V0$T0K hat geschrieben:Hauen wir mal die Fakten raus:
1. Georgien hat mit einem Angriffskrieg begonnen und ist somit ein Agressor. Das ganze wird noch durch die "ungünstige" Wahl des Angriffstages bekräftigt.
Wen hat Georgien angegriffen? Einen Teil des eigenen Landes? Das sind innere Angelegenheiten Georgiens.
So wie russische Aktionen in Tschetschenien innere Angelegenheiten Russlands sind!
V0$T0K hat geschrieben:
2. Aus 10 von in Süd-Osetien gefallenen oder verletzten Zivilisten sind 9 russische Staatsbürger, womit Russland automatisch gezwungen ist Truppen zu schicken um die eigenen Bürger zu schützen. Russland ist somit Verteidiger.
Kein Land hat das Recht zum Schutz von Bürgern die sich im Ausland aufhalten militärisch im Ausland zu intervenieren.
Fakt ist: Südossetien ist georgisches Staatsgebiet. Truppen in eigenen Statsgebiet zu verlegen stellt keinen Angriff da. Das Ausländer bei inneren Unruhen zu Schaden kommen legitimiert keine Militärintervention von derem Heimatsattt.
Fakt ist also: Streng nach den Regeln des Völkerrecht hat Rußland Georgien angegriffen, Rußland ist demnach der Agressor.