Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

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Kibuka
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von Kibuka »

cronos » Mo 9. Sep 2013, 07:30 hat geschrieben:

Das ist aber ein ziemlicher Unsinn, den du da schreibst, lies einmal meinen Beitrag.
Der Einzige, der hier Unsinn schreibst bist leider du! Du bist ja noch nicht einmal in der Lage andere Beiträge zu lesen und zu verstehen. :rolleyes:
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von cronos »

Kibuka » Mo 9. Sep 2013, 19:13 hat geschrieben:
Der Einzige, der hier Unsinn schreibst bist leider du! Du bist ja noch nicht einmal in der Lage andere Beiträge zu lesen und zu verstehen. :rolleyes:
Ich kann aber eine von 4 Grundrechenarten anwenden und ich kann die Summe, die ich eingezahlt habe mit der Summe vergleichen, die mir garantiert zurück gezahlt wird.
Und diese Summe ist immer geringer, als die Summe, die ich bei nur 1,5 % Bankzinsen bekäme.

Es war beabsichtigt , auf die Praktiken der Kapitalversicherungen mit den schon als unseriös zu bezeichnenden Rückkaufwerten hinzuweisen.
Daß mir das gelungen ist, zeigt dein Einzeiler. Danke.
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jmjarre
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

Kibuka » Di 3. Sep 2013, 20:15 hat geschrieben:
Es gibt einige Altverträge, die noch Garantiezinsen beinhalten. Die meisten derartigen Verträge sind aber längst gekündigt oder ausgelaufen. Wer das Glück hat, heute noch einen Altvertrag mit einem Garantiezins von über 3 Prozent zu haben, der sollte sich glücklich schätzen, dass er einen Vertrag abschließen konnte, als die Welt noch im Renditerausch war und brav seinen Vertrag weiterführen.

Diesen Garantiezins gibt es heute garantiert nicht mehr. Die Lebensversicherungen kalkulieren derzeit mit einem Garantiezins von 1-1,5 %. Bei Riester gibt es 1,75 %. Alles, was darüber hinaus geht ist Bestandteil der Überschussbeteiligung und damit voll variabel. Also kann auf den Garantiezins von +0 % bis +x % alles landen. Das hängt von den Marktbedingungen ab und wieviel die Versicherung letztlich erwirtschaftet.

I.d.R. informieren die Versicherungen den Kunden jährlich über die zuletzt erwirtschaftete Rendite.

das von mir unterstrichene ist "bullshit" und unwahr.

Die meisten Verträge in Deutschland mit 3,25% bis 4% laufen noch, weil die bis 2003 abgeschlossen wurden.
Das ist ja noch nicht so lange her, dass man mit 4% abschliessen konnte...




hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Höchstrechnungszins

Zeitraum Höchstrechnungszins
01/1942 - 06/1986 3,00%
07/1986 - 06/1994 3,50%
07/1994 - 06/2000 4,00%
07/2000 - 12/2003 3,25%
01/2004 - 12/2006 2,75%
01/2007 - 12/2011 2,25%
01/2012 - 1,75%

Die Versicherer müssen dafür sorgen, dass diese Garantien ausgezahlt werden.

Zur Zeit ist der Garantiezins für alle Rentenversicherungen 1,75%- NICHT WENIGER

Ein Riestervertrag ist eine Rentenversicherung, nur mit den staatlichen Einschränkungen.
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

Praia61 » Mo 9. Sep 2013, 09:03 hat geschrieben:Eine Versicherung ist gut drauf, wenn die Wirtschaft gut drauf ist.
Wenn die Wirtschaft gut drauf ist, dann würden auch genügend Beiträge in die GRV fliessen.
Aber daran hat man ja kein Interesse mehr.
Weshalb wohl ?
Weil man höhere Gewinne in Aussicht stellt und als Versicherungen etwas von dem Riesenkuchen abhaben will.
Der Kreis schließt sich.
Die GRV hat so viel Geld wie seit Jahren nicht mehr
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

Blickwinkel » Mo 9. Sep 2013, 08:00 hat geschrieben:
Überschussbeteiligungen sind aber nicht garantiert, garantiert ist der Garantiezins. Mehr nicht! Wenn die Versicherung gut drauf ist, dann zahlt sie die Überschussbeteiligungen aus. In manchen Fällen tat sie das nicht, wodurch manchen Privatrentner die Augen aufgingen als es bereits zu spät war.

Nenne mir mal 2 Fälle

einer ist die Mannheimer Versicherung...nenne mir mal noch einen- DENN: Eine Versicherung MUSS Gewinnanteile zahlen- das ist ja nicht freiwillig, ebenso die Rfb
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

cronos » Mo 9. Sep 2013, 07:09 hat geschrieben:Was ist in Zeiten, in denen trotz nicht schlechten Verdienstes nur mit einer geringen Rente gerechnet werden kann , nicht sinnvoller, als eine eigene private Rentenversicherung abzuschließen, die Gesellschaften werben ja damit und mit hohen Renditen.

100 Euro pro Monat , das ist doch ein Klaks, auf 20 Jahre abgeschlossen, da zahlt man in den 240 Monaten 24.000 Euro ein. Und wenn man dann die Summen liest, die die Gesellschaften dann garantiert zahlen, z.B. 30.000 Euro am Ende und dass sogar ohne Zinsen und Gewinnbeteiligung, 38.000 Euro werden da schon genannt , zwar nicht garantiert, aber immerhin.
Was sind da jene wenigen Zinsen auf den Banken ?

Da überliest man gerne jenen versteckten Hinweis, das sich die Prämie von Jahr zu Jahr um den Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht, mindestens jedoch um 5 % .
Nach dem ersten Jahr fallen diese 5 Euro/Monat nicht auf, spätestens aber nach dem 8, 9. Jahr ist aber aus den 100 Euro bereits über 140 Euro/Monat geworden, und der Beitrag steigt und steigt, und beträgt mit dem Beginn des 20. Jahre 230,00 Euro/Monat .

Und wenn man dann die garantierten Beträge nachrechnet, mit denen die Gesellschaften jonglieren, dann stellt man plötzlich fest, daß der garantierte Beitrag plötzlich um einige Tausend Euro niedriger ist, als der eingezahlte .Und zwar ohne Zinsen und Gewinnbeteiligung.


Wenn man nun die immer vollmundig angekündigte Gewinnbeteiligung und die Zinsen nachläufig anhand einer Zinsrechnung errechnet und das Endkapital des Vorjahres als Anfangskapital eines laufenden Jahres ansetzt + des neuen Monatsbeitrages + eines geringeren Zinssatzes, den die Gesellschaften prognostizieren, kann sich nach 20 Jahren eine Differenz von 10 - 12.000 Euro zugunsten der Gesellschaft ergeben.

Nein, die Geschichte ist noch nicht zu ende, es gibt noch einen weiteren Pferdefuß.

Mit der Laufzeit des Vertrages erhöht sich der monatliche Beitrag, das Risiko steigt, daß besonders in den letzten Jahren der Laufzeit der Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann, notleidend wird.
Insbesondere dann, wenn die eigene Rente gering ist, vielleicht nur 800 oder 1.000 Euro, dann drücken 230 euro/Monat gewaltig ..

Auch dafür haben die Gesellschaften vorgesorgt, Sie bieten „kulanterweise“ einen Rückkaufswert an, der mit Sicherheit dann einige Tausend Euro unter dem liegt, was eingezahlt wurde und genau darauf spekulieren die Gesellschaften, es ist legaler Betrug.

Ich kündige gerade einen Vertrag , den ich vor 8 Jahren abgeschlossen habe, verliere rd. 2.200 Euro, würde aber rd. 5.000 Euro verlieren, zahlte ich für weitere 6 Jahre und könnte den Vertrag nicht einhalten. würde 7.000 weniger bekommen, wenn die Gesellschaft nach 20 Jahren nur die garantierte Summe zahlt und rd. 12.000, wenn ich die Summe, der eine geringere Zinsrechnung zugrunde liegt, als was die Gesellschaft mit Gewinnbeteiligung und Zinsen vollmundig angkündigt .

Wie gesagt, legaler Betrug.
Wieso sinkt der Rückkaufswert, wenn Du Beiträge zahlst? Geht ja gar nicht....
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von Blickwinkel »

jmjarre » Mi 11. Sep 2013, 11:07 hat geschrieben:

Nenne mir mal 2 Fälle

einer ist die Mannheimer Versicherung...nenne mir mal noch einen- DENN: Eine Versicherung MUSS Gewinnanteile zahlen- das ist ja nicht freiwillig, ebenso die Rfb
Ich persönlich kenne keine Fälle, allerdings gab es bei Panorama schon Fälle, in denen keine Überschussbeteiligung ausgezahlt wurde, weil die Versicherung immer auf die schwierige Lage hingewiesen hat. Die Überschussbeteiligungen wurden von circa 90 Versicheren abgesenkt.

Hinweis: Auch der Rückkaufwert von Versicherungen war bisher oft Abzocke durch die Versicherer. Heute entscheidet der BGH darüber, ich hoffe, dass sich dadurch die Situation für Versicherte bessert.
Nichts ist in der Regel unsozialer als der sogenannte Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt. (Ludwig Erhard)
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

Blickwinkel » Mi 11. Sep 2013, 10:24 hat geschrieben:
Ich persönlich kenne keine Fälle, allerdings gab es bei Panorama schon Fälle, in denen keine Überschussbeteiligung ausgezahlt wurde, weil die Versicherung immer auf die schwierige Lage hingewiesen hat. Die Überschussbeteiligungen wurden von circa 90 Versicheren abgesenkt.

Hinweis: Auch der Rückkaufwert von Versicherungen war bisher oft Abzocke durch die Versicherer. Heute entscheidet der BGH darüber, ich hoffe, dass sich dadurch die Situation für Versicherte bessert.
der BGH entscheidet heute über die HÖHE der Rückkaufswerte. Mittlerweile gibt es aber fast ausschliesslich Verträge, wo es einen Rükawert schon im ersten Jahr gibt.

Es gibt nur die MAnnheimer, welche durch bankrott keine Überschussbeteiliging auszahlen konnte- alle haben bisher NACH ABLAUF mit den Überschüssen ausgezahlt- denn es ist ja nicht freiwillig, Überschüsse zu zahlen
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von cronos »

jmjarre hat geschrieben:
Wieso sinkt der Rückkaufswert, wenn Du Beiträge zahlst? Geht ja gar nicht....
jmjarre hat geschrieben:
Wieso sinkt der Rückkaufswert, wenn Du Beiträge zahlst? Geht ja gar nicht....
jmjarre hat geschrieben:
Wieso sinkt der Rückkaufswert, wenn Du Beiträge zahlst? Geht ja gar nicht....
Ich erkläre es dir noch einmal:
Ich hatte nicht vom Sinken des Rückkaufwertes gesprochen.

Richtig, wenn alle Beiträge korrekt gezahlt werden, dann wird die Kapitalabfindung zumindest in der garantierten Höhe ausbezahlt, die aber nur wenig höher ist, als die Summe, die eingezahlt wurde.

Ich spreche von den Fällen, in denen der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann (Krankheit, oder Arbeitslosigkeit mit zunehmendem Alter, eine zu geringe Rente.)
Der Beitrag steigt von Jahr zu Jahr (z.B. mit "nur" 5 % gegenüber dem Beitrag des Vorjahres ).
Daraus ergibt sich, dass ein ursprünglich mit z.B. 100 Euro bei Vertragsbeginn angesetzter Beitrag am Ende auf 230 Euro/Monat anwächst., der ggf, nicht mehr bezahlt werden kann.

Und dann setzt die kalkulierte Infamie der Gesellschaften ein:
In Abhängigkeit von der vorangegangenen Laufzeit wird jeweils für ein bestimmtes Jahr der Rückkaufswert festgesetzt, wenn bis dahin die Beiträge gezahlt worden sind.

Beispiel, wenn ein Vertrag notleidend wird nach

1. Jahr: eingezahlt: 1.200, Rückkauf: 194,00 Verlust: rd. 1.000
6. Jahr: eingezahlt: 6.184, Rückkauf 4.790,00 Verlust: rd. 1.400
10. Jahr eingezahlt: 12.170, Rückkauf 9.,915,00 Verlust: rd. 2.250
16. Jahr eingezahlt: 23.303, Rückkauf 18.775,00 Verlust rd. 4.500

In einigen Fällen wird der Verlust durch die Inanspruchname der üblichen Kontokorrentzinsen von 13 - 16 % noch höher sein.

immerhin, im letzten Beispiel werden rd. 4.500 weniger gezahlt, als das was eingezahlt wurde. es werden auch keine Zinsen oder Überschussbeteiligung gezahlt.
d.h. um bei dem o.g. Beispiel zu bleiben, hat die Gesellschaft nicht nur einen Verdienst von rd. 4.500 Euro, sie hat auch mit dem gezahlten Geld gewirtschaftet, beispielsweise Kredite an an Investoren gegeben, sicher nicht für 13 - 16 % wie beim üblichen Dispositionskredit, aber 8-9 % sind üblich.

Ich unterstelle den Gesellschaften, daß sie das Notleidendwerden eines Vertrages bewusst einkalkulieren, weil mit zunehmendem Alter des Versicherten und mit der Zunahme der Beitragshöhe die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Beiträge NICHT bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages gezahlt werden können.

Darum kann es auch nicht im Interesse dieser Gesellschaften sein, wenn deren Praktiken öffentlich werden. Antwortete nicht hier vor einigen Tagen ein user, dass ich Unsinn schriebe ?

Ja selbst dann, wenn Verträge von VN korrekt bis zum Ende erfüllt werden, beträgt die dann bezahlte Summe einschl. der recht diffus gehaltenen Beträge einer möglichen Überschussbeteiligung WENIGER, als die in den Informationen bestätigte Gesamtverzinsung.
In meinem Fall wurde mir - durch die Jahre gerechnet - eine Gesamtverzinsung von 4.8 bis 4.5 % genannt.
Rechne ich aber die von mir gezahlten Beträge nur 3 % nachläufig hoch, so ergäbe sich, in dem konkreten Fall 47.200 Euro, die Gesellschaft würde aber bei 4.5 - 4.8 % lediglich 40.100 Euro zahlen.
Ja, die BP-Versicherung ist schon ein toller Verein.

Wenn nun heute das BGH über den Rückkaufswert entscheidet, dann bestand da wohl ein Handlungsbedarf, wenn Gesellschaften nicht "Phi x Daumen" entscheiden dürfen. In jedem Fall ist aber anhand meiner o.g. Beispiele bewiesen, dass bisher die Rückkaufswerte deutlich zuungunsten des VN = Verbrauchers festgelegt worden sind.

ich werde da wohl meinem bisherigen Versicherer noch ein Kuckucksei ins Nest legen.
Zuletzt geändert von cronos am Mittwoch 11. September 2013, 14:04, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

cronos » Mi 11. Sep 2013, 12:39 hat geschrieben:
Ich erkläre es dir noch einmal:
Ich hatte nicht vom Sinken des Rückkaufwertes gesprochen.

Richtig, wenn alle Beiträge korrekt gezahlt werden, dann wird die Kapitalabfindung zumindest in der garantierten Höhe ausbezahlt, die aber nur wenig höher ist, als die Summe, die eingezahlt wurde.

Ich spreche von den Fällen, in denen der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann (Krankheit, oder Arbeitslosigkeit mit zunehmendem Alter, eine zu geringe Rente.)
Der Beitrag steigt von Jahr zu Jahr (z.B. mit "nur" 5 % gegenüber dem Beitrag des Vorjahres ).
Daraus ergibt sich, dass ein ursprünglich mit z.B. 100 Euro bei Vertragsbeginn angesetzter Beitrag am Ende auf 230 Euro/Monat anwächst., der ggf, nicht mehr bezahlt werden kann.

Und dann setzt die kalkulierte Infamie der Gesellschaften ein:
In Abhängigkeit von der vorangegangenen Laufzeit wird jeweils für ein bestimmtes Jahr der Rückkaufswert festgesetzt, wenn bis dahin die Beiträge gezahlt worden sind.

Beispiel, wenn ein Vertrag notleidend wird nach

1. Jahr: eingezahlt: 1.200, Rückkauf: 194,00
6. Jahr: eingezahlt: 6.184, Rückkauf 4.790,00
10. Jahr eingezahlt: 12.170, Rückkauf 9.,915,00
16. Jahr eingezahlt: 23.303, Rückkauf 18.775,00

...

kann gar nicht sein- welche Zusatzversicherungen sind noch mit dabei? Hinterbliebenversorgung? Berufsunfähigkeit? Oder es wurde solch ein Überschusssystem gewählt, wo Du am Ende der Laufzeit eine sehr hohe Überschussbeteiligung bekommst- (wird hauptsächlich bei Finanzierungen genutzt)...

Aber diese zahlen oben sind nicht die Regel, entsprechen nicht einen Bonussystem oder Tarifbonussystem.
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von cronos »

jmjarre » Mi 11. Sep 2013, 12:59 hat geschrieben:

kann gar nicht sein- welche Zusatzversicherungen sind noch mit dabei? Hinterbliebenversorgung? Berufsunfähigkeit? Oder es wurde solch ein Überschusssystem gewählt, wo Du am Ende der Laufzeit eine sehr hohe Überschussbeteiligung bekommst- (wird hauptsächlich bei Finanzierungen genutzt)...

Aber diese zahlen oben sind nicht die Regel, entsprechen nicht einen Bonussystem oder Tarifbonussystem.

doch, ist aber: keine Hinterbliebenenversorgung, keine Berufsunfähigkeit.

Es gibt eine Todesfallversorgung, die allerdinsg erst ab dem 16. Jahr der Dauer der Versicherung eintritt und nicht zufällig sogar rd. 2000 Euro weniger enthält, als was bis zum 16. Jahr gezahlt wurde.(wieder, natürlich !!! ohne Gesamtverzinsung)
D.h auch in diesem Fall wieder weniger als gezahlt und auch keine Verzinsung, obwohl 16 jahre mit dem Geld des Versicherten gearbeitet worden ist.

Tritt der Todesfall vorher ein: Nasewischen, dann kommt nur der Rückkaufwert..

auch ist keine besonders hohe Überschussrechnung vereinbart, wenn bei meiner Nachkalkulation bei 3 % Zinsen, verglichen mit der 4.5 - 4,8 %igen Gesamtverzinsung, die die Gesellschaft angiebt, am Ende der Laufzeit rd. 7.000 Euro weniger MIT Überschussrechnung bei der Geselschaft heraus kommt.

Kann es sein, dass dich, so du bei einer Gesellschaft arbeitest, diese auch dich, wie auch so viele Versicherten , an der Nase rumführt ?
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

cronos » Mi 11. Sep 2013, 13:16 hat geschrieben:

doch, ist aber: keine Hinterbliebenenversorgung, keine Berufsunfähigkeit.

Es gibt eine Todesfallversorgung, die allerdinsg erst ab dem 16. Jahr der Dauer der Versicherung eintritt und nicht zufällig sogar rd. 2000 Euro weniger enthält, als was bis zum 16. Jahr gezahlt wurde.(wieder, natürlich !!! ohne Gesamtverzinsung)
D.h auch in diesem Fall wieder weniger als gezahlt und auch keine Verzinsung, obwohl 16 jahre mit dem Geld des Versicherten gearbeitet worden ist.

Tritt der Todesfall vorher ein: Nasewischen, dann kommt nur der Rückkaufwert..

auch ist keine besonders hohe Überschussrechnung vereinbart, wenn bei meiner Nachkalkulation bei 3 % Zinsen, verglichen mit der 4.5 - 4,8 %igen Gesamtverzinsung, die die Gesellschaft angiebt, am Ende der Laufzeit rd. 7.000 Euro weniger MIT Überschussrechnung bei der Geselschaft heraus kommt.

Kann es sein, dass dich, so du bei einer Gesellschaft arbeitest, diese auch dich, wie auch so viele Versicherten , an der Nase rumführt ?
Die Gesamtverzinsung beeinhaltet ja auch die Schlussüberschussbeteiligung, RFB- die kannst Du ja JETZT nicht miteinrechnen- aber jährlich erhälst Du ja auch einen Auszug, was der momentane Stand ist bzw der Stand nach Ablaug angezeigt wird.

Ein Rückkaufswert ist NICHT GLEICH Todesfallsumme...Das sind grundsätzlich 2 verschiedene Tabellen-

Lies lieber nochmals genau Deinen Vertrag durch
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http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von cronos »

jmjarre hat geschrieben:
Die Gesamtverzinsung beeinhaltet ja auch die Schlussüberschussbeteiligung, RFB- die kannst Du ja JETZT nicht miteinrechnen- aber jährlich erhälst Du ja auch einen Auszug, was der momentane Stand ist bzw der Stand nach Ablaug angezeigt wird.

Ein Rückkaufswert ist NICHT GLEICH Todesfallsumme...Das sind grundsätzlich 2 verschiedene Tabellen-

Lies lieber nochmals genau Deinen Vertrag durch
jmjarre hat geschrieben:
Die Gesamtverzinsung beeinhaltet ja auch die Schlussüberschussbeteiligung, RFB- die kannst Du ja JETZT nicht miteinrechnen- aber jährlich erhälst Du ja auch einen Auszug, was der momentane Stand ist bzw der Stand nach Ablaug angezeigt wird.

Ein Rückkaufswert ist NICHT GLEICH Todesfallsumme...Das sind grundsätzlich 2 verschiedene Tabellen-

Lies lieber nochmals genau Deinen Vertrag durch
jmjarre hat geschrieben:
Die Gesamtverzinsung beeinhaltet ja auch die Schlussüberschussbeteiligung, RFB- die kannst Du ja JETZT nicht miteinrechnen- aber jährlich erhälst Du ja auch einen Auszug, was der momentane Stand ist bzw der Stand nach Ablaug angezeigt wird.

Ein Rückkaufswert ist NICHT GLEICH Todesfallsumme...Das sind grundsätzlich 2 verschiedene Tabellen-

Lies lieber nochmals genau Deinen Vertrag durch
jmjarre hat geschrieben:
Die Gesamtverzinsung beeinhaltet ja auch die Schlussüberschussbeteiligung, RFB- die kannst Du ja JETZT nicht miteinrechnen- aber jährlich erhälst Du ja auch einen Auszug, was der momentane Stand ist bzw der Stand nach Ablaug angezeigt wird.

Ein Rückkaufswert ist NICHT GLEICH Todesfallsumme...Das sind grundsätzlich 2 verschiedene Tabellen-

Lies lieber nochmals genau Deinen Vertrag durch
Dieses tat ich bevor ich hier schrieb.
Richtig, Todesfallsumme ist nicht Rückkaufsumme. die Todesfallsumme ab einem bestimmten Zeitpunkt aber erst möglich und höher als die Rückkaufsumme zum gleichen Zeitpunkt,
ABER: tritt der Todesfall VOR dem Datum ein, auf das sich der Betrag in einem Todesfalls bezieht, das für den Todesfalls steht, tritt automatisch die erheblich geringere Rückkaufsumme inkraft.

Genau das sind ja die Tricks der Gesellschaften.
Beispiel: wer mit 50 einen Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abschließt (und bei Ablauf wahrscheinlich schon 5 Jahre in Rente ist, also weniger zur Verfügung hat als vorher, damit also auch die Gefahr sich erhöht, dass der Vertrag notleidend wird, nicht zuletzt wegen der Beitragserhöhung, geht ein großes Risiko ein.
nicht zuletzt darum weils das Datum für einen Todesfalls auf 15 Jahre nach Vertragsbeginn gelegt wird, die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalles im allgemeinen mit zunehmendem Alter steigt.

Ergo: legaler Betrug.
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

cronos » Di 17. Sep 2013, 14:44 hat geschrieben:
Dieses tat ich bevor ich hier schrieb.
Richtig, Todesfallsumme ist nicht Rückkaufsumme. die Todesfallsumme ab einem bestimmten Zeitpunkt aber erst möglich und höher als die Rückkaufsumme zum gleichen Zeitpunkt,
ABER: tritt der Todesfall VOR dem Datum ein, auf das sich der Betrag in einem Todesfalls bezieht, das für den Todesfalls steht, tritt automatisch die erheblich geringere Rückkaufsumme inkraft.

Genau das sind ja die Tricks der Gesellschaften.
Beispiel: wer mit 50 einen Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abschließt (und bei Ablauf wahrscheinlich schon 5 Jahre in Rente ist, also weniger zur Verfügung hat als vorher, damit also auch die Gefahr sich erhöht, dass der Vertrag notleidend wird, nicht zuletzt wegen der Beitragserhöhung, geht ein großes Risiko ein.
nicht zuletzt darum weils das Datum für einen Todesfalls auf 15 Jahre nach Vertragsbeginn gelegt wird, die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalles im allgemeinen mit zunehmendem Alter steigt.

Ergo: legaler Betrug.

jederzeit kann man seinen Beitrag reduzieren oder gar auf Null setzen- sprich stilllegung.

Beitragserhöhung? Meinst Du eine Zuzahlung in den Vertrag oder eine jährliche Erhöhung des Beitrages, die Du widerrufen kannst-jährlich!
?

Kannst Du mir den unterstrichenen Satz mal erklären?
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von cronos »

jmjarre hat geschrieben:

jederzeit kann man seinen Beitrag reduzieren oder gar auf Null setzen- sprich stilllegung.

Beitragserhöhung? Meinst Du eine Zuzahlung in den Vertrag oder eine jährliche Erhöhung des Beitrages, die Du widerrufen kannst-jährlich!
?

Kannst Du mir den unterstrichenen Satz mal erklären?

Gerne:

Beispiel: z.B. Vertrag ist 2004 auf 20 Jahre Laufzeit geschlossen worden, würde also 2024 auslaufen. dann kann erst ab 2019 auf ein Betrag für Todesfall, also 5 jahre VOR Vertragsende, beansprucht werden.
Tritt der Todesfall vorher ein, kommt automatisch nur der Rückkaufwert zur Auszahlung, der deutlich unter dem liegt, was eingezahlt wurde.


Ich meine sogar festgestellt zu haben, dass am Anfang der Laufzeit bereits ein Rückkaufswert nach 1 Jahr bestätigt worden ist (Beispiel: Zahlung im 1. Jahr 1.200 Euro. Rückkauf 190 Euro , Zahlung im 1 + 2 Jahr zusammen 2.400 Euro, Rückkauf nur 1.300,00 und so geht es weiter)

Ferner habe ich festgestellt, dass diese Rückkaufwerte in den letzten Jahren nicht mehr genannt werden, der VN ist also gut beraten, alle Schreiben der Gesellschaft aufzubewhren, er sich sonst mit nicht durch ihn kontrolierbare Rückkaufswerte zufrieden geben muss.
Da ist der Willkür der Gesellschaft Tür und Tor geöffnet.

Beitragsfreistellung: ein Köder der Gesellschaft, ihr etwas besseres nicht passieren kann, weil ab einer bestimmten Zeit der Beitragsfreistellung (1 Jahr) automatisch eine Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt (der ja erheblich unter dem eingezahlten Betrag liegt)
Die Gesellschaft geht davon aus, daß bei Beitragsfreistellung der VN das Geld nicht mehr aufbringen kann und froh ist, immerhin noch einen erheblich geringeren Betrag als ursprünglich bezahlt zu erhalten.
Bei einer Gesellschaft ist es so, daß dann, wenn die Beitragsfreistellung als Stundung angenommen wird, der VN im letzten Monat der zeitlich limitierten Beitragsfreistellung ALLE bis dahin gestundeten Beiträge sofort nachzahlen müsste, man andernfalls von einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages ausgeht.

(Nepper, Schlepper, Bauernfänger)

Beitragserhöhung: Ein Vertrag von mir hat einen festen Beitrag von 100 Euro im Monat, der im März 14 ausläuft, bei der die Gesellschaft , als 1 Beitrag im Juli 13 also nicht honoriert wurde, mich zur sofortigen Zahlung innerhalb von 14 Tagen aufforderte und bei Nichtzahlung von einer vorzeitigen Kündigung ausgehen würde, und den Rückkaufwert ansetzen würde , was ein Verlust von rd. 2.500 Euro bedeutet hätte. (8 Monate vor Ende des Vertrages ein gefundenes Fressen für die Gesellschat. Man überwies mir sorgar den Rückkaufswert.

Was glaubst du, wie ich mit denen Schlitten gefahren bin. "Können Sie uns denn den Betrag sofort zurück zahlen...." natürlich konnte ich, Pech für die Jungs dort.

In einem anderen Vertrag kann die Beitragserhöhung von 5 % jeweils auf den Betrag des vorangegangenen Jahres für das laufende Jahr vertraglich nicht widerrufen werden.

Und so würde sich, bei einer Laufzeit von 20 Jahren, der ursprüngliche Betrag von 100 Euro auf 230 Euro im Schlussjahr erhöhen.
Und wenn im Schlussjahr jene 230 Euro Monatsbeitrag bei vielleicht 1.000 Euro Rente NICHT aufgebracht werden können, dann gilt der Vertrag als notleidend und rd. 5000 Euro weniger als eingezahlt werden als Rückkauf ausgezahlt.
Und auch die Gesamtverzinsung bis zum Zeitpunkt der Notleidendwerdung des Vertrages verbleibt bei der Gesellschaft.

(Nepper, Schlepper, Bauernfänger)

Es kann also nur ausdrücklich vor solchen Kapitalversicherungen gewarnt werden.
Hier, im besonderen, sprach ich die PB-Versicherung der Postbank und die Versicherung der Deutschen Bank, Zürich Deutscher Herold an.
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jmjarre
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

cronos » Mi 18. Sep 2013, 12:18 hat geschrieben:

Gerne:

Beispiel: z.B. Vertrag ist 2004 auf 20 Jahre Laufzeit geschlossen worden, würde also 2024 auslaufen. dann kann erst ab 2019 auf ein Betrag für Todesfall, also 5 jahre VOR Vertragsende, beansprucht werden.
Tritt der Todesfall vorher ein, kommt automatisch nur der Rückkaufwert zur Auszahlung, der deutlich unter dem liegt, was eingezahlt wurde.


Ich meine sogar festgestellt zu haben, dass am Anfang der Laufzeit bereits ein Rückkaufswert nach 1 Jahr bestätigt worden ist (Beispiel: Zahlung im 1. Jahr 1.200 Euro. Rückkauf 190 Euro , Zahlung im 1 + 2 Jahr zusammen 2.400 Euro, Rückkauf nur 1.300,00 und so geht es weiter)

Ferner habe ich festgestellt, dass diese Rückkaufwerte in den letzten Jahren nicht mehr genannt werden, der VN ist also gut beraten, alle Schreiben der Gesellschaft aufzubewhren, er sich sonst mit nicht durch ihn kontrolierbare Rückkaufswerte zufrieden geben muss.
Da ist der Willkür der Gesellschaft Tür und Tor geöffnet.

Beitragsfreistellung: ein Köder der Gesellschaft, ihr etwas besseres nicht passieren kann, weil ab einer bestimmten Zeit der Beitragsfreistellung (1 Jahr) automatisch eine Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt (der ja erheblich unter dem eingezahlten Betrag liegt)
Die Gesellschaft geht davon aus, daß bei Beitragsfreistellung der VN das Geld nicht mehr aufbringen kann und froh ist, immerhin noch einen erheblich geringeren Betrag als ursprünglich bezahlt zu erhalten.
Bei einer Gesellschaft ist es so, daß dann, wenn die Beitragsfreistellung als Stundung angenommen wird, der VN im letzten Monat der zeitlich limitierten Beitragsfreistellung ALLE bis dahin gestundeten Beiträge sofort nachzahlen müsste, man andernfalls von einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages ausgeht.

(Nepper, Schlepper, Bauernfänger)

Beitragserhöhung: Ein Vertrag von mir hat einen festen Beitrag von 100 Euro im Monat, der im März 14 ausläuft, bei der die Gesellschaft , als 1 Beitrag im Juli 13 also nicht honoriert wurde, mich zur sofortigen Zahlung innerhalb von 14 Tagen aufforderte und bei Nichtzahlung von einer vorzeitigen Kündigung ausgehen würde, und den Rückkaufwert ansetzen würde , was ein Verlust von rd. 2.500 Euro bedeutet hätte. (8 Monate vor Ende des Vertrages ein gefundenes Fressen für die Gesellschat. Man überwies mir sorgar den Rückkaufswert.

Was glaubst du, wie ich mit denen Schlitten gefahren bin. "Können Sie uns denn den Betrag sofort zurück zahlen...." natürlich konnte ich, Pech für die Jungs dort.

In einem anderen Vertrag kann die Beitragserhöhung von 5 % jeweils auf den Betrag des vorangegangenen Jahres für das laufende Jahr vertraglich nicht widerrufen werden.

Und so würde sich, bei einer Laufzeit von 20 Jahren, der ursprüngliche Betrag von 100 Euro auf 230 Euro im Schlussjahr erhöhen.
Und wenn im Schlussjahr jene 230 Euro Monatsbeitrag bei vielleicht 1.000 Euro Rente NICHT aufgebracht werden können, dann gilt der Vertrag als notleidend und rd. 5000 Euro weniger als eingezahlt werden als Rückkauf ausgezahlt.
Und auch die Gesamtverzinsung bis zum Zeitpunkt der Notleidendwerdung des Vertrages verbleibt bei der Gesellschaft.

(Nepper, Schlepper, Bauernfänger)

Es kann also nur ausdrücklich vor solchen Kapitalversicherungen gewarnt werden.
Hier, im besonderen, sprach ich die PB-Versicherung der Postbank und die Versicherung der Deutschen Bank, Zürich Deutscher Herold an.
1) Dass ein Rückkaufswert schon im ersten jahr besteht, liegt daran, dass die Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt sind
2) der vertrag wurde 2004 abgeschlossen, somit wäre eine Auszahlung nach mind 12 jahre Laufzeit und Alter 60 steuerfrei. Alle verträge ab 2005 sind in der Auszahlung (Kapital) zu versteuern (hälftiger Ertrag ist steuerfrei)
3) Eine Beitragserhöhung kannst Du immer wiederrufen- Fristen bitte beachten.
4) Vorzeitige Vertragsaufhebung erfolgt nicht, wenn man mal einen Beitrag nicht bezahlt- sondern nur bei Kündigung (Auszahlung dann Rü.wert)
5) Eine Aussetzung des Vertrages ist immer möglich, oder auch eine Reduzierung des Vertrages- somit sicherst Du Deinen Garantiezins (hier über 3%) und Deine steuerlichen Vorteile
6) Stundung ist was anderes als Beitragsfreistellung. Eine Beitragsfreistellung kann 30 Jahre sein- bei einer Stundung machst DU...DU glaubhaft, Du zahlst die Beiträge zurück.
7) ...Du scheinst mir überfordert mit dem Thema Finanzen- derweil ist das genauso wichtig wie Dein Job!
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

cronos » Mi 18. Sep 2013, 12:18 hat geschrieben:

Gerne:



Beitragsfreistellung: ein Köder der Gesellschaft, ihr etwas besseres nicht passieren kann, weil ab einer bestimmten Zeit der Beitragsfreistellung (1 Jahr) automatisch eine Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt (der ja erheblich unter dem eingezahlten Betrag liegt)
Die Gesellschaft geht davon aus, daß bei Beitragsfreistellung der VN das Geld nicht mehr aufbringen kann und froh ist, immerhin noch einen erheblich geringeren Betrag als ursprünglich bezahlt zu erhalten.
Bei einer Gesellschaft ist es so, daß dann, wenn die Beitragsfreistellung als Stundung angenommen wird, der VN im letzten Monat der zeitlich limitierten Beitragsfreistellung ALLE bis dahin gestundeten Beiträge sofort nachzahlen müsste, man andernfalls von einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages ausgeht.

....
nein- falsch, eine Beitragsfreistellung heisst, dass Du keine Beiträge einzahlst. Für die Gesellschaft ist das sicherlich nicht gut.

NUR bei Kündigung gibt es einen Rü.wert.
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von cronos »

jmjarre » Do 19. Sep 2013, 10:13 hat geschrieben:
1) Dass ein Rückkaufswert schon im ersten jahr besteht, liegt daran, dass die Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt sind
2) der vertrag wurde 2004 abgeschlossen, somit wäre eine Auszahlung nach mind 12 jahre Laufzeit und Alter 60 steuerfrei. Alle verträge ab 2005 sind in der Auszahlung (Kapital) zu versteuern (hälftiger Ertrag ist steuerfrei)
3) Eine Beitragserhöhung kannst Du immer wiederrufen- Fristen bitte beachten.
4) Vorzeitige Vertragsaufhebung erfolgt nicht, wenn man mal einen Beitrag nicht bezahlt- sondern nur bei Kündigung (Auszahlung dann Rü.wert)
5) Eine Aussetzung des Vertrages ist immer möglich, oder auch eine Reduzierung des Vertrages- somit sicherst Du Deinen Garantiezins (hier über 3%) und Deine steuerlichen Vorteile
6) Stundung ist was anderes als Beitragsfreistellung. Eine Beitragsfreistellung kann 30 Jahre sein- bei einer Stundung machst DU...DU glaubhaft, Du zahlst die Beiträge zurück.
7) ...Du scheinst mir überfordert mit dem Thema Finanzen- derweil ist das genauso wichtig wie Dein Job!
Gut gebrüllt Löwe, oder: wessen Brot du isst, dessen Lied du singst.

zur pos 1: Abschlusskosten, schlimm genug, daß der VN diese Kosten übernehmen muss, was eigentlich kalkulatorisches Risiko bei einem Lieferanzen ist, denn der Versicherer ist genau genommen ein Lieferant, hört er zwar nicht gerne, fühlt sich gar beleidigt.

zu pos. 4: Falsch, theoretisch ja, praktisch nicht, die Gesellschaften ( 2 bei mir) zahlen unaufgefordert den dann per anno anstehenden Rückkaufwert aus, nach vorheriger Information, diese wichtigen Information für den VN ist aber sehr geschickt in allgemeinen Verklausulierungen versteckt und damit leicht überlesen werden und eng terminisiert.
Und gerade auf das Überlesen kommt es diesen Brüdern ja an. da werden hochbezahlte Sydikusse eingestellt und derartige Dinge hieb und nagelfest zu machen

zu pos 3: in meinem Vertrag ist diese 5 % ige widerufslose Erhöhung des Monatsbeitrages Bestandteil des Vertrages. Wie könnten sonst die Gesellschaften mit diesen hohen Endbeträgen jonglieren ?

zu pos. 7: Du damit die Arroganz von Versicherern bestätigst.
Ich kann dir versichern, ne ganze Menge von Finanzen zu verstehen, ich habe hier in meiner eigenen Firma jährlich einen Bankumsatz von rd. 2 Mio Euro.

Du zeigst damit aber coram publico, dass man den Versicherern und ihren Mitarbeitern nicht über den Weg trauen darf, sie mit versteckten Tricks arbeiten, die als höchst unseriös zu beizeichnen sind.
Letztlich zeigst du es ja mit deiner eigenen Reaktion, dass ich mit meinem Beitrag einen validen Punkt getroffen habe, den Versicherer gerne kleinreden.

Lass uns damit diesen Teil des Themas beenden.
Zuletzt geändert von cronos am Donnerstag 19. September 2013, 11:38, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Altersarmut droht unter 2500€/Monat Brutto

Beitrag von jmjarre »

cronos » Do 19. Sep 2013, 10:28 hat geschrieben:
Gut gebrüllt Löwe, oder: wessen Brot du isst, dessen Lied du singst.

zur pos 1: Abschlusskosten, schlimm genug, daß der VN diese Kosten übernehmen muss, was eigentlich kalkulatorisches Risiko bei einem Lieferanzen ist, denn der Versicherer ist genau genommen ein Lieferant, hört er zwar nicht gerne, fühlt sich gar beleidigt.

zu pos. 4: Falsch, theoretisch ja, praktisch nicht, die Gesellschaften ( 2 bei mir) zahlen unaufgefordert den dann per anno anstehenden Rückkaufwert aus, nach vorheriger Information, diese wichtigen Information für den VN ist aber sehr geschickt in allgemeinen Verklausulierungen versteckt und damit leicht überlesen werden und eng terminisiert.
Und gerade auf das Überlesen kommt es diesen Brüdern ja an. da werden hochbezahlte Sydikusse eingestellt und derartige Dinge hieb und nagelfest zu machen

zu pos 3: in meinem Vertrag ist diese 5 % ige widerufslose Erhöhung des Monatsbeitrages Bestandteil des Vertrages. Wie könnten sonst die Gesellschaften mit diesen hohen Endbeträgen jonglieren ?

zu pos. 7: Du damit die Arroganz von Versicherern bestätigst.
Ich kann dir versichern, ne ganze Menge von Finanzen zu verstehen, ich habe hier in meiner eigenen Firma jährlich einen Bankumsatz von rd. 2 Mio Euro.

Du zeigst damit aber coram publico, dass man den Versicherern und ihren Mitarbeitern nicht über den Weg trauen darf, sie mit versteckten Tricks arbeiten, die als höchst unseriös zu beizeichnen sind.
Letztlich zeigst du es ja mit deiner eigenen Reaktion, dass ich mit meinem Beitrag einen validen Punkt getroffen habe, den Versicherer gerne kleinreden.

Lass uns damit diesen Teil des Themas beenden.
dessen Brot esse ich nicht...

zu 1) wer soll die Kosten sonst tragen? Du trägst auch die Kosten für 200gr. Salami und für 2 Brötchen und für einen USB Stick, den Du beim MediaMarkt kaufst. Ist bei allem so, warum sollte nun eine Branche ausgenommen sein?

2) war keine Antwort...

4) Nö- geh zur Postbank und frage nach, wie es gemacht werden soll. Dein Part ist das nicht alleine....

jetzt kommt 3) bei Dir...ok....Du kannst jederzeit- auch heute noch- diese 5% widerrufen oder stoppen. Alle 2 jahre kannst Du das auch wieder in Kraft treten lassen.. Es ist definitiv NICHT unauslöschbar!

Hier aus einer Verbraucherschutzseite:

Falls Sie in Ihrer privaten Rentenversicherung eine Dynamik eingeschlossen haben sollten, erhöht sich zwar von Jahr zu Jahr Ihr Rentenanspruch, aber auch Ihr zu zahlender Beitrag.

Sie haben die Möglichkeit dieser Rentenversicherung Dynamik zu widersprechen, innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung. Dann bleibt der bisherige Beitrag aber auch Ihr bisheriger Rentenanspruch erhalten.

Der Dynamik Widerspruch muss in der privaten Rentenversicherung schriftlich eingereicht werden, entweder direkt auf der Mitteilung, die Sie erhalten haben oder mit einem extra aufgesetzten Brief. Manchmal muss man auch den mit der Rentenversicherung Dynamik - Mitteilung zugesandten neuen Vertrag zurückschicken, damit der Widerspruch gültig wird.

Lehnen Sie die Rentenversicherung Dynamik Erhöhung 3 Jahre hintereinander ab, fallen Sie aus der Dynamik heraus und Ihre private Rentenversicherung bleibt mit allen bisher erworbenen Ansprüchen und dem zu zahlenden Beitrag bis zum Vertragsende bestehen.
Private Rentenversicherung

Dynamik Widerspruch - Konsequenzen.

Sollten Sie während der weiteren Vertragslaufzeit Ihrer privaten Rentenversicherung wieder eine Erhöhung der Versicherungssumme wünschen, ist dies u. U. - je nach Vertragsgestaltung - vielleicht nicht möglich ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Sollten sich dann mittlerweile gesundheitliche Probleme eingestellt haben, wird eine Erhöhung der privaten Rentenversicherung entweder schwierig oder gar unmöglich.

Umgehen können Sie dies, wenn Sie erst einmal nur 2 Jahre hintereinander die Rentenversicherung Dynamik ablehnen und Sie beim 3. Mal wieder annehmen, dann wieder 2 Jahre ablehnen und wieder annehmen u.s.w.
----------------

zu 7) mir scheint, als hättest Du erhebliche Defizite. Das hat gar nichts mit Arroganz zu tun- andere damit gleich abzukanzeln, nur weil man selber nichts versteht, ist keine Lösung.

Bedenke, dass verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, eine steuerfreie Auszahlung haben. Wenn der Vertrag frühzeitig gekündigt wird, erlischt dieser Vorteil.

Unseriös würde ich das keinesfalls bezeichnen, eher Dein Halbwissen ärgert mich etwas.

Du hast einen Vertrag unterzeichnet mit einem guten Rechnungszins zu einer zeit, wo man steuerfreie Auszahlung noch abschliessen. konnte.

Was ist daran unseriös? Erkläre das mal bitte!

Hast Du der Dynamik nun widersprochen, wie oben beschrieben oder nicht?

Wenn ja, welche Antwort hast Du erhalten? Hast Du einen Zeitpunkt genannt?

"Getroffen" hast Du auch nicht...
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
Antworten