungen
Auszeit bis zu 24 Monaten, davon die ersten 10 Tage bezahlt
Ja sich das ist ja bei diesem Thema auch das wichtigste: dass der AG nix bezahlen oder leisten muss. Alles andere ist wurscht.Realist2014 hat geschrieben: ↑Freitag 17. November 2023, 08:01 In diesem Video wird doch klar erklärt, dass der AG hier nichts bezahlen muss.
Sondern die Pflegekasse und die private Pflegeversicherung des zu pflegenden.
warum sollte der AG da etwas bezahlen, wenn dafür die Pflegeversicherungen ( gesetzlich & privat) geschaffen wurden?Kölner1302 hat geschrieben: ↑Dienstag 21. November 2023, 00:40 Ja sich das ist ja bei diesem Thema auch das wichtigste: dass der AG nix bezahlen oder leisten muss. Alles andere ist wurscht.
Wieso der AG zahlt doch den Arbeitgeberbeitrag für die Pflegeversicherung und den Lohn, von welchem die Beiträge auch abgehen. Weiterhin muss er auch dafür sorgen, dass der AN wieder in seine alte Stelle zurückkann und muss es schaffen die Zwischenzeit zu überbrücken. Und dann zeigt doch das Video ganz deutlich, was es für Möglichkeiten gibt um eine Vereinbarkeit von Arbeitsplatz und Pflege zu ermöglichen. Da verstehe ich das Problem nicht.Kölner1302 hat geschrieben: ↑Dienstag 21. November 2023, 00:40 [---] dass der AG nix bezahlen oder leisten muss. [...]
https://www.zeit.de/arbeit/2024-08/home ... uene-rechtDie Grünen haben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Recht auf Homeoffice gefordert, vor allem um Frauen zu unterstützen. "Das Homeoffice ist gerade für Frauen wichtig, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen", sagte Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) dem Tagesspiegel. Es ginge um Zeitsouveränität und darum, wann man arbeite, wie lange und wo.
Hintergrund ist eine Debatte über die Rückkehr vom Homeoffice ins Büro bei Unternehmen wie SAP oder der Deutschen Bank. Im Koalitionsvertrag ist bereits festgelegt, dass Arbeitnehmer künftig ein Recht auf Homeoffice erhalten sollen. Dieses ist jedoch abhängig vom jeweiligen Beruf. Noch ist dieses Ziel nicht umgesetzt worden.
In jedem Fall jemand mit Restverstand.frems hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. August 2024, 10:53https://www.zeit.de/arbeit/2024-08/home ... uene-recht
Wer bremst da eigentlich schon wieder? Die FDP? Oder zur Abwechslung mal die SPD?