jmjarre hat geschrieben:
Wieso sinkt der Rückkaufswert, wenn Du Beiträge zahlst? Geht ja gar nicht....
jmjarre hat geschrieben:
Wieso sinkt der Rückkaufswert, wenn Du Beiträge zahlst? Geht ja gar nicht....
jmjarre hat geschrieben:
Wieso sinkt der Rückkaufswert, wenn Du Beiträge zahlst? Geht ja gar nicht....
Ich erkläre es dir noch einmal:
Ich hatte nicht vom Sinken des Rückkaufwertes gesprochen.
Richtig, wenn alle Beiträge korrekt gezahlt werden, dann wird die Kapitalabfindung zumindest in der garantierten Höhe ausbezahlt, die aber nur wenig höher ist, als die Summe, die eingezahlt wurde.
Ich spreche von den Fällen, in denen der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann (Krankheit, oder Arbeitslosigkeit mit zunehmendem Alter, eine zu geringe Rente.)
Der Beitrag steigt von Jahr zu Jahr (z.B. mit "nur" 5 % gegenüber dem Beitrag des Vorjahres ).
Daraus ergibt sich, dass ein ursprünglich mit z.B. 100 Euro bei Vertragsbeginn angesetzter Beitrag am Ende auf 230 Euro/Monat anwächst., der ggf, nicht mehr bezahlt werden kann.
Und dann setzt die kalkulierte Infamie der Gesellschaften ein:
In Abhängigkeit von der vorangegangenen Laufzeit wird jeweils für ein bestimmtes Jahr der Rückkaufswert festgesetzt, wenn bis dahin die Beiträge gezahlt worden sind.
Beispiel, wenn ein Vertrag notleidend wird nach
1. Jahr: eingezahlt: 1.200, Rückkauf: 194,00 Verlust: rd. 1.000
6. Jahr: eingezahlt: 6.184, Rückkauf 4.790,00 Verlust: rd. 1.400
10. Jahr eingezahlt: 12.170, Rückkauf 9.,915,00 Verlust: rd. 2.250
16. Jahr eingezahlt: 23.303, Rückkauf 18.775,00 Verlust rd. 4.500
In einigen Fällen wird der Verlust durch die Inanspruchname der üblichen Kontokorrentzinsen von 13 - 16 % noch höher sein.
immerhin, im letzten Beispiel werden rd. 4.500 weniger gezahlt, als das was eingezahlt wurde. es werden auch keine Zinsen oder Überschussbeteiligung gezahlt.
d.h. um bei dem o.g. Beispiel zu bleiben, hat die Gesellschaft nicht nur einen Verdienst von rd. 4.500 Euro, sie hat auch mit dem gezahlten Geld gewirtschaftet, beispielsweise Kredite an an Investoren gegeben, sicher nicht für 13 - 16 % wie beim üblichen Dispositionskredit, aber 8-9 % sind üblich.
Ich unterstelle den Gesellschaften, daß sie das Notleidendwerden eines Vertrages bewusst einkalkulieren, weil mit zunehmendem Alter des Versicherten und mit der Zunahme der Beitragshöhe die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Beiträge NICHT bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages gezahlt werden können.
Darum kann es auch nicht im Interesse dieser Gesellschaften sein, wenn deren Praktiken öffentlich werden. Antwortete nicht hier vor einigen Tagen ein user, dass ich Unsinn schriebe ?
Ja selbst dann, wenn Verträge von VN korrekt bis zum Ende erfüllt werden, beträgt die dann bezahlte Summe einschl. der recht diffus gehaltenen Beträge einer möglichen Überschussbeteiligung WENIGER, als die in den Informationen bestätigte Gesamtverzinsung.
In meinem Fall wurde mir - durch die Jahre gerechnet - eine Gesamtverzinsung von 4.8 bis 4.5 % genannt.
Rechne ich aber die von mir gezahlten Beträge nur 3 % nachläufig hoch, so ergäbe sich, in dem konkreten Fall 47.200 Euro, die Gesellschaft würde aber bei 4.5 - 4.8 % lediglich 40.100 Euro zahlen.
Ja, die BP-Versicherung ist schon ein toller Verein.
Wenn nun heute das BGH über den Rückkaufswert entscheidet, dann bestand da wohl ein Handlungsbedarf, wenn Gesellschaften nicht "Phi x Daumen" entscheiden dürfen. In jedem Fall ist aber anhand meiner o.g. Beispiele bewiesen, dass bisher die Rückkaufswerte deutlich zuungunsten des VN = Verbrauchers festgelegt worden sind.
ich werde da wohl meinem bisherigen Versicherer noch ein Kuckucksei ins Nest legen.