Das darf man sicherlich schon als Vorgeschmack werten, was du schreiben wirst, wenn dir auch das Urteil gegen Zschäpe nicht gefällt. Richtig?Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 21:25 hat geschrieben:Die Winkeladvokaten vom BVerfG mal wieder...

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Das darf man sicherlich schon als Vorgeschmack werten, was du schreiben wirst, wenn dir auch das Urteil gegen Zschäpe nicht gefällt. Richtig?Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 21:25 hat geschrieben:Die Winkeladvokaten vom BVerfG mal wieder...
Das kommt ganz auf die Umstände an.Kopernikus » Fr 12. Apr 2013, 21:26 hat geschrieben:Das darf man sicherlich schon als Vorgeschmack werten, was du schreiben wirst, wenn dir auch das Urteil gegen Zschäpe nicht gefällt. Richtig?
Nun ich denke da wird es doch wenigstens eine Begründung gebenKopernikus » Fr 12. Apr 2013, 21:26 hat geschrieben: Das darf man sicherlich schon als Vorgeschmack werten, was du schreiben wirst, wenn dir auch das Urteil gegen Zschäpe nicht gefällt. Richtig?
Sehr schön fomuliert und geschrieben...aargkh » Fr 12. Apr 2013, 21:36 hat geschrieben:Ich glaube, NiXx hat recht. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher tatsächlich noch nichts darüber gesagt, ob die Platzvergabe tatsächlich verfassungswidrig war oder nicht. Es hat noch nicht einmal gesagt, welches Ergebnis wahrscheinlicher ist bzw. in welche Richtung das Bundesverfassungsgericht tendiert, was für ein vorläufiges Verfahren schon ungewöhnlich ist.
So sagt das Bundesverfassungsgericht sogar ausdrücklich: "Deshalb kann die Eilentscheidung NUR auf eine Folgenabwägung gestützt werden.". Das Wort "nur" ist eindeutig und kann kaum falsch verstanden werden. Mit anderen Worten: Es wurde ausschließlich nur deshalb vorläufiger Rechtsschutz gewährt, weil das Gericht zu der Ansicht gelangte, dass die Folgen zu schwerwiegend wären, wenn jetzt kein vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden würde und sich später nach der (noch vorzunehmenden) Überprüfung der Rechtslage herausstellen sollte, dass tatsächlich Grundrechte verletzt wurden.
Ob Grundrechte verletzt wurden, ist nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin völlig offen und ungeklärt. Wer etwas anderes behauptet, interpretiert etwas in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinein, was dort nicht steht.
Selbstverständlich bietet eine ordentliche Kantine immer mehrere verschiedene Essen für jeden möglichen Geschmack an, und sei es für Veganer.Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 21:41 hat geschrieben:Als nächstes wird wahrscheinlich verhandelt, ob die Kantine im Gerichsgebäube verpflichtet ist, in den Sitzungspausen auch Fleisch von geschächteten Tieren anzubieten.
Damit sich Ali und Murat auch nicht benachteiligt fühlen.
Eine einstweilige Anordnung ist kein Beschluß, sondern hat immer nur vorläufigen Charakter. Ein zugestandenes Recht wieder zurückzunehmen, wäre jedenfalls, vorsichtig formuliert, rechtlich arg bedenklich.NiXx » Fr 12. Apr 2013, 20:20 hat geschrieben:
Da können die sich beschweren wie sie wollen. Das BVerfG hat ein solches Verfahren für zulässig erklärt
Logisch, weil die Plätze nach dem Zeitpunkt der Anmeldung vergeben wurden. Wenn von den ersten 50 einer seinen Platz wieder abgibt, dann rückt die Nr. 51 automatisch nach.Zunder » Fr 12. Apr 2013, 22:02 hat geschrieben:Allerdings haben schon verschiedene Journalisten angeboten, ihren Platz türkischen Kollegen zur Verfügung zu stellen, was vom OLG München bislang abgelehnt wurde.
Mal sehen, ob das den Anwälten von Frau Zschäpe am Ende einen Revisionsgrund liefern wird.Zunder » Fr 12. Apr 2013, 22:02 hat geschrieben: Ein Richter, der einen Prozeß nach ausschließlich formaljuristischen Kriterien führen will, um jeglichen Revisionsgrund auszuschließen, und dabei haarsträubende Fehler zu verantworten hat, sollte dem BVerfG dankbar sein, daß es rechtzeitig die Notbremse gezogen hat.
Das ist aber nicht Teil der einstweiligen Anordnung. In der Begründung wird ein solches Verfahren aber für zulässig erklärt um die einstweilige Verfügung umzusetzen.Zunder » Fr 12. Apr 2013, 22:02 hat geschrieben: Eine einstweilige Anordnung ist kein Beschluß, sondern hat immer nur vorläufigen Charakter. Ein zugestandenes Recht wieder zurückzunehmen, wäre jedenfalls, vorsichtig formuliert, rechtlich arg bedenklich.
Allerdings haben schon verschiedene Journalisten angeboten, ihren Platz türkischen Kollegen zur Verfügung zu stellen, was vom OLG München bislang abgelehnt wurde. Vielleicht kehrt dort jetzt gezwungenermaßen ein bißchen mehr Vernunft ein.
Ein Richter, der einen Prozeß nach ausschließlich formaljuristischen Kriterien führen will, um jeglichen Revisionsgrund auszuschließen, und dabei haarsträubende Fehler zu verantworten hat, sollte dem BVerfG dankbar sein, daß es rechtzeitig die Notbremse gezogen hat.
Quelle: publikative.orgIn aller Kürze: Das Oberlandesgericht München muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Plätzen an Vertreter_Innen ausländischer Medien vergeben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag. Wir sagen: Na, immerhin - und wünschen Euch ein schönes Wochenende!
Eher nicht. Das Vergabeverfahren für Pressevertreter tangiert das Verfahren gegen Frau Zschäpe ab sich nicht mal peripher.Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 22:12 hat geschrieben:
Logisch, weil die Plätze nach dem Zeitpunkt der Anmeldung vergeben wurden. Wenn von den ersten 50 einer seinen Platz wieder abgibt, dann rückt die Nr. 51 automatisch nach.
Mal sehen, ob das den Anwälten von Frau Zschäpe am Ende einen Revisionsgrund liefern wird.
...
Jetzt wird hoffentlich alles wieder gut.
NiXx » Fr 12. Apr 2013, 19:35 hat geschrieben:http://www.handelsblatt.com/politik/...n/8060724.html
Das ist so lächerlich und dumm, dass es einen die Zornesröte ins Gesicht treiben kann!
Es iwrd einfach mal behauptet, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass die Klage begründet sei. Eine Prüfung fand somit nie statt, noch nichtmal eine Begründung warum dies denn nicht ausgeschlossen sei gibt es.
Einfach mal eine dreiste Behauptung.
Besonders beschämend ist das das BVerfG eine Benachteiligung deutscher Journalisten als weniger schlimm empfindet als die türkischer Journalisten, obwohl türkische Journalisten tdem über den Fall berichten könnten.
Vor allem unter dem Hintergrund, dass deutsche Journalisten ein größeres Interesse am Fall haben als türkische.
Es wurden u.a. Deutsche Staatsbürger umgebracht, die sich auf deutschen Staatsgebiet befanden, vermutlich von Deutschen (wir wollen das Urteil ja nicht vorweg nehmen) und nun vor einen deutschen Gericht stehen.
Türkische Medien haben ein Interesse, aber es ist nicht größer als das der deutschen.
Dieses Urteil ist schändlich.
Nicht "Nein". Falsch. Das wird noch geprüft. Das Ding hat ja ein prinzipielles Nachspiel.Sal Paradise » Fr 12. Apr 2013, 19:44 hat geschrieben:
Nein. Vorher hast Du noch behauptet, die Platzvergabe sei verfassungswidrig gewesen. Und das war sie eben nicht.
Im Grunde steht das Urteil dem OLG München hilftreich beiseite, denn die hätten nicht mehr aus eigener Kraft zurück können, nach dem Vorspiel.Clark » Fr 12. Apr 2013, 19:48 hat geschrieben: Wir können schon lesen. Vor allem können wir verstehen, was das BVerfG letztendlich ausgesagt hat, und in Verbindung mit der heute bekannt gewordenen fehlerhaften Akkreditierungspraxis in dem Fall dem Landgericht eine Chance gegeben hat, es noch einmal zu versuchen und diesmal revisionssicher zu machen.
Freut mich, dass es Sie ärgert, dass diesmal türkische Pressevertreter zugelassen werden müssen.
Dies aus Deiner Feder lesen zu müssen, enttäuscht.Elfer » Fr 12. Apr 2013, 19:48 hat geschrieben:Das BVerfG hat heute leider entgegen aller demokratischen und verfassungsrechtlichen Prinzipien geurteilt.
Damit können wir uns endlich offiziell vom Rechtstaat verabschieden.
Diese Prinzipien wurden heute ganz offiziell der Willkür und der Opportunität geopfert.
Entgegen ihrer ansonsten realitäsfernen und -ignoranten Rechtsprechung haben Sie sich hier der öffentlichen Meinung unterworfen. Das taten die Gerichte in allen totalitären und antidemokratischen Systemen auch. So brachte man Diktaturen an die Macht.
Interessant.GG146 » Fr 12. Apr 2013, 19:59 hat geschrieben:
Noch blamabler nicht nur vor der internationalen Tagespresse, sondern vor der gesamten Weltrechtsgeschichte, waren die Grundgesetzschändungen des LG München im Umgang mit dem deutschen Notwehrrecht. Das war zu einer Zeit, in der der heutige Vorsitzende des 6. Staatsschutz - Senats am OLG München noch Vorsitzender einer Strafkammer des LG München war.
Der Zusammenhang aber ergibt sich für jederman doch zweifellos.d'Artagnan » Fr 12. Apr 2013, 20:02 hat geschrieben:
Dass sie sich ein Hintertürchen offenhalten (und eben NICHT aus der Hüfte eine Grundgesetzwidrigkeit feststellen) ist doch eigentlich ganz typisch für eine Eilentscheidung des BVerfG.
Und dass sich Karlsruhe freiwillig in das mediale Sperrfeuer stellen, in welches Götzl sich da manövriert hat, war ganz sicher nicht zu erwarten.
Gefordert wird Eine "angemessene Zahl von Sitzplätzen" - tyoisch. Jetzt liegt der Ball wieder beim OLG, wie er das angemessen" zu interpretieren hat.
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Leider wird gerade dieser Zusammenhang nicht so klar ausgedrückt.
(Sonst hätte es mich allerdings ebenfalls gefreut, denn an der Eignung besagter Person fürs Richteramt hege ich starke Zweifel. )
Exakt. Konzentriere man sich auf das Wesentliche, nicht auf solche inhaltlichen Luftgefechte und lächerliches Schattenboxen im Nachhinein.Clark » Fr 12. Apr 2013, 20:09 hat geschrieben: Ich habe mich überhaupt nicht dazu geäussert, ob das BVerfG irgendwas gerade als Verfassungswidrig oder nicht dargestellt haben soll.
Deswegen interessiert mich Ihr Frage- und Antwortspiel überhaupt nicht.
Wenn Sie glauben, dass da was falsch gelaufen wäre, verklagen Sie doch das BVerfG.
Tatsache ist, dass aufgrund der Email-Panne eh eine neue Vergabe der Medienplätze notwendig geworden wäre, um eine spätere Revision auszuschliessen.
Und diesmal wird die Vergabe eben so laufen, dass in einem Fall von internationalem Interesse auf jeden Fall internationale Pressevertreter Plätze bekommen. Was auch richtig und gut ist.
Das Gericht in München hat sich bereits genug blamiert.
Und jetzt können Sie sich auskotzen soviel Sie wollen, das interessiert mich nicht. Verstanden?
Die Aussage des User sal paradise, auf welchen Sie hier beziehen, blieb insofern insuffizient, als das BVG einer noch zu findenden Grundsatzentscheidung in solchen Fällen durchaus mit diesem Einzelfall eine Präzedenz geschaffen hat, welche ich für mehr als nur richtig, ja, gar notwendig erachte, innerhalb eines demokratischen Rechtsstaates wie dem unsrigen. Ich gehe davon aus, dass die diesem Schnellentscheid folgende Grundsatzentscheidung des BVG im Aufgreifen dieses Muster-Falles entsprechend inhaltlich-juristische Fortsetzung finden wird.NiXx » Fr 12. Apr 2013, 20:12 hat geschrieben:
Es ist schon unfassbar dumm etwas zu leugnen, was hier im Forum nachlesbar ist![]()
Das ist hier und auf der folgenden Seite noch näher ausgeführt:Daylight » Sa 13. Apr 2013, 00:17 hat geschrieben: Interessant.
Unfug. Was soll das? Ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Chancengleichheit wurde in diesem Falle zweifellos verletzt. Daran kann kein Zweifel mehr bestehen. Artikel 3, Absatz 3. Gleichheitssatz Artikel 3, User GG legte das bereits dar.NiXx » Fr 12. Apr 2013, 20:17 hat geschrieben:
Da steht eben nicht, dass das Verfahren einen Verfassungsverstoß darstellt.
Somit ist deine Behauptung nicht haltbar.
Yepp. Sie haben keine anderen "Mittel".pittbull » Fr 12. Apr 2013, 20:24 hat geschrieben: Natürlich nicht. Das BVerfG hat sich um verfassungsrechtliche Belange zu kümmern und nicht um Platzvergabe.
Was manche depperten Laien alles für verfassungswidrig erklären, geht auf keine Kuhaut.
Jo, sehr sachlich orientierter Beitrag, der einem alles, aber auch all das um einmal mehr verdeutlicht, was diesem Land nicht mehr drohen darf.Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 21:41 hat geschrieben:Als nächstes wird wahrscheinlich verhandelt, ob die Kantine im Gerichsgebäube verpflichtet ist, in den Sitzungspausen auch Fleisch von geschächteten Tieren anzubieten.
Damit sich Ali und Murat auch nicht benachteiligt fühlen.
So ist es.Zunder » Fr 12. Apr 2013, 22:02 hat geschrieben: Eine einstweilige Anordnung ist kein Beschluß, sondern hat immer nur vorläufigen Charakter. Ein zugestandenes Recht wieder zurückzunehmen, wäre jedenfalls, vorsichtig formuliert, rechtlich arg bedenklich.
Allerdings haben schon verschiedene Journalisten angeboten, ihren Platz türkischen Kollegen zur Verfügung zu stellen, was vom OLG München bislang abgelehnt wurde. Vielleicht kehrt dort jetzt gezwungenermaßen ein bißchen mehr Vernunft ein.
Ein Richter, der einen Prozeß nach ausschließlich formaljuristischen Kriterien führen will, um jeglichen Revisionsgrund auszuschließen, und dabei haarsträubende Fehler zu verantworten hat, sollte dem BVerfG dankbar sein, daß es rechtzeitig die Notbremse gezogen hat.
Das wissen Sie nicht, ob diese "Beweislage" vorliegt, oder sind Sie etwa persönlich in die Prozessakten eingeführt und kennen die Inhalte?Armstrong » Fr 12. Apr 2013, 22:12 hat geschrieben:
Logisch, weil die Plätze nach dem Zeitpunkt der Anmeldung vergeben wurden. Wenn von den ersten 50 einer seinen Platz wieder abgibt, dann rückt die Nr. 51 automatisch nach.
Mal sehen, ob das den Anwälten von Frau Zschäpe am Ende einen Revisionsgrund liefern wird.
Vielleicht könnte man sich nun allmählich mal auf den eigentlichen Sachverhalt des Prozesses konzentieren. Und dort geht es nicht um die Befindlichkeiten von Ali und Murat, sondern um die Tragfähigkeit der (bisher noch nicht vorhanden) Beweislage gegen Frau Zschäpe.
Diese ewige Unkerei ist so dämlich, wie sie dämlicher nicht sein kann.Jo, sehr sachlich orientierter Beitrag, der einem alles, aber auch all das um einmal mehr vedeutlicht, was diesem Land nicht mehr drohen darf.
Danke für den Link. Erhellend.GG146 » Sa 13. Apr 2013, 00:33 hat geschrieben:
Das ist hier und auf der folgenden Seite noch näher ausgeführt:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p1926671
Auf dem GG-Aktiv - Forum hat jemand einen Auszug aus einem Aufsatz eines Strafrechts - Profs zu Herrn Götzls berüchtigstem Urteil zum Notwehrrecht gepostet. Der Aufsatz ist ansonsten nicht im Netz veröffentlicht:
http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... =80#p13719
Dieser Richter war offensichtlich auch Vorsitzender bei der Verhandlung um den Mordfall an der Parkhausmillionärin Charlotte Böhringer, bei dem er den Neffen Bence T zu lebenslänglicher Haft bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt hat.GG146 hat geschrieben:
Das ist hier und auf der folgenden Seite noch näher ausgeführt:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p1926671
Auf dem GG-Aktiv - Forum hat jemand einen Auszug aus einem Aufsatz eines Strafrechts - Profs zu Herrn Götzls berüchtigstem Urteil zum Notwehrrecht gepostet. Der Aufsatz ist ansonsten nicht im Netz veröffentlicht:
http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... =80#p13719
Dem ist wohl so.d'Artagnan » Sa 13. Apr 2013, 01:11 hat geschrieben:Siehe dazu auch:
http://www.merkur-online.de/aktuelles/p ... 82941.html
"Sie machen sich schuldig, dass der Mörder noch frei rumläuft", schreit Benedikt T.'s Bruder Mate. "Sie, Herr Götzl, sind schuldig!"
Nein, eher als "wertkonservativ", "rassistisch" oder "dämlich".Adlerauge » Sa 13. Apr 2013, 01:07 hat geschrieben: Diese ewige Unkerei ist so dämlich, wie sie dämlicher nicht sein kann.
Wenn man sich ständig von irgendetwas oder irgendjemanden bedroht fühlt,fällt das schon in einen grenzwertigen Bereich, den man im Volksmund als Verfolgungswahn bezeichnet.
Verstehe ich das nun richtig? Ich sei "rassistisch" oder "dämlich"??Tantris » Sa 13. Apr 2013, 01:48 hat geschrieben:
Nein, eher als "wertkonservativ", "rassistisch" oder "dämlich".
Verstehst du nicht richtig.Daylight » Sa 13. Apr 2013, 02:20 hat geschrieben: Verstehe ich das nun richtig? Ich sei "rassistisch" oder "dämlich"??
Das hickhack hat ja jetzt ein ende. Karlsruhe hat gesprochen.NiXx » Fr 12. Apr 2013, 22:14 hat geschrieben:
Das ist aber nicht Teil der einstweiligen Anordnung. In der Begründung wird ein solches Verfahren aber für zulässig erklärt um die einstweilige Verfügung umzusetzen.
Ein Platztausch ist juristisch ausgeschloßen.
ok. Das ist gut.Tantris » Sa 13. Apr 2013, 02:59 hat geschrieben:
Verstehst du nicht richtig.
Jetzt übertreib mal nicht!Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 03:23 hat geschrieben:Bemerkenswert, dass türkische Medien/Türken offenbar ein deutlicheres Gespür dafür haben, was in Deutschland Recht ist, als so manche Deutscher hier.
http://www.spiegel.de/panorama/beate-zs ... tsBoxPager50. Urteil gegen Sven G. ist nachweisbar falsch
Volker Erb 20.11.2012
[Zitat von owain123anzeigen...] Ich selbst habe das Urteil, das die von Herrn Götzl geleitete Schwurgerichtskammer am Landgericht München I gegen Sven G. erlassen hat, eingehend analysiert und in einer strafrechtlichen Fachzeitschrift besprochen (NStZ 2011, S. 186 ff.). Die Begründung des Gerichts, warum der Messerstich gegen den Angreifer angeblich nicht "erforderlich" war und Sven G. deshalb kein entsprechendes Notwehrrecht zugestanden haben soll, basiert auf völlig unhaltbaren Unterstellungen zum mutmaßlichen Verlauf von Schlägereien: Übergewicht und einige Zentimeter zusätzliche Körpergröße versetzen ein Gewaltopfer, das über wenig oder gar keine Erfahrung in Schlägereien verfügt, nicht in die Lage, einen durchtrainierten aggressiven Schäger "kraftvoll von sich zu stoßen" und den Angriff auf diese Weise sicher zu beenden (!), wie in dem Urteil allen Ernstes behauptet wird. Daß eine solche Annahme schlicht abwegig ist, sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand - um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich es mir durch ein ganzes Team von Selbstverteidigungsexperten (Einsatztrainer an einer Polizeiakademie) in einer gutachterlichen Stellungnahme bestätigen lassen. Daß das somit nachweisbar falsche Urteil in der Revisionsinstanz Bestand hatte, war keine Sternstunde des BGH, und dürfte u.a. damit zu erklären sein, daß Angeklagte bei dem für Bayern zuständigen 1. Strafsenat unter allen Strafsenaten des BGH jedenfalls bislang (im Zusammenhang mit der Neubesetzung einiger Richterstellen einschließlich des Senatsvorsitzes könnten sich die Dinge demnächst vielleicht bessern) allgemein mit Abstand die schlechtesten Karten haben. Statistisch belegt und dokumentiert ist das u.a. in meinem Beitrag in der Fachzeitschrift GA 2012, 72, der sich dabei ebenfalls noch einmal mit dem Fall Sven G. befaßt. Meine Eingabe an die bayerische Justizministerin, das offenkundige Fehlurteil gegen Sven G. durch eine von der Generalstaatsanwaltschaft zu betreibende Wiederaufnahme von Amts wegen aufheben zu lassen, wurde ohne jede Stellungnahme zur Sache unter Berufung auf rein formale (und zugleich wiederum juristisch neben der Sache liegende!) Aspekte vom Tisch gewischt. Ein Gnadengesuch, das ich zugunsten von Sven G. außerdem eingereicht hatte, wurde begründungslos abgelehnt. Im Umgang der bayerischen Justiz mit diesem Fall offenbaren sich für mich rechtsstaatliche Abgründe. Ich lehre Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Universität Mainz.
Eine breite Mehrheit der deutschen Bevölkerung war nicht einverstanden mit der Vorgehensweise dieses Gerichts. Bitte dabei nicht vergessen!Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 03:23 hat geschrieben:Bemerkenswert, dass türkische Medien/Türken offenbar ein deutlicheres Gespür dafür haben, was in Deutschland Recht ist, als so manche Deutscher hier.
Möglicherweise steht das Bundesverfassungsgericht unter dem Einfluss fremder Mächte?Sal Paradise » Fr 12. Apr 2013, 18:49 hat geschrieben:Ich bin auch ziemlich bestürzt über dieses Urteil.
Das habe ich nicht, deswegen auch der Hinweis mit "...hier". Gefühlt war es hier im Forum eher die Mehrheit unter den Deutschen, die nur Hohn und Spott für die nach Gerechtigkeit strebenden türkischen Medien hatte.Daylight » Sa 13. Apr 2013, 02:33 hat geschrieben: Eine breite Mehrheit der deutschen Bevölkerung war nicht einverstanden mit der Vorgehensweise diese Gerichts. Bitte dabei nicht vergessen!
Keine Frage, Gesinnungsfragen stehen im Zentrum.Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 03:34 hat geschrieben:Möglicherweise steht das Bundesverfassungsgericht unter dem Einfluss fremder Mächte?
Also, entweder stimmt mit dem Karlsruher Gericht irgendetwas nicht...oder mit dir, Sally.
ok, ich verstehe.Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 03:37 hat geschrieben:Das habe ich nicht, deswegen auch der Hinweis mit "...hier". Gefühlt war es hier im Forum eher die Mehrheit unter den Deutschen, die nur Hohn und Spott für die nach Gerechtigkeit strebenden türkischen Medien hatte.
Tertium non datur.Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 03:34 hat geschrieben:Möglicherweise steht das Bundesverfassungsgericht unter dem Einfluss fremder Mächte?
Also, entweder stimmt mit dem Karlsruher Gericht irgendetwas nicht...oder mit dir, Sally.
Tantris » Sa 13. Apr 2013, 03:49 hat geschrieben:
Tertium non datur.
Ist es dort wieder zu heiß?Tantris » Sa 13. Apr 2013, 02:30 hat geschrieben:
Jetzt übertreib mal nicht!
Jedem normalen und informierten menschen war es klar, dass man in so einem fall nicht einfach interessierte ausländische medien zwingen kann mit skinheads schlange zu stehen. Egal, ob man aus- inländer oder staatenlos ist.
Und was das justizsystem der türkei betrifft, wäre ich mir auch nicht so sicher, ob das ein "besseres gespür" hat.
Oder willst du mir jetzt erzählen, du hälst die häme unserer rechtsknaller hier, für die normale haltung in D?
willst du?
Zieh erstmal deine fäustlinge aus!Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 04:19 hat geschrieben:Ist es dort wieder zu heiß?
Das Recht richtet das Land auf-Jekyll » Sa 13. Apr 2013, 02:23 hat geschrieben:Bemerkenswert, dass türkische Medien/Türken offenbar ein deutlicheres Gespür dafür haben, was in Deutschland Recht ist, als so manche Deutscher hier.
Es tut mir Leid, aber das steht so nicht im Urteil, wenn du es mal lesen würdest.Daylight » Sa 13. Apr 2013, 00:46 hat geschrieben: Unfug. Was soll das? Ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Chancengleichheit wurde in diesem Falle zweifellos verletzt. Daran kann kein Zweifel mehr bestehen. Artikel 3, Absatz 3. Gleichheitssatz Artikel 3, User GG legte das bereits dar.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html