Der NSU-Prozess

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Kopernikus
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Kopernikus »

Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 21:25 hat geschrieben:Die Winkeladvokaten vom BVerfG mal wieder... :rolleyes:
Das darf man sicherlich schon als Vorgeschmack werten, was du schreiben wirst, wenn dir auch das Urteil gegen Zschäpe nicht gefällt. Richtig? :D
http://kartoffeln-im-netz.tumblr.com/
"Das Volk ist immer da, wo das große Maul, die heftigste Phrase ist." Alfred Döblin
http://www.youtube.com/watch?v=xwsOi0ypuSI
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

Kopernikus » Fr 12. Apr 2013, 21:26 hat geschrieben:Das darf man sicherlich schon als Vorgeschmack werten, was du schreiben wirst, wenn dir auch das Urteil gegen Zschäpe nicht gefällt. Richtig? :D
Das kommt ganz auf die Umstände an.

Wenn die üblichen Rechtverdreher irgendwelchen Unsinn fabrizieren, muss das auch klar gesagt werden. :thumbup:
Zuletzt geändert von Armstrong am Freitag 12. April 2013, 21:34, insgesamt 1-mal geändert.
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NiXx
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Kopernikus » Fr 12. Apr 2013, 21:26 hat geschrieben: Das darf man sicherlich schon als Vorgeschmack werten, was du schreiben wirst, wenn dir auch das Urteil gegen Zschäpe nicht gefällt. Richtig? :D
Nun ich denke da wird es doch wenigstens eine Begründung geben ;)
aargkh

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von aargkh »

Ich glaube, NiXx hat recht. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher tatsächlich noch nichts darüber gesagt, ob die Platzvergabe tatsächlich verfassungswidrig war oder nicht. Es hat noch nicht einmal gesagt, welches Ergebnis wahrscheinlicher ist bzw. in welche Richtung das Bundesverfassungsgericht tendiert, was für ein vorläufiges Verfahren schon ungewöhnlich ist.

So sagt das Bundesverfassungsgericht sogar ausdrücklich: "Deshalb kann die Eilentscheidung NUR auf eine Folgenabwägung gestützt werden.". Das Wort "nur" ist eindeutig und kann kaum falsch verstanden werden. Mit anderen Worten: Es wurde ausschließlich nur deshalb vorläufiger Rechtsschutz gewährt, weil das Gericht zu der Ansicht gelangte, dass die Folgen zu schwerwiegend wären, wenn jetzt kein vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden würde und sich später nach der (noch vorzunehmenden) Überprüfung der Rechtslage herausstellen sollte, dass tatsächlich Grundrechte verletzt wurden.

Ob Grundrechte verletzt wurden, ist nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin völlig offen und ungeklärt. Wer etwas anderes behauptet, interpretiert etwas in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinein, was dort nicht steht.
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

aargkh » Fr 12. Apr 2013, 21:36 hat geschrieben:Ich glaube, NiXx hat recht. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher tatsächlich noch nichts darüber gesagt, ob die Platzvergabe tatsächlich verfassungswidrig war oder nicht. Es hat noch nicht einmal gesagt, welches Ergebnis wahrscheinlicher ist bzw. in welche Richtung das Bundesverfassungsgericht tendiert, was für ein vorläufiges Verfahren schon ungewöhnlich ist.

So sagt das Bundesverfassungsgericht sogar ausdrücklich: "Deshalb kann die Eilentscheidung NUR auf eine Folgenabwägung gestützt werden.". Das Wort "nur" ist eindeutig und kann kaum falsch verstanden werden. Mit anderen Worten: Es wurde ausschließlich nur deshalb vorläufiger Rechtsschutz gewährt, weil das Gericht zu der Ansicht gelangte, dass die Folgen zu schwerwiegend wären, wenn jetzt kein vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden würde und sich später nach der (noch vorzunehmenden) Überprüfung der Rechtslage herausstellen sollte, dass tatsächlich Grundrechte verletzt wurden.

Ob Grundrechte verletzt wurden, ist nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin völlig offen und ungeklärt. Wer etwas anderes behauptet, interpretiert etwas in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinein, was dort nicht steht.
Sehr schön fomuliert und geschrieben...
Was wollen Sie sagen? :?:
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

Als nächstes wird wahrscheinlich verhandelt, ob die Kantine im Gerichsgebäube verpflichtet ist, in den Sitzungspausen auch Fleisch von geschächteten Tieren anzubieten.

Damit sich Ali und Murat auch nicht benachteiligt fühlen. :cool:
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 21:41 hat geschrieben:Als nächstes wird wahrscheinlich verhandelt, ob die Kantine im Gerichsgebäube verpflichtet ist, in den Sitzungspausen auch Fleisch von geschächteten Tieren anzubieten.

Damit sich Ali und Murat auch nicht benachteiligt fühlen. :cool:
Selbstverständlich bietet eine ordentliche Kantine immer mehrere verschiedene Essen für jeden möglichen Geschmack an, und sei es für Veganer.
Meinen Sie, Ihr Kommentar wäre witzig oder so?
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Zunder
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Zunder »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 20:20 hat geschrieben:
Da können die sich beschweren wie sie wollen. Das BVerfG hat ein solches Verfahren für zulässig erklärt
Eine einstweilige Anordnung ist kein Beschluß, sondern hat immer nur vorläufigen Charakter. Ein zugestandenes Recht wieder zurückzunehmen, wäre jedenfalls, vorsichtig formuliert, rechtlich arg bedenklich.

Allerdings haben schon verschiedene Journalisten angeboten, ihren Platz türkischen Kollegen zur Verfügung zu stellen, was vom OLG München bislang abgelehnt wurde. Vielleicht kehrt dort jetzt gezwungenermaßen ein bißchen mehr Vernunft ein.

Ein Richter, der einen Prozeß nach ausschließlich formaljuristischen Kriterien führen will, um jeglichen Revisionsgrund auszuschließen, und dabei haarsträubende Fehler zu verantworten hat, sollte dem BVerfG dankbar sein, daß es rechtzeitig die Notbremse gezogen hat.
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

Zunder » Fr 12. Apr 2013, 22:02 hat geschrieben:Allerdings haben schon verschiedene Journalisten angeboten, ihren Platz türkischen Kollegen zur Verfügung zu stellen, was vom OLG München bislang abgelehnt wurde.
Logisch, weil die Plätze nach dem Zeitpunkt der Anmeldung vergeben wurden. Wenn von den ersten 50 einer seinen Platz wieder abgibt, dann rückt die Nr. 51 automatisch nach.
Zunder » Fr 12. Apr 2013, 22:02 hat geschrieben: Ein Richter, der einen Prozeß nach ausschließlich formaljuristischen Kriterien führen will, um jeglichen Revisionsgrund auszuschließen, und dabei haarsträubende Fehler zu verantworten hat, sollte dem BVerfG dankbar sein, daß es rechtzeitig die Notbremse gezogen hat.
Mal sehen, ob das den Anwälten von Frau Zschäpe am Ende einen Revisionsgrund liefern wird.

Vielleicht könnte man sich nun allmählich mal auf den eigentlichen Sachverhalt des Prozesses konzentieren. Und dort geht es nicht um die Befindlichkeiten von Ali und Murat, sondern um die Tragfähigkeit der (bisher noch nicht vorhanden) Beweislage gegen Frau Zschäpe.
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NiXx
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Zunder » Fr 12. Apr 2013, 22:02 hat geschrieben: Eine einstweilige Anordnung ist kein Beschluß, sondern hat immer nur vorläufigen Charakter. Ein zugestandenes Recht wieder zurückzunehmen, wäre jedenfalls, vorsichtig formuliert, rechtlich arg bedenklich.

Allerdings haben schon verschiedene Journalisten angeboten, ihren Platz türkischen Kollegen zur Verfügung zu stellen, was vom OLG München bislang abgelehnt wurde. Vielleicht kehrt dort jetzt gezwungenermaßen ein bißchen mehr Vernunft ein.

Ein Richter, der einen Prozeß nach ausschließlich formaljuristischen Kriterien führen will, um jeglichen Revisionsgrund auszuschließen, und dabei haarsträubende Fehler zu verantworten hat, sollte dem BVerfG dankbar sein, daß es rechtzeitig die Notbremse gezogen hat.
Das ist aber nicht Teil der einstweiligen Anordnung. In der Begründung wird ein solches Verfahren aber für zulässig erklärt um die einstweilige Verfügung umzusetzen.

Ein Platztausch ist juristisch ausgeschloßen.
pittbull

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von pittbull »

In aller Kürze: Das Oberlandesgericht München muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Plätzen an Vertreter_Innen ausländischer Medien vergeben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag. Wir sagen: Na, immerhin - und wünschen Euch ein schönes Wochenende!
Quelle: publikative.org
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 22:12 hat geschrieben:
Logisch, weil die Plätze nach dem Zeitpunkt der Anmeldung vergeben wurden. Wenn von den ersten 50 einer seinen Platz wieder abgibt, dann rückt die Nr. 51 automatisch nach.



Mal sehen, ob das den Anwälten von Frau Zschäpe am Ende einen Revisionsgrund liefern wird.
...
Eher nicht. Das Vergabeverfahren für Pressevertreter tangiert das Verfahren gegen Frau Zschäpe ab sich nicht mal peripher.
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Adlerauge
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Adlerauge »

Das Bundesverfassungsgericht hat die heftig umstrittene Platzvergabe im Münchner NSU-Prozess zum Teil korrigiert. Karlsruhe ordnete dem Oberlandesgericht (OLG) München an, mindestens drei zusätzliche Plätze für ausländische Journalisten zu schaffen. Vize-Kanzler Philipp Rösler (FDP) und andere Politiker begrüßten die Entscheidung.

http://de.nachrichten.yahoo.com/nsu-pro ... A--;_ylv=3
Jetzt wird hoffentlich alles wieder gut.
Recht muss Recht bleiben, dem Unrecht muss das Recht entzogen werden!
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 19:35 hat geschrieben:http://www.handelsblatt.com/politik/...n/8060724.html
Das ist so lächerlich und dumm, dass es einen die Zornesröte ins Gesicht treiben kann!



Es iwrd einfach mal behauptet, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass die Klage begründet sei. Eine Prüfung fand somit nie statt, noch nichtmal eine Begründung warum dies denn nicht ausgeschlossen sei gibt es.
Einfach mal eine dreiste Behauptung.

Besonders beschämend ist das das BVerfG eine Benachteiligung deutscher Journalisten als weniger schlimm empfindet als die türkischer Journalisten, obwohl türkische Journalisten tdem über den Fall berichten könnten.
Vor allem unter dem Hintergrund, dass deutsche Journalisten ein größeres Interesse am Fall haben als türkische.
Es wurden u.a. Deutsche Staatsbürger umgebracht, die sich auf deutschen Staatsgebiet befanden, vermutlich von Deutschen (wir wollen das Urteil ja nicht vorweg nehmen) und nun vor einen deutschen Gericht stehen.
Türkische Medien haben ein Interesse, aber es ist nicht größer als das der deutschen.



Dieses Urteil ist schändlich.
:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: http://www.karriere.de/media/zusammenbr ... rautbe.jpg
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Sal Paradise » Fr 12. Apr 2013, 19:44 hat geschrieben:
Nein. Vorher hast Du noch behauptet, die Platzvergabe sei verfassungswidrig gewesen. Und das war sie eben nicht.
Nicht "Nein". Falsch. Das wird noch geprüft. Das Ding hat ja ein prinzipielles Nachspiel.
Einstweilen liegt die Entscheidung allerdings für diesen Fall bereits vor und läßt eine positive Regelung auf eine Grundsatzentscheidung erwarten, welche auch wir abzuwarten haben.
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 00:07, insgesamt 1-mal geändert.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Clark » Fr 12. Apr 2013, 19:48 hat geschrieben: Wir können schon lesen. Vor allem können wir verstehen, was das BVerfG letztendlich ausgesagt hat, und in Verbindung mit der heute bekannt gewordenen fehlerhaften Akkreditierungspraxis in dem Fall dem Landgericht eine Chance gegeben hat, es noch einmal zu versuchen und diesmal revisionssicher zu machen.
Freut mich, dass es Sie ärgert, dass diesmal türkische Pressevertreter zugelassen werden müssen.
Im Grunde steht das Urteil dem OLG München hilftreich beiseite, denn die hätten nicht mehr aus eigener Kraft zurück können, nach dem Vorspiel. ;)
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Elfer » Fr 12. Apr 2013, 19:48 hat geschrieben:Das BVerfG hat heute leider entgegen aller demokratischen und verfassungsrechtlichen Prinzipien geurteilt.

Damit können wir uns endlich offiziell vom Rechtstaat verabschieden.

Diese Prinzipien wurden heute ganz offiziell der Willkür und der Opportunität geopfert.

Entgegen ihrer ansonsten realitäsfernen und -ignoranten Rechtsprechung haben Sie sich hier der öffentlichen Meinung unterworfen. Das taten die Gerichte in allen totalitären und antidemokratischen Systemen auch. So brachte man Diktaturen an die Macht.
Dies aus Deiner Feder lesen zu müssen, enttäuscht. :(
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

GG146 » Fr 12. Apr 2013, 19:59 hat geschrieben:
Noch blamabler nicht nur vor der internationalen Tagespresse, sondern vor der gesamten Weltrechtsgeschichte, waren die Grundgesetzschändungen des LG München im Umgang mit dem deutschen Notwehrrecht. Das war zu einer Zeit, in der der heutige Vorsitzende des 6. Staatsschutz - Senats am OLG München noch Vorsitzender einer Strafkammer des LG München war.
Interessant.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

d'Artagnan » Fr 12. Apr 2013, 20:02 hat geschrieben:
Dass sie sich ein Hintertürchen offenhalten (und eben NICHT aus der Hüfte eine Grundgesetzwidrigkeit feststellen) ist doch eigentlich ganz typisch für eine Eilentscheidung des BVerfG.
Und dass sich Karlsruhe freiwillig in das mediale Sperrfeuer stellen, in welches Götzl sich da manövriert hat, war ganz sicher nicht zu erwarten.

Gefordert wird Eine "angemessene Zahl von Sitzplätzen" - tyoisch. Jetzt liegt der Ball wieder beim OLG, wie er das angemessen" zu interpretieren hat.
:rolleyes:



Leider wird gerade dieser Zusammenhang nicht so klar ausgedrückt.
(Sonst hätte es mich allerdings ebenfalls gefreut, denn an der Eignung besagter Person fürs Richteramt hege ich starke Zweifel. )
Der Zusammenhang aber ergibt sich für jederman doch zweifellos. ;)
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Clark » Fr 12. Apr 2013, 20:09 hat geschrieben: Ich habe mich überhaupt nicht dazu geäussert, ob das BVerfG irgendwas gerade als Verfassungswidrig oder nicht dargestellt haben soll.
Deswegen interessiert mich Ihr Frage- und Antwortspiel überhaupt nicht.
Wenn Sie glauben, dass da was falsch gelaufen wäre, verklagen Sie doch das BVerfG.
Tatsache ist, dass aufgrund der Email-Panne eh eine neue Vergabe der Medienplätze notwendig geworden wäre, um eine spätere Revision auszuschliessen.
Und diesmal wird die Vergabe eben so laufen, dass in einem Fall von internationalem Interesse auf jeden Fall internationale Pressevertreter Plätze bekommen. Was auch richtig und gut ist.
Das Gericht in München hat sich bereits genug blamiert.
Und jetzt können Sie sich auskotzen soviel Sie wollen, das interessiert mich nicht. Verstanden?
Exakt. Konzentriere man sich auf das Wesentliche, nicht auf solche inhaltlichen Luftgefechte und lächerliches Schattenboxen im Nachhinein.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 20:12 hat geschrieben:
Es ist schon unfassbar dumm etwas zu leugnen, was hier im Forum nachlesbar ist :thumbup:


Die Aussage des User sal paradise, auf welchen Sie hier beziehen, blieb insofern insuffizient, als das BVG einer noch zu findenden Grundsatzentscheidung in solchen Fällen durchaus mit diesem Einzelfall eine Präzedenz geschaffen hat, welche ich für mehr als nur richtig, ja, gar notwendig erachte, innerhalb eines demokratischen Rechtsstaates wie dem unsrigen. Ich gehe davon aus, dass die diesem Schnellentscheid folgende Grundsatzentscheidung des BVG im Aufgreifen dieses Muster-Falles entsprechend inhaltlich-juristische Fortsetzung finden wird.
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GG146
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von GG146 »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 00:17 hat geschrieben: Interessant.
Das ist hier und auf der folgenden Seite noch näher ausgeführt:

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p1926671

Auf dem GG-Aktiv - Forum hat jemand einen Auszug aus einem Aufsatz eines Strafrechts - Profs zu Herrn Götzls berüchtigstem Urteil zum Notwehrrecht gepostet. Der Aufsatz ist ansonsten nicht im Netz veröffentlicht:

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... =80#p13719
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 20:17 hat geschrieben:
Da steht eben nicht, dass das Verfahren einen Verfassungsverstoß darstellt.
Somit ist deine Behauptung nicht haltbar.
Unfug. Was soll das? Ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Chancengleichheit wurde in diesem Falle zweifellos verletzt. Daran kann kein Zweifel mehr bestehen. Artikel 3, Absatz 3. Gleichheitssatz Artikel 3, User GG legte das bereits dar.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

pittbull » Fr 12. Apr 2013, 20:24 hat geschrieben: Natürlich nicht. Das BVerfG hat sich um verfassungsrechtliche Belange zu kümmern und nicht um Platzvergabe.

Was manche depperten Laien alles für verfassungswidrig erklären, geht auf keine Kuhaut.
Yepp. Sie haben keine anderen "Mittel".
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 21:41 hat geschrieben:Als nächstes wird wahrscheinlich verhandelt, ob die Kantine im Gerichsgebäube verpflichtet ist, in den Sitzungspausen auch Fleisch von geschächteten Tieren anzubieten.

Damit sich Ali und Murat auch nicht benachteiligt fühlen. :cool:
Jo, sehr sachlich orientierter Beitrag, der einem alles, aber auch all das um einmal mehr verdeutlicht, was diesem Land nicht mehr drohen darf.
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 01:04, insgesamt 1-mal geändert.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Zunder » Fr 12. Apr 2013, 22:02 hat geschrieben: Eine einstweilige Anordnung ist kein Beschluß, sondern hat immer nur vorläufigen Charakter. Ein zugestandenes Recht wieder zurückzunehmen, wäre jedenfalls, vorsichtig formuliert, rechtlich arg bedenklich.

Allerdings haben schon verschiedene Journalisten angeboten, ihren Platz türkischen Kollegen zur Verfügung zu stellen, was vom OLG München bislang abgelehnt wurde. Vielleicht kehrt dort jetzt gezwungenermaßen ein bißchen mehr Vernunft ein.

Ein Richter, der einen Prozeß nach ausschließlich formaljuristischen Kriterien führen will, um jeglichen Revisionsgrund auszuschließen, und dabei haarsträubende Fehler zu verantworten hat, sollte dem BVerfG dankbar sein, daß es rechtzeitig die Notbremse gezogen hat.
So ist es.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 22:12 hat geschrieben:
Logisch, weil die Plätze nach dem Zeitpunkt der Anmeldung vergeben wurden. Wenn von den ersten 50 einer seinen Platz wieder abgibt, dann rückt die Nr. 51 automatisch nach.



Mal sehen, ob das den Anwälten von Frau Zschäpe am Ende einen Revisionsgrund liefern wird.

Vielleicht könnte man sich nun allmählich mal auf den eigentlichen Sachverhalt des Prozesses konzentieren. Und dort geht es nicht um die Befindlichkeiten von Ali und Murat, sondern um die Tragfähigkeit der (bisher noch nicht vorhanden) Beweislage gegen Frau Zschäpe.
Das wissen Sie nicht, ob diese "Beweislage" vorliegt, oder sind Sie etwa persönlich in die Prozessakten eingeführt und kennen die Inhalte? :rolleyes:
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 01:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Adlerauge »

Jo, sehr sachlich orientierter Beitrag, der einem alles, aber auch all das um einmal mehr vedeutlicht, was diesem Land nicht mehr drohen darf.
Diese ewige Unkerei ist so dämlich, wie sie dämlicher nicht sein kann.
Wenn man sich ständig von irgendetwas oder irgendjemanden bedroht fühlt,fällt das schon in einen grenzwertigen Bereich, den man im Volksmund als Verfolgungswahn bezeichnet.
Recht muss Recht bleiben, dem Unrecht muss das Recht entzogen werden!
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

GG146 » Sa 13. Apr 2013, 00:33 hat geschrieben:
Das ist hier und auf der folgenden Seite noch näher ausgeführt:

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p1926671

Auf dem GG-Aktiv - Forum hat jemand einen Auszug aus einem Aufsatz eines Strafrechts - Profs zu Herrn Götzls berüchtigstem Urteil zum Notwehrrecht gepostet. Der Aufsatz ist ansonsten nicht im Netz veröffentlicht:

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... =80#p13719
Danke für den Link. Erhellend. :)
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von d'Artagnan »

GG146 hat geschrieben:
Das ist hier und auf der folgenden Seite noch näher ausgeführt:

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p1926671

Auf dem GG-Aktiv - Forum hat jemand einen Auszug aus einem Aufsatz eines Strafrechts - Profs zu Herrn Götzls berüchtigstem Urteil zum Notwehrrecht gepostet. Der Aufsatz ist ansonsten nicht im Netz veröffentlicht:

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... =80#p13719
Dieser Richter war offensichtlich auch Vorsitzender bei der Verhandlung um den Mordfall an der Parkhausmillionärin Charlotte Böhringer, bei dem er den Neffen Bence T zu lebenslänglicher Haft bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt hat.
(Hier eine Doku zu dem keinesfalls klaren Fall.)

Sein Schuldspruch ist -wie schon bei den verlinkten anderen Urteilen- offensichtlich auch in Richterkreisen ziemlich umstritten.

Siehe dazu auch:
http://www.merkur-online.de/aktuelles/p ... 82941.html
"Sie machen sich schuldig, dass der Mörder noch frei rumläuft", schreit Benedikt T.'s Bruder Mate. "Sie, Herr Götzl, sind schuldig!"
Zuletzt geändert von d'Artagnan am Samstag 13. April 2013, 01:12, insgesamt 1-mal geändert.
“Most men would rather deny a hard truth than face it.”
(Ser Barristan)
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von GG146 »

d'Artagnan » Sa 13. Apr 2013, 01:11 hat geschrieben:Siehe dazu auch:
http://www.merkur-online.de/aktuelles/p ... 82941.html
"Sie machen sich schuldig, dass der Mörder noch frei rumläuft", schreit Benedikt T.'s Bruder Mate. "Sie, Herr Götzl, sind schuldig!"
Dem ist wohl so.

Ein grobes Fehlurteil vernichtet einerseits die soziale Existenz des unschuldig Verurteilten, gefährdet andererseits aber auch das Leben potentieller weiterer Opfer des immer noch frei herumlaufenden wirklichen Täters.

Noch größer ist m. M. n. das dergestalt weiterreichende Gefährdungspotential der unvertretbaren Entscheidungen des Herrn Götzl in Sachen Notwehrrecht. Die dadurch in Deutschland entstandene Rechtsunsicherheit in lebensbedrohlichen Extremsituationen hat mit Sicherheit schon einige potentiell wehrhafte Leute dazu veranlasst, sich nicht konsequent genug zu wehren und so ihren Tod oder schwere Verletzungen zur Folge gehabt.

Und das ist jetzt auch noch ein auf unbestimmte Dauer fortgeschriebener Zustand, gegen den niemand etwas unternimmt.
Zuletzt geändert von GG146 am Samstag 13. April 2013, 01:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Adlerauge » Sa 13. Apr 2013, 01:07 hat geschrieben: Diese ewige Unkerei ist so dämlich, wie sie dämlicher nicht sein kann.
Wenn man sich ständig von irgendetwas oder irgendjemanden bedroht fühlt,fällt das schon in einen grenzwertigen Bereich, den man im Volksmund als Verfolgungswahn bezeichnet.
Nein, eher als "wertkonservativ", "rassistisch" oder "dämlich".
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Tantris » Sa 13. Apr 2013, 01:48 hat geschrieben:
Nein, eher als "wertkonservativ", "rassistisch" oder "dämlich".
Verstehe ich das nun richtig? Ich sei "rassistisch" oder "dämlich"??
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 02:20 hat geschrieben: Verstehe ich das nun richtig? Ich sei "rassistisch" oder "dämlich"??
Verstehst du nicht richtig.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 22:14 hat geschrieben:
Das ist aber nicht Teil der einstweiligen Anordnung. In der Begründung wird ein solches Verfahren aber für zulässig erklärt um die einstweilige Verfügung umzusetzen.

Ein Platztausch ist juristisch ausgeschloßen.
Das hickhack hat ja jetzt ein ende. Karlsruhe hat gesprochen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/k ... 94148.html

Mindestens drei Plätze muss das Oberlandesgericht (OLG) München im NSU-Verfahren nun doch "Vertretern von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten" vergeben.

Tja, klare kante, würde ich sagen. Es war also sinnvoll ein höheres gericht anzurufen. Die äußerlichen selbverständlichkeiten sind geklärt.
Ein evtl. platztausch darf gar nicht erst nötig werden.

Und jetzt könnte man sich auf den prozess konzentrieren.

Armstrong könnte einen rosenkranz für beates freispruch beten und nixx endlich die führung des nationalen widerstands übernehmen. Dann sehen wir weiter.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Tantris » Sa 13. Apr 2013, 02:59 hat geschrieben:
Verstehst du nicht richtig.
ok. Das ist gut.

Edit: ach was! Keine weiteren Rückfragen.
Thema. :)
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 03:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Jekyll »

Bemerkenswert, dass türkische Medien/Türken offenbar ein deutlicheres Gespür dafür haben, was in Deutschland Recht ist, als so manche Deutscher hier.
Sie schufen eine Wüste und nannten es...Frieden.
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Tantris
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 03:23 hat geschrieben:Bemerkenswert, dass türkische Medien/Türken offenbar ein deutlicheres Gespür dafür haben, was in Deutschland Recht ist, als so manche Deutscher hier.
Jetzt übertreib mal nicht!
Jedem normalen und informierten menschen war es klar, dass man in so einem fall nicht einfach interessierte ausländische medien zwingen kann mit skinheads schlange zu stehen. Egal, ob man aus- inländer oder staatenlos ist.

Und was das justizsystem der türkei betrifft, wäre ich mir auch nicht so sicher, ob das ein "besseres gespür" hat.

Oder willst du mir jetzt erzählen, du hälst die häme unserer rechtsknaller hier, für die normale haltung in D?
willst du?
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von GG146 »

Ich habe noch etwas zu dem Fall Sven G. gegoogelt und bin auf einen thread des Spiegel - Forums gestoßen, auf dem der von mir hier bereits erwähnte und zitierte Professor Erb selbst geschrieben hat. Das hier ist der erste Beitrag:
50. Urteil gegen Sven G. ist nachweisbar falsch
Volker Erb 20.11.2012
[Zitat von owain123anzeigen...] Ich selbst habe das Urteil, das die von Herrn Götzl geleitete Schwurgerichtskammer am Landgericht München I gegen Sven G. erlassen hat, eingehend analysiert und in einer strafrechtlichen Fachzeitschrift besprochen (NStZ 2011, S. 186 ff.). Die Begründung des Gerichts, warum der Messerstich gegen den Angreifer angeblich nicht "erforderlich" war und Sven G. deshalb kein entsprechendes Notwehrrecht zugestanden haben soll, basiert auf völlig unhaltbaren Unterstellungen zum mutmaßlichen Verlauf von Schlägereien: Übergewicht und einige Zentimeter zusätzliche Körpergröße versetzen ein Gewaltopfer, das über wenig oder gar keine Erfahrung in Schlägereien verfügt, nicht in die Lage, einen durchtrainierten aggressiven Schäger "kraftvoll von sich zu stoßen" und den Angriff auf diese Weise sicher zu beenden (!), wie in dem Urteil allen Ernstes behauptet wird. Daß eine solche Annahme schlicht abwegig ist, sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand - um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich es mir durch ein ganzes Team von Selbstverteidigungsexperten (Einsatztrainer an einer Polizeiakademie) in einer gutachterlichen Stellungnahme bestätigen lassen. Daß das somit nachweisbar falsche Urteil in der Revisionsinstanz Bestand hatte, war keine Sternstunde des BGH, und dürfte u.a. damit zu erklären sein, daß Angeklagte bei dem für Bayern zuständigen 1. Strafsenat unter allen Strafsenaten des BGH jedenfalls bislang (im Zusammenhang mit der Neubesetzung einiger Richterstellen einschließlich des Senatsvorsitzes könnten sich die Dinge demnächst vielleicht bessern) allgemein mit Abstand die schlechtesten Karten haben. Statistisch belegt und dokumentiert ist das u.a. in meinem Beitrag in der Fachzeitschrift GA 2012, 72, der sich dabei ebenfalls noch einmal mit dem Fall Sven G. befaßt. Meine Eingabe an die bayerische Justizministerin, das offenkundige Fehlurteil gegen Sven G. durch eine von der Generalstaatsanwaltschaft zu betreibende Wiederaufnahme von Amts wegen aufheben zu lassen, wurde ohne jede Stellungnahme zur Sache unter Berufung auf rein formale (und zugleich wiederum juristisch neben der Sache liegende!) Aspekte vom Tisch gewischt. Ein Gnadengesuch, das ich zugunsten von Sven G. außerdem eingereicht hatte, wurde begründungslos abgelehnt. Im Umgang der bayerischen Justiz mit diesem Fall offenbaren sich für mich rechtsstaatliche Abgründe. Ich lehre Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Universität Mainz.
http://www.spiegel.de/panorama/beate-zs ... tsBoxPager

Mit den auf den folgenden 2 Seiten geposteten Antworten auf die anderen dortigen Teilnehmern zusammen gelesen ergibt das eine Kurzfassung aller Inhalte seines 8-seitigen Aufsatzes in der NStZ (der - wie gesagt - nicht auf kostenlosen Internetseiten einsehbar ist).
Zuletzt geändert von GG146 am Samstag 13. April 2013, 03:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 03:23 hat geschrieben:Bemerkenswert, dass türkische Medien/Türken offenbar ein deutlicheres Gespür dafür haben, was in Deutschland Recht ist, als so manche Deutscher hier.
Eine breite Mehrheit der deutschen Bevölkerung war nicht einverstanden mit der Vorgehensweise dieses Gerichts. Bitte dabei nicht vergessen!
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 03:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Jekyll »

Sal Paradise » Fr 12. Apr 2013, 18:49 hat geschrieben:Ich bin auch ziemlich bestürzt über dieses Urteil.
Möglicherweise steht das Bundesverfassungsgericht unter dem Einfluss fremder Mächte?

Also, entweder stimmt mit dem Karlsruher Gericht irgendetwas nicht...oder mit dir, Sally.
Sie schufen eine Wüste und nannten es...Frieden.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Jekyll »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 02:33 hat geschrieben: Eine breite Mehrheit der deutschen Bevölkerung war nicht einverstanden mit der Vorgehensweise diese Gerichts. Bitte dabei nicht vergessen!
Das habe ich nicht, deswegen auch der Hinweis mit "...hier". Gefühlt war es hier im Forum eher die Mehrheit unter den Deutschen, die nur Hohn und Spott für die nach Gerechtigkeit strebenden türkischen Medien hatte.
Sie schufen eine Wüste und nannten es...Frieden.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 03:34 hat geschrieben:Möglicherweise steht das Bundesverfassungsgericht unter dem Einfluss fremder Mächte?

Also, entweder stimmt mit dem Karlsruher Gericht irgendetwas nicht...oder mit dir, Sally.
Keine Frage, Gesinnungsfragen stehen im Zentrum.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 03:37 hat geschrieben:Das habe ich nicht, deswegen auch der Hinweis mit "...hier". Gefühlt war es hier im Forum eher die Mehrheit unter den Deutschen, die nur Hohn und Spott für die nach Gerechtigkeit strebenden türkischen Medien hatte.
ok, ich verstehe.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 03:34 hat geschrieben:Möglicherweise steht das Bundesverfassungsgericht unter dem Einfluss fremder Mächte?

Also, entweder stimmt mit dem Karlsruher Gericht irgendetwas nicht...oder mit dir, Sally.
Tertium non datur.
Zuletzt geändert von Tantris am Samstag 13. April 2013, 03:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Tantris » Sa 13. Apr 2013, 03:49 hat geschrieben:
Tertium non datur.
:D
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Jekyll »

Tantris » Sa 13. Apr 2013, 02:30 hat geschrieben:
Jetzt übertreib mal nicht!
Jedem normalen und informierten menschen war es klar, dass man in so einem fall nicht einfach interessierte ausländische medien zwingen kann mit skinheads schlange zu stehen. Egal, ob man aus- inländer oder staatenlos ist.

Und was das justizsystem der türkei betrifft, wäre ich mir auch nicht so sicher, ob das ein "besseres gespür" hat.

Oder willst du mir jetzt erzählen, du hälst die häme unserer rechtsknaller hier, für die normale haltung in D?
willst du?
Ist es dort wieder zu heiß? :p
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 04:19 hat geschrieben:Ist es dort wieder zu heiß? :p
Zieh erstmal deine fäustlinge aus!
Chruschtschow

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Chruschtschow »

Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 02:23 hat geschrieben:Bemerkenswert, dass türkische Medien/Türken offenbar ein deutlicheres Gespür dafür haben, was in Deutschland Recht ist, als so manche Deutscher hier.
Das Recht richtet das Land auf-
das Unrecht richtet es zu Grunde. Deutsches Unrecht gegenüber Migranten hat ein Geschmäckle.
Denn der kluge Deutsche wird ahnen, daß sich das Unrecht gegen sein eigenes Land richten wird.
Viele Jahrzehnte konnte man mit den Zuwanderern ping-pong spielen.
Diese Zeit ist jetzt vorbei. Jetzt hat ein neues Spiel angefangen und bei diesem Spiel werden die Zuwanderer die Spielregeln mitbestimmen.
Niemand braucht einen unmündigen, abhängigen, schwachen Mitbürger.
Man sollte die Zuwanderer zu gleichgestellten Mitbürgern machen.
Zuletzt geändert von Chruschtschow am Samstag 13. April 2013, 09:22, insgesamt 1-mal geändert.
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NiXx
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Daylight » Sa 13. Apr 2013, 00:46 hat geschrieben: Unfug. Was soll das? Ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Chancengleichheit wurde in diesem Falle zweifellos verletzt. Daran kann kein Zweifel mehr bestehen. Artikel 3, Absatz 3. Gleichheitssatz Artikel 3, User GG legte das bereits dar.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Es tut mir Leid, aber das steht so nicht im Urteil, wenn du es mal lesen würdest.
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