Nochmal. Die Schulden des Staates bei seinen Bürgern werden in der VGR natürlich als Vermögen der Privathaushalte dargestellt. Nur darum ging es.freigeist » Do 12. Feb 2015, 18:26 hat geschrieben:
Rechtlich betrachtet nein, aber gut.
Entscheidend für die Fragestellung ist, dass die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden unsinnig ist. Erstens weil nicht Vermögen zwangsläufig auf Verschuldung basiert und zweitens weil man Schulden und Verbindlichkeiten unterscheiden bzw Wertveränderungen berücksichtigen muss.
Und richtig, natürlich muss einer Vermögensposition keine Schuld gegenüberstehen. Speziell natürlich bei Sachvermögen nicht zwingend.
und ebenfalls richtig. Natürlich hat man immer die Bewertungsproblematik sowohl bei Finanzanlagen, als auch bei Sachanlagen.